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Meertalige weergave van Omzendbrief van 19/01/2006
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Omzendbrief GPI 47 betreffende sommige verloven toegekend in 2006. - Duitse vertaling Omzendbrief GPI 47 betreffende sommige verloven toegekend in 2006. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
19 JANUARI 2006. - Omzendbrief GPI 47 betreffende sommige verloven 19 JANUARI 2006. - Omzendbrief GPI 47 betreffende sommige verloven
toegekend in 2006. - Duitse vertaling toegekend in 2006. - Duitse vertaling
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
47 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 januari 2006 47 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 19 januari 2006
betreffende sommige verloven toegekend in 2006 (Belgisch Staatsblad betreffende sommige verloven toegekend in 2006 (Belgisch Staatsblad
van 8 februari 2006), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse van 8 februari 2006), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
19. JANUAR 2006 - Rundschreiben GPI 47 in Bezug auf bestimmte im Jahr 19. JANUAR 2006 - Rundschreiben GPI 47 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2006 gewährte Urlaubstage 2006 gewährte Urlaubstage
An die Frau Provinzgouverneurin, An die Frau Provinzgouverneurin,
An die Herren Provinzgouverneure, An die Herren Provinzgouverneure,
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt,
An die Frauen und Herren Bürgermeister, An die Frauen und Herren Bürgermeister,
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien, An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien,
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei,
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei, An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei,
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik, Vorbeugungspolitik,
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei, An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei,
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 9. November 2005 Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 9. November 2005
geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die
Richtlinien für das Jahr 2006 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Richtlinien für das Jahr 2006 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen
Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden,
und die Daten, an denen die Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. und die Daten, an denen die Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Urlaubskalender 2006 1. Urlaubskalender 2006
1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt,
gewährt. gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2006: Richtlinien für das Jahr 2006:
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2006 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2006
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2006 fallen zwei gesetzliche Feiertage (1. Januar und 11. Im Jahr 2006 fallen zwei gesetzliche Feiertage (1. Januar und 11.
November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder
haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von
Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle
Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 26. Mai und 3. November Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 26. Mai und 3. November
2006 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden. 2006 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen (oder gar Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen (oder gar
beide) der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage beide) der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage
(siehe Nummer 1.1) auf diese Daten festgelegt haben, können sie von (siehe Nummer 1.1) auf diese Daten festgelegt haben, können sie von
dieser Regel abweichen. dieser Regel abweichen.
2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an 2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an
Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die
Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf
bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage. bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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