gepubliceerd op 06 december 2001
Omzendbrief GPI 6. - Overgangsfase voor het algemeen uniform van de politieambtenaar en hulpagent van lokale politie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 6 van de Minister van Binnenlandse Za MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 6 - Allgemeine Uniform des Polizeibeamten und des H(...)
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
Omzendbrief GPI 6. - Overgangsfase voor het algemeen uniform van de politieambtenaar en hulpagent van lokale politie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 6 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de overgangsfase voor het algemeen uniform van de politieambtenaar en hulpagent van lokale politie (Belgisch Staatsblad van 9 juni 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 6 - Allgemeine Uniform des Polizeibeamten und des Hilfsbediensteten der lokalen Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses An die Herren Korpschefs An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, I. EINLEITUNG Anlässlich des am 15. Dezember 2001 abgeschlossenen Wettbewerbs "design uniform" für die integrierte Polizei hat der Minister des Innern die föderale Polizei beauftragt, die Entwurfsphase für die neue Uniform der integrierten Polizei mit dem Gewinner (Herrn Fernando GUZMAN) in die Wege zu leiten. Zurzeit hat der Entwurf der neuen Basisausrüstung Vorrang.
Die neue Uniform ist zurzeit noch nicht verfügbar. Die neuen Teile der Ausrüstung werden nach und nach eingeführt werden. In Erwartung der Lieferung dieser neuen Teile werden die jetzigen Uniformen den neuen Dienstgraden angepasst, so wie dies im Königlichen Erlass vom 30. März 2001 über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste festgelegt worden ist.
In diesem Rundschreiben werden die Massnahmen bestimmt, die bis zur Einführung der neuen Ausrüstungsteile Anwendung finden. Diese Übergangsphase wird mit der schrittweisen Bereitstellung der neuen Ausrüstungsteile erlöschen.
II. GRUNDPRINZIPIEN - Seitdem das neue Statut (am 1. April 2001) in Kraft getreten ist, erhält jeder Polizeibeamte eine monatliche Vergütung als Beihilfe für den Unterhalt der Grundausrüstung. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber (Korps) gemäss den in ZPZ 10 aufgeführten Richtlinien den Polizeibeamten die nötige Uniform und Ausrüstung kostenlos zur Verfügung stellt. Hierzu wird jeder Polizeibeamte und jeder Hilfsbedienstete der lokalen Polizei jährlich eine Dotation in Form von Punkten (Inanspruchnahmerecht) erhalten. Dieses Punktsystem ersetzt alle bestehenden Systeme von Bekleidungsvergütungen, Bekleidungsfonds, usw., die in den verschiedenen Korps angewandt werden. Es wird demnächst ein Rundschreiben verteilt, in dem das Punktsystem erläutert wird. - In Artikel 23 des Königlichen Erlasses vom 26. März 2001 zur Festlegung bestimmter Bestimmungen über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Übergangsbestimmungen wird bestimmt, dass die jetzigen Uniformen der bestehenden Korps gültig bleiben. - Der Königliche Erlass vom 24. April 1995 zur Regelung des Uniformtragens bei der Gemeindepolizei und die Regelung A 84 Ter "Anweisungen für das Tragen der Uniformen bei der Gendarmerie" werden demnächst abgeändert (Anpassungen an die neuen Dienstgrade und Dienstabzeichen). - Die jetzigen Uniformen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2004 getragen werden. Bis zu diesem Datum können die Polizeibeamten (anhand ihrer Punktzahl) alte Ausrüstungsteile erwerben. Dieses Datum wird für die Personalmitglieder, die vor dem 1. Januar 2006 definitiv in den Ruhestand treten, bis zum 1. Januar 2006 verlängert. - Jedes Personalmitglied behält ungeachtet seines Korps seine Kleidung, selbst bei Verlassen des Ursprungskorps. Diese Kleidung wird in der Übergangsphase angepasst (z.B.: ehemalige Gendarmen, die in einer Polizeizone arbeiten, erhalten ein Anpassungsset für ihre Gendarmeriekleidung). - Die föderale Polizei wird ALLEN Polizeibeamten (mit Ausnahme der ehemaligen Mitglieder der Gerichtspolizei) und Hilfsbediensteten der lokalen Polizei so schnell wie möglich ein "Anpassungsset für alte Uniformen" zur Verfügung stellen. - Die Uniform der angehenden Polizisten und/oder die Anpassungen dieser Uniform gehen zu Lasten des föderalen Haushaltsplans. 3. ÜBERGANGSMASSNAHMEN 3.1 Anpassungsset - Ab dem 1. April 2001 wird die jetzige Uniform nach und nach dem neuen Statut angepasst. Das heisst, es wird den neuen Dienstgraden und Dienstabzeichen Rechnung getragen. - Unter Punkt 5 finden Sie eine vollständige Übersicht über die Anpassungen an die jetzige Uniform. Die Uniformstücke werden allen föderalen Polizeibeamten sowie den Polizisten und Hilfsbediensteten der lokalen Korps durch die föderale Polizei zur Verfügung gestellt, und zwar über den Vorsitzenden des Polizeikollegiums, der für die Verteilung unter die eigenen Personalmitglieder zuständig ist. - Die Polizeibeamten können anhand der Punkte, die sie erhalten, oder auf eigene Kosten zusätzliche Sets erwerben. - Die Anpassungen der alten Uniform werden ausschliesslich auf das Anpassen der Dienstgrade und Dienstabzeichen begrenzt (siehe Anlage 1). Aus budgetären Gründen ist nach Absprache mit den Gewerkschaftsorganisationen vereinbart worden, dass bei Personalmitgliedern, die in einen höheren Dienstgrad eingestuft werden und die zum Beispiel vom Personal im mittleren Dienst zum Offizierskader übergehen, nur die Dienstgrade und Dienstabzeichen auf der Uniform anhand des Zubehörs aus dem gelieferten Anpassungsset angepasst werden. Es werden keine anderen Anpassungen der alten Uniform wie die Angleichung der Knöpfe und die Anschaffung der entsprechenden Uniformmützen durchgeführt. Aus Gründen der Einheitlichkeit werden diese Anpassungen also NICHT erlaubt. Für die Personalmitglieder mit einem Mandat wird eine Ausnahme von der Regel gemacht. - Schliesslich wird die Arbeitsweise der auf zwei Ebenen integrierten Polizei in der Übergangsphase für die Bevölkerung sichtbar, indem die alte Uniform immer mit einem speziell hierfür entworfenen "Metallanhänger", so wie es im Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000 festgelegt worden ist, getragen wird. Für die Personalmitglieder der "ehemaligen Gemeindepolizei" werden die diesbezüglichen Kosten von den Gemeinden getragen, die selbst für den Erwerb dieses Abzeichens zuständig sind. Die Personalmitglieder der "ehemaligen Gendarmerie" werden zu Lasten des Haushaltsplans der föderalen Polizei mit diesem "Metallanhänger" ausgestattet. 3.2 Tragen der Uniform während der Übergangsperiode - Die jetzigen Ausrüstungsteile dürfen noch bis zum 31. Dezember 2004 getragen werden. - Die lokalen Polizeidienste werden von der föderalen Polizei schriftlich benachrichtigt, wenn ein neues Ausrüstungsteil über die föderalen Verkaufszentren erhältlich ist. - Die Sommeruniform wird als Erste zur Verfügung stehen, und zwar ab dem 2. Quartal 2002. Die Winteruniform wird ab dem 4. Quartal 2002 zur Verfügung stehen. - Für den 1. Januar 2005 müssen alle Polizeibeamten über eine neue komplette Uniform verfügen, mit Ausnahme der Personalmitglieder, die am 1. Januar 2006 definitiv in den Ruhestand versetzt werden. - In der Übergangsperiode muss die alte Uniform immer mit dem Metallanhänger getragen werden. 3.3 Ersatz - In der Übergangsperiode wird bei der Ersetzung der jetzigen Uniform (alte Ausrüstungsteile) das gleiche Verfahren wie für die Beschaffung der neuen Teile angewandt. Konkret bedeutet das, dass die Zurverfügungstellung der alten und der neuen Ausrüstungsteile nach einem Punktsystem geschieht, in dem die Anzahl Punkte für ein altes oder neues Kleidungsstück gleich sind. - Die Teile, die momentan nicht verfügbar sind, werden nach und nach als "neues Ausrüstungsteil" zur Verfügung gestellt. In der Erwartung, dass die neu entwickelten Ausrüstungsteile verfügbar sind, können derzeit bestehende Teile (alte Uniform) gegen eine gleichwertige Anzahl Punkte erworben werden. - Während der Übergangsperiode kommt das neue System des Inanspruchnahmerechts bereits vollständig zur Anwendung. Für die Beschaffung und/oder die Zurverfügungstellung alter Ausrüstungsteile ist in jedem Korps die Verwaltungseinheit zuständig. Die "ehemaligen Gendarmen" können sich weiterhin bei der DMPE (Direktion des Materials "personal equipment") Teile beschaffen. Dieser Dienst ersetzt das ehemalige "TME" (Toerustingsmagazijn/Magazin d'équipement/Ausrüstungslager) und ist für die Zurverfügungstellung der persönlichen Ausrüstung zuständig. 4. PRAKTISCHE ANPASSUNGEN DER JETZIGEN KLEIDUNG An der jetzigen Uniform der föderalen bzw.lokalen Polizei werden folgende Änderungen vorgenommen: 4.1 Ersetzung der Schulterstücke der Jacke und des Hemds (2 Paare) durch: - den Hinweis für lokale bzw. föderale Polizei, - den Hinweis auf den Dienstgrad des Betreffenden in einem zur Farbe der jetzigen Uniform passenden Stoff. 4.2 Ersetzung des Kragens durch: - Abbildung des Emblems in Silber oder Gold, je nach Dienstgrad;
Silber für das Personal im einfachen bzw. im mittleren Dienst, Gold für die Offiziere, - Gleicher Stoff wie die Schulterstücke für den Grundstoff. Also keine Dienstgrade mehr auf den Kragen. 4.3 Ein Paar bedruckte Schulterstücke (zum Beispiel für den Regenmantel) aus pflegeleichtem Stoff mit: - Hinweis für föderale bzw. lokale Polizei, - Angabe des Dienstgrads. 4.4 Rechteckiges Namensschild mit abgerundeten Ecken mit: - Vornamen und Namen, - Hinweis für föderale bzw. lokale Polizei, - Funktion oder Einheit, - graphisch dargestelltem Mandat. 4.5 Uniformmützen: Änderungen nur für Mandatsfunktionen: 1. Funktionen, die von ehemaligen Gendarmen ausgeübt werden: a) Generaldirektoren: alte Uniformmütze "General" (Gendarmerie), b) beigeordnete Generaldirektoren: alte Uniformmütze "General" (Gendarmerie), c) Direktoren und Korpschefs der lokalen Zonen: alte Uniformmütze "Oberst" (Gendarmerie).2. Funktionen, die von ehemaligen Gemeindepolizisten ausgeübt werden: a) Generaldirektoren und beigeordnete Generaldirektoren der föderalen Polizei, die von einem Gemeindepolizeikorps kommen, erhalten eine Uniformmütze für Korpschefs der Gemeindepolizei, b) Die Direktoren und Korpschefs der Polizeizonen: Uniformmütze eines Hauptpolizeikommissars. A. DUQUESNE Minister des Innern
Anlage 1 ÄNDERUNGEN AN DER UNIFORM WÄHREND DER ÜBERGANGSPERIODE Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld