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              | Arrêté royal portant exécution de l'article 115, § 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux. - Traduction allemande | Arrêté royal portant exécution de l'article 115, § 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux. - Traduction allemande | 
|---|---|
| 3 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal portant exécution de l'article 115, § | 3 DECEMBRE 2023. - Arrêté royal portant exécution de l'article 115, § | 
| 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de | 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de | 
| police intégré, structuré à deux niveaux. - Traduction allemande | police intégré, structuré à deux niveaux. - Traduction allemande | 
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | 
| l'arrêté royal du 3 décembre 2023 portant exécution de l'article 115, | l'arrêté royal du 3 décembre 2023 portant exécution de l'article 115, | 
| § 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service | § 10, alinéa 1er, de la loi du 7 décembre 1998 organisant un service | 
| de police intégré, structuré à deux niveaux (Moniteur belge du 27 | de police intégré, structuré à deux niveaux (Moniteur belge du 27 | 
| décembre 2023). | décembre 2023). | 
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 
| allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. | 
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | 
| 3. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 115 § | 3. DEZEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 115 § | 
| 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | 
| auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes | 
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | 
| Unser Gruß! | Unser Gruß! | 
| Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | 
| zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels | 
| 115 § 10 Absatz 1; | 115 § 10 Absatz 1; | 
| Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12. | 
| Januar 2023; | Januar 2023; | 
| Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | 
| 13. März 2023; | 13. März 2023; | 
| Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrates vom 7. Juni 2023; | Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrates vom 7. Juni 2023; | 
| Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer um fünfzehn Tage | Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer um fünfzehn Tage | 
| verlängerten Frist von dreißig Tagen, der am 17. Juli 2023 beim | verlängerten Frist von dreißig Tagen, der am 17. Juli 2023 beim | 
| Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 | Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 | 
| Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | 
| Staatsrat; | Staatsrat; | 
| In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt | In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt | 
| worden ist; | worden ist; | 
| Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 | Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 | 
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 
| Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | 
| der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | 
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | 
| Artikel 1 - In vorliegendem Erlass wird die Art der in Artikel 115 § | Artikel 1 - In vorliegendem Erlass wird die Art der in Artikel 115 § | 
| 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | 10 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | 
| auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnten | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erwähnten | 
| Unterstützungsaufträge bestimmt, die die föderale Polizei auf | Unterstützungsaufträge bestimmt, die die föderale Polizei auf | 
| nichtoperativer Ebene zugunsten der lokalen Polizeizonen kostenlos | nichtoperativer Ebene zugunsten der lokalen Polizeizonen kostenlos | 
| erfüllt, und zwar unbeschadet der eigenen Aufträge der föderalen | erfüllt, und zwar unbeschadet der eigenen Aufträge der föderalen | 
| Polizei, die den Polizeizonen indirekt zugutekommen. | Polizei, die den Polizeizonen indirekt zugutekommen. | 
| Die in Absatz 1 erwähnten Unterstützungsaufträge werden im Rahmen der | Die in Absatz 1 erwähnten Unterstützungsaufträge werden im Rahmen der | 
| verfügbaren Haushaltsmittel und Ressourcen erfüllt, ohne dabei die | verfügbaren Haushaltsmittel und Ressourcen erfüllt, ohne dabei die | 
| gesetzlichen Aufträge der föderalen Polizei zu beeinträchtigen. | gesetzlichen Aufträge der föderalen Polizei zu beeinträchtigen. | 
| Im Zweifelsfall entscheidet der Minister des Innern, ob es sich um | Im Zweifelsfall entscheidet der Minister des Innern, ob es sich um | 
| einen in Absatz 1 erwähnten Auftrag handelt. Er holt hierzu die | einen in Absatz 1 erwähnten Auftrag handelt. Er holt hierzu die | 
| Stellungnahme des in Artikel 8ter desselben Gesetzes erwähnten | Stellungnahme des in Artikel 8ter desselben Gesetzes erwähnten | 
| Koordinierungsausschusses der integrierten Polizei ein. | Koordinierungsausschusses der integrierten Polizei ein. | 
| Art. 2 - Die Dienstleistungen, die die föderale Polizei den | Art. 2 - Die Dienstleistungen, die die föderale Polizei den | 
| Polizeizonen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 1 erwähnten | Polizeizonen im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 1 erwähnten | 
| Unterstützungsaufträge anbietet, beruhen auf den vom | Unterstützungsaufträge anbietet, beruhen auf den vom | 
| Koordinierungsausschuss der integrierten Polizei validierten Standards | Koordinierungsausschuss der integrierten Polizei validierten Standards | 
| der integrierten Polizei. | der integrierten Polizei. | 
| Die in Absatz 1 erwähnten Standards betreffen mindestens die Typologie | Die in Absatz 1 erwähnten Standards betreffen mindestens die Typologie | 
| der angebotenen Dienstleistungen, die erforderlichen Bedingungen, um | der angebotenen Dienstleistungen, die erforderlichen Bedingungen, um | 
| diese Dienstleistungen anzubieten, die Festlegung von Prioritäten | diese Dienstleistungen anzubieten, die Festlegung von Prioritäten | 
| sowie die damit verbundenen Richtlinien für den Haushaltsplan. | sowie die damit verbundenen Richtlinien für den Haushaltsplan. | 
| Art. 3 - Die nichtoperative Unterstützung, die die föderale Polizei | Art. 3 - Die nichtoperative Unterstützung, die die föderale Polizei | 
| der lokalen Polizei kostenlos leistet, betrifft Dienstleistungen, die | der lokalen Polizei kostenlos leistet, betrifft Dienstleistungen, die | 
| für die integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste von wesentlicher | für die integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste von wesentlicher | 
| Bedeutung sind, nachstehend "wesentliche Dienstleistungen" genannt. | Bedeutung sind, nachstehend "wesentliche Dienstleistungen" genannt. | 
| Art. 4 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 4 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | 
| föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen in den Bereichen | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen in den Bereichen | 
| Strategie, Politik und Kommunikation sowie in rechtlichen | Strategie, Politik und Kommunikation sowie in rechtlichen | 
| Angelegenheiten kostenlos folgende Aufträge: | Angelegenheiten kostenlos folgende Aufträge: | 
| 1. punktuelle Unterstützung im politischen Bereich, einschließlich der | 1. punktuelle Unterstützung im politischen Bereich, einschließlich der | 
| Erstellung strategischer Analysen, sowie im Bereich des polizeilichen | Erstellung strategischer Analysen, sowie im Bereich des polizeilichen | 
| Lagebildes, | Lagebildes, | 
| 2. Unterstützung im Rahmen der Kommunikation innerhalb der | 2. Unterstützung im Rahmen der Kommunikation innerhalb der | 
| integrierten Polizei, einschließlich der redaktionellen und visuellen | integrierten Polizei, einschließlich der redaktionellen und visuellen | 
| Unterstützung und der Entwicklung von Kommunikationssystemen, die die | Unterstützung und der Entwicklung von Kommunikationssystemen, die die | 
| Zurverfügungstellung operativer und nichtoperativer Dokumentation | Zurverfügungstellung operativer und nichtoperativer Dokumentation | 
| ermöglichen, | ermöglichen, | 
| 3. Unterstützung im Rahmen von Werbemaßnahmen für die integrierte | 3. Unterstützung im Rahmen von Werbemaßnahmen für die integrierte | 
| Polizei und Verleih von Werbematerial für die integrierte Polizei, | Polizei und Verleih von Werbematerial für die integrierte Polizei, | 
| 4. Abfassung juristischer Gutachten und Bereitstellung technischer | 4. Abfassung juristischer Gutachten und Bereitstellung technischer | 
| Unterstützung im Rahmen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die | Unterstützung im Rahmen der Rechtsvorschriften in Bezug auf die | 
| Polizeidienste. | Polizeidienste. | 
| Art. 5 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 5 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | 
| föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Personal | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Personal | 
| kostenlos folgende Aufträge: | kostenlos folgende Aufträge: | 
| 1. medizinische Unterstützung, die Folgendes umfasst: | 1. medizinische Unterstützung, die Folgendes umfasst: | 
| a) Eingreifen des Stressteams in Krisensituationen, einschließlich | a) Eingreifen des Stressteams in Krisensituationen, einschließlich | 
| derjenigen, die sich aus schweren Gewalttaten ergeben, die von Dritten | derjenigen, die sich aus schweren Gewalttaten ergeben, die von Dritten | 
| gegen Polizeipersonal begangen werden, | gegen Polizeipersonal begangen werden, | 
| b) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 1 RSPol erwähnten | b) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 1 RSPol erwähnten | 
| kostenlosen Gesundheitspflege, | kostenlosen Gesundheitspflege, | 
| c) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 3 RSPol erwähnten | c) Verwaltung der in Artikel X.I.1 Absatz 3 RSPol erwähnten | 
| Krankenhausversicherungen, | Krankenhausversicherungen, | 
| d) Verwaltung der in Teil X Titel II RSPol erwähnten medizinischen | d) Verwaltung der in Teil X Titel II RSPol erwähnten medizinischen | 
| Kontrolle, | Kontrolle, | 
| e) Arbeitsweise der Kommission für die Eignung des Personals der | e) Arbeitsweise der Kommission für die Eignung des Personals der | 
| Polizeidienste und der Berufungskommission für die Eignung des | Polizeidienste und der Berufungskommission für die Eignung des | 
| Personals der Polizeidienste, die in Artikel IX.II.1 RSPol erwähnt | Personals der Polizeidienste, die in Artikel IX.II.1 RSPol erwähnt | 
| sind, | sind, | 
| f) operative medizinische Unterstützung bei Einsätzen, die von der | f) operative medizinische Unterstützung bei Einsätzen, die von der | 
| föderalen Polizei gemeinsam mit der lokalen Polizei durchgeführt | föderalen Polizei gemeinsam mit der lokalen Polizei durchgeführt | 
| werden, | werden, | 
| g) Bereitstellung administrativer Informationen im Bereich | g) Bereitstellung administrativer Informationen im Bereich | 
| Arbeitsunfähigkeit und Absentismus, | Arbeitsunfähigkeit und Absentismus, | 
| h) ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen im Rahmen der Anwerbung und | h) ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen im Rahmen der Anwerbung und | 
| der Auswahl von Polizeianwärtern und für spezielle Funktionen, mit | der Auswahl von Polizeianwärtern und für spezielle Funktionen, mit | 
| Ausnahme derjenigen, die im Rahmen von Anwerbungen durchgeführt | Ausnahme derjenigen, die im Rahmen von Anwerbungen durchgeführt | 
| werden, die direkt von einer Polizeizone vorgenommen werden, | werden, die direkt von einer Polizeizone vorgenommen werden, | 
| 2. Unterstützung bei der Anwerbung und Auswahl der Personalmitglieder | 2. Unterstützung bei der Anwerbung und Auswahl der Personalmitglieder | 
| der Polizeidienste, | der Polizeidienste, | 
| 3. Organisation der Auswahl im Rahmen des sozialen Aufstiegs, | 3. Organisation der Auswahl im Rahmen des sozialen Aufstiegs, | 
| 4. unbeschadet der Aufträge der zugelassenen Schulen, | 4. unbeschadet der Aufträge der zugelassenen Schulen, | 
| a) Koordinierung, Organisation und Begleitung der Ausbildungen und | a) Koordinierung, Organisation und Begleitung der Ausbildungen und | 
| Trainings in Bezug auf die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen | Trainings in Bezug auf die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen | 
| Raums im Rahmen der belastbaren Kapazität, | Raums im Rahmen der belastbaren Kapazität, | 
| b) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen, die in Ausführung der | b) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen, die in Ausführung der | 
| Rechtsvorschriften oder der vom Minister des Innern festgelegten | Rechtsvorschriften oder der vom Minister des Innern festgelegten | 
| nationalen Richtlinien durchgeführt werden, | nationalen Richtlinien durchgeführt werden, | 
| c) Bereitstellung funktionaler Ausbildungen und Fortbildungen, | c) Bereitstellung funktionaler Ausbildungen und Fortbildungen, | 
| d) Bereitstellung von Beförderungsausbildungen, insbesondere des | d) Bereitstellung von Beförderungsausbildungen, insbesondere des | 
| Direktionsbrevets, | Direktionsbrevets, | 
| e) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen in Ausführung von | e) Bereitstellung bestimmter Ausbildungen in Ausführung von | 
| Protokollen und Verwaltungsverträgen, die auf der Grundlage des | Protokollen und Verwaltungsverträgen, die auf der Grundlage des | 
| Gegenseitigkeitsprinzips mit den zugelassenen Polizeischulen, den | Gegenseitigkeitsprinzips mit den zugelassenen Polizeischulen, den | 
| Polizeizonen, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei oder | Polizeizonen, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei oder | 
| Ausbildungseinrichtungen geschlossen wurden, | Ausbildungseinrichtungen geschlossen wurden, | 
| 5. Verwaltung der Verleihung von Ehrenauszeichnungen, Zuteilung von | 5. Verwaltung der Verleihung von Ehrenauszeichnungen, Zuteilung von | 
| Identifizierungsnummern, Verteilung von Antragsformularen für den | Identifizierungsnummern, Verteilung von Antragsformularen für den | 
| Erhalt einer Gewerkschaftsprämie und Verwaltung von Abonnements für | Erhalt einer Gewerkschaftsprämie und Verwaltung von Abonnements für | 
| die öffentlichen Verkehrsmittel im Rahmen der in Artikel XI.V.1 RSPol | die öffentlichen Verkehrsmittel im Rahmen der in Artikel XI.V.1 RSPol | 
| erwähnten Beteiligung, | erwähnten Beteiligung, | 
| 6. Verwaltung der Mobilität, der Aufrufe zur Bewerbung für ein Mandat, | 6. Verwaltung der Mobilität, der Aufrufe zur Bewerbung für ein Mandat, | 
| 7. Ausführung von Kompetenzbilanzen und Coaching im Rahmen der Suche | 7. Ausführung von Kompetenzbilanzen und Coaching im Rahmen der Suche | 
| nach angepassten Stellen innerhalb der integrierten Polizei. | nach angepassten Stellen innerhalb der integrierten Polizei. | 
| Art. 6 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 6 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | 
| föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Logistik | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Logistik | 
| kostenlos folgende Aufträge: | kostenlos folgende Aufträge: | 
| 1. was die wesentliche Ausrüstung betrifft, einschließlich | 1. was die wesentliche Ausrüstung betrifft, einschließlich | 
| Dienstuniformen, persönlicher und kollektiver Waffenausrüstung, | Dienstuniformen, persönlicher und kollektiver Waffenausrüstung, | 
| Identifizierungsmitteln und Polizeifahrzeugen: | Identifizierungsmitteln und Polizeifahrzeugen: | 
| a) Abgabe von Stellungnahmen in Bezug auf diesbezügliche öffentliche | a) Abgabe von Stellungnahmen in Bezug auf diesbezügliche öffentliche | 
| Aufträge nur dann, wenn ein öffentlicher Auftrag für die Polizeizonen | Aufträge nur dann, wenn ein öffentlicher Auftrag für die Polizeizonen | 
| nicht zugänglich ist, | nicht zugänglich ist, | 
| b) Abgabe technischer Stellungnahmen nur dann, wenn ein öffentlicher | b) Abgabe technischer Stellungnahmen nur dann, wenn ein öffentlicher | 
| Auftrag für die Polizeizonen nicht zugänglich ist, | Auftrag für die Polizeizonen nicht zugänglich ist, | 
| c) Vorbereitung, Vergabe und Öffnung diesbezüglicher öffentlicher | c) Vorbereitung, Vergabe und Öffnung diesbezüglicher öffentlicher | 
| Aufträge für die Polizeizonen, | Aufträge für die Polizeizonen, | 
| d) Festlegung und Bewertung der diesbezüglichen Normen, | d) Festlegung und Bewertung der diesbezüglichen Normen, | 
| e) Bereitstellung von Legitimations- und Identifizierungskarten, | e) Bereitstellung von Legitimations- und Identifizierungskarten, | 
| 2. was die Infrastruktur betrifft: | 2. was die Infrastruktur betrifft: | 
| a) Festlegung und Bewertung von Normen in Bezug auf Konzeption und Bau | a) Festlegung und Bewertung von Normen in Bezug auf Konzeption und Bau | 
| von Gebäuden, | von Gebäuden, | 
| b) Unterrichtung der Polizeizonen in Bezug auf diese Normen. | b) Unterrichtung der Polizeizonen in Bezug auf diese Normen. | 
| Art. 7 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 7 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | 
| föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Finanzen | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich Finanzen | 
| kostenlos folgende Aufträge: | kostenlos folgende Aufträge: | 
| 1. Verwaltung und Vorfinanzierung der Kosten, die bei den in Artikel | 1. Verwaltung und Vorfinanzierung der Kosten, die bei den in Artikel | 
| XI.IV.38 RSPol erwähnten internationalen Rechtshilfeersuchen | XI.IV.38 RSPol erwähnten internationalen Rechtshilfeersuchen | 
| entstehen, | entstehen, | 
| 2. Verwaltung des Haushalts in Bezug auf die integrierte Arbeitsweise | 2. Verwaltung des Haushalts in Bezug auf die integrierte Arbeitsweise | 
| der Polizeidienste. | der Polizeidienste. | 
| Art. 8 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 8 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | 
| föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich polizeiliche | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich polizeiliche | 
| Informationen und ICT-Mittel kostenlos folgende Aufträge: | Informationen und ICT-Mittel kostenlos folgende Aufträge: | 
| 1. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung operativer | 1. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung operativer | 
| polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte integrierte | polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte integrierte | 
| Polizei erforderlich sind und eine der in Artikel 44/2 des Gesetzes | Polizei erforderlich sind und eine der in Artikel 44/2 des Gesetzes | 
| über das Polizeiamt erwähnten Kategorien von Datenbanken betreffen, | über das Polizeiamt erwähnten Kategorien von Datenbanken betreffen, | 
| und zwar nur, was die besonderen Datenbanken betrifft, wenn die | und zwar nur, was die besonderen Datenbanken betrifft, wenn die | 
| föderale Polizei allein oder gemeinsam für die Verarbeitung | föderale Polizei allein oder gemeinsam für die Verarbeitung | 
| verantwortlich ist, und für die Teile, deren Zusammenlegung zugunsten | verantwortlich ist, und für die Teile, deren Zusammenlegung zugunsten | 
| der integrierten Polizei erfolgt, und, was die gemeinsamen Datenbanken | der integrierten Polizei erfolgt, und, was die gemeinsamen Datenbanken | 
| betrifft, wenn die föderale Polizei die gemeinsame Datenbank | betrifft, wenn die föderale Polizei die gemeinsame Datenbank | 
| verwaltet, | verwaltet, | 
| 2. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung und Entwicklung | 2. Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung und Entwicklung | 
| nichtoperativer polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte | nichtoperativer polizeilicher Datenbanken, wenn sie für die gesamte | 
| integrierte Polizei erforderlich sind, | integrierte Polizei erforderlich sind, | 
| 3. Entwicklung, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Datenbanken | 3. Entwicklung, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Datenbanken | 
| und Informationen, die sich aus den statutarischen Verpflichtungen im | und Informationen, die sich aus den statutarischen Verpflichtungen im | 
| Bereich Personal ergeben, | Bereich Personal ergeben, | 
| 4. Entwicklung und Verwaltung von operativen und nichtoperativen | 4. Entwicklung und Verwaltung von operativen und nichtoperativen | 
| Informations- und Kommunikationssystemen der Polizeidienste, wenn | Informations- und Kommunikationssystemen der Polizeidienste, wenn | 
| diese Systeme Standards für die integrierte Polizei darstellen und in | diese Systeme Standards für die integrierte Polizei darstellen und in | 
| den Informations- und Kommunikationsdiensten des Bezirks eingesetzt | den Informations- und Kommunikationsdiensten des Bezirks eingesetzt | 
| werden, | werden, | 
| 5. Zurverfügungstellung und Verwaltung operativer oder nichtoperativer | 5. Zurverfügungstellung und Verwaltung operativer oder nichtoperativer | 
| Daten, die von Dritten bereitgestellt werden, zugunsten der | Daten, die von Dritten bereitgestellt werden, zugunsten der | 
| integrierten Polizei, sofern diese Daten der föderalen Polizei | integrierten Polizei, sofern diese Daten der föderalen Polizei | 
| kostenlos zur Verfügung gestellt werden, | kostenlos zur Verfügung gestellt werden, | 
| 6. Implementierung von ICT-Infrastrukturen und -Netzen und | 6. Implementierung von ICT-Infrastrukturen und -Netzen und | 
| Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen für die grundlegenden | Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen für die grundlegenden | 
| operativen Prozesse der integrierten Polizei gemäß den Standards der | operativen Prozesse der integrierten Polizei gemäß den Standards der | 
| integrierten Polizei, | integrierten Polizei, | 
| 7. Bestimmung von Normen, Grundsätzen, Entwicklungsprozessen, | 7. Bestimmung von Normen, Grundsätzen, Entwicklungsprozessen, | 
| Mindeststandards, Bewertung der Effizienz des Systems und | Mindeststandards, Bewertung der Effizienz des Systems und | 
| Qualitätskontrolle operativer und nichtoperativer Informationsflüsse, | Qualitätskontrolle operativer und nichtoperativer Informationsflüsse, | 
| wenn sie für die Arbeitsweise der integrierten Polizei erforderlich | wenn sie für die Arbeitsweise der integrierten Polizei erforderlich | 
| sind, | sind, | 
| 8. Bereitstellung von funktionalem oder technischem Fachwissen im | 8. Bereitstellung von funktionalem oder technischem Fachwissen im | 
| Bereich Verwaltung operativer oder nichtoperativer Informationen, wenn | Bereich Verwaltung operativer oder nichtoperativer Informationen, wenn | 
| dieses Fachwissen für die Arbeitsweise der integrierten Polizei | dieses Fachwissen für die Arbeitsweise der integrierten Polizei | 
| erforderlich ist. | erforderlich ist. | 
| Art. 9 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | Art. 9 - Im Rahmen der nichtoperativen Unterstützung erfüllt die | 
| föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich | föderale Polizei zugunsten der Polizeizonen im Bereich | 
| Datenverarbeitung und -schutz durch den Datenschutzbeauftragten der | Datenverarbeitung und -schutz durch den Datenschutzbeauftragten der | 
| föderalen Polizei kostenlos folgende Aufträge: | föderalen Polizei kostenlos folgende Aufträge: | 
| 1. Abgabe von Stellungnahmen zu Verarbeitungen, für die der Minister | 1. Abgabe von Stellungnahmen zu Verarbeitungen, für die der Minister | 
| des Innern und der Minister der Justiz verantwortlich sind, | des Innern und der Minister der Justiz verantwortlich sind, | 
| 2. Beratung und Bereitstellung von Dokumentation. | 2. Beratung und Bereitstellung von Dokumentation. | 
| Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | 
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. | 
| Gegeben zu Brüssel, den 3. Dezember 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 3. Dezember 2023 | 
| PHILIPPE | PHILIPPE | 
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: | 
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern | 
| A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |