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Circulaire du 22 novembre 2010
publié le 22 décembre 2010

Circulaire ministérielle relative à la campagne pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB ». - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2010000707
pub.
22/12/2010
prom.
22/11/2010
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


22 NOVEMBRE 2010. - Circulaire ministérielle relative à la campagne pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB ». - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur, du Ministre de la Justice et du Secrétaire d'Etat à la Mobilité du 22 novembre 2010 relative à la campagne pour la sécurité routière : « Conduite sous influence de l'alcool - BOB » (Moniteur belge du 26 novembre 2010).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 22. NOVEMBER 2010 - Ministerielles Rundschreiben über die Kampagne für Verkehrssicherheit "Alkohol am Steuer - BOB" Trotz der vielen Anstrengungen und eines stets wachsenden Bewusstseins der Fahrer wird festgestellt, dass Alkohol am Steuer eine der Hauptursachen von Verkehrsunfällen bleibt und dass vor allem nachts zahlreiche Fahrer sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzen. Zu Recht hat die Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit darauf hingewiesen, dass zusätzliche Anstrengungen auf Ebene der Sensibilisierung und der Anwendung der Vorschriften in Sachen Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den Trend umzukehren. 1. Zielsetzung Während der anstehenden Jahresendkampagne, die vom Freitag, dem 26. November 2010 (22.00 Uhr) bis zum Montag, dem 10. Januar 2011 (06.00 Uhr) läuft, werden die Kontrollen in Bezug auf den Alkoholkonsum in Situationen, in denen Bürger sich hinter das Lenkrad setzen, verstärkt und immer Gegenstand einer prioritären Verfolgung durch die Gerichtsbehörden sein.

Aus den Zahlen des FÖD Justiz geht hervor, dass 97% der an die Staatsanwaltschaft weitergeleiteten Feststellungen in Bezug auf Alkohol am Steuer weiter verfolgt werden. Etwa einer von fünf Übertretern bezahlt einen Vergleich. In 75% der Fälle musste sich vor Gericht verantwortet werden oder gab es eine weitere Behandlung.

Lediglich für 1,6% der Akten ist das Verfahren eingestellt worden.

Die Kontrollen erfolgen parallel zu einer Kampagne des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit (BIVS) unter dem Motto "I BOB you!".

Ziel ist es, wie im vergangenen Jahr mindestens 180.000 Atemtests zu erreichen und den qualitativen Ansatz dieser Kontrollen zu verbessern. 2. Richtlinien 2.1 Insbesondere für diese Kontrollen müssen sowohl die Richtlinien des gemeinsamen Rundschreibens COL 8/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren über eine einheitliche Feststellungs-, Ermittlungs- und Verfolgungspolitik in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren im Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand insbesondere durch den Konsum von Drogen oder Medikamenten sowie bei Vorhandensein anderer Stoffe im Organismus als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen - Fahren unter Einfluss von Alkohol-Drogen, als auch die Richtlinien des gemeinsamen Rundschreibens COL 9/2006 (überarbeitet am 29/09/2010) des Ministers der Justiz und des Kollegiums der Generalprokuratoren über eine einheitliche Kriminalpolitik in Bezug auf den sofortigen Führerscheinentzug eingehalten werden. 2.2 Diese Kontrollen müssen: - vorab zwischen den Staatsanwaltschaften und den Polizeidiensten abgesprochen sein, - an geeigneten Orten und zu geeigneten Zeitpunkten stattfinden, sodass sie sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Übertreter glaubwürdig sind, - auch auf das Fahren unter dem Einfluss anderer Stoffe als Alkohol, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen (Drogen), ausgerichtet sein, - auch am frühen Abend organisiert werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und den Abschreckungseffekt der Kontrollen zu fördern, - auch auf nichtselektive Weise durchgeführt werden (jede angehaltene Person wird einem Atemtest unterzogen), wodurch ebenfalls der Vorbeugungseffekt verstärkt wird. Falls die Vermutung von Drogenkonsum vorliegt, muss zur Ausführung der Checkliste übergegangen werden, - im Rahmen des Möglichen beinhalten, dass die Verwaltungsarbeit vor Ort erledigt werden kann, - im Allgemeinen vorab in den Medien angekündigt werden und danach müssen die Ergebnisse der Kontrollen mitgeteilt werden. 3. Kommunikation In diesem Jahr geht das BIVS im BOB-Konzept noch einen Schritt weiter. Während in den vergangenen Jahren die Belohnung des nicht trinkenden Fahrers im Mittelpunkt gestanden hat, wird in der diesjährigen Kampagne aus BOB ein Verb: "I BOB YOU". Damit kommt zum Ausdruck, wie sehr BOB seine Freunde mag und ihm daran liegt, sie sicher nach Hause zu bringen. Schwerpunkte der Kampagne sind insbesondere Jugendliche, die ausgehen, Personen, die mit Freunden oder als Paar von einer Familienfeier oder nach einem Restaurantbesuch heimkehren, sowie Betriebsfeste.

Woraus besteht die Kampagne? Da wären zunächst die Plakate entlang der Autobahnen und in Horeca-Betrieben sowie humoristische Radiospots, die junge Leute ansprechen. Dann werden BOB-Teams an Ausgehorten der Jugendlichen spielerische Aktionen zu Ehren der BOB organisieren. Auf Weihnachtsmärkten und bei anderen Veranstaltungen am Jahresende werden Freiwillige des BIVS präsent sein. Zugleich wird über die völlig neu gestaltete Website BOB.be ein Wettbewerb organisiert werden. Ausserdem erhält BOB zu seinem 15. Geburtstag eine Facebook-Seite. Das BIVS wird zudem Betrieben vorschlagen, für ihre Neujahrsempfänge ein "BOB-Set" zu kaufen.

Die Schlüsselanhänger der Kampagne haben aufgrund des neuen Konzepts einen neuen Look erhalten. Das BIVS wird sie der Polizei kostenlos zur Verfügung stellen - entsprechend dem erklärten Ziel, 180.000 Alkoholkontrollen durchzuführen. Auf Ersuchen der Vertreter der lokalen und föderalen Polizei wird das BIVS bei der Verteilung der Schlüsselanhänger die Mindestnorm des Referenzrahmens berücksichtigen, der definiert worden ist, um bis auf die lokale Ebene die Ziele der Kontrollen in Bezug auf Alkohol am Steuer zu bestimmen. 4. Bewertung Damit die Kampagne sorgfältig bewertet und im weiteren Verlauf die Öffentlichkeit optimal sensibilisiert und dadurch ein abschreckender Effekt erzielt werden kann, ist es wichtig, die Ergebnisse der Kontrollen so effizient wie möglich zusammenzutragen. Die Bewertung der Kampagne erfolgt in zwei Phasen: zuerst eine Bewertung des ersten Zeitraums der Kampagne, das heisst vom 26.

November 2010, 22.00 Uhr, bis zum 27. Dezember 2010, 06.00 Uhr, und später eine Bewertung der gesamten Kampagne.

Auf lokaler und föderaler Ebene werden die Daten werktags nach dem Tag der Kontrolle vom Verantwortlichen der Zone beziehungsweise des Verkehrspostens gesammelt, der dabei auf die entsprechende EDV-Anwendung zurückgreift.

Es werden zwei Pressemitteilungen verbreitet: eine erste am Donnerstag, dem 30. Dezember 2010 und eine zweite für die gesamte Kampagne am Freitag, dem 14. Januar 2011.

Brüssel, den 22. November 2010 Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM Der Minister der Justiz S. DE CLERCK Der Staatssekretär für Mobilität E. SCHOUPPE

Anlage 1 zum Ministeriellen Rundschreiben vom 22. November 2010 über die Kampagne für Verkehrssicherheit "Alkohol am Steuer - BOB" Ergebnisse der Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer, 2009, BIVS, F. Riguelle Alkohol am Steuer ist eine wichtige Ursache der Unsicherheit im Strassenverkehr. Alkohol beeinträchtigt nämlich die Fahrtüchtigkeit bereits bei relativ geringen Mengen. Das Unfallrisiko steigt exponentiell mit dem Anstieg der konsumierten Menge.

Die alle zwei Jahre vom BIVS auf nationaler Ebene durchgeführte Verhaltensmessung ist entwickelt worden, damit das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in Sachen Alkohol am Steuer genauer verfolgt werden kann.

Aus den Ergebnissen geht hervor, dass Alkohol am Steuer vor allem nachts ein Problem ist. Alkohol am Steuer kommt häufiger nachts als tagsüber vor, und zwar sowohl am Wochenende als auch während der Woche. Die Nächte am Wochenende erweisen sich als die gefährlichsten Zeiträume mit fast 13% positiv getesteten Verkehrsteilnehmern. Doch auch während der Woche war die Entwicklung der Lage mit 6,7% Übertretern im Jahr 2009 beunruhigend.

Wichtige Ergebnisse gab es nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts, sondern auch in Bezug auf die Altersgruppen. Der Anteil der Fahrer unter Alkoholeinfluss ist bei den 40- bis 54-Jährigen am höchsten (3,3% über die ganze Woche). Bei einer Mehrheit der positiv getesteten Autofahrer, die älter als 40 Jahre sind, lag die Alkoholkonzentration in der Alveolarluft über 0,35 mg/l. Dagegen haben die jüngeren positiv getesteten Fahrer meist eine Alkoholkonzentration zwischen 0,22 und 0,35 mg/l aufgewiesen. Die nationale Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer erlaubt keine unmittelbaren Schlüsse hinsichtlich des Unfallrisikos bei Alkohol am Steuer. Dieses Unfallrisiko ist bei jungen Fahrern höher als bei älteren Fahrern, trotz der Tatsache, dass Erstere weniger oft unter Alkoholeinfluss fahren als Letztere.

Der Anteil positiv getesteter Fahrer variiert ebenfalls mit dem Ort, von dem sie herkommen. Fahrer sind am meisten dazu geneigt, sich bei Alkoholkonsum hinter das Steuer zu setzen, nachdem sie einen Gaststättenbetrieb oder eine Feier besucht haben. Dies ist auch der Fall nach einem Besuch bei der Familie oder bei Freunden oder nach dem Sport. 2009 ist ein Besorgnis erregender Anteil von 21,3% der Personen, die von einem Gaststättenbetrieb kamen, positiv getestet worden. Der Anteil ist kleiner in Bezug auf Fahrer auf dem Heimweg von einer Feier oder einer Diskothek (14,9%), doch hatten die meisten der positiv Getesteten viel getrunken (12,7% mit über 0,35 mg/l).

Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Anteil der unter Alkoholeinfluss fahrenden Fahrer nachts höher als tagsüber ist und dass er am Wochenende höher als während der Woche ist. Ferner erweist sich, dass 21,3% der von einem Gaststättenbetrieb zurückkehrenden Fahrer unter Alkoholeinfluss stehen, während dies bei 14,9% der von einer Feier heimkehrenden Fahrer der Fall ist.

Wenn man einen Vergleich mit der vorigen Verhaltensmessung in Bezug auf Alkohol am Steuer von 2007 anstellt, muss man die beunruhigende Feststellung machen, dass die Anzahl der Fahrer unter Alkoholeinfluss in den Nächten der Wochenenden und in den Nächten der Wochentage gestiegen ist.

Die Kriminalpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Alkohol am Steuer. Auf nicht selektive Weise durchgeführte sichtbare und zielgerichtete Kontrollen tragen dazu bei, das Problem der Unsicherheit einzudämmen.

Anlage 2 zum Ministeriellen Rundschreiben vom 22. November 2010 über die Kampagne für Verkehrssicherheit "Alkohol am Steuer - BOB" Mögliche Folgen bei Feststellung von Alkohol am Steuer Bei einer Alkoholvergiftung von 0,22 bis 0,35 mg/l ausgeatmeter Alveolarluft erfolgt eine sofortige Erhebung in Höhe von 137,5 Euro.

Ein gleicher Betrag wird als Vergleich vorgeschlagen, wenn eine Blutanalyse eine gleichwertige Vergiftung von 0,5 bis 0,8 g/l Blut ergibt.

Wird der sofortigen Erhebung nicht nachgekommen oder wird eine Alkoholkonzentration festgestellt, die gleich oder höher als 0,35 mg/l ist, schlägt der Prokurator des Königs einen Vergleich in Höhe von 550 Euro vor.

Bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Vergleiche kommt es nahezu immer zu einer Strafverfolgung vor dem Polizeigericht.

Personen, die eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,65 mg/l in der Alveolarluft (1,5 g/l Blut) aufweisen, werden in der Regel stets vor das Polizeigericht geladen und unterliegen zudem einem sofortigen Führerscheinentzug.

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