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Meertalige weergave van Wet van 10/04/2014
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Wet houdende diverse bepalingen inzake gezondheid Loi portant des dispositions diverses en matière de santé
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 APRIL 2014. - Wet houdende diverse bepalingen inzake gezondheid Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 en SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 AVRIL 2014. - Loi portant des dispositions diverses en matière de santé Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des
195 tot 197 van de wet van 10 april 2014 houdende diverse bepalingen articles 1er et 195 à 197 de la loi du 10 avril 2014 portant des
inzake gezondheid (Belgisch Staatsblad van 30 april 2014, err. van 4 dispositions diverses en matière de santé (Moniteur belge du 30 avril
juni 2014, 2 juli 2014 en 5 augusus 2014). 2014, err. des 4 juin 2014, 2 juillet 2014 et 5 août 2014).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
10. APRIL 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im 10. APRIL 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im
Bereich Gesundheit Bereich Gesundheit
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
TITEL 1 - Einleitende Bestimmung TITEL 1 - Einleitende Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
(...) (...)
TITEL 4 - FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und TITEL 4 - FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und
Umwelt Umwelt
(...) (...)
KAPITEL 7 - Tiere, Pflanzen und Nahrung KAPITEL 7 - Tiere, Pflanzen und Nahrung
(...) (...)
Abschnitt 3 - Abänderung des Gesetzes vom 20. Juli 1991 zur Festlegung Abschnitt 3 - Abänderung des Gesetzes vom 20. Juli 1991 zur Festlegung
sozialer und sonstiger Bestimmungen sozialer und sonstiger Bestimmungen
Art. 195 - Artikel 132 des Gesetzes vom 20. Juli 1991 zur Festlegung Art. 195 - Artikel 132 des Gesetzes vom 20. Juli 1991 zur Festlegung
sozialer und sonstiger Bestimmungen, ersetzt durch das Gesetz vom 1. sozialer und sonstiger Bestimmungen, ersetzt durch das Gesetz vom 1.
März 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 8. Juni 2008, wird durch März 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 8. Juni 2008, wird durch
einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Der König ist ermächtigt, die Bestimmungen des Königlichen Erlasses "Der König ist ermächtigt, die Bestimmungen des Königlichen Erlasses
vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für
Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge
abzuändern, zu ersetzen oder aufzuheben." abzuändern, zu ersetzen oder aufzuheben."
Abschnitt 4 - Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Abschnitt 4 - Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur
Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum
Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch
Art. 196 - In Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Art. 196 - In Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur
Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum
Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch, teilweise für nichtig erklärt Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch, teilweise für nichtig erklärt
durch den Entscheid Nr. 37/2011 vom 15. März 2011 des durch den Entscheid Nr. 37/2011 vom 15. März 2011 des
Verfassungsgerichtshofes, werden die Nummern 11 und 12 aufgehoben. Verfassungsgerichtshofes, werden die Nummern 11 und 12 aufgehoben.
Art. 197 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 9/1 mit folgendem Art. 197 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 9/1 mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Art. 9/1 - Abgesehen von den in Artikel 9 vorgesehenen Strafen kann "Art. 9/1 - Abgesehen von den in Artikel 9 vorgesehenen Strafen kann
das Gericht eine ein- bis sechsmonatige Schließung der für die das Gericht eine ein- bis sechsmonatige Schließung der für die
Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeit anordnen, in Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeit anordnen, in
der Verstöße begangen wurden." der Verstöße begangen wurden."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 10. April 2014 Gegeben zu Brüssel, den 10. April 2014
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Der Staatssekretär für Soziale Angelegenheiten, Familien und Personen Der Staatssekretär für Soziale Angelegenheiten, Familien und Personen
mit Behinderung, beauftragt mit Berufsrisiken, der Ministerin der mit Behinderung, beauftragt mit Berufsrisiken, der Ministerin der
Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit beigeordnet, und Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit beigeordnet, und
Staatssekretär für Wissenschaftspolitik, der Ministerin der Sozialen Staatssekretär für Wissenschaftspolitik, der Ministerin der Sozialen
Angelegenheiten und der Volksgesundheit beigeordnet Angelegenheiten und der Volksgesundheit beigeordnet
Ph. COURARD Ph. COURARD
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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