publié le 13 décembre 2013
Arrêté royal concernant le rapport de mission des entreprises de sécurité maritime. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
11 JUIN 2013. - Arrêté royal concernant le rapport de mission des entreprises de sécurité maritime. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 11 juin 2013 concernant le rapport de mission des entreprises de sécurité maritime (Moniteur belge du 2 juillet 2013).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 11. JUNI 2013 - Königlicher Erlass über den Auftragsbericht der maritimen Sicherheitsunternehmen ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 10.April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit, des Artikels 13.30, eingefügt durch das Gesetz vom 16. Januar 2013 zur Festlegung verschiedener Maßnahmen in Bezug auf die Bekämpfung der Seepiraterie;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 53.189/2 des Staatsrates vom 8. Mai 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom 2. April 2003; Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Im Sinne des vorliegenden Erlasses versteht man unter: 1. Gesetz: das Gesetz vom 10.April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit, 2. maritimem Sicherheitsunternehmen: Unternehmen, wie in Artikel 13.18 des Gesetzes erwähnt, 3. Sicherheitsbedienstetem: Person, wie in Artikel 13.20 § 1 Nr. 5 des Gesetzes erwähnt, 4. Einsatzleiter: Sicherheitsbediensteter, der vom maritimen Sicherheitsunternehmen bestimmt wird, um die anderen Sicherheitsbediensteten während des Auftrags zu leiten, und der die operative Leitung gewährleistet. Art. 2 - Der Einsatzleiter füllt einen nummerierten Auftragsbericht aus, dessen Muster dem vorliegenden Erlass als Anlage beigefügt ist, und übermittelt ihn binnen fünf Tagen nach Beendigung des Auftrags dem maritimen Sicherheitsunternehmen.
Art. 3 - Der Auftragsbericht wird in einer der Landesprachen verfasst.
In Abweichung von Absatz 1 kann der Bericht in Englisch verfasst werden, wenn der Einsatzleiter keine der Landessprachen beherrscht.
Art. 4 - Der Auftragsbericht muss vom Einsatzleiter datiert und unterzeichnet werden.
Art. 5 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 11. Juni 2013 ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET
Anlage AUFTRAGSBERICHT NR. ... 1. ALLGEMEINES
Name des maritimen Sicherheitsunternehmens:
Name und Adresse des registrierten Eigentümers beziehungsweise Betreibers des Schiffes:
Name des Schiffes:
IMO-Kennnummer des Schiffes (International Maritime Organization):
Rufzeichen des Schiffes:
Schiffstyp:
Name des Kapitäns:
Datum und Ort des Einschiffens des maritimen Sicherheitsteams:
Am .. . . . . . . (TT/MM/JJJJ) in . . . . . . . .
Route des Schiffes (Beschreibung oder Verweis auf eine Karte in der Anlage, auf der die Route eingezeichnet ist):
Datum und Ort des Ausschiffens des maritimen Sicherheitsteams:
Am . . . . . . . . (TT/MM/JJJJ) in . . . . . . . .
2. ZUSAMMENSETZUNG DES MARITIMEN SICHERHEITSTEAMS
Name und Vorname des Einsatzleiters:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
3.CHRONOLOGISCHE ZUSAMMENFASSUNG DES VERLAUFS DES AUFTRAGS Zusammenfassende, chronologische Beschreibung des Verlaufs des Auftrags: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. LISTE DER WÄHREND DES AUFTRAGS UBERMITTELTEN BERICHTE (1)
Uberschrift und Gegenstand des Berichts
Aktenzeichen des Berichts
Datum der Erstellung des Berichts
Ubermittlung an
Datum der Ubermittlung des Berichts
5.BEMERKUNGEN Eventuelle zusätzliche Bemerkungen über den ausgeführten Auftrag: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. ANLAGEN Eine Kopie jeglichen Berichts, der eventuell während des Auftrags einer Drittperson übermittelt worden ist, mit Ausnahme der im Gesetz vorgesehenen Berichte. Gesehen, um Unserem Erlass vom 11. Juni 2013 über den Auftragsbericht der maritimen Sicherheitsunternehmen beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET _______ Fußnote (1) Beispielsweise die dem maritimen Sicherheitsunternehmen übermittelten Berichte.