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Wet houdende wijziging en coördinatie van diverse wetten inzake Justitie . - Duitse vertaling van uittreksels | Loi portant modification et coordination de diverses lois en matière de Justice . - Traduction allemande d'extraits |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
12 MEI 2014. - Wet houdende wijziging en coördinatie van diverse | 12 MAI 2014. - Loi portant modification et coordination de diverses |
wetten inzake Justitie (II). - Duitse vertaling van uittreksels | lois en matière de Justice (II). - Traduction allemande d'extraits |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 11 | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des |
tot 16 en 20 tot 22 van de wet van 12 mei 2014 houdende wijziging en | articles 11 à 16 et 20 à 22 de la loi du 12 mai 2014 portant |
coördinatie van diverse wetten inzake Justitie (II) (Belgisch | modification et coordination de diverses lois en matière de Justice |
Staatsblad van 19 mei 2014). | (II) (Moniteur belge du 19 mai 2014). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
12. MAI 2014 - Gesetz zur Abänderung und Koordinierung verschiedener | 12. MAI 2014 - Gesetz zur Abänderung und Koordinierung verschiedener |
Gesetze im Bereich der Justiz (II) | Gesetze im Bereich der Justiz (II) |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
(...) | (...) |
KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. März 2013 zur Reform der | KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. März 2013 zur Reform der |
Regelungen in Sachen Handlungsunfähigkeit und zur Einführung eines | Regelungen in Sachen Handlungsunfähigkeit und zur Einführung eines |
neuen, die Menschenwürde wahrenden Schutzstatus | neuen, die Menschenwürde wahrenden Schutzstatus |
Art. 11 - Artikel 7 des Gesetzes vom 17. März 2013 zur Reform der | Art. 11 - Artikel 7 des Gesetzes vom 17. März 2013 zur Reform der |
Regelungen in Sachen Handlungsunfähigkeit und zur Einführung eines | Regelungen in Sachen Handlungsunfähigkeit und zur Einführung eines |
neuen, die Menschenwürde wahrenden Schutzstatus, durch den Artikel 220 | neuen, die Menschenwürde wahrenden Schutzstatus, durch den Artikel 220 |
des Zivilgesetzbuches abgeändert wird, wird wie folgt abgeändert: | des Zivilgesetzbuches abgeändert wird, wird wie folgt abgeändert: |
a) In Nummer 1 werden die Wörter "Gericht Erster Instanz" durch das | a) In Nummer 1 werden die Wörter "Gericht Erster Instanz" durch das |
Wort "Familiengericht" ersetzt. | Wort "Familiengericht" ersetzt. |
b) Nummer 2 wird wie folgt ersetzt: | b) Nummer 2 wird wie folgt ersetzt: |
"2. In § 2 werden die Wörter "außerstande ist, seinen Willen zu | "2. In § 2 werden die Wörter "außerstande ist, seinen Willen zu |
äußern" durch die Wörter "außerstande oder unfähig ist, seinen Willen | äußern" durch die Wörter "außerstande oder unfähig ist, seinen Willen |
zu äußern" und die Wörter "Gericht erster Instanz" durch das Wort | zu äußern" und die Wörter "Gericht erster Instanz" durch das Wort |
"Familiengericht" ersetzt." | "Familiengericht" ersetzt." |
Art. 12 - In Artikel 24 desselben Gesetzes, durch den Artikel 389 des | Art. 12 - In Artikel 24 desselben Gesetzes, durch den Artikel 389 des |
Zivilgesetzbuches ersetzt wird, werden die Wörter "Gericht Erster | Zivilgesetzbuches ersetzt wird, werden die Wörter "Gericht Erster |
Instanz" durch das Wort "Familiengericht" ersetzt. | Instanz" durch das Wort "Familiengericht" ersetzt. |
Art. 13 - In Artikel 44 desselben Gesetzes, durch den ein Artikel | Art. 13 - In Artikel 44 desselben Gesetzes, durch den ein Artikel |
492/3 in das Zivilgesetzbuch eingefügt wird, werden die Wörter "in | 492/3 in das Zivilgesetzbuch eingefügt wird, werden die Wörter "in |
Artikel 499/7 §§ 1 und 2" durch die Wörter "in den Artikeln 499/7 §§ 1 | Artikel 499/7 §§ 1 und 2" durch die Wörter "in den Artikeln 499/7 §§ 1 |
und 2, 905, 1397/1 und 1478 Absatz 4" ersetzt. | und 2, 905, 1397/1 und 1478 Absatz 4" ersetzt. |
Art. 14 - Artikel 48 desselben Gesetzes, durch den Artikel 493 des | Art. 14 - Artikel 48 desselben Gesetzes, durch den Artikel 493 des |
Zivilgesetzbuches wieder aufgenommen wird, wird wie folgt abgeändert: | Zivilgesetzbuches wieder aufgenommen wird, wird wie folgt abgeändert: |
1. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "in Artikel 499/7 § 2" durch die | 1. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "in Artikel 499/7 § 2" durch die |
Wörter "in den Artikeln 499/7 § 2, 905, 1397/1 und 1478 Absatz 4" | Wörter "in den Artikeln 499/7 § 2, 905, 1397/1 und 1478 Absatz 4" |
ersetzt. | ersetzt. |
2. In § 2 Absatz 3 werden die Wörter "in Artikel 905 und 1397/1" durch | 2. In § 2 Absatz 3 werden die Wörter "in Artikel 905 und 1397/1" durch |
