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| Wet tot wijziging van diverse wetten ten gevolge van de hervorming van de Senaat en houdende verscheidene wijzigingen inzake verkiezingen. - Duitse vertaling van uittreksels | Loi modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat et portant diverses modifications en matière électorale. - Traduction allemande d'extraits |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 6 JANUARI 2014. - Wet tot wijziging van diverse wetten ten gevolge van de hervorming van de Senaat en houdende verscheidene wijzigingen inzake verkiezingen. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 tot 19 van de wet van 6 januari 2014 tot wijziging van diverse wetten ten gevolge van de hervorming van de Senaat en houdende verscheidene | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 6 JANVIER 2014. - Loi modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat et portant diverses modifications en matière électorale. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1 à 19 de la loi du 6 janvier 2014 modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat et portant diverses modifications en |
| wijzigingen inzake verkiezingen (Belgisch Staatsblad van 31 januari | matière électorale (Moniteur belge du 31 janvier 2014). |
| 2014). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 6. JANUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Gesetze infolge | 6. JANUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Gesetze infolge |
| der Senatsreform und zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in | der Senatsreform und zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in |
| Wahlangelegenheiten | Wahlangelegenheiten |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
| KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
| Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der |
| Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
| KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 3. Mai 1880 über | KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 3. Mai 1880 über |
| parlamentarische Untersuchungen | parlamentarische Untersuchungen |
| Art. 2 - Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1880 über parlamentarische | Art. 2 - Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1880 über parlamentarische |
| Untersuchungen, ersetzt durch das Gesetz vom 30. Juni 1996, wird wie | Untersuchungen, ersetzt durch das Gesetz vom 30. Juni 1996, wird wie |
| folgt abgeändert: | folgt abgeändert: |
| 1. In Absatz 1 werden die Wörter "Die Kammern üben das ihnen" durch | 1. In Absatz 1 werden die Wörter "Die Kammern üben das ihnen" durch |
| die Wörter "Die Abgeordnetenkammer übt das ihr" ersetzt. | die Wörter "Die Abgeordnetenkammer übt das ihr" ersetzt. |
| 2. In Absatz 2 werden die Wörter "von den Kammern" durch die Wörter | 2. In Absatz 2 werden die Wörter "von den Kammern" durch die Wörter |
| "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt. | "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt. |
| Art. 3 - In Artikel 2 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz | Art. 3 - In Artikel 2 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz |
| vom 30. Juni 1996, wird das Wort "Jede" durch das Wort "Die" ersetzt. | vom 30. Juni 1996, wird das Wort "Jede" durch das Wort "Die" ersetzt. |
| Art. 4 - In Artikel 3 Absatz 4 desselben Gesetzes, abgeändert durch | Art. 4 - In Artikel 3 Absatz 4 desselben Gesetzes, abgeändert durch |
| das Gesetz vom 30. Juni 1996, werden die Wörter ", der sie angehören," | das Gesetz vom 30. Juni 1996, werden die Wörter ", der sie angehören," |
| aufgehoben. | aufgehoben. |
| Art. 5 - In Artikel 13 Absatz 2 desselben Gesetzes werden die Wörter | Art. 5 - In Artikel 13 Absatz 2 desselben Gesetzes werden die Wörter |
| ", die die Untersuchung angeordnet hat" aufgehoben. | ", die die Untersuchung angeordnet hat" aufgehoben. |
| KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 2004 zur Ausführung | KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 2004 zur Ausführung |
| und Ergänzung des Gesetzes vom 2. Mai 1995 über die Verpflichtung, | und Ergänzung des Gesetzes vom 2. Mai 1995 über die Verpflichtung, |
| eine Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen und eine | eine Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen und eine |
| Vermögenserklärung einzureichen | Vermögenserklärung einzureichen |
| Art. 6 - In Artikel 7 § 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2004 zur | Art. 6 - In Artikel 7 § 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2004 zur |
| Ausführung und Ergänzung des Gesetzes vom 2. Mai 1995 über die | Ausführung und Ergänzung des Gesetzes vom 2. Mai 1995 über die |
| Verpflichtung, eine Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen und eine | Verpflichtung, eine Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen und eine |
| Vermögenserklärung einzureichen, abgeändert durch das Gesetz vom 12. | Vermögenserklärung einzureichen, abgeändert durch das Gesetz vom 12. |
| März 2009, wird der erste Satz wie folgt ersetzt: "Wenn die Sache von | März 2009, wird der erste Satz wie folgt ersetzt: "Wenn die Sache von |
| einem in Artikel 67 § 1 Nr. 6 und 7 der Verfassung erwähnten Senator | einem in Artikel 67 § 1 Nr. 6 und 7 der Verfassung erwähnten Senator |
| vorgelegt wird, wird sie von einer Überwachungskommission, die sich | vorgelegt wird, wird sie von einer Überwachungskommission, die sich |
| aus Mitgliedern des Senats zusammensetzt, untersucht." | aus Mitgliedern des Senats zusammensetzt, untersucht." |
| KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 6. April 1995 zur | KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 6. April 1995 zur |
| Einrichtung des in Artikel 82 der Verfassung vorgesehenen | Einrichtung des in Artikel 82 der Verfassung vorgesehenen |
| parlamentarischen Konzertierungsausschusses und zur Abänderung der | parlamentarischen Konzertierungsausschusses und zur Abänderung der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat | koordinierten Gesetze über den Staatsrat |
| Art. 7 - In Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 6. April 1995 zur | Art. 7 - In Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 6. April 1995 zur |
| Einrichtung des in Artikel 82 der Verfassung vorgesehenen | Einrichtung des in Artikel 82 der Verfassung vorgesehenen |
| parlamentarischen Konzertierungsausschusses und zur Abänderung der | parlamentarischen Konzertierungsausschusses und zur Abänderung der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat werden die Wörter "ernennen | koordinierten Gesetze über den Staatsrat werden die Wörter "ernennen |
| die beiden Versammlungen" durch die Wörter "ernennen die Kammer und | die beiden Versammlungen" durch die Wörter "ernennen die Kammer und |
| der Senat" ersetzt. | der Senat" ersetzt. |
| Art. 8 - Artikel 2 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 8 - Artikel 2 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
| 1. In Nr. 2 werden die Wörter "die in den Artikeln 78 bis 81 der | 1. In Nr. 2 werden die Wörter "die in den Artikeln 78 bis 81 der |
| Verfassung vorgesehenen Untersuchungsfristen" durch die Wörter "die in | Verfassung vorgesehenen Untersuchungsfristen" durch die Wörter "die in |
| Artikel 78 der Verfassung vorgesehene Untersuchungsfrist" ersetzt. | Artikel 78 der Verfassung vorgesehene Untersuchungsfrist" ersetzt. |
| 2. Die Nummern 3 und 4 werden aufgehoben. | 2. Die Nummern 3 und 4 werden aufgehoben. |
| Art. 9 - Artikel 9 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 9 - Artikel 9 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Im einleitenden Satz des Paragraphen 1 werden die Wörter "Die in | 1. Im einleitenden Satz des Paragraphen 1 werden die Wörter "Die in |
| den Artikeln 78 bis 81" durch die Wörter "Die in Artikel 78" ersetzt. | den Artikeln 78 bis 81" durch die Wörter "Die in Artikel 78" ersetzt. |
| 2. In § 1 Nr. 1 werden die Wörter "Die in den Artikeln 78 Absatz 2 und | 2. In § 1 Nr. 1 werden die Wörter "Die in den Artikeln 78 Absatz 2 und |
| 80 der Verfassung erwähnten Fristen, innerhalb deren das | 80 der Verfassung erwähnten Fristen, innerhalb deren das |
| Evokationsrecht geltend gemacht werden kann, beginnen" durch die | Evokationsrecht geltend gemacht werden kann, beginnen" durch die |
| Wörter "Die in Artikel 78 § 2 Absatz 1 der Verfassung erwähnte Frist, | Wörter "Die in Artikel 78 § 2 Absatz 1 der Verfassung erwähnte Frist, |
| innerhalb deren das Evokationsrecht geltend gemacht werden kann, | innerhalb deren das Evokationsrecht geltend gemacht werden kann, |
| beginnt" ersetzt. | beginnt" ersetzt. |
| 3. In § 1 Nr. 2 wird der Satz "Die in den Artikeln 78 Absatz 3 und 80 | 3. In § 1 Nr. 2 wird der Satz "Die in den Artikeln 78 Absatz 3 und 80 |
| der Verfassung erwähnten Untersuchungsfristen beginnen am Tag nach dem | der Verfassung erwähnten Untersuchungsfristen beginnen am Tag nach dem |
| Tag, an dem dem Präsidenten des Senats der in Artikel 78 Absatz 2 der | Tag, an dem dem Präsidenten des Senats der in Artikel 78 Absatz 2 der |
| Verfassung erwähnte Antrag vorgelegt wurde" durch den Satz "Die in | Verfassung erwähnte Antrag vorgelegt wurde" durch den Satz "Die in |
| Artikel 78 § 2 Absatz 2 der Verfassung erwähnte Untersuchungsfrist | Artikel 78 § 2 Absatz 2 der Verfassung erwähnte Untersuchungsfrist |
| beginnt am Tag nach dem Tag, an dem dem Präsidenten des Senats der in | beginnt am Tag nach dem Tag, an dem dem Präsidenten des Senats der in |
| Artikel 78 § 2 Absatz 1 der Verfassung erwähnte Antrag vorgelegt | Artikel 78 § 2 Absatz 1 der Verfassung erwähnte Antrag vorgelegt |
| wurde" ersetzt. | wurde" ersetzt. |
| 4. In § 1 werden die Nummern 3 bis 6 aufgehoben. | 4. In § 1 werden die Nummern 3 bis 6 aufgehoben. |
| 5. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Die in den Artikeln 78 bis 81" | 5. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Die in den Artikeln 78 bis 81" |
| durch die Wörter "Die in Artikel 78" ersetzt. | durch die Wörter "Die in Artikel 78" ersetzt. |
| Art. 10 - Artikel 10 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 10 - Artikel 10 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Paragraph 1 wird wie folgt ersetzt: | 1. Paragraph 1 wird wie folgt ersetzt: |
| " § 1 - Die Zeit, die zwischen der Schließung der Sitzungsperiode der | " § 1 - Die Zeit, die zwischen der Schließung der Sitzungsperiode der |
| Gesetzgebenden Kammern und der Eröffnung der nächstfolgenden | Gesetzgebenden Kammern und der Eröffnung der nächstfolgenden |
| Sitzungsperiode verstreicht, wird für die Berechnung der in Artikel 78 | Sitzungsperiode verstreicht, wird für die Berechnung der in Artikel 78 |
| der Verfassung und in vorliegendem Gesetz erwähnten Fristen nicht | der Verfassung und in vorliegendem Gesetz erwähnten Fristen nicht |
| berücksichtigt. | berücksichtigt. |
| Der Ausschuss nimmt die Zeiträume, in denen die Parlamentsferien des | Der Ausschuss nimmt die Zeiträume, in denen die Parlamentsferien des |
| Senats und der Abgeordnetenkammer stattfinden, zur Kenntnis. Diese | Senats und der Abgeordnetenkammer stattfinden, zur Kenntnis. Diese |
| Zeiträume werden für die Berechnung der in Artikel 78 der Verfassung | Zeiträume werden für die Berechnung der in Artikel 78 der Verfassung |
| und in vorliegendem Gesetz erwähnten Fristen nicht berücksichtigt. | und in vorliegendem Gesetz erwähnten Fristen nicht berücksichtigt. |
| Die in Artikel 78 der Verfassung und in vorliegendem Gesetz erwähnten | Die in Artikel 78 der Verfassung und in vorliegendem Gesetz erwähnten |
| Fristen werden ausgesetzt, wenn eine der beiden Kammern vom König | Fristen werden ausgesetzt, wenn eine der beiden Kammern vom König |
| vertagt wird. | vertagt wird. |
| Die in Artikel 78 der Verfassung erwähnten Fristen werden automatisch | Die in Artikel 78 der Verfassung erwähnten Fristen werden automatisch |
| ausgesetzt, sobald der Ausschuss angerufen wird, und zwar bis zu dem | ausgesetzt, sobald der Ausschuss angerufen wird, und zwar bis zu dem |
| Tag nach dem Tag, an dem der Ausschuss seine Entscheidung trifft. | Tag nach dem Tag, an dem der Ausschuss seine Entscheidung trifft. |
