gepubliceerd op 24 februari 2010
Wet houdende diverse bepalingen inzake migratie en asiel. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
23 DECEMBER 2009. - Wet houdende diverse bepalingen inzake migratie en asiel. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 23 december 2009 houdende diverse bepalingen inzake migratie en asiel (Belgisch Staatsblad van 31 december 2009).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 23. DEZEMBER 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Migration und Asyl ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. KAPITEL 2 - Frist Art. 2 - In Artikel 39/59 § 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter « innerhalb der in Artikel 39/72 erwähnten Frist » durch die Wörter « innerhalb der festgelegten Frist » ersetzt.
Art. 3 - Artikel 39/72 § 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: 1. In Absatz 1 werden die Wörter « innerhalb acht Tagen » durch die Wörter « innerhalb fünfzehn Tagen » ersetzt.2. Absatz 2 wird aufgehoben. Art. 4 - Artikel 39/81 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: 1. In Absatz 1 werden die Wörter « 39/72 § 1 Absatz 1 » aufgehoben.2. Zwischen den Absätzen 1 und 2 wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: « Die beklagte Partei übermittelt dem Greffier innerhalb acht Tagen ab Notifizierung der Beschwerde die Verwaltungsakte, der sie einen Schriftsatz mit Anmerkungen beifügen kann.» 3. Im früheren Absatz 2, der zu Absatz 3 wird, werden die Wörter « binnen der in Artikel 39/72 § 1 Absatz 1 erwähnten Frist » durch die Wörter « binnen der in Absatz 2 erwähnten Frist » ersetzt.4. Im früheren Absatz 3, der zu Absatz 4 wird, werden die Wörter « binnen der in Absatz 2 erwähnten Frist » durch die Wörter « binnen der in Absatz 3 erwähnten Frist » ersetzt. Art. 5 - Artikel 3 ist nur auf Beschwerden anwendbar, die der beklagten Partei nach Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes notifiziert werden.
KAPITEL 3 - Zeitweilige Erhöhung der Anzahl Magistrate und Mitglieder der Kanzlei des Rates für Ausländerstreitsachen Art. 6 - Artikel 14 § 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration wird wie folgt abgeändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: « Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Rückstands in puncto Streitsachen wird die in Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15.Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern festgelegte Zahl zeitweilig von 26 auf 34, das heisst um acht Richter für Ausländerstreitsachen, erhöht, von denen vier der französischen und vier der niederländischen Sprachrolle angehören. » 2. In Absatz 4 werden die Wörter « der beiden Richter » durch die Wörter « aller in Absatz 1 erwähnten Richter » ersetzt. Art. 7 - In Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter « acht Greffiers » durch die Wörter « zehn Greffiers » ersetzt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgisches Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 23. Dezember 2009 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister Y. LETERME Die mit der Migrations- und Asylpolitik beauftragte Ministerin Frau J. MILQUET Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik M. WATHELET Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz S. DE CLERCK