Etaamb.openjustice.be
Arrêté Royal du 20 juillet 2020
publié le 29 septembre 2022

Arrêté royal déterminant le modèle d'attestation visée à l'article 16, § 4, 3°, de la loi du 29 mai 2020 portant diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du COVID-19, en ce qui concerne les dépenses pour garde d'enfants. - Traduction allemande

source
service public federal finances
numac
2022033293
pub.
29/09/2022
prom.
20/07/2020
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES


20 JUILLET 2020. - Arrêté royal déterminant le modèle d'attestation visée à l'article 16, § 4, 3°, de la loi du 29 mai 2020Documents pertinents retrouvés type loi prom. 29/05/2020 pub. 16/11/2021 numac 2021033558 source service public federal interieur Loi portant diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du COVID-19. - Coordination officieuse en langue allemande d'extraits type loi prom. 29/05/2020 pub. 11/06/2020 numac 2020021216 source service public federal finances Loi portant diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du COVID-19 fermer portant diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du COVID-19, en ce qui concerne les dépenses pour garde d'enfants. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 20 juillet 2020 déterminant le modèle d'attestation visée à l'article 16, § 4, 3°, de la loi du 29 mai 2020Documents pertinents retrouvés type loi prom. 29/05/2020 pub. 16/11/2021 numac 2021033558 source service public federal interieur Loi portant diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du COVID-19. - Coordination officieuse en langue allemande d'extraits type loi prom. 29/05/2020 pub. 11/06/2020 numac 2020021216 source service public federal finances Loi portant diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du COVID-19 fermer portant diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du COVID-19, en ce qui concerne les dépenses pour garde d'enfants (Moniteur belge du 27 juillet 2020).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 20. JULI 2020 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters der in Artikel 16 § 4 Nr.3 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie erwähnten Bescheinigung in Bezug auf Ausgaben für Kinderbetreuung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie, des Artikels 16 § 4 Nr. 3, abgeändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15.

Juli 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie (CORONA III);

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, der Artikel 5 und 14;

In der Erwägung, dass durch vorliegenden Erlass lediglich ein Muster der Bescheinigung festgelegt wird, die dem Steuerpflichtigen auszustellen ist, und der Erlass daher an sich keine budgetären Auswirkungen hat;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass vorliegender Erlass für die korrekte Anwendung der in Artikel 14535 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Steuerermäßigung für Kinderbetreuung unerlässlich ist;

Dass Artikel 16 § 4 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie dem Steuerpflichtigen ermöglicht, die betreffende Ermäßigung auch für Ausgaben zu erhalten, die für Betreuungen getätigt wurden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattgefunden haben;

Dass Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie (CORONA III) diese Möglichkeit auch auf Ausgaben ausgedehnt hat, die 2019 für Betreuungen getätigt wurden, die 2020 stattfinden sollen;

Dass solche Ausgaben, die im Laufe des Besteuerungszeitraums 2019 getätigt wurden, für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 zu berücksichtigen sind, deren äußerstes Datum für die Einreichung der 16. Juli 2020 war; Dass vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss;

In der Erwägung, dass die betreffende Bescheinigung der Steuerverwaltung einerseits versichern sollte, dass die Ausgaben tatsächlich einer in Artikel 14535 Absatz 2 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Einrichtung gezahlt worden sind;

In der Erwägung, dass die betreffende Bescheinigung der Steuerverwaltung andererseits genügend Informationen liefern sollte, um die Steuerermäßigung anwenden zu können, insbesondere den Betrag der gezahlten Ausgaben, den Tagessatz, die Anzahl Betreuungstage und den oder die Betreuungszeiträume;

Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Das Muster der in Artikel 16 § 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie erwähnten Bescheinigung wird in der Anlage zu vorliegendem Erlass festgelegt. Art. 2 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 20. Juli 2020 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen A. DE CROO

ANLAGE

BESCHEINIGUNG ÜBER IM EINKOMMENSJAHR .............. GEZAHLTE AUSGABEN FÜR DIE BETREUUNG VON KINDERN UNTER 12 JAHREN ODER KINDERN MIT SCHWERER BEHINDERUNG UNTER 18 JAHREN IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM(1)

Feld I(2) Der Unterzeichnete bescheinigt, dass:

. . . . . (3) . . . . . . . . . .

O

von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Klötzerbahn 32 - 4700 Eupen, zugelassen oder anerkannt ist, bezuschusst, kontrolliert oder beaufsichtigt wird(4),

O

von den lokalen öffentlichen Behörden, den öffentlichen Behörden der Gemeinschaften oder der Regionen zugelassen oder anerkannt ist, bezuschusst oder kontrolliert wird(4),

O

von ausländischen öffentlichen Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, zugelassen oder anerkannt ist, bezuschusst oder kontrolliert wird(4),

O

mit einer Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, oder dem Schulträger einer Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, verbunden ist(4),

in Anwendung von Artikel 14535 Absatz 2 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992.

Vorliegende Bescheinigung ist für den Zeitraum vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx gültig.

Ausgestellt in ......................................... am xx.xx.20xx

Name, Eigenschaft und Unterschrift des verantwortlichen Vertreters der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der lokalen öffentlichen Behörde, der öffentlichen Behörde der Gemeinschaft oder der Region, der ausländischen öffentlichen Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, der Schule oder des Schulträgers oder eines Bevollmächtigten(5)

Name und vollständige Adresse der lokalen öffentlichen Behörde, der öffentlichen Behörde der Gemeinschaft oder der Region, der ausländischen öffentlichen Einrichtung, der Schule oder des Schulträgers:

. . . . . . . . . .


(1) Vorliegende Bescheinigung, die in einer einzigen Ausfertigung auszufüllen ist, ist dem Schuldner der Ausgaben auszustellen, der sie zur Verfügung der Verwaltung halten muss.(2) Feld I ist nur auszufüllen: - entweder von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft - oder von den lokalen öffentlichen Behörden, den öffentlichen Behörden der Gemeinschaften oder der Regionen - oder von ausländischen öffentlichen Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, - oder von der Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, oder dem Schulträger einer solchen Schule, mit der/dem die Einrichtungen oder Betreuungszentren verbunden sind. Werden die Betreuungskosten direkt einer der vorerwähnten Einrichtungen gezahlt, ist nur Feld II auszufüllen. (3) Name und vollständige Adresse der Einrichtung, des Betreuungszentrums, der Tageseltern oder der Kindertagesstätte.(4) Zutreffendes bitte ankreuzen.(5) Gibt es einen Bevollmächtigten, ist seiner Unterschrift der Vermerk "mittels Vollmacht" voranzustellen. Feld II (Auszufüllen von der Einrichtung, dem Betreuungszentrum, der Kindertagesstätte, den Tageseltern, der Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, dem Schulträger einer solchen Schule, der lokalen öffentlichen Behörde, der öffentlichen Behörde der Gemeinschaft oder der Region oder der ausländischen öffentlichen Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist)

1.Laufende Nummer der Bescheinigung:

2.Name, Vorname und Adresse des Schuldners der Ausgaben für Kinderbetreuung:

. . . . . . . . . .

. . . . .

3.Name und Vorname des Kindes: . . . . .

4.Geburtsdatum des Kindes: . . . . .

5.Zeitraum, in dem das Kind betreut wurde(1):

vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx

vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx

6.Anzahl Betreuungstage: . . . . .

7.Tagessatz(2): . . . . . EUR

8.Erhaltener Gesamtbetrag: . . . . . EUR

Der Unterzeichnete bestätigt die Richtigkeit der weiter oben gemachten Angaben.

Ausgestellt in ................................................... am xx.xx.20xx

Name, Eigenschaft und Unterschrift der Person, die ermächtigt ist, die Einrichtung, das Betreuungszentrum, die Kindertagesstätte, die Tageseltern, die Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, oder den Schulträger einer solchen Schule, die lokale öffentliche Behörde, die öffentliche Behörde der Gemeinschaft oder der Region oder die ausländische öffentliche Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist, zu vertreten

Name und vollständige Adresse der Schule, des Schulträgers, der lokalen öffentlichen Behörde, der öffentlichen Behörde der Gemeinschaft oder der Region oder der ausländischen öffentlichen Einrichtung(3):

. . . . .

. . . . .

. . . . .


(1) Die Angaben auf der Bescheinigung dürfen sich nur auf den Teil des Jahres beziehen, der dem 12.Geburtstag des Kindes beziehungsweise dem 18. Geburtstag des Kindes mit schwerer Behinderung vorausgeht.(2) Werden mehrere Tarife angewandt, sollten Einzelheiten zur Gesamtzahl der Betreuungstage pro Tarif angegeben werden.Diese Einzelheiten können vorliegender Bescheinigung gegebenenfalls in einer Anlage beigefügt werden.

Der Tagessatz muss jedoch nur angegeben werden, wenn er über dem Höchstbetrag von 11,20 EUR pro Betreuungstag liegt. (3) Nur auszufüllen, wenn die Betreuungskosten den erwähnten Einrichtungen direkt gezahlt werden. Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Juli 2020 beigefügt zu werden PHILIPPE Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen A. DE CROO

^