Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Wet van 25/09/2022
← Terug naar "Wet betreffende de responsabilisering van de werknemers in het kader van de "Terug Naar Werk-trajecten". - Duitse vertaling"
Wet betreffende de responsabilisering van de werknemers in het kader van de "Terug Naar Werk-trajecten". - Duitse vertaling Loi relative à la responsabilisation des travailleurs dans le cadre des "Trajets Retour Au Travail". - Traduction allemande
25 SEPTEMBER 2022. - Wet betreffende de responsabilisering van de 25 SEPTEMBRE 2022. - Loi relative à la responsabilisation des
werknemers in het kader van de "Terug Naar Werk-trajecten". - Duitse travailleurs dans le cadre des "Trajets Retour Au Travail". -
vertaling Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 25 Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
september 2022 betreffende de responsabilisering van de werknemers in loi du 25 septembre 2022 relative à la responsabilisation des
het kader van de "Terug Naar Werk-trajecten" (Belgisch Staatsblad van travailleurs dans le cadre des "Trajets Retour Au Travail" (Moniteur
5 oktober 2022). belge du 5 octobre 2022).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT
25. SEPTEMBER 2022 - Gesetz über die Übertragung von Verantwortung auf 25. SEPTEMBER 2022 - Gesetz über die Übertragung von Verantwortung auf
Arbeitnehmer im Rahmen Arbeitnehmer im Rahmen
des Begleitplans zur "Rückkehr ins Arbeitsleben" des Begleitplans zur "Rückkehr ins Arbeitsleben"
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 100 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes Art. 2 - In Artikel 100 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes
über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung,
zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 17. März 2022, wird ein zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 17. März 2022, wird ein
Paragraph 1/4 mit folgendem Wortlaut eingefügt: Paragraph 1/4 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
" § 1/4 - Um überprüfen zu können, ob ein in § 1/1 erwähnter " § 1/4 - Um überprüfen zu können, ob ein in § 1/1 erwähnter
Begleitplan zur "Rückkehr ins Arbeitsleben" beginnen kann, muss der Begleitplan zur "Rückkehr ins Arbeitsleben" beginnen kann, muss der
als arbeitsunfähig anerkannte Berechtigte: als arbeitsunfähig anerkannte Berechtigte:
1. auf Anfrage des Vertrauensarztes die Daten bereitstellen, die für 1. auf Anfrage des Vertrauensarztes die Daten bereitstellen, die für
die Einschätzung seiner verbleibenden Fähigkeiten erforderlich sind, die Einschätzung seiner verbleibenden Fähigkeiten erforderlich sind,
sowie der Vorladung des Vertrauensarztes zu einer ärztlichen sowie der Vorladung des Vertrauensarztes zu einer ärztlichen
Untersuchung, die gegebenenfalls organisiert wird, wenn die für diese Untersuchung, die gegebenenfalls organisiert wird, wenn die für diese
Einschätzung der verbleibenden Fähigkeiten erforderlichen Daten nicht Einschätzung der verbleibenden Fähigkeiten erforderlichen Daten nicht
bereitgestellt werden, Folge leisten, bereitgestellt werden, Folge leisten,
2. der Vorladung des Koordinators zur "Rückkehr ins Arbeitsleben" zu 2. der Vorladung des Koordinators zur "Rückkehr ins Arbeitsleben" zu
einem ersten Kontaktmoment im Rahmen des Begleitplans zur "Rückkehr einem ersten Kontaktmoment im Rahmen des Begleitplans zur "Rückkehr
ins Arbeitsleben" Folge leisten. ins Arbeitsleben" Folge leisten.
Der König bestimmt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass, unter Der König bestimmt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass, unter
welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Entschädigungen gewährt welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Entschädigungen gewährt
werden, wenn der arbeitsunfähige Berechtigte ohne triftige Begründung werden, wenn der arbeitsunfähige Berechtigte ohne triftige Begründung
der in Absatz 1 Nr. 1 erwähnten ärztlichen Untersuchung oder dem in der in Absatz 1 Nr. 1 erwähnten ärztlichen Untersuchung oder dem in
Absatz 1 Nr. 2 erwähnten ersten Kontaktmoment fernbleibt. In diesem Absatz 1 Nr. 2 erwähnten ersten Kontaktmoment fernbleibt. In diesem
Rahmen kann die Abwesenheit des Berechtigten durch Elemente sowohl Rahmen kann die Abwesenheit des Berechtigten durch Elemente sowohl
medizinischer als auch nichtmedizinischer Natur begründet werden. medizinischer als auch nichtmedizinischer Natur begründet werden.
Die Anwendung von Absatz 2 darf jedoch nicht zur Folge haben, dass der Die Anwendung von Absatz 2 darf jedoch nicht zur Folge haben, dass der
Tagesbetrag der Entschädigung des arbeitsunfähigen Berechtigten um Tagesbetrag der Entschädigung des arbeitsunfähigen Berechtigten um
mehr als 2,5 Prozent verringert wird." mehr als 2,5 Prozent verringert wird."
Art. 3 - In Artikel 134 § 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Art. 3 - In Artikel 134 § 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das
Gesetz vom 22. Dezember 2003, werden die Wörter "Die Bewilligung der Gesetz vom 22. Dezember 2003, werden die Wörter "Die Bewilligung der
in Titel 4 vorgesehenen Entschädigungen wird" durch die Wörter in Titel 4 vorgesehenen Entschädigungen wird" durch die Wörter
"Vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 100 § 1/4 Absatz 2 wird im "Vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 100 § 1/4 Absatz 2 wird im
Falle der Abwesenheit des Begünstigten bei der vom Vertrauensarzt Falle der Abwesenheit des Begünstigten bei der vom Vertrauensarzt
organisierten ärztlichen Untersuchung, wenn der Begünstigte die für organisierten ärztlichen Untersuchung, wenn der Begünstigte die für
die Einschätzung der verbleibenden Fähigkeiten erforderlichen Daten die Einschätzung der verbleibenden Fähigkeiten erforderlichen Daten
nicht bereitgestellt hat, die Bewilligung der in Titel 4 vorgesehenen nicht bereitgestellt hat, die Bewilligung der in Titel 4 vorgesehenen
Entschädigungen" ersetzt. Entschädigungen" ersetzt.
Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und
findet Anwendung auf Berechtigte, deren Zeitraum primärer findet Anwendung auf Berechtigte, deren Zeitraum primärer
Arbeitsunfähigkeit, wie in Artikel 87 des am 14. Juli 1994 Arbeitsunfähigkeit, wie in Artikel 87 des am 14. Juli 1994
koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und
Entschädigungspflichtversicherung erwähnt, frühestens am 1. Januar Entschädigungspflichtversicherung erwähnt, frühestens am 1. Januar
2023 beginnt. 2023 beginnt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 25. September 2022 Gegeben zu Brüssel, den 25. September 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten Der Minister der Sozialen Angelegenheiten
F. VANDENBROUCKE F. VANDENBROUCKE
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
^