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| Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse E aangaande de kansspelen |
|---|---|
| MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
| 31 MAI 2001. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en | 31 MEI 2001. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële |
| langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux | Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 |
| modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E | betreffende de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning |
| concernant les jeux de hasard | klasse E aangaande de kansspelen |
| ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
| A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
| Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
| Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
| remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
| Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk |
| royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la | besluit van 22 december 2000 betreffende de modaliteiten van aanvraag |
| forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard, établi | en de vorm van de vergunning klasse E aangaande de kansspelen, |
| par le Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
| d'arrondissement adjoint à Malmedy; | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
| Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
| Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
| officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 | vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende |
| relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de | de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse E |
| classe E concernant les jeux de hasard. | aangaande de kansspelen. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
| présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
| Donné à Ponza, le 31 mai 2001. | Gegeven te Ponza, 31 mei 2001. |
| ALBERT | ALBERT |
| Par le Roi : | Van Koningswege : |
| Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| Annexe | Bijlage |
| MINISTERIUM DER JUSTIZ | MINISTERIUM DER JUSTIZ |
| 22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über die Modalitäten der | 22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über die Modalitäten der |
| Beantragung und die Form der E-Lizenz in Bezug auf die Glücksspiele | Beantragung und die Form der E-Lizenz in Bezug auf die Glücksspiele |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die |
| Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere des | Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere des |
| Artikels 53 Nr. 1 und 2; | Artikels 53 Nr. 1 und 2; |
| Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 6. | Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 6. |
| Dezember 2000; | Dezember 2000; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2000; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2000; |
| Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass die | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass die |
| Bestimmungen über die Liste der zugelassenen Glücksspiele und deren | Bestimmungen über die Liste der zugelassenen Glücksspiele und deren |
| Betriebsregeln, die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die Verwaltung | Betriebsregeln, die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die Verwaltung |
| der Glücksspieleinrichtungen der Klassen II und III und die | der Glücksspieleinrichtungen der Klassen II und III und die |
| Modalitäten der Beantragung und die Form der B- und C-Lizenzen | Modalitäten der Beantragung und die Form der B- und C-Lizenzen |
| spätestens am 1. Januar 2001 in Kraft treten werden und dass es | spätestens am 1. Januar 2001 in Kraft treten werden und dass es |
| folglich absolut notwendig ist, gleichzeitig die Modalitäten der | folglich absolut notwendig ist, gleichzeitig die Modalitäten der |
| Beantragung und die Form der E-Lizenz zu bestimmen, damit die | Beantragung und die Form der E-Lizenz zu bestimmen, damit die |
| verschiedenen Anbieter in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, | verschiedenen Anbieter in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, |
| Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Wartung, | Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Wartung, |
| Reparatur und Ausrüstung von Glücksspielen ihre Tätigkeiten mit | Reparatur und Ausrüstung von Glücksspielen ihre Tätigkeiten mit |
| ausreichender Rechtssicherheit fortführen können; | ausreichender Rechtssicherheit fortführen können; |
| Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 15. Dezember 2000, | Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 15. Dezember 2000, |
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten |
| Gesetze über den Staatsrat; | Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der |
| Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des | Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des |
| Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit | Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer E-Lizenz wird per Einschreiben | Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer E-Lizenz wird per Einschreiben |
| beim Verwaltungssitz der Kommission für Glücksspiele, nachstehend | beim Verwaltungssitz der Kommission für Glücksspiele, nachstehend |
| "Kommission" genannt, eingereicht anhand eines Formulars, dessen | "Kommission" genannt, eingereicht anhand eines Formulars, dessen |
| Muster in Anlage I zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses | Muster in Anlage I zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses |
| Formular wird auf einfachen Antrag des Antragstellers hin von der | Formular wird auf einfachen Antrag des Antragstellers hin von der |
| Kommission bereitgestellt. | Kommission bereitgestellt. |
| Art. 2 - Der Antrag wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab | Art. 2 - Der Antrag wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab |
| Empfang des in Artikel 1 erwähnten Einschreibens behandelt. | Empfang des in Artikel 1 erwähnten Einschreibens behandelt. |
| Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per Einschreiben | Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per Einschreiben |
| mitgeteilt. | mitgeteilt. |
| Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine E-Lizenz, deren | Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine E-Lizenz, deren |
| Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt. | Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt. |
| Art. 3 - Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses | Art. 3 - Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses |
| tätige Anbieter von Dienstleistungen, für die eine E-Lizenz | tätige Anbieter von Dienstleistungen, für die eine E-Lizenz |
| erforderlich ist, dürfen diese Dienstleistungen weiter erbringen, bis | erforderlich ist, dürfen diese Dienstleistungen weiter erbringen, bis |
| die Kommission über ihre Anträge entschieden hat, unter der Bedingung, | die Kommission über ihre Anträge entschieden hat, unter der Bedingung, |
| dass diese Anträge vollständig sind und innerhalb eines Monats nach | dass diese Anträge vollständig sind und innerhalb eines Monats nach |
| In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses eingereicht worden sind. | In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses eingereicht worden sind. |
| Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: | Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: |
| a) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der | a) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der |
| Notifizierung über drei Monate, um die Dienstleistungen einzustellen, | Notifizierung über drei Monate, um die Dienstleistungen einzustellen, |
| wenn die Lizenz verweigert worden ist, | wenn die Lizenz verweigert worden ist, |
| b) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der | b) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der |
| Notifizierung der Erteilung der E-Lizenz über zwölf Monate, um die | Notifizierung der Erteilung der E-Lizenz über zwölf Monate, um die |
| Dienstleistungen definitiv gemäss vorliegendem Erlass anzupassen. | Dienstleistungen definitiv gemäss vorliegendem Erlass anzupassen. |
| Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
| Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
| Art. 5 - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, Unser | Art. 5 - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, Unser |
| Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser Minister | Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser Minister |
| der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung | der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2000 | Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2000 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| D. REYNDERS | D. REYNDERS |
| Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
| Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
| Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
| Anlage I | Anlage I |
| FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER E-LIZENZ | FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER E-LIZENZ |
| A) NATÜRLICHE PERSONEN | A) NATÜRLICHE PERSONEN |
| I. IDENTIFIZIERUNG | I. IDENTIFIZIERUNG |
| Name: . . . . . | Name: . . . . . |
| Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
| Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
| Geschlecht: . . . . . | Geschlecht: . . . . . |
| Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
| Personenstand: . . . . . | Personenstand: . . . . . |
| Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
| Land: . . . . . | Land: . . . . . |
| Adresse: | Adresse: |
| Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
| Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
| Wohnort: | Wohnort: |
| Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
| Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
| Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . |
| . | . |
| Mehrwertsteuernummer*: . . . . . | Mehrwertsteuernummer*: . . . . . |
| (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über | (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über |
| eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats | eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats |
| nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. | nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. |
| II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT | II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT |
| Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: | Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: |
| 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der Sie im | 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der Sie im |
| Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der | Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der |
| hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte | hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte |
| uneingeschränkt besitzen, | uneingeschränkt besitzen, |
| 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate | 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate |
| alt). | alt). |
| III. FINANZLAGE | III. FINANZLAGE |
| 1. Einkünfte | 1. Einkünfte |
| Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Einkommensteuer der | Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Einkommensteuer der |
| natürlichen Personen nebst Anlagen und des Steuerbescheids für die | natürlichen Personen nebst Anlagen und des Steuerbescheids für die |
| letzten drei Jahre bei (+ Anlage 2, wenn Sie selbständig sind). | letzten drei Jahre bei (+ Anlage 2, wenn Sie selbständig sind). |
| Für den Zeitraum, den diese Unterlagen nicht decken (Zeitraum zwischen | Für den Zeitraum, den diese Unterlagen nicht decken (Zeitraum zwischen |
| der letzten Steuererklärung und dem Antrag auf die E-Lizenz), müssen | der letzten Steuererklärung und dem Antrag auf die E-Lizenz), müssen |
| folgende Unterlagen beigefügt werden: | folgende Unterlagen beigefügt werden: |
| - eine Kopie Ihrer Lohnzettel für diesen Zeitraum*, | - eine Kopie Ihrer Lohnzettel für diesen Zeitraum*, |
| - eine Übersicht Ihrer Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen | - eine Übersicht Ihrer Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen |
| Gütern, | Gütern, |
| (Hierunter sind Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung, | (Hierunter sind Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung, |
| Verpachtung, Gebrauch und Konzession von beweglichen Gütern und | Verpachtung, Gebrauch und Konzession von beweglichen Gütern und |
| Einkünfte aus Leibrenten oder zeitweiligen Renten, die keine Pensionen | Einkünfte aus Leibrenten oder zeitweiligen Renten, die keine Pensionen |
| sind, zu verstehen.) | sind, zu verstehen.) |
| - Haben Sie in diesem Zeitraum ein unbewegliches Gut verkauft, muss | - Haben Sie in diesem Zeitraum ein unbewegliches Gut verkauft, muss |
| eine Kopie des Kaufvertrags beigefügt werden. | eine Kopie des Kaufvertrags beigefügt werden. |
| (*) Selbständige müssen eine Kopie ihrer Einkünfte für diesen Zeitraum | (*) Selbständige müssen eine Kopie ihrer Einkünfte für diesen Zeitraum |
| beifügen. | beifügen. |
| 2. Anleihen | 2. Anleihen |
| Haben Sie eine oder mehrere Anleihen (mit oder ohne Hypothek) | Haben Sie eine oder mehrere Anleihen (mit oder ohne Hypothek) |
| aufgenommen, füllen Sie bitte folgende Tabelle aus: | aufgenommen, füllen Sie bitte folgende Tabelle aus: |
| Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
| B) JURISTISCHE PERSONEN | B) JURISTISCHE PERSONEN |
| I. IDENTIFIZIERUNG | I. IDENTIFIZIERUNG |
| Bezeichnung: . . . . . | Bezeichnung: . . . . . |
| Rechtsform: . . . . . | Rechtsform: . . . . . |
| Gründungsdatum: . . . . . | Gründungsdatum: . . . . . |
| Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
| Adresse des Gesellschaftssitzes: | Adresse des Gesellschaftssitzes: |
| Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
| Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
| Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . |
| . | . |
| Mehrwertsteuernummer*: . . . . . | Mehrwertsteuernummer*: . . . . . |
| Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . | Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . |
| . . . | . . . |
| Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
| Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
| Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
| Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
| Adresse: | Adresse: |
| Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
| Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
| Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
| (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über | (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über |
| eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats | eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats |
| nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. | nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. |
| II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER | II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER |
| Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: | Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: |
| 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter | 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter |
| und Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, | und Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, |
| ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und | ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und |
| politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, | politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, |
| 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate | 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate |
| alt). | alt). |
| III. FINANZLAGE | III. FINANZLAGE |
| Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Gesellschaftssteuer nebst | Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Gesellschaftssteuer nebst |
| Anlagen und des Steuerbescheids für die letzten drei Jahre bei. | Anlagen und des Steuerbescheids für die letzten drei Jahre bei. |
| IV. IDENTITÄT DER AKTIONÄRE | IV. IDENTITÄT DER AKTIONÄRE |
| Die vollständige Identität aller Aktionäre und die Anzahl Aktien pro | Die vollständige Identität aller Aktionäre und die Anzahl Aktien pro |
| Aktionär müssen der Kommission mitgeteilt werden. (Siehe Punkt A. I. | Aktionär müssen der Kommission mitgeteilt werden. (Siehe Punkt A. I. |
| oder B. I.) | oder B. I.) |
| C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN | C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN |
| 1. Bitte erbringen Sie den Nachweis, dass Sie über ausreichende | 1. Bitte erbringen Sie den Nachweis, dass Sie über ausreichende |
| finanzielle Mittel verfügen, um folgende Sicherheit zu bilden: | finanzielle Mittel verfügen, um folgende Sicherheit zu bilden: |
| - eine Million Franken für Wartungs-, Reparatur- oder | - eine Million Franken für Wartungs-, Reparatur- oder |
| Ausrüstungsdienstleistungen in Bezug auf Glücksspiele, | Ausrüstungsdienstleistungen in Bezug auf Glücksspiele, |
| - 500 000 Franken pro angefangene Gruppe von 50 Apparaten für alle | - 500 000 Franken pro angefangene Gruppe von 50 Apparaten für alle |
| anderen Tätigkeiten, die an die E-Lizenz gebunden sind. | anderen Tätigkeiten, die an die E-Lizenz gebunden sind. |
| 2. Bitte geben Sie an, welche Dienstleistungen Sie erbringen möchten: | 2. Bitte geben Sie an, welche Dienstleistungen Sie erbringen möchten: |
| Die Dienstleistungen werden in zwei Kategorien unterteilt: | Die Dienstleistungen werden in zwei Kategorien unterteilt: |
| - Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur oder Ausrüstung | - Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur oder Ausrüstung |
| von Glücksspielen: | von Glücksspielen: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| - Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, | - Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, |
| Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung von | Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung von |
| Glücksspielen: | Glücksspielen: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| 3. Bitte geben Sie die anderen Berufstätigkeiten an, die Sie neben den | 3. Bitte geben Sie die anderen Berufstätigkeiten an, die Sie neben den |
| Tätigkeiten ausüben, für die eine E-Lizenz erforderlich ist: | Tätigkeiten ausüben, für die eine E-Lizenz erforderlich ist: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| 4. Bitte geben Sie die Apparate an, für die der Lizenzantrag gestellt | 4. Bitte geben Sie die Apparate an, für die der Lizenzantrag gestellt |
| wird und die im Ausland zugelassen worden sind, und fügen Sie die | wird und die im Ausland zugelassen worden sind, und fügen Sie die |
| technischen Berichte der von den ausländischen Behörden zugelassenen | technischen Berichte der von den ausländischen Behörden zugelassenen |
| Organe bei: | Organe bei: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Anmerkungen: | Anmerkungen: |
| 1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu | 1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu |
| beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angeben und auf die Anlage | beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angeben und auf die Anlage |
| verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben. | verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben. |
| 2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, | 2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, |
| müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. | müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. |
| Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. | Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. |
| 3. Jede Änderung der Angaben nach Empfang der Lizenz muss so schnell | 3. Jede Änderung der Angaben nach Empfang der Lizenz muss so schnell |
| wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. | wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. |
| 4. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die | 4. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die |
| Verweigerung der Lizenz zur Folge. | Verweigerung der Lizenz zur Folge. |
| Datum: . . . . . Unterschrift: . . . . . | Datum: . . . . . Unterschrift: . . . . . |
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| D. REYNDERS | D. REYNDERS |
| Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
| Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
| Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
| Anlage II | Anlage II |
| E-LIZENZ | E-LIZENZ |
| Lizenznummer: . . . . . | Lizenznummer: . . . . . |
| Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . . |
| ANGABEN ZUM LIZENZINHABER | ANGABEN ZUM LIZENZINHABER |
| Name: . . . . . | Name: . . . . . |
| Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
| Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
| Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
| Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
| Mehrwertsteuernummer: . . . . . | Mehrwertsteuernummer: . . . . . |
| Bezeichnung der juristischen Person: . . . . . | Bezeichnung der juristischen Person: . . . . . |
| Rechtsform: . . . . . | Rechtsform: . . . . . |
| Gründungsdatum: . . . . . | Gründungsdatum: . . . . . |
| Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
| Mehrwertsteuernummer: . . . . . | Mehrwertsteuernummer: . . . . . |
| Adresse des Gesellschaftssitzes: | Adresse des Gesellschaftssitzes: |
| Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
| Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
| Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
| Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . | Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . |
| . . . | . . . |
| Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
| Geburtsdatum: . . . . . .............................................. | Geburtsdatum: . . . . . .............................................. |
| ..........Geburtsort: . . . . . | ..........Geburtsort: . . . . . |
| Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
| Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
| Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
| ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN | ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes | VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes |
| vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen | vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen |
| und den Schutz der Spieler). | und den Schutz der Spieler). |
| DATUM DER ERTEILUNG: | DATUM DER ERTEILUNG: |
| GÜLTIGKEITSDAUER: | GÜLTIGKEITSDAUER: |
| UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE | UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE |
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| D. REYNDERS | D. REYNDERS |
| Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
| Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
| Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
| Vu pour être annexé à Notre arrêté du 31 mai 2001. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 31 mei 2001. |
| ALBERT | ALBERT |
| Par le Roi : | Van Koningswege : |
| Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |