publié le 08 décembre 2008
Arrêté royal instituant la Commission paritaire des loteries publiques et fixant sa dénomination et sa compétence. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
10 JUIN 2006. - Arrêté royal instituant la Commission paritaire des loteries publiques et fixant sa dénomination et sa compétence. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 10 juin 2006 instituant la Commission paritaire des loteries publiques et fixant sa dénomination et sa compétence (Moniteur belge du 20 juin 2006).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG 10. JUNI 2006 - Königlicher Erlass zur Einrichtung der Paritätischen Kommission für die öffentlichen Lotterien und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, insbesondere der Artikel 35 und 36;
Aufgrund des Gesetzes vom 19. April 2002 zur Rationalisierung der Arbeit und Verwaltung der Nationallotterie, insbesondere des Artikels 35 § 2;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 8. März 2005 veröffentlichten Bekanntmachung;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.718/1 des Staatsrates vom 1. Dezember 2005;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Es wird eine paritätische Kommission, "Paritätische Kommission für die öffentlichen Lotterien" genannt, eingerichtet.
Art. 2 - Die Paritätische Kommission für die öffentlichen Lotterien ist zuständig für die Arbeitnehmer im Allgemeinen und ihre Arbeitgeber, nämlich für die Unternehmen, deren Tätigkeiten darin bestehen, im allgemeinen Interesse und im Auftrag der öffentlichen Behörde und unter den von Letzterer bestimmten Bedingungen öffentliche Lotterien, Glücksspiele, Wetten oder Wettbewerbe zu organisieren.
Art. 3 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2006 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung P. VANVELTHOVEN