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Meertalige weergave van Wet van 12/07/2015
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Wet teneinde de activiteiten van de aasgierfondsen aan te pakken. - Duitse vertaling Loi relative à la lutte contre les activités des fonds vautours. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 12 JULI 2015. - Wet teneinde de activiteiten van de aasgierfondsen aan te pakken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 12 juli 2015 teneinde de activiteiten van de aasgierfondsen aan te pakken SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 12 JUILLET 2015. - Loi relative à la lutte contre les activités des fonds vautours. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 12 juillet 2015 relative à la lutte contre les activités des
(Belgisch Staatsblad van 11 september 2015, err. van 16 september fonds vautours (Moniteur belge du 11 septembre 2015, err. du 16
2015). septembre 2015).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
12. JULI 2015 - Gesetz über die Bekämpfung der Tätigkeiten der 12. JULI 2015 - Gesetz über die Bekämpfung der Tätigkeiten der
Geier-Fonds Geier-Fonds
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Wenn ein Gläubiger durch den Rückkauf einer Anleihe oder Art. 2 - Wenn ein Gläubiger durch den Rückkauf einer Anleihe oder
Schuld eines Staates einen rechtswidrigen Vorteil sucht, werden seine Schuld eines Staates einen rechtswidrigen Vorteil sucht, werden seine
Rechte gegenüber dem Schuldnerstaat auf den Preis begrenzt, den er für Rechte gegenüber dem Schuldnerstaat auf den Preis begrenzt, den er für
den Rückkauf dieser Anleihe oder Schuld gezahlt hat. den Rückkauf dieser Anleihe oder Schuld gezahlt hat.
Ungeachtet des Rechts, das auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Ungeachtet des Rechts, das auf das Rechtsverhältnis zwischen dem
Gläubiger und dem Schuldnerstaat anwendbar ist, kann auf Antrag des Gläubiger und dem Schuldnerstaat anwendbar ist, kann auf Antrag des
Gläubigers im Hinblick auf eine Zahlung, die in Belgien eingenommen Gläubigers im Hinblick auf eine Zahlung, die in Belgien eingenommen
werden soll, kein Vollstreckungstitel in Belgien eingeholt und keine werden soll, kein Vollstreckungstitel in Belgien eingeholt und keine
Sicherungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Belgien ergriffen Sicherungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Belgien ergriffen
werden, wenn ihm diese Zahlung einen rechtswidrigen Vorteil wie im werden, wenn ihm diese Zahlung einen rechtswidrigen Vorteil wie im
Gesetz bestimmt verschafft. Gesetz bestimmt verschafft.
Nach einem rechtswidrigen Vorteil wird gesucht, wenn ein deutliches Nach einem rechtswidrigen Vorteil wird gesucht, wenn ein deutliches
Missverhältnis besteht zwischen dem Rückkaufswert der Anleihe oder Missverhältnis besteht zwischen dem Rückkaufswert der Anleihe oder
Schuld, die vom Gläubiger zurückgekauft wird, und dem Nennwert der Schuld, die vom Gläubiger zurückgekauft wird, und dem Nennwert der
Anleihe oder Schuld oder zwischen dem Rückkaufswert der Anleihe oder Anleihe oder Schuld oder zwischen dem Rückkaufswert der Anleihe oder
Schuld, die vom Gläubiger zurückgekauft wird, und den Beträgen, deren Schuld, die vom Gläubiger zurückgekauft wird, und den Beträgen, deren
Zahlung er fordert. Zahlung er fordert.
Damit von einem rechtswidrigen Vorteil die Rede sein kann, muss das in Damit von einem rechtswidrigen Vorteil die Rede sein kann, muss das in
Absatz 2 [sic, zu lesen ist: in Absatz 3] erwähnte deutliche Absatz 2 [sic, zu lesen ist: in Absatz 3] erwähnte deutliche
Missverhältnis mindestens durch eines der folgenden Kriterien ergänzt Missverhältnis mindestens durch eines der folgenden Kriterien ergänzt
werden: werden:
- Der Schuldnerstaat befand sich zum Zeitpunkt des Rückkaufs der - Der Schuldnerstaat befand sich zum Zeitpunkt des Rückkaufs der
Anleihe oder Schuld im Zustand der tatsächlichen oder drohenden Anleihe oder Schuld im Zustand der tatsächlichen oder drohenden
Zahlungsunfähigkeit oder -einstellung. Zahlungsunfähigkeit oder -einstellung.
- Der Gläubiger hat seinen Sitz in einem Land oder auf einem Gebiet, - Der Gläubiger hat seinen Sitz in einem Land oder auf einem Gebiet,
das: das:
a) in der Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete, die von der a) in der Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete, die von der
Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche und Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung" (FATF) aufgestellt wurde, aufgenommen ist Terrorismusfinanzierung" (FATF) aufgestellt wurde, aufgenommen ist
oder oder
b) in Artikel 307 § 1 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 b) in Artikel 307 § 1 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992
erwähnt ist oder erwähnt ist oder
c) in der vom König aufgestellten Liste der Staaten aufgenommen ist, c) in der vom König aufgestellten Liste der Staaten aufgenommen ist,
die sich weigern, ein Abkommen zu verhandeln und zu unterzeichnen, das die sich weigern, ein Abkommen zu verhandeln und zu unterzeichnen, das
gemäß den OECD-Standards den automatischen Informationsaustausch in gemäß den OECD-Standards den automatischen Informationsaustausch in
Steuer- und Banksachen mit Belgien ab 2015 vorsieht. Steuer- und Banksachen mit Belgien ab 2015 vorsieht.
- Der Gläubiger greift systematisch auf Gerichtsverfahren zurück, um - Der Gläubiger greift systematisch auf Gerichtsverfahren zurück, um
die Rückzahlung der Anleihe(n), die er schon vorab zurückgekauft hat, die Rückzahlung der Anleihe(n), die er schon vorab zurückgekauft hat,
zu erhalten. zu erhalten.
- Für den Schuldnerstaat wurden Umschuldungsmaßnahmen erarbeitet, für - Für den Schuldnerstaat wurden Umschuldungsmaßnahmen erarbeitet, für
die der Gläubiger seine Teilnahme verweigert hat. die der Gläubiger seine Teilnahme verweigert hat.
- Der Gläubiger hat die schwache Position des Schuldnerstaats - Der Gläubiger hat die schwache Position des Schuldnerstaats
missbraucht, um eine deutlich unausgewogene Rückzahlungsvereinbarung missbraucht, um eine deutlich unausgewogene Rückzahlungsvereinbarung
zu schließen. zu schließen.
- Die vollständige Rückzahlung der vom Gläubiger geforderten Beträge - Die vollständige Rückzahlung der vom Gläubiger geforderten Beträge
würde nachweislich nachteilige Auswirkungen auf die öffentlichen würde nachweislich nachteilige Auswirkungen auf die öffentlichen
Finanzen des Schuldnerstaats haben und könnte die sozioökonomische Finanzen des Schuldnerstaats haben und könnte die sozioökonomische
Entwicklung der Bevölkerung dieses Staats gefährden. Entwicklung der Bevölkerung dieses Staats gefährden.
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz gilt vorbehaltlich der Anwendung Art. 3 - Vorliegendes Gesetz gilt vorbehaltlich der Anwendung
internationaler Verträge, des Rechts der Europäischen Union oder internationaler Verträge, des Rechts der Europäischen Union oder
bilateraler Verträge. bilateraler Verträge.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 12. Juli 2015 Gegeben zu Brüssel, den 12. Juli 2015
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
J. VAN OVERTVELDT J. VAN OVERTVELDT
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
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