die Wörter "in den Artikeln 905, 1397/1 und 1478 Absatz 4" ersetzt; | die Wörter "in den Artikeln 905, 1397/1 und 1478 Absatz 4" ersetzt; |
dieser Absatz wird durch folgenden Satz ergänzt: | dieser Absatz wird durch folgenden Satz ergänzt: |
"Das Gleiche gilt, wenn die verrichtete Handlung ein Testament ist, | "Das Gleiche gilt, wenn die verrichtete Handlung ein Testament ist, |
das den in Artikel 905 Absatz 3 oder gegebenenfalls den in Artikel 905 | das den in Artikel 905 Absatz 3 oder gegebenenfalls den in Artikel 905 |
Absatz 4 erwähnten Bedingungen nicht genügt." | Absatz 4 erwähnten Bedingungen nicht genügt." |
3. In § 3 Absatz 1 werden die Sätze "Die Nichtigkeit der Handlung kann | 3. In § 3 Absatz 1 werden die Sätze "Die Nichtigkeit der Handlung kann |
während der Dauer der Schutzmaßnahme vom Betreuer der geschützten | während der Dauer der Schutzmaßnahme vom Betreuer der geschützten |
Person gedeckt werden. Wenn es sich um eine in Artikel 499/7 erwähnte | Person gedeckt werden. Wenn es sich um eine in Artikel 499/7 erwähnte |
Handlung handelt, erteilt der Friedensrichter dem Betreuer eine | Handlung handelt, erteilt der Friedensrichter dem Betreuer eine |
Sondergenehmigung." durch die Sätze "Die Nichtigkeit der Handlung kann | Sondergenehmigung." durch die Sätze "Die Nichtigkeit der Handlung kann |
während der Dauer der Schutzmaßnahme vom Betreuer der geschützten | während der Dauer der Schutzmaßnahme vom Betreuer der geschützten |
Person oder, wenn es sich um eine in den Artikeln 905, 1397/1 und 1478 | Person oder, wenn es sich um eine in den Artikeln 905, 1397/1 und 1478 |
Absatz 4 erwähnte Handlung handelt, von der geschützten Person gedeckt | Absatz 4 erwähnte Handlung handelt, von der geschützten Person gedeckt |
werden. Wenn es sich um eine in den Artikeln 499/7, 905, 1397/1 und | werden. Wenn es sich um eine in den Artikeln 499/7, 905, 1397/1 und |
1478 Absatz 4 erwähnte Handlung handelt, erteilt der Friedensrichter | 1478 Absatz 4 erwähnte Handlung handelt, erteilt der Friedensrichter |
dem Betreuer oder gegebenenfalls der geschützten Person eine | dem Betreuer oder gegebenenfalls der geschützten Person eine |
Sondergenehmigung." ersetzt. | Sondergenehmigung." ersetzt. |
Art. 15 - In Artikel 97 desselben Gesetzes, durch den ein Artikel | Art. 15 - In Artikel 97 desselben Gesetzes, durch den ein Artikel |
499/13 in das Zivilgesetzbuch eingefügt wird, werden in Absatz 1 die | 499/13 in das Zivilgesetzbuch eingefügt wird, werden in Absatz 1 die |
Wörter "Artikel 499/7" durch die Wörter "die Artikel 499/7, 1397/1 | Wörter "Artikel 499/7" durch die Wörter "die Artikel 499/7, 1397/1 |
Absatz 3 und 1478 Absatz 7" ersetzt. | Absatz 3 und 1478 Absatz 7" ersetzt. |
Art. 16 - Artikel 154 desselben Gesetzes wird aufgehoben. | Art. 16 - Artikel 154 desselben Gesetzes wird aufgehoben. |
(...) | (...) |
Art. 20 - Artikel 176 desselben Gesetzes, durch den Artikel 1231-48 | Art. 20 - Artikel 176 desselben Gesetzes, durch den Artikel 1231-48 |
des Gerichtsgesetzbuches abgeändert wird, wird wie folgt ersetzt: | des Gerichtsgesetzbuches abgeändert wird, wird wie folgt ersetzt: |
"Art. 176 - In Artikel 1231-48 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch | "Art. 176 - In Artikel 1231-48 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch |
das Gesetz vom 24. April 2003, wird Absatz 2 wie folgt ersetzt: | das Gesetz vom 24. April 2003, wird Absatz 2 wie folgt ersetzt: |
"Ein Adoptierter, der jünger als zwölf Jahre ist, wird von einem | "Ein Adoptierter, der jünger als zwölf Jahre ist, wird von einem |
Ad-hoc-Vormund vertreten, der vom Gericht auf Ersuchen des Prokurators | Ad-hoc-Vormund vertreten, der vom Gericht auf Ersuchen des Prokurators |
des Königs oder jeglicher anderen Partei des Rechtsstreits bestellt | des Königs oder jeglicher anderen Partei des Rechtsstreits bestellt |
worden ist."." | worden ist."." |
Art. 21 - Artikel 201 desselben Gesetzes, durch den Artikel 1255 des | Art. 21 - Artikel 201 desselben Gesetzes, durch den Artikel 1255 des |
Gerichtsgesetzbuches abgeändert wird, wird aufgehoben. | Gerichtsgesetzbuches abgeändert wird, wird aufgehoben. |
Art. 22 - Artikel 233 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: | Art. 22 - Artikel 233 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: |
"Art. 233 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. September 2014 in Kraft." | "Art. 233 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. September 2014 in Kraft." |
(...) | (...) |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 12. Mai 2014 | Gegeben zu Brüssel, den 12. Mai 2014 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |