gepubliceerd op 03 december 2007
Ministerieel besluit tot bepaling van de opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2008 door de provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
28 SEPTEMBER 2007. - Ministerieel besluit tot bepaling van de opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2008 door de provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 28 september 2007 tot bepaling van de opleidingen tot het behalen van brevetten die in 2008 door de provinciale opleidingscentra voor de openbare brandweerdiensten worden georganiseerd (Belgisch Staatsblad van 15 oktober 2007).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 van de wet van 21 april 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 28. SEPTEMBER 2007 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste im Jahr 2008 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets Der Minister des Innern, Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8.April 2003 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste, insbesondere der Artikel 17 und 22;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. April 2003 zur Einsetzung eines Hohen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste und zweier Überprovinzialer Ausbildungsräte für die öffentlichen Feuerwehrdienste, insbesondere des Artikels 30;
Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen für das Kalenderjahr 2008 vorgebrachten Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets;
Aufgrund der Bedürfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets, die von den Behörden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen, die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehören, für das Kalenderjahr 2008 vorgebracht wurden;
In der Erwägung, dass die zwei Überprovinzialen Ausbildungsräte für die öffentlichen Feuerwehrdienste, jeder für die ihn betreffenden provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, für die Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste organisierten Ausbildungen zu sorgen;
Aufgrund der Stellungnahme des Niederländischsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste zu vorerwähnten Bedürfnissen;
Aufgrund der Stellungnahme des Französischsprachigen und Deutschsprachigen Überprovinzialen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste zu vorerwähnten Bedürfnissen, Erlässt: Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Antwerpen wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 2 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Wallonisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Adjudanten.
Art. 3 - Das Ausbildungszentrum der Brüsseler Feuerwehr wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets im Bereich Krisenmanagement.
Art. 4 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Hennegau wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets im Bereich Krisenmanagement. Art. 5 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Lüttich wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 6.des Brevets im Bereich Krisenmanagement.
Art. 6 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Limburg wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Offiziers, 6.des Brevets eines Brandschutztechnikers, 7. des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 8.des Brevets eines Dienstleiters.
Art. 7 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Luxemburg wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildung zur Erlangung folgenden Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns. Art. 8 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Namur wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjudanten.
Art. 9 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Ostflandern wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Sergeanten, 3. des Brevets eines Offiziers, 4.des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 5. des Brevets eines Dienstleiters. Art. 10 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Flämisch-Brabant wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Korporals, 3. des Brevets eines Sergeanten, 4.des Brevets eines Adjutanten, 5. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 6.des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 7. des Brevets eines Dienstleiters. Art. 11 - Das Ausbildungszentrum für die öffentlichen Feuerwehrdienste der Provinz Westflandern wird beauftragt, im Jahr 2008 die Ausbildungen zur Erlangung folgender Brevets zu organisieren: 1. des Brevets eines Feuerwehrmanns, 2.des Brevets eines Adjutanten, 3. des Brevets eines Brandschutztechnikers, 4.des Brevets im Bereich Krisenmanagement, 5. des Brevets eines Dienstleiters. Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Brüssel, den 28. September 2007 P. DEWAEL