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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal n° 20, du 20 juillet 1970, fixant les taux de la taxe sur la valeur ajoutée et déterminant la répartition des biens et des services selon ces taux. - Traduction allemande | Arrêté royal modifiant l'arrêté royal n° 20, du 20 juillet 1970, fixant les taux de la taxe sur la valeur ajoutée et déterminant la répartition des biens et des services selon ces taux. - Traduction allemande |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
14 DECEMBRE 2015. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal n° 20, du 20 | 14 DECEMBRE 2015. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal n° 20, du 20 |
juillet 1970, fixant les taux de la taxe sur la valeur ajoutée et | juillet 1970, fixant les taux de la taxe sur la valeur ajoutée et |
déterminant la répartition des biens et des services selon ces taux. - | déterminant la répartition des biens et des services selon ces taux. - |
Traduction allemande | Traduction allemande |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
l'arrêté royal du 14 décembre 2015 modifiant l'arrêté royal n° 20, du | l'arrêté royal du 14 décembre 2015 modifiant l'arrêté royal n° 20, du |
20 juillet 1970, fixant les taux de la taxe sur la valeur ajoutée et | 20 juillet 1970, fixant les taux de la taxe sur la valeur ajoutée et |
déterminant la répartition des biens et des services selon ces taux | déterminant la répartition des biens et des services selon ces taux |
(Moniteur belge du 15 décembre 2015), confirmé par la loi du 26 | (Moniteur belge du 15 décembre 2015), confirmé par la loi du 26 |
décembre 2015 relative aux mesures concernant le renforcement de la | décembre 2015 relative aux mesures concernant le renforcement de la |
création d'emplois et du pouvoir d'achat (Moniteur belge du 30 | création d'emplois et du pouvoir d'achat (Moniteur belge du 30 |
décembre 2015, err. du 25 janvier 2016). | décembre 2015, err. du 25 janvier 2016). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
14. DEZEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 14. DEZEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der | Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der |
Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen | Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen |
nach diesen Sätzen | nach diesen Sätzen |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit vorliegendem Entwurf eines Königlichen Erlasses wird bezweckt, den | mit vorliegendem Entwurf eines Königlichen Erlasses wird bezweckt, den |
Königlichen Erlass Nr. 20 in Bezug auf die Mehrwertsteuer hinsichtlich | Königlichen Erlass Nr. 20 in Bezug auf die Mehrwertsteuer hinsichtlich |
des Mehrwertsteuersatzes, der auf Schulgebäude anwendbar ist, | des Mehrwertsteuersatzes, der auf Schulgebäude anwendbar ist, |
abzuändern. | abzuändern. |
Auf der Grundlage der Artikel 98 und 99 der Richtlinie 2006/112/EG des | Auf der Grundlage der Artikel 98 und 99 der Richtlinie 2006/112/EG des |
Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem | Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem |
haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf die in Anhang III der | haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf die in Anhang III der |
vorerwähnten Richtlinie aufgeführten Lieferungen von Gegenständen und | vorerwähnten Richtlinie aufgeführten Lieferungen von Gegenständen und |
Dienstleistungen einen oder zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze | Dienstleistungen einen oder zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze |
anzuwenden, die mindestens 5 Prozent betragen müssen. Diese Richtlinie | anzuwenden, die mindestens 5 Prozent betragen müssen. Diese Richtlinie |
ist zuletzt durch die Richtlinie 2009/47/EG des Rates vom 5. Mai 2009 | ist zuletzt durch die Richtlinie 2009/47/EG des Rates vom 5. Mai 2009 |
in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze abgeändert worden. | in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze abgeändert worden. |
Durch Artikel 1 des vorliegenden Entwurfs wird in Tabelle A der Anlage | Durch Artikel 1 des vorliegenden Entwurfs wird in Tabelle A der Anlage |
