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Circulaire du 10 janvier 2014
publié le 18 août 2014

Circulaire GPI 77 concernant les modalités de facturation par les corps de police locale à la police fédérale. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2014000598
pub.
18/08/2014
prom.
10/01/2014
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


10 JANVIER 2014. - Circulaire GPI 77 concernant les modalités de facturation par les corps de police locale à la police fédérale. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la Circulaire GPI 77 du Ministre de l'Intérieur du 10 janvier 2014 concernant les modalités de facturation par les corps de police locale à la police fédérale (Moniteur belge du 7 février 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 10. JANUAR 2014 - Rundschreiben GPI 77 über die Modalitäten der Fakturierung durch die Korps der lokalen Polizei an die föderale Polizei An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Direktoren der Polizeiakademien und Polizeischulen An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und der lokalen Polizei Zur Information: An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor der Polizeiakademie beziehungsweise der Polizeischule, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrte Damen und Herren, Das vorliegende Rundschreiben bezweckt eine administrative Vereinfachung.Es beschreibt die Modalitäten in Bezug auf die Einreichung von Rechnungen durch die Polizeizonen bei der föderalen Polizei. 1. Rechnungen in Bezug auf strukturelle Entsendungen und gleichgesetzte Fälle Die Regel ist, dass die Polizeizone, der das entsandte Personalmitglied angehört, die Besoldung und die verschiedenen Entschädigungen und Zulagen, auf die das Personalmitglied ein Anrecht hat, bezahlt. Anschließend muss die Polizeizone vierteljährlich einen Antrag auf vollständige oder teilweise Rückzahlung bei der DGS/DSP/Coord Mob&Det, Rue Fritz Toussaint 8 in 1050 Brüssel einreichen.

Es ist äußerst wichtig, diese Frist einzuhalten, um Haushaltsprobleme unter anderem durch verspätet eingereichte Rechnungen zu vermeiden.

Dieser Antrag erfolgt per Post anhand des spezifischen Formulars in der Anlage. 2. Die anderen Rechnungen Die von den Polizeizonen ausgestellten Rechnungen müssen so schnell wie möglich und spätestens binnen fünfundvierzig Tagen beim betreffenden Dienst der föderalen Polizei eingereicht werden und folgende Angaben enthalten: Name der Polizeizone, Betrag, Kontonummer, Mitteilung und gegebenenfalls Belege. Die Rechnungen für das Mieten eines unbeweglichen Gutes, das Eigentum einer Polizeizone ist, durch die föderale Polizei, müssen eine detaillierte Aufstellung der Beträge pro Ausgabenkategorie enthalten (Beispiel: Unterhalt, Telefonie, ...). In Abweichung vom vorhergehenden Absatz dürfen diese Rechnungen einmal pro Jahr eingereicht werden.

Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Chancengleichheit Frau J. MILQUET

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