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Koninklijk Besluit van 18 februari 2024
gepubliceerd op 05 april 2024

Koninklijk besluit betreffende de bekendmaking van de verkiezingsuitslagen. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2024002975
pub.
05/04/2024
prom.
18/02/2024
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


18 FEBRUARI 2024. - Koninklijk besluit betreffende de bekendmaking van de verkiezingsuitslagen. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 18 februari 2024 betreffende de bekendmaking van de verkiezingsuitslagen (Belgisch Staatsblad van 28 februari 2024).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass über die Veröffentlichung der Wahlergebnisse PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1984 über die Veröffentlichung der Wahlergebnisse;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Februar 2022;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 9. Mai 2022; Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.667/2 des Staatsrates vom 6. Juli 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12.

Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In Erwägung der technologischen Entwicklung und der Möglichkeit, die Wahlergebnisse einfach und schnell der gesamten Bevölkerung auf einer Website zur Verfügung zu stellen;

In Erwägung der Notwendigkeit, eine Bereitstellung der Wahlergebnisse auf Papier für Personen vorzusehen, die insbesondere keinen Zugriff auf elektronische Informationen haben;

Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Die offiziellen Ergebnisse der Parlaments- und Europawahlen werden online auf einer den Wahlen gewidmeten Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres veröffentlicht. Der für Inneres zuständige Minister wird die Internetadresse dieser Website mitteilen.

Art. 2 - § 1 - Broschüren mit den offiziellen Ergebnissen der Parlaments- und Europawahlen werden kostenlos auf Papier an alle Personen übermittelt, die dies beim Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres beantragen, solange der Vorrat reicht.

Broschüren mit den Ergebnissen der Parlaments- und Europawahlen werden aus eigener Initiative kostenlos in elektronischem Format an die Dienste der Abgeordnetenkammer und des Europäischen Parlaments übermittelt. § 2 - Der Vermerk "Vorliegendes Exemplar darf nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden" muss auf jeder in § 1 erwähnten Broschüre angebracht werden.

Art. 3 - Der Königliche Erlass vom 20. Dezember 1984 über die Veröffentlichung der Wahlergebnisse wird aufgehoben.

Art. 4 - Unser Minister des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 18. Februar 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung A. VERLINDEN

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