zum Königlichen Erlass Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der | zum Königlichen Erlass Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der |
Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen | Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen |
nach diesen Sätzen eine neue Rubrik "XL. Schulgebäude" eingefügt. In | nach diesen Sätzen eine neue Rubrik "XL. Schulgebäude" eingefügt. In |
dieser Bestimmung wird folglich ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von | dieser Bestimmung wird folglich ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von |
6 Prozent für Schulgebäude eingeführt. | 6 Prozent für Schulgebäude eingeführt. |
Unter Schulgebäuden versteht man die Schulgebäude, die für den Schul- | Unter Schulgebäuden versteht man die Schulgebäude, die für den Schul- |
oder Universitätsunterricht bestimmt sind, der aufgrund von Artikel 44 | oder Universitätsunterricht bestimmt sind, der aufgrund von Artikel 44 |
§ 2 Nr. 4 Buchstabe a) des Mehrwertsteuergesetzbuches (nachstehend | § 2 Nr. 4 Buchstabe a) des Mehrwertsteuergesetzbuches (nachstehend |
"Gesetzbuch") steuerfrei ist. | "Gesetzbuch") steuerfrei ist. |
Ganz allgemein wird sich in Artikel 44 § 2 Nr. 4 Buchstabe a) des | Ganz allgemein wird sich in Artikel 44 § 2 Nr. 4 Buchstabe a) des |
Gesetzbuches auf Unterricht bezogen, der aus einer Folge von | Gesetzbuches auf Unterricht bezogen, der aus einer Folge von |
Unterrichtsstunden besteht, die in der Regel während eines Zeitraums, | Unterrichtsstunden besteht, die in der Regel während eines Zeitraums, |
der einem Schul- oder Studienjahr entspricht, erteilt werden, sich | der einem Schul- oder Studienjahr entspricht, erteilt werden, sich |
nach einem pädagogischen Programm richtet und die Organisation von | nach einem pädagogischen Programm richtet und die Organisation von |
Prüfungen im Hinblick auf die Ausstellung einer Urkunde (Diplom, | Prüfungen im Hinblick auf die Ausstellung einer Urkunde (Diplom, |
Zeugnis, Brevet, Bescheinigung) umfasst. | Zeugnis, Brevet, Bescheinigung) umfasst. |
Insbesondere geht es um den geregelten Unterricht, also Vorschul-, | Insbesondere geht es um den geregelten Unterricht, also Vorschul-, |
Primarschul- und Sekundarschulunterricht, Hochschul- und | Primarschul- und Sekundarschulunterricht, Hochschul- und |
Universitätsunterricht, Sonderschulunterricht, Erwachsenenbildung und | Universitätsunterricht, Sonderschulunterricht, Erwachsenenbildung und |
dergleichen, selbst wenn es sich dabei um Teilzeitunterricht handelt. | dergleichen, selbst wenn es sich dabei um Teilzeitunterricht handelt. |
Kunstunterricht, der an Musikakademien, Tanzakademien und ähnlichen | Kunstunterricht, der an Musikakademien, Tanzakademien und ähnlichen |
Schulen erteilt wird, ist ebenfalls gemeint, insofern weiter oben | Schulen erteilt wird, ist ebenfalls gemeint, insofern weiter oben |
erwähnte Bedingungen erfüllt sind und die in diesem Rahmen erbrachten | erwähnte Bedingungen erfüllt sind und die in diesem Rahmen erbrachten |
Dienstleistungen nicht bloß der Unterhaltung dienen. | Dienstleistungen nicht bloß der Unterhaltung dienen. |
Zugleich sind Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung, deren | Zugleich sind Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung, deren |
unmittelbares Ziel es ist, ein Handwerk oder einen Beruf zu erlernen, | unmittelbares Ziel es ist, ein Handwerk oder einen Beruf zu erlernen, |
und in diesem Rahmen erfolgte Fortbildungen, Umschulungen und | und in diesem Rahmen erfolgte Fortbildungen, Umschulungen und |
Weiterbildungen betroffen. | Weiterbildungen betroffen. |
Angesichts der Besonderheit dieser Aus- und Fortbildungen sowie | Angesichts der Besonderheit dieser Aus- und Fortbildungen sowie |
beruflichen Umschulungen wird nicht verlangt, dass der Unterricht | beruflichen Umschulungen wird nicht verlangt, dass der Unterricht |
während eines Zeitraums, der einem Schul- oder Studienjahr entspricht, | während eines Zeitraums, der einem Schul- oder Studienjahr entspricht, |
erteilt wird. | erteilt wird. |
Die Steuerbefreiung von Artikel 44 § 2 Nr. 4 Buchstabe a) des | Die Steuerbefreiung von Artikel 44 § 2 Nr. 4 Buchstabe a) des |
Gesetzbuches gilt nur für diesbezügliche Dienstleistungen durch | Gesetzbuches gilt nur für diesbezügliche Dienstleistungen durch |
öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder andere Einrichtungen, die als | öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder andere Einrichtungen, die als |
Einrichtungen mit anerkannter vergleichbarer Zielsetzung gelten, | Einrichtungen mit anerkannter vergleichbarer Zielsetzung gelten, |
sofern sie keine systematische Gewinnerzielung anstreben; etwaige | sofern sie keine systematische Gewinnerzielung anstreben; etwaige |
Gewinne, die trotzdem anfallen, dürfen nicht verteilt, sondern müssen | Gewinne, die trotzdem anfallen, dürfen nicht verteilt, sondern müssen |
zur Erhaltung oder Verbesserung des erteilten Unterrichts verwendet | zur Erhaltung oder Verbesserung des erteilten Unterrichts verwendet |
werden. | werden. |
Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist somit anwendbar auf: | Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist somit anwendbar auf: |
1. Lieferungen von Schulgebäuden, die für den Schul- oder | 1. Lieferungen von Schulgebäuden, die für den Schul- oder |
Universitätsunterricht bestimmt sind, der aufgrund von Artikel 44 § 2 | Universitätsunterricht bestimmt sind, der aufgrund von Artikel 44 § 2 |
Nr. 4 Buchstabe a) des Gesetzbuches steuerfrei ist und Begründungen, | Nr. 4 Buchstabe a) des Gesetzbuches steuerfrei ist und Begründungen, |
Abtretungen und Rückabtretungen dinglicher Rechte an solchen Gütern, | Abtretungen und Rückabtretungen dinglicher Rechte an solchen Gütern, |
die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches steuerfrei sind, | die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches steuerfrei sind, |
2. Immobilienarbeiten im Sinne von Artikel 19 § 2 Absatz 2 des | 2. Immobilienarbeiten im Sinne von Artikel 19 § 2 Absatz 2 des |
Gesetzbuches, ausgenommen Reinigung, und die anderen in Rubrik XXXI § | Gesetzbuches, ausgenommen Reinigung, und die anderen in Rubrik XXXI § |
3 Nr. 3 bis 6 der vorerwähnten Tabelle A erwähnten Leistungen in Bezug | 3 Nr. 3 bis 6 der vorerwähnten Tabelle A erwähnten Leistungen in Bezug |
auf Schulgebäude, | auf Schulgebäude, |
3. das in Artikel 44 § 3 Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzbuches erwähnte | 3. das in Artikel 44 § 3 Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzbuches erwähnte |
Immobilienleasing, das sich auf Schulgebäude bezieht. | Immobilienleasing, das sich auf Schulgebäude bezieht. |
Dem Gutachten des Staatsrates ist nicht Rechnung getragen worden. | Dem Gutachten des Staatsrates ist nicht Rechnung getragen worden. |
Bislang ist kein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union | Bislang ist kein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union |
ergangen, in dem es um die Anwendung eines ermäßigten | ergangen, in dem es um die Anwendung eines ermäßigten |
Mehrwertsteuersatzes auf Lieferung, Bau, Renovierung und Umbau von | Mehrwertsteuersatzes auf Lieferung, Bau, Renovierung und Umbau von |
Schulgebäuden geht. Außerdem geht aus einer jüngeren Rechtsprechung | Schulgebäuden geht. Außerdem geht aus einer jüngeren Rechtsprechung |
des Gerichtshofes (Rechtssache C-161/14, 4. Juni 2015, Europäische | des Gerichtshofes (Rechtssache C-161/14, 4. Juni 2015, Europäische |
Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) | Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) |
hervor, dass die Tragweite von Nr. 10 des Anhangs III der Richtlinie | hervor, dass die Tragweite von Nr. 10 des Anhangs III der Richtlinie |
2006/112/EG, auf deren Grundlage die Regierung der Ansicht ist, den | 2006/112/EG, auf deren Grundlage die Regierung der Ansicht ist, den |
vorerwähnten ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden zu können, nicht | vorerwähnten ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden zu können, nicht |
strikt begrenzt ist. Der Gerichtshof stellt nämlich fest, dass in den | strikt begrenzt ist. Der Gerichtshof stellt nämlich fest, dass in den |
verschiedenen Sprachfassungen der weiter oben erwähnten Nummer 10 | verschiedenen Sprachfassungen der weiter oben erwähnten Nummer 10 |
unterschiedliche Wortlaute verwendet werden, durch die der Sinn dieser | unterschiedliche Wortlaute verwendet werden, durch die der Sinn dieser |
Bestimmung beeinflusst werden kann. In diesem Zusammenhang verdienen | Bestimmung beeinflusst werden kann. In diesem Zusammenhang verdienen |
folgende Erwägungen des Gerichtshofes besondere Beachtung: | folgende Erwägungen des Gerichtshofes besondere Beachtung: |
"First, there are versions of Category 10, such as that in English | "First, there are versions of Category 10, such as that in English |
(`provision, construction, renovation and alteration of housing, as | (`provision, construction, renovation and alteration of housing, as |
part of a social policy'), which indicate that it is the services | part of a social policy'), which indicate that it is the services |
supplied which might be regarded as having to be part of a social | supplied which might be regarded as having to be part of a social |
policy in order to qualify for the reduced rate of VAT, whereas other | policy in order to qualify for the reduced rate of VAT, whereas other |
versions of Category 10, such as that in French (`livraison, | versions of Category 10, such as that in French (`livraison, |
construction, rénovation et alteration de logements fournis dans le | construction, rénovation et alteration de logements fournis dans le |
cadre de la politique sociale'), Spanish (`Suministro, construcción, | cadre de la politique sociale'), Spanish (`Suministro, construcción, |
renovación y transformación de viviendas proporcionadas en el marco de | renovación y transformación de viviendas proporcionadas en el marco de |
la pol¤tica social') and Italian (`cessione, costruzione, restauro e | la pol¤tica social') and Italian (`cessione, costruzione, restauro e |
trasformazione di abitazioni fornite nell'ambito della politica | trasformazione di abitazioni fornite nell'ambito della politica |
sociale') indicate that it is the housing which must be supplied as | sociale') indicate that it is the housing which must be supplied as |
part of a social policy in order to qualify for the reduced rate. As | part of a social policy in order to qualify for the reduced rate. As |
regards the German language version of Category 10 (`Lieferung, Bau, | regards the German language version of Category 10 (`Lieferung, Bau, |
Renovierung und Umbau von Wohnungen im Rahmen des sozialen | Renovierung und Umbau von Wohnungen im Rahmen des sozialen |
Wohnungsbaus'), it suggests that the reduced rate is to be reserved to | Wohnungsbaus'), it suggests that the reduced rate is to be reserved to |
operations concerning social housing.". | operations concerning social housing.". |
"It must moreover be observed that Annex III refers in Category 10 | "It must moreover be observed that Annex III refers in Category 10 |
thereof, regardless of language version, to the inclusion, in the | thereof, regardless of language version, to the inclusion, in the |
category of services which may be subject to reduced rates of VAT, not | category of services which may be subject to reduced rates of VAT, not |
of any provision, construction, renovation and alteration of housing, | of any provision, construction, renovation and alteration of housing, |
but only of such operations where they are related to housing or to | but only of such operations where they are related to housing or to |
services supplied as part of a social policy or to social housing. It | services supplied as part of a social policy or to social housing. It |
is therefore apparent from the very wording of that provision that it | is therefore apparent from the very wording of that provision that it |
precludes national measures which amount to permitting the application | precludes national measures which amount to permitting the application |
of the reduced rate of VAT to the provision, construction, renovation | of the reduced rate of VAT to the provision, construction, renovation |
and alteration of all housing, with no account being taken of the | and alteration of all housing, with no account being taken of the |
restriction pertaining to the social context in which such operations | restriction pertaining to the social context in which such operations |
must take place.". | must take place.". |
"As regards the purpose of those provisions, it must be recalled that, | "As regards the purpose of those provisions, it must be recalled that, |
in establishing Annex III to the VAT Directive, the EU legislature | in establishing Annex III to the VAT Directive, the EU legislature |
intended that essential commodities and goods and services having | intended that essential commodities and goods and services having |
social or cultural objectives may be subject to a reduced rate of VAT, | social or cultural objectives may be subject to a reduced rate of VAT, |
provided that those goods or services pose little or no risk of | provided that those goods or services pose little or no risk of |
distortion to competition.". | distortion to competition.". |
"It is true that the VAT Directive does not define either which | "It is true that the VAT Directive does not define either which |
services correspond to social objectives or, again, which services are | services correspond to social objectives or, again, which services are |
supplied as part of social policy. It follows that the definition of | supplied as part of social policy. It follows that the definition of |
such objectives or that social policy context is a matter of political | such objectives or that social policy context is a matter of political |
choices for the Member States and may not be subject to scrutiny by | choices for the Member States and may not be subject to scrutiny by |
the European Union except where, by a distortion of those concepts, it | the European Union except where, by a distortion of those concepts, it |
results in measures which fall, by virtue of their effect and true | results in measures which fall, by virtue of their effect and true |
objectives, outside those objectives or that context.". | objectives, outside those objectives or that context.". |
Aus den Erwägungen weiter oben kann deutlich abgeleitet werden, dass | Aus den Erwägungen weiter oben kann deutlich abgeleitet werden, dass |
sich Nr. 10 des Anhangs III der Richtlinie 2006/112/EG nicht | sich Nr. 10 des Anhangs III der Richtlinie 2006/112/EG nicht |
zwangsläufig nur auf Wohnungen bezieht, was übrigens für Nr. 10a | zwangsläufig nur auf Wohnungen bezieht, was übrigens für Nr. 10a |
("Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen") und Nr. 10b | ("Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen") und Nr. 10b |
("Reinigung von Fenstern und Reinigung in privaten Haushalten") sehr | ("Reinigung von Fenstern und Reinigung in privaten Haushalten") sehr |
wohl der Fall ist, sondern auf Unterbringung im weitesten Sinne, | wohl der Fall ist, sondern auf Unterbringung im weitesten Sinne, |
solange diese Unterbringung in einen sozialpolitischen Kontext | solange diese Unterbringung in einen sozialpolitischen Kontext |
eingebettet ist. Ferner geht aus der weiten Formulierung des | eingebettet ist. Ferner geht aus der weiten Formulierung des |
Gerichtshofes "or to services supplied as part of a social policy or | Gerichtshofes "or to services supplied as part of a social policy or |
to social housing" hervor, dass der soziale Aspekt wichtiger als der | to social housing" hervor, dass der soziale Aspekt wichtiger als der |
Umstand der Unterbringung ist. Die Unterbringung von Schülern und | Umstand der Unterbringung ist. Die Unterbringung von Schülern und |
Studenten in zeitgemäßen und geeigneten Schulgebäuden fügt sich sehr | Studenten in zeitgemäßen und geeigneten Schulgebäuden fügt sich sehr |
deutlich in die von der Regierung angekündigte Sozialpolitik ein. Zu | deutlich in die von der Regierung angekündigte Sozialpolitik ein. Zu |
schlussfolgern, dass die Anwendung eines ermäßigten | schlussfolgern, dass die Anwendung eines ermäßigten |
Mehrwertsteuersatzes auf Lieferung, Bau, Renovierung und Umbau von | Mehrwertsteuersatzes auf Lieferung, Bau, Renovierung und Umbau von |
Schulgebäuden mit der vorerwähnten Bestimmung nicht vereinbar ist, ist | Schulgebäuden mit der vorerwähnten Bestimmung nicht vereinbar ist, ist |
daher vorschnell. | daher vorschnell. |
In Artikel 2 des Entwurfs wird das Inkrafttreten dieser Bestimmung auf | In Artikel 2 des Entwurfs wird das Inkrafttreten dieser Bestimmung auf |
den 1. Januar 2016 festgelegt. | den 1. Januar 2016 festgelegt. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
J. VAN OVERTVELDT | J. VAN OVERTVELDT |
14. DEZEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 14. DEZEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der | Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der |
Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen | Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen |
nach diesen Sätzen | nach diesen Sätzen |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Mehrwertsteuergesetzbuches, des Artikels 37 § 1, ersetzt | Aufgrund des Mehrwertsteuergesetzbuches, des Artikels 37 § 1, ersetzt |
durch das Gesetz vom 28. Dezember 1992; | durch das Gesetz vom 28. Dezember 1992; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur | Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur |
Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und | Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und |
Dienstleistungen nach diesen Sätzen; | Dienstleistungen nach diesen Sätzen; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Oktober 2015; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Oktober 2015; |
Aufgrund der Stellungnahme des Ministers des Haushalts vom 14. Oktober | Aufgrund der Stellungnahme des Ministers des Haushalts vom 14. Oktober |
2015; | 2015; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.329/3 des Staatsrates vom 19. November | Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.329/3 des Staatsrates vom 19. November |
2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und aufgrund der | Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und aufgrund der |
Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Tabelle A der Anlage zum Königlichen Erlass Nr. 20 vom | Artikel 1 - In Tabelle A der Anlage zum Königlichen Erlass Nr. 20 vom |
20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur | 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur |
Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen wird eine | Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen wird eine |
Rubrik XL mit folgendem Wortlaut eingefügt: | Rubrik XL mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
"XL. Schulgebäude | "XL. Schulgebäude |
Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist anwendbar auf: | Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent ist anwendbar auf: |
1. Lieferungen von Schulgebäuden, die für den Schul- oder | 1. Lieferungen von Schulgebäuden, die für den Schul- oder |
Universitätsunterricht bestimmt sind, der aufgrund von Artikel 44 § 2 | Universitätsunterricht bestimmt sind, der aufgrund von Artikel 44 § 2 |
Nr. 4 Buchstabe a) des Gesetzbuches steuerfrei ist und Begründungen, | Nr. 4 Buchstabe a) des Gesetzbuches steuerfrei ist und Begründungen, |
Abtretungen und Rückabtretungen dinglicher Rechte an solchen Gütern, | Abtretungen und Rückabtretungen dinglicher Rechte an solchen Gütern, |
die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches steuerfrei sind, | die nicht gemäß Artikel 44 § 3 Nr. 1 des Gesetzbuches steuerfrei sind, |
2. Immobilienarbeiten im Sinne von Artikel 19 § 2 Absatz 2 des | 2. Immobilienarbeiten im Sinne von Artikel 19 § 2 Absatz 2 des |
Gesetzbuches, ausgenommen Reinigung, und die anderen in Rubrik XXXI § | Gesetzbuches, ausgenommen Reinigung, und die anderen in Rubrik XXXI § |
3 Nr. 3 bis 6 erwähnten Leistungen in Bezug auf die in Nr. 1 erwähnten | 3 Nr. 3 bis 6 erwähnten Leistungen in Bezug auf die in Nr. 1 erwähnten |
Schulgebäude, | Schulgebäude, |
3. das in Artikel 44 § 3 Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzbuches erwähnte | 3. das in Artikel 44 § 3 Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzbuches erwähnte |
Immobilienleasing, das sich auf die in Nr. 1 erwähnten Schulgebäude | Immobilienleasing, das sich auf die in Nr. 1 erwähnten Schulgebäude |
bezieht." | bezieht." |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. |
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 14. Dezember 2015 | Gegeben zu Brüssel, den 14. Dezember 2015 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
J. VAN OVERTVELDT | J. VAN OVERTVELDT |