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Wet houdende diverse bepalingen betreffende justitie. - Duitse vertaling van uittreksels | Loi portant des dispositions diverses en matière de justice. - Traduction allemande d'extraits |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
31 DECEMBER 2012. - Wet houdende diverse bepalingen betreffende | 31 DECEMBRE 2012. - Loi portant des dispositions diverses en matière |
justitie. - Duitse vertaling van uittreksels | de justice. - Traduction allemande d'extraits |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1, 25 | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des |
tot 27, 30 tot 32 en 37 tot 39 van de wet van 31 december 2012 | articles 1, 25 à 27, 30 à 32 et 37 à 39 de la loi du 31 décembre 2012 |
houdende diverse bepalingen betreffende justitie (Belgisch Staatsblad | portant des dispositions diverses en matière de justice (Moniteur |
van 31 december 2012, err. van 31 januari 2013). | belge du 31 décembre 2012, err. du 31 janvier 2013). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
31. DEZEMBER 2012 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | 31. DEZEMBER 2012 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen |
im Bereich der Justiz | im Bereich der Justiz |
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
(...) | (...) |
KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 31. Januar 2007 über die | KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 31. Januar 2007 über die |
Ausbildungen im Gerichtswesen und zur Schaffung des Instituts für | Ausbildungen im Gerichtswesen und zur Schaffung des Instituts für |
Ausbildungen im Gerichtswesen | Ausbildungen im Gerichtswesen |
Art. 25 - In Artikel 38 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2007 über | Art. 25 - In Artikel 38 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2007 über |
die Ausbildungen im Gerichtswesen und zur Schaffung des Instituts für | die Ausbildungen im Gerichtswesen und zur Schaffung des Instituts für |
Ausbildungen im Gerichtswesen, abgeändert durch die Gesetze vom 22. | Ausbildungen im Gerichtswesen, abgeändert durch die Gesetze vom 22. |
Dezember 2009 und 23. Februar 2012, werden die Wörter "für die drei | Dezember 2009 und 23. Februar 2012, werden die Wörter "für die drei |
Haushaltsjahre, die auf dasjenige folgen" durch die Wörter "für die | Haushaltsjahre, die auf dasjenige folgen" durch die Wörter "für die |
vier Haushaltsjahre, die auf dasjenige folgen" ersetzt. | vier Haushaltsjahre, die auf dasjenige folgen" ersetzt. |
Art. 26 - In Artikel 38 Absatz 2 desselben Gesetzes, abgeändert durch | Art. 26 - In Artikel 38 Absatz 2 desselben Gesetzes, abgeändert durch |
die Gesetze vom 22. Dezember 2009 und 23. Februar 2012 und durch das | die Gesetze vom 22. Dezember 2009 und 23. Februar 2012 und durch das |
Gesetz vom 31. Dezember 2012 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | Gesetz vom 31. Dezember 2012 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen |
im Bereich der Justiz, werden die Wörter "für die vier Haushaltsjahre, | im Bereich der Justiz, werden die Wörter "für die vier Haushaltsjahre, |
die auf dasjenige folgen" durch die Wörter "für die fünf | die auf dasjenige folgen" durch die Wörter "für die fünf |
Haushaltsjahre, die auf dasjenige folgen" ersetzt. | Haushaltsjahre, die auf dasjenige folgen" ersetzt. |
Art. 27 - Artikel 25 wird wirksam mit 1. Januar 2012. | Art. 27 - Artikel 25 wird wirksam mit 1. Januar 2012. |
Artikel 26 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. | Artikel 26 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. |
(...) | (...) |
KAPITEL 8 - Abänderung des Gesetzes vom 17. Mai 2006 zur Einführung | KAPITEL 8 - Abänderung des Gesetzes vom 17. Mai 2006 zur Einführung |
von Strafvollstreckungsgerichten und des Gesetzes vom 17. Mai 2006 | von Strafvollstreckungsgerichten und des Gesetzes vom 17. Mai 2006 |
über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe | über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe |
verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der | verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der |
Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte | Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte |
(...) | (...) |
Art. 30 - In Artikel 109 des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die | Art. 30 - In Artikel 109 des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die |
externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten | externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten |
Personen und die dem Opfer im Rahmen der | Personen und die dem Opfer im Rahmen der |
Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, abgeändert durch | Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, abgeändert durch |
die Gesetze vom 21. Dezember 2007, 24. Juli 2008 und 3. August 2012, | die Gesetze vom 21. Dezember 2007, 24. Juli 2008 und 3. August 2012, |
werden die Wörter "und spätestens am 1. September 2013" durch die | werden die Wörter "und spätestens am 1. September 2013" durch die |
Wörter "und spätestens am 1. September 2015" ersetzt. | Wörter "und spätestens am 1. September 2015" ersetzt. |
KAPITEL 9 - Abänderung des Gesetzes vom 21. April 2007 über die | KAPITEL 9 - Abänderung des Gesetzes vom 21. April 2007 über die |
Internierung von Personen mit Geistesstörung | Internierung von Personen mit Geistesstörung |
Art. 31 - In Artikel 157 des Gesetzes vom 21. April 2007 über die | Art. 31 - In Artikel 157 des Gesetzes vom 21. April 2007 über die |
Internierung von Personen mit Geistesstörung, abgeändert durch die | Internierung von Personen mit Geistesstörung, abgeändert durch die |
Gesetze vom 24. Juli 2008 und 28. Dezember 2011, werden die Wörter | Gesetze vom 24. Juli 2008 und 28. Dezember 2011, werden die Wörter |
"und spätestens am 1. Januar 2013" durch die Wörter "und spätestens am | "und spätestens am 1. Januar 2013" durch die Wörter "und spätestens am |
1. Januar 2015" ersetzt. | 1. Januar 2015" ersetzt. |
Art. 32 - Vorliegendes Kapitel tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. | Art. 32 - Vorliegendes Kapitel tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. |
(...) | (...) |
KAPITEL 12 - Abänderungen des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur Reform | KAPITEL 12 - Abänderungen des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur Reform |
des Gerichtsbezirks Brüssel | des Gerichtsbezirks Brüssel |
Art. 37 - In Artikel 61 des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur Reform des | Art. 37 - In Artikel 61 des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur Reform des |
Gerichtsbezirks Brüssel wird Absatz 3 durch die Wörter "und tritt | Gerichtsbezirks Brüssel wird Absatz 3 durch die Wörter "und tritt |
Artikel 31 am 1. September 2013 in Kraft" ergänzt. | Artikel 31 am 1. September 2013 in Kraft" ergänzt. |
Art. 38 - Artikel 63 § 2 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 38 - Artikel 63 § 2 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
1. In Absatz 10 werden die Wörter "bis spätestens drei Monate" durch | 1. In Absatz 10 werden die Wörter "bis spätestens drei Monate" durch |
die Wörter "bis spätestens sieben Monate" ersetzt und der Absatz wird | die Wörter "bis spätestens sieben Monate" ersetzt und der Absatz wird |
durch folgenden Satz ergänzt: | durch folgenden Satz ergänzt: |
"Außerdem wird denjenigen von Amts wegen der Vorrang gegeben, die | "Außerdem wird denjenigen von Amts wegen der Vorrang gegeben, die |
spätestens am 22. November 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt | spätestens am 22. November 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt |
haben." | haben." |
2. Absatz 11 wird durch folgenden Satz ergänzt: | 2. Absatz 11 wird durch folgenden Satz ergänzt: |
"Komplementärstaatsanwälte der französischen Sprachrolle, die bestimmt | "Komplementärstaatsanwälte der französischen Sprachrolle, die bestimmt |
sind, ihr Amt bei der Staatsanwaltschaft des Prokurators des Königs | sind, ihr Amt bei der Staatsanwaltschaft des Prokurators des Königs |
beim Gericht Erster Instanz von Brüssel auszuüben, werden ohne | beim Gericht Erster Instanz von Brüssel auszuüben, werden ohne |
Anwendung von Artikel 287sexies des Gerichtsgesetzbuches und ohne | Anwendung von Artikel 287sexies des Gerichtsgesetzbuches und ohne |
weitere Eidesleistung von Amts wegen, gegebenenfalls in Überzahl, bei | weitere Eidesleistung von Amts wegen, gegebenenfalls in Überzahl, bei |
dieser Staatsanwaltschaft ernannt." | dieser Staatsanwaltschaft ernannt." |
3. In Absatz 12 werden die Wörter "bis spätestens drei Monate" durch | 3. In Absatz 12 werden die Wörter "bis spätestens drei Monate" durch |
die Wörter "bis spätestens sieben Monate" ersetzt und der Absatz wird | die Wörter "bis spätestens sieben Monate" ersetzt und der Absatz wird |
durch folgenden Satz ergänzt: | durch folgenden Satz ergänzt: |
"Außerdem wird denjenigen von Amts wegen der Vorrang gegeben, die | "Außerdem wird denjenigen von Amts wegen der Vorrang gegeben, die |
spätestens am 22. November 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt | spätestens am 22. November 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt |
haben." | haben." |
Art. 39 - [Abänderung des niederländischen Textes] | Art. 39 - [Abänderung des niederländischen Textes] |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 31. Dezember 2012 | Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 31. Dezember 2012 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Für die Ministerin der Justiz, abwesend: | Für die Ministerin der Justiz, abwesend: |
Der Vizepremierminister und Minister der Pensionen | Der Vizepremierminister und Minister der Pensionen |
A. DE CROO | A. DE CROO |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Für die Ministerin der Justiz, abwesend: | Für die Ministerin der Justiz, abwesend: |
Der Vizepremierminister und Minister der Pensionen | Der Vizepremierminister und Minister der Pensionen |
A. DE CROO | A. DE CROO |