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Wet houdende diverse bepalingen in strafzaken. - Duitse vertaling van uittreksels | Loi portant des diverses dispositions en matière pénale. - Traduction allemande d'extraits |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
11 JULI 2018. - Wet houdende diverse bepalingen in strafzaken. - | 11 JUILLET 2018. - Loi portant des diverses dispositions en matière |
Duitse vertaling van uittreksels | pénale. - Traduction allemande d'extraits |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 10 en | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des |
11 van de wet van 11 juli 2018 houdende diverse bepalingen in | articles 10 et 11 de la loi du 11 juillet 2018 portant des diverses |
strafzaken (Belgisch Staatsblad van 18 juli 2018). | dispositions en matière pénale (Moniteur belge du 18 juillet 2018). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
11. JULI 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in | 11. JULI 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in |
Strafsachen | Strafsachen |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
sanktionieren es: | sanktionieren es: |
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
(...) | (...) |
KAPITEL 5 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches | KAPITEL 5 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches |
Art. 10 - In Artikel 92bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch | Art. 10 - In Artikel 92bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch |
das Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch die Gesetze vom 19. | das Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch die Gesetze vom 19. |
Oktober 2015 und 4. Mai 2016, werden die Wörter "zu einer | Oktober 2015 und 4. Mai 2016, werden die Wörter "zu einer |
Freiheitsstrafe von dreißig Jahren" durch die Wörter "zu einer | Freiheitsstrafe von dreißig Jahren" durch die Wörter "zu einer |
Korrektionalgefängnisstrafe von dreißig bis zu vierzig Jahren, zu | Korrektionalgefängnisstrafe von dreißig bis zu vierzig Jahren, zu |
einer Zuchthausstrafe von dreißig Jahren oder mehr" ersetzt. | einer Zuchthausstrafe von dreißig Jahren oder mehr" ersetzt. |
Art. 11 - Artikel 196ter des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das | Art. 11 - Artikel 196ter des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das |
Gesetz vom 17. Mai 2006 und abgeändert durch die Gesetze vom 5. Mai | Gesetz vom 17. Mai 2006 und abgeändert durch die Gesetze vom 5. Mai |
2014 und 4. Mai 2016, wird wie folgt abgeändert: | 2014 und 4. Mai 2016, wird wie folgt abgeändert: |
1. Paragraph 2 wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: | 1. Paragraph 2 wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
"Die Ernennung zum effektiven Beisitzer am Strafvollstreckungsgericht | "Die Ernennung zum effektiven Beisitzer am Strafvollstreckungsgericht |
wird für die Eröffnung des Anspruchs auf und die Berechnung der | wird für die Eröffnung des Anspruchs auf und die Berechnung der |
Pension einer endgültigen Ernennung gleichgesetzt. Für die Berechnung | Pension einer endgültigen Ernennung gleichgesetzt. Für die Berechnung |
der Ruhestandspension werden die in dieser Eigenschaft erbrachten | der Ruhestandspension werden die in dieser Eigenschaft erbrachten |
Dienstleistungen zu einem Sechzigstel pro Dienstjahr berücksichtigt." | Dienstleistungen zu einem Sechzigstel pro Dienstjahr berücksichtigt." |
2. In § 3 Absatz 1 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort | 2. In § 3 Absatz 1 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort |
"Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. | "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. |
3. In § 3 Absatz 2 wird zwischen dem Wort "der" und dem Wort | 3. In § 3 Absatz 2 wird zwischen dem Wort "der" und dem Wort |
"Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. | "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. |
4. In § 3 Absatz 4 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort | 4. In § 3 Absatz 4 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort |
"Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. | "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. |
5. In § 3 Absatz 7 werden die Wörter "in § 3 Absatz 1 und 4" durch die | 5. In § 3 Absatz 7 werden die Wörter "in § 3 Absatz 1 und 4" durch die |
Wörter "in den Absätzen 1 und 4" ersetzt. | Wörter "in den Absätzen 1 und 4" ersetzt. |
(...) | (...) |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 11. Juli 2018 | Gegeben zu Brüssel, den 11. Juli 2018 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Der Minister der Justiz, | Der Minister der Justiz, |
K. GEENS | K. GEENS |