Etaamb.openjustice.be
Circulaire du 15 décembre 2020
publié le 09 avril 2021

Circulaire n° 692. - Obligation de télétravail. - Traduction allemande

source
service public federal strategie et appui
numac
2021041099
pub.
09/04/2021
prom.
15/12/2020
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL STRATEGIE ET APPUI


15 DECEMBRE 2020. - Circulaire n° 692. - Obligation de télétravail. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire n° 692 de la Ministre de la Fonction publique du 15 décembre 2020 - Obligation de télétravail (Moniteur belge du 17 décembre 2020).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST STRATEGIE UND UNTERSTÜTZUNG 15. DEZEMBER 2020 - Rundschreiben Nr.692 - Homeoffice-Pflicht Erinnerung an die Homeoffice-Pflicht für das Personal der Dienste des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes, so wie er in Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Ehre, Ihnen Folgendes mitzuteilen.

Angesichts der Medienberichterstattung von Montag, dem 14. Dezember, und der alarmierenden Feststellung, dass fast die Hälfte der kontrollierten Arbeitgeber gegen die "Corona"-Regeln verstößt, insbesondere gegen die Regel, dass Homeoffice in allen Unternehmen, Vereinigungen und Dienststellen für alle Personalmitglieder Pflicht ist, ist es mir wichtig, Sie nachdrücklich an diese Regel zu erinnern.

Diese Regel des Homeoffice, die durch den Ministeriellen Erlass vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 auferlegt worden ist, ist auch für das Personal der Dienste des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes, so wie er in Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist, Pflicht.

Homeoffice ist die Regel für alle Funktionen, die sich dafür eignen, und soweit es die Kontinuität der Leitung des Unternehmens, seiner Tätigkeiten und seiner Dienstleistungen zulässt.

Die Anwesenheit am Arbeitsplatz ist nur aufgrund der Art der Funktion oder der Kontinuität der Leitung des Unternehmens, seiner Aktivitäten oder seiner Dienstleistungen und soweit sie wirklich notwendig ist, erlaubt.

Die Erlaubnis, am Arbeitsplatz anwesend zu sein, kann man nur bekommen, wenn man keine Funktion ausübt, für die Homeoffice möglich ist, und die Anwesenheit am Arbeitsplatz in dieser außerordentlich notwendigen Funktion für die Kontinuität der Leitung des Unternehmens, seiner Tätigkeiten und seiner Dienstleistungen erforderlich ist.

Im oben erwähnten Ministeriellen Erlass ist vorgesehen, dass die Einhaltung der geltenden Verpflichtungen von den Sozialinspektoren der Generaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung kontrolliert wird. Der Minister der Arbeit hat darum gebeten, diese Homeoffice-Kontrollen zu verstärken.

Ich erinnere ebenfalls an Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 22.

April 2020 zur Festlegung besonderer Maßnahmen für die Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes im Rahmen der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19, in dem bestimmt wird, was zu tun ist, wenn ein Personalmitglied keine Funktion ausübt, für die Homeoffice möglich ist, seine Arbeit derzeit aber nicht als wesentlich oder notwendig angesehen wird.

Ich fordere hiermit die leitenden Beamten auf, den Zugang zu den Gebäuden auf die Personalmitglieder zu beschränken, die wirklich am Arbeitsplatz anwesend sein müssen, und wo möglich sogar Gebäude und Etagen vorübergehend zu schließen.

In dem Bemühen, die Zahl der anwesenden Personen so gering wie möglich zu halten, werden die leitenden Beamten Zahlen vorlegen müssen.

Ich bin mir dessen bewusst, dass es nicht einfach ist, seine Aufgaben ständig im Homeoffice zu erfüllen, aber es ist angesichts der aktuellen Situation notwendig. Außerdem müssen unsere Dienste in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen.

Ich möchte Ihnen für die bereits geleisteten und die zukünftigen Anstrengungen danken.

Die Entwicklung der Situation verfolge ich, sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen, Damen und Herren, mit großer Aufmerksamkeit. Die Situation wird regelmäßig neu bewertet. Je nach ihrer Entwicklung werden neue Richtlinien veröffentlicht.

Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes P. DE SUTTER

^