Etaamb.openjustice.be
Koninklijk Besluit van 12 december 2024
gepubliceerd op 11 februari 2025

Koninklijk besluit ter uitvoering van artikel 4/2, § 2, vierde lid, van de wet van 26 juni 1990 inzake de bescherming opgelegd aan een persoon met een psychiatrische aandoening. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst volksgezondheid, veiligheid van de voedselketen en leefmilieu
numac
2025001135
pub.
11/02/2025
prom.
12/12/2024
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

12 DECEMBER 2024. - Koninklijk besluit ter uitvoering van artikel 4/2, § 2, vierde lid, van de wet van 26 juni 1990Relevante gevonden documenten type wet prom. 26/06/1990 pub. 22/07/2009 numac 2009000474 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de bescherming van de persoon van de geesteszieke sluiten inzake de bescherming opgelegd aan een persoon met een psychiatrische aandoening. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 12 december 2024 ter uitvoering van artikel 4/2, § 2, vierde lid, van de wet van 26 juni 1990Relevante gevonden documenten type wet prom. 26/06/1990 pub. 22/07/2009 numac 2009000474 bron federale overheidsdienst binnenlandse zaken Wet betreffende de bescherming van de persoon van de geesteszieke sluiten inzake de bescherming opgelegd aan een persoon met een psychiatrische aandoening (Belgisch Staatsblad van 19 december 2024, err. van 24 december 2024).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT 12. DEZEMBER 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 4/2 § 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 26.Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz, des Artikels 4/2 § 2 Absatz 4, eingefügt durch das Gesetz vom 16. Mai 2024;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. September 2024;

Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom 29. November 2024;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 77.114/2 des Staatsrates vom 13. November 2024, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Der in Artikel 4/2 § 2 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz erwähnte Behandlungsplan wird von dem Arzt, der für die Durchführung der freiwilligen Behandlung unter Bedingungen verantwortlich ist, gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster erstellt.

Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 12. Dezember 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Volksgesundheit F. VANDENBROUCKE


Anlage Muster eines Behandlungsplans im Rahmen des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz Die Unterzeichneten: - Frau/Herr (Name, Vorname): geboren am //, nachstehend "Patient" genannt, gegebenenfalls der gesetzliche Vertreter des Patienten aufgrund des Gesetzes vom 22. August 2002 über die Rechte des Patienten: Frau/Herr (Name, Vorname): geboren am //, in nachstehend "gesetzlicher Vertreter des Patienten" genannt, - Frau/Herr (Name, Vorname): Arzt mit der LIKIV-Nummer: nachstehend "Arzt, der für die Durchführung der Behandlung verantwortlich ist," genannt, schließen den vorliegenden Plan zur freiwilligen Behandlung unter Bedingungen ab. 1. Behandlungsort Adresse des Ortes, an dem die Behandlung des Patienten stattfindet: Gegebenenfalls Kontaktdaten der Person, die für den Wohnort/die Einrichtung, der/die als Behandlungsort bestimmt wird, verantwortlich ist: 2.Identifizierung des Netzwerks von Personen, die an diesen Behandlungsplan gebunden sind (einschließlich des Patienten und der Angehörigen)

Name und Vorname

Eigenschaft/Funktion

Adresse

Telefonnummer/ E-Mail-Adresse

Anwesenheit beim Patienten


3. Umstände, die zur Behandlung des Patienten geführt haben, einschließlich einer Beschreibung der Problemsituation .. . . . . . . . . . . . . . 4. Kurze Beschreibung, aus der hervorgeht, dass die Absprache zu einer Einwilligung geführt hat, und in der angegeben ist, auf welcher Grundlage der Arzt, der für die Durchführung der Behandlung verantwortlich ist, vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass die Person mit einer psychiatrischen Erkrankung sich an die von ihm vorgeschlagene freiwillige Behandlung unter Bedingungen halten wird .. . . . . . . . . . . . . . 5. Bedingungen und Verpflichtungen 5.1 Patient . . . . . . . . . . . . . . . 5.2 Gesetzlicher Vertreter des Patienten . . . . . . . . . . . . . . . 5.3 Arzt, der für die Durchführung der Behandlung verantwortlich ist . . . . . . . . . . . . . . . 5.4 Dritter (Identität und Eigenschaft des Dritten genau angeben) . . . . . . . . . . . . . . . 6. Zusammenfassung der geplanten Behandlung und deren Überwachung, einschließlich einer Beschreibung der therapeutischen Mittel, die angewandt werden, um die in Artikel 2 des vorerwähnten Gesetzes vom 26.Juni 1990 erwähnte Gefahr so weit wie möglich abzuwenden . . . . . . . . . . . . . . .

Erstellt in, am / /

Unterschrift des Patienten: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Patienten:

Unterschrift des Arztes, der für die Durchführung der Behandlung verantwortlich ist: Unterschrift des/der Dritten:


Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. Dezember 2024 zur Ausführung von Artikel 4/2 § 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den einer Person mit einer psychiatrischen Erkrankung auferlegten Schutz beigefügt zu werden.

PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Volksgesundheit F. VANDENBROUCKE


^