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Circulaire du 11 mai 2011
publié le 06 juillet 2012

Circulaire CP4 concernant la gestion négociée de l'espace public pour la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2012203652
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06/07/2012
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11/05/2011
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


11 MAI 2011. - Circulaire CP4 concernant la gestion négociée de l'espace public pour la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire CP4 du Ministre de l'Intérieur du 11 mai 2011 concernant la gestion négociée de l'espace public pour la police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 14 juin 2011).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 11. MAI 2011 - Rundschreiben CP4 über die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums für die auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizei An die Frauen und Herren Gouverneure An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei Zur Information: an den Herrn Minister der Justiz, an den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei Sehr geehrte Damen und Herren, 1.Einleitung Vorliegendes Rundschreiben betrifft die allgemeine Verwaltungspolizei und umfasst die Ausarbeitung des Referenzrahmens (1) für die vereinbarte Kontrolle von Ereignissen (2) und/oder Ansammlungen.

Dieser Rahmen ist nicht neu, er wird seit 2001 in der Grundausbildung und Weiterbildung an verschiedenen Polizeischulen unterrichtet (3).

Mehrere spezifische Gründe haben zu diesem Rundschreiben geführt. Der Ausschuss P (4) hat aufgrund von Beobachtungen und Bewertungen der Polizeipolitik bei Grossereignissen geschlussfolgert, dass der Referenzrahmen oft, aber nicht immer eingehalten wird und eher bruchstückhaft umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang heisst es im Bericht "10 Jahre Polizeireform" des Föderalen Polizeirats, dass der Referenzrahmen zur allgemeinen Philosophie für die Kontrolle von Ereignissen im Bereich der öffentlichen Ordnung und zum Schutz von Gütern, Personen und Einrichtungen werden muss und dass hierzu ganz klar ein Rundschreiben erforderlich ist (5). Schlussendlich habe ich selbst festgestellt, dass die letzte ministerielle Richtlinie in diesem Bereich aus der Zeit vor der Polizeireform, nämlich vom 10.

Dezember 1987, datiert.

Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich einerseits die Leitgedanken der Polizeipolitik bei Ereignissen im Bereich der öffentlichen Ordnung aufzeigen, um in diesem Rahmen einen im ganzen Land gleichwertigen Polizeidienst anbieten zu können. Andererseits möchte ich die Grundlagen für weitere Richtlinien mit Bezug auf diese Polizeipolitik schaffen.

Deshalb wird mit diesem Rundschreiben Folgendes bezweckt: - Hinweis auf einige im Vorfeld des Referenzrahmens wichtige gesellschaftliche Entwicklungen, wie die Institutionalisierung von (sozialen) Konflikten, die Professionalisierung der Veranstalter in der Betreuung von Ereignissen und die angepassten Reaktionen der Behörden und Polizeidienste darauf, - Umschreibung des Begriffs "Ereignis (im Bereich der öffentlichen Ordnung)" und der in diesem Rahmen erwarteten "Kontrollstrategie", unter Berücksichtigung der Philosophie einer bürgerorientierten Polizeiarbeit (6), - Erläuterung der Auswirkungen auf die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Behörden, Polizeidienste und Veranstalter. 2. Gesellschaftliche Entwicklungen Aus historischen Studien wissen wir, dass die Äusserung von Protest in den westlichen Ländern seit dem 19.Jahrhundert nach und nach institutionalisiert worden ist und dass soziale Konflikte sich in eine Problematik mit stets mehr Konzertierung und weniger Konflikt verwandelt haben. Die Abnahme schwerer Zwischenfälle ist demzufolge weniger auf die Benutzung wirksamer Mittel der Sozialkontrolle, sondern eher auf die erfolgreiche Integration von Meinungsverschiedenheiten in den Demokratisierungsprozess zurückzuführen. Konkrete Ausdrucksformen wie Demonstrationen sind zunehmend eine übliche und konventionelle Praxis der politischen Beteiligung geworden.

Diese Entwicklung geht einher mit der Professionalisierung von Interessengruppen, einschliesslich der Ausbildung von "Ordnern" und des Einsatzes eigener Ordnungsdienste. Auf diese Weise sind nach und nach Systeme für eine besser vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums entwickelt worden.

Seit Ende der sechziger Jahre und Anfang der siebziger Jahre kann man nämlich auch eine Entwicklung im Umgang der Behörden und Polizeidienste mit Demonstrationen, aber auch mit anderen Ereignissen im Bereich der öffentlichen Ordnung, wie Fussballspielen oder Konzerten, beobachten. Diese Entwicklung ist hauptsächlich gekennzeichnet durch eine annehmbar gewordene Kommunikation und Verhandlung zwischen den Teilnehmern an einem Ereignis und der Behörde, eine bessere Vorbereitung und Planung eines Ereignisses und dessen professionellere Betreuung. In den achtziger Jahren ist infolge des Heysel-Dramas auch der Begriff "Schutz" immer mehr in den Vordergrund gelangt.

Alle Akteure liefern dadurch, dass sie sich als vertrauenswürdige Gesprächspartner erweisen, einen bleibenden Beitrag zum Befriedungsprozess, einem Begriff, der die drei Entwicklungen beziehungsweise Bewegungen umfassen soll. Einige Ereignisse im Bereich der öffentlichen Ordnung, wie spontane Schlägereien, befinden sich leider ausserhalb dieses Prozesses. Jedoch hat die Vergangenheit gezeigt, dass auch hier so weit wie möglich auf Konzertierung gesetzt werden sollte und die Anwendung von Zwang und Gewalt so lange wie möglich aufgeschoben werden muss. 3. Referenzrahmen für die Kontrolle von Ereignissen und den Schutz von Personen, Gütern und Einrichtungen Die Anwendung der bürgerorientierten Polizeiarbeit im Bereich der öffentlichen Ordnung bedeutet zuerst, dass Veranstalter, Behörden, Polizeidienste und eventuell andere Partner gemeinsam die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Verlauf schaffen, bei dem die Grundrechte und -freiheiten, insbesondere die freie Meinungsäusserung und die Versammlungsfreiheit gemäss der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (7) und gemäss der koordinierten Verfassung Belgiens (8) voll und ganz respektiert werden. Dies äussert sich in einer Strategie, die auf die Kontrolle von Ereignissen und/oder Ansammlungen und den Schutz von Personen, Gütern und Institutionen ausgerichtet ist. Unter Ereignissen versteht man alles, was sich auf die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Gesundheit auswirken kann: einen Verkehrsunfall, eine Explosion, das Austreten von gefährlichen oder giftigen Gasen, einen Grossbrand, Transporte unter Polizeischutz oder Ansammlungen. Einige Ansammlungen (z.B. Demonstrationen, Streiks, Strassenblockaden) sind ein Ausdruck tiefer liegender Konflikte. Andere Ansammlungen, z.B. im Zusammenhang mit Konzerten, Radrennen usw., dienen nur zur Unterhaltung.

All diese Ereignisse, ob Protestaktionen, Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter oder gar Verkehrsunfälle, haben im Grunde eines gemein: Sie sind potenzielle Träger von Konflikten, entweder weil Dritte betroffen sind, die die Folgen des Ereignisses tragen müssen (Anwohner, durch Blockaden oder schlichtweg Staus behinderte Autofahrer, Reisende, die Opfer von Streiks sind, usw.), oder weil Konflikte zwischen Gruppen bestehen, die am Ereignis beteiligt sind.

Mit anderen Worten: Es handelt sich um Situationen, die kontrolliert werden müssen und in denen ein Schutzauftrag nach dem anderen folgt.

Kontrolle und Schutz setzen an erster Stelle voraus, dass ein Gleichgewicht zwischen den jeweiligen Anforderungen, Erwartungen und Interessen aller Gruppen gesucht wird, die aus dem einen oder anderen Grund freiwillig oder nicht an dem Ereignis teilnehmen oder damit konfrontiert werden. Darum startet die Konzertierung möglichst frühzeitig und endet sie, wenn in Absprache mit den verschiedenen Akteuren alle Lehren gezogen worden sind.

In einer Strategie, die auf die "Beherrschung" beschränkt ist, liegt der Schwerpunkt auf Zwischenfällen. Aufrechterhaltung und, falls nötig, Wiederherstellung stehen im Zentrum der Konzeption der Herangehensweise. Kontrolle und Schutz bilden einen breiteren Ansatzpunkt, um das Ereignis in seiner Gesamtheit und insbesondere potenzielle Zwischenfälle zu analysieren und zu bewerten. Mit anderen Worten: Zwischenfälle und ihre Beherrschung sind integrierter Bestandteil von Kontrolle und Schutz. Beide Strategien - Kontrollieren und Beherrschen - werden auf einer Zeitleiste dargestellt, mit der das Ereignis visualisiert wird. Potenzielle Zwischenfälle oder Ordnungsstörungen werden auf dieser Leiste anhand eines Blitzsymbols dargestellt. Auf diesem Schema erkennt man, wie das Kontrollieren in der Tat das Beherrschen überspannt und somit einschliesst.

Die Zeitleiste und die darauf wiedergegebenen Stadien sind ebenfalls Ausgangspunkte für die Konkretisierung der Herangehensweise in den verschiedenen Problemlösungstätigkeiten, die jedes Mal mit einer bestimmten Zeitphase des Ereignisses übereinstimmen: Vermeidung (vorher), Prävention (vorher), Deeskalation (während) sowie Bewertung und Feedback (danach).

Pour la consultation du tableau, voir image Die Vermeidung betrifft das Identifizieren der Bedingungen, unter denen ein Konfliktumfeld entsteht (noch bevor sie sich vollständig entfalten und/oder zum Ausdruck kommen), die Beseitigung dieser Bedingungen über strukturelle Veränderungen und das Bewerkstelligen von Bedingungen zur Bildung von Zusammenarbeitsverhältnissen. Die Vermeidung ist nicht selten im Bereich des Wohlbefindens oder im Ausbau von Netzwerken und Partnerschaften in den Gemeinschaften angesiedelt.

Die Prävention ist der nächste Schritt, bei dem es darum geht, den negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, wenn der Konflikt besteht und/oder eine Ansammlung stattfindet. Konkret geht es um vorbeugende Initiativen, die dazu führen müssen, dass die Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen so gering wie möglich ist: Die Auswahl einer Wegstrecke bildet hierfür ein gutes Beispiel.

Die Deeskalation verweist auf eine Interaktionssituation, in der ein Ausbruch von Gewalt droht und man alles versucht, um diesen Ausbruch durch Verhandeln und Vermitteln zu verhindern. Falls dies nicht gelingt, wird gesteuert und, wenn nötig, repressiv vorgegangen.

Die Bewertung und das Feedback umfassen die für künftige Ereignisse zu ziehenden Lehren. Darin sind die Elemente Rechenschaft und "Empowerment" enthalten. Denn die Meinung jedes Beteiligten in Bezug auf vergangene Ereignisse ist wertvoll. 4. Konsequenzen für Behörden, Polizeidienste und Veranstalter Die Verwaltungsbehörden sind für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung verantwortlich.Daher tendieren sie stets zu einem Verhandlungsmanagement und ergreifen sie meist die Initiative bei der Konzertierung im Vorfeld von Ereignissen. Bei dieser Konzertierung werden die Meinungen einander gegenübergestellt und erläutern die Behörden ihre Sichtweise des Geschehens. In diesem Rahmen werden alle für notwendig erachteten Polizeimassnahmen, -erlasse und -verordnungen beschlossen. Die Toleranzgrenzen werden deutlich abgesteckt und allen betroffenen Akteuren mitgeteilt. Zwischen den Akteuren oder den Partnern untereinander (9) und mit der Staatsanwaltschaft werden Vereinbarungen getroffen in Bezug auf die Anwendung einer konsequenten Verfolgungspolitik für alle nachgewiesenen strafbaren Tatbestände. Es muss klargestellt werden, dass die Verwaltungsbehörde jederzeit für die öffentliche Ordnung verantwortlich bleibt, auch wenn beispielsweise keine Einigung mit den betroffenen Parteien erzielt werden konnte.

Die Polizei muss die Massnahmen zur Sicherung der öffentlichen Ordnung verinnerlichen, indem sie über den Dialog, die Konzertierung und eine glaubwürdige Alarmbereitschaft die Initiative behält und dadurch Krawalle und schwere Ordnungsstörungen verhindert oder einschränkt.

Sie nutzt auf optimale Weise die bei der Organisation des Ereignisses greifenden Mechanismen der Selbstkontrolle. Die Polizeimittel werden je nach Entwicklung der Lage graduell eingesetzt. Die Polizei wahrt, insbesondere in Bezug auf die Einsatzeinheiten, vorzugsweise eine geringe Sichtbarkeit und zeigt sich bei friedlichen Ansammlungen und Kundgebungen diskret und tolerant. Wenn sie sich für eine stärkere Sichtbarkeit entscheidet, muss sie sich stets des möglichen Einflusses dieser Sichtbarkeit auf die Teilnehmer des Ereignisses bewusst sein.

Eine solche Wahl wird daher in Absprache und auf transparenteste Weise getroffen.

Die Polizei richtet ihre Kontroll- und Schutzanstrengungen auf folgende Aufgaben: o In den verschiedenen Phasen der Kontrolle eines Ereignisses hält sie gegebenenfalls mit Hilfe einer hierfür bestimmten Kontaktperson die Kommunikation mit dem Veranstalter aufrecht. o Sie leistet grösstmögliche Anstrengungen, um vor, während und nach dem Ereignis relevante nationale und internationale Auskünfte der Polizei- und Nachrichtendienste zu erhalten und sie setzt diese Auskünfte für eine gründliche Risikoanalyse auf allen Ebenen ein. o Sie hält stets effiziente Briefings ab und beschreibt in korrekt aufgesetzten Einsatzbefehlen die von den Polizisten vor Ort erwartete Haltung und Verhaltensweise (10). o Sie begleitet die Ansammlungen auf professionelle Weise, d.h. sie erleichtert, sie versucht, nicht zu frustrieren oder provozieren, und sie leistet einen aktiven Beitrag zum Schutz von Personen, Gütern und Einrichtungen. o Sie achtet auf Faktoren, die meistens am Rand eines Ereignisses eine Rolle spielen, wie z.B. den Aspekt der Mobilität, die mögliche Belästigung, die möglicherweise mit dem Ereignis verknüpfte spezifische Kriminalität und den Schutz von VIP und/oder auf eventuelle terroristische Bedrohungen sowie auf eine korrekte Weiterverweisung für Meldungen und Klagen. o Sie sieht eine angemessene Uberwachung von Risikogruppen vor und geht bei eventuellen Polizeiaktionen wohlüberlegt, zielgerichtet und eingeschränkt zu Werke, um so Schäden, eine eventuelle Eskalation und soziale Belästigung möglichst zu begrenzen und die friedlichen Teilnehmer nicht auf negative Weise einzubeziehen. o Sie führt gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über das Polizeiamt und unter Berücksichtigung der Toleranzgrenzen der Verwaltungsbehörden administrative und gerichtliche Festnahmen durch. Die Polizei geht nur bei absoluter Notwendigkeit zu Festnahmen über. Zudem sind besonders die Rechte der festgenommenen Personen zu beachten. Im Rahmen der mit der Staatsanwaltschaft vereinbarten Verfolgungspolitik muss die Polizei Anstrengungen zur Erhöhung der Beweislast den Tätern gegenüber unternehmen.

Der Veranstalter ist für eine adäquate Organisation des Ereignisses als solches verantwortlich und muss daher für die materiellen Bedingungen und/oder Massnahmen sorgen. Er muss also alle möglichen Anstrengungen unternehmen, damit ein Ereignis möglichst sicher und ruhig verläuft. Er versucht, soweit möglich, eine erste Betreuung vorzusehen. Der Veranstalter handelt immer entsprechend den Vorschriften und den in den Koordinierungsversammlungen getroffenen Vereinbarungen.

Die verschiedenen Partner erstellen - in gegenseitiger Absprache und falls dies als notwendig erachtet wird - einen Kommunikations- und Medienplan in Bezug auf das Ereignis und die beteiligten Gruppen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich das derzeit bereits weitgehend angewandte Verhandlungsmanagement bestätigen. Wir leben in einer gewachsenen Demokratie und ich denke, dass wir versuchen müssen, so viel wie möglich entsprechend zu handeln. Gleichzeitig möchte ich in Bezug auf die Leitgedanken, die dieser Rahmen mit sich bringt, die Richtung angeben. Daher möchte ich, dass dieser Referenzrahmen eine Art Leitfaden für jede Behörde wird, die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beauftragt ist.

Zugleich sollte das Ministerielle Rundschreiben von 1987 dem Referenzrahmen und der Realität der integrierten Polizei angepasst werden. Bis dahin bleibt dieses Rundschreiben jedoch noch anwendbar.

Zum Schluss möchte ich, dass die für Polizeimassnahmen, Methoden, Techniken und Taktiken sowie für Kleidung, Ausrüstung und Mittel getroffene Wahl mit der Kontroll- und Schutzstrategie und dem sich daraus ergebenden diskreten Verhalten kohärent ist.

Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM _______ Fussnoten (1) Für weitere Informationen siehe: Van Ryckeghem, Dominique, 'De hedendaagse rol van politie bij conflicten in de publieke ruimte: de ontwikkeling van een referentiekader', S.155-178, in: Cahier Politiestudies Social Disorder, 2011/1 (18). (2) Gemeint sind Ereignisse, die Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung haben können.(3) Als Vorlage hierfür dient der Polizei-Leitfaden der Nationalen Offiziersschule: 'Gold Commander & Silver Commander.Policing Events.

La gestion policière stratégique d'événements en ordre public/Het strategisch politioneel beheer van gebeurtenissen openbare orde' (Polizeistrategien im Umgang mit Ereignissen im Bereich öffentliche Ordnung). (4) Ausschuss P, Rapport d'observatoire/Observatoriumrapport (Bericht der Beobachtungsstelle), 2009.(5) Bruggeman und andere, 10 ans de réforme de police/10 jaar politiehervorming (10 Jahre Polizeireform), Föderaler Polizeirat, 2009, S.62. (6) Ministerielles Rundschreiben CP1 vom 27.Mai 2003 über die Definition der Auslegung des Begriffs Community Policing, die auf den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst anwendbar ist. (7) Artikel 10 und 11.(8) Artikel 19 und 26.(9) Wenn die Verwaltungsbehörde je nach Risikoanalyse beschliesst einen besonderen Noteinsatzplan zu erstellen, muss dies gemäss dem Königlichen Erlass vom 16.Februar 2006 und den diesbezüglichen Ausführungserlassen (NPU-1) erfolgen. (10) Ein Beispiel eines korrekt aufgesetzten Einsatzbefehls ist im Polizei-Leitfaden der Offiziersschule enthalten.

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