publié le 27 septembre 2001
Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard
31 MAI 2001. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard
ALBERT II, Roi des Belges, A tous, présents et à venir, Salut.
Vu la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, remplacé par la loi du 18 juillet 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard, établi par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Nous avons arrêté et arrêtons :
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard.
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du présent arrêté.
Donné à Ponza, le 31 mai 2001.
ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE
Annexe MINISTERIUM DER JUSTIZ 22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über die Modalitäten der Beantragung und die Form der E-Lizenz in Bezug auf die Glücksspiele ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere des Artikels 53 Nr. 1 und 2;
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 6.
Dezember 2000;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2000;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass die Bestimmungen über die Liste der zugelassenen Glücksspiele und deren Betriebsregeln, die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen der Klassen II und III und die Modalitäten der Beantragung und die Form der B- und C-Lizenzen spätestens am 1. Januar 2001 in Kraft treten werden und dass es folglich absolut notwendig ist, gleichzeitig die Modalitäten der Beantragung und die Form der E-Lizenz zu bestimmen, damit die verschiedenen Anbieter in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Wartung, Reparatur und Ausrüstung von Glücksspielen ihre Tätigkeiten mit ausreichender Rechtssicherheit fortführen können;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 15. Dezember 2000, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer E-Lizenz wird per Einschreiben beim Verwaltungssitz der Kommission für Glücksspiele, nachstehend "Kommission" genannt, eingereicht anhand eines Formulars, dessen Muster in Anlage I zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses Formular wird auf einfachen Antrag des Antragstellers hin von der Kommission bereitgestellt.
Art. 2 - Der Antrag wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Empfang des in Artikel 1 erwähnten Einschreibens behandelt.
Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per Einschreiben mitgeteilt.
Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine E-Lizenz, deren Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt.
Art. 3 - Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses tätige Anbieter von Dienstleistungen, für die eine E-Lizenz erforderlich ist, dürfen diese Dienstleistungen weiter erbringen, bis die Kommission über ihre Anträge entschieden hat, unter der Bedingung, dass diese Anträge vollständig sind und innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses eingereicht worden sind.
Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: a) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der Notifizierung über drei Monate, um die Dienstleistungen einzustellen, wenn die Lizenz verweigert worden ist, b) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der Notifizierung der Erteilung der E-Lizenz über zwölf Monate, um die Dienstleistungen definitiv gemäss vorliegendem Erlass anzupassen. Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 5 - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, Unser Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser Minister der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2000 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Justiz M. VERWILGHEN Der Minister der Finanzen D. REYNDERS Der Minister der Wirtschaft Ch. PICQUE Der Minister des Innern A. DUQUESNE Die Ministerin der Volksgesundheit Frau M. AELVOET
Anlage I FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER E-LIZENZ A) NATÜRLICHE PERSONEN I. IDENTIFIZIERUNG Name: . . . . .
Vorname(n): . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . .
Geschlecht: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Personenstand: . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Land: . . . . .
Adresse: Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Wohnort: Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . .
Mehrwertsteuernummer*: . . . . . (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen.
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der Sie im Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, 2.ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate alt).
III. FINANZLAGE 1. Einkünfte Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Einkommensteuer der natürlichen Personen nebst Anlagen und des Steuerbescheids für die letzten drei Jahre bei (+ Anlage 2, wenn Sie selbständig sind). Für den Zeitraum, den diese Unterlagen nicht decken (Zeitraum zwischen der letzten Steuererklärung und dem Antrag auf die E-Lizenz), müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: - eine Kopie Ihrer Lohnzettel für diesen Zeitraum*, - eine Übersicht Ihrer Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Gütern, (Hierunter sind Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Gebrauch und Konzession von beweglichen Gütern und Einkünfte aus Leibrenten oder zeitweiligen Renten, die keine Pensionen sind, zu verstehen.) - Haben Sie in diesem Zeitraum ein unbewegliches Gut verkauft, muss eine Kopie des Kaufvertrags beigefügt werden. (*) Selbständige müssen eine Kopie ihrer Einkünfte für diesen Zeitraum beifügen. 2. Anleihen Haben Sie eine oder mehrere Anleihen (mit oder ohne Hypothek) aufgenommen, füllen Sie bitte folgende Tabelle aus: Pour la consultation du tableau, voir image B) JURISTISCHE PERSONEN I.IDENTIFIZIERUNG Bezeichnung: . . . . .
Rechtsform: . . . . .
Gründungsdatum: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Adresse des Gesellschaftssitzes: Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . .
Mehrwertsteuernummer*: . . . . .
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . . . .
Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Adresse: Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Telefonnummer: . . . . . (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen.
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter und Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, 2.ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate alt).
III. FINANZLAGE Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Gesellschaftssteuer nebst Anlagen und des Steuerbescheids für die letzten drei Jahre bei.
IV. IDENTITÄT DER AKTIONÄRE Die vollständige Identität aller Aktionäre und die Anzahl Aktien pro Aktionär müssen der Kommission mitgeteilt werden. (Siehe Punkt A. I. oder B. I.) C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN 1. Bitte erbringen Sie den Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um folgende Sicherheit zu bilden: - eine Million Franken für Wartungs-, Reparatur- oder Ausrüstungsdienstleistungen in Bezug auf Glücksspiele, - 500 000 Franken pro angefangene Gruppe von 50 Apparaten für alle anderen Tätigkeiten, die an die E-Lizenz gebunden sind.2. Bitte geben Sie an, welche Dienstleistungen Sie erbringen möchten: Die Dienstleistungen werden in zwei Kategorien unterteilt: - Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur oder Ausrüstung von Glücksspielen: .. . . . . . . . . . . . . . - Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung von Glücksspielen: . . . . . . . . . . . . . . . 3. Bitte geben Sie die anderen Berufstätigkeiten an, die Sie neben den Tätigkeiten ausüben, für die eine E-Lizenz erforderlich ist: .. . . . . . . . . . . . . . 4. Bitte geben Sie die Apparate an, für die der Lizenzantrag gestellt wird und die im Ausland zugelassen worden sind, und fügen Sie die technischen Berichte der von den ausländischen Behörden zugelassenen Organe bei: .. . . . . . . . . . . . . .
Anmerkungen: 1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angeben und auf die Anlage verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben.2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. 3. Jede Änderung der Angaben nach Empfang der Lizenz muss so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden.4. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die Verweigerung der Lizenz zur Folge. Datum: . . . . . Unterschrift: . . . . .
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Justiz M. VERWILGHEN Der Minister der Finanzen D. REYNDERS Der Minister der Wirtschaft Ch. PICQUE Der Minister des Innern A. DUQUESNE Die Ministerin der Volksgesundheit Frau M. AELVOET
Anlage II E-LIZENZ Lizenznummer: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . .
ANGABEN ZUM LIZENZINHABER Name: . . . . .
Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Mehrwertsteuernummer: . . . . .
Bezeichnung der juristischen Person: . . . . .
Rechtsform: . . . . .
Gründungsdatum: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Mehrwertsteuernummer: . . . . .
Adresse des Gesellschaftssitzes: Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Telefonnummer: . . . . .
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . . . .
Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . .............................................. ..........Geburtsort: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Telefonnummer: . . . . .
ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler).
DATUM DER ERTEILUNG: GÜLTIGKEITSDAUER: UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Justiz M. VERWILGHEN Der Minister der Finanzen D. REYNDERS Der Minister der Wirtschaft Ch. PICQUE Der Minister des Innern A. DUQUESNE Die Ministerin der Volksgesundheit Frau M. AELVOET Vu pour être annexé à Notre arrêté du 31 mai 2001.
ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE