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| Wet teneinde de activiteiten van de aasgierfondsen aan te pakken. - Duitse vertaling | Loi relative à la lutte contre les activités des fonds vautours. - Traduction allemande |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 12 JULI 2015. - Wet teneinde de activiteiten van de aasgierfondsen aan te pakken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 12 juli 2015 teneinde de activiteiten van de aasgierfondsen aan te pakken | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 12 JUILLET 2015. - Loi relative à la lutte contre les activités des fonds vautours. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 12 juillet 2015 relative à la lutte contre les activités des |
| (Belgisch Staatsblad van 11 september 2015, err. van 16 september | fonds vautours (Moniteur belge du 11 septembre 2015, err. du 16 |
| 2015). | septembre 2015). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
| 12. JULI 2015 - Gesetz über die Bekämpfung der Tätigkeiten der | 12. JULI 2015 - Gesetz über die Bekämpfung der Tätigkeiten der |
| Geier-Fonds | Geier-Fonds |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
| sanktionieren es: | sanktionieren es: |
| Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
| Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
| Art. 2 - Wenn ein Gläubiger durch den Rückkauf einer Anleihe oder | Art. 2 - Wenn ein Gläubiger durch den Rückkauf einer Anleihe oder |
| Schuld eines Staates einen rechtswidrigen Vorteil sucht, werden seine | Schuld eines Staates einen rechtswidrigen Vorteil sucht, werden seine |
| Rechte gegenüber dem Schuldnerstaat auf den Preis begrenzt, den er für | Rechte gegenüber dem Schuldnerstaat auf den Preis begrenzt, den er für |
| den Rückkauf dieser Anleihe oder Schuld gezahlt hat. | den Rückkauf dieser Anleihe oder Schuld gezahlt hat. |
| Ungeachtet des Rechts, das auf das Rechtsverhältnis zwischen dem | Ungeachtet des Rechts, das auf das Rechtsverhältnis zwischen dem |
| Gläubiger und dem Schuldnerstaat anwendbar ist, kann auf Antrag des | Gläubiger und dem Schuldnerstaat anwendbar ist, kann auf Antrag des |
| Gläubigers im Hinblick auf eine Zahlung, die in Belgien eingenommen | Gläubigers im Hinblick auf eine Zahlung, die in Belgien eingenommen |
| werden soll, kein Vollstreckungstitel in Belgien eingeholt und keine | werden soll, kein Vollstreckungstitel in Belgien eingeholt und keine |
| Sicherungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Belgien ergriffen | Sicherungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Belgien ergriffen |
| werden, wenn ihm diese Zahlung einen rechtswidrigen Vorteil wie im | werden, wenn ihm diese Zahlung einen rechtswidrigen Vorteil wie im |
| Gesetz bestimmt verschafft. | Gesetz bestimmt verschafft. |
| Nach einem rechtswidrigen Vorteil wird gesucht, wenn ein deutliches | Nach einem rechtswidrigen Vorteil wird gesucht, wenn ein deutliches |
| Missverhältnis besteht zwischen dem Rückkaufswert der Anleihe oder | Missverhältnis besteht zwischen dem Rückkaufswert der Anleihe oder |
| Schuld, die vom Gläubiger zurückgekauft wird, und dem Nennwert der | Schuld, die vom Gläubiger zurückgekauft wird, und dem Nennwert der |
| Anleihe oder Schuld oder zwischen dem Rückkaufswert der Anleihe oder | Anleihe oder Schuld oder zwischen dem Rückkaufswert der Anleihe oder |
| Schuld, die vom Gläubiger zurückgekauft wird, und den Beträgen, deren | Schuld, die vom Gläubiger zurückgekauft wird, und den Beträgen, deren |
| Zahlung er fordert. | Zahlung er fordert. |
| Damit von einem rechtswidrigen Vorteil die Rede sein kann, muss das in | Damit von einem rechtswidrigen Vorteil die Rede sein kann, muss das in |
| Absatz 2 [sic, zu lesen ist: in Absatz 3] erwähnte deutliche | Absatz 2 [sic, zu lesen ist: in Absatz 3] erwähnte deutliche |
| Missverhältnis mindestens durch eines der folgenden Kriterien ergänzt | Missverhältnis mindestens durch eines der folgenden Kriterien ergänzt |
| werden: | werden: |
| - Der Schuldnerstaat befand sich zum Zeitpunkt des Rückkaufs der | - Der Schuldnerstaat befand sich zum Zeitpunkt des Rückkaufs der |
| Anleihe oder Schuld im Zustand der tatsächlichen oder drohenden | Anleihe oder Schuld im Zustand der tatsächlichen oder drohenden |
| Zahlungsunfähigkeit oder -einstellung. | Zahlungsunfähigkeit oder -einstellung. |
| - Der Gläubiger hat seinen Sitz in einem Land oder auf einem Gebiet, | - Der Gläubiger hat seinen Sitz in einem Land oder auf einem Gebiet, |
| das: | das: |
| a) in der Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete, die von der | a) in der Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete, die von der |
| Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche und | Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche und |
| Terrorismusfinanzierung" (FATF) aufgestellt wurde, aufgenommen ist | Terrorismusfinanzierung" (FATF) aufgestellt wurde, aufgenommen ist |
| oder | oder |
| b) in Artikel 307 § 1 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | b) in Artikel 307 § 1 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
| erwähnt ist oder | erwähnt ist oder |
| c) in der vom König aufgestellten Liste der Staaten aufgenommen ist, | c) in der vom König aufgestellten Liste der Staaten aufgenommen ist, |
| die sich weigern, ein Abkommen zu verhandeln und zu unterzeichnen, das | die sich weigern, ein Abkommen zu verhandeln und zu unterzeichnen, das |
| gemäß den OECD-Standards den automatischen Informationsaustausch in | gemäß den OECD-Standards den automatischen Informationsaustausch in |
| Steuer- und Banksachen mit Belgien ab 2015 vorsieht. | Steuer- und Banksachen mit Belgien ab 2015 vorsieht. |
| - Der Gläubiger greift systematisch auf Gerichtsverfahren zurück, um | - Der Gläubiger greift systematisch auf Gerichtsverfahren zurück, um |
| die Rückzahlung der Anleihe(n), die er schon vorab zurückgekauft hat, | die Rückzahlung der Anleihe(n), die er schon vorab zurückgekauft hat, |
| zu erhalten. | zu erhalten. |
| - Für den Schuldnerstaat wurden Umschuldungsmaßnahmen erarbeitet, für | - Für den Schuldnerstaat wurden Umschuldungsmaßnahmen erarbeitet, für |
| die der Gläubiger seine Teilnahme verweigert hat. | die der Gläubiger seine Teilnahme verweigert hat. |
| - Der Gläubiger hat die schwache Position des Schuldnerstaats | - Der Gläubiger hat die schwache Position des Schuldnerstaats |
| missbraucht, um eine deutlich unausgewogene Rückzahlungsvereinbarung | missbraucht, um eine deutlich unausgewogene Rückzahlungsvereinbarung |
| zu schließen. | zu schließen. |
| - Die vollständige Rückzahlung der vom Gläubiger geforderten Beträge | - Die vollständige Rückzahlung der vom Gläubiger geforderten Beträge |
| würde nachweislich nachteilige Auswirkungen auf die öffentlichen | würde nachweislich nachteilige Auswirkungen auf die öffentlichen |
| Finanzen des Schuldnerstaats haben und könnte die sozioökonomische | Finanzen des Schuldnerstaats haben und könnte die sozioökonomische |
| Entwicklung der Bevölkerung dieses Staats gefährden. | Entwicklung der Bevölkerung dieses Staats gefährden. |
| Art. 3 - Vorliegendes Gesetz gilt vorbehaltlich der Anwendung | Art. 3 - Vorliegendes Gesetz gilt vorbehaltlich der Anwendung |
| internationaler Verträge, des Rechts der Europäischen Union oder | internationaler Verträge, des Rechts der Europäischen Union oder |
| bilateraler Verträge. | bilateraler Verträge. |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 12. Juli 2015 | Gegeben zu Brüssel, den 12. Juli 2015 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| J. VAN OVERTVELDT | J. VAN OVERTVELDT |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Der Minister der Justiz, | Der Minister der Justiz, |
| K. GEENS | K. GEENS |