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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 10 avril 1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser lors des élections. - Traduction allemande | Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 10 avril 1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser lors des élections. - Traduction allemande |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
14 AVRIL 2009. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 10 avril | 14 AVRIL 2009. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 10 avril |
1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser | 1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser |
lors des élections. - Traduction allemande | lors des élections. - Traduction allemande |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
l'arrêté royal du 14 avril 2009 modifiant l'arrêté royal du 10 avril | l'arrêté royal du 14 avril 2009 modifiant l'arrêté royal du 10 avril |
1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser | 1995 déterminant le modèle de formulaire de procuration à utiliser |
lors des élections (Moniteur belge du 20 avril 2009). | lors des élections (Moniteur belge du 20 avril 2009). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. |
14. APRIL 2009 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 14. APRIL 2009 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 10. April 1995 zur Festlegung des Musters des bei den | Erlasses vom 10. April 1995 zur Festlegung des Musters des bei den |
Wahlen zu verwendenden Vollmachtsformulars | Wahlen zu verwendenden Vollmachtsformulars |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 147bis, | Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 147bis, |
abgeändert durch die Gesetze vom 6. Juli 1982, 6. und 28. Juli 1987, | abgeändert durch die Gesetze vom 6. Juli 1982, 6. und 28. Juli 1987, |
5. April 1995, 7. März 2002, 13. Februar 2007 und 14. April 2009; | 5. April 1995, 7. März 2002, 13. Februar 2007 und 14. April 2009; |
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten | Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten |
für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der | für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der |
Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments, insbesondere des | Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments, insbesondere des |
Artikels 16 § 2 Nr. 2, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993 | Artikels 16 § 2 Nr. 2, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993 |
und 5. April 1995; | und 5. April 1995; |
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen | Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen |
Parlaments, insbesondere des Artikels 30, abgeändert durch die Gesetze | Parlaments, insbesondere des Artikels 30, abgeändert durch die Gesetze |
vom 29. April 1994 und 5. April 1995; | vom 29. April 1994 und 5. April 1995; |
Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten | Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten |
für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, | für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, |
insbesondere des Artikels 31 § 4, abgeändert durch die Gesetze vom 16. | insbesondere des Artikels 31 § 4, abgeändert durch die Gesetze vom 16. |
Juli 1993 und 5. April 1995; | Juli 1993 und 5. April 1995; |
Aufgrund des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung | Aufgrund des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung |
der föderalen Staatsstruktur, insbesondere des Artikels 19 § 2 Nr. 2, | der föderalen Staatsstruktur, insbesondere des Artikels 19 § 2 Nr. 2, |
abgeändert durch das Gesetz vom 5. April 1995; | abgeändert durch das Gesetz vom 5. April 1995; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. April 1995 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. April 1995 zur Festlegung |
des Musters des bei den Wahlen zu verwendenden Vollmachtsformulars, | des Musters des bei den Wahlen zu verwendenden Vollmachtsformulars, |
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 3. Mai 2007; | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 3. Mai 2007; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das |
