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Meertalige weergave van Wet van 28/02/2022
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Wet tot wijziging van de wet van 29 april 1999 betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een bijkomende toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in 2021 mogelijk te maken. - Duitse vertaling Wet tot wijziging van de wet van 29 april 1999 betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een bijkomende toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in 2021 mogelijk te maken. - Duitse vertaling
28 FEBRUARI 2022. - Wet tot wijziging van de wet van 29 april 1999 28 FEBRUARI 2022. - Wet tot wijziging van de wet van 29 april 1999
betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een betreffende de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een
bijkomende toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in bijkomende toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in
2021 mogelijk te maken. - Duitse vertaling 2021 mogelijk te maken. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 28 De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 28
februari 2022 tot wijziging van de wet van 29 april 1999 betreffende februari 2022 tot wijziging van de wet van 29 april 1999 betreffende
de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een bijkomende de organisatie van de elektriciteitsmarkt teneinde een bijkomende
toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in 2021 mogelijk toewijzing in het kader van de veiling georganiseerd in 2021 mogelijk
te maken (Belgisch Staatsblad van 4 maart 2022). te maken (Belgisch Staatsblad van 4 maart 2022).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
vertaling in Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
28. FEBRUAR 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 29. April 28. FEBRUAR 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 29. April
1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes im Hinblick auf 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes im Hinblick auf
die Ermöglichung einer zusätzlichen Zuschlagserteilung im Rahmen der die Ermöglichung einer zusätzlichen Zuschlagserteilung im Rahmen der
2021 organisierten Auktion 2021 organisierten Auktion
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. April 1999 KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. April 1999
über die Organisation des Elektrizitätsmarktes über die Organisation des Elektrizitätsmarktes
Abschnitt 1 - Allgemeines Abschnitt 1 - Allgemeines
Art. 2 - Artikel 7undecies des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Art. 2 - Artikel 7undecies des Gesetzes vom 29. April 1999 über die
Organisation des Elektrizitätsmarktes, zuletzt abgeändert durch das Organisation des Elektrizitätsmarktes, zuletzt abgeändert durch das
Gesetz vom 27. Dezember 2021, wird durch einen Paragraphen 18 mit Gesetz vom 27. Dezember 2021, wird durch einen Paragraphen 18 mit
folgendem Wortlaut ergänzt: folgendem Wortlaut ergänzt:
" § 18 - Für jede Kapazität, für die das Gebot bei der 2021 " § 18 - Für jede Kapazität, für die das Gebot bei der 2021
organisierten Auktion ausgewählt worden ist, erbringt der organisierten Auktion ausgewählt worden ist, erbringt der
Kapazitätsanbieter dem Netzbetreiber spätestens am 15. März 2022 den Kapazitätsanbieter dem Netzbetreiber spätestens am 15. März 2022 den
Nachweis, dass ihm in letzter Verwaltungsinstanz die Genehmigung(en) Nachweis, dass ihm in letzter Verwaltungsinstanz die Genehmigung(en)
erteilt worden ist/sind, die nach regionalen Vorschriften für den Bau erteilt worden ist/sind, die nach regionalen Vorschriften für den Bau
und den Betrieb der Kapazität erforderlich ist/sind. Im Rahmen des und den Betrieb der Kapazität erforderlich ist/sind. Im Rahmen des
vorliegenden Artikels versteht man unter einer in letzter vorliegenden Artikels versteht man unter einer in letzter
Verwaltungsinstanz erteilten Genehmigung eine Genehmigung, die von Verwaltungsinstanz erteilten Genehmigung eine Genehmigung, die von
einer Verwaltungsbehörde erteilt worden ist und gegen die keine einer Verwaltungsbehörde erteilt worden ist und gegen die keine
organisierte administrative Beschwerde eingereicht worden oder organisierte administrative Beschwerde eingereicht worden oder
anhängig ist. anhängig ist.
Spätestens am 18. März 2022 sendet der Netzbetreiber dem Minister Spätestens am 18. März 2022 sendet der Netzbetreiber dem Minister
einen Bericht mit den gemäß Absatz 1 übermittelten Informationen. einen Bericht mit den gemäß Absatz 1 übermittelten Informationen.
Wenn sich unter Berücksichtigung des in Absatz 2 erwähnten Berichts Wenn sich unter Berücksichtigung des in Absatz 2 erwähnten Berichts
herausstellt, dass das Fehlen einer in letzter Verwaltungsinstanz herausstellt, dass das Fehlen einer in letzter Verwaltungsinstanz
erteilten Genehmigung für eine ausgewählte Kapazität die erteilten Genehmigung für eine ausgewählte Kapazität die
Versorgungssicherheit der belgischen Regelzone für den betreffenden Versorgungssicherheit der belgischen Regelzone für den betreffenden
Kapazitätsbereitstellungszeitraum ernsthaft gefährdet, kann der Kapazitätsbereitstellungszeitraum ernsthaft gefährdet, kann der
Minister dem Netzbetreiber nach Beratung im Ministerrat durch einen Minister dem Netzbetreiber nach Beratung im Ministerrat durch einen
mit Gründen versehenen Beschluss, der spätestens am 1. April 2022 mit Gründen versehenen Beschluss, der spätestens am 1. April 2022
gefasst wird, folgende Anweisungen erteilen: gefasst wird, folgende Anweisungen erteilen:
1. den Kapazitätsvertrag, der nach der Auswahl dieser Kapazität bei 1. den Kapazitätsvertrag, der nach der Auswahl dieser Kapazität bei
der 2021 organisierten Auktion geschlossen worden ist, unverzüglich zu der 2021 organisierten Auktion geschlossen worden ist, unverzüglich zu
kündigen und kündigen und
2. eine zusätzliche Zuschlagserteilung für die vorerwähnte Auktion 2. eine zusätzliche Zuschlagserteilung für die vorerwähnte Auktion
durchzuführen, um die erforderliche Kapazitätsmenge gemäß der in § 6 durchzuführen, um die erforderliche Kapazitätsmenge gemäß der in § 6
erwähnten Anweisung zu erreichen. Diese Anweisung enthält einen erwähnten Anweisung zu erreichen. Diese Anweisung enthält einen
detaillierten Zeitplan und alle anderen Bestandteile des Verfahrens im detaillierten Zeitplan und alle anderen Bestandteile des Verfahrens im
Hinblick auf die Organisation der zusätzlichen Zuschlagserteilung, die Hinblick auf die Organisation der zusätzlichen Zuschlagserteilung, die
gegebenenfalls von § 10 abweichen können. gegebenenfalls von § 10 abweichen können.
Die Anweisung, den Kapazitätsvertrag zu kündigen, wird dem Die Anweisung, den Kapazitätsvertrag zu kündigen, wird dem
betreffenden Kapazitätsanbieter mitgeteilt. Die Anweisung, eine betreffenden Kapazitätsanbieter mitgeteilt. Die Anweisung, eine
zusätzliche Zuschlagserteilung zu organisieren, wird spätestens am zusätzliche Zuschlagserteilung zu organisieren, wird spätestens am
Werktag nach ihrer Annahme auf der Website der Generaldirektion Werktag nach ihrer Annahme auf der Website der Generaldirektion
Energie veröffentlicht. Energie veröffentlicht.
Für die in Absatz 3 Nr. 2 erwähnte zusätzliche Zuschlagserteilung Für die in Absatz 3 Nr. 2 erwähnte zusätzliche Zuschlagserteilung
gelten die in § 12 erwähnten Vorschriften zur Funktionsweise des gelten die in § 12 erwähnten Vorschriften zur Funktionsweise des
Kapazitätsmechanismus. Sie steht nur denjenigen Kapazitätsinhabern Kapazitätsmechanismus. Sie steht nur denjenigen Kapazitätsinhabern
offen, deren Gebot, das im Rahmen der 2021 organisierten Auktion offen, deren Gebot, das im Rahmen der 2021 organisierten Auktion
abgegeben worden ist, bei der ursprünglichen Zuschlagserteilung nicht abgegeben worden ist, bei der ursprünglichen Zuschlagserteilung nicht
ausgewählt worden ist. Sie beeinträchtigt keineswegs Gebote, die bei ausgewählt worden ist. Sie beeinträchtigt keineswegs Gebote, die bei
dieser ursprünglichen Zuschlagserteilung ausgewählt worden sind und dieser ursprünglichen Zuschlagserteilung ausgewählt worden sind und
für die ein Kapazitätsvertrag geschlossen und nicht gekündigt worden für die ein Kapazitätsvertrag geschlossen und nicht gekündigt worden
ist. ist.
Die Präqualifikationsdossiers, die Gebote und die technischen Die Präqualifikationsdossiers, die Gebote und die technischen
Einschränkungen des Netzes, die für die 2021 organisierte Auktion Einschränkungen des Netzes, die für die 2021 organisierte Auktion
gegolten haben, bleiben für die zusätzliche Zuschlagserteilung gegolten haben, bleiben für die zusätzliche Zuschlagserteilung
unverändert. unverändert.
In Abweichung von § 12 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe c) und § 12 Absatz 3 In Abweichung von § 12 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe c) und § 12 Absatz 3
Nr. 6 sind die in Absatz 5 erwähnten Kapazitätsinhaber, die an dem Nr. 6 sind die in Absatz 5 erwähnten Kapazitätsinhaber, die an dem
Verfahren zur zusätzlichen Zuschlagserteilung teilnehmen, Verfahren zur zusätzlichen Zuschlagserteilung teilnehmen,
verpflichtet, innerhalb der Frist, die in dem in Absatz 3 Nr. 2 verpflichtet, innerhalb der Frist, die in dem in Absatz 3 Nr. 2
erwähnten detaillierten Zeitplan angegeben ist: erwähnten detaillierten Zeitplan angegeben ist:
1. wenn (eine) Genehmigung(en) gemäß regionalen Vorschriften für den 1. wenn (eine) Genehmigung(en) gemäß regionalen Vorschriften für den
Bau und/oder den Betrieb der betreffenden Kapazität erforderlich Bau und/oder den Betrieb der betreffenden Kapazität erforderlich
ist/sind, dem Netzbetreiber nachzuweisen, dass ihnen diese ist/sind, dem Netzbetreiber nachzuweisen, dass ihnen diese
Genehmigung(en) in letzter Verwaltungsinstanz erteilt worden ist/sind, Genehmigung(en) in letzter Verwaltungsinstanz erteilt worden ist/sind,
und und
2. dem Netzbetreiber eine finanzielle Sicherheit in der gleichen Höhe 2. dem Netzbetreiber eine finanzielle Sicherheit in der gleichen Höhe
und mit den gleichen Merkmalen wie diejenige, die sie im Rahmen ihrer und mit den gleichen Merkmalen wie diejenige, die sie im Rahmen ihrer
Teilnahme an der 2021 organisierten Auktion erbracht haben, zu Teilnahme an der 2021 organisierten Auktion erbracht haben, zu
erbringen. erbringen.
Die zusätzliche Zuschlagserteilung unterliegt der Kontrolle der Die zusätzliche Zuschlagserteilung unterliegt der Kontrolle der
Kommission gemäß § 13. Die Kommission billigt die Ergebnisse der Kommission gemäß § 13. Die Kommission billigt die Ergebnisse der
zusätzlichen Zuschlagserteilung innerhalb der Frist, die in der in zusätzlichen Zuschlagserteilung innerhalb der Frist, die in der in
Absatz 3 Nr. 2 erwähnten Anweisung festgelegt ist. Unter Wahrung der Absatz 3 Nr. 2 erwähnten Anweisung festgelegt ist. Unter Wahrung der
Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen passt der Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen passt der
Netzbetreiber die Ergebnisse der Auktion an und nimmt er die Netzbetreiber die Ergebnisse der Auktion an und nimmt er die
Veröffentlichungen vor, die in den in § 12 erwähnten Vorschriften zur Veröffentlichungen vor, die in den in § 12 erwähnten Vorschriften zur
Funktionsweise des Kapazitätsmechanismus vorgesehen sind. Der Funktionsweise des Kapazitätsmechanismus vorgesehen sind. Der
Netzbetreiber teilt dem Minister das Ergebnis der zusätzlichen Netzbetreiber teilt dem Minister das Ergebnis der zusätzlichen
Zuschlagserteilung mit." Zuschlagserteilung mit."
Art. 3 - Artikel 7undecies § 12 Absatz 3 Nr. 2 desselben Gesetzes wird Art. 3 - Artikel 7undecies § 12 Absatz 3 Nr. 2 desselben Gesetzes wird
durch einen Buchstaben c) mit folgendem Wortlaut ergänzt: durch einen Buchstaben c) mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"c) Wenn (eine) Genehmigung(en) gemäß regionalen Vorschriften für den "c) Wenn (eine) Genehmigung(en) gemäß regionalen Vorschriften für den
Bau und/oder den Betrieb der betreffenden Kapazität erforderlich Bau und/oder den Betrieb der betreffenden Kapazität erforderlich
ist/sind, wird nachgewiesen, dass dem Kapazitätsinhaber diese ist/sind, wird nachgewiesen, dass dem Kapazitätsinhaber diese
Genehmigung(en) in letzter Verwaltungsinstanz vor dem äußersten Datum Genehmigung(en) in letzter Verwaltungsinstanz vor dem äußersten Datum
für die Abgabe der Gebote im Rahmen der in § 10 erwähnten Auktion für die Abgabe der Gebote im Rahmen der in § 10 erwähnten Auktion
erteilt worden ist/sind,". erteilt worden ist/sind,".
Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 28. Februar 2022 Gegeben zu Brüssel, den 28. Februar 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Energie Die Ministerin der Energie
T. VAN DER STRAETEN T. VAN DER STRAETEN
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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