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Meertalige weergave van Wet van 22/04/2019
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Wet tot het toegankelijker maken van de rechtsbijstandsverzekering. - Duitse vertaling van uittreksels Loi visant à rendre plus accessible l'assurance protection juridique. - Traduction allemande d'extraits
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
22 APRIL 2019. - Wet tot het toegankelijker maken van de 22 AVRIL 2019. - Loi visant à rendre plus accessible l'assurance
rechtsbijstandsverzekering. - Duitse vertaling van uittreksels protection juridique. - Traduction allemande d'extraits
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 13 Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des
tot 19 van de wet van 22 april 2019 tot het toegankelijker maken van articles 13 à 19 de la loi du 22 avril 2019 visant à rendre plus
de rechtsbijstandsverzekering (Belgisch Staatsblad van 8 mei 2019). accessible l'assurance protection juridique (Moniteur belge du 8 mai 2019).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
22. APRIL 2019 - Gesetz zur Erleichterung des Zugangs zu einer 22. APRIL 2019 - Gesetz zur Erleichterung des Zugangs zu einer
Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
(...) (...)
KAPITEL 5 - Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 KAPITEL 5 - Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992
Art. 13 - Artikel 53 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt Art. 13 - Artikel 53 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt
abgeändert durch das Gesetz vom 26. März 2018, wird durch eine Nr. 27 abgeändert durch das Gesetz vom 26. März 2018, wird durch eine Nr. 27
mit folgendem Wortlaut ergänzt: mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"27. Prämien für eine Rechtsschutzversicherung wie in Artikel 14549 § "27. Prämien für eine Rechtsschutzversicherung wie in Artikel 14549 §
1 erwähnt." 1 erwähnt."
KAPITEL 6 - Steuerermäßigung für Rechtsschutzversicherungsprämien KAPITEL 6 - Steuerermäßigung für Rechtsschutzversicherungsprämien
Art. 14 - In Titel II Kapitel 3 Abschnitt 1 des Art. 14 - In Titel II Kapitel 3 Abschnitt 1 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird ein Unterabschnitt 2vicies semel Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird ein Unterabschnitt 2vicies semel
mit folgender Überschrift eingefügt: mit folgender Überschrift eingefügt:
"Unterabschnitt 2vicies semel - Ermäßigung für "Unterabschnitt 2vicies semel - Ermäßigung für
Rechtsschutzversicherungsprämien". Rechtsschutzversicherungsprämien".
Art. 15 - In Titel II Kapitel 3 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2vicies Art. 15 - In Titel II Kapitel 3 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2vicies
semel desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Artikel 14 des semel desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Artikel 14 des
vorliegenden Gesetzes, wird ein Artikel 14549 mit folgendem Wortlaut vorliegenden Gesetzes, wird ein Artikel 14549 mit folgendem Wortlaut
eingefügt: eingefügt:
"Art. 14549 - § 1 - Eine Steuerermäßigung wird für Prämien gewährt, "Art. 14549 - § 1 - Eine Steuerermäßigung wird für Prämien gewährt,
die der Steuerpflichtige während des Besteuerungszeitraums tatsächlich die der Steuerpflichtige während des Besteuerungszeitraums tatsächlich
gezahlt hat für einen Rechtsschutzversicherungsvertrag im Sinne von gezahlt hat für einen Rechtsschutzversicherungsvertrag im Sinne von
Artikel 154 des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen, Artikel 154 des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen,
den er individuell bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen den er individuell bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen
hat, das im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, und der alle in hat, das im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, und der alle in
Kapitel 2 des Gesetzes vom 22. April 2019 zur Erleichterung des Kapitel 2 des Gesetzes vom 22. April 2019 zur Erleichterung des
Zugangs zu einer Rechtsschutzversicherung erwähnten Bedingungen Zugangs zu einer Rechtsschutzversicherung erwähnten Bedingungen
erfüllt. erfüllt.
In Absatz 1 erwähnte Zahlungen kommen für die Steuerermäßigung nur bis In Absatz 1 erwähnte Zahlungen kommen für die Steuerermäßigung nur bis
zu einem Betrag von 195 EUR pro Besteuerungszeitraum in Betracht. zu einem Betrag von 195 EUR pro Besteuerungszeitraum in Betracht.
Die Steuerermäßigung beträgt 40 Prozent des in Betracht kommenden Die Steuerermäßigung beträgt 40 Prozent des in Betracht kommenden
Betrags. Betrags.
§ 2 - Die Steuerermäßigung wird auf der Grundlage einer jährlichen § 2 - Die Steuerermäßigung wird auf der Grundlage einer jährlichen
Bescheinigung gewährt, die der Versicherer ausstellt und in der Bescheinigung gewährt, die der Versicherer ausstellt und in der
bestätigt wird, dass der Vertrag alle in Kapitel 2 des Gesetzes vom bestätigt wird, dass der Vertrag alle in Kapitel 2 des Gesetzes vom
22. April 2019 zur Erleichterung des Zugangs zu einer 22. April 2019 zur Erleichterung des Zugangs zu einer
Rechtsschutzversicherung erwähnten Bedingungen erfüllt. Rechtsschutzversicherung erwähnten Bedingungen erfüllt.
Der König bestimmt Form und Inhalt der in Absatz 1 erwähnten Der König bestimmt Form und Inhalt der in Absatz 1 erwähnten
Bescheinigung und die Frist, innerhalb deren die Bescheinigung Bescheinigung und die Frist, innerhalb deren die Bescheinigung
ausgestellt werden muss." ausgestellt werden muss."
Art. 16 - Im einleitenden Satz von Artikel 171 Nr. 5 und 6 desselben Art. 16 - Im einleitenden Satz von Artikel 171 Nr. 5 und 6 desselben
Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 26. März 2018, Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 26. März 2018,
werden die Wörter "14548 und 154bis" jeweils durch die Wörter "14548, werden die Wörter "14548 und 154bis" jeweils durch die Wörter "14548,
14549 und 154bis" ersetzt. 14549 und 154bis" ersetzt.
Art. 17 - In Artikel 178 § 3 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, Art. 17 - In Artikel 178 § 3 Absatz 2 desselben Gesetzbuches,
eingefügt durch das Programmgesetz vom 19. Dezember 2014 und eingefügt durch das Programmgesetz vom 19. Dezember 2014 und
abgeändert durch das Gesetz vom 11. März 2018, wird zwischen der Zahl abgeändert durch das Gesetz vom 11. März 2018, wird zwischen der Zahl
"14548," und der Zahl "147" die Zahl "14549," eingefügt. "14548," und der Zahl "147" die Zahl "14549," eingefügt.
Art. 18 - In Artikel 178/1 § 1 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, Art. 18 - In Artikel 178/1 § 1 Absatz 1 desselben Gesetzbuches,
eingefügt durch das Gesetz vom 8. Mai 2014 und zuletzt abgeändert eingefügt durch das Gesetz vom 8. Mai 2014 und zuletzt abgeändert
durch das Gesetz vom 26. März 2018, werden die Wörter "14548 und durch das Gesetz vom 26. März 2018, werden die Wörter "14548 und
154bis" durch die Wörter "14548, 14549 und 154bis" ersetzt. 154bis" durch die Wörter "14548, 14549 und 154bis" ersetzt.
Art. 19 - Artikel 323/1 § 1 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Art. 19 - Artikel 323/1 § 1 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch
das Gesetz vom 18. Dezember 2016, wird durch einen Absatz 3 mit das Gesetz vom 18. Dezember 2016, wird durch einen Absatz 3 mit
folgendem Wortlaut ergänzt: folgendem Wortlaut ergänzt:
"Stellen Versicherungsunternehmen im Hinblick auf den Erhalt der in "Stellen Versicherungsunternehmen im Hinblick auf den Erhalt der in
Artikel 14549 erwähnten Steuerermäßigung eine Bescheinigung aus, Artikel 14549 erwähnten Steuerermäßigung eine Bescheinigung aus,
müssen sie der Verwaltung jährlich Daten in Bezug auf die müssen sie der Verwaltung jährlich Daten in Bezug auf die
Rechtsschutzversicherungsverträge mitteilen." Rechtsschutzversicherungsverträge mitteilen."
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 22. April 2019 Gegeben zu Brüssel, den 22. April 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
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