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Meertalige weergave van Wet van 31/07/2023
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Wet tot uitvoering van het afsprakenkader in het kader van de interprofessionele onderhandelingen voor de periode 2023-2024. - Duitse vertaling Loi exécutant l'accord cadre dans le cadre des négociations interprofessionnelles pour la période 2023-2024. - Traduction allemande
31 JULI 2023. - Wet tot uitvoering van het afsprakenkader in het kader 31 JUILLET 2023. - Loi exécutant l'accord cadre dans le cadre des
van de interprofessionele onderhandelingen voor de periode 2023-2024. négociations interprofessionnelles pour la période 2023-2024. -
- Duitse vertaling Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 31 juli Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
2023 tot uitvoering van het afsprakenkader in het kader van de loi du 31 juillet 2023 exécutant l'accord cadre dans le cadre des
interprofessionele onderhandelingen voor de periode 2023-2024 négociations interprofessionnelles pour la période 2023-2024 (Moniteur
(Belgisch Staatsblad van 5 september 2023). belge du 5 septembre 2023).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE
KONZERTIERUNG UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN KONZERTIERUNG UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
31. JULI 2023 - Gesetz zur Ausführung des Rahmenabkommens im Rahmen 31. JULI 2023 - Gesetz zur Ausführung des Rahmenabkommens im Rahmen
der berufsübergreifenden Verhandlungen für den Zeitraum 2023-2024 der berufsübergreifenden Verhandlungen für den Zeitraum 2023-2024
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
TITEL 1 - Einleitende Bestimmung TITEL 1 - Einleitende Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
TITEL 2 - Arbeit TITEL 2 - Arbeit
KAPITEL 1 - Wiedereinführung der Maßnahme der KAPITEL 1 - Wiedereinführung der Maßnahme der
Wirtschaftsbelebungsstunden Wirtschaftsbelebungsstunden
Art. 2 - § 1 - Die in Artikel 25bis § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 16. Art. 2 - § 1 - Die in Artikel 25bis § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 16.
März 1971 über die Arbeit erwähnten hundert Stunden werden in allen März 1971 über die Arbeit erwähnten hundert Stunden werden in allen
Sektoren für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Sektoren für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023
einschließlich, für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. einschließlich, für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31.
Dezember 2024 einschließlich und für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 Dezember 2024 einschließlich und für den Zeitraum vom 1. Januar 2025
bis zum 30. Juni 2025 einschließlich auf zweihundertzwanzig Stunden bis zum 30. Juni 2025 einschließlich auf zweihundertzwanzig Stunden
erhöht. Diese zusätzlichen Überstunden werden erhöht. Diese zusätzlichen Überstunden werden
Wirtschaftsbelebungsstunden genannt und müssen während des Zeitraums Wirtschaftsbelebungsstunden genannt und müssen während des Zeitraums
geleistet werden, auf den sie sich beziehen. geleistet werden, auf den sie sich beziehen.
§ 2 - Die zusätzlichen Überstunden, Wirtschaftsbelebungsstunden § 2 - Die zusätzlichen Überstunden, Wirtschaftsbelebungsstunden
genannt, die in Anwendung von Artikel 25bis § 1 Absatz 1 des Gesetzes genannt, die in Anwendung von Artikel 25bis § 1 Absatz 1 des Gesetzes
vom 16. März 1971 über die Arbeit während des Zeitraums vom 1. Juli vom 16. März 1971 über die Arbeit während des Zeitraums vom 1. Juli
2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich, während des Zeitraums 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich, während des Zeitraums
vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich und vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich und
während des Zeitraums vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 während des Zeitraums vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025
einschließlich geleistet werden, werden bei der Berechnung des in einschließlich geleistet werden, werden bei der Berechnung des in
Artikel 26bis § 1 desselben Gesetzes erwähnten Durchschnitts und für Artikel 26bis § 1 desselben Gesetzes erwähnten Durchschnitts und für
die Einhaltung der in Artikel 26bis § 1bis desselben Gesetzes die Einhaltung der in Artikel 26bis § 1bis desselben Gesetzes
erwähnten Grenze nicht berücksichtigt. erwähnten Grenze nicht berücksichtigt.
§ 3 - Die in Artikel 29 § 1 des Gesetzes vom 16. März 1971 über die § 3 - Die in Artikel 29 § 1 des Gesetzes vom 16. März 1971 über die
Arbeit vorgesehene Lohnzulage ist nicht auf zusätzliche Überstunden, Arbeit vorgesehene Lohnzulage ist nicht auf zusätzliche Überstunden,
Wirtschaftsbelebungsstunden genannt, anwendbar, die aufgrund von § 1 Wirtschaftsbelebungsstunden genannt, anwendbar, die aufgrund von § 1
während des Zeitraums vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 während des Zeitraums vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023
einschließlich, während des Zeitraums vom 1. Januar 2024 bis zum 31. einschließlich, während des Zeitraums vom 1. Januar 2024 bis zum 31.
Dezember 2024 einschließlich und während des Zeitraums vom 1. Januar Dezember 2024 einschließlich und während des Zeitraums vom 1. Januar
2025 bis zum 30. Juni 2025 einschließlich geleistet werden. 2025 bis zum 30. Juni 2025 einschließlich geleistet werden.
§ 4 - Das Einverständnis des Arbeitnehmers in Bezug auf die § 4 - Das Einverständnis des Arbeitnehmers in Bezug auf die
Wirtschaftsbelebungsstunden muss für einen erneuerbaren Zeitraum von Wirtschaftsbelebungsstunden muss für einen erneuerbaren Zeitraum von
sechs Monaten schriftlich festgehalten werden. Das Einverständnis muss sechs Monaten schriftlich festgehalten werden. Das Einverständnis muss
ausdrücklich und vor dem betreffenden Zeitraum erteilt werden. ausdrücklich und vor dem betreffenden Zeitraum erteilt werden.
Art. 3 - Vorliegendes Kapitel wird wirksam mit 1. Juli 2023. Art. 3 - Vorliegendes Kapitel wird wirksam mit 1. Juli 2023.
KAPITEL 2 - Einmalige Innovationsprämien KAPITEL 2 - Einmalige Innovationsprämien
Art. 4 - [Bestimmung zur Abänderung des Gesetzes vom 3. Juli 2005 zur Art. 4 - [Bestimmung zur Abänderung des Gesetzes vom 3. Juli 2005 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die soziale Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die soziale
Konzertierung] Konzertierung]
Art. 5 - [Inkrafttretungsbestimmung] Art. 5 - [Inkrafttretungsbestimmung]
TITEL 3 - Finanzen TITEL 3 - Finanzen
KAPITEL 1 - Erhöhung der Anzahl der steuerlich vorteilhaften KAPITEL 1 - Erhöhung der Anzahl der steuerlich vorteilhaften
Überstunden mit Lohnzulage Überstunden mit Lohnzulage
Art. 6 - Artikel 154bis Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, Art. 6 - Artikel 154bis Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992,
eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019 und abgeändert durch das eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019 und abgeändert durch das
Gesetz vom 12. Dezember 2021, wird wie folgt abgeändert: Gesetz vom 12. Dezember 2021, wird wie folgt abgeändert:
1. Im ersten Satz werden die Wörter "für die Steuerjahre 2020, 2021 1. Im ersten Satz werden die Wörter "für die Steuerjahre 2020, 2021
und 2023" durch die Wörter "für die Steuerjahre 2020, 2021, 2023, 2024 und 2023" durch die Wörter "für die Steuerjahre 2020, 2021, 2023, 2024
und 2025" ersetzt. und 2025" ersetzt.
2. Im zweiten Satz werden die Wörter "für das Steuerjahr 2024" durch 2. Im zweiten Satz werden die Wörter "für das Steuerjahr 2024" durch
die Wörter "für das Steuerjahr 2026" ersetzt. die Wörter "für das Steuerjahr 2026" ersetzt.
3. Im zweiten Satz werden die Wörter "im Zeitraum vom 1. Januar 2023 3. Im zweiten Satz werden die Wörter "im Zeitraum vom 1. Januar 2023
bis zum 30. Juni 2023 einschließlich" durch die Wörter "im Zeitraum bis zum 30. Juni 2023 einschließlich" durch die Wörter "im Zeitraum
vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 einschließlich" ersetzt. vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 einschließlich" ersetzt.
Art. 7 - Artikel 2751 Absatz 7 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Art. 7 - Artikel 2751 Absatz 7 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch
das Gesetz vom 23. März 2019 und abgeändert durch das Gesetz vom 12. das Gesetz vom 23. März 2019 und abgeändert durch das Gesetz vom 12.
