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| Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 14 november 2006 betreffende de organisatie en de bevoegdheden van de federale politie. - Duitse vertaling | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 14 november 2006 betreffende de organisatie en de bevoegdheden van de federale politie. - Duitse vertaling |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 23 AUGUSTUS 2014. - Koninklijk besluit tot wijziging van het | 23 AUGUSTUS 2014. - Koninklijk besluit tot wijziging van het |
| koninklijk besluit van 14 november 2006 betreffende de organisatie en | koninklijk besluit van 14 november 2006 betreffende de organisatie en |
| de bevoegdheden van de federale politie. - Duitse vertaling | de bevoegdheden van de federale politie. - Duitse vertaling |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
| besluit van 23 augustus 2014 tot wijziging van het koninklijk besluit | besluit van 23 augustus 2014 tot wijziging van het koninklijk besluit |
| van 14 november 2006 betreffende de organisatie en de bevoegdheden van | van 14 november 2006 betreffende de organisatie en de bevoegdheden van |
| de federale politie (Belgisch Staatsblad van 3 september 2014). | de federale politie (Belgisch Staatsblad van 3 september 2014). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| vertaling in Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
| DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
| 23. AUGUST 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 23. AUGUST 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 14. November 2006 über die Organisation und die | Erlasses vom 14. November 2006 über die Organisation und die |
| Zuständigkeiten der föderalen Polizei | Zuständigkeiten der föderalen Polizei |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
| zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels |
| 93 § 3, ersetzt durch das Gesetz vom 26. März 2014 zur Festlegung von | 93 § 3, ersetzt durch das Gesetz vom 26. März 2014 zur Festlegung von |
| Maßnahmen zur Optimierung der Polizeidienste; | Maßnahmen zur Optimierung der Polizeidienste; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. November 2006 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. November 2006 über die |
| Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei; | Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 6. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 6. |
| Mai 2014; | Mai 2014; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrats vom 8. Mai 2014; | Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrats vom 8. Mai 2014; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den | Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den |
| Öffentlichen Dienst vom 2. Juni 2014; | Öffentlichen Dienst vom 2. Juni 2014; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 6. Juni | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 6. Juni |
| 2014; | 2014; |
| Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 345/1 des | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 345/1 des |
| Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 12. Mai 2014; | Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 12. Mai 2014; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.241/2 des Staatsrates vom 11. Juni | Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.241/2 des Staatsrates vom 11. Juni |
| 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
| 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag des Ministers des Innern und der Ministerin der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers des Innern und der Ministerin der Justiz |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Im Königlichen Erlass vom 14. November 2006 über die | Artikel 1 - Im Königlichen Erlass vom 14. November 2006 über die |
| Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei werden die | Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei werden die |
| Titel I bis V, die die Artikel 1 bis 17 umfassen, wie folgt ersetzt: | Titel I bis V, die die Artikel 1 bis 17 umfassen, wie folgt ersetzt: |
| "TITEL I - Begriffsbestimmungen | "TITEL I - Begriffsbestimmungen |
| Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
| unter "polizeilichen Informationen" alle Informationen, die die | unter "polizeilichen Informationen" alle Informationen, die die |
| integrierte Polizei für die Ausführung ihrer Aufträge benötigt. Es | integrierte Polizei für die Ausführung ihrer Aufträge benötigt. Es |
| handelt sich sowohl um operative Informationen im Sinne von Artikel | handelt sich sowohl um operative Informationen im Sinne von Artikel |
| 44/1 des Gesetzes über das Polizeiamt als auch um Informationen zur | 44/1 des Gesetzes über das Polizeiamt als auch um Informationen zur |
| Unterstützung der polizeilichen Organisation. | Unterstützung der polizeilichen Organisation. |
| TITEL II - Generalkommissariat | TITEL II - Generalkommissariat |
| KAPITEL I - Generalkommissariat | KAPITEL I - Generalkommissariat |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeiten | Abschnitt 1 - Zuständigkeiten |
| Art. 2 - Das Generalkommissariat nimmt folgende Aufträge wahr: | Art. 2 - Das Generalkommissariat nimmt folgende Aufträge wahr: |
| 1.in Sachen polizeiliche Strategie: | 1.in Sachen polizeiliche Strategie: |
| a) Vorbereitung des nationalen Sicherheitsplans in Absprache mit unter | a) Vorbereitung des nationalen Sicherheitsplans in Absprache mit unter |
| anderem dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei und Bewertung | anderem dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei und Bewertung |
| seiner Ausführung durch die föderale Polizei, | seiner Ausführung durch die föderale Polizei, |
| b) Vorbereitung der Erstellung des Haushaltsplans und Kontrolle seiner | b) Vorbereitung der Erstellung des Haushaltsplans und Kontrolle seiner |
| Ausführung, | Ausführung, |
| c) Organisation der Verwaltungskontrolle, einschließlich der internen | c) Organisation der Verwaltungskontrolle, einschließlich der internen |
| Kontrolle, insbesondere Beschwerdemanagement, Integrität, Ethik und | Kontrolle, insbesondere Beschwerdemanagement, Integrität, Ethik und |
| Vermittlung, | Vermittlung, |
| d) Durchführung der erforderlichen Audits in Bezug auf die | d) Durchführung der erforderlichen Audits in Bezug auf die |
| Arbeitsweise und die Effizienz der föderalen Polizei, | Arbeitsweise und die Effizienz der föderalen Polizei, |
| e) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, | e) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, |
| Festlegung von Normen und einer standardisierten Vorgehensweise in | Festlegung von Normen und einer standardisierten Vorgehensweise in |
| Sachen Informationssicherheit und Schutz des Privatlebens, die auf die | Sachen Informationssicherheit und Schutz des Privatlebens, die auf die |
| föderale Polizei oder auf die gesamte integrierte Polizei anwendbar | föderale Polizei oder auf die gesamte integrierte Polizei anwendbar |
| sind, | sind, |
| f) Entwicklung der Managementstrategie der föderalen Polizei, | f) Entwicklung der Managementstrategie der föderalen Polizei, |
| einschließlich der Politik in Sachen: | einschließlich der Politik in Sachen: |
| i) personelle Ressourcen, | i) personelle Ressourcen, |
| ii) Finanzen, | ii) Finanzen, |
| iii) Logistik, | iii) Logistik, |
| iv) polizeiliche Informationen und damit verbundene Systeme, | iv) polizeiliche Informationen und damit verbundene Systeme, |
| v) Untersuchung und Entwicklung, | v) Untersuchung und Entwicklung, |
| 2. in Sachen internationale polizeiliche Zusammenarbeit: | 2. in Sachen internationale polizeiliche Zusammenarbeit: |
| Politik, Entwicklung, Koordinierung, Verwaltung und Weiterverfolgung | Politik, Entwicklung, Koordinierung, Verwaltung und Weiterverfolgung |
| der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit für die integrierte | der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit für die integrierte |
| Polizei, einschließlich: | Polizei, einschließlich: |
| a) der Beziehungen mit den internationalen Organisationen, | a) der Beziehungen mit den internationalen Organisationen, |
| Einrichtungen und Agenturen, innerhalb und außerhalb der Europäischen | Einrichtungen und Agenturen, innerhalb und außerhalb der Europäischen |
| Union, | Union, |
| b) der bilateralen und multilateralen Übereinkünfte und Entwürfe mit | b) der bilateralen und multilateralen Übereinkünfte und Entwürfe mit |
| anderen Staaten oder Gruppen von Staaten, | anderen Staaten oder Gruppen von Staaten, |
| c) der Verarbeitung der internationalen polizeilichen Informationen, | c) der Verarbeitung der internationalen polizeilichen Informationen, |
| 3. gemäß Artikel 100bis § 1 Absatz 3 Nr. 3 des Gesetzes vom 7. | 3. gemäß Artikel 100bis § 1 Absatz 3 Nr. 3 des Gesetzes vom 7. |
| Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes, Kommunikation der föderalen Polizei, | integrierten Polizeidienstes, Kommunikation der föderalen Polizei, |
| 4. dekonzentrierte Koordinierung und Unterstützung, | 4. dekonzentrierte Koordinierung und Unterstützung, |
| 5. in Sachen Koordinierung: | 5. in Sachen Koordinierung: |
| Organisation und Verwaltung der nationalen Kontaktstelle zugunsten der | Organisation und Verwaltung der nationalen Kontaktstelle zugunsten der |
| Direktion der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, der | Direktion der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, der |
| Generaldirektion der Verwaltungspolizei und der Generaldirektion der | Generaldirektion der Verwaltungspolizei und der Generaldirektion der |
| Gerichtspolizei, an denen diese Direktionen teilnehmen, | Gerichtspolizei, an denen diese Direktionen teilnehmen, |
| 6. in Sachen Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, Aufträge in | 6. in Sachen Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, Aufträge in |
| Bezug auf die Verantwortung des Arbeitgebers, | Bezug auf die Verantwortung des Arbeitgebers, |
| 7. Unterbreitung sämtlicher nützlicher Vorschläge in Angelegenheiten | 7. Unterbreitung sämtlicher nützlicher Vorschläge in Angelegenheiten |
| in Bezug auf die Zuständigkeiten der föderalen Polizei an die | in Bezug auf die Zuständigkeiten der föderalen Polizei an die |
| Behörden. | Behörden. |
| Abschnitt 2 - Organisation | Abschnitt 2 - Organisation |
| Art. 3 - Das Generalkommissariat umfasst: | Art. 3 - Das Generalkommissariat umfasst: |
| 1. die Direktion der polizeilichen Strategie, | 1. die Direktion der polizeilichen Strategie, |
| 2. die Direktion der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, die | 2. die Direktion der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, die |
| zentrale und dekonzentrierte Dienste umfasst, | zentrale und dekonzentrierte Dienste umfasst, |
| 3. die Direktion der Kommunikation, | 3. die Direktion der Kommunikation, |
| 4. die Koordinations- und Unterstützungsdirektionen, | 4. die Koordinations- und Unterstützungsdirektionen, |
| 5. die interne Direktion für Gefahrenverhütung und Schutz am | 5. die interne Direktion für Gefahrenverhütung und Schutz am |
| Arbeitsplatz, die zentrale und dekonzentrierte Dienste umfasst. | Arbeitsplatz, die zentrale und dekonzentrierte Dienste umfasst. |
| KAPITEL II - Dekonzentrierte Direktionen | KAPITEL II - Dekonzentrierte Direktionen |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeiten | Abschnitt 1 - Zuständigkeiten |
| Art. 4 - Die dekonzentrierten Koordinations- und | Art. 4 - Die dekonzentrierten Koordinations- und |
| Unterstützungsdirektionen nehmen folgende Aufträge wahr: | Unterstützungsdirektionen nehmen folgende Aufträge wahr: |
