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Arrêté De La Communauté Germanophone du 06 septembre 1999
publié le 28 décembre 1999

Arrêté du Gouvernement relatif aux attestations, certificats, brevets, autres titres et diplômes sanctionnant les études organisées en Communauté germanophone

source
ministere de la communaute germanophone
numac
1999033115
pub.
28/12/1999
prom.
06/09/1999
ELI
eli/arrete/1999/09/06/1999033115/moniteur
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6 SEPTEMBRE 1999. - Arrêté du Gouvernement relatif aux attestations, certificats, brevets, autres titres et diplômes sanctionnant les études organisées en Communauté germanophone


Le Gouvernement de la Communauté germanophone, Vu la loi du 19 juillet 1971 relative à la structure générale et à l'organisation de l'enseignement secondaire, notamment l'article 5, § 3, 1°;

Vu la loi du 18 février 1977 concernant l'organisation de l'enseignement supérieur et notamment des enseignements supérieur technique et supérieur agricole de type long, notamment l'article 2, § 2;

Vu la loi du 29 juin 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 29/06/1983 pub. 25/01/2011 numac 2011000012 source service public federal interieur Loi concernant l'obligation scolaire. - Traduction allemande fermer concernant l'obligation scolaire, notamment l'article 6, alinéa 3;

Vu le décret du 18 avril 1994 relatif à l'installation d'un jury d'examen de la Communauté germanophone pour l'enseignement secondaire et à l'organisation des examens présentés devant ce jury, notamment l'article 36;

Vu l'arrêté du Gouvernement de la Communauté germanophone du 21 octobre 1998 relatif aux attestations, certificats, brevets, autres titres et diplômes sanctionnant les études organisées en Communauté germanophone;

Vu l'avis de l'inspecteur des Finances, donné le 31 mars 1999;

Vu l'accord du Ministre-Président, compétent en matière de Budget, donné le 9 avril 1999;

Vu la délibération du Gouvernement en date du 7 avril 1999 concernant la demande adressée au Conseil d'Etat pour qu'il rende un avis dans un délai d'un mois au plus;

Vu l'avis du Conseil d'Etat émis le 23 juin 1999 en application de l'article 84, alinéa 1, 1°, des lois sur le Conseil d'Etat, coordonnées le 12 janvier 1973;

Sur la proposition du Ministre compétent en matière d'Enseignement, Arrête : CHAPITRE Ier. - Définition et champ d'application

Article 1er.Au sens du présent arrêté, les certificats d'études sont les attestations, certificats, brevets, autres titres et diplômes délivrés dans l'enseignement primaire ordinaire et spécial, dans l'enseignement secondaire ordinaire et spécial, dans l'enseignement à horaire réduit, dans l'enseignement supérieur de type court, dans la formation scolaire continue et par les jurys de la Communauté germanophone, et qui figurent à l'annexe 2.

Art. 2.Une liste des certificats d'études, les modèles des certificats d'études délivrés en vue de sanctionner les études organisées en Communauté germanophone et les instructions à suivre pour compléter les certificats d'études sont repris aux annexes 1, 2 et 3. CHAPITRE II. - Dispositions générales en vue de compléter les certificats d'études

Art. 3.Les certificats d'études sont signés par le titulaire avant d'être vérifiés par le Ministère.

Art. 4.Les certificats d'études sont imprimés par les établissements d'enseignement organisés et subventionnés par la Communauté germanophone, à l'exception des certificats d'études délivrés par les jurys, lesquels sont imprimés par le Ministère de la Communauté germanophone.

Pour l'impression, les établissements d'enseignement utilisent le papier mis à leur disposition par le Ministère.

Art. 5.Le brevet de l'enseignement professionnel secondaire complémentaire, section "soins infirmiers", et le diplôme de l'enseignement supérieur paramédical de plein exercice, section "soins infirmiers", sont signés par le Ministre compétent ou son délégué. CHAPITRE III. - Dispositions abrogatoires et finales

Art. 6.L'arrêté du Gouvernement du 21 octobre 1998 relatif aux attestations, certificats, brevets, autres titres et diplômes sanctionnant les études organisées en Communauté germanophone est abrogé.

Art. 7.Le présent arrêté produit ses effets à partir de l'année scolaire 1998-1999.

Art. 8.Le Ministre compétent en matière d'Enseignement est chargé de l'exécution du présent arrêté.

Eupen, le 6 septembre 1999.

Pour le Gouvernement de la Communauté germanophone : Le Ministre-Président, Ministre de l'Emploi, de la Politique des Handicapés, des Médias et des Sports, K.-H. LAMBERTZ Le Ministre de l'Enseignement et de la Formation, de la Culture et du Tourisme, B. GENTGES

Anlagen - Annexes - Bijlagen

Anlage 1 Verzeichnis der Studiennachweise REGELSCHULWESEN Grundschulwesen GR 01 Abschlusszeugnis der Grundschule GR 02 Certificat d'études de base Vollzeitsekundarschulwesen SE 01 Schulbesuchsbescheinigung SE 02 Attestation de fréquentation SE 03 Orientierungsbescheinigung A SE 04 Attestation d'orientation A SE 05 Orientierungsbescheinigung B SE 06 Attestation d'orientation B SE 07 Orientierungsbescheinigung C SE 08 Attestation d'orientation C SE 09 Studienzeugnis des zweiten Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts SE 10 Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts (allgemeinbildender und technischer Unterricht) SE 11 Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts (berufsbildender Unterricht) SE 12 Certificat d'enseignement secondaire inférieur (enseignement professionnel) SE 13 Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts (allgemeinbildender und technischer Unterricht) SE 14 Certificat d'enseignement secondaire supérieur (enseignement général et technique) SE 15 Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts (berufsbildender Unterricht) SE 16 Certificat d'enseignement secondaire supérieur (enseignement professionnel) SE 17 Studienzeugnis des sechsten Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts SE 18 Certificat d'études de sixième année de l'enseignement secondaire professionnel SE 19 Befähigungsnachweis des sechsten Jahres des Sekundarunterrichts SE 20 Certificat de qualification de sixième année de l'enseignement secondaire SE 21 Studienzeugnis des siebten Jahres des Sekundarunterrichts SE 22 Certificat d'études de septième année de l'enseignement secondaire SE 23 Befähigungsnachweis des siebten Jahres des Sekundarunterrichts SE 24 Certificat de qualification de septième année de l'enseignement secondaire SE 25 Nachweis der Grundkenntnisse in Betriebsführung SE 26 Certificat relatif aux connaissances de gestion de base Ergänzender berufsbildender Sekundarunterricht EBS 01 Brevet des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts Teilzeitsekundarunterricht TZ 01 Abschlusszeugnis der Grundschule TZ 02 Orientierungsbescheinigung A des zweiten Jahres des berufsbildenden Unterrichts TZ 03 Orientierungsbescheinigung A des dritten Jahres des berufsbildenden Unterrichts TZ 04 Befähigungsnachweis des sechsten Jahres des berufsbildenden Unterrichts TZ 05 Certificat de qualification de sixième année de l'enseignement professionnel TZ 06 Bescheinigung über die erworbenen Kenntnisse TZ 07 Attestation des connaissances acquises Hochschulwesen HO 01 Hochschulwesen, Vollzeitunterricht kurzer Studiendauer (Kindergärtner(in)) HO 02 Hochschulwesen, Vollzeitunterricht kurzer Studiendauer (Primarschullehrer(in) HO 03 Hochschulwesen, Vollzeitunterricht kurzer Studiendauer (graduierte(r) Krankenpfleger(in)) Schulische Weiterbildung SW 01 Diplom der technischen Sekundarkurse der Unterstufe SW 02 Diplom der technischen Sekundarkurse der Oberstufe SW 03 Brevet der berufsbildenden Sekundarkurse der Unterstufe SW 04 Brevet der berufsbildenden Sekundarkurse der Oberstufe SW 05 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines Studienjahres SW 06 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines Kurzlehrgangs SW 07 Schulbesuchsbescheinigung SONDERSCHULWESEN Sonderprimarschulwesen SO 01 Schulbesuchsbescheinigung (Primarschulwesen) Sondersekundarschulwesen SO 02 Schulbesuchsbescheinigung SO 03 Befähigungsnachweis PRÜFUNGSAUSSCHUSS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PA 01 Kantonalprüfung Abschlusszeugnis der Grundschule PA 02 Examen cantonal Certificat d'études de base PA 03 Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts PA 04 Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts (allgemeinbildender und technischer Unterricht) PA 05 Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts (berufsbildender Unterricht) PA 06 Reifezeugnis PA 07 Vorprüfung zwecks Zulassung zum ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht Abteilung: Krankenpflege PA 08 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines Studienjahres (erstes oder zweites Studienjahr) Ergänzender berufsbildender Sekundarunterricht Abteilung: Krankenpflege PA 09 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des dritten Studienjahres Ergänzender berufsbildender Sekundarunterricht Abteilung: Krankenpflege PA 10 Brevet des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts Abteilung: Krankenpflege

Anlage 2 KÖNIGREICH BELGIEN GR 01 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT ABSCHLUSSZEUGNIS DER GRUNDSCHULE Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , das . . . . . (1) erfolgreich abgeschlossen hat.

Auf Grund dessen wird ihm (ihr) dieses Abschlusszeugnis ausgestellt.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Schulstempel

ROYAUME DE BELGIQUE GR 02 COMMUNAUTE GERMANOPHONE CERTIFICAT D'ETUDES DE BASE Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . ,a terminé avec fruit l'enseignement primaire.

En foi de quoi, le présent certificat lui est délivré.

Donné à . . . . . le . . . . .

Signature du (de la) titulaire, Signature du chef d'établissement, Sceau de l'établissement,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 01 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT VOLLZEITSEKUNDARUNTERRICHT SCHULBESUCHSBESCHEINIGUNG Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (2) Abteilung: . . . . . (3) Studienrichtung: . . . . . (4) Studienjahr: . . . . . (5) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , als reguläre(r) Schüler(in) am Vollzeitsekundarunterricht in der Schule, dem Studienjahr, der Unterrichtsform, der Abteilung und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, teilgenommen hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

ROYAUME DE BELGIQUE SE 02 COMMUNAUTE GERMANOPHONE ENSEIGNEMENT SECONDAIRE DE PLEIN EXERCICE ATTESTATION DE FREQUENTATION Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : . . . . . (2) Section de : . . . . . (3)

Subdivision : . . . . . (4) Année d'études : . . . . . (5) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, atteste que né(e) à . . . . . le . . . . . , a suivi en qualité d'élève régulier, l'année d'études susmentionnée de l'enseignement secondaire de plein exercice dans l'établissement, dans la forme d'enseignement, dans la section et dans la subdivision susmentionnés.

Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées.

Fait à . . . . . le . . . . .

Sceau de l'établissement, Le chef d'établissement,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 03 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT VOLLZEITSEKUNDARUNTERRICHT ORIENTIERUNGSBESCHEINIGUNG A Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (2) Abteilung: . . . . . (3) Studienrichtung: . . . . . (4) Studienjahr: . . . . . (6) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. als reguläre(r) Schüler(in) im oben genannten Studienjahr am Vollzeitsekundarunterricht teilgenommen hat;2. dieses Studienjahr in der Schule, der Unterrichtsform, der Abteilung und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, erfolgreich abgeschlossen hat;3. gemäss den Zulassungsbedingungen in das nächsthöhere Studienjahr versetzt wird. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

ROYAUME DE BELGIQUE SE 04 COMMUNAUTE GERMANOPHONE ENSEIGNEMENT SECONDAIRE DE PLEIN EXERCICE ATTESTATION D'ORIENTATION A Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : . . . . . (1) Section de : . . . . . (2)

Subdivision : . . . . . (3) Année d'études : . . . . . (5) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, atteste que né(e) à . . . . . le . . . . . , 1° a suivi en qualité d'élève régulier, l'année d'études susmentionnée de l'enseignement secondaire de plein exercice;2° a terminé cette année avec fruit dans l'établissement, dans la forme d'enseignement, dans la section et dans la subdivision susmentionnés;3° est admis(e) à l'année d'études supérieure conformément aux conditions d'admission. Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées.

Fait à . . . . . , le . . . . .

Sceau de l'établissement, Le chef d'établissement,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 05 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT VOLLZEITSEKUNDARUNTERRICHT ORIENTIERUNGSBESCHEINIGUNG B Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (2) Abteilung: . . . . . (3) Studienrichtung: . . . . . (4) Studienjahr: . . . . . (7) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. als reguläre(r) Schüler(in) im oben genannten Studienjahr am Vollzeitsekundarunterricht teilgenommen hat;2. dieses Studienjahr in der Schule, der Unterrichtsform, der Abteilung und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, erfolgreich abgeschlossen hat;3. gemäss den Zulassungsbedingungen in das nächsthöhere Studienjahr versetzt wird, ausser in - folgende Studienrichtung(en): .. . . . (4) (8) - folgende Abteilung: . . . . . (3) (8) - folgende Unterrichtsform(en): . . . . . (2) (8) Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

ROYAUME DE BELGIQUE SE 06 COMMUNAUTE GERMANOPHONE ENSEIGNEMENT SECONDAIRE DE PLEIN EXERCICE ATTESTATION D'ORIENTATION B Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : . . . . . (1) Section de : . . . . . (2)

Subdivision : . . . . . (3) Année d'études : . . . . . (6) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, atteste que né(e) à . . . . . le . . . . . , 1° a suivi en qualité d'élève régulier, l'année d'études susmentionnée de l'enseignement secondaire de plein exercice;2° a terminé cette année avec fruit dans l'établissement, dans la forme d'enseignement, dans la section et dans la subdivision susmentionnés;3° est admis(e) à l'année d'études supérieure conformément aux conditions d'admission, à l'exclusion de : - la (les) subdivision(s) suivante(s) : .. . . . (3) (7) - la section suivante : . . . . . (2) (7) - la (les) forme(s) d'enseignement suivante(s) : . . . . . (1) (7) Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées.

Fait à . . . . . , le . . . . .

Sceau de l'établissement, Le chef d'établissement,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 07 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT VOLLZEITSEKUNDARUNTERRICHT ORIENTIERUNGSBESCHEINIGUNG C Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (2) Abteilung: . . . . . (3) Studienrichtung: . . . . . (4) Studienjahr: . . . . . (5) . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. als reguläre(r) Schüler(in) im oben genannten Studienjahr am Vollzeitsekundarunterricht teilgenommen hat;2. dieses Studienjahr in der Schule, der Unterrichtsform, der Abteilung und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, nicht erfolgreich abgeschlossen hat;3. unbeschadet der Zulassungsbedingungen nicht in das nächsthöhere Studienjahr versetzt wird. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

ROYAUME DE BELGIQUE SE 08 COMMUNAUTE GERMANOPHONE ENSEIGNEMENT SECONDAIRE DE PLEIN EXERCICE ATTESTATION D'ORIENTATION C Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : . . . . . (1) Section de : . . . . . (2)

Subdivision : . . . . . (3) Année d'études : . . . . . (4) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, atteste que né(e) à . . . . . le . . . . . , 1° a suivi en qualité d'élève régulier, l'année d'études susmentionnée de l'enseignement secondaire de plein exercice;2° n'a pas terminé cette année avec fruit dans l'établissement, dans la forme d'enseignement, dans la section et dans la subdivision susmentionnés;3° n'est pas admis(e) à l'année d'études supérieure nonobstant les conditions d'admission. Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées.

Fait à . . . . . , le . . . . .

Sceau de l'établissement, Le chef d'établissement,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 09 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT STUDIENZEUGNIS DES ZWEITEN JAHRES DES BERUFSBILDENDEN SEKUNDARUNTERRICHTS für gleichwertig mit dem Abschlusszeugnis der Grundschule erklärt(Art. 24 § 1bis und Art. 49 § 1bis des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 1984 über die Organisation des Sekundarschulwesens) Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , das zweite Studienjahr des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts in der oben genannten Schule erfolgreich abgeschlossen hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Schulstempel

KÖNIGREICH BELGIEN SE 10 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT ABSCHLUSSZEUGNIS DER UNTERSTUFE DES SEKUNDARUNTERRICHTS Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (9) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des zweiten und dritten Studienjahres des Vollzeitsekundarunterrichts teilgenommen und das letzte Jahr in der Schule und der Unterrichtsform, die oben aufgeführt werden, erfolgreich abgeschlossen hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen während der gesamten Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) das vorliegende Abschlusszeugnis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

KÖNIGREICH BELGIEN SE 11 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT ABSCHLUSSZEUGNIS DER UNTERSTUFE DES SEKUNDARUNTERRICHTS Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: berufsbildender Unterricht Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des dritten und vierten Studienjahres des Vollzeitsekundarunterrichts teilgenommen und das letzte Jahr in der Schule und der Unterrichtsform, die oben aufgeführt werden, erfolgreich abgeschlossen hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen während der gesamten Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) das vorliegende Abschlusszeugnis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE SE 12 COMMUNAUTE GERMANOPHONE CERTIFICAT D'ENSEIGNEMENT SECONDAIRE INFERIEUR Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : enseignement professionnel Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , a suivi en qualité d'élève régulier, les troisième et quatrième années de l'enseignement secondaire de plein exercice et a terminé la dernière année avec fruit dans l'établissement et dans la forme d'enseignement susmentionnés.

Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées pendant toute la durée des études.

En foi de quoi, il (elle) délivre le présent titre.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 13 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT ABSCHLUSSZEUGNIS DER OBERSTUFE DES SEKUNDARUNTERRICHTS Berechtigung zur Immatrikulation an Universitäten und Hochschulen Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (9) Abteilung: . . . . . (3) Studienrichtung: . . . . . (4) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des fünften und sechsten Studienjahres des Vollzeitsekundarunterrichts in der Schule, der Unterrichtsform, der Abteilung und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, teilgenommen hat;2. diese beiden Studienjahre erfolgreich abgeschlossen hat. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen während der gesamten Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) das vorliegende Abschlusszeugnis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE SE 14 COMMUNAUTE GERMANOPHONE CERTIFICAT D'ENSEIGNEMENT SECONDAIRE SUPERIEUR Permettant l'accès aux universités et écoles supérieures Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : . . . . . (8) Section de : . . . . . (2)

Subdivision : . . . . . (3) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , 1° a suivi en qualité d'élève régulier, les cinquième et sixième années d'études de l'enseignement secondaire de plein exercice dans l'établissement, dans la forme d'enseignement, dans la section et dans la subdivision susmentionnés;2° a terminé avec fruit ces deux années d'études. Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées pendant toute la durée des études.

En foi de quoi, il (elle) délivre le présent titre.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 15 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT ABSCHLUSSZEUGNIS DER OBERSTUFE DES SEKUNDARUNTERRICHTS Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: berufsbildender Unterricht Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. das sechste Studienjahr des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts in der Studienrichtung .. . . . (4) . . . . . erfolgreich abgeschlossen hat und Inhaber(in) des Befähigungsnachweises dieses sechsten Studienjahres ist; 2. als reguläre(r) Schüler(in) am Vollzeitunterricht des .. . . . (10) zwecks Erlangung des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts teilgenommen und dieses Jahr in oben genannter Schule erfolgreich abgeschlossen hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen während der gesamten Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) das vorliegende Abschlusszeugnis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE SE 16 COMMUNAUTE GERMANOPHONE CERTIFICAT D'ENSEIGNEMENT SECONDAIRE SUPERIEUR Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : enseignement professionnel Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , 1° a suivi avec fruit la sixième année d'études de l'enseignement secondaire professionnel de plein exercice dans la subdivision .. . . . (3) . . . . . et est titulaire du certificat de qualification de cette sixième année; 2° a suivi en qualité d'élève régulier, la .. . . . (9) de plein exercice afin d'obtenir le certificat d'enseignement secondaire supérieur et a terminé cette année avec fruit dans l'établissement susmentionné.

Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées pendant toute la durée des études.

En foi de quoi, il (elle) délivre le présent titre.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 17 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT STUDIENZEUGNIS DES SECHSTEN JAHRES DES BERUFSBILDENDEN SEKUNDARUNTERRICHTS Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Studienrichtung: . . . . . (4) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des sechsten Studienjahres des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts in der Schule und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, teilgenommen hat;2. dieses Jahr erfolgreich abgeschlossen hat. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE SE 18 COMMUNAUTE GERMANOPHONE CERTIFICAT D'ETUDES DE SIXIEME ANNEE DE L'ENSEIGNEMENT SECONDAIRE PROFESSIONNEL Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Subdivision : . . . . . (3) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , 1° a suivi en qualité d'élève régulier, la sixième année d'études de l'enseignement secondaire professionnel de plein exercice dans l'établissement et dans la subdivision susmentionnés;2° a terminé cette année avec fruit. Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 19 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT BEFÄHIGUNGSNACHWEIS DES SECHSTEN JAHRES DES SEKUNDARUNTERRICHTS Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (11) Studienrichtung: . . . . . (4) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des sechsten Studienjahres des Vollzeitsekundarunterrichts teilgenommen hat und in der Schule, der Unterrichtsform und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, vor dem Prüfungsausschuss die Befähigungsprüfung bestanden hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen während der gesamten Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) den vorliegenden Befähigungsnachweis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE SE 20 COMMUNAUTE GERMANOPHONE CERTIFICAT DE QUALIFICATION DE SIXIEME ANNEE DE L'ENSEIGNEMENT SECONDAIRE Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : . . . . . (10) Subdivision : . . . . . (3) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , a suivi en qualité d'élève régulier, la sixième année d'études de l'enseignement secondaire de plein exercice et a subi avec succès devant le jury, l'épreuve de qualification dans l'établissement, dans la forme d'enseignement et dans la subdivision susmentionnés.

Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées pendant toute la durée des études.

En foi de quoi, il (elle) délivre le présent titre.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 21 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT STUDIENZEUGNIS DES SIEBTEN JAHRES DES SEKUNDARUNTERRICHTS Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (11) Studienrichtung: . . . . . (12) Studienjahr: . . . . . (13) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des siebten Studienjahres des Vollzeitsekundarunterrichts in der Schule, der Unterrichtsform und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, teilgenommen hat;2. dieses Jahr erfolgreich abgeschlossen hat. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE SE 22 COMMUNAUTE GERMANOPHONE CERTIFICAT D'ETUDES DE SEPTIEME ANNEE DE L'ENSEIGNEMENT SECONDAIRE Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : . . . . . (10) Subdivision : . . . . . (11) Année d'études : . . . . . (12) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , 1° a suivi en qualité d'élève régulier, la septième année d'études de l'enseignement secondaire de plein exercice dans l'établissement, dans la forme d'enseignement et dans la subdivision susmentionnés;2° a terminé cette année avec fruit. Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 23 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT BEFÄHIGUNGSNACHWEIS DES SIEBTEN JAHRES DES SEKUNDARUNTERRICHTS Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (11) Studienrichtung: . . . . . (12) Studienjahr: . . . . . (13) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des siebten Studienjahres des Vollzeitsekundar-unterrichts teilgenommen hat und in der Schule, der Unterrichtsform und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, vor dem Prüfungsausschuss die Befähigungsprüfung bestanden hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen während der gesamten Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) den vorliegenden Befähigungsnachweis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE SE 24 COMMUNAUTE GERMANOPHONE CERTIFICAT DE QUALIFICATION DE SEPTIEME ANNEE DE L'ENSEIGNEMENT SECONDAIRE Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Forme d'enseignement : . . . . . (10) Subdivision : . . . . . (11) Année d'études : . . . . . (12) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , a suivi en qualité d'élève régulier, la septième année d'études de l'enseignement secondaire de plein exercice et a subi avec succès devant le jury, l'épreuve de qualification dans l'établissement, dans la forme d'enseignement et dans la subdivision susmentionnés.

Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées pendant toute la durée des études.

En foi de quoi, il (elle) délivre le présent titre.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN SE 25 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT VOLLZEITSEKUNDARUNTERRICHT NACHWEIS DER GRUNDKENNTNISSE IN BETRIEBSFÜHRUNG Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Dritte Stufe des . . . . . (11) Unterrichts Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , den Anforderungen des Programms über die Grundkenntnisse in Betriebsführung genügt hat, das in Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom 21. Oktober 1998 zur Ausführung von Kapitel I des Titels II des Programmgesetzes vom 10. Februar 1998 zur Förderung des selbstständigen Unternehmertums festgelegt ist.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) den vorliegenden Nachweis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Schulstempel

ROYAUME DE BELGIQUE SE 26 COMMUNAUTE GERMANOPHONE ENSEIGNEMENT SECONDAIRE DE PLEIN EXERCICE CERTIFICAT RELATIF AUX CONNAISSANCES DE GESTION DE BASE Dénomination et siège de l'établissement : . . . . .

Troisième degré d'enseignement secondaire : . . . . . (10) Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef de l'établissement susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , a satisfait aux exigences du programme de connaissances de gestion de base prévu à l'article 6 de l'arrêté royal du 21 octobre 1998 portant exécution du Chapitre Ier du Titre II de la loi-programme du 10 février 1998Documents pertinents retrouvés type loi-programme prom. 10/02/1998 pub. 21/02/1998 numac 1998016046 source ministere des classes moyennes et de l'agriculture Loi-programme pour la promotion de l'entreprise indépendante fermer pour la promotion de l'entreprise indépendante Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées.

En foi de quoi, il (elle) délivre le présent titre.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau de l'établissement,

KÖNIGREICH BELGIEN EBS 01 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT BREVET DES ERGÄNZENDEN BERUFSBILDENDEN SEKUNDARUNTERRICHTS Abteilung: KRANKENPFLEGE Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die gesetzlichen Zulassungsbedingungen des dritten Jahres des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichtes, Abteilung Krankenpflege, erfüllt hat.

Angesichts dessen, dass er (sie) die gesetzlich vorgeschriebenen Praktika absolviert hat, dass er (sie) eine Abschlussarbeit erstellt hat, dass er (sie) den Anforderungen der Jahresarbeit sowie der theoretischen und praktischen Abschlussprüfungen gerecht geworden ist; angesichts dessen, dass das Studienprogramm der drei Studienjahre der Richtlinie 77/453/EWG vom 27. Juni 1977 des Rates der Europäischen Gemeinschaft, so wie abgeändert, entspricht; verleiht der Klassenrat des dritten Jahres des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts, Abteilung Krankenpflege, ihm (ihr) das vorliegende Brevet mit dem Titel KRANKENPFLEGER(IN) Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Im Namen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Der Minister für Unterricht Der Minister für Gesundheit Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Ins nationale Verzeichnis eingetragen unter der Nr. . . . . .

KÖNIGREICH BELGIEN TZ 01 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT TEILZEITSEKUNDARUNTERRICHT ABSCHLUSSZEUGNIS DER GRUNDSCHULE (für gleichwertig erklärt mit dem Abschlusszeugnis der Grundschule gemäss Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht) Bezeichnung und Anschrift des Zentrums für Teilzeitunterricht: Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) des oben genannten Zentrums, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , als reguläre(r) Schüler(in) am Teilzeitsekundarunterricht teilgenommen und den Anforderungen der Grundschule genügt hat.

Auf Grund dessen wird ihm (ihr) das vorliegende Abschlusszeugnis ausgestellt.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Schulstempel

KÖNIGREICH BELGIEN TZ 02 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT TEILZEITSEKUNDARUNTERRICHT ORIENTIERUNGSBESCHEINIGUNG A DES ZWEITEN JAHRES DES BERUFSBILDENDEN UNTERRICHTS (für gleichwertig erklärt mit der Orientierungsbescheinigung A des zweiten Jahres des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts) Bezeichnung und Anschrift des Zentrums für Teilzeitunterricht: Studienrichtung: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) des oben genannten Zentrums, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. Inhaber des Abschlusszeugnisses der Grundschule ist;2. auf Grund der Entscheidung des Klassenrates den Anforderungen für den Erwerb der vorliegenden Orientierungsbescheinigung genügt. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

KÖNIGREICH BELGIEN TZ 03 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT TEILZEITSEKUNDARUNTERRICHT ORIENTIERUNGSBESCHEINIGUNG A DES DRITTEN JAHRES DES BERUFSBILDENDEN UNTERRICHTS (für gleichwertig erklärt mit der Orientierungsbescheinigung A des dritten Jahres des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts) Bezeichnung und Anschrift des Zentrums für Teilzeitunterricht: Studienrichtung: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) des oben genannten Zentrums, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. Inhaber der Orientierungsbescheinigung A oder B des zweiten Jahres des Sekundarunterrichts ist;2. während mindestens zwei Schuljahren als reguläre(r) Schüler(in) am Teilzeitunterricht teilgenommen hat;3. auf Grund der Entscheidung des Klassenrates den Anforderungen für den Erwerb der vorliegenden Orientierungsbescheinigung genügt. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

KÖNIGREICH BELGIEN TZ 04 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT TEILZEITSEKUNDARUNTERRICHT BEFÄHIGUNGSNACHWEIS DES SECHSTEN JAHRES DESBERUFSBILDENDEN UNTERRICHTS (für gleichwertig erklärt mit dem Befähigungsnachweis des sechsten Jahres des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts) Bezeichnung und Anschrift des Zentrums für Teilzeitunterricht: Studienrichtung: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) des oben genannten Zentrums, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. Inhaber eines der gesetzlich vorgeschriebenen Studiennachweise ist;2. als reguläre(r) Schüler(in) am Teilzeitsekundarunterricht teilgenommen und in dem Zentrum und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, vor dem Prüfungsausschuss die Befähigungsprüfung bestanden hat. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen während der gesamten Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) den vorliegenden Befähigungsnachweis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE TZ 05 COMMUNAUTE GERMANOPHONE ENSEIGNEMENT SECONDAIRE A HORAIRE REDUIT CERTIFICAT DE QUALIFICATION DE SIXIEME ANNEE DE L'ENSEIGNEMENT PROFESSIONNEL (déclaré équivalent au certificat de qualification de sixième année de l'enseignement secondaire professionnel de plein exercice) Dénomination et siège du centre d'enseignement à horaire réduit : Subdivision : . . . . .

Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef du centre susmentionné, certifie que né(e) à . . . . . le . . . . . , 1° possède un des titres prévus par la loi;2° a suivi en qualité d'élève régulier, l'enseignement secondaire à horaire réduit et a subi avec succès devant le jury, l'épreuve de qualification dans le centre et dans la subdivision susmentionnés. Il (Elle) atteste que toutes les prescriptions légales et réglementaires ont été respectées pendant toute la durée des études.

En foi de quoi, il (elle) délivre le présent titre.

Fait à . . . . . , le . . . . .

Le (La) titulaire, Le chef d'établissement, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN TZ 06 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT TEILZEITSEKUNDARUNTERRICHT BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERWORBENEN KENNTNISSE Bezeichnung und Anschrift des Zentrums für Teilzeitunterricht: Unterrichtsstufe: . . . . .

Studienrichtung: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) des oben genannten Zentrums, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , vom . . . . . bis zum . . . . . (14) am Teilzeitunterricht teilgenommen und folgende Kentnisse erworben hat: Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

ROYAUME DE BELGIQUE TZ 07 COMMUNAUTE GERMANOPHONE ENSEIGNEMENT SECONDAIRE A HORAIRE REDUIT ATTESTATION DES CONNAISSANCES ACQUISES Dénomination et siège du centre d'enseignement à horaire réduit : Niveau d'enseignement : . . . . .

Subdivision : . . . . .

Le (La) soussigné(e), . . . . . , chef du centre susmentionné, atteste que né(e) à . . . . . le . . . . . , a suivi du . . . . . au . . . . . (13) l'enseignement à horaire réduit et a acquis les connaissances suivantes : Fait à . . . . . , le . . . . .

Sceau de l'établissement, Le chef d'établissement,

KÖNIGREICH BELGIEN HO 01 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT HOCHSCHULWESEN VOLLZEITUNTERRICHT KURZER STUDIENDAUER PÄDAGOGISCHER UNTERRICHT DIPLOM Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Abteilung: Kindergärtnerausbildung . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.

Angesichts dessen, dass der Lehrplan folgende Pflichtfächer umfasst, die auf drei Studienjahre verteilt sind: angesichts dessen, dass der (die) Student(in) ausserdem in folgenden Wahlfächern am Unterricht teilgenommen hat: . . . . . angesichts dessen, dass er (sie) die gesetzlich vorgeschriebenen Praktika absolviert hat; angesichts dessen, dass er (sie) eine Diplomarbeit über . . . . . . . . . . eingereicht hat; angesichts dessen, dass er (sie) die Prüfung mit der Not . . . . . bestanden hat; verleiht der Prüfungsausschuss ihm (ihr) das vorliegende Diplom mit dem Titel KINDERGÄRTNER(IN) Der (Die) Unterzeichnete bescheinigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Organisation des oben genannten Unterrichts und die Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

KÖNIGREICH BELGIEN HO 02 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT HOCHSCHULWESEN VOLLZEITUNTERRICHT KURZER STUDIENDAUER PÄDAGOGISCHER UNTERRICHT DIPLOM Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Abteilung: Primarschullehrerausbildung . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.

Angesichts dessen, dass der Lehrplan folgende Pflichtfächer umfasst, die auf drei Studienjahre verteilt sind: angesichts dessen, dass der (die) Student(in) ausserdem in folgenden Wahlfächern am Unterricht teilgenommen hat: . . . . . angesichts dessen, dass er (sie) die gesetzlich vorgeschriebenen Praktika absolviert hat; angesichts dessen, dass er (sie) eine Diplomarbeit über . . . . . . . . . . eingereicht hat; angesichts dessen, dass er (sie) die Prüfung mit der Note . . . . . bestanden hat; verleiht der Prüfungsausschuss ihm (ihr) das vorliegende Diplom mit dem Titel PRIMARSCHULLEHRER(IN) Der (Die) Unterzeichnete bescheinigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Organisation des oben genannten Unterrichts und die Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

KÖNIGREICH BELGIEN HO 03 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT HOCHSCHULWESEN VOLLZEITUNTERRICHT KURZER STUDIENDAUER PARAMEDIZINISCHER UNTERRICHT Abteilung: KRANKENPFLEGE GRADUIERTE(R) KRANKENPFLEGER(IN) DIPLOM Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die vorgeschriebenen gesetzlichen Bedingungen erfüllt.

Angesichts dessen, dass das Studienprogramm die folgenden Pflichtfächer umfasst, die auf drei Jahre verteilt sind: Deontologie und Geschichte des Berufes; Theorien und Konzepte der Gesundheit und der Krankenpflege; Grundsätze und praktische Übungen der Krankenpflege (Geriatrie, allgemeine und spezielle Medizin, allgemeine und spezielle Chirurgie inkl. OP); Kinderpflege und Pädiatrie; Hygiene und Pflege der Mutter und des Neugeborenen;

Geistesgesundheit und Psychiatrie; Biologie; Anatomie; Physiologie;

Biochemie; Biophysik; Mikrobiologie; Viro-, Parasito-, Epidemiologie; allgemeine Hygiene; Prävention; Prophylaxe (inkl. Geisteshygiene);

Diätlehre, Ernährungslehre; chirurgische und medizinische Pathologie, Radiologie; Obstetrik, Gynäkologie; Pädiatrie; Psychiatrie;

Gerontologie; Pharmakologie; Philosophie; Religion; Psychologie;

Pädagogik; angewandte Psychologie; Anthropologie; Soziologie;

Statistik; Krankenhausverwaltung; Informatik; Organisation der Krankenpflege und des Gesundheitswesens; Gesundheitserziehung; Recht und Gesetzgebung; Sozialgesetzgebung (inkl. juristische Aspekte des Berufes); Seminare; klinische Unterweisung; angesichts dessen, dass der (die) Student(in) ausserdem in folgenden Fächern am Unterricht teilgenommen hat: angesichts dessen, dass er (sie) die gesetzlich vorgeschriebenen Praktika erfolgreich absolviert hat; angesichts dessen, dass er (sie) eine Diplomarbeit über . . . . . . . . . . eingereicht hat; angesichts dessen, dass er (sie) die Prüfung mit der Note . . . . . bestanden hat; angesichts dessen, dass er (sie) eine besondere dreijährige Ausbildung erhalten hat, deren Programm der Richtlinie 77/453/EWG vom 27. Juni 1977 des Rates der Europäischen Gemeinschaft entspricht; verleiht der Prüfungsausschuss ihm (ihr) das vorliegende Diplom mit dem Titel GRADUIERTE(R) KRANKENPFLEGER(IN) Der (Die) Unterzeichnete bescheinigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Organisation des oben genannten Unterrichts und über die Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Im Namen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Der Minister für Unterricht Der Minister für Gesundheit Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Ins nationale Verzeichnis eingetragen unter der Nr. . . . . .

KÖNIGREICH BELGIEN SW 01 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SCHULISCHE WEITERBILDUNG IM SEKUNDARSCHULWESEN DIPLOM DER TECHNISCHEN SEKUNDARKURSE DER UNTERSTUFE Bezeichnung und Anschrift des Institutes für schulische Weiterbildung: Studienrichtung: . . . . .

Angesichts dessen, dass in oben genannter Studienrichtung die Pflichtstundenzahl insgesamt . . . . . Unterrichtsstunden beträgt, die sich auf . . . . .

Studienjahr(e) verteilen, und dass der Lehrplan nachstehende Fächer umfasst: . . . . . angesichts dessen, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Bedingungen für die Teilnahme an den Abschlussprüfungen erfüllt, die erforderliche Punktzahl erreicht und folglich sein (ihr) Studium erfolgreich abgeschlossen hat; verleiht der Prüfungsausschuss ihm (ihr) das vorliegende Diplom.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

KÖNIGREICH BELGIEN SW 02 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SCHULISCHE WEITERBILDUNG IM SEKUNDARSCHULWESEN DIPLOM DER TECHNISCHEN SEKUNDARKURSE DER OBERSTUFE Bezeichnung und Anschrift des Institutes für schulische Weiterbildung: Studienrichtung: . . . . .

Angesichts dessen, dass in oben genannter Studienrichtung die Pflichtstundenzahl insgesamt . . . . . Unterrichtsstunden beträgt, die sich auf . . . . .

Studienjahr(e) verteilen, und dass der Lehrplan nachstehende Fächer umfasst: . . . . . angesichts dessen, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Bedingungen für die Teilnahme an den Abschlussprüfungen erfüllt, die erforderliche Punktzahl erreicht und folglich sein (ihr) Studium erfolgreich abgeschlossen hat; verleiht der Prüfungsausschuss ihm (ihr) das vorliegende Diplom.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

KÖNIGREICH BELGIEN SW 03 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SCHULISCHE WEITERBILDUNG IM SEKUNDARSCHULWESEN BREVET DER BERUFSBILDENDEN SEKUNDARKURSE DER UNTERSTUFE Bezeichnung und Anschrift des Institutes für schulische Weiterbildung: Studienrichtung: . . . . .

Angesichts dessen, dass in oben genannter Studienrichtung die Pflichtstundenzahl insgesamt . . . . . Unterrichtsstunden beträgt, die sich auf . . . . .

Studienjahr(e) verteilen, und dass der Lehrplan nachstehende Fächer umfasst: . . . . . angesichts dessen, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Bedingungen für die Teilnahme an den Abschlussprüfungen erfüllt, die erforderliche Punktzahl erreicht und folglich sein (ihr) Studium erfolgreich abgeschlossen hat; verleiht der Prüfungsausschuss ihm (ihr) das vorliegende Brevet.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

KÖNIGREICH BELGIEN SW 04 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SCHULISCHE WEITERBILDUNG IM SEKUNDARSCHULWESEN BREVET DER BERUFSBILDENDEN SEKUNDARKURSE DER OBERSTUFE Bezeichnung und Anschrift des Institutes für schulische Weiterbildung: Studienrichtung: . . . . .

Angesichts dessen, dass in oben genannter Studienrichtung die Pflichtstundenzahl insgesamt . . . . . Unterrichtsstunden beträgt, die sich auf . . . . .

Studienjahr(e) verteilen, und dass der Lehrplan nachstehende Fächer umfasst: . . . . . angesichts dessen, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Bedingungen für die Teilnahme an den Abschlussprüfungen erfüllt, die erforderliche Punktzahl erreicht und folglich sein (ihr) Studium erfolgreich abgeschlossen hat; verleiht der Prüfungsausschuss ihm (ihr) das vorliegende Brevet.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

KÖNIGREICH BELGIEN SW 05 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SCHULISCHE WEITERBILDUNG IM SEKUNDARSCHULWESEN BESCHEINIGUNG ÜBER DEN ERFOLGREICHEN ABSCHLUSS EINES STUDIENJAHRES Bezeichnung und Anschrift des Institutes für schulische Weiterbildung: Unterrichtsform: . . . . . (15) Unterrichtsstufe: . . . . . (16) Studienrichtung: . . . . .

Studienjahr: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) des oben genannten Institutes, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , das oben genannte Studienjahr in dem Institut, der Unterrichtsform, der Unterrichtsstufe und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, erfolgreich abgeschlossen hat.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

KÖNIGREICH BELGIEN SW 06 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SCHULISCHE WEITERBILDUNG IM SEKUNDARSCHULWESEN BESCHEINIGUNG ÜBER DEN ERFOLGREICHEN ABSCHLUSS EINES KURZLEHRGANGS Bezeichnung und Anschrift des Institutes für schulische Weiterbildung: Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) des oben genannten Institutes, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , den Kurzlehrgang . . . . . erfolgreich abgeschlossen hat.

Der oben erwähnte, von der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannte Lehrgang umfasst insgesamt . . . . . Unterrichtsstunden.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

KÖNIGREICH BELGIEN SW 07 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SCHULISCHE WEITERBILDUNG IM SEKUNDARSCHULWESEN SCHULBESUCHSBESCHEINIGUNG Bezeichnung und Anschrift des Institutes für schulische Weiterbildung: Unterrichtsform: . . . . . (15) Unterrichtsstufe: . . . . . (16) Studienrichtung: . . . . .

Studienjahr: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) des oben genannten Institutes, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , vom . . . . . bis zum . . . . . in dem Institut, der Unterrichtsform, der Unterrichtsstufe und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, am Unterricht teilgenommen hat.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

KÖNIGREICH BELGIEN SO 01 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SONDERPRIMARSCHULWESEN SCHULBESUCHSBESCHEINIGUNG Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , vom . . . . . bis zum . . . . . (17) als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des Sonderprimarschulwesens in oben genannter Schule teilgenommen hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

KÖNIGREICH BELGIEN S0 02 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SONDERSEKUNDARSCHULWESEN SCHULBESUCHSBESCHEINIGUNG Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Unterrichtsform: . . . . . (18) Studienrichtung: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , vom . . . . . bis zum . . . . . (17) als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des . . . . . Studienjahres des Vollzeitsondersekundarunterrichts in der Schule, der Unterrichtsform und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, teilgenommen hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Schulstempel Der (Die) Schulleiter(in)

KÖNIGREICH BELGIEN S0 03 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT SONDERSEKUNDARSCHULWESEN BEFÄHIGUNGSNACHWEIS Bezeichnung und Anschrift der Schule: . . . . .

Studienrichtung: . . . . .

Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Leiter(in) der oben genannten Schule, bestätigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , als reguläre(r) Schüler(in) am Unterricht des vierten und fünften Studienjahres des berufsbildenden Vollzeitsondersekundarunterrichts teilgenommen hat und in der Schule und der Studienrichtung, die oben aufgeführt werden, vor dem Prüfungsausschuss eine Befähigungsprüfung bestanden hat.

Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen während der gesamten Dauer des Studiums beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen stellt er (sie) den vorliegenden Befähigungsnachweis aus.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Schulleiter(in) Siegel des Ministeriums

KÖNIGREICH BELGIEN PA 01 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT KANTONALPRÜFUNG Abschlusszeugnis der Grundschule Gemäss dem Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht (Art. 6) Der (Die) Unterzeichnete, . . . . . , Vorsitzende(r) des im Schulkanton St. Vith eingesetzten Prüfungsausschusses, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Kantonalprüfung über den Abschluss des Primarschulwesens bestanden hat.

Auf Grund dessen wird ihm (ihr) vorliegendes Abschlusszeugnis ausgestellt.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses Der (Die) Vorsitzende des Prüfungsausschusses Der (Die) Inhaber(in) Stempel des Ministeriums

ROYAUME DE BELGIQUE PA 02 COMMUNAUTE GERMANOPHONE EXAMEN CANTONAL Certificat d'études de base Institué par la loi du 29 juin 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 29/06/1983 pub. 25/01/2011 numac 2011000012 source service public federal interieur Loi concernant l'obligation scolaire. - Traduction allemande fermer concernant l'obligation scolaire (art. 6) Le (La) soussigné(e), . . . . . , Président(e) du jury d'examen établi dans le canton de St. Vith certifie que né(e) à . . . . . , le . . . . . , a réussi l'examen cantonal sanctionnant l'enseignement primaire.

En foi de quoi, le présent certificat lui est délivré.

Donné à . . . . . , le . . . . .

Signatures des membres du jury, Signature du (de la) Président(e) du jury, Signature du (de la) titulaire, Sceau du Ministère,

KÖNIGREICH BELGIEN PA 03 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft ABSCHLUSSZEUGNIS DER UNTERSTUFE DES SEKUNDARUNTERRICHTS Im Namen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erklärt der Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht, der auf Grund des Dekretes vom 18. April 1994 bezüglich der Einsetzung des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie der Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss eingesetzt worden ist, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Prüfung zur Erlangung des Abschlusszeugnisses der Unterstufe des Sekundarunterrichts bestanden hat.

Unterrichtsform: . . . . .

Abteilung: . . . . .

Studienrichtung: . . . . .

Der Prüfungsausschuss bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen verleiht er dem (der) Kandidaten (-in) dieses Abschlusszeugnis.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Schriftführer(in) Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Vorsitzende und die Siegel des Ministeriums Mitglieder des Prüfungsausschusses

KÖNIGREICH BELGIEN PA 04 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft ABSCHLUSSZEUGNIS DER OBERSTUFE DES SEKUNDARUNTERRICHTS Berechtigung zur Immatrikulation an Universitäten und Hochschulen Im Namen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erklärt der Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht, der auf Grund des Dekretes vom 18. April 1994 bezüglich der Einsetzung des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie der Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss eingesetzt worden ist, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Prüfung zur Erlangung des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts bestanden hat.

Unterrichtsform: . . . . .

Abteilung: . . . . .

Studienrichtung: . . . . .

Der Prüfungsausschuss bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen verleiht er dem (der) Kandidaten (-in) dieses Abschlusszeugnis.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Schriftführer(in) Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Vorsitzende und die Siegel des Ministeriums Mitglieder des Prüfungsausschusses

KÖNIGREICH BELGIEN PA 05 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft ABSCHLUSSZEUGNIS DER OBERSTUFE DES SEKUNDARUNTERRICHTS Im Namen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erklärt der Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht, der auf Grund des Dekretes vom 18. April 1994 bezüglich der Einsetzung des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie der Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss eingesetzt worden ist, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Prüfung zur Erlangung des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts bestanden hat.

Unterrichtsform: berufsbildender Unterricht Studienrichtung: . . . . .

Der Prüfungsausschuss bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen verleiht er dem (der) Kandidaten (-in) dieses Abschlusszeugnis.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Schriftführer(in) Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Vorsitzende und die Siegel des Ministeriums Mitglieder des Prüfungsausschusses

KÖNIGREICH BELGIEN PA 06 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft REIFEZEUGNIS Berechtigung zur Immatrikulation an Universitäten und Hochschulen Im Namen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erklärt der Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht, der auf Grund des Dekretes vom 18. April 1994 bezüglich der Einsetzung des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie der Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss eingesetzt worden ist, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Prüfung zur Erlangung des Reifezeugnisses bestanden hat.

Unterrichtsform: . . . . .

Abteilung: . . . . .

Studienrichtung: . . . . .

Der Prüfungsausschuss bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsbestimmungen beachtet worden sind.

Zur Beglaubigung dessen verleiht er dem (der) Kandidaten (-in) dieses Reifezeugnis.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Schriftführer(in) Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Vorsitzende und die Siegel des Ministeriums Mitglieder des Prüfungsausschusses

KÖNIGREICH BELGIEN PA 07 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft VORPRÜFUNG ZWECKS ZULASSUNG ZUM ERGÄNZENDEN BERUFSBILDENDEN SEKUNDARUNTERRICHT Abteilung: KRANKENPFLEGE geboren in . . . . . am . . . . . , hat die oben genannte Prüfung bestanden.

Infolgedessen kann diese(r) Kandidat(in) als reguläre(r) Schüler(in) zum ersten Jahr des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts, Abteilung Krankenpflege, zugelassen werden.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Vorsitzende und die Mitglieder des Prüfungsausschusses

KÖNIGREICH BELGIEN PA 08 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft ERGÄNZENDER BERUFSBILDENDER SEKUNDARUNTERRICHT BESCHEINIGUNG ÜBER DEN ERFOLGREICHEN ABSCHLUSS EINES STUDIENJAHRES Abteilung: KRANKENPFLEGE Der (Die) Unterzeichnete(r), . . . . . , Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , 1. in der .. . . . Sitzung des Jahres . . . . . die Prüfungen des . . . . . Studienjahres des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts, Abteilung Krankenpflege, der mit dem Brevet in Krankenpflege abschliesst, bestanden hat; 2. zum nächsthöheren Studienjahr zugelassen ist. Er (Sie) bescheinigt, dass alle Gesetzes- und Rechtsvorschriften beachtet worden sind.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Vorsitzende des Prüfungsausschusses

KÖNIGREICH BELGIEN PA 09 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft ERGÄNZENDER BERUFSBILDENDER SEKUNDARUNTERRICHT BESCHEINIGUNG ÜBER DEN ERFOLGREICHEN ABSCHLUSS DES DRITTEN STUDIENJAHRES Der (Die) Unterzeichnete(r), . . . . . , Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses, bescheinigt, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die Prüfungen des dritten Studienjahres zur Erlangung des Brevets eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin), Abteilung Krankenpflege, am . . . . . bestanden hat.

Diese Bescheinigung hat vorläufigen Charakter in Erwartung des Brevets, das ihm (ihr) nach Unterschrift der zuständigen Minister und nach der Eintragung ins nationale Verzeichnis ausgehändigt wird.

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Der (Die) Vorsitzende des Prüfungsausschusses

KÖNIGREICH BELGIEN PA 10 DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft BREVET DES ERGÄNZENDEN BERUFSBILDENDEN SEKUNDARUNTERRICHTS Abteilung: KRANKENPFLEGE Auf Grund der Gesetze über den technischen Unterricht und deren Ausführungserlasse; angesichts dessen, dass geboren in . . . . . am . . . . . , die gesetzlichen Zulassungsbedingungen des dritten Jahres des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichtes, Abteilung Krankenpflege, erfüllt hat; angesichts dessen, dass er (sie) die gesetzlich vorgeschriebenen Praktika absolviert hat, dass er (sie) den Anforderungen der schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen gerecht geworden ist und . . . . . Prozent der im dritten Jahr zu vergebenden Gesamtpunktzahl sowie die für jedes Fach erforderliche Punktzahl erzielt hat; angesichts dessen, dass das Studienprogramm der drei Studienjahre der Richtlinie 77/453/EWG vom 27. Juni 1977 des Rates der Europäischen Gemeinschaft, so wie abgeändert, entspricht; verleiht der Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft ihm (ihr) das vorliegende Brevet mit dem Titel KRANKENPFLEGER(IN) und mit dem Vermerk . . . . .

Ausgestellt in . . . . . am . . . . .

Im Namen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Für den Minister für Unterricht Für den Minister für Gesundheit Der (Die) Inhaber(in) Der (Die) Vorsitzende und die Mitglieder des Prüfungsausschusses Ins nationale Verzeichnis eingetragen unter der Nr. . . . . .

Anlage 3 Vorschriften für das Ausfüllen der Studiennachweise Die in Klammern vermerkten Nummern finden Sie auf den ausgedruckten Modellen in der Anlage, wobei getrennte Nummerierungen für die in deutscher Sprache und die in französischer Sprache verfassten Studiennachweise bestehen. Diese Nummern befinden sich nicht auf den auf der Diskette enthaltenen Studiennachweisen und dürfen natürlich nicht auf den von Ihnen ausgestellten Studiennachweisen erscheinen.

Studiennachweise in deutscher Sprache Grundschulwesen (1) - "sechste Jahr des Primarunterrichts" - "erste Jahr des Sekundarunterrichts" (für den Fall, dass ein Schüler, der beim Eintritt ins Sekundarschulwesen das Abschlusszeugnis der Grundschule nicht besitzt, dieses Zeugnis nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Jahres erwirbt) Sekundarschulwesen (2) - "gemeinsame Ausbildung" (für das erste Jahr und das zweite gemeinsame Jahr) - "allgemeinbildender Unterricht", "technischer Unterricht" oder "berufsbildender Unterricht" (in allen anderen Fällen) (3) "Übergang" oder "Befähigung": nur im technischen Unterricht ab dem dritten Studienjahr auszufüllen; in allen anderen Fällen ist ein Schrägstrich einzutragen (was bedeutet, dass das Feld leer bleibt) (4) - im ersten Studienjahr ist ein Schrägstrich einzutragen - im zweiten Studienjahr sind alle Wahlfächer (gemeinsames Jahr) bzw.

Grundwahlfächer (berufsbildender Unterricht) anzugeben - ab dem dritten Jahr des Übergangsunterrichts sind alle Pflichtwahlfächer und die übrigen Grundwahlfächer (einfach oder zusammenhängend) anzugeben ab dem dritten Jahr des Befähigungsunterrichts ist das zusammenhängende Wahlfach anzugeben Hinter den einzelnen Wahlfächern wird in Klammern die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl vermerkt, z.B. Mathematik (3 St.), Chemie (3 St.), Elektromechanik (16 St.) usw. (5) "erstes Beobachtungsjahr" bzw. "erstes Anpassungsjahr", "zweites", "drittes", "viertes", "fünftes", "sechstes" oder "siebtes" (evtl. mit dem Zusatz "Fortbildungsjahr" oder "Spezialisierungsjahr") (6) "erstes Beobachtungsjahr" bzw. "erstes Anpassungsjahr", "zweites", "drittes", "viertes" oder "fünftes" (ohne jeden Zusatz) (7) "erstes", "zweites", "drittes" oder "viertes", eventuell "fünftes" für das fünfte Jahr der Befähigungsabteilung des technischen oder berufsbildenden Unterrichts (ohne jeden Zusatz) (8) einen Schrägstrich einfügen, wenn das Feld nicht gebraucht wird (9) "allgemeinbildender Unterricht" oder "technischer Unterricht" (10) wird je nach Fall vervollständigt durch: - "siebten Studienjahres des berufsbildenden Unterrichts" (1) oder - "siebten Spezialisierungsjahres . . . . . (2) des berufsbildenden Unterrichts" oder - "siebten Fortbildungsjahres . . . . . (3) des berufsbildenden Unterrichts" oder - "ersten Studienjahres . . . . . (4) des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts. » (11) "technischer Unterricht" oder "berufsbildender Unterricht" (12) siehe (4), bei einem siebten Spezialisierungsjahr ist auch der Fachbereich anzugeben (13) "siebtes Fortbildungsjahr" oder "siebtes Spezialisierungsjahr" Teilzeitunterricht (14) wird durch zwei Daten vervollständigt, die angeben, von wann bis wann der Schüler am Teilzeitunterricht teilgenommen hat Schulische Weiterbildung (15) "technische Sekundarkurse" oder "berufsbildende Sekundarkurse" (16) "Unterstufe" oder "Oberstufe" Sonderschulwesen (17) wird durch zwei Daten vervollständigt, die angeben, von wann bis wann der Schüler in dem betreffenden Schuljahr am Sonderschulunterricht teilgenommen hat (18) "Sondersekundarunterricht für soziale Anpassung", "Sondersekundarunterricht für soziale und berufliche Anpassung" oder "berufsbildender Sonderssekundarunterricht" Studiennachweise in französischer Sprache _________ Note (1) Falls es sich um das siebte berufsbildende Jahr des Typs C handelt.(2) Geben Sie die Bezeichnung der Studienrichtung an.(3) Idem 2.(4) Geben Sie die Bezeichnung der Abteilung des ersten Jahres des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts an. Enseignement secondaire (1) "enseignement général", "enseignement technique" ou "enseignement professionnel" (2) "transition" ou "qualification" : à compléter uniquement dans l'enseignement technique; dans tous les autres cas, tracer un trait oblique (ce qui signifie que la rubrique n'est pas utilisée) (3) à partir de la quatrième année de l'enseignement de transition, indiquer la formation optionnelle obligatoire ainsi que toute option de base (simple ou groupée) à partir de la quatrième année de l'enseignement de qualification, indiquer l'option groupée derrière chaque option, indiquer entre parenthèses le nombre d'heures de cours hebdomadaires, par exemple mathématique (3 h), chimie (3 h), électromécanique (16 h) (4) "quatrième", "cinquième", "sixième" ou "septième"(éventuellement "de perfectionnement" ou de "spécialisation") (5) "quatrième" ou "cinquième" (sans aucune mention supplémentaire) (6) "quatrième", éventuellement "cinquième" pour la cinquième année de la section de qualification de l'enseignement technique ou professionnel (sans aucune mention supplémentaire) (7) tracer un trait oblique si la rubrique n'est pas utilisée (8) "enseignement général" ou "enseignement technique" (9) à compléter suivant le cas par - "septième année d'études de l'enseignement professionnel" (1) ou - "septième année de spécialisation . . . . . (2) de l'enseignement professionnel" ou - "septième année de perfecionnement . . . . . (3) de l'enseignement professionnel" ou - "première année . . . . . (4) de l'enseignement secondaire professionnel complémentaire" (10) "enseignement technique" ou "enseignement professionnel" (11) voir (3), dans le cas d'une septième année de spécialisation, indiquer aussi la spécialité (12) "septième année de perfectionnement" ou "septième année de spécialisation" Enseignement à horaire réduit (13) à compléter au moyen de deux dates qui couvrent la période pendant laquelle l'élève à suivi l'enseignement à horaire réduit _______ Nota's (1) S'il s'agit de la septième année professionnelle de type C.(2) Indiquer le nom de l'orientation d'études.(3) Idem 2.(4) Indiquer le nom de la section de la première année de l'enseignement secondaire professionnel complémentaire. Vu pour être annexé à l'arrêté du Gouvernement du 6 septembre 1999 relatif aux attestations, certificats, brevets, autres titres et diplômes sanctionnant les études organisées en Communauté germanophone.

Pour le Gouvernement de la Communauté germanophone : Le Ministre-Président, Ministre de l'Emploi, de la Politique des Handicapés, des Médias et des Sports, K.-H. LAMBERTZ Le Ministre de l'Enseignement et de la Formation, de la Culture et du Tourisme, B. GENTGES

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