Dezember 2021, wird wie folgt abgeändert: Dezember 2021, wird wie folgt abgeändert:
1. Im ersten Satz werden die Wörter "bis zum 31. Dezember 2022" durch 1. Im ersten Satz werden die Wörter "bis zum 31. Dezember 2022" durch
die Wörter "bis zum 31. Dezember 2024" ersetzt. die Wörter "bis zum 31. Dezember 2024" ersetzt.
2. Im zweiten Satz werden die Wörter "für Entlohnungen, die 2023 2. Im zweiten Satz werden die Wörter "für Entlohnungen, die 2023
gezahlt oder zuerkannt werden," durch die Wörter "für Entlohnungen, gezahlt oder zuerkannt werden," durch die Wörter "für Entlohnungen,
die 2025 gezahlt oder zuerkannt werden," ersetzt. die 2025 gezahlt oder zuerkannt werden," ersetzt.
3. Im zweiten Satz werden die Wörter "im Zeitraum vom 1. Januar 2023 3. Im zweiten Satz werden die Wörter "im Zeitraum vom 1. Januar 2023
bis zum 30. Juni 2023 einschließlich" durch die Wörter "im Zeitraum bis zum 30. Juni 2023 einschließlich" durch die Wörter "im Zeitraum
vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 einschließlich" ersetzt. vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 einschließlich" ersetzt.
Art. 8 - Vorliegendes Kapitel tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und ist Art. 8 - Vorliegendes Kapitel tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und ist
auf die ab diesem Datum gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen auf die ab diesem Datum gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen
anwendbar. anwendbar.
KAPITEL 2 - Steuerbefreiung für Wirtschaftsbelebungsstunden KAPITEL 2 - Steuerbefreiung für Wirtschaftsbelebungsstunden
Art. 9 - § 1 - In Abweichung von den Artikeln 31 Absatz 2 Nr. 1 und 32 Art. 9 - § 1 - In Abweichung von den Artikeln 31 Absatz 2 Nr. 1 und 32
des Einkommensteuergesetzbuches 1992 werden von der Einkommensteuer des Einkommensteuergesetzbuches 1992 werden von der Einkommensteuer
befreit: befreit:
1. Entlohnungen in Bezug auf hundertzwanzig freiwillige Überstunden, 1. Entlohnungen in Bezug auf hundertzwanzig freiwillige Überstunden,
die gemäß Artikel 2 im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember die gemäß Artikel 2 im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember
2023 einschließlich geleistet werden, die spätestens am 31. Dezember 2023 einschließlich geleistet werden, die spätestens am 31. Dezember
2025 gezahlt oder zuerkannt werden, 2025 gezahlt oder zuerkannt werden,
2. Entlohnungen in Bezug auf hundertzwanzig freiwillige Überstunden, 2. Entlohnungen in Bezug auf hundertzwanzig freiwillige Überstunden,
die gemäß Artikel 2 im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. die gemäß Artikel 2 im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31.
Dezember 2024 einschließlich geleistet werden, die spätestens am 31. Dezember 2024 einschließlich geleistet werden, die spätestens am 31.
Dezember 2026 gezahlt oder zuerkannt werden, Dezember 2026 gezahlt oder zuerkannt werden,
3. Entlohnungen in Bezug auf hundertzwanzig freiwillige Überstunden, 3. Entlohnungen in Bezug auf hundertzwanzig freiwillige Überstunden,
die gemäß Artikel 2 im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni die gemäß Artikel 2 im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni
2025 einschließlich geleistet werden, die spätestens am 31. Dezember 2025 einschließlich geleistet werden, die spätestens am 31. Dezember
2027 gezahlt oder zuerkannt werden. 2027 gezahlt oder zuerkannt werden.
Die in Absatz 1 erwähnte Steuerbefreiung ist nur anwendbar unter der Die in Absatz 1 erwähnte Steuerbefreiung ist nur anwendbar unter der
Bedingung, dass die Entlohnungen für die betreffenden Stunden nicht Bedingung, dass die Entlohnungen für die betreffenden Stunden nicht
höher sind als die Entlohnungen, die aufgrund des Arbeitsvertrags, der höher sind als die Entlohnungen, die aufgrund des Arbeitsvertrags, der
Arbeitsordnung oder eines kollektiven Arbeitsabkommens für diese Arbeitsordnung oder eines kollektiven Arbeitsabkommens für diese
Stunden geschuldet werden, wenn sie keine Überstunden darstellen Stunden geschuldet werden, wenn sie keine Überstunden darstellen
würden. würden.
§ 2 - Wenn Steuerpflichtige zusätzliche freiwillige Überstunden § 2 - Wenn Steuerpflichtige zusätzliche freiwillige Überstunden
geleistet haben: geleistet haben:
1. im Jahr 2023 und wenn nicht alle Entlohnungen für diese 2023 1. im Jahr 2023 und wenn nicht alle Entlohnungen für diese 2023
geleisteten Überstunden in demselben Besteuerungszeitraum gezahlt oder geleisteten Überstunden in demselben Besteuerungszeitraum gezahlt oder
zuerkannt werden, wird die Steuerbefreiung zuerst auf die Entlohnungen zuerkannt werden, wird die Steuerbefreiung zuerst auf die Entlohnungen
für die zusätzlichen freiwilligen Überstunden angerechnet, die in dem für die zusätzlichen freiwilligen Überstunden angerechnet, die in dem
an das Einkommensjahr 2023 gebundenen Besteuerungszeitraum gezahlt an das Einkommensjahr 2023 gebundenen Besteuerungszeitraum gezahlt
oder zuerkannt werden, und dann gegebenenfalls auf die Entlohnungen oder zuerkannt werden, und dann gegebenenfalls auf die Entlohnungen
für diese Überstunden, die in jedem der zwei folgenden für diese Überstunden, die in jedem der zwei folgenden
Besteuerungszeiträume gezahlt oder zuerkannt werden, Besteuerungszeiträume gezahlt oder zuerkannt werden,
2. im Jahr 2024 und wenn nicht alle Entlohnungen für diese 2024 2. im Jahr 2024 und wenn nicht alle Entlohnungen für diese 2024
geleisteten Überstunden in demselben Besteuerungszeitraum gezahlt oder geleisteten Überstunden in demselben Besteuerungszeitraum gezahlt oder
zuerkannt werden, wird die Steuerbefreiung zuerst auf die Entlohnungen zuerkannt werden, wird die Steuerbefreiung zuerst auf die Entlohnungen
für die zusätzlichen freiwilligen Überstunden angerechnet, die in dem für die zusätzlichen freiwilligen Überstunden angerechnet, die in dem
an das Einkommensjahr 2024 gebundenen Besteuerungszeitraum gezahlt an das Einkommensjahr 2024 gebundenen Besteuerungszeitraum gezahlt
oder zuerkannt werden, und dann gegebenenfalls auf die Entlohnungen oder zuerkannt werden, und dann gegebenenfalls auf die Entlohnungen
für diese Überstunden, die in jedem der zwei folgenden für diese Überstunden, die in jedem der zwei folgenden
Besteuerungszeiträume gezahlt oder zuerkannt werden, Besteuerungszeiträume gezahlt oder zuerkannt werden,
3. im Jahr 2025 und wenn nicht alle Entlohnungen für diese 2025 3. im Jahr 2025 und wenn nicht alle Entlohnungen für diese 2025
geleisteten Überstunden in demselben Besteuerungszeitraum gezahlt oder geleisteten Überstunden in demselben Besteuerungszeitraum gezahlt oder
zuerkannt werden, wird die Steuerbefreiung zuerst auf die Entlohnungen zuerkannt werden, wird die Steuerbefreiung zuerst auf die Entlohnungen
für die zusätzlichen freiwilligen Überstunden angerechnet, die in dem für die zusätzlichen freiwilligen Überstunden angerechnet, die in dem
an das Einkommensjahr 2025 gebundenen Besteuerungszeitraum gezahlt an das Einkommensjahr 2025 gebundenen Besteuerungszeitraum gezahlt
oder zuerkannt werden, und dann gegebenenfalls auf die Entlohnungen oder zuerkannt werden, und dann gegebenenfalls auf die Entlohnungen
für diese Überstunden, die in jedem der zwei folgenden für diese Überstunden, die in jedem der zwei folgenden
Besteuerungszeiträume gezahlt oder zuerkannt werden. Besteuerungszeiträume gezahlt oder zuerkannt werden.
Werden in einem Besteuerungszeitraum Entlohnungen für mehr als die Werden in einem Besteuerungszeitraum Entlohnungen für mehr als die
Anzahl der zusätzlichen freiwilligen Überstunden, die für diesen Anzahl der zusätzlichen freiwilligen Überstunden, die für diesen
Besteuerungszeitraum von der Steuer befreit werden können, gezahlt Besteuerungszeitraum von der Steuer befreit werden können, gezahlt
oder zuerkannt, wird die Steuerbefreiung proportional auf die oder zuerkannt, wird die Steuerbefreiung proportional auf die
Entlohnungen für die 2023, 2024 beziehungsweise 2025 geleisteten Entlohnungen für die 2023, 2024 beziehungsweise 2025 geleisteten
zusätzlichen freiwilligen Überstunden angerechnet. zusätzlichen freiwilligen Überstunden angerechnet.
§ 3 - Die in Artikel 154bis des Einkommensteuergesetzbuches 1992 § 3 - Die in Artikel 154bis des Einkommensteuergesetzbuches 1992
erwähnte Steuerermäßigung für Entlohnungen aufgrund geleisteter erwähnte Steuerermäßigung für Entlohnungen aufgrund geleisteter
Überarbeit, die zu einer Lohnzulage berechtigt, und die in Artikel 2751 Überarbeit, die zu einer Lohnzulage berechtigt, und die in Artikel 2751
desselben Gesetzbuches erwähnte Befreiung von der Zahlung des desselben Gesetzbuches erwähnte Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs sind nicht auf Überarbeit anwendbar, die für die Berufssteuervorabzugs sind nicht auf Überarbeit anwendbar, die für die
in § 1 erwähnte Steuerbefreiung in Betracht kommt. in § 1 erwähnte Steuerbefreiung in Betracht kommt.
§ 4 - In § 1 erwähnte Entlohnungen werden auf dem Berechnungsblatt § 4 - In § 1 erwähnte Entlohnungen werden auf dem Berechnungsblatt
vermerkt, das dem Steuerbescheid des Empfängers in Bezug auf die vermerkt, das dem Steuerbescheid des Empfängers in Bezug auf die
Steuer der natürlichen Personen beigefügt ist. Steuer der natürlichen Personen beigefügt ist.
Art. 10 - Unbeschadet der Anwendung von Artikel 16 des Gesetzes vom Art. 10 - Unbeschadet der Anwendung von Artikel 16 des Gesetzes vom
12. Dezember 2021 zur Ausführung des Sozialabkommens im Rahmen der 12. Dezember 2021 zur Ausführung des Sozialabkommens im Rahmen der
berufsübergreifenden Verhandlungen für den Zeitraum 2021-2022 wird die berufsübergreifenden Verhandlungen für den Zeitraum 2021-2022 wird die
Anzahl der freiwilligen Überstunden, für die eine Steuerbefreiung in Anzahl der freiwilligen Überstunden, für die eine Steuerbefreiung in
Anwendung von Artikel 9 gewährt wird, von der Anzahl der Überstunden Anwendung von Artikel 9 gewährt wird, von der Anzahl der Überstunden
abgezogen, für die für den betreffenden Besteuerungszeitraum eine abgezogen, für die für den betreffenden Besteuerungszeitraum eine
Steuerbefreiung in Anwendung von Artikel 38 § 1 Absatz 1 Nr. 30 des Steuerbefreiung in Anwendung von Artikel 38 § 1 Absatz 1 Nr. 30 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 gewährt werden kann. Einkommensteuergesetzbuches 1992 gewährt werden kann.
Art. 11 - Vorliegendes Kapitel tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und ist Art. 11 - Vorliegendes Kapitel tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und ist
auf die ab diesem Datum geleisteten freiwilligen Überstunden auf die ab diesem Datum geleisteten freiwilligen Überstunden
anwendbar. anwendbar.
Artikel 10 ist ab dem Steuerjahr 2024 anwendbar. Artikel 10 ist ab dem Steuerjahr 2024 anwendbar.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Motril, den 31. Juli 2023 Gegeben zu Motril, den 31. Juli 2023
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Arbeit Der Minister der Arbeit
P.-Y. DERMAGNE P.-Y. DERMAGNE
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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