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Meertalige weergave van Wet van 30/07/2018
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Wet tot oprichting van lokale integrale veiligheidscellen inzake radicalisme, extremisme en terrorisme. - Duitse vertaling Loi portant création de cellules de sécurité intégrale locales en matière de radicalisme, d'extrémisme et de terrorisme. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 30 JULI 2018. - Wet tot oprichting van lokale integrale veiligheidscellen inzake radicalisme, extremisme en terrorisme. - Duitse vertaling SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 30 JUILLET 2018. - Loi portant création de cellules de sécurité intégrale locales en matière de radicalisme, d'extrémisme et de terrorisme. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 30 juli loi du 30 juillet 2018 portant création de cellules de sécurité
2018 tot oprichting van lokale integrale veiligheidscellen inzake intégrale locales en matière de radicalisme, d'extrémisme et de
radicalisme, extremisme en terrorisme (Belgisch Staatsblad van 14 terrorisme. (Moniteur belge du 14 septembre 2018).
september 2018). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
30. JULI 2018 - Gesetz zur Einrichtung von Büros für lokale integrale 30. JULI 2018 - Gesetz zur Einrichtung von Büros für lokale integrale
Sicherheit in Sachen Radikalismus, Extremismus und Terrorismus Sicherheit in Sachen Radikalismus, Extremismus und Terrorismus
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Die Bürgermeister richten ein Büro für lokale integrale Art. 2 - Die Bürgermeister richten ein Büro für lokale integrale
Sicherheit in Sachen Radikalismus, Extremismus und Terrorismus ein, Sicherheit in Sachen Radikalismus, Extremismus und Terrorismus ein,
nachstehend "BLIS R" genannt. Das BLIS R hat zum Ziel, in Buch II nachstehend "BLIS R" genannt. Das BLIS R hat zum Ziel, in Buch II
Titel Iter des Strafgesetzbuches erwähnte terroristische Straftaten zu Titel Iter des Strafgesetzbuches erwähnte terroristische Straftaten zu
verhüten. verhüten.
Im Hinblick auf das gemeinsame Erreichen dieses Ziels können zwei oder Im Hinblick auf das gemeinsame Erreichen dieses Ziels können zwei oder
mehr Bürgermeister ein gemeinsames BLIS R für das Gebiet aller mehr Bürgermeister ein gemeinsames BLIS R für das Gebiet aller
Gemeinden einrichten, für die sie zuständig sind. Gemeinden einrichten, für die sie zuständig sind.
Art. 3 - § 1 - Ein BLIS R setzt sich zusammen aus: Art. 3 - § 1 - Ein BLIS R setzt sich zusammen aus:
- dem Bürgermeister und/oder dem von ihm bestimmten Vertreter, - dem Bürgermeister und/oder dem von ihm bestimmten Vertreter,
- dem Korpschef und/oder dem von ihm bestimmten Vertreter der lokalen - dem Korpschef und/oder dem von ihm bestimmten Vertreter der lokalen
Polizei, der Inhaber einer Sicherheitsermächtigung mindestens der Polizei, der Inhaber einer Sicherheitsermächtigung mindestens der
Stufe "geheim" aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Stufe "geheim" aufgrund des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die
Klassifizierung und die Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen Klassifizierung und die Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen
und -stellungnahmen ist, und -stellungnahmen ist,
- dem Gemeindebeamten, der für die Koordination, Unterstützung und - dem Gemeindebeamten, der für die Koordination, Unterstützung und
Begleitung der verschiedenen von der Gemeinde getroffenen Begleitung der verschiedenen von der Gemeinde getroffenen
Vorbeugungsmaßnahmen zuständig ist. Vorbeugungsmaßnahmen zuständig ist.
Zudem nehmen folgende Personen aufgrund des Beitrags, den sie durch Zudem nehmen folgende Personen aufgrund des Beitrags, den sie durch
ihre Funktion auf Ebene der lokalen geografischen Einheit zur ihre Funktion auf Ebene der lokalen geografischen Einheit zur
gezielten und individualisierten Überwachung von Personen, die gezielten und individualisierten Überwachung von Personen, die
Anzeichen eines Radikalisierungsprozesses im Sinne von Artikel 3 Nr. Anzeichen eines Radikalisierungsprozesses im Sinne von Artikel 3 Nr.
15 des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten 15 des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten
und Sicherheitsdienste aufweisen, leisten können, auf Aufforderung des und Sicherheitsdienste aufweisen, leisten können, auf Aufforderung des
Bürgermeisters an dem BLIS R teil: Bürgermeisters an dem BLIS R teil:
- die Personalmitglieder der Gemeinde oder anderer Dienste, die auf - die Personalmitglieder der Gemeinde oder anderer Dienste, die auf
kommunaler Ebene arbeiten, kommunaler Ebene arbeiten,
- die Mitglieder der Dienste, die in die Zuständigkeit der - die Mitglieder der Dienste, die in die Zuständigkeit der
Gemeinschaften und Regionen fallen und die von den jeweiligen Behörden Gemeinschaften und Regionen fallen und die von den jeweiligen Behörden
durch oder aufgrund eines Dekrets beziehungsweise einer Ordonnanz dazu durch oder aufgrund eines Dekrets beziehungsweise einer Ordonnanz dazu
bevollmächtigt werden. bevollmächtigt werden.
§ 2 - Die Bürgermeister erstellen eine Liste der Fälle, für die § 2 - Die Bürgermeister erstellen eine Liste der Fälle, für die
Anzeichen bestehen, dass sich ein Individuum in einem Anzeichen bestehen, dass sich ein Individuum in einem
Radikalisierungsprozess im Sinne von Artikel 3 Nr. 15 des Radikalisierungsprozess im Sinne von Artikel 3 Nr. 15 des
Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten und Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten und
Sicherheitsdienste befindet, und die im BLIS R besprochen werden, Sicherheitsdienste befindet, und die im BLIS R besprochen werden,
insbesondere auf der Grundlage von Informationen, die sie bei allen insbesondere auf der Grundlage von Informationen, die sie bei allen
Diensten einholen können, die sie als relevant erachten, Diensten einholen können, die sie als relevant erachten,
einschließlich der in § 1 erwähnten Teilnehmer. Das BLIS R kann ein einschließlich der in § 1 erwähnten Teilnehmer. Das BLIS R kann ein
Verfahren zur individualisierten Überwachung für jedes dieser Verfahren zur individualisierten Überwachung für jedes dieser
Individuen ausarbeiten und befolgen. Individuen ausarbeiten und befolgen.
Art. 4 - § 1 - Der Korpschef und/oder der von ihm bestimmte Vertreter Art. 4 - § 1 - Der Korpschef und/oder der von ihm bestimmte Vertreter
der lokalen Polizei, der in Artikel 3 erwähnt ist, kann den der lokalen Polizei, der in Artikel 3 erwähnt ist, kann den
Mitgliedern des BLIS R die in Artikel 1 Nr. 15 des Königlichen Mitgliedern des BLIS R die in Artikel 1 Nr. 15 des Königlichen
Erlasses vom 23. April 2018 über die gemeinsame Datenbank Erlasses vom 23. April 2018 über die gemeinsame Datenbank
Hasspropagandisten und zur Ausführung bestimmter Bestimmungen von Hasspropagandisten und zur Ausführung bestimmter Bestimmungen von
Kapitel IV Abschnitt 1bis "Informationsverwaltung" des Gesetzes über Kapitel IV Abschnitt 1bis "Informationsverwaltung" des Gesetzes über
das Polizeiamt und in Artikel 1 Nr. 12 des Königlichen Erlasses vom das Polizeiamt und in Artikel 1 Nr. 12 des Königlichen Erlasses vom
21. Juli 2016 über die gemeinsame Datenbank Foreign Terrorist Fighters 21. Juli 2016 über die gemeinsame Datenbank Foreign Terrorist Fighters
erwähnte Informationskarte der Personen übermitteln, deren Fall gemäß erwähnte Informationskarte der Personen übermitteln, deren Fall gemäß
Artikel 3 § 2 im BLIS R zur Besprechung vorgelegt wird. Artikel 3 § 2 im BLIS R zur Besprechung vorgelegt wird.
§ 2 - Der Korpschef und/oder der von ihm bestimmte Vertreter der § 2 - Der Korpschef und/oder der von ihm bestimmte Vertreter der
lokalen Polizei, der in Artikel 3 erwähnt ist, kann den Vertretern der lokalen Polizei, der in Artikel 3 erwähnt ist, kann den Vertretern der
in Artikel 44/11/3ter § 1 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das in Artikel 44/11/3ter § 1 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das
Polizeiamt erwähnten Dienste, die für die geografische Zone des Polizeiamt erwähnten Dienste, die für die geografische Zone des
betreffenden BLIS R zuständig sind, nach einvernehmlicher Zustimmung betreffenden BLIS R zuständig sind, nach einvernehmlicher Zustimmung
aller tatsächlich an der Versammlung des BLIS R teilnehmenden aller tatsächlich an der Versammlung des BLIS R teilnehmenden
Mitglieder ein Feedback-Blatt einer Person übermitteln, deren Fall Mitglieder ein Feedback-Blatt einer Person übermitteln, deren Fall
gemäß Artikel 3 § 2 im BLIS R zur Besprechung vorgelegt wird. Das gemäß Artikel 3 § 2 im BLIS R zur Besprechung vorgelegt wird. Das
Feedback-Blatt enthält eine Bewertung der Überwachung im BLIS R. Das Feedback-Blatt enthält eine Bewertung der Überwachung im BLIS R. Das
Feedback-Blatt enthält keine Geheimnisse, die während der Feedback-Blatt enthält keine Geheimnisse, die während der
Konzertierung preisgegeben werden. Konzertierung preisgegeben werden.
§ 3 - Die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Personen, § 3 - Die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Personen,
deren Fall gemäß Artikel 3 § 2 im BLIS R besprochen wird, ist nicht deren Fall gemäß Artikel 3 § 2 im BLIS R besprochen wird, ist nicht
erlaubt, vorbehaltlich der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. erlaubt, vorbehaltlich der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Art. 5 - Das BLIS R ist eine Konzertierungsstruktur im Sinne von Art. 5 - Das BLIS R ist eine Konzertierungsstruktur im Sinne von
Artikel 458ter des Strafgesetzbuchs. Artikel 458ter des Strafgesetzbuchs.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Ile-d'Yeu, den 30. Juli 2018 Gegeben zu Ile-d'Yeu, den 30. Juli 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
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