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Vue multilingue de Arrêté Royal du 31/05/2001
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse E aangaande de kansspelen
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
31 MAI 2001. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en 31 MEI 2001. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële
langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000
modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E betreffende de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning
concernant les jeux de hasard klasse E aangaande de kansspelen
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk
royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la besluit van 22 december 2000 betreffende de modaliteiten van aanvraag
forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard, établi en de vorm van de vergunning klasse E aangaande de kansspelen,
par le Service central de traduction allemande du Commissariat opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy; Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende
relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse E
classe E concernant les jeux de hasard. aangaande de kansspelen.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Ponza, le 31 mai 2001. Gegeven te Ponza, 31 mei 2001.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Annexe Bijlage
MINISTERIUM DER JUSTIZ MINISTERIUM DER JUSTIZ
22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über die Modalitäten der 22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über die Modalitäten der
Beantragung und die Form der E-Lizenz in Bezug auf die Glücksspiele Beantragung und die Form der E-Lizenz in Bezug auf die Glücksspiele
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die
Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere des Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere des
Artikels 53 Nr. 1 und 2; Artikels 53 Nr. 1 und 2;
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 6. Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 6.
Dezember 2000; Dezember 2000;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2000; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2000;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass die Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass die
Bestimmungen über die Liste der zugelassenen Glücksspiele und deren Bestimmungen über die Liste der zugelassenen Glücksspiele und deren
Betriebsregeln, die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die Verwaltung Betriebsregeln, die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die Verwaltung
der Glücksspieleinrichtungen der Klassen II und III und die der Glücksspieleinrichtungen der Klassen II und III und die
Modalitäten der Beantragung und die Form der B- und C-Lizenzen Modalitäten der Beantragung und die Form der B- und C-Lizenzen
spätestens am 1. Januar 2001 in Kraft treten werden und dass es spätestens am 1. Januar 2001 in Kraft treten werden und dass es
folglich absolut notwendig ist, gleichzeitig die Modalitäten der folglich absolut notwendig ist, gleichzeitig die Modalitäten der
Beantragung und die Form der E-Lizenz zu bestimmen, damit die Beantragung und die Form der E-Lizenz zu bestimmen, damit die
verschiedenen Anbieter in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, verschiedenen Anbieter in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing,
Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Wartung, Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Wartung,
Reparatur und Ausrüstung von Glücksspielen ihre Tätigkeiten mit Reparatur und Ausrüstung von Glücksspielen ihre Tätigkeiten mit
ausreichender Rechtssicherheit fortführen können; ausreichender Rechtssicherheit fortführen können;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 15. Dezember 2000, Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 15. Dezember 2000,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten
Gesetze über den Staatsrat; Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der
Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des
Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer E-Lizenz wird per Einschreiben Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer E-Lizenz wird per Einschreiben
beim Verwaltungssitz der Kommission für Glücksspiele, nachstehend beim Verwaltungssitz der Kommission für Glücksspiele, nachstehend
"Kommission" genannt, eingereicht anhand eines Formulars, dessen "Kommission" genannt, eingereicht anhand eines Formulars, dessen
Muster in Anlage I zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses Muster in Anlage I zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses
Formular wird auf einfachen Antrag des Antragstellers hin von der Formular wird auf einfachen Antrag des Antragstellers hin von der
Kommission bereitgestellt. Kommission bereitgestellt.
Art. 2 - Der Antrag wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Art. 2 - Der Antrag wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab
Empfang des in Artikel 1 erwähnten Einschreibens behandelt. Empfang des in Artikel 1 erwähnten Einschreibens behandelt.
Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per Einschreiben Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per Einschreiben
mitgeteilt. mitgeteilt.
Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine E-Lizenz, deren Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine E-Lizenz, deren
Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt. Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt.
Art. 3 - Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses Art. 3 - Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses
tätige Anbieter von Dienstleistungen, für die eine E-Lizenz tätige Anbieter von Dienstleistungen, für die eine E-Lizenz
erforderlich ist, dürfen diese Dienstleistungen weiter erbringen, bis erforderlich ist, dürfen diese Dienstleistungen weiter erbringen, bis
die Kommission über ihre Anträge entschieden hat, unter der Bedingung, die Kommission über ihre Anträge entschieden hat, unter der Bedingung,
dass diese Anträge vollständig sind und innerhalb eines Monats nach dass diese Anträge vollständig sind und innerhalb eines Monats nach
In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses eingereicht worden sind. In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses eingereicht worden sind.
Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat:
a) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der a) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der
Notifizierung über drei Monate, um die Dienstleistungen einzustellen, Notifizierung über drei Monate, um die Dienstleistungen einzustellen,
wenn die Lizenz verweigert worden ist, wenn die Lizenz verweigert worden ist,
b) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der b) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der
Notifizierung der Erteilung der E-Lizenz über zwölf Monate, um die Notifizierung der Erteilung der E-Lizenz über zwölf Monate, um die
Dienstleistungen definitiv gemäss vorliegendem Erlass anzupassen. Dienstleistungen definitiv gemäss vorliegendem Erlass anzupassen.
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 5 - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, Unser Art. 5 - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, Unser
Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser Minister Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser Minister
der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2000 Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2000
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
Ch. PICQUE Ch. PICQUE
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
Frau M. AELVOET Frau M. AELVOET
Anlage I Anlage I
FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER E-LIZENZ FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER E-LIZENZ
A) NATÜRLICHE PERSONEN A) NATÜRLICHE PERSONEN
I. IDENTIFIZIERUNG I. IDENTIFIZIERUNG
Name: . . . . . Name: . . . . .
Vorname(n): . . . . . Vorname(n): . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
Geschlecht: . . . . . Geschlecht: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Personenstand: . . . . . Personenstand: . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Land: . . . . . Land: . . . . .
Adresse: Adresse:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Wohnort: Wohnort:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . .
. .
Mehrwertsteuernummer*: . . . . . Mehrwertsteuernummer*: . . . . .
(*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über
eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats
nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen.
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der Sie im 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der Sie im
Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der
hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte
uneingeschränkt besitzen, uneingeschränkt besitzen,
2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate
alt). alt).
III. FINANZLAGE III. FINANZLAGE
1. Einkünfte 1. Einkünfte
Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Einkommensteuer der Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Einkommensteuer der
natürlichen Personen nebst Anlagen und des Steuerbescheids für die natürlichen Personen nebst Anlagen und des Steuerbescheids für die
letzten drei Jahre bei (+ Anlage 2, wenn Sie selbständig sind). letzten drei Jahre bei (+ Anlage 2, wenn Sie selbständig sind).
Für den Zeitraum, den diese Unterlagen nicht decken (Zeitraum zwischen Für den Zeitraum, den diese Unterlagen nicht decken (Zeitraum zwischen
der letzten Steuererklärung und dem Antrag auf die E-Lizenz), müssen der letzten Steuererklärung und dem Antrag auf die E-Lizenz), müssen
folgende Unterlagen beigefügt werden: folgende Unterlagen beigefügt werden:
- eine Kopie Ihrer Lohnzettel für diesen Zeitraum*, - eine Kopie Ihrer Lohnzettel für diesen Zeitraum*,
- eine Übersicht Ihrer Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen - eine Übersicht Ihrer Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen
Gütern, Gütern,
(Hierunter sind Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung, (Hierunter sind Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung,
Verpachtung, Gebrauch und Konzession von beweglichen Gütern und Verpachtung, Gebrauch und Konzession von beweglichen Gütern und
Einkünfte aus Leibrenten oder zeitweiligen Renten, die keine Pensionen Einkünfte aus Leibrenten oder zeitweiligen Renten, die keine Pensionen
sind, zu verstehen.) sind, zu verstehen.)
- Haben Sie in diesem Zeitraum ein unbewegliches Gut verkauft, muss - Haben Sie in diesem Zeitraum ein unbewegliches Gut verkauft, muss
eine Kopie des Kaufvertrags beigefügt werden. eine Kopie des Kaufvertrags beigefügt werden.
(*) Selbständige müssen eine Kopie ihrer Einkünfte für diesen Zeitraum (*) Selbständige müssen eine Kopie ihrer Einkünfte für diesen Zeitraum
beifügen. beifügen.
2. Anleihen 2. Anleihen
Haben Sie eine oder mehrere Anleihen (mit oder ohne Hypothek) Haben Sie eine oder mehrere Anleihen (mit oder ohne Hypothek)
aufgenommen, füllen Sie bitte folgende Tabelle aus: aufgenommen, füllen Sie bitte folgende Tabelle aus:
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
B) JURISTISCHE PERSONEN B) JURISTISCHE PERSONEN
I. IDENTIFIZIERUNG I. IDENTIFIZIERUNG
Bezeichnung: . . . . . Bezeichnung: . . . . .
Rechtsform: . . . . . Rechtsform: . . . . .
Gründungsdatum: . . . . . Gründungsdatum: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Adresse des Gesellschaftssitzes: Adresse des Gesellschaftssitzes:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . .
. .
Mehrwertsteuernummer*: . . . . . Mehrwertsteuernummer*: . . . . .
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . .
. . . . . .
Vorname(n): . . . . . Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Adresse: Adresse:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Telefonnummer: . . . . . Telefonnummer: . . . . .
(*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über
eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats
nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen.
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter
und Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, und Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind,
ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und
politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, politischen Rechte uneingeschränkt besitzen,
2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate
alt). alt).
III. FINANZLAGE III. FINANZLAGE
Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Gesellschaftssteuer nebst Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Gesellschaftssteuer nebst
Anlagen und des Steuerbescheids für die letzten drei Jahre bei. Anlagen und des Steuerbescheids für die letzten drei Jahre bei.
IV. IDENTITÄT DER AKTIONÄRE IV. IDENTITÄT DER AKTIONÄRE
Die vollständige Identität aller Aktionäre und die Anzahl Aktien pro Die vollständige Identität aller Aktionäre und die Anzahl Aktien pro
Aktionär müssen der Kommission mitgeteilt werden. (Siehe Punkt A. I. Aktionär müssen der Kommission mitgeteilt werden. (Siehe Punkt A. I.
oder B. I.) oder B. I.)
C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN
1. Bitte erbringen Sie den Nachweis, dass Sie über ausreichende 1. Bitte erbringen Sie den Nachweis, dass Sie über ausreichende
finanzielle Mittel verfügen, um folgende Sicherheit zu bilden: finanzielle Mittel verfügen, um folgende Sicherheit zu bilden:
- eine Million Franken für Wartungs-, Reparatur- oder - eine Million Franken für Wartungs-, Reparatur- oder
Ausrüstungsdienstleistungen in Bezug auf Glücksspiele, Ausrüstungsdienstleistungen in Bezug auf Glücksspiele,
- 500 000 Franken pro angefangene Gruppe von 50 Apparaten für alle - 500 000 Franken pro angefangene Gruppe von 50 Apparaten für alle
anderen Tätigkeiten, die an die E-Lizenz gebunden sind. anderen Tätigkeiten, die an die E-Lizenz gebunden sind.
2. Bitte geben Sie an, welche Dienstleistungen Sie erbringen möchten: 2. Bitte geben Sie an, welche Dienstleistungen Sie erbringen möchten:
Die Dienstleistungen werden in zwei Kategorien unterteilt: Die Dienstleistungen werden in zwei Kategorien unterteilt:
- Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur oder Ausrüstung - Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur oder Ausrüstung
von Glücksspielen: von Glücksspielen:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
- Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, - Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing,
Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung von Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung von
Glücksspielen: Glücksspielen:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
3. Bitte geben Sie die anderen Berufstätigkeiten an, die Sie neben den 3. Bitte geben Sie die anderen Berufstätigkeiten an, die Sie neben den
Tätigkeiten ausüben, für die eine E-Lizenz erforderlich ist: Tätigkeiten ausüben, für die eine E-Lizenz erforderlich ist:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
4. Bitte geben Sie die Apparate an, für die der Lizenzantrag gestellt 4. Bitte geben Sie die Apparate an, für die der Lizenzantrag gestellt
wird und die im Ausland zugelassen worden sind, und fügen Sie die wird und die im Ausland zugelassen worden sind, und fügen Sie die
technischen Berichte der von den ausländischen Behörden zugelassenen technischen Berichte der von den ausländischen Behörden zugelassenen
Organe bei: Organe bei:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Anmerkungen: Anmerkungen:
1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu 1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu
beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angeben und auf die Anlage beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angeben und auf die Anlage
verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben. verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben.
2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, 2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben,
müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden.
Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden.
3. Jede Änderung der Angaben nach Empfang der Lizenz muss so schnell 3. Jede Änderung der Angaben nach Empfang der Lizenz muss so schnell
wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. wie möglich der Kommission mitgeteilt werden.
4. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die 4. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die
Verweigerung der Lizenz zur Folge. Verweigerung der Lizenz zur Folge.
Datum: . . . . . Unterschrift: . . . . . Datum: . . . . . Unterschrift: . . . . .
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
Ch. PICQUE Ch. PICQUE
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
Frau M. AELVOET Frau M. AELVOET
Anlage II Anlage II
E-LIZENZ E-LIZENZ
Lizenznummer: . . . . . Lizenznummer: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . . Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . .
ANGABEN ZUM LIZENZINHABER ANGABEN ZUM LIZENZINHABER
Name: . . . . . Name: . . . . .
Vorname(n): . . . . . Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Mehrwertsteuernummer: . . . . . Mehrwertsteuernummer: . . . . .
Bezeichnung der juristischen Person: . . . . . Bezeichnung der juristischen Person: . . . . .
Rechtsform: . . . . . Rechtsform: . . . . .
Gründungsdatum: . . . . . Gründungsdatum: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Mehrwertsteuernummer: . . . . . Mehrwertsteuernummer: . . . . .
Adresse des Gesellschaftssitzes: Adresse des Gesellschaftssitzes:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Telefonnummer: . . . . . Telefonnummer: . . . . .
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . .
. . . . . .
Vorname(n): . . . . . Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . .............................................. Geburtsdatum: . . . . . ..............................................
..........Geburtsort: . . . . . ..........Geburtsort: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Telefonnummer: . . . . . Telefonnummer: . . . . .
ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN
. . . . . . . . . .
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. . . . . . . . . .
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VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes
vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen
und den Schutz der Spieler). und den Schutz der Spieler).
DATUM DER ERTEILUNG: DATUM DER ERTEILUNG:
GÜLTIGKEITSDAUER: GÜLTIGKEITSDAUER:
UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
Ch. PICQUE Ch. PICQUE
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
Frau M. AELVOET Frau M. AELVOET
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 31 mai 2001. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 31 mei 2001.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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