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Koninklijk Besluit van 04 juni 2024
gepubliceerd op 12 augustus 2024

Koninklijk besluit tot toekenning van de subsidies voor het kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de stembureaus bij de verkiezingen van 9 juni 2024. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2024007533
pub.
12/08/2024
prom.
04/06/2024
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

4 JUNI 2024. - Koninklijk besluit tot toekenning van de subsidies voor het kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de stembureaus bij de verkiezingen van 9 juni 2024. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 4 juni 2024 tot toekenning van de subsidies voor het kosteloze vervoer van de personen met een handicap naar de stembureaus bij de verkiezingen van 9 juni 2024 (Belgisch Staatsblad van 7 juni 2024).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 4. JUNI 2024 - Königlicher Erlass zur Gewährung von Zuschüssen für die kostenlose Beförderung von Menschen mit einer Behinderung zu den Wahlbüros bei den Wahlen vom 9.Juni 2024 PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des Föderalstaates, insbesondere der Artikel 121 bis 124 über die Kontrolle der Gewährung und Verwendung von Zuschüssen;

Aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024;

Aufgrund des Artikels 130 Absatz 1 Nr. 3bis des Wahlgesetzbuches, in dem bestimmt ist, dass die Ausgaben für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros für Wähler mit einer Behinderung zu Lasten des Staates gehen;

In der Erwägung, dass die Bezuschussung es ermöglicht, für die Wahlen vom 9. Juni 2024 auf spezialisierte Vereinigungen zurückzugreifen, die im Bereich des angepassten Transports für Menschen mit einer Behinderung tätig sind, damit diese ein angemessenes Beförderungsmittel nutzen können, auf das sie in ihrem täglichen Leben gewöhnlich zurückgreifen;

Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 29. April 2024;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 3. Juni 2024; Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

In der Erwägung, dass vorliegender Erlass keinen Verordnungscharakter hat, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat gefordert;

Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung.

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - 1. Ein Zuschuss in Höhe von 61.200 EUR wird der VoG ASTA für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt. 2. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird MAV Antwerpen für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt. 3. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Antwerpse Rolkar für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt. 4. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolmobiel für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt. 5. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Handicar Zoersel für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt. 6. Ein Zuschuss in Höhe von 2.203,2 EUR wird DAV Rolkar Rivierenland für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Antwerpen, gewährt. 7. Ein Zuschuss in Höhe von 7.752 EUR wird MAV West-Vlaanderen Mobiwest für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Westflandern, gewährt. 8. Ein Zuschuss in Höhe von 9.792 EUR wird der VoG Mobar für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Ostflandern, gewährt. 9. Ein Zuschuss in Höhe von 6.936 EUR wird MAV Vlaams-Brabant für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Flämisch-Brabant, gewährt. 10. Ein Zuschuss in Höhe von 5.304 EUR wird MAV Limburg für die Organisation eines angepassten Transportdienstes zu den Wahlbüros am 9. Juni 2024 für Menschen mit einer Behinderung in der Flämischen Region, Provinz Limburg, gewährt. Art. 2 - Diese Zuschüsse werden auf die Haushaltsmittel angerechnet, die in der Zuweisung 51 94 33.00.13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans für das Jahr 2024 eingetragen sind.

Art. 3 - Der Zuschuss wird auf Vorlage der Rechnungen und Belege ausgezahlt.

Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am 7. Juni 2024 in Kraft.

Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung A. VERLINDEN


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