publié le 30 août 2007
Arrêté royal insérant les annexes Ire, II, III et IV dans l'arrêté royal du 27 mars 1998 relatif au service interne pour la prévention et la protection au travail. - Traduction allemande
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29 JANVIER 2007. - Arrêté royal insérant les annexes Ire, II, III et IV dans l'arrêté royal du 27 mars 1998 relatif au service interne pour la prévention et la protection au travail. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 29 janvier 2007 insérant les annexes Ire, II, III et IV dans l'arrêté royal du 27 mars 1998 relatif au service interne pour la prévention et la protection au travail (Moniteur belge du 13 février 2007).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 de la loi du 21 avril 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG 29. JANUAR 2007 - Königlicher Erlass zur Einfügung der Anlagen I, II, III und IV in den Königlichen Erlass vom 27.März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, insbesondere der Artikel 33 § 3, 39 Absatz 1 und 41;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, insbesondere der Anlagen I, II, III und IV, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 8. Juli 2004, 24. Februar 2005 und 30. September 2005, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006; Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz vom 13. Oktober 2006;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 41.710/1 des Staatsrates vom 14. Dezember 2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Die frühere Anlage I zum Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006, wird durch eine neue Anlage I, die als Anlage I zu vorliegendem Erlass aufgenommen ist, ersetzt.
Art. 2 - Die frühere Anlage II zu demselben Erlass, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006, wird durch eine neue Anlage II, die als Anlage II zu vorliegendem Erlass aufgenommen ist, ersetzt.
Art. 3 - Die frühere Anlage III zu demselben Erlass, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006, wird durch eine neue Anlage III, die als Anlage III zu vorliegendem Erlass aufgenommen ist, ersetzt.
Art. 4 - Die frühere Anlage IV zu demselben Erlass, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006, wird durch eine neue Anlage IV, die als Anlage IV zu vorliegendem Erlass aufgenommen ist, ersetzt.
Art. 5 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2007.
Art. 6 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 29. Januar 2007 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN
ANLAGE I Inhalt der in Artikel 7 § 1 Nr. 1 Buchstabe h) erwähnten Dokumentation 1. Gesetze, Erlasse und Abkommen bezüglich des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, die im Unternehmen oder in der Einrichtung Anwendung finden 2.Urkunden und Dokumente, die durch diese Gesetze, Erlasse und Abkommen auferlegt werden 3. Jedes andere im Unternehmen oder in der Einrichtung im Hinblick auf die Gewährleistung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und der Sorge für das interne und externe Umfeld erstellte Dokument 4.Verzeichnis der Apparate und Maschinen, die aufgrund der Verordnungsbestimmungen von den zugelassenen Prüfstellen zu kontrollieren sind 5. Liste und Lokalisierung der gefährlichen Stoffe und Präparate, die in dem Unternehmen oder der Einrichtung verwendet werden 6.Liste und Daten bezüglich der im Unternehmen oder in der Einrichtung vorhandenen Emissionsstellen, was Luft- und Wasserverschmutzung betrifft Gesehen, um Unserem Erlass vom 29. Januar 2007 beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN
ANLAGE II Inhalt der in Artikel 7 § 1 Nr. 2 Buchstabe a) erwähnten monatlichen oder vierteljährlichen Berichte 1.Interner Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz: 1.1. Übersicht über die Tätigkeiten 1.2. Beziehungen zum Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz 1.2.1.Vorschläge 1.2.2.Fragen 1.2.3.Bemerkungen 2.Ermittlungen in Sachen Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit 3.Ermittelte Risiken 4.Gesamtübersicht über die Arbeitsunfälle: 4.1.Analyse der Arbeitsunfallkarten und Berichte 4.2.Lokalisierung der Unfälle 4.3.Ursachen und Gefahrenverhütungsmassnahmen 4.4.Entwicklung der Häufigkeit und Schwere der Unfälle 4.5.Ort, Ursachen und Gefahrenverhütungsmassnahmen für die Arbeitsunfälle von Arbeitnehmern, die keine Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind, aber gegenüber denen Letzterer folgende Eigenschaft hatte: 1. entweder Arbeitgeber, in dessen Niederlassung diese Arbeitnehmer als Arbeitnehmer von Fremdunternehmen Tätigkeiten verrichteten, 2.oder Entleiher 3. oder mit der Ausführung beauftragter Bauleiter, für den diese Arbeitnehmer als Arbeitnehmer von Unternehmern oder Subunternehmern dieses Bauleiters Tätigkeiten verrichteten 5.Getroffene Gefahrenverhütungsmassnahmen 6.1.Alternativen zur Verwirklichung des jährlichen Aktionsprogramms 6.2.Verwirklichungen im Rahmen des jährlichen Aktionsprogramms 7.Kommentar zu den in folgenden Unterlagen angebrachten Abänderungen: 7.1.Organigramm 7.2.Betriebsgenehmigungen und auferlegte Betriebsbedingungen 7.3.Berichte der mit der Ermittlung der Ursachen eines Unfalles, eines Zwischenfalls oder einer schweren Vergiftung beauftragten Ausschussvertretung 7.4.von den zugelassenen Prüfstellen ausgestellte Bescheinigungen, Protokolle und Berichte 7.5.Empfehlungen des zuständigen Feuerwehrdienstes Gesehen, um Unserem Erlass vom 29. Januar 2007 beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN
ANLAGE III In Artikel 7 § 1 Nr. 2 Buchstabe b) erwähnter Jahresbericht des Internen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz I.Auskünfte über das Unternehmen 1.Gemeinsamer Name und vollständige Adresse des Unternehmens (+ Telefonnummer) 2.Gegenstand des Unternehmens und Nummer der paritätischen Kommission, der die Mehrheit des beschäftigten Personals untersteht 3.Durchschnittlicher Personalbestand, aufgegliedert nach Altersgruppe (jünger als 21 Jahre, 21 Jahre und älter), Arbeitnehmerkategorie (Arbeiter - Angestellter) und Geschlecht Es handelt sich um das arithmetische Mittel des Personalbestands am Ende jedes der vier Quartale. 4.Zusammensetzung des Internen Dienstes und insbesondere Name und Eigenschaft der Gefahrenverhütungsberater 5.1. Zusammensetzung des Ausschusses oder des Betriebsrates, wenn dieser die Befugnisse des Ausschusses ausübt. Name und Eigenschaft des Vorsitzenden und der Mitglieder 5.2. Anzahl Versammlungen des Ausschusses 6.1. Name und Adresse des Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarztes der Sektion des Internen Dienstes oder der Abteilung des Externen Dienstes, die mit der Überwachung beauftragt ist 6.2. Name des Arztes oder Chefarztes, der für das Unternehmen arbeitet, um die Notfallpflege für die Opfer eines Arbeitsunfalls zu gewährleisten 6.3. Name des beziehungsweise der Krankenpfleger oder der Krankenpflegerin(nen), die für das Unternehmen arbeiten 6.4. Name des beziehungsweise der Sanitäter, Bezeichnung und Adresse der zugelassenen Stelle, die das Diplom oder Zeugnis ausgestellt hat 6.5. Bezeichnung und Adresse der Klinik oder des Krankenhausdienstes, die beziehungsweise der gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Arbeitsunfälle bestimmt worden ist II.Auskünfte über Unfälle in der Arbeitsstätte 1.Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber im Laufe des Jahres, das heisst, Gesamtzahl der im Laufe des Jahres geleisteten Stunden, Überstunden einbegriffen Aufgliederung nach Arbeitnehmerkategorie (Arbeiter - Angestellter) 2.Anzahl Unfälle Aufgliederung nach Schwerekategorie (Tod, bleibende Unfähigkeit, zeitweilige Unfähigkeit), Altersgruppe (jünger als 21 Jahre und älter als 21 Jahre), Arbeitnehmerkategorie und Geschlecht 3.Jährliche Häufigkeitsraten des in Betracht gezogenen Jahres und der beiden vorausgehenden Jahre Die Häufigkeitsrate HR ist das Verhältnis, multipliziert mit 1.000.000, der Gesamtzahl der während des in Betracht gezogenen Zeitraumes verzeichneten Unfälle, die den Tod oder eine vollständige Unfähigkeit von mindestens einem Tag, Unfalltag nicht einbegriffen, zur Folge hatten, zur Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber, was durch folgende Formel ausgedrückt wird: HR = Anzahl Unfälle x 1.000.000/Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber. 4.Dauer der tatsächlichen und pauschalen Unfähigkeiten infolge der Unfälle 4.1.Tatsächliche Unfähigkeiten: 4.1.1. Anzahl tatsächlich eingebüsster Kalendertage (Aufgliederung nach zeitweiliger Unfähigkeit, bleibender Unfähigkeit, Tod und Arbeitnehmerkategorie), festgelegt auf Basis der anhand der individuellen Unfallkarten oder der Erklärungen von Unfällen, die mindestens eine Arbeitsunfähigkeit von einem Tag zur Folge hatten, zusammengerechneten Zahl 4.1.2. Tatsächliche Schwereraten der Unfälle des in Betracht gezogenen Jahres und der beiden vorausgehenden Jahre. Die tatsächliche Schwererate (tatsächliche SR) ist das Verhältnis der Anzahl infolge von Arbeitsunfällen tatsächlich eingebüsster Kalendertage, multipliziert mit 1.000, zur Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber, was durch folgende Formel ausgedrückt wird: tatsächliche SR = Anzahl tatsächlich eingebüsster Kalendertage x 1.000/Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber. 4.2. Pauschale Unfähigkeiten: 4.2.1. Anzahl Tage pauschaler Unfähigkeit (Aufgliederung nach bleibender Unfähigkeit, Tod und Arbeitnehmerkategorie), festgelegt auf Basis der anhand der individuellen Unfallkarten oder der Erklärungen von Unfällen, die mindestens eine Arbeitsunfähigkeit von einem Tag zur Folge hatten, zusammengerechneten Zahl 4.2.2. Globale Schwereraten der Unfälle des in Betracht gezogenen Jahres und der beiden vorausgehenden Jahre. Die globale Schwererate (globale SR) ist das Verhältnis der Anzahl tatsächlich eingebüsster Kalendertage, erhöht um die Anzahl Tage pauschaler Unfähigkeit, multipliziert mit 1.000, zur Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber, was durch folgende Formel ausgedrückt wird: Anzahl tatsächlich eingebüsster Kalendertage globale SR = + Anzahl Tage pauschaler Unfähigkeit x 1.000/Anzahl Studen der Aussetzung den Risiken gegenüber.
III. Auskünfte über Wegeunfälle IV. Auskünfte bezüglich der Sicherheit 1.Zur Gewährleistung der Sicherheit getroffene Massnahmen 2.Dem Ausschuss unterbreitete Empfehlungen zur Gewährleistung der Sicherheit, mit Angabe der ihnen geleisteten Folge 3.1.Anzahl Pflichtkontrollen, die von der beziehungsweise den Prüfstellen durchgeführt worden sind, die für die durch die Vorschriften auferlegten Kontrollen zugelassen sind, mit Aufgliederung nach Art der kontrollierten Geräte oder Anlagen 3.2.Bezeichnung und Adresse dieser Prüfstellen V.Auskünfte bezüglich der Gesundheit der Arbeitnehmer Der Bericht der Sektion des Internen Dienstes oder der Abteilung des Externen Dienstes, die mit der medizinischen Überwachung beauftragt ist, ist als Anlage beizufügen.
In Ermangelung dieses Berichts sind folgende Auskünfte zu erteilen: 1.Anzahl obligatorischer Einstellungsuntersuchungen 2.Anzahl periodischer Untersuchungen: 2.1.von Personen unter 21 Jahren, mit Aufgliederung nach Personen unter 18 Jahren und Personen zwischen 18 und 21 Jahren 2.2.zur Früherkennung von Berufskrankheiten mit Aufgliederung nach der Kategorie der schädlichen Faktoren, die in Anlage II zu Titel II Kapitel III Abschnitt I der AASO aufgeführt sind 2.3.von Personen, die einen Sicherheitsposten innehaben 2.4.von Personen mit Behinderung 2.5.von Personen, die gegen Tuberkulose geimpft werden müssen 2.6.von Personen, die direkt mit Lebensmitteln und Nahrungsstoffen in Berührung kommen 3.Anzahl Untersuchungen bei Wiederaufnahme der Arbeit 4.Anzahl spontaner Konsultationen 5.Anzahl und Art der Impfungen VI. Auskünfte betreffend die Arbeits- und Betriebshygiene 1.Zur Verbesserung der Arbeits- und Betriebshygiene getroffene Massnahmen 1.1.Anzahl an die Arbeitnehmer gerichteter Mitteilungen mit dem Ziel, sie über den Ernst der Gefahr zu informieren, die von den gefährlichen Stoffen und Präparaten ausgeht, mit denen die Betroffenen in Berührung kommen 1.2.Anzahl an den Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt gerichteter Anträge auf Untersuchung des Arbeitsplatzes bei Entstehung und Veränderung von Risiken 1.3.Anzahl vom Arbeitgeber beim Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt beantragter Konsultationen im Zusammenhang mit Projekten, die Einfluss auf die Gesundheit des Personals ausüben können 1.4.Anzahl vom Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt abgegebener schriftlicher Stellungnahmen im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung arbeitsbedingter Belästigungen 1.5.Anzahl zur Feststellung der Bedeutung der arbeitsbedingten Belästigungsfaktoren durchgeführter Analysen oder Kontrollmassnahmen 1.6.Anzahl vom Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt durchgeführter Besuche der Arbeitsstätten 2.Dem Ausschuss in Sachen gesundheitliche Zuträglichkeit der Arbeit und Arbeitshygiene unterbreitete Empfehlungen, mit Angabe der ihnen geleisteten Folge und Aufgliederung je nachdem, ob sie: 2.1.vom Arbeitgeber 2.2.von den Arbeitnehmervertretern 2.3.vom Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt ausgehen 3.Anzahl vom Personal formulierter und vom Ausschuss untersuchter Beschwerden betreffend: 3.1.die gesundheitliche Zuträglichkeit der Arbeitsräume 3.2.die kollektiven Schutzausrüstungen 3.3.die individuellen Schutzausrüstungen 3.4.die Einführung von Massnahmen zur Bekämpfung arbeitsbedingter Belästigungen 3.5.die Arbeitsweise der Sektion des Internen Dienstes oder der Abteilung des Externen Dienstes, die mit der medizinischen Überwachung beauftragt ist 3.6.die Arbeitsweise des in Anwendung des Gesetzes über die Arbeitsunfälle eingerichteten medizinischen Dienstes, Krankenhausdienstes oder pharmazeutischen Dienstes 4.Bestehen des Asbestverzeichnisses VII.Auskünfte betreffend die Verschönerung der Arbeitsstätten 1.Im Hinblick auf die Verschönerung der Arbeitsstätten getroffene Massnahmen 2.Dem Ausschuss unterbreitete Empfehlungen in Sachen Verschönerung der Arbeitsstätten, mit Angabe der ihnen geleisteten Folge VIII. Verwendete Ausbildungs-, Informations- und Werbemittel IX.Verbreitung der Unterlagen und Information des Personals X. Aufzählung der Hauptgegenstände des jährlichen Aktionsprogramms für das Geschäftsjahr nach dem Jahr, auf das sich der Jahresbericht bezieht, und gegebenenfalls Ausführungsfristen, wenn dieses Geschäftsjahr überschritten wird Gesehen, um Unserem Erlass vom 29. Januar 2007 beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN
ANLAGE IV Inhalt der in Artikel 7 § 1 Nr. 2 Buchstabe c) erwähnten Arbeitsunfallkarte I.Auskünfte über die Karte 1.Jahr 2.Chronologische Nummer der Karte innerhalb des Jahres II. Angaben über den Arbeitgeber 1.Name, Vornamen, vollständige Adresse des Arbeitgebers (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer) und Eintragungsnummer beim LASS 2.Gegenstand des Unternehmens 3.Abteilung, Baustelle und Postleitzahl 4.Anzahl Angestellter und Arbeiter 5.Von der Gesamtheit des Personals seit Jahresbeginn bis zum Ende des Monats vor dem Unfall geleistete Arbeitstage III. Angaben über das Opfer 1.Name, Vornamen und Wohnsitz des Opfers (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer) 2.Nummer der Eintragung im Personalregister 3.Berufskategorie 4.Geschlecht 5.Staatsangehörigkeit 6.Geburtsdatum 7.Personenstand 8.In der Berufskategorie zurückgelegte Zeit 9.Gewöhnlicher Beruf im Unternehmen 10. Werkstatt, Baustelle, Sektion, Dienst oder Abteilung, wo das Opfer gewöhnlich seinen Beruf ausübt 11.Im Unternehmen und beim Betriebssitz zurückgelegte Zeit 12. Im gewöhnlichen Beruf zurückgelegte Zeit IV.Angaben über den Unfall 1.Unfallort - Postleitzahl 2.Datum, Tag, Uhrzeit 3.Name und Adresse der Zeugen 4.Ausführliche Schilderung des Unfalls 5.Tätigkeit des Opfers zum Zeitpunkt des Unfalls. Angeben, ob es sich um die gewöhnliche Tätigkeit handelt.
Wenn nicht, die ausgeübte Tätigkeit angeben. 6.Art des Unfalls Arbeitsunfall oder Wegeunfall 7.Klassifikation des Unfalls 7.1. Form des Unfalls 7.2. Materielle Ursache 8.Zur Vermeidung der Wiederholung eines ähnlichen Unfalls getroffene Massnahmen V.Auskünfte über die Verletzungen 1.Folgen des Unfalls: 1.1. Vorgesehene zeitweilige Arbeitsunfähigkeit 1.2. Vorgesehene bleibende Arbeitsunfähigkeit 2.Klassifikation der Verletzungen 2.1. Art 2.2. Sitz Die Karte wird unter Berücksichtigung der Angaben erstellt, die in den Tabellen A, B, C, D, E, F enthalten sind.
Die in diesen Tabellen enthaltenen Angaben müssen in ausgeschriebener Form auf die Karte übertragen werden.
Tabelle A - Abweichung Geben Sie die Abweichung an, deren unmittelbare Folge die Verletzung ist. Bei aufeinander folgenden Ursachen wird nur diejenige angegeben, die dem Unfall unmittelbar voranging und die dem zur Verletzung führenden Kontakt zeitlich am nächsten liegt. Sind mehrere Ursachen gleichzeitig aufgetreten, wird allein die entscheidendste oder charakteristischste Ursache behalten.
Code Bezeichnung 00 Keine Angabe 10 Abweichung ausgelöst durch elektrische Störung, Explosion, Feuer - ohne nähere Angabe 11 Elektrische Störung ausgelöst durch Versagen einer Anlage - indirekter Kontakt als Folge 12 Elektrische Störung - direkter Kontakt als Folge 13 Explosion 14 Feuer, hochschlagende Flammen 19 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 10, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 20 Abweichung ausgelöst durch Überlaufen, Umkippen, Auslaufen, Überfliessen, Verdampfen, Emission - ohne nähere Angabe 21 Fester Stoff - Überlaufen, Umkippen 22 Flüssiger Stoff - Auslaufen, Durchsickern, Überfliessen, Spritzen, Besprühen 23 Gasförmiger Stoff - Verdampfen, Entstehen von Aerosolen, Gasen 24 Pulver/staubförmiger Stoff - Entstehen von Rauch, Staub, Partikeln 29 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 20, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 30 Brechen, Reissen, Bersten, Rutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen - ohne nähere Angabe 31 Brechen von Material an Verbindungen, Gelenken und Ähnlichem 32 Brechen, Bersten von Material, das Splitter verursacht (Holz, Glas, Metall, Stein, Kunststoff usw.) 33 Abrutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen (die von oben auf das Opfer fallen) 34 Abrutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen (die das Opfer mitreissen) 35 Abrutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen - auf gleicher Ebene 39 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 30, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 40 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über Maschine, Transportmittel, Fördermittel, Handwerkzeug, Gegenstand, Tier - ohne nähere Angabe 41 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über Maschine (einschliesslich unbeabsichtigtes Starten) oder über das Material, das mit der Maschine bearbeitet wird 42 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über Transportmittel, Fördermittel (kraftbetrieben oder nicht) 43 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über handgeführtes Werkzeug (kraftbetrieben oder nicht) und über das Werkstück 44 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über einen (getragenen, bewegten, gehandhabten usw.) Gegenstand 45 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über ein Tier 49 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 40, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 50 Ausgleiten oder Stolpern mit Sturz - Sturz oder Absturz von Personen - ohne nähere Angabe 51 Absturz einer Person 52 Ausgleiten oder Stolpern mit Sturz, Sturz einer Person 59 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 50, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 60 Bewegungen des Körpers ohne körperliche Belastung (führt im Allgemeinen zu einer äusserenVerletzung) - ohne nähere Angabe 61 Auf einen scharfen Gegenstand treten 62 Niederknien auf, sich hinsetzen auf, sich stützen auf 63 Von einem Gegenstand oder durch seinen Schwung erfasst, mitgeschleppt werden 64 Unkoordinierte, unangebrachte, unpassende Bewegungen 69 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 60, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 70 Bewegungen des Körpers unter oder mit körperlicher Belastung (führt im Allgemeinen zu einer inneren Verletzung) - ohne nähere Angabe 71 Beim Heben, Tragen, Aufstehen 72 Beim Schieben, Ziehen 73 Beim Abstellen, sich niederbeugen 74 Beim Ver/Umdrehen 75 Beim ungeschickten Gehen, Umknicken, Ausgleiten, ohne zu stürzen 79 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 70, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 80 Überraschung, Schreck, Gewalt, Angriff, Bedrohung, Anwesenheit - ohne nähere Angabe 81 Überraschung, Schreck 82 Gewalt, Angriff, Bedrohung - zwischen Beschäftigten des Unternehmens unter der Verantwortung des Unternehmers 83 Gewalt, Angriff, Bedrohung - ausgehend von betriebsexternen Personen und gegen das Opfer bei Ausübung seiner Aufgaben gerichtet (Banküberfall, Überfall auf Busfahrer usw.) 84 Angriff, Gestossen werden von Tieren 85 Anwesenheit des Opfers oder eines Dritten, der an sich eine Gefahr für sich selbst und gegebenenfalls für andere verursacht 89 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 80, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 99 Sonstige nicht in dieser Klassifikation aufgeführte Abweichung Tabelle B - Gegenstand der Abweichung Für die Klassifikation des Gegenstands der Abweichung wird allein der betreffende Gegenstand, der mit der (letzten) Abweichung zusammenhängt, berücksichtigt. Können mehrere Gegenstände der (letzten) Abweichung geltend gemacht werden, zählt allein der zuletzt aufgetretene Gegenstand (der dem zur Verletzung führenden Kontakt zeitlich am nächsten liegt).
CodeBezeichnung 00.00Kein Gegenstand oder keine Angabe 00.01Kein Gegenstand 00.02Keine Angabe 00.99Sonstige bekannte Situation der Gruppe 00, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist 01.00Gebäude, bauliche Anlagen, Flächen - zu ebener Erde (innen oder aussen, ortsfest oder ortsveränderlich, zeitlich befristet oder nicht) - ohne nähere Angabe 01.01Teile von Gebäuden, baulichen Anlagen: Türen, Aussen- und Innenwände, Abtrennungen (Fenster, verglaste Öffnungen usw.) 01.02Flächen oder Verkehrsbereiche zu ebener Erde: Böden (innen oder aussen, landwirtschaftliches Gelände, Sportgelände, rutschige Böden, Böden mit Hindernissen, Bretter mit Nägeln) 01.03Flächen oder Verkehrsbereiche auf einer Ebene - auf dem Wasser 01.99Sonstige bekannte Gebäude, bauliche Anlagen und Flächen zu ebener Erde, zur Gruppe 01 gehörend, aber nicht in obiger Liste aufgeführt 02.00Gebäude, bauliche Anlagen, Flächen - in der Höhe (innen oder aussen) - ohne nähere Angabe 02.01Teile einer baulichen Anlage, ortsfest, in der Höhe (Dächer, Terrassen, Öffnungen, Treppen, Plattformen) 02.02Bauliche Anlagen, Flächen, ortsfest, in der Höhe (einschliesslich Laufstegen, fester Leitern, Pylonen) 02.03Bauliche Anlagen, Flächen, ortsveränderlich, in der Höhe (einschliesslich Gerüsten, Leitern, Gondeln, Hebebühnen) 02.04Bauliche Anlagen, Flächen, zeitlich befristet, in der Höhe (einschliesslich vorübergehend errichteter Gerüste, Haltesystemen, Schaukeln) 02.05Bauliche Anlagen, Flächen, in der Höhe, auf dem Wasser (einschliesslich Bohrplattformen, Gerüsten auf Booten) 02.99Sonstige bekannte Gebäude, bauliche Anlagen und Flächen in der Höhe, zur Gruppe 02 gehörend, aber nicht in obiger Liste aufgeführt 03.00Gebäude, bauliche Anlagen, Flächen - in der Tiefe (innen oder aussen) - ohne nähere Angabe 03.01Ausgrabungen, Gräben, Schächte, Gruben, Steilabbrüche, Reparaturgruben 03.02Unterführungen, Stollen 03.03Unterwasserbereiche 03.99Sonstige bekannte Gebäude, bauliche Anlagen und Flächen in der Tiefe, zur Gruppe 03 gehörend, aber nicht in obiger Liste aufgeführt 04.00Stoffverteilungsanlagen, Versorgungsanlagen, Kanalisation - ohne nähere Angabe 04.01Stoffverteilungsanlagen, Versorgungsanlagen, Kanalisation, ortsfest - für Gas, Luft, Flüssigkeiten, Feststoffe- einschliesslich Bunkern 04.02Stoffverteilungsanlagen, Versorgungsanlagen, Kanalisation, ortsveränderlich 04.03Abwasserleitungen, Drainagen 04.99Sonstige bekannte Stoffverteilungsanlagen, Versorgungsanlagen, Kanalisation, zur Gruppe 04 gehörend, aber nicht in obiger Liste aufgeführt 05.00Motoren, Einrichtungen zur Energieübertragung und -speicherung - ohne nähere Angabe 05.01Motoren, Generatoren (thermisch, elektrisch, Strahlung), einschliesslich Kompressoren, Pumpen 05.02Einrichtungen zur Energieübertragung und -speicherung (mechanisch, pneumatisch, hydraulisch, elektrisch, einschliesslich Batterien, Akkumulatoren) 05.99Sonstige bekannte Motoren, Einrichtungen zur Energieübertragung und -speicherung der Gruppe 05, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 06.00Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - ohne nähere Angabe 06.01Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Sägen 06.02Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schneiden, Trennen (einschliesslich Scheren, Baumscheren) 06.03Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Beschneiden, Ausfräsen, Gravieren, Besäumen, Abscheren 06.04Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schaben, Polieren, Schleifen 06.05Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Bohren, Drehen, Schrauben 06.06Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Nageln, Nieten, Heften 06.07Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Nähen, Stricken 06.08Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schweissen, Kleben 06.09Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Ausgraben und für die Bodenbearbeitung (einschliesslich landwirtschaftlicher Werkzeuge) 06.10Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Wachsen, Schmieren, Waschen, Reinigen 06.11Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Malen, Anstreichen 06.12Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Halten, Ergreifen 06.13Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - für Küchenarbeiten (ausser Messern) 06.14Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - für medizinische und chirurgische Arbeiten - stechende und schneidende Werkzeuge 06.15Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - für medizinische und chirurgische Arbeiten - nicht schneidende oder sonstige Werkzeuge 06.99Sonstige bekannte handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge der Gruppe 06, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 07.00Gehaltene oder handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - ohne nähere Angabe 07.01Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Sägen 07.02Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schneiden, Trennen (einschliesslich Scheren, Maschinenscheren, Baumscheren) 07.03Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Beschneiden, Ausfräsen, Gravieren, Besäumen, Abscheren (Heckenscheren siehe 09.02) 07.04Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schaben, Polieren, Schleifen (einschliesslich Trennschleifmaschine) 07.05Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Bohren, Drehen, Schrauben 07.06Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Nageln, Nieten, Heften 07.07Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Nähen, Stricken 07.08Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schweissen, Kleben 07.09Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Ausgraben und für die Bodenbearbeitung (einschliesslich landwirtschaftlicher Geräte, Betonbrechern) 07.10Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Wachsen, Schmieren, Waschen, Reinigen (einschliesslich Staubsaugern, Hochdruckreinigungsgeräten) 07.11Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Malen, Anstreichen 07.12Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Halten, Ergreifen 07.13Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - für Küchenarbeiten (ausser Messern) 07.14Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Erwärmen (einschliesslich Trocknern, thermischer Abbeizgeräte, Bügeleisen) 07.15Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - für medizinische und chirurgische Arbeiten - stechende und schneidende Werkzeuge 07.16Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - für medizinische und chirurgische Arbeiten - nicht schneidende oder sonstige Werkzeuge 07.17Druckluftgeräte (ohne nähere Bezeichnung des Werkzeugs) 07.99Sonstige bekannte gehaltene oder handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge der Gruppe 07, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 08.00Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - ohne nähere Angabe 08.01Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Sägen 08.02Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Schneiden, Trennen (einschliesslich Scheren, Maschinenscheren, Baumscheren) 08.03Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Beschneiden, Ausfräsen, Gravieren, Besäumen, Abscheren 08.04Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Schaben, Polieren, Schleifen 08.05Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Bohren, Drehen, Schrauben 08.06Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Nageln, Nieten, Heften 08.07Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Nähen, Stricken 08.08Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Schweissen, Kleben 08.09Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Ausgraben und für die Bodenbearbeitung (einschliesslich landwirtschaftlicher Geräte) 08.10Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Wachsen, Schmieren, Waschen, Reinigen 08.11Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Malen, Anstreichen 08.12Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Halten, Ergreifen 08.13Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - für Küchenarbeiten (ausser Messern) 08.14Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - für medizinische und chirurgische Arbeiten - stechende und schneidende Werkzeuge 08.15Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - für medizinische und chirurgische Arbeiten - nicht schneidende oder sonstige Werkzeuge 08.99Sonstige bekannte handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart der Gruppe 08, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 09.00Tragbare oder ortsveränderliche Maschinen und Ausrüstungen - ohne nähere Angabe 09.01Tragbare oder ortsveränderliche Maschinen zur Rohstoffgewinnung und für Erdarbeiten (Bergbau-, Steinbruch-, Hoch- und Tiefbaumaschinen) 09.02Tragbare oder ortsveränderliche Maschinen zur Bodenbearbeitung, Landwirtschaft 09.03Tragbare oder ortsveränderliche Maschinen (ausser zur Bodenbearbeitung) - zur Verwendung auf Baustellen 09.04Ortsveränderliche Bodenreinigungsmaschinen 09.99Sonstige bekannte tragbare oder ortsveränderliche Maschinen und Ausrüstungen der Gruppe 09, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 10.00Ortsfeste Maschinen und Ausrüstungen - ohne nähere Angabe 10.01Ortsfeste Maschinen zur Rohstoffgewinnung und für Erdarbeiten 10.02Maschinen zur Materialaufbereitung: Zerstampfen, Pulverisieren, Filtrieren, Trennen, Mischen, Kneten 10.03Maschinen zur Materialverarbeitung - chemische Verfahren (Reaktoren, Fermenter) 10.04Maschinen zur Materialverarbeitung - thermische Verfahren (Öfen, Trockner, Trockenöfen) 10.05Maschinen zur Materialverarbeitung - Kälteverfahren (Kälteproduktion) 10.06Maschinen zur Materialverarbeitung - sonstige Verfahren 10.07Maschinen zur Materialverformung - durch Pressen, Druckverformung 10.08Maschinen zur Materialverformung - durch Kalandern, Walzen, Walzmaschinen (einschliesslich Maschinen der Papierindustrie) 10.09Maschinen zur Materialverformung - durch Einspritzen, Extrudieren, durch Blasen, Spinnen, Formgiessen, Schmelzen, Vergiessen 10.10Werkzeugmaschinen - zum Hobeln, Fräsen, Planschleifen, Schleifen, Polieren, Drehen, Bohren 10.11Werkzeugmaschinen - zum Sägen 10.12Werkzeugmaschinen - zum Schneiden, Spalten, Besäumen (einschliesslich Stanzpressen, Schneidemaschinen, Aktenvernichtern, Brennschneidern) 10.13Maschinen zur Oberflächenbehandlung - Reinigen, Waschen, Trocknen, Streichen, Drucken 10.14Maschinen zur Oberflächenbehandlung - Galvanisierung, elektrolytische Behandlung 10.15Maschinen der Verbindungstechnik (Schweissen, Kleben, Nageln, Schrauben, Nieten, Verdrahten, Verkabeln, Nähen, Heften) 10.16Maschinen zum Packen, Verpacken (Füllen, Etikettieren, Verschliessen) 10.17Sonstige Maschinen für spezielle Gewerbe (Überwachungs- und Testmaschinen, verschiedene Maschinen) 10.18Besondere landwirtschaftliche Maschinen, die keiner der oben genannten Maschinen zugeordnet werden können 10.99Sonstige ortsfeste Maschinen und Anlagen der Gruppe 10, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 11.00Förder-, Transport- und Lagereinrichtungen - ohne nähere Angabe 11.01Ortsfeste Förderer, Stetigförderer - Laufbänder, Rolltreppen, Seilbahnen, Förderer usw. 11.02Hebebühnen, Aufzüge, andere Senkrechtfördermittel - Lastenaufzüge, Becheraufzüge, Winde, Wagenheber usw. 11.03Kräne (ortsfest oder ortsveränderlich), Fahrzeugkräne, Laufkräne, Hebezeuge mit freihängender Last 11.04Flurfördermittel, Materialtransportwagen (motorisiert oder nicht motorisiert) - Schubkarren, Gabelhubwagen usw. 11.05Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Greifer einschliesslich Schlingen, Haken, Seilen usw. 11.06Einrichtungen zur Lagerung, Verpackung, Container (Silos, Tanks) - ortsfest - Zisternen, Becken usw. 11.07Einrichtung zur Lagerung, Verpackung, Container, Kipper - ortsveränderlich 11.08Lagerzubehör, Regalsysteme, Palettenregale, Paletten 11.09Verschiedene Verpackungen, klein und mittelgross, ortsveränderlich (Förderkörbe, diverse Behälter, Flaschen, Kartons, Feuerlöscher usw.) 11.99Sonstige bekannte Förder-, Transport- und Lagereinrichtungen der Gruppe 11, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 12.00Landfahrzeuge - ohne nähere Angabe 12.01Schwerfahrzeuge - Lkws, Omnibusse (Personentransport) 12.02Leichtfahrzeuge: Lasten oder Personen 12.03Fahrzeuge mit zwei oder drei Rädern, motorisiert oder nicht motorisiert 12.04Sonstige Fortbewegungsmittel zu Land: Skier, Rollschuhe usw. 12.99Sonstige bekannte Landfahrzeuge der Gruppe 12, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 13.00Sonstige Transportfahrzeuge - ohne nähere Angabe 13.01Schienenfahrzeuge einschliesslich Einschienenhängebahnen: Lasten 13.02Schienenfahrzeuge einschliesslich Einschienenhängebahnen: Personen 13.03Wasserfahrzeuge: Lasten 13.04Wasserfahrzeuge: Personen 13.05Wasserfahrzeuge: Fischerei 13.06Luftfahrzeuge: Lasten 13.07Luftfahrzeuge: Personen 13.99Sonstige bekannte Transportfahrzeuge der Gruppe 13, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 14.00Stoffe, Gegenstände, Erzeugnisse, Bestandteile von Maschinen, Trümmer, Stäube - ohne nähere Angabe 14.01Baustoffe - alle Grössen: Fertigteile, Schalungen, Träger, Ziegel, Mauer-, Dachziegel usw. 14.02Bauteile, Bestandteile von Maschinen, Fahrzeugen: Fahrgestell, Wanne, Kurbel, Rad usw. 14.03Werkstücke oder Teile davon, Werkzeuge von Maschinen (einschliesslich Teilen und Splittern, die von diesen Gegenständen herrühren) 14.04Verbindungselemente: Schrauben, Nägel, Bolzen usw. 14.05Partikel, Stäube, Späne, Stücke, Spritzer, Splitter und andere Bruchstücke 14.06Produkte der Landwirtschaft (einschliesslich Körnern, Stroh, sonstiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse) 14.07Produkte für die Landwirtschaft, für die Tierhaltung (einschliesslich Düngemitteln, Futtermitteln) 14.08Gelagerte Produkte (einschliesslich Gegenständen und Verpackungen, die im Lager aufbewahrt werden) 14.09Gelagerte Produkte - in Rollen, Spulen 14.10Lasten auf mechanischem Fördermittel oder Transportmittel 14.11Lasten, von einem Hebezeug, Kran hängend 14.12Lasten, von Hand bewegt 14.99Sonstige bekannte Stoffe, Gegenstände, Erzeugnisse, Maschinenteile der Gruppe 14, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 15.00Chemische, explosionsgefährliche, radioaktive, biologische Stoffe - ohne nähere Angabe 15.01Ätzende, korrodierende Stoffe (fest, flüssig oder gasförmig) 15.02Schädliche, giftige Stoffe (fest, flüssig oder gasförmig) 15.03Entflammbare Stoffe (fest, flüssig oder gasförmig) 15.04Explosionsgefährliche, reaktionsfähige Stoffe (fest, flüssig oder gasförmig) 15.05Gase, Dämpfe ohne spezifische Wirkungen (Inertgas, Erstickungsgas) 15.06Radioaktive Stoffe 15.07Biologische Stoffe 15.08Stoffe ohne spezifische Gefahr (Wasser, inerte Stoffe) 15.99Sonstige bekannte chemische, explosionsgefährliche, radioaktive, biologische Stoffe der Gruppe 15, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 16.00Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen - ohne nähere Angabe 16.01Sicherheitseinrichtungen an Maschinen 16.02Individuelle Schutzausrüstungen 16.03Rettungsgeräte und -einrichtungen 16.99Sonstige bekannte Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen der Gruppe 16, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 17.00Büroeinrichtungen, persönliche Ausrüstungen, Sportausrüstungen, Waffen, Haushaltsgeräte - ohne nähere Angabe 17.01Möbel 17.02Computer und Zubehör, bürotechnische Geräte, Kopiergeräte, Kommunikationseinrichtungen 17.03Lehrmittel, Schreib- und Zeichenbedarf - darunter Schreibmaschine, Stempel, Vergrösserungsapparat, Zeitstempeluhr 17.04Gegenstände und Ausrüstungen für Sport und Spiel 17.05Waffen 17.06Persönliche Gegenstände, Kleidung 17.07Musikinstrumente 17.08Haushaltsgeräte, -werkzeuge, -gegenstände, -wäsche (zum gewerblichen Gebrauch) 17.99Sonstige bekannte Büroeinrichtungen, persönliche Ausrüstungen, Sportausrüstungen, Waffen der Gruppe 17, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 18.00Menschen und andere Lebewesen - ohne nähere Angabe 18.01Bäume, Pflanzen, Anpflanzungen 18.02Haustiere, Nutzvieh 18.03Wilde Tiere, Insekten, Schlangen 18.04Mikroorganismen 18.05Virale Krankheitserreger 18.06Menschen 18.99Sonstige bekannte Lebewesen der Gruppe 18, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 19.00Lose Abfälle - ohne nähere Angabe 19.01Lose Abfälle von Stoffen, Produkten, Ausrüstungen, Gegenständen 19.02Lose Abfälle von chemischen Stoffen 19.03Lose Abfälle von biologischen Stoffen, Pflanzen, Tieren 19.99Sonstige bekannte lose Abfälle der Gruppe 19, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 20.00Physikalische Erscheinungen und Naturphänomene - ohne nähere Angabe 20.01Physikalische Erscheinungen - Lärm, natürliche Strahlung, Licht, Lichtbogen, Überdruck, Unterdruck, Druck 20.02Natürliche und atmosphärische Elemente (einschliesslich Wasserflächen, Schlamm, Regen, Hagel, Schnee, Glatteis, Windstoss usw.) 20.03Naturkatastrophen (einschliesslich Hochwasser/Überflutung, Vulkanismus, Erdbeben, Springflut/Sturmflut, Feuer usw.) 20.99Sonstige bekannte physikalische Erscheinungen und Naturphänomene der Gruppe 20, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind 99.00Sonstige nicht in dieser Klassifikation aufgelistete Gegenstände Tabelle C - Zur Vermeidung der Wiederholung eines ähnlichen Unfalls getroffene Gefahrenverhütungsmassnahmen Betroffene Bereiche 1.Entfällt 2.Individueller Faktor 2.1.Arbeitsplatz 2.2.Schulung 2.3.Revision der Anweisungen 2.4.Überwachung der Arbeitsmethoden 2.5.Körperliche oder psychische Anpassung an den Arbeitsplatz 2.6.Andere Massnahmen 3.Materieller Faktor 3.1.Inspektion 3.2.Wartung 3.3.Material 3.4.Individuelle oder kollektive Schutzausrüstung 3.5.Umwelt, Umgebungsfaktoren 3.6.Andere Massnahmen Tabelle D - Folgen des Unfalls 1.Vorgesehene zeitweilige Unfähigkeit. Anzahl Kalendertage der Unfähigkeit zwischen dem Datum des Unfalls und dem voraussichtlichen Datum der Wiederaufnahme der Arbeit. 2.Vorgesehene bleibende Unfähigkeit (Tod - bleibende Unfähigkeit). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von 7.500 eingebüssten Tagen für einen Todesfall oder eine Unfähigkeit von 100 Prozent.
Im Falle einer teilweisen Unfähigkeit wird die pauschale Unfähigkeit gemäss den Auskünften berechnet, die zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Karte verfügbar sind, und insbesondere auf Basis der ärztlichen Bestimmung des Grades bleibender Unfähigkeit und, in deren Ermangelung, auf Basis der Angaben in nachstehender Tabelle: Pour la consultation du tableau, voir image Tabelle E - Art der Verletzung Diese Liste wird benutzt, um die Verletzungen zu klassifizieren, die durch Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle verursacht worden sind, mit Ausnahme insbesondere der Berufskrankheiten.
Verschlüsselungsprinzip: Wenn es durch einen Unfall zu mehreren Verletzungen des Opfers kommt, von denen eine sehr viel schwerer ist als die anderen, wird der Unfall unter dem Code für die schwerste Verletzung erfasst. Wenn das Opfer zwei oder mehr Verletzungen erlitten hat, von denen keine schwerer ist als die andere(n), wird der Unfall unter Code 120 "Mehrfachverletzungen" erfasst.
Code Bezeichnung 000Verletzung nicht bekannt: Fehlende Angaben 010Wunden und oberflächliche Verletzungen 011Oberflächliche Verletzungen Inklusive Prellungen, Quetschungen, Hämatome, Schürfwunden, Kratzwunden, Blasen, Bisse von nichtgiftigen Insekten, oberflächliche Wunden Inklusive Kopfhautwunden und oberflächliche Verletzungen durch Eindringen eines Fremdkörpers ins Auge, Ohr usw.
Exklusive Bisse von giftigen Tieren (Code 071) 012Offene Wunden Inklusive Lazerationen, offene Wunden, Schnittwunden, Quetschwunden sowie Verlust von Nägeln; Wunden mit Muskel-, Sehnen- und Nervenverletzungen Exklusive traumatische Amputationen und Enukleationen; Ausriss des Augapfels (Code 040); komplizierte Frakturen (Code 022); Verbrennungen mit offenen Wunden (Code 061); oberflächliche Verletzungen (Code 011) 013Wunden mit Gewebeverlust 019Andere Wunden und oberflächliche Verletzungen 020Frakturen 021Geschlossene Frakturen Inklusive einfache Frakturen; Frakturen mit Gelenkverletzungen (Dislokationen usw.); Frakturen mit inneren Verletzungen oder Nervenverletzungen 022Offene Frakturen Inklusive Frakturen mit Weichteilverletzungen (komplizierte Frakturen) 029Andere Frakturen 030Dislokationen, Verstauchungen und Zerrungen Inklusive alle akuten Probleme des Muskel-Skelett-Systems durch Überbeanspruchung von Muskeln, Sehnen, Bändern und Gelenken 031Dislokationen Inklusive Subluxationen und Luxationen Exklusive Knochenfragmentverschiebungen (Code 021) 032Verstauchungen und Zerrungen Inklusive Rupturen, Zerreissungen und Lazerationen von Muskeln, Sehnen, Bändern (und Gelenken) sowie Hernien infolge von Überbeanspruchung Exklusive jede Knochenverschiebung am Gelenk, die unter Code 031 erfasst werden muss; wenn ausserdem eine offene Wunde entstanden ist, wird sie unter Code 012 erfasst 039Andere Dislokationen, Verstauchungen und Zerrungen 040Traumatische Amputationen (Verlust von Körperteilen) Inklusive Amputationen und Zerquetschungen, Enukleationen inklusive traumatischer Ausriss des Augapfels sowie Verlust eines Ohrs/der Ohren 041Amputationen 050Kommotionen und innere Verletzungen Inklusive alle inneren Verletzungen ohne Fraktur: alle inneren Prellungen, Hämorrhagien, Lazerationen, Rupturen im Gehirn und an inneren Organen Exklusive offene Wunden (Code 012) und Verletzungen mit Fraktur (Codes in Gruppe 020) 051Kommotionen Inklusive intrakranielle Verletzungen 052Innere Verletzungen Inklusive Organverletzungen im Thorax, Bauchraum und Becken 053Kommotionen und innere Verletzungen, die, falls sie nicht behandelt werden, lebensgefährlich sein können 054Schädliche Auswirkungen von Elektrizität 059Andere Arten von Kommotionen und inneren Verletzungen 060Verbrennungen, Verbrühungen und Erfrierungen 061Verbrennungen und Verbrühungen (thermisch) Inklusive Verbrennungen durch heisse Gegenstände, offenes Feuer, Verbrühungen; Verbrennungen durch Reibung oder Strahlung (Infrarot);
Sonnenbrand; Blitzschlag; Verbrennungen durch elektrischen Strom, Verbrennungen mit offener Wunde Exklusive Strahlenschäden ausser Verbrennungen (Code 102) 062Verätzungen Inklusive Verätzungen (nur äussere Verätzungen) Exklusive Laugen- und Säureverätzungen durch Verschlucken einer ätzenden Substanz (Code 071) 063Erfrierungen Inklusive Schäden durch Kälteeinwirkung (Erfrierung); oberflächliche Erfrierungen, Erfrierungen mit Gewebsnekrose Exklusive Unterkühlung (Hypothermie) und andere Schäden durch extreme Kälte (Code 103) 069Andere Verbrennungen, Verbrühungen und Erfrierungen 070Vergiftungen und Infektionen 071Akute Vergiftungen Inklusive akute Schäden durch Injektion, Ingestion, Absorption oder Inhalation von toxischen Stoffen, Laugen oder Säuren; Bisse von giftigen Tieren; Asphyxie durch Kohlenmonoxid oder andere toxische Gase Exklusive äussere Verätzungen (Code 062); anaphylaktischer Schock (Code 119) 072Akute Infektionen Inklusive Infektion durch Viren, Bakterien und andere Erreger 079Andere Vergiftungen und Infektionen 080Ertrinken und Asphyxie 081Asphyxie Inklusive Asphyxie oder Erstickung durch Quetschung, Konstriktion oder Strangulation; Asphyxie durch Sauerstoffmangel in der Umgebungsluft und Asphyxie durch Fremdkörper in den Atemwegen Exklusive Asphyxie durch Kohlenmonoxid und andere toxische Gase (Code 071) 082Ertrinken und nichttödliches Untertauchen Exklusive Asphyxie gemäss Definition von Code 081; begraben unter Materialien oder anderen nicht flüssigen Massen, z. B. Schnee, Erde usw. 089Andere Arten von Ertrinken und Asphyxie 090Schäden durch Schall, Vibration und Druck 091Akuter Hörverlust Inklusive partieller oder totaler Hörverlust 092Schäden durch Druck Inklusive Schäden durch Luft- und Wasserdruck (Barotrauma) 099Andere akute Schäden durch Schall, Vibration und Druck Inklusive Hörtrauma, Presslufthammersyndrom usw. 100Schäden durch extreme Temperaturen, Licht und Strahlung 101Hitzschlag und Sonnenstich Inklusive Schäden durch extreme natürliche Hitze und Insolation (Hitzschlag, Sonnenstich) oder künstlich erzeugte Hitze Exklusive Schock durch Blitzschlag (Code 112); Sonnenbrand (Code 061) 102Strahlenschäden (nichtthermisch) Inklusive Schäden durch Röntgenstrahlen, radioaktive Stoffe, ultraviolette Strahlen, ionisierende Strahlen; Schweisserophthalmie 103Schäden durch niedrige Temperatur Inklusive Hypothermie und andere Schäden durch niedrige Temperatur Exklusive Erfrierungen (Code 063) 109Andere Schäden durch extreme Temperaturen, Licht und Strahlung 110Schock 111Schock infolge von Aggression und Bedrohung Inklusive Schock infolge von Aggression und Bedrohung durch Personen, z. B.nach Banküberfall, Aggression von Kunden und Klienten, "soziale Konflikte" Exklusive anaphylaktischer Schock (Code 119); Schock nach traumatischen Verletzungen (Code 112) 112Traumatischer Schock Inklusive Elektroschock, Schock durch Blitzschlag; nach Verletzungen unmittelbar oder verzögert auftretender Schock Exklusive anaphylaktischer Schock (Code 119); Aggression und Bedrohung durch Personen (Code 111); Fälle ohne unmittelbare physische Verletzung des Opfers 119Andere Schocks Inklusive Aggression von Tieren ohne unmittelbare physische Verletzung des Opfers; Naturkatastrophen und andere Ereignisse, die nicht direkt von Menschen verursacht sind und das Opfer nicht unmittelbar physisch verletzt haben; anaphylaktischer Schock 120Mehrfachverletzungen Diese Gruppe ist auf Fälle beschränkt, in denen sich das Opfer zwei oder mehr gleich schwere Arten von Verletzungen zugezogen hat. 999Andere spezifizierte Verletzungen, anderweitig nicht genannt Diese Gruppe sollte nur zur Klassifizierung von Verletzungen verwendet werden, die nicht unter anderen Überschriften aufgeführt sind: Nerven- und Rückenmarksverletzungen; Verletzungen von Blutgefässen; durch eine natürliche Körperöffnung eingedrungene Fremdkörper usw.
Tabelle F - Betroffener Körperteil Die Gruppen, die sich auf die verschiedenen Stellen beziehen, müssen nur bei der Klassifikation der Fälle angewandt werden, in denen das Opfer mehrere Verletzungen an verschiedenen Stellen erlitten hat, wobei keine dieser Verletzungen offensichtlich schwerer ist als die anderen.
Wenn ein Unfall Mehrfachverletzungen an verschiedenen Stellen verursacht und eine der Verletzungen offensichtlich schwerer ist als die anderen, muss dieser Unfall in die Gruppe klassifiziert werden, die der Stelle der schwersten Verletzung entspricht.
Code Bezeichnung 00 Betroffener Körperteil, nicht spezifiziert 10 Kopf, nicht spezifiziert 11Kopf (Caput), Hirnsubstanz, Hirnnerven und Hirngefässe 12Gesicht 13Auge(n) 14Ohr(en) 15Zähne 18Kopf, verschiedene Bereiche betroffen 19Kopf, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt 20Hals einschliesslich Wirbelsäule und Halswirbel 21Hals einschliesslich Wirbelsäule und Halswirbel 29Hals, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt 30Rücken einschliesslich Wirbelsäule und Rückenwirbel 31Rücken einschliesslich Wirbelsäule und Rückenwirbel 39Rücken, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt 40Rumpf und Organe, nicht spezifiziert 41Brustkorb, Rippen einschliesslich Gelenke und Schulterblätter 42Brustraum einschliesslich Organe 43Becken- und Bauchraum einschliesslich Organe 48Rumpf, verschiedene Bereiche betroffen 49Rumpf, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt 50Obere Extremitäten, nicht spezifiziert 51Schulter und Schultergelenke 52Arm einschliesslich Ellenbogen 53Hand 54Finger 55Handgelenk 58Obere Extremitäten, verschiedene Bereiche betroffen 59Obere Extremitäten, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt 60Untere Extremitäten, nicht spezifiziert 61Hüfte und Hüftgelenk 62Bein einschliesslich Knie 63Fussgelenk 64Fuss 65Zehe(n) 68Untere Extremitäten, verschiedene Bereiche betroffen 69Untere Extremitäten, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt 70Ganzer Körper und verschiedene Bereiche, nicht spezifiziert 71Ganzer Körper (systemische Wirkung) 78Verschiedene Bereiche des Körpers betroffen 99Sonstige Körperteile betroffen, oben nicht aufgeführt Gesehen, um Unserem Erlass vom 29. Januar 2007 beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN