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Omzendbrief van 14 januari 2010
gepubliceerd op 30 november 2010

Ministeriële omzendbrief GPI 44ter. - Richtlijnen betreffende het Interventiekorps. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2010000670
pub.
30/11/2010
prom.
14/01/2010
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


14 JANUARI 2010. - Ministeriële omzendbrief GPI 44ter. - Richtlijnen betreffende het Interventiekorps. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 44ter van de Minister van Binnenlandse Zaken van 14 januari 2010 betreffende de richtlijnen betreffende het Interventiekorps (Belgisch Staatsblad van 27 januari 2010).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

14. JANUAR 2010 - Ministerielles Rundschreiben GPI 44ter - Richtlinien über das Einsatzkorps An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei Zur Information: An den Herrn Minister der Justiz An die Frauen und Herren Generalprokuratoren An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrte Damen und Herren, EINLEITUNG Das Einsatzkorps der föderalen Polizei besteht aus 500 Polizisten. Das CIK hatte bei seiner Schaffung im Jahr 2005 zum Zweck, die sichtbare Präsenz der Polizei am Ort des Geschehens zu erhöhen, zur Verringerung der belastbaren Kapazität der Polizeizonen (HYCAP) beizutragen und die lokale Polizei bei der Umsetzung der Prioritäten der zonalen und nationalen Sicherheitspläne zu unterstützen.

Im Bericht "Bewertung von 10 Jahren Polizeireform" von Juni 2009 ist der Föderale Polizeirat zu dem Schluss gekommen, dass das CIK flexibler einsetzt werden können müsse und dass seine Einrichtung sowie die "rules of engagement" regelmässig und je nach den (wechselnden) Verhältnissen vor Ort und den neuen Bedürfnissen bewertet und angepasst werden können müssten. Das Provinziale Beratungsorgan scheine das am besten geeignete Forum hierfür zu sein.

Der Föderale Polizeirat ist ferner der Meinung, dass derzeit keine umfangreiche allgemeine Reserve neu eingerichtet werden sollte.

Allerdings müsse untersucht werden, wie man im System mehr Garantien einbauen könne, damit das Sicherheitsrisiko bei schweren Krisensituationen und unerwarteten Ereignissen ein wenig verringert werde.

Bei schweren Krisensituationen müsse man den ausserordentlichen Beitrag der föderalen Polizei in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung unter Berücksichtigung ihrer Gesamtkapazität an Personal erhöhen können. Allgemein müsse der Ausbildung in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden und fehle es an ausreichend trainiertem Personal für Streiks mit extremer Gewalt.

Dieser Beitrag der föderalen Polizei in Sachen öffentliche Ordnung muss vorrangig vom CIK geliefert werden; es muss daher für die Ausführung koordinierter proaktiver und reaktiver Aufträge zur Aufrechterhaltung der Ordnung mit konstituierten Einheiten ausgebildet und trainiert werden. Das CIK muss zugleich ausserhalb der normalen Dienstzeiten eine Einsatzreserve bereitstellen können, die bei unerwarteten Ereignissen unmittelbar einsetzbar ist.

I. AUFTRÄGE, VERTEILUNG UND MODALITÄTEN FÜR DEN EINSATZ DES EINSATZKORPS (CIK) 1. Aufträge Das Einsatzkorps (CIK) ist die nichtspezialisierte Einsatzreserve der föderalen Polizei.Es handelt sich in erster Linie um eine Einsatzeinheit der nationalen Reserve. Aufträge und Prioritäten von nationalem Interesse haben also immer Vorrang vor provinzialen Einsatzvereinbarungen oder vor der lokalen Inanspruchnahme des CIK. Das CIK ist beauftragt mit: - der Ausführung koordinierter proaktiver und reaktiver Aufträge zur Aufrechterhaltung der Ordnung mit konstituierten Einheiten, - der Sicherstellung einer föderalen Einsatzreserve an Werktagen zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr.

Das CIK hat zudem folgende allgemeine Aufträge, in nachstehender Rangfolge: - Ersetzung der belastbaren Kapazität der Polizeizonen, sodass diese weniger ausserhalb des eigenen Bezirks eingesetzt werden und dadurch über mehr Kapazität für die Aufgaben der polizeilichen Grundfunktion verfügen, - Unterstützung der lokalen Polizei und der dekonzentrierten Dienste der föderalen Polizei bei verwaltungspolizeilichen und gerichtspolizeilichen Aktionen im Hinblick auf die Verwirklichung der Prioritäten der Sicherheitspläne, - Unterstützung der lokalen Polizei und der dekonzentrierten Dienste der föderalen Polizei bei der Bekämpfung zeitweiliger Phänomene.

Das Einsatzkorps darf nicht angefordert werden, um strukturelle Personaldefizite aufzufangen. Diese Defizite können gemäss der derzeitigen Regelung durch die Entsendung von Polizisten der föderalen Polizei in die betroffenen Polizeizonen beseitigt werden. Die Einsetzung des Einsatzkorps beeinträchtigt folglich nicht das bestehende System von Entsendungen gegen Bezahlung und darf es daher auch nicht ersetzen.

Die Mitglieder des CIK dürfen nicht in administrativen und/oder logistischen Funktionen und auch nicht in spezialisierten Funktionen wie denjenigen von Motorradfahrern, Hundeführern, Ermittlern usw. eingesetzt werden. 2. Verteilung und Arbeitsplatz 2.1 Das CIK zählt 500 Personalmitglieder des Einsatzkaders der föderalen Polizei: * 450 Mitglieder der auf die Provinzen verteilten dekonzentrierten Einsatzreserve, * 50 Mitglieder der konzentrierten föderalen Einsatzreserve. 2.2 Arbeitsplatz der Mitglieder des CIK * Die Mitglieder des CIK in den Provinzen werden auf der Grundlage des Stellenplans der föderalen Polizei dem Dirco der Provinzhauptstadt zugeteilt. Ihr gewöhnlicher oder zeitweiliger Arbeitsplatz kann auch ein anderer KUD sein oder sich gegebenenfalls in einer Polizeizone (Gastzone) innerhalb der Provinz befinden. * Die Mitglieder der konzentrierten föderalen Einsatzreserve werden beim Dirco von Brüssel eingesetzt. 2.3 Einsetzung der Kapazität des Einsatzkorps Die verfügbare Kapazität des dekonzentrierten Teils des CIK muss vorrangig eingesetzt werden, damit die belastbare Kapazität weniger mobilisiert wird. 8 % der Gesamtkapazität wird der Weiterbildung und dem Training vorbehalten, wobei mindestens die Hälfte dem Training in Sachen Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung mit konstituierten Einheiten gewidmet wird.

In besonderen Zeiträumen (siehe weiter unten) oder wenn das CIK für (in der verbindlichen ministeriellen Richtlinie MFO-2 über die HYCAP näher zu bestimmende) besondere Risikoereignisse eingesetzt wird, ist es dem Korpschef einer Gastzone aus nahe liegenden Gründen nicht erlaubt, die Mitglieder des CIK durch eigene HYCAP-Personalmitglieder zu ersetzen. Die Mitglieder des CIK werden in diesen Fällen namentlich eingesetzt.

Das CIK funktioniert normalerweise ohne System der "Erreichbarkeit-Abrufbarkeit", jedoch kann dies punktuell nach Absprache mit der DAO durch Beschluss des Dirco der Provinzhauptstadt vorgeschrieben werden. 3. Dekonzentrierter Teil des CIK Die Verteilung bis zur Ebene der Provinzen und des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt wird in nachstehender Tabelle aufgeführt:

Provinz

Mitglieder des Kaders des Personals im mittleren Dienst

Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst

Gesamtanzahl CIK

Region Brüssel-Hauptstadt

3

47

50

Antwerpen

3

46

49

Ostflandern

3

45

48

Lüttich

3

45

48

Hennegau

3

45

48

Westflandern

2

39

41

Flämisch-Brabant

2

35

37

Limburg

2

32

34

Namur

1

32

33

Wallonisch-Brabant

1

30

31

Luxemburg

1

30

31

INSGESAMT

24

426

450


Die Einsetzung der Mitglieder des CIK und die Einsatzmodalitäten ("rules of engagement") müssen regelmässig und je nach den (wechselnden) Verhältnissen vor Ort und den neuen Bedürfnissen bewertet und angepasst werden können.Das Provinziale Beratungsorgan scheint das am besten geeignete Forum hierfür zu sein.

Einsetzung Der Beschluss zu einer Umverteilung von Stellen (gewöhnlicher Arbeitsplatz) des CIK bei den Dircos und in den Gastzonen innerhalb einer Provinz wird vom Minister des Innern gefasst auf Vorschlag des Gouverneurs nach Konsultierung des Provinzialen Beratungsorgans, in die alle Dircos und Polizeizonen der Provinz involviert werden.

In diesem Vorschlag müssen die operativen Verpflichtungen, die budgetären und logistischen Auswirkungen, die statutarischen Regeln und die Einsatzprioritäten immer streng berücksichtigt werden.

Anträge von Gastzonen umfassen gegebenenfalls mindestens folgende Elemente: * Begründung des Antrags, * Stand des Stellenplans der Polizeizone hinsichtlich der vorgesehenen Stellen und der besetzten Stellen, * ausdrücklicher Vermerk, dass die Gastzone sich verpflichtet, die Kosten gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens zu tragen, * ausdrücklicher Vermerk, dass die Gastzone das angeforderte Personal unterbringen kann, * gewünschte Anzahl Mitglieder des CIK, * Aufzählung der Aufträge, die vom Personal des CIK ausgeführt werden sollen.

Die Akte, ergänzt durch die Protokolle des Provinzialen Beratungsorgans und begleitet von der Stellungnahme des Gouverneurs, ist dem Minister des Innern zu übermitteln.

Darin wird angegeben, ob bei der Provinzialen Beratung ein Konsens erreicht worden ist, und werden gegebenenfalls ausdrücklich die Gründe vermerkt, aus denen kein Konsens erreicht werden konnte.

Bei jeder späteren Umverteilung von Stellen wird die Einsetzung der Mitglieder des CIK nach dem gleichen Verfahren, einschliesslich der am Ende des vorliegenden Rundschreibens aufgeführten Übergangsbestimmungen, geregelt.

Provinziale Betreuung des CIK Da der dekonzentrierte Teil des CIK sich ausschliesslich aus Mitgliedern des Kaders des Personals im einfachen Dienst und aus einigen Mitgliedern des Kaders des Personals im mittleren Dienst zusammensetzt, ist das Provinziale Beratungsorgan beauftragt, eine provinziale Betreuungsstruktur für die Ausführung von Aufträgen zur Aufrechterhaltung der Ordnung in konstituierten Einheiten festzulegen.

Diese Betreuungsstruktur setzt sich aus einem Pelotonskommando und aus Sektionschefs zusammen. Für jede Funktion müssen ein Inhaber und ein Stellvertreter vorgesehen werden; diese können aus Diensten der föderalen Polizei und/oder aus Korps der lokalen Polizei der Provinz kommen.

Einsatzmodalitäten Das Provinziale Beratungsorgan ist mit der strategischen Lenkung des CIK (Konkretisierung der Prinzipien eines Einsatzes und Bestimmung der Prioritäten) im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens beauftragt.

Das Provinziale Beratungsorgan berücksichtigt unter anderem die in der Provinz verfügbare Gesamtkapazität der Korps und Einheiten, die verschiedenen Sicherheitspläne (einschliesslich der Noteinsatzpläne) und die evolutive Arbeitslast der Korps und Einheiten infolge neuer Unsicherheitsphänomene und wichtiger Ereignisse.

Die tägliche operative Leitung des CIK in der Provinz erfolgt auf Ebene des Dirco.

Der Dirco der Provinzhauptstadt informiert die DAO regelmässig über die tägliche Arbeit des CIK in der Provinz.

Die Einsatzmodalitäten werden in "Service Level Agreements" (SLA) festgelegt.

Bewertung Das CIK der Provinz wird in regelmässigen Abständen in Form eines Berichts des Gouverneurs an den Minister bewertet: eine erste Bewertung nach zwei Jahren und danach alle drei Jahre. Diese Bewertung betrifft sowohl die Einsetzung der Mitglieder des CIK als auch die Einsatzmodalitäten (Inanspruchnahme der Kapazität für Einsätze, für die Weiterbildung und das Training in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung usw.).

Damit diese Bewertung durchgeführt werden kann, wird der Dirco der Provinzhauptstadt ein detailliertes Verzeichnis der ausgeführten Aktivitäten führen.

Zudem wird vor jeder Bewertung eine Zufriedenheitsbefragung der Mitglieder des CIK durchgeführt.

Anschliessend wird eine globale Bewertung auf nationaler Ebene stattfinden, bei der die Entwicklung der Gesellschaft im Allgemeinen und die Entwicklung der Polizeilandschaft im Besonderen berücksichtigt werden. Diese globale Bewertung kann in einen Beschluss des Ministers zur Umverteilung der Anzahl Mitglieder des CIK pro Provinz münden. 4. Konzentrierte föderale Einsatzreserve des CIK Einsetzung und Einsatzmodalitäten Die konzentrierte föderale Einsatzreserve des CIK zählt 50 Mitglieder (2 Mitglieder des Offizierskaders und 48 Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst), die unmittelbar von der zentralen Direktion der Einsätze (DAO) geleitet werden und die eingesetzt werden: ° zur Besetzung von mindestens einer Sektion (8 Polizisten) als föderale Einsatzreserve für nicht vorhersehbare Ereignisse an Werktagen zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr, ° für eine vorhersehbare punktuelle Unterstützung der Einheiten der lokalen Polizei und der föderalen Polizei und, im Rahmen der Haushaltsmittel, zur Bewältigung zeitweiliger Probleme (beispielsweise eine erhöhte Unsicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln, Drogenkriminalität in einem Grenzgebiet, ...) nach Ausschöpfung der Möglichkeiten des CIK auf provinzialer Ebene.

Bewertung Die Arbeitsweise wird ständig von der DAO überprüft.

Der konzentrierte Teil des CIK wird in regelmässigen Abständen in Form eines Berichts des Generalkommissars an den Minister bewertet: eine erste Bewertung nach zwei Jahren und danach alle drei Jahre. Diese Bewertung betrifft sowohl die Einsetzung der Mitglieder des CIK als auch die Einsatzmodalitäten (Verteilung der Kapazität für Einsätze, für die Weiterbildung und das Training in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung usw.).

Damit diese Bewertung durchgeführt werden kann, wird der Dirco von Brüssel ein ausführliches Verzeichnis der ausgeführten Aktivitäten führen.

Zudem wird vor jeder Bewertung eine Zufriedenheitsbefragung der Mitglieder des CIK durchgeführt.

Die periodische globale Bewertung auf nationaler Ebene kann in einen Beschluss des Ministers zur Umverteilung und/oder Neuorientierung des konzentrierten Teils des CIK münden. 5. Besondere Risikoereignisse Die DAO ist zuständig für die Entscheidung, das CIK vorrangig und punktuell im Rahmen besonderer Risikoereignisse und/oder spezifischer verwaltungspolizeilicher Aufträge, für die die normalerweise verfügbare Polizeikapazität nicht ausreicht, einzusetzen.Die eingesetzten Kräfte des CIK werden dann namentlich zusammengestellt.

Beispiele (nicht begrenzend): - grosse Kundgebungen, - Katastrophen und Kalamitäten, - ... 6. Besondere Zeiträume Der Minister des Innern kann im Hinblick auf besondere Ereignisse im Bereich der öffentlichen Ordnung (beispielsweise belgische EU-Präsidentschaft, Organisation einer europäischen Fussballmeisterschaft, längere schwere Ausschreitungen, Terrordrohung, ...) einen besonderen Zeitraum bestimmen.

Das gesamte CIK - die Reserve der föderalen Polizei - wird in diesem Zeitraum in konstituierte Pelotons eingeteilt. Diese Pelotons werden namentlich zusammengestellt.

Provinzen

Pelotons

Region Brüssel-Hauptstadt

ein Peloton

Antwerpen

ein Peloton

Ostflandern

ein Peloton

Lüttich

ein Peloton

Hennegau

ein Peloton

Westflandern

ein A/ Peloton

Flämisch-Brabant

ein A/ Peloton

Limburg

ein B/ Peloton

Namur

ein A/ Peloton

Wallonisch-Brabant

ein B/ Peloton

Luxemburg

ein B/ Peloton

Konzentrierte föderale Einsatzreserve

ein Peloton

INSGESAMT

neun Pelotons


II. VERWALTUNG DER MITGLIEDER DES EINSATZKORPS 1. Personal 1.1 Allgemein Die Personalmitglieder des Einsatzkorps gehören weiterhin der föderalen Polizei an. 1.2 Bestellung für das CIK - Arbeitsplatz Der Minister bestimmt die Stellen des CIK (den gewöhnlichen Arbeitsplatz) bei den Dircos und gegebenenfalls in den Gastzonen je Provinz.

Die Bewerber um eine Stelle beim CIK wählen das CIK einer bestimmten Provinz aus. Das bedeutet, dass sie für jede Stelle bei einem Dirco oder in einer Gastzone dieser Provinz bestellt werden können.

Im Hinblick auf eine effiziente administrative Verwaltung werden alle Mitglieder des CIK einer Provinz auf Ebene der Organisationsstruktur dem Dirco der Provinzhauptstadt zugeteilt.

Wenn eine Stelle des CIK vakant wird, wird sie zuerst über eine Neuzuweisung (interne Verschiebung) innerhalb des CIK angeboten.

Danach erfolgt die Bestellung der Mitglieder des CIK durch Mobilität auf der Grundlage: * eines Auswahlgesprächs, für die Mitglieder des Offizierskaders und des Kaders des Personals im mittleren Dienst, * des Wunsches des Bewerbers (Wahl der Provinz) und des Dienstalters (Art. II.I.7 RSPol), für die Mitglieder des Offizierskaders und des Kaders des Personals im einfachen Dienst.

Bei der Bestellung eines Personalmitglieds des CIK für eine Gastzone oder einen KUD richtet sich der Dirco der Provinzhauptstadt vorrangig nach den Bedürfnissen und den spezifischen Merkmalen des Auftrags.

Hierbei berücksichtigt er weitestgehend die Wünsche der Personalmitglieder und die budgetären Auswirkungen. Er spricht sich diesbezüglich mit dem (den) betreffenden Korpschef(s) ab. Er sorgt für eine Gleichbehandlung der Personalmitglieder.

In Ausführung der strategischen Lenkung durch das Provinziale Beratungsorgan kann der Dirco der Provinzhauptstadt einem Mitglied des CIK auch einen zeitweiligen Arbeitsplatz auferlegen. In diesem Fall wird das betreffende Personalmitglied entsandt. 1.3 Ausbildung und Training Die Mitglieder des CIK müssen an der Ausbildung in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung "HYCAP" teilnehmen oder kürzlich daran teilgenommen haben.

Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des CIK an Ausbildungen und am Training für die Ausführung koordinierter proaktiver und reaktiver Aufträge in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung mit konstituierten Einheiten teil.

Diese Ausbildungen und das Training werden von der föderalen Polizei organisiert.

Der Dirco der Provinzhauptstadt sorgt für das Niveau des Trainings des gesamten Pelotons des CIK. Hierbei nutzt er weitestgehend die auf Provinzebene festgelegten Betreuungsstrukturen.

Die Mitglieder des Offizierskaders, des Kaders des Personals im mittleren Dienst und des Kaders des Personals im einfachen Dienst der lokalen Polizei, die für die Betreuung des CIK eingesetzt werden, dürfen ihre Leistungen für das Training und den operativen Einsatz auf die HYCAP-Kreditlinie anrechnen.

Die übrige Weiterbildung des Personals des Einsatzkorps fällt hinsichtlich ihrer Organisation und Finanzierung in die Verantwortung der Einheit des gewöhnlichen Arbeitsplatzes. 1.4 Administrative Verwaltung Das Personal des Einsatzkorps wird vom Dirco der Provinzhauptstadt administrativ verwaltet. Diese administrative Verwaltung impliziert, dass alle Verwaltungsunterlagen in Bezug auf dieses Personal über den Dirco der Provinzhauptstadt in das bestehende administrative System der föderalen Polizei gelangen müssen.

Die Gastzone sorgt dafür, dass alle Verwaltungsunterlagen dem Dirco der Provinzhauptstadt übermittelt werden. In Bezug auf die Zuständigkeiten in Sachen Bewertung und Disziplin: * ist ein Offizier oder ein Mitglied des Kaders des Personals im mittleren Dienst der Gastzone oder des KUD des gewöhnlichen Arbeitsplatzes der Bewerter und ist der Dirco der Provinzhauptstadt der Endverantwortliche für die Bewertung, * ist der Dirco der Provinzhauptstadt die ordentliche Disziplinarbehörde und der Generalkommissar die übergeordnete Disziplinarbehörde. 1.5 Operative Verwaltung Auf operativer Ebene unterstehen die Mitglieder des Einsatzkorps der Behörde der Gastzone oder dem Dirco, für die beziehungsweise für den sie einen Auftrag ausführen. 1.6 Entschädigungen und Zulagen Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten gemäss den vorgeschriebenen Modalitäten die statutarisch vorgesehenen Zulagen und Entschädigungen, wenn die Aufgabe, für die sie eingesetzt werden, dazu berechtigt.

Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten die Zulage für Bürgernähe, wenn sie in einer Funktion eingesetzt sind, die zum Erhalt einer solchen Zulage berechtigt.

Die Mitglieder des CIK beim Dirco von Brüssel erhalten die Zulage Brüssel-Hauptstadt. 1.7 Arbeitsunfälle und zivilrechtliche Haftung Arbeitsunfälle von Mitgliedern des CIK in den Gastzonen werden von der betreffenden Polizeizone abgedeckt und bearbeitet. Dasselbe gilt für die zivilrechtliche Haftung. 2. Geldmittel Die Besoldung der Mitglieder des Einsatzkorps bei einem Dirco wird vollständig von der föderalen Polizei getragen.Bei einer Zurverfügungstellung oder einer Entsendung in eine andere Polizeizone zwecks ausserordentlicher Ausführung von Aufgaben, die nur diese Zone betreffen, werden der betreffenden Polizeizone die (vorfinanzierten) Bestandteile der Besoldung und die Fahrkosten weiterhin pauschal fakturiert.

Das Gehalt und die festen Bestandteile des Gehalts der Mitglieder des CIK in den Gastzonen werden von der föderalen Polizei getragen. Die übrigen Bestandteile des Gehalts gehen zu Lasten der Gastzone.

Der von den Gastzonen getragene Anteil (Zulage für Bürgernähe, Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit an Feiertagen, Auftragskosten und andere Zulagen und Entschädigungen) wird von der föderalen Polizei bezahlt, die die Erstattung von den Gastzonen fordert. 3. Logistik Das Personal des CIK in den Gastzonen wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden Infrastruktur der lokalen Polizei untergebracht.Die Unterbringungskosten (Mobiliar und Betriebskosten) gehen zu Lasten der Gastzone.

Das Personal des CIK beim Dirco wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden Infrastruktur des Dirco untergebracht. Die Unterbringungskosten gehen zu Lasten der föderalen Polizei.

Die Grundausrüstung, die allgemeine Funktionsausrüstung und die Ausrüstung Verkehr und öffentliche Ordnung der Polizisten des CIK werden von der föderalen Polizei bereitgestellt.

Die übrige Ausrüstung (Fahrzeuge, Funkgeräte, gemeinsame Waffen, ...) wird vom KUD oder von der Gastzone des gewöhnlichen Arbeitsplatzes bereitgestellt.

Wenn das Einsatzkorps zur Ausführung koordinierter proaktiver und reaktiver Aufträge in Sachen Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung mit konstituierten Einheiten eingesetzt wird, muss die für die konstituierten Einheiten vorgesehene Grundausrüstung (Fahrzeuge, Material, Funkgeräte) von der föderalen Polizei bereitgestellt werden.

Für die übrigen Aufträge wird der Transport im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der Einheit, die das Personal überlässt, und der Einheit, die das Personal in Anspruch nimmt, bestimmt.

Für die tägliche Fahrt eines Mitglieds des CIK zu einem zeitweiligen Arbeitsplatz werden im Prinzip keine Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt. ÜBERGANGSMASSNAHMEN 1. Als Übergangsmassnahme erhalten die derzeitigen Mitglieder des CIK eine Neuzuweisung innerhalb des CIK auf der Grundlage eines internen Angebots.Die nicht zugewiesenen Stellen werden dann so schnell wie möglich besetzt. 2. Die Anwesenheitsdauer gilt nicht für Mitglieder des CIK, die nicht durch Mobilität eingesetzt worden sind. AUSFÜHRUNGSMODALITÄTEN Im Hinblick auf die Vorbereitung des Einsatzkorps auf die belgische EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2010 fordere ich die Frauen und Herren Gouverneure auf, dem ATS des FÖD Inneres so schnell wie möglich einen ersten Vorschlag zur Umverteilung des CIK innerhalb ihrer Provinz zu übermitteln.

Vorliegendes Rundschreiben ersetzt die Rundschreiben GPI 44 und GPI 44bis, wobei diese aufgehoben werden.

Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM

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