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Circulaire du 04 avril 2001
publié le 03 octobre 2001

Circulaire GPI 5 relative aux nouvelles cartes de légitimation des fonctionnaires et auxiliaires de police - modalités pratiques. - Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2001000831
pub.
03/10/2001
prom.
04/04/2001
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

MINISTERE DE L'INTERIEUR


4 AVRIL 2001. - Circulaire GPI 5 relative aux nouvelles cartes de légitimation des fonctionnaires et auxiliaires de police - modalités pratiques. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 5 du Ministre de l'Intérieur du 4 avril 2001 relative aux nouvelles cartes de légitimation des fonctionnaires et auxiliaires de police - modalités pratiques (Moniteur belge du 25 avril 2001), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 4. APRIL 2001 - Rundschreiben GPI 5 über die neue Legitimationskarte der Polizeibeamten und der Polizeihilfsbediensteten - Praktische Modalitäten An die Frauen und Herren Gouverneure An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, in Artikel 41 des Gesetzes über das Polizeiamt wird bestimmt, dass Polizeibeamte bei Einsätzen "ihre Eigenschaft anhand einer Legitimation nachweisen, deren Inhaber sie sind".Es handelt sich um die Legitimationskarte, die im Allgemeinen "Dienstkarte" genannt wird und zurzeit von einem Polizeidienst zum anderen verschieden ist.

Infolge der Polizeireform ist beschlossen worden, dass die verschiedenen Legitimationskarten fortan für alle Polizeibeamten ungeachtet des ursprünglichen Korps identisch sein werden.

Damit im Rahmen des In-Kraft-Tretens des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes die verschiedenen möglichen Techniken untersucht werden können, ist eine technische Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeindepolizei, der Gerichtspolizei und der Gendarmerie zusammengestellt worden, die mit der Planung der neuen Dienstkarte beauftragt ist. Es ist dann beschlossen worden, den ehemaligen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, d.h. die derzeitige DPP der föderalen Polizei, mit der Realisation und der Überwachung der Anfertigung der neuen Legitimationskarte (der Mitglieder des Einsatzkaders) zu beauftragen.

Die Beschreibung der neuen Legitimationskarte und nähere Einzelheiten hierzu (allgemeine Aspekte/Muster) werden den Gegenstand eines spezifischen Königlichen Erlasses bilden.

Zurzeit passt die oben erwähnte Direktion DPP im Rahmen der Vorbereitung und der praktischen Ausführung des Projekts ihre Datenbanken an. Hierzu muss sie zunächst die "persönlichen Daten" der betroffenen Personalmitglieder sammeln und anschliessend von den Personalmitgliedern, die noch nicht fotografiert sind, Fotoaufnahmen machen lassen.

Es sind mehrere Teams zur Sammlung der Daten und zur Aufnahme der Fotos gebildet worden. Ein "ortsfestes Team" ist in den Räumen der DPP in Brüssel untergebracht, und "zwei mobile Teams" werden sich zum Sitz der zonalen Polizeikorps begeben.

Diese mobilen Teams der DPP werden zweimal in jede Zone kommen; die Terminplanung wird Ihnen von der betreffenden Direktion direkt mitgeteilt. Als Erste werden die Pilotpolizeizonen (PPZ) ab Mitte April an die Reihe kommen.

Personalmitglieder, die nicht an den vorgesehenen Daten und zu den vorgesehenen Uhrzeiten anwesend sein können, können sich am Sitz der DPP in Brüssel fotografieren lassen.

Das Personal der lokalen Polizeidienste, die zu den Polizeizonen des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt gehören, kann ab Mitte April am Sitz der DPP in Brüssel vorstellig werden.

Zudem sind etwa zehn Wochen vorgesehen worden, damit sich die mobilen Teams zum Sitz dieser Zonen begeben können, um Fotos von den Personalmitgliedern aufzunehmen, die bis dahin noch nicht am Sitz der DPP vorstellig geworden sind.

Die Mitglieder der lokalen Polizei haben ebenfalls die Möglichkeit, am Sitz der Polizeizone ihres Wohnsitzes an den für diese Zone vorgesehenen Tagen vorstellig zu werden.

Da dieses Projekt wichtig und äusserst dringend ist, bitte ich die Personen, die für das Personal der von vorliegendem Rundschreiben betroffenen Korps verantwortlich sind, dafür zu sorgen, dass alle Polizeibeamten und Polizeihilfsbediensteten an den vorgesehenen Daten anwesend sind.

Sofern es in Zukunft auch eine spezifische Karte für die Mitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders geben könnte, sollten diese Personalmitglieder ebenfalls im Rahmen dieses Projekts fotografiert werden.

Die praktischen Modalitäten der Organisation (genaue Planung, Ort der Fotoaufnahmen, Angaben der Direktion...) werden den Gegenstand einer spezifischen Richtlinie der vorerwähnten Direktion (DPP) bilden, die nach Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die Gemeindepolizei erstellt wird.

Ich bitte Sie, alle betroffenen Polizeikorps Ihres Amtsbereichs über das Vorangehende zu informieren.

Der Minister A. DUQUESNE

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