| Die in Artikel 78 der Verfassung und in vorliegendem Gesetz erwähnten | Die in Artikel 78 der Verfassung und in vorliegendem Gesetz erwähnten |
| Fristen werden ausgesetzt, wenn das in Artikel 54 der Verfassung | Fristen werden ausgesetzt, wenn das in Artikel 54 der Verfassung |
| festgelegte Verfahren angewandt wird." | festgelegte Verfahren angewandt wird." |
| 2. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter "in den Artikeln 78 bis 80" durch | 2. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter "in den Artikeln 78 bis 80" durch |
| die Wörter "in Artikel 78" ersetzt. | die Wörter "in Artikel 78" ersetzt. |
| 3. Paragraph 2 Absatz 3 wird aufgehoben. | 3. Paragraph 2 Absatz 3 wird aufgehoben. |
| 4. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter ", an dem der Präsident, an den | 4. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter ", an dem der Präsident, an den |
| das Gutachten gerichtet ist," durch die Wörter ", an dem der Präsident | das Gutachten gerichtet ist," durch die Wörter ", an dem der Präsident |
| des Senats" und die Wörter "der anderen Versammlung" durch die Wörter | des Senats" und die Wörter "der anderen Versammlung" durch die Wörter |
| "der Abgeordnetenkammer" ersetzt. | "der Abgeordnetenkammer" ersetzt. |
| Art. 11 - Artikel 11 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 11 - Artikel 11 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
| 1. In § 1 Absatz 3 werden die Wörter "Artikel 10 § 5" durch die Wörter | 1. In § 1 Absatz 3 werden die Wörter "Artikel 10 § 5" durch die Wörter |
| "Artikel 10 § 1 Nr. 5" ersetzt. | "Artikel 10 § 1 Nr. 5" ersetzt. |
| 2. In § 2 werden die Wörter "in den Artikeln 74, 77 oder 78 bis 81" | 2. In § 2 werden die Wörter "in den Artikeln 74, 77 oder 78 bis 81" |
| durch die Wörter "in Artikel 74, 77 oder 78" ersetzt. | durch die Wörter "in Artikel 74, 77 oder 78" ersetzt. |
| Art. 12 - Artikel 12 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 12 - Artikel 12 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Die Einteilung in Paragraphen wird aufgehoben. | 1. Die Einteilung in Paragraphen wird aufgehoben. |
| 2. Im früheren Paragraphen 1, dessen heutiger Text den einzigen Absatz | 2. Im früheren Paragraphen 1, dessen heutiger Text den einzigen Absatz |
| bilden wird, werden die Wörter "der Untersuchungsfristen" durch die | bilden wird, werden die Wörter "der Untersuchungsfristen" durch die |
| Wörter "der Untersuchungsfrist" ersetzt und wird der Satz "Die | Wörter "der Untersuchungsfrist" ersetzt und wird der Satz "Die |
| Schlussabstimmung in der Plenarsitzung wird unbeschadet der Artikel 13 | Schlussabstimmung in der Plenarsitzung wird unbeschadet der Artikel 13 |
| und 14 letzter Absatz bis zum Ablauf der Frist von drei Tagen | und 14 letzter Absatz bis zum Ablauf der Frist von drei Tagen |
| ausgesetzt" aufgehoben. | ausgesetzt" aufgehoben. |
| 3. Die früheren Paragraphen 2 und 3 werden aufgehoben. | 3. Die früheren Paragraphen 2 und 3 werden aufgehoben. |
| Art. 13 - In Artikel 13 werden die Wörter " § 1 und § 3 Absatz 2" | Art. 13 - In Artikel 13 werden die Wörter " § 1 und § 3 Absatz 2" |
| aufgehoben. | aufgehoben. |
| Art. 14 - Artikel 14 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 14 - Artikel 14 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Absatz 3 wird aufgehoben. | 1. Absatz 3 wird aufgehoben. |
| 2. Im früheren Absatz 4, der Absatz 3 wird, werden die Wörter "in den | 2. Im früheren Absatz 4, der Absatz 3 wird, werden die Wörter "in den |
| Artikeln 78 bis 81" durch die Wörter "in Artikel 78" ersetzt. | Artikeln 78 bis 81" durch die Wörter "in Artikel 78" ersetzt. |
| KAPITEL 5 - Abänderung des Gesetzes vom 5. Mai 1999 über die Folgen | KAPITEL 5 - Abänderung des Gesetzes vom 5. Mai 1999 über die Folgen |
| der Auflösung der Gesetzgebenden Kammern für die bei ihnen anhängigen | der Auflösung der Gesetzgebenden Kammern für die bei ihnen anhängigen |
| Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge | Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge |
| Art. 15 - Im Titel des Gesetzