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Wet van 28 februari 2022
gepubliceerd op 11 maart 2025

Wet tot wijziging van de wet van 29 april 1999 betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een bijkomende toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in 2021 mogelijk te maken. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2025001901
pub.
11/03/2025
prom.
28/02/2022
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

28 FEBRUARI 2022. - Wet tot wijziging van de wet van 29 april 1999Relevante gevonden documenten type wet prom. 29/04/1999 pub. 08/03/2018 numac 2018011073 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt. - Duitse vertaling van wijzigingsbepalingen type wet prom. 29/04/1999 pub. 11/02/2014 numac 2014000038 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt. - Officieuze coördinatie in het Duits type wet prom. 29/04/1999 pub. 24/06/2016 numac 2016000390 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt sluiten betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een bijkomende toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in 2021 mogelijk te maken. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 28 februari 2022 tot wijziging van de wet van 29 april 1999Relevante gevonden documenten type wet prom. 29/04/1999 pub. 08/03/2018 numac 2018011073 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt. - Duitse vertaling van wijzigingsbepalingen type wet prom. 29/04/1999 pub. 11/02/2014 numac 2014000038 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt. - Officieuze coördinatie in het Duits type wet prom. 29/04/1999 pub. 24/06/2016 numac 2016000390 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt sluiten betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een bijkomende toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in 2021 mogelijk te maken (Belgisch Staatsblad van 4 maart 2022).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 28. FEBRUAR 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 29.April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes im Hinblick auf die Ermöglichung einer zusätzlichen Zuschlagserteilung im Rahmen der 2021 organisierten Auktion PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes Abschnitt 1 - Allgemeines

Art. 2 - Artikel 7undecies des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2021, wird durch einen Paragraphen 18 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 18 - Für jede Kapazität, für die das Gebot bei der 2021 organisierten Auktion ausgewählt worden ist, erbringt der Kapazitätsanbieter dem Netzbetreiber spätestens am 15. März 2022 den Nachweis, dass ihm in letzter Verwaltungsinstanz die Genehmigung(en) erteilt worden ist/sind, die nach regionalen Vorschriften für den Bau und den Betrieb der Kapazität erforderlich ist/sind. Im Rahmen des vorliegenden Artikels versteht man unter einer in letzter Verwaltungsinstanz erteilten Genehmigung eine Genehmigung, die von einer Verwaltungsbehörde erteilt worden ist und gegen die keine organisierte administrative Beschwerde eingereicht worden oder anhängig ist.

Spätestens am 18. März 2022 sendet der Netzbetreiber dem Minister einen Bericht mit den gemäß Absatz 1 übermittelten Informationen.

Wenn sich unter Berücksichtigung des in Absatz 2 erwähnten Berichts herausstellt, dass das Fehlen einer in letzter Verwaltungsinstanz erteilten Genehmigung für eine ausgewählte Kapazität die Versorgungssicherheit der belgischen Regelzone für den betreffenden Kapazitätsbereitstellungszeitraum ernsthaft gefährdet, kann der Minister dem Netzbetreiber nach Beratung im Ministerrat durch einen mit Gründen versehenen Beschluss, der spätestens am 1. April 2022 gefasst wird, folgende Anweisungen erteilen: 1. den Kapazitätsvertrag, der nach der Auswahl dieser Kapazität bei der 2021 organisierten Auktion geschlossen worden ist, unverzüglich zu kündigen und 2.eine zusätzliche Zuschlagserteilung für die vorerwähnte Auktion durchzuführen, um die erforderliche Kapazitätsmenge gemäß der in § 6 erwähnten Anweisung zu erreichen. Diese Anweisung enthält einen detaillierten Zeitplan und alle anderen Bestandteile des Verfahrens im Hinblick auf die Organisation der zusätzlichen Zuschlagserteilung, die gegebenenfalls von § 10 abweichen können.

Die Anweisung, den Kapazitätsvertrag zu kündigen, wird dem betreffenden Kapazitätsanbieter mitgeteilt. Die Anweisung, eine zusätzliche Zuschlagserteilung zu organisieren, wird spätestens am Werktag nach ihrer Annahme auf der Website der Generaldirektion Energie veröffentlicht.

Für die in Absatz 3 Nr. 2 erwähnte zusätzliche Zuschlagserteilung gelten die in § 12 erwähnten Vorschriften zur Funktionsweise des Kapazitätsmechanismus. Sie steht nur denjenigen Kapazitätsinhabern offen, deren Gebot, das im Rahmen der 2021 organisierten Auktion abgegeben worden ist, bei der ursprünglichen Zuschlagserteilung nicht ausgewählt worden ist. Sie beeinträchtigt keineswegs Gebote, die bei dieser ursprünglichen Zuschlagserteilung ausgewählt worden sind und für die ein Kapazitätsvertrag geschlossen und nicht gekündigt worden ist.

Die Präqualifikationsdossiers, die Gebote und die technischen Einschränkungen des Netzes, die für die 2021 organisierte Auktion gegolten haben, bleiben für die zusätzliche Zuschlagserteilung unverändert.

In Abweichung von § 12 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe c) und § 12 Absatz 3 Nr. 6 sind die in Absatz 5 erwähnten Kapazitätsinhaber, die an dem Verfahren zur zusätzlichen Zuschlagserteilung teilnehmen, verpflichtet, innerhalb der Frist, die in dem in Absatz 3 Nr. 2 erwähnten detaillierten Zeitplan angegeben ist: 1. wenn (eine) Genehmigung(en) gemäß regionalen Vorschriften für den Bau und/oder den Betrieb der betreffenden Kapazität erforderlich ist/sind, dem Netzbetreiber nachzuweisen, dass ihnen diese Genehmigung(en) in letzter Verwaltungsinstanz erteilt worden ist/sind, und 2.dem Netzbetreiber eine finanzielle Sicherheit in der gleichen Höhe und mit den gleichen Merkmalen wie diejenige, die sie im Rahmen ihrer Teilnahme an der 2021 organisierten Auktion erbracht haben, zu erbringen.

Die zusätzliche Zuschlagserteilung unterliegt der Kontrolle der Kommission gemäß § 13. Die Kommission billigt die Ergebnisse der zusätzlichen Zuschlagserteilung innerhalb der Frist, die in der in Absatz 3 Nr. 2 erwähnten Anweisung festgelegt ist. Unter Wahrung der Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen passt der Netzbetreiber die Ergebnisse der Auktion an und nimmt er die Veröffentlichungen vor, die in den in § 12 erwähnten Vorschriften zur Funktionsweise des Kapazitätsmechanismus vorgesehen sind. Der Netzbetreiber teilt dem Minister das Ergebnis der zusätzlichen Zuschlagserteilung mit."

Art. 3 - Artikel 7undecies § 12 Absatz 3 Nr. 2 desselben Gesetzes wird durch einen Buchstaben c) mit folgendem Wortlaut ergänzt: "c) Wenn (eine) Genehmigung(en) gemäß regionalen Vorschriften für den Bau und/oder den Betrieb der betreffenden Kapazität erforderlich ist/sind, wird nachgewiesen, dass dem Kapazitätsinhaber diese Genehmigung(en) in letzter Verwaltungsinstanz vor dem äußersten Datum für die Abgabe der Gebote im Rahmen der in § 10 erwähnten Auktion erteilt worden ist/sind,".

Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 28. Februar 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Energie T. VAN DER STRAETEN Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE


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