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Omzendbrief van 19 juli 2013
gepubliceerd op 27 december 2013

Ministeriële omzendbrief GPI 74. - De bevordering van de gelijke kansen van mannen en vrouwen binnen de politiediensten. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2013000804
pub.
27/12/2013
prom.
19/07/2013
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


19 JULI 2013. - Ministeriële omzendbrief GPI 74. - De bevordering van de gelijke kansen van mannen en vrouwen binnen de politiediensten. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 74 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 juli 2013 betreffende de bevordering van de gelijke kansen van mannen en vrouwen binnen de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 29 augustus 2013).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 19. JULI 2013 - Ministerielles Rundschreiben GPI 74 Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in den Polizeidiensten An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Direktoren der Polizeiakademien und Polizeischulen An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen und der lokalen Polizei An die Herren Generaldirektoren der föderalen Polizei An die Frauen und Herren Direktoren der föderalen Polizei An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Herrn Vorsitzenden der Kommission für Berufspflichten An den Herrn Vorsitzenden des föderalen Polizeirats An den Herrn Vorsitzenden des Bürgermeisterbeirats Zur Information: An den Herrn Generaldirektor des Administrativen und Technischen Sekretariats An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor der Polizeiakademie beziehungsweise der Polizeischule, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrter Herr Generaldirektor, Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor, Sehr geehrte Damen und Herren, I.Einleitung Am 7. März 2012 hat im Senat ein Seminar zum Thema "Frauen bei der Polizei" stattgefunden. Dabei wurde des Öfteren zur Sprache gebracht, dass Frauen in ihrer Laufbahn bei der Polizei auf verschiedene Hindernisse stoßen und dass die Anzahl Frauen in verantwortungsvollen Funktionen immer noch recht klein ist, trotz der vielen Bemühungen zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen.

In dem Bestreben, die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu fördern und auf dieser Ebene ein Gleichgewicht zu erreichen, habe ich beschlossen, innerhalb der Polizei eine Taskforce "Gender" einzurichten. Diese Taskforce wurde beauftragt, Maßnahmen mit drei Schwerpunkten vorzuschlagen: - Unterstützung der beruflichen Laufbahn von Frauen im Allgemeinen und künftigen weiblichen Führungskräften im Besonderen, - Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, - Implementierung des Gender-Mainstreamings und des Gender-Budgetings (gemäß dem Gesetz vom 12. Januar 2007 zur Kontrolle der Umsetzung der Resolutionen der Weltfrauenkonferenz im September 1995 in Peking und über die Integration der Gender-Dimension in alle Leitlinien der föderalen Politik, Belgisches Staatsblatt vom 13. Februar 2007).

Die von der Taskforce vorgeschlagenen Maßnahmen sind zu einem dynamischen Aktionsplan gebündelt worden, der mit der Zeit und je nach konkreten Umständen ergänzt werden soll.

Ich erwarte, dass alle Dienste der föderalen Polizei und alle Korpschefs der lokalen Polizei an der Ausführung dieses Aktionsplans (siehe Anlage) mitwirken.

Ich zähle darauf, dass jede(r) Einzelne sich ungeachtet der jeweiligen Rangstufe und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten einbringt, um diesen Aktionsplan umzusetzen.

Der Aktionsplan sieht unter anderem vor, dass eine Reihe von Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen mit Bezug auf das Statut angepasst werden.

In Erwartung dieser Anpassungen erteile ich mit vorliegendem Rundschreiben bereits einige Richtlinien. Diese Richtlinien sind so lange anwendbar, bis die erforderlichen Anpassungen der statutarischen Bestimmungen in Kraft treten.

II. Richtlinien Mit Ausnahme der Fälle, in denen statutarische Texte dies derzeit nicht zulassen, verlange ich, dass in den Polizeidiensten und externen Organen die Kommissionen (Kommission für Berufspflichten, Prüfungsberatungskommission, Bewertungskommission,...), Räte, Ausschüsse (Auswahlausschuss, Direktionsausschuss, Prüfungsausschuss,...), nationalen Arbeitsgruppen usw. so mit Personen beiderlei Geschlechts besetzt werden, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder dem jeweils anderen Geschlecht angehören, ohne das Kriterium der Kompetenz zu vernachlässigen.

Auch Behörden, die Personen für eine Bestellung in diese Organe vorschlagen, müssen diese Grundsätze beachten.

In diesem Zusammenhang: - wird in jedem Polizeikorps (Polizeizone und föderale Polizei) der Aufgabenbereich "Koordinierung in Sachen Gender-Mainstreaming" geschaffen, der auf den Grundsätzen des im öffentlichen Dienst anwendbaren Königlichen Erlasses vom 26. Januar 2010 (1) fußt. Dieser Aufgabenbereich dient dazu, den Begriff "Gender" in jeglichen Entscheidungsprozess einzubeziehen und die Umsetzung in der Praxis zu überprüfen. Er wird insbesondere eine Uberprüfung der Regelung der derzeitigen und künftigen Abläufe (unter anderem Anwerbung, Mobilität,...) umfassen, - werden alle Personalmitglieder der integrierten Polizei eine individuelle Charta der Vielfalt und Chancengleichheit unterzeichnen und werden die Generalkommissarin und jeder Korpschef der lokalen Polizei die Charta der Vielfalt und Chancengleichheit für das Management unterzeichnen.

Ich fordere die Mandatsinhaber auf, in ihrem kommenden Auftragsbrief einen Punkt der Vielfalt und Chancengleichheit zu widmen.

Zudem ist für die Ausarbeitung einer Gender-Politik eine klare und genaue Ubersicht über die Lage erforderlich. Wichtig ist hierbei die Ubermittlung von Statistiken. Daher wird jeder Korpschef der lokalen Polizei dem Dienst "Unterstützung der Polizeipolitik" der Generaldirektion der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei anhand eines morphologischen Fragebogens alle statistischen Daten übermitteln, die darin nach Geschlecht aufzuschlüsseln sind.

Vorher muss jede Polizeizone in ihrem Registrierungssystem alle Daten nach Geschlecht unterscheiden.

Schließlich werde ich mich jedes Jahr über die Maßnahmen informieren, die zur Verwirklichung des vorerwähnten Aktionsplans getroffen werden. (1) Königlicher Erlass vom 26.Januar 2010 zur Festlegung der Zusammensetzung, der Aufträge und der Arbeitsweise einer interministeriellen Koordinierungsgruppe sowie des Niveaus der Mindestqualifikationen der Mitglieder dieser Gruppe in Ausführung von Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Januar 2007 zur Kontrolle der Umsetzung der Resolutionen der Weltfrauenkonferenz im September 1995 in Peking und über die Integration der Gender-Dimension in alle Leitlinien der föderalen Politik (Belgisches Staatsblatt vom 8. Februar 2010).

Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Chancengleichheit Frau J. MILQUET

Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld

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