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Meertalige weergave van Wet van 11/07/2018
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Wet houdende diverse bepalingen in strafzaken. - Duitse vertaling van uittreksels Loi portant des diverses dispositions en matière pénale. - Traduction allemande d'extraits
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
11 JULI 2018. - Wet houdende diverse bepalingen in strafzaken. - 11 JUILLET 2018. - Loi portant des diverses dispositions en matière
Duitse vertaling van uittreksels pénale. - Traduction allemande d'extraits
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 10 en Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des
11 van de wet van 11 juli 2018 houdende diverse bepalingen in articles 10 et 11 de la loi du 11 juillet 2018 portant des diverses
strafzaken (Belgisch Staatsblad van 18 juli 2018). dispositions en matière pénale (Moniteur belge du 18 juillet 2018).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
11. JULI 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in 11. JULI 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in
Strafsachen Strafsachen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
(...) (...)
KAPITEL 5 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches KAPITEL 5 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches
Art. 10 - In Artikel 92bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch Art. 10 - In Artikel 92bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch
das Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch die Gesetze vom 19. das Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch die Gesetze vom 19.
Oktober 2015 und 4. Mai 2016, werden die Wörter "zu einer Oktober 2015 und 4. Mai 2016, werden die Wörter "zu einer
Freiheitsstrafe von dreißig Jahren" durch die Wörter "zu einer Freiheitsstrafe von dreißig Jahren" durch die Wörter "zu einer
Korrektionalgefängnisstrafe von dreißig bis zu vierzig Jahren, zu Korrektionalgefängnisstrafe von dreißig bis zu vierzig Jahren, zu
einer Zuchthausstrafe von dreißig Jahren oder mehr" ersetzt. einer Zuchthausstrafe von dreißig Jahren oder mehr" ersetzt.
Art. 11 - Artikel 196ter des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Art. 11 - Artikel 196ter des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das
Gesetz vom 17. Mai 2006 und abgeändert durch die Gesetze vom 5. Mai Gesetz vom 17. Mai 2006 und abgeändert durch die Gesetze vom 5. Mai
2014 und 4. Mai 2016, wird wie folgt abgeändert: 2014 und 4. Mai 2016, wird wie folgt abgeändert:
1. Paragraph 2 wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: 1. Paragraph 2 wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Die Ernennung zum effektiven Beisitzer am Strafvollstreckungsgericht "Die Ernennung zum effektiven Beisitzer am Strafvollstreckungsgericht
wird für die Eröffnung des Anspruchs auf und die Berechnung der wird für die Eröffnung des Anspruchs auf und die Berechnung der
Pension einer endgültigen Ernennung gleichgesetzt. Für die Berechnung Pension einer endgültigen Ernennung gleichgesetzt. Für die Berechnung
der Ruhestandspension werden die in dieser Eigenschaft erbrachten der Ruhestandspension werden die in dieser Eigenschaft erbrachten
Dienstleistungen zu einem Sechzigstel pro Dienstjahr berücksichtigt." Dienstleistungen zu einem Sechzigstel pro Dienstjahr berücksichtigt."
2. In § 3 Absatz 1 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort 2. In § 3 Absatz 1 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort
"Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt.
3. In § 3 Absatz 2 wird zwischen dem Wort "der" und dem Wort 3. In § 3 Absatz 2 wird zwischen dem Wort "der" und dem Wort
"Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt.
4. In § 3 Absatz 4 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort 4. In § 3 Absatz 4 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort
"Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt. "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt.
5. In § 3 Absatz 7 werden die Wörter "in § 3 Absatz 1 und 4" durch die 5. In § 3 Absatz 7 werden die Wörter "in § 3 Absatz 1 und 4" durch die
Wörter "in den Absätzen 1 und 4" ersetzt. Wörter "in den Absätzen 1 und 4" ersetzt.
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 11. Juli 2018 Gegeben zu Brüssel, den 11. Juli 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
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