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August | Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August |
1996; | 1996; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden gleichzeitigen Wahlen | In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden gleichzeitigen Wahlen |
für das Europäische Parlament und die Regional- und | für das Europäische Parlament und die Regional- und |
Gemeinschaftsparlamente vom 7. Juni 2009 unverzüglich alle Massnahmen | Gemeinschaftsparlamente vom 7. Juni 2009 unverzüglich alle Massnahmen |
ergriffen werden müssen, die die Organisation dieser Wahlen mit sich | ergriffen werden müssen, die die Organisation dieser Wahlen mit sich |
bringt, und insbesondere das Muster der vom Bürgermeister | bringt, und insbesondere das Muster der vom Bürgermeister |
auszustellenden Bescheinigung festgelegt werden muss, falls eine | auszustellenden Bescheinigung festgelegt werden muss, falls eine |
Person gemäss Artikel 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches | Person gemäss Artikel 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches |
aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland am Wahltag | aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland am Wahltag |
mittels Vollmacht zur Wahl zugelassen werden möchte, als auch das | mittels Vollmacht zur Wahl zugelassen werden möchte, als auch das |
Muster der einzureichenden eidesstattlichen Erklärung von Wählern, die | Muster der einzureichenden eidesstattlichen Erklärung von Wählern, die |
nicht die erforderlichen Belege vorlegen können, dass sie sich am | nicht die erforderlichen Belege vorlegen können, dass sie sich am |
Wahltag tatsächlich im Ausland aufhalten; | Wahltag tatsächlich im Ausland aufhalten; |
In der Erwägung, dass diese Muster infolge der Abänderung von Artikel | In der Erwägung, dass diese Muster infolge der Abänderung von Artikel |
147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches durch das Gesetz vom | 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches durch das Gesetz vom |
14. April 2009 ersetzt beziehungsweise festgelegt werden müssen; | 14. April 2009 ersetzt beziehungsweise festgelegt werden müssen; |
dieses Gesetz erlaubt es Wählern, die nicht in der Lage sind, einen | dieses Gesetz erlaubt es Wählern, die nicht in der Lage sind, einen |
Beleg dafür vorzulegen, dass sie wegen eines Auslandaufenthalts | Beleg dafür vorzulegen, dass sie wegen eines Auslandaufenthalts |
ausserstande sind, am Wahltag im Wahlbüro zu erscheinen, mittels | ausserstande sind, am Wahltag im Wahlbüro zu erscheinen, mittels |
Vollmacht zu wählen, sofern sie eine entsprechende eidesstattliche | Vollmacht zu wählen, sofern sie eine entsprechende eidesstattliche |
Erklärung abgeben; | Erklärung abgeben; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995 zur | Artikel 1 - Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995 zur |
Festlegung des Musters des bei den Wahlen zu verwendenden | Festlegung des Musters des bei den Wahlen zu verwendenden |
Vollmachtsformulars wird durch Anlage I zu vorliegendem Erlass | Vollmachtsformulars wird durch Anlage I zu vorliegendem Erlass |
ersetzt. | ersetzt. |
Art. 2 - Die in Artikel 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches | Art. 2 - Die in Artikel 147bis § 1 Nr. 7 Absatz 1 des Wahlgesetzbuches |
erwähnte eidesstattliche Erklärung entspricht Muster II der Anlage zu | erwähnte eidesstattliche Erklärung entspricht Muster II der Anlage zu |
vorliegendem Erlass und bildet Anlage 3 des vorerwähnten Königlichen | vorliegendem Erlass und bildet Anlage 3 des vorerwähnten Königlichen |
Erlasses vom 10. April 1995. | Erlasses vom 10. April 1995. |
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 14. April 2009 | Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 14. April 2009 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
G. DE PADT | G. DE PADT |
Anlage I | Anlage I |
Anlage 2 (zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995) | Anlage 2 (zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995) |
Gemeinde.... | Gemeinde.... |
WAHLEN VOM .... | WAHLEN VOM .... |
Bescheinigung, durch die die Wahl mittels Vollmacht bei einem | Bescheinigung, durch die die Wahl mittels Vollmacht bei einem |
Auslandsaufenthalt aus Gründen, die keine beruflichen Gründe sind, | Auslandsaufenthalt aus Gründen, die keine beruflichen Gründe sind, |
erlaubt wird | erlaubt wird |
Unterzeichneter, . . . . ., Bürgermeister der | Unterzeichneter, . . . . ., Bürgermeister der |
Gemeinde . . . . ., bescheinigt hiermit nach | Gemeinde . . . . ., bescheinigt hiermit nach |
Kenntnisnahme der vorgelegten Belege oder, in deren Ermangelung, auf | Kenntnisnahme der vorgelegten Belege oder, in deren Ermangelung, auf |
der Grundlage einer schriftlichen | der Grundlage einer schriftlichen |
eidesstattlichen Erklärung, dass . . . . . | eidesstattlichen Erklärung, dass . . . . . |
. . . . . (Name und Vornamen) (1), | . . . . . (Name und Vornamen) (1), |
wohnhaft in . . . . ., (Strasse)......................, Nr. ..., | wohnhaft in . . . . ., (Strasse)......................, Nr. ..., |
Bfk..., eingetragen | Bfk..., eingetragen |
als Wähler(in) unter der Nummer . . . . ., aufgrund eines | als Wähler(in) unter der Nummer . . . . ., aufgrund eines |
vorübergehenden | vorübergehenden |
Aufenthaltes im Ausland, und zwar in . . . . . (2), der | Aufenthaltes im Ausland, und zwar in . . . . . (2), der |
nicht durch berufliche oder dienstliche Gründe bedingt ist, unmöglich | nicht durch berufliche oder dienstliche Gründe bedingt ist, unmöglich |
im Wahlbüro vorstellig werden kann. Der/Die Betreffende, der/die | im Wahlbüro vorstellig werden kann. Der/Die Betreffende, der/die |
seinen/ihren Antrag vor dem . . . . . (3) | seinen/ihren Antrag vor dem . . . . . (3) |
eingereicht hat, erfüllt daher die in Artikel 147bis des | eingereicht hat, erfüllt daher die in Artikel 147bis des |
Wahlgesetzbuches festgelegten Bedingungen, um einen anderen Wähler zu | Wahlgesetzbuches festgelegten Bedingungen, um einen anderen Wähler zu |
bevollmächtigen, in seinem/ihrem Namen zu wählen. | bevollmächtigen, in seinem/ihrem Namen zu wählen. |
Ausgestellt in ................................................., den | Ausgestellt in ................................................., den |
................................. | ................................. |
Stempel der Gemeinde Der Bürgermeister | Stempel der Gemeinde Der Bürgermeister |
(Unterschrift) | (Unterschrift) |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Vor Name und Vornamen ist der Vermerk "Herr" (Hr.) oder "Frau" | (1) Vor Name und Vornamen ist der Vermerk "Herr" (Hr.) oder "Frau" |
(Fr.) anzubringen. | (Fr.) anzubringen. |
(2) Name des Landes angeben. | (2) Name des Landes angeben. |
(3) Datum des Wahltages angeben. | (3) Datum des Wahltages angeben. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
G. DE PADT | G. DE PADT |
Anlage II | Anlage II |
Anlage 3 (zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995) | Anlage 3 (zum Königlichen Erlass vom 10. April 1995) |
Muster einer eidesstattlichen Erklärung, | Muster einer eidesstattlichen Erklärung, |
um wegen eines Auslandsaufenthalts am Wahltag mittels Vollmacht zur | um wegen eines Auslandsaufenthalts am Wahltag mittels Vollmacht zur |
Wahl zugelassen zu werden | Wahl zugelassen zu werden |
Unterzeichneter, . . . . . (Name | Unterzeichneter, . . . . . (Name |
und Vornamen), erklärt an Eides statt, dass er aufgrund eines | und Vornamen), erklärt an Eides statt, dass er aufgrund eines |
vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, | vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, |
und zwar in . . . . . (Land), der nicht | und zwar in . . . . . (Land), der nicht |
durch berufliche oder dienstliche Gründe bedingt ist, am Sonntag, dem | durch berufliche oder dienstliche Gründe bedingt ist, am Sonntag, dem |
. . . . ., | . . . . ., |
unmöglich im Wahlbüro vorstellig werden kann. Er ist nicht in der | unmöglich im Wahlbüro vorstellig werden kann. Er ist nicht in der |
Lage, Belege vorzulegen, weil . . . . . | Lage, Belege vorzulegen, weil . . . . . |
(hier die Gründe dieser Verhinderung kurz beschreiben). | (hier die Gründe dieser Verhinderung kurz beschreiben). |
Ausgestellt in ................................................., den | Ausgestellt in ................................................., den |
................................. | ................................. |
Unterschrift | Unterschrift |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. April 2009 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
G. DE PADT | G. DE PADT |