| 1. Ausführung von strategischen Analysen, | 1. Ausführung von strategischen Analysen, |
| 2. gemäß Artikel 104 § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember | 2. gemäß Artikel 104 § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember |
| 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes, Umsetzung des nationalen | integrierten Polizeidienstes, Umsetzung des nationalen |
| Sicherheitsplans und Folgemaßnahmen zu diesem Plan, | Sicherheitsplans und Folgemaßnahmen zu diesem Plan, |
| 3. in Zusammenarbeit mit den dekonzentrierten | 3. in Zusammenarbeit mit den dekonzentrierten |
| Gerichtspolizeidirektionen, Beitrag zu einer integralen und | Gerichtspolizeidirektionen, Beitrag zu einer integralen und |
| integrierten Vorgehensweise in Sachen Sicherheitsphänomene, | integrierten Vorgehensweise in Sachen Sicherheitsphänomene, |
| 4. Förderung der integrierten Arbeitsweise der Polizeidienste, | 4. Förderung der integrierten Arbeitsweise der Polizeidienste, |
| 5. gemäß Artikel 104 § 1 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember | 5. gemäß Artikel 104 § 1 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember |
| 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes, administrative Verwaltung des Personals, | integrierten Polizeidienstes, administrative Verwaltung des Personals, |
| der Logistik, der Information und der Kommunikation sowie der | der Logistik, der Information und der Kommunikation sowie der |
| diesbezüglichen Technologie und der Finanzen für die Dienste, die | diesbezüglichen Technologie und der Finanzen für die Dienste, die |
| ihnen unterstehen, und für jede dekonzentrierte | ihnen unterstehen, und für jede dekonzentrierte |
| Gerichtspolizeidirektion, die sich innerhalb ihres Amtsbereichs | Gerichtspolizeidirektion, die sich innerhalb ihres Amtsbereichs |
| befindet, unter Berücksichtigung der von Letzterer formulierten | befindet, unter Berücksichtigung der von Letzterer formulierten |
| Bedürfnisse, | Bedürfnisse, |
| 6. funktionelle Verwaltung der verwaltungspolizeilichen Informationen, | 6. funktionelle Verwaltung der verwaltungspolizeilichen Informationen, |
| einschließlich der Erstellung der diesbezüglichen Fahndungsprogramme, | einschließlich der Erstellung der diesbezüglichen Fahndungsprogramme, |
| 7. Sammlung und Verarbeitung der zur Bewältigung von überlokalen | 7. Sammlung und Verarbeitung der zur Bewältigung von überlokalen |
| Ereignissen und Phänomenen erforderlichen verwaltungspolizeilichen | Ereignissen und Phänomenen erforderlichen verwaltungspolizeilichen |
| Informationen, | Informationen, |
| 8. je nach lokalen und föderalen Bedürfnissen, Ausführung der Aufträge | 8. je nach lokalen und föderalen Bedürfnissen, Ausführung der Aufträge |
| des Kommunikations- und Informationsdienstes auf Bezirksebene, | des Kommunikations- und Informationsdienstes auf Bezirksebene, |
| 9. gemäß Artikel 104 § 1 Absatz 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 7. Dezember | 9. gemäß Artikel 104 § 1 Absatz 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 7. Dezember |
| 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes, Koordinierung der Anträge auf operative | integrierten Polizeidienstes, Koordinierung der Anträge auf operative |
| und nichtoperative Unterstützung, | und nichtoperative Unterstützung, |
| 10. Direktion, Koordinierung und Unterstützung in den Bereichen, die | 10. Direktion, Koordinierung und Unterstützung in den Bereichen, die |
| in ihre Zuständigkeit fallen, | in ihre Zuständigkeit fallen, |
| 11. Einsetzung der belastbaren Kapazität an spezialisiertem Personal | 11. Einsetzung der belastbaren Kapazität an spezialisiertem Personal |
| und spezialisierten Mitteln der dekonzentrierten Einheiten der | und spezialisierten Mitteln der dekonzentrierten Einheiten der |
| Generaldirektion der Verwaltungspolizei für verwaltungspolizeiliche | Generaldirektion der Verwaltungspolizei für verwaltungspolizeiliche |
| Aufträge gemäß den Richtlinien des Ministers des Innern, | Aufträge gemäß den Richtlinien des Ministers des Innern, |
| 12. Organisation, Koordinierung, Verwaltung, Mobilisierung, Einsetzung | 12. Organisation, Koordinierung, Verwaltung, Mobilisierung, Einsetzung |
| und Bewertung der belastbaren Kapazität, | und Bewertung der belastbaren Kapazität, |
| 13. Training und Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des | 13. Training und Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des |
| Einsatzkorps und der belastbaren Kapazität, | Einsatzkorps und der belastbaren Kapazität, |
| 14. gemäß Artikel 103 § 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | 14. gemäß Artikel 103 § 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
| Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes, Zurverfügungstellung der vom Generaldirektor der | Polizeidienstes, Zurverfügungstellung der vom Generaldirektor der |
| Verwaltungspolizei angeforderten Mittel und Personalmitglieder, | Verwaltungspolizei angeforderten Mittel und Personalmitglieder, |
| vorrangig vor jedem anderen verwaltungspolizeilichen Auftrag, | vorrangig vor jedem anderen verwaltungspolizeilichen Auftrag, |
| 15. Überwachung der Beteiligung der lokalen Polizei an den lokalen | 15. Überwachung der Beteiligung der lokalen Polizei an den lokalen |
| Aufträgen mit föderalem Charakter, | Aufträgen mit föderalem Charakter, |
| 16. polizeilichen Opferbeistand. | 16. polizeilichen Opferbeistand. |
| Abschnitt 2 - Organisation | Abschnitt 2 - Organisation |
| Art. 5 - Die Koordinations- und Unterstützungsdirektionen umfassen: | Art. 5 - Die Koordinations- und Unterstützungsdirektionen umfassen: |
| 1. den Dienst Ressourcenmanagement, | 1. den Dienst Ressourcenmanagement, |
| 2. den Kommunikations- und Informationsdienst des Bezirks, | 2. den Kommunikations- und Informationsdienst des Bezirks, |
| 3. den Dienst operative Koordination und Unterstützung | 3. den Dienst operative Koordination und Unterstützung |
| TITEL III - Generaldirektion des Ressourcenmanagements und der | TITEL III - Generaldirektion des Ressourcenmanagements und der |
| Information | Information |
| KAPITEL I - Zuständigkeiten | KAPITEL I - Zuständigkeiten |
| Art. 6 - Die Generaldirektion des Ressourcenmanagements und der | Art. 6 - Die Generaldirektion des Ressourcenmanagements und der |
| Information nimmt folgende Aufträge wahr: | Information nimmt folgende Aufträge wahr: |
| 1. in Sachen Personal: | 1. in Sachen Personal: |
| a) Weiterverfolgung der Morphologie der föderalen Polizei, | a) Weiterverfolgung der Morphologie der föderalen Polizei, |
| b) Verwaltung: | b) Verwaltung: |
| i) der Mobilität des Personals der Polizeidienste, | i) der Mobilität des Personals der Polizeidienste, |
| ii) des Personals der föderalen Polizei, einschließlich der | ii) des Personals der föderalen Polizei, einschließlich der |
| Beförderungsvorschläge, mit Ausnahme der Bestellung zu der Funktion | Beförderungsvorschläge, mit Ausnahme der Bestellung zu der Funktion |
| als Generalkommissar und Generaldirektor, | als Generalkommissar und Generaldirektor, |
| c) durch oder aufgrund des Gesetzes der föderalen Polizei anvertraute | c) durch oder aufgrund des Gesetzes der föderalen Polizei anvertraute |
| Aufträge in Sachen Auswahl, Anwerbung und Ausbildung der Mitglieder | Aufträge in Sachen Auswahl, Anwerbung und Ausbildung der Mitglieder |
| der Polizeidienste, | der Polizeidienste, |
| d) Entwicklung und Verwaltung der Kompetenzen des Personals, | d) Entwicklung und Verwaltung der Kompetenzen des Personals, |
| e) Wissensmanagement, einschließlich der Zurverfügungstellung der | e) Wissensmanagement, einschließlich der Zurverfügungstellung der |
| nichtoperativen Dokumentation, | nichtoperativen Dokumentation, |
| f) Beziehungen mit den Gewerkschaftsorganisationen des Personals der | f) Beziehungen mit den Gewerkschaftsorganisationen des Personals der |
| Polizeidienste, | Polizeidienste, |
| g) personelle und soziale Unterstützung der Personalmitglieder der | g) personelle und soziale Unterstützung der Personalmitglieder der |
| föderalen Polizei bei der Ausführung des Dienstes und, auf eigenen | föderalen Polizei bei der Ausführung des Dienstes und, auf eigenen |
| Antrag, der Personalmitglieder der lokalen Polizei, | Antrag, der Personalmitglieder der lokalen Polizei, |
| h) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, | h) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, |
| Vorbereitung des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste, | Vorbereitung des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste, |
| i) Anwendung des Statuts und Verwaltung der Streitsachen in Bezug auf | i) Anwendung des Statuts und Verwaltung der Streitsachen in Bezug auf |
| die Personalmitglieder der föderalen Polizei, in dem Maße, wie kein | die Personalmitglieder der föderalen Polizei, in dem Maße, wie kein |
| Dritter hiervon betroffen ist, | Dritter hiervon betroffen ist, |
| j) Organisation und Ausführung von Tätigkeiten in Sachen Expertise, | j) Organisation und Ausführung von Tätigkeiten in Sachen Expertise, |
| Verwaltung, Kontrolle und Beratung im medizinischen Bereich, | Verwaltung, Kontrolle und Beratung im medizinischen Bereich, |
| k) Formulierung von juristischen Gutachten und Leistung einer | k) Formulierung von juristischen Gutachten und Leistung einer |
| juristischen Unterstützung in operativen und nichtoperativen | juristischen Unterstützung in operativen und nichtoperativen |
| Angelegenheiten, | Angelegenheiten, |
| 2. in Sachen Logistik: | 2. in Sachen Logistik: |
| a) Verwaltung der Ausrüstung und der Infrastruktur der föderalen | a) Verwaltung der Ausrüstung und der Infrastruktur der föderalen |
| Polizei, | Polizei, |
| b) im Rahmen der vom Minister des Innern zuerkannten Befugnisse, | b) im Rahmen der vom Minister des Innern zuerkannten Befugnisse, |
| Vorbereitung und Vergabe der öffentlichen Aufträge für die integrierte | Vorbereitung und Vergabe der öffentlichen Aufträge für die integrierte |
| Polizei, | Polizei, |
| c) logistische Unterstützung der föderalen Polizei und, auf eigenen | c) logistische Unterstützung der föderalen Polizei und, auf eigenen |
| Antrag, der lokalen Poliei und des Sekretariats der auf zwei Ebenen | Antrag, der lokalen Poliei und des Sekretariats der auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizei, | strukturierten integrierten Polizei, |
| d) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, | d) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, |
| Vorbereitung, Implementierung und Bewertung der Normen in Sachen | Vorbereitung, Implementierung und Bewertung der Normen in Sachen |
| Infrastruktur und Ausrüstung der Polizeidienste, einschließlich der | Infrastruktur und Ausrüstung der Polizeidienste, einschließlich der |
| Uniform, der Identifizierungsmittel und der Bewaffnung, | Uniform, der Identifizierungsmittel und der Bewaffnung, |
| 3. in Sachen polizeiliche Informationen und IKT-Mittel: | 3. in Sachen polizeiliche Informationen und IKT-Mittel: |
| a) Entwicklung des Konzepts der polizeilichen Informationen, | a) Entwicklung des Konzepts der polizeilichen Informationen, |
| b) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei: | b) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei: |
| i) Vorbereitung der Politik und der Regeln in Bezug auf die | i) Vorbereitung der Politik und der Regeln in Bezug auf die |
| Verarbeitung der polizeilichen Informationen und auf die | Verarbeitung der polizeilichen Informationen und auf die |
| Kommunikations- und Informationssysteme der integrierten Polizei, | Kommunikations- und Informationssysteme der integrierten Polizei, |
| ii) Vorbereitung der technischen Normen und der Regeln in Sachen | ii) Vorbereitung der technischen Normen und der Regeln in Sachen |
| Verwaltung der Kommunikations- und Informationssysteme der | Verwaltung der Kommunikations- und Informationssysteme der |
| integrierten Polizei, | integrierten Polizei, |
| c) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, | c) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, |
| Entwicklung und Verwaltung der Kommunikations- und Informationssysteme | Entwicklung und Verwaltung der Kommunikations- und Informationssysteme |
| der Polizeidienste, | der Polizeidienste, |
| d) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, | d) in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, |
| Entwicklung der Grundsätze, Prozesse und Methoden und der minimalen | Entwicklung der Grundsätze, Prozesse und Methoden und der minimalen |
| Betriebsstandards für die Informationsflüsse der Kommunikations- und | Betriebsstandards für die Informationsflüsse der Kommunikations- und |
| Informationsdienste des Bezirks sowie Bewertung ihrer Effizienz und | Informationsdienste des Bezirks sowie Bewertung ihrer Effizienz und |
| ihrer Qualität, einschließlich der Verwaltung der Anrufe, die über die | ihrer Qualität, einschließlich der Verwaltung der Anrufe, die über die |
| 112-Zentren an die integrierte Polizei gerichtet werden, | 112-Zentren an die integrierte Polizei gerichtet werden, |
| e) Verwaltung der in Artikel 44/7 des Gesetzes über das Polizeiamt | e) Verwaltung der in Artikel 44/7 des Gesetzes über das Polizeiamt |
| erwähnten allgemeinen nationalen Datenbank, | erwähnten allgemeinen nationalen Datenbank, |
| f) Organisation der Zurverfügungstellung der operativen Dokumentation, | f) Organisation der Zurverfügungstellung der operativen Dokumentation, |
| 4. in Sachen Finanzen: | 4. in Sachen Finanzen: |
| a) administrative Verwaltung der Finanzen der föderalen Polizei, | a) administrative Verwaltung der Finanzen der föderalen Polizei, |
| Kreditüberwachung und interne Finanzkontrolle, | Kreditüberwachung und interne Finanzkontrolle, |
| b) Erstellung und Ausführung des Haushaltsplans, | b) Erstellung und Ausführung des Haushaltsplans, |
| 5. Verwaltung einer Datenbank in Sachen Personal, Logistik und | 5. Verwaltung einer Datenbank in Sachen Personal, Logistik und |
| Finanzen. | Finanzen. |
| KAPITEL II - Organisation | KAPITEL II - Organisation |
| Art. 7 - Die Generaldirektion des Ressourcenmanagements und der | Art. 7 - Die Generaldirektion des Ressourcenmanagements und der |
| Information umfasst: | Information umfasst: |
| 1. die Direktion des Personals, | 1. die Direktion des Personals, |
| 2. die Direktion der Logistik, | 2. die Direktion der Logistik, |
| 3. die Direktion der polizeilichen Informationen und der IKT-Mittel, | 3. die Direktion der polizeilichen Informationen und der IKT-Mittel, |
| 4. die Direktion der Finanzen. | 4. die Direktion der Finanzen. |
| TITEL IV - Generaldirektion der Verwaltungspolizei | TITEL IV - Generaldirektion der Verwaltungspolizei |
| KAPITEL I - Zuständigkeiten | KAPITEL I - Zuständigkeiten |
| Art. 8 - Die Generaldirektion der Verwaltungspolizei nimmt folgende | Art. 8 - Die Generaldirektion der Verwaltungspolizei nimmt folgende |
| Aufträge wahr: | Aufträge wahr: |
| 1. in Sachen Verwaltungspolizei: | 1. in Sachen Verwaltungspolizei: |
| a) gemäß Artikel 101 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | a) gemäß Artikel 101 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
| zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes, Leitung und Einsatzkoordination bei | Polizeidienstes, Leitung und Einsatzkoordination bei |
| verwaltungspolizeilichen Aufträgen der zentralen Dienste der föderalen | verwaltungspolizeilichen Aufträgen der zentralen Dienste der föderalen |
| Polizei, einschließlich der Überwachung der Ereignisse, die eine | Polizei, einschließlich der Überwachung der Ereignisse, die eine |
| ernsthafte oder organisierte Gefahr für die öffentliche Ordnung | ernsthafte oder organisierte Gefahr für die öffentliche Ordnung |
| darstellen können, sowie Sammlung und Auswertung der polizeilichen | darstellen können, sowie Sammlung und Auswertung der polizeilichen |
| Informationen, die für den Einsatz der integrierten Polizei | Informationen, die für den Einsatz der integrierten Polizei |
| erforderlich sind, gemäß Artikel 101 Absatz 2 Nr. 1 des Gesetzes vom | erforderlich sind, gemäß Artikel 101 Absatz 2 Nr. 1 des Gesetzes vom |
| 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes. Unbeschadet der Zuständigkeiten des | integrierten Polizeidienstes. Unbeschadet der Zuständigkeiten des |
| Generalkommissariats in diesem Bereich unterhält die Generaldirektion | Generalkommissariats in diesem Bereich unterhält die Generaldirektion |
| mittels unverzüglicher Informierung der Direktion der internationalen | mittels unverzüglicher Informierung der Direktion der internationalen |
| polizeilichen Zusammenarbeit die internationalen Kontakte auf direktem | polizeilichen Zusammenarbeit die internationalen Kontakte auf direktem |
| Weg. | Weg. |
| Der Minister des Innern wird systematisch über alles informiert, was | Der Minister des Innern wird systematisch über alles informiert, was |
| die öffentliche Ordnung betrifft, | die öffentliche Ordnung betrifft, |
| b) Erteilung, Unterstützung und Überwachung der dekonzentrierten | b) Erteilung, Unterstützung und Überwachung der dekonzentrierten |
| verwaltungspolizeilichen Aufträge, die von den Koordinations- und | verwaltungspolizeilichen Aufträge, die von den Koordinations- und |
| Unterstützungsdirektionen ausgeführt werden; Aufträge, die | Unterstützungsdirektionen ausgeführt werden; Aufträge, die |
| insbesondere die Sammlung und Auswertung der zur Bewältigung von | insbesondere die Sammlung und Auswertung der zur Bewältigung von |
| Ereignissen und Phänomenen erforderlichen überlokalen Informationen | Ereignissen und Phänomenen erforderlichen überlokalen Informationen |
| umfassen, | umfassen, |
| c) konzeptuelle Entwicklung von Einsatzmethoden und -techniken in | c) konzeptuelle Entwicklung von Einsatzmethoden und -techniken in |
| Sachen Verwaltungspolizei, | Sachen Verwaltungspolizei, |
| d) gemeinsam mit der Generaldirektion der Gerichtspolizei, | d) gemeinsam mit der Generaldirektion der Gerichtspolizei, |
| Ausarbeitung von Programmen gemäß Artikel 95 des Gesetzes vom 7. | Ausarbeitung von Programmen gemäß Artikel 95 des Gesetzes vom 7. |
| Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes, | integrierten Polizeidienstes, |
| e) Entwicklung der Politik, Unterstützung und Überwachung des | e) Entwicklung der Politik, Unterstützung und Überwachung des |
| polizeilichen Opferbeistands, | polizeilichen Opferbeistands, |
| 2. in Sachen Verkehrsverbindungen, spezialisierte | 2. in Sachen Verkehrsverbindungen, spezialisierte |
| verwaltungspolizeiliche Aufträge und Unterstützung dieser Aufträge in | verwaltungspolizeiliche Aufträge und Unterstützung dieser Aufträge in |
| Sachen Grenzkontrolle, Verkehrs-, Eisenbahn-, Schifffahrts- und | Sachen Grenzkontrolle, Verkehrs-, Eisenbahn-, Schifffahrts- und |
| Luftfahrtpolizei, | Luftfahrtpolizei, |
| 3. in Sachen spezialisierte Unterstützung: | 3. in Sachen spezialisierte Unterstützung: |
| a) spezialisierte Aufträge in Sachen Schutz von Personen und Gütern, | a) spezialisierte Aufträge in Sachen Schutz von Personen und Gütern, |
| b) spezialisierte Unterstützungsaufträge für die vereinbarte Kontrolle | b) spezialisierte Unterstützungsaufträge für die vereinbarte Kontrolle |
| des öffentlichen Raums, | des öffentlichen Raums, |
| c) Luftunterstützung, | c) Luftunterstützung, |
| d) spezialisierte Unterstützung bei Polizeiaufträgen mit | d) spezialisierte Unterstützung bei Polizeiaufträgen mit |
| Hundeunterstützung, | Hundeunterstützung, |
| e) Schutz von Mitgliedern der königlichen Familie und von königlichen | e) Schutz von Mitgliedern der königlichen Familie und von königlichen |
| Palästen, | Palästen, |
| f) Schutz des SACEUR sowie Polizeiaufträge beim SHAPE. | f) Schutz des SACEUR sowie Polizeiaufträge beim SHAPE. |
| KAPITEL II - Organisation | KAPITEL II - Organisation |
| Art. 9 - Die Generaldirektion der Verwaltungspolizei umfasst: | Art. 9 - Die Generaldirektion der Verwaltungspolizei umfasst: |
| 1. in Sachen Verwaltungspolizei, die Direktion der Einsätze in | 1. in Sachen Verwaltungspolizei, die Direktion der Einsätze in |
| verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten, | verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten, |
| 2. in Sachen Verkehrsverbindungen, die Direktion: | 2. in Sachen Verkehrsverbindungen, die Direktion: |
| a) der Straßenpolizei, die zentrale und dekonzentrierte Dienste | a) der Straßenpolizei, die zentrale und dekonzentrierte Dienste |
| umfasst, | umfasst, |
| b) der Eisenbahnpolizei, die zentrale und dekonzentrierte Dienste | b) der Eisenbahnpolizei, die zentrale und dekonzentrierte Dienste |
| umfasst, | umfasst, |
| c) der Schifffahrtspolizei, die zentrale und dekonzentrierte Dienste | c) der Schifffahrtspolizei, die zentrale und dekonzentrierte Dienste |
| umfasst, | umfasst, |
| d) der Luftfahrtpolizei, die zentrale und dekonzentrierte Dienste | d) der Luftfahrtpolizei, die zentrale und dekonzentrierte Dienste |
| umfasst, | umfasst, |
| 3. in Sachen spezialisierte Unterstützung, die Direktion: | 3. in Sachen spezialisierte Unterstützung, die Direktion: |
| a) des Schutzes, die zentrale Einheiten und dekonzentrierte | a) des Schutzes, die zentrale Einheiten und dekonzentrierte |
| Abteilungen umfasst, | Abteilungen umfasst, |
| b) der öffentlichen Sicherheit, | b) der öffentlichen Sicherheit, |
| c) der Luftunterstützung, | c) der Luftunterstützung, |
| d) der Hundeunterstützung. | d) der Hundeunterstützung. |
| TITEL V - Generaldirektion der Gerichtspolizei | TITEL V - Generaldirektion der Gerichtspolizei |
| KAPITEL I - Generaldirektion | KAPITEL I - Generaldirektion |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeiten | Abschnitt 1 - Zuständigkeiten |
| Art. 10 - Die Generaldirektion der Gerichtspolizei nimmt folgende | Art. 10 - Die Generaldirektion der Gerichtspolizei nimmt folgende |
| Aufträge wahr: | Aufträge wahr: |
| 1. Entwicklung, Expertise, operative Koordination und Unterstützung, | 1. Entwicklung, Expertise, operative Koordination und Unterstützung, |
| Untersuchung und Qualitäts- und Verwaltungskontrolle, | Untersuchung und Qualitäts- und Verwaltungskontrolle, |
| 2. in Sachen gerichtspolizeiliche Einsätze: | 2. in Sachen gerichtspolizeiliche Einsätze: |
| a) gemäß Artikel 102 Absatz 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | a) gemäß Artikel 102 Absatz 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
| zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes, Sammlung und Auswertung der polizeilichen | Polizeidienstes, Sammlung und Auswertung der polizeilichen |
| Informationen, die für die Ausführung der im vorliegenden Artikel | Informationen, die für die Ausführung der im vorliegenden Artikel |
| aufgeführten Aufträge erforderlich sind. Unbeschadet der | aufgeführten Aufträge erforderlich sind. Unbeschadet der |
| Zuständigkeiten des Generalkommissariats in diesem Bereich unterhält | Zuständigkeiten des Generalkommissariats in diesem Bereich unterhält |
| die Generaldirektion mittels unverzüglicher Informierung der Direktion | die Generaldirektion mittels unverzüglicher Informierung der Direktion |
| der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit die notwendigen | der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit die notwendigen |
| internationalen Kontakte auf direktem Weg. | internationalen Kontakte auf direktem Weg. |
| b) gemäß Artikel 102 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | b) gemäß Artikel 102 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
| zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes, Leitung und Einsatzkoordination bei | Polizeidienstes, Leitung und Einsatzkoordination bei |
| gerichtspolizeilichen Aufträgen der zentralen Dienste der föderalen | gerichtspolizeilichen Aufträgen der zentralen Dienste der föderalen |
| Polizei, einschließlich: | Polizei, einschließlich: |
| i) gemeinsam mit der Generaldirektion der Verwaltungspolizei, der | i) gemeinsam mit der Generaldirektion der Verwaltungspolizei, der |
| Ausarbeitung von Programmen gemäß Artikel 95 des Gesetzes vom 7. | Ausarbeitung von Programmen gemäß Artikel 95 des Gesetzes vom 7. |
| Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes, | integrierten Polizeidienstes, |
| ii) der Ausführung von Artikel 102 Absatz 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 7. | ii) der Ausführung von Artikel 102 Absatz 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 7. |
| Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes, | integrierten Polizeidienstes, |
| iii) der strategischen und einsatzbezogenen Kriminalanalyse, | iii) der strategischen und einsatzbezogenen Kriminalanalyse, |
| iv) der Vermögensanalyse, | iv) der Vermögensanalyse, |
| v) der Ausführung von Überwachungsmaßnahmen in Sachen Kommunikation | v) der Ausführung von Überwachungsmaßnahmen in Sachen Kommunikation |
| und Fernmeldewesen, | und Fernmeldewesen, |
| vi) der Fahndung nach flüchtigen Personen im Rahmen der der föderalen | vi) der Fahndung nach flüchtigen Personen im Rahmen der der föderalen |
| Polizei anvertrauten Ermittlungen und nach flüchtigen Verurteilten, | Polizei anvertrauten Ermittlungen und nach flüchtigen Verurteilten, |
| vii) der nationalen Verwaltung der besonderen Ermittlungsmethoden, | vii) der nationalen Verwaltung der besonderen Ermittlungsmethoden, |
| einschließlich der nationalen Verwaltung der Informanten gemäß Artikel | einschließlich der nationalen Verwaltung der Informanten gemäß Artikel |
| 47decies § 2 des Strafprozessgesetzbuches, und der Durchführung, der | 47decies § 2 des Strafprozessgesetzbuches, und der Durchführung, der |
| Kontrolle und der Koordinierung der Einsätze der Sondereinheiten, | Kontrolle und der Koordinierung der Einsätze der Sondereinheiten, |
| viii) der im Rahmen des Schutzes von Zeugen getroffenen | viii) der im Rahmen des Schutzes von Zeugen getroffenen |
| Schutzmaßnahmen, | Schutzmaßnahmen, |
| ix) der Identifizierung von Opfern, | ix) der Identifizierung von Opfern, |
| c) spezialisierte gerichtliche Aufträge im Militärmilieu, | c) spezialisierte gerichtliche Aufträge im Militärmilieu, |
| einschließlich der Abteilungen der föderalen Polizei, die in Anwendung | einschließlich der Abteilungen der föderalen Polizei, die in Anwendung |
| von Artikel 112 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | von Artikel 112 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
| Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes zur Verfügung gestellt werden, | Polizeidienstes zur Verfügung gestellt werden, |
| 3. gemäß Artikel 102 Absatz 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | 3. gemäß Artikel 102 Absatz 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
| zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes, kriminaltechnische und -wissenschaftliche Aufträge, | Polizeidienstes, kriminaltechnische und -wissenschaftliche Aufträge, |
| 4. Aufträge und Einsätze der Sondereinheiten, die Folgendes umfassen: | 4. Aufträge und Einsätze der Sondereinheiten, die Folgendes umfassen: |
| a) besondere Ermittlungs-, Beobachtungs- und Infiltrierungsmethoden | a) besondere Ermittlungs-, Beobachtungs- und Infiltrierungsmethoden |
| sowie andere Ermittlungsmethoden wie diskrete visuelle Kontrollen und | sowie andere Ermittlungsmethoden wie diskrete visuelle Kontrollen und |
| direkte Abhörungen, | direkte Abhörungen, |
| b) besondere Überwachungs- und Einsatzaufträge, | b) besondere Überwachungs- und Einsatzaufträge, |
| c) Verwaltung der zentralen technischen Erleichterungen zur | c) Verwaltung der zentralen technischen Erleichterungen zur |
| Überwachung des Fernmeldeverkehrs, | Überwachung des Fernmeldeverkehrs, |
| d) spezialisierte Unterstützung der verwaltungspolizeilichen Aufträge, | d) spezialisierte Unterstützung der verwaltungspolizeilichen Aufträge, |
| 5. spezialisierte gerichtspolizeiliche Aufträge und Unterstützung | 5. spezialisierte gerichtspolizeiliche Aufträge und Unterstützung |
| dieser Aufträge, insbesondere in Sachen schwere und organisierte | dieser Aufträge, insbesondere in Sachen schwere und organisierte |
| Kriminalität, | Kriminalität, |
| 6. Ausführung spezialisierter verwaltungspolizeilicher Aufträge, | 6. Ausführung spezialisierter verwaltungspolizeilicher Aufträge, |
| insbesondere Überwachung der Risikogruppen, | insbesondere Überwachung der Risikogruppen, |
| 7. Organisation, Koordinierung, Verwaltung, Mobilisierung, Einsetzung | 7. Organisation, Koordinierung, Verwaltung, Mobilisierung, Einsetzung |
| und Bewertung der belastbaren Kapazität in Sachen gerichtspolizeiliche | und Bewertung der belastbaren Kapazität in Sachen gerichtspolizeiliche |
| Aufträge. | Aufträge. |
| Abschnitt 2 - Organisation | Abschnitt 2 - Organisation |
| Art. 11 - Die Generaldirektion der Gerichtspolizei umfasst: | Art. 11 - Die Generaldirektion der Gerichtspolizei umfasst: |
| 1. die zentrale Direktion der Einsätze in gerichtspolizeilichen | 1. die zentrale Direktion der Einsätze in gerichtspolizeilichen |
| Angelegenheiten, | Angelegenheiten, |
| 2. die zentrale Direktion der Kriminaltechnik und -wissenschaft, | 2. die zentrale Direktion der Kriminaltechnik und -wissenschaft, |
| 3. die Direktion der Sondereinheiten, die zentrale und dekonzentrierte | 3. die Direktion der Sondereinheiten, die zentrale und dekonzentrierte |
| Dienste umfasst, | Dienste umfasst, |
| 4. die zentrale Direktion der Bekämpfung der schweren und | 4. die zentrale Direktion der Bekämpfung der schweren und |
| organisierten Kriminalität, bestehend aus: | organisierten Kriminalität, bestehend aus: |
| a) den zentralen Ämtern zur Bekämpfung von Korruption, zur Bekämpfung | a) den zentralen Ämtern zur Bekämpfung von Korruption, zur Bekämpfung |
| der organisierten Wirtschafts- und Finanzkriminalität und zur | der organisierten Wirtschafts- und Finanzkriminalität und zur |
| Bekämpfung von Computerkriminalität, | Bekämpfung von Computerkriminalität, |
| b) den Diensten, die mit der Überwachung der im nationalen | b) den Diensten, die mit der Überwachung der im nationalen |
| Sicherheitsplan aufgeführten vorrangigen Kriminalitätsphänomene | Sicherheitsplan aufgeführten vorrangigen Kriminalitätsphänomene |
| beauftragt sind, | beauftragt sind, |
| 5. die dekonzentrierten Gerichtspolizeidirektionen. | 5. die dekonzentrierten Gerichtspolizeidirektionen. |
| KAPITEL II - Dekonzentrierte Direktionen | KAPITEL II - Dekonzentrierte Direktionen |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeiten | Abschnitt 1 - Zuständigkeiten |
| Art. 12 - Die dekonzentrierten Gerichtspolizeidirektionen nehmen | Art. 12 - Die dekonzentrierten Gerichtspolizeidirektionen nehmen |
| folgende Aufträge wahr: | folgende Aufträge wahr: |
| 1. gemäß Artikel 105 § 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | 1. gemäß Artikel 105 § 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
| Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes, Ausführung der spezialisierten gerichtspolizeilichen | Polizeidienstes, Ausführung der spezialisierten gerichtspolizeilichen |
| Aufträge, | Aufträge, |
| 2. Umsetzung des nationalen Sicherheitsplans und Folgemaßnahmen zu | 2. Umsetzung des nationalen Sicherheitsplans und Folgemaßnahmen zu |
| diesem Plan, | diesem Plan, |
| 3. funktionelle Verwaltung der gerichtspolizeilichen Informationen, | 3. funktionelle Verwaltung der gerichtspolizeilichen Informationen, |
| 4. subsidiär: Sammlung und Verarbeitung der Informationen in Bezug auf | 4. subsidiär: Sammlung und Verarbeitung der Informationen in Bezug auf |
| die Ausführung spezialisierter verwaltungspolizeilicher Aufträge, | die Ausführung spezialisierter verwaltungspolizeilicher Aufträge, |
| 5. lokale Verwaltung der Informanten gemäß Artikel 47decies § 3 des | 5. lokale Verwaltung der Informanten gemäß Artikel 47decies § 3 des |
| Strafprozessgesetzbuches, | Strafprozessgesetzbuches, |
| 6. Koordinierung der Anträge auf operative Unterstützung, die in ihre | 6. Koordinierung der Anträge auf operative Unterstützung, die in ihre |
| Zuständigkeit fallen, | Zuständigkeit fallen, |
| 7. Direktion, Koordinierung und Unterstützung in den Bereichen, die in | 7. Direktion, Koordinierung und Unterstützung in den Bereichen, die in |
| ihre Zuständigkeit fallen, | ihre Zuständigkeit fallen, |
| 8. Überwachung der Beteiligung der lokalen Polizei an den lokalen | 8. Überwachung der Beteiligung der lokalen Polizei an den lokalen |
| Aufträgen mit föderalem Charakter, | Aufträgen mit föderalem Charakter, |
| 9. in Zusammenarbeit mit den dekonzentrierten Koordinations- und | 9. in Zusammenarbeit mit den dekonzentrierten Koordinations- und |
| Unterstützungsdirektionen, Beitrag zu einer integralen und | Unterstützungsdirektionen, Beitrag zu einer integralen und |
| integrierten Vorgehensweise in Sachen Sicherheitsphänomene. | integrierten Vorgehensweise in Sachen Sicherheitsphänomene. |
| Abschnitt 2 - Organisation | Abschnitt 2 - Organisation |
| Art. 13 - Die dekonzentrierten Gerichtspolizeidirektionen umfassen: | Art. 13 - Die dekonzentrierten Gerichtspolizeidirektionen umfassen: |
| 1. den Dienst Einsatzleitung und -koordination, | 1. den Dienst Einsatzleitung und -koordination, |
| 2. Dienste für spezialisierte Fahndung, | 2. Dienste für spezialisierte Fahndung, |
| 3. in den dekonzentrierten Direktionen von Antwerpen, Brüssel, | 3. in den dekonzentrierten Direktionen von Antwerpen, Brüssel, |
| Charleroi/Mons, Ostflandern und Lüttich, spezialisierte | Charleroi/Mons, Ostflandern und Lüttich, spezialisierte |
| Fahndungseinheiten in Sachen Terrorismus, organisierte Wirtschafts- | Fahndungseinheiten in Sachen Terrorismus, organisierte Wirtschafts- |
| und Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und | und Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und |
| IKT-Kriminalität, | IKT-Kriminalität, |
| 4. das kriminaltechnische und -wissenschaftliche Labor, | 4. das kriminaltechnische und -wissenschaftliche Labor, |
| 5. Dienste für operative Unterstützung." | 5. Dienste für operative Unterstützung." |
| Art. 2 - Die Inhaber der im vorliegenden Erlass erwähnten Direktionen | Art. 2 - Die Inhaber der im vorliegenden Erlass erwähnten Direktionen |
| sind dafür zuständig, die am Tag vor demjenigen des Inkrafttretens des | sind dafür zuständig, die am Tag vor demjenigen des Inkrafttretens des |
| vorliegenden Erlasses laufenden Verfahren fortzusetzen. | vorliegenden Erlasses laufenden Verfahren fortzusetzen. |
| Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. | Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. |
| Art. 4 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz | Art. 4 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz |
| zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung | zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 23. August 2014 | Gegeben zu Brüssel, den 23. August 2014 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern und der | Der Vizepremierminister und Minister des Innern und der |
| Chancengleichheit | Chancengleichheit |
| M. WATHELET | M. WATHELET |
| Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
| Frau M. DE BLOCK | Frau M. DE BLOCK |