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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse E aangaande de kansspelen |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
31 MAI 2001. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en | 31 MEI 2001. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële |
langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif aux | Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 |
modalités des demandes et à la forme de la licence de classe E | betreffende de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning |
concernant les jeux de hasard | klasse E aangaande de kansspelen |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk |
royal du 22 décembre 2000 relatif aux modalités des demandes et à la | besluit van 22 december 2000 betreffende de modaliteiten van aanvraag |
forme de la licence de classe E concernant les jeux de hasard, établi | en de vorm van de vergunning klasse E aangaande de kansspelen, |
par le Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy; | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 | vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende |
relatif aux modalités des demandes et à la forme de la licence de | de modaliteiten van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse E |
classe E concernant les jeux de hasard. | aangaande de kansspelen. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Ponza, le 31 mai 2001. | Gegeven te Ponza, 31 mei 2001. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Annexe | Bijlage |
MINISTERIUM DER JUSTIZ | MINISTERIUM DER JUSTIZ |
22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über die Modalitäten der | 22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über die Modalitäten der |
Beantragung und die Form der E-Lizenz in Bezug auf die Glücksspiele | Beantragung und die Form der E-Lizenz in Bezug auf die Glücksspiele |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die |
Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere des | Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere des |
Artikels 53 Nr. 1 und 2; | Artikels 53 Nr. 1 und 2; |
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 6. | Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 6. |
Dezember 2000; | Dezember 2000; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2000; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2000; |
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass die | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass die |
Bestimmungen über die Liste der zugelassenen Glücksspiele und deren | Bestimmungen über die Liste der zugelassenen Glücksspiele und deren |
Betriebsregeln, die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die Verwaltung | Betriebsregeln, die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die Verwaltung |
der Glücksspieleinrichtungen der Klassen II und III und die | der Glücksspieleinrichtungen der Klassen II und III und die |
Modalitäten der Beantragung und die Form der B- und C-Lizenzen | Modalitäten der Beantragung und die Form der B- und C-Lizenzen |
spätestens am 1. Januar 2001 in Kraft treten werden und dass es | spätestens am 1. Januar 2001 in Kraft treten werden und dass es |
folglich absolut notwendig ist, gleichzeitig die Modalitäten der | folglich absolut notwendig ist, gleichzeitig die Modalitäten der |
Beantragung und die Form der E-Lizenz zu bestimmen, damit die | Beantragung und die Form der E-Lizenz zu bestimmen, damit die |
verschiedenen Anbieter in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, | verschiedenen Anbieter in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, |
Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Wartung, | Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Wartung, |
Reparatur und Ausrüstung von Glücksspielen ihre Tätigkeiten mit | Reparatur und Ausrüstung von Glücksspielen ihre Tätigkeiten mit |
ausreichender Rechtssicherheit fortführen können; | ausreichender Rechtssicherheit fortführen können; |
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 15. Dezember 2000, | Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 15. Dezember 2000, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten |
Gesetze über den Staatsrat; | Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der |
Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des | Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des |
Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit | Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer E-Lizenz wird per Einschreiben | Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer E-Lizenz wird per Einschreiben |
beim Verwaltungssitz der Kommission für Glücksspiele, nachstehend | beim Verwaltungssitz der Kommission für Glücksspiele, nachstehend |
"Kommission" genannt, eingereicht anhand eines Formulars, dessen | "Kommission" genannt, eingereicht anhand eines Formulars, dessen |
Muster in Anlage I zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses | Muster in Anlage I zu vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses |
Formular wird auf einfachen Antrag des Antragstellers hin von der | Formular wird auf einfachen Antrag des Antragstellers hin von der |
Kommission bereitgestellt. | Kommission bereitgestellt. |
Art. 2 - Der Antrag wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab | Art. 2 - Der Antrag wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab |
Empfang des in Artikel 1 erwähnten Einschreibens behandelt. | Empfang des in Artikel 1 erwähnten Einschreibens behandelt. |
Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per Einschreiben | Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per Einschreiben |
mitgeteilt. | mitgeteilt. |
Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine E-Lizenz, deren | Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine E-Lizenz, deren |
Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt. | Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt. |
Art. 3 - Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses | Art. 3 - Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses |
tätige Anbieter von Dienstleistungen, für die eine E-Lizenz | tätige Anbieter von Dienstleistungen, für die eine E-Lizenz |
erforderlich ist, dürfen diese Dienstleistungen weiter erbringen, bis | erforderlich ist, dürfen diese Dienstleistungen weiter erbringen, bis |
die Kommission über ihre Anträge entschieden hat, unter der Bedingung, | die Kommission über ihre Anträge entschieden hat, unter der Bedingung, |
dass diese Anträge vollständig sind und innerhalb eines Monats nach | dass diese Anträge vollständig sind und innerhalb eines Monats nach |
In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses eingereicht worden sind. | In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses eingereicht worden sind. |
Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: | Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: |
a) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der | a) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der |
Notifizierung über drei Monate, um die Dienstleistungen einzustellen, | Notifizierung über drei Monate, um die Dienstleistungen einzustellen, |
wenn die Lizenz verweigert worden ist, | wenn die Lizenz verweigert worden ist, |
b) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der | b) verfügen Anbieter von Dienstleistungen ab dem Datum der |
Notifizierung der Erteilung der E-Lizenz über zwölf Monate, um die | Notifizierung der Erteilung der E-Lizenz über zwölf Monate, um die |
Dienstleistungen definitiv gemäss vorliegendem Erlass anzupassen. | Dienstleistungen definitiv gemäss vorliegendem Erlass anzupassen. |
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 5 - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, Unser | Art. 5 - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, Unser |
Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser Minister | Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser Minister |
der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung | der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2000 | Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2000 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
D. REYNDERS | D. REYNDERS |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
Anlage I | Anlage I |
FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER E-LIZENZ | FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER E-LIZENZ |
A) NATÜRLICHE PERSONEN | A) NATÜRLICHE PERSONEN |
I. IDENTIFIZIERUNG | I. IDENTIFIZIERUNG |
Name: . . . . . | Name: . . . . . |
Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
Geschlecht: . . . . . | Geschlecht: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Personenstand: . . . . . | Personenstand: . . . . . |
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
Land: . . . . . | Land: . . . . . |
Adresse: | Adresse: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Wohnort: | Wohnort: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . |
. | . |
Mehrwertsteuernummer*: . . . . . | Mehrwertsteuernummer*: . . . . . |
(*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über | (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über |
eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats | eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats |
nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. | nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. |
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT | II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT |
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: | Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: |
1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der Sie im | 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der Sie im |
Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der | Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der |
hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte | hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte |
uneingeschränkt besitzen, | uneingeschränkt besitzen, |
2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate | 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate |
alt). | alt). |
III. FINANZLAGE | III. FINANZLAGE |
1. Einkünfte | 1. Einkünfte |
Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Einkommensteuer der | Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Einkommensteuer der |
natürlichen Personen nebst Anlagen und des Steuerbescheids für die | natürlichen Personen nebst Anlagen und des Steuerbescheids für die |
letzten drei Jahre bei (+ Anlage 2, wenn Sie selbständig sind). | letzten drei Jahre bei (+ Anlage 2, wenn Sie selbständig sind). |
Für den Zeitraum, den diese Unterlagen nicht decken (Zeitraum zwischen | Für den Zeitraum, den diese Unterlagen nicht decken (Zeitraum zwischen |
der letzten Steuererklärung und dem Antrag auf die E-Lizenz), müssen | der letzten Steuererklärung und dem Antrag auf die E-Lizenz), müssen |
folgende Unterlagen beigefügt werden: | folgende Unterlagen beigefügt werden: |
- eine Kopie Ihrer Lohnzettel für diesen Zeitraum*, | - eine Kopie Ihrer Lohnzettel für diesen Zeitraum*, |
- eine Übersicht Ihrer Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen | - eine Übersicht Ihrer Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen |
Gütern, | Gütern, |
(Hierunter sind Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung, | (Hierunter sind Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung, |
Verpachtung, Gebrauch und Konzession von beweglichen Gütern und | Verpachtung, Gebrauch und Konzession von beweglichen Gütern und |
Einkünfte aus Leibrenten oder zeitweiligen Renten, die keine Pensionen | Einkünfte aus Leibrenten oder zeitweiligen Renten, die keine Pensionen |
sind, zu verstehen.) | sind, zu verstehen.) |
- Haben Sie in diesem Zeitraum ein unbewegliches Gut verkauft, muss | - Haben Sie in diesem Zeitraum ein unbewegliches Gut verkauft, muss |
eine Kopie des Kaufvertrags beigefügt werden. | eine Kopie des Kaufvertrags beigefügt werden. |
(*) Selbständige müssen eine Kopie ihrer Einkünfte für diesen Zeitraum | (*) Selbständige müssen eine Kopie ihrer Einkünfte für diesen Zeitraum |
beifügen. | beifügen. |
2. Anleihen | 2. Anleihen |
Haben Sie eine oder mehrere Anleihen (mit oder ohne Hypothek) | Haben Sie eine oder mehrere Anleihen (mit oder ohne Hypothek) |
aufgenommen, füllen Sie bitte folgende Tabelle aus: | aufgenommen, füllen Sie bitte folgende Tabelle aus: |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
B) JURISTISCHE PERSONEN | B) JURISTISCHE PERSONEN |
I. IDENTIFIZIERUNG | I. IDENTIFIZIERUNG |
Bezeichnung: . . . . . | Bezeichnung: . . . . . |
Rechtsform: . . . . . | Rechtsform: . . . . . |
Gründungsdatum: . . . . . | Gründungsdatum: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Adresse des Gesellschaftssitzes: | Adresse des Gesellschaftssitzes: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . |
. | . |
Mehrwertsteuernummer*: . . . . . | Mehrwertsteuernummer*: . . . . . |
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . | Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . |
. . . | . . . |
Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Adresse: | Adresse: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
(*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über | (*) Verfügen Sie noch nicht über eine Handelsregisternummer oder über |
eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats | eine Mehrwertsteuernummer, müssen Sie diese innerhalb eines Monats |
nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. | nach Erteilung der Lizenz der Kommission mitteilen. |
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER | II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER |
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: | Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: |
1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter | 1. eine Erklärung, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter |
und Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, | und Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, |
ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und | ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und |
politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, | politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, |
2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate | 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate |
alt). | alt). |
III. FINANZLAGE | III. FINANZLAGE |
Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Gesellschaftssteuer nebst | Bitte fügen Sie eine Kopie der Erklärung der Gesellschaftssteuer nebst |
Anlagen und des Steuerbescheids für die letzten drei Jahre bei. | Anlagen und des Steuerbescheids für die letzten drei Jahre bei. |
IV. IDENTITÄT DER AKTIONÄRE | IV. IDENTITÄT DER AKTIONÄRE |
Die vollständige Identität aller Aktionäre und die Anzahl Aktien pro | Die vollständige Identität aller Aktionäre und die Anzahl Aktien pro |
Aktionär müssen der Kommission mitgeteilt werden. (Siehe Punkt A. I. | Aktionär müssen der Kommission mitgeteilt werden. (Siehe Punkt A. I. |
oder B. I.) | oder B. I.) |
C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN | C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN |
1. Bitte erbringen Sie den Nachweis, dass Sie über ausreichende | 1. Bitte erbringen Sie den Nachweis, dass Sie über ausreichende |
finanzielle Mittel verfügen, um folgende Sicherheit zu bilden: | finanzielle Mittel verfügen, um folgende Sicherheit zu bilden: |
- eine Million Franken für Wartungs-, Reparatur- oder | - eine Million Franken für Wartungs-, Reparatur- oder |
Ausrüstungsdienstleistungen in Bezug auf Glücksspiele, | Ausrüstungsdienstleistungen in Bezug auf Glücksspiele, |
- 500 000 Franken pro angefangene Gruppe von 50 Apparaten für alle | - 500 000 Franken pro angefangene Gruppe von 50 Apparaten für alle |
anderen Tätigkeiten, die an die E-Lizenz gebunden sind. | anderen Tätigkeiten, die an die E-Lizenz gebunden sind. |
2. Bitte geben Sie an, welche Dienstleistungen Sie erbringen möchten: | 2. Bitte geben Sie an, welche Dienstleistungen Sie erbringen möchten: |
Die Dienstleistungen werden in zwei Kategorien unterteilt: | Die Dienstleistungen werden in zwei Kategorien unterteilt: |
- Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur oder Ausrüstung | - Dienstleistungen in den Bereichen Wartung, Reparatur oder Ausrüstung |
von Glücksspielen: | von Glücksspielen: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
- Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, | - Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Leasing, |
Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung von | Lieferung, Bereitstellung, Einfuhr, Ausfuhr oder Herstellung von |
Glücksspielen: | Glücksspielen: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
3. Bitte geben Sie die anderen Berufstätigkeiten an, die Sie neben den | 3. Bitte geben Sie die anderen Berufstätigkeiten an, die Sie neben den |
Tätigkeiten ausüben, für die eine E-Lizenz erforderlich ist: | Tätigkeiten ausüben, für die eine E-Lizenz erforderlich ist: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
4. Bitte geben Sie die Apparate an, für die der Lizenzantrag gestellt | 4. Bitte geben Sie die Apparate an, für die der Lizenzantrag gestellt |
wird und die im Ausland zugelassen worden sind, und fügen Sie die | wird und die im Ausland zugelassen worden sind, und fügen Sie die |
technischen Berichte der von den ausländischen Behörden zugelassenen | technischen Berichte der von den ausländischen Behörden zugelassenen |
Organe bei: | Organe bei: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Anmerkungen: | Anmerkungen: |
1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu | 1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu |
beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angeben und auf die Anlage | beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angeben und auf die Anlage |
verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben. | verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben. |
2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, | 2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, |
müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. | müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. |
Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. | Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. |
3. Jede Änderung der Angaben nach Empfang der Lizenz muss so schnell | 3. Jede Änderung der Angaben nach Empfang der Lizenz muss so schnell |
wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. | wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. |
4. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die | 4. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die |
Verweigerung der Lizenz zur Folge. | Verweigerung der Lizenz zur Folge. |
Datum: . . . . . Unterschrift: . . . . . | Datum: . . . . . Unterschrift: . . . . . |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
D. REYNDERS | D. REYNDERS |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
Anlage II | Anlage II |
E-LIZENZ | E-LIZENZ |
Lizenznummer: . . . . . | Lizenznummer: . . . . . |
Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . . |
ANGABEN ZUM LIZENZINHABER | ANGABEN ZUM LIZENZINHABER |
Name: . . . . . | Name: . . . . . |
Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Mehrwertsteuernummer: . . . . . | Mehrwertsteuernummer: . . . . . |
Bezeichnung der juristischen Person: . . . . . | Bezeichnung der juristischen Person: . . . . . |
Rechtsform: . . . . . | Rechtsform: . . . . . |
Gründungsdatum: . . . . . | Gründungsdatum: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Mehrwertsteuernummer: . . . . . | Mehrwertsteuernummer: . . . . . |
Adresse des Gesellschaftssitzes: | Adresse des Gesellschaftssitzes: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . | Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . |
. . . | . . . |
Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
Geburtsdatum: . . . . . .............................................. | Geburtsdatum: . . . . . .............................................. |
..........Geburtsort: . . . . . | ..........Geburtsort: . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN | ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
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. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes | VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes |
vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen | vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen |
und den Schutz der Spieler). | und den Schutz der Spieler). |
DATUM DER ERTEILUNG: | DATUM DER ERTEILUNG: |
GÜLTIGKEITSDAUER: | GÜLTIGKEITSDAUER: |
UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE | UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
D. REYNDERS | D. REYNDERS |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 31 mai 2001. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 31 mei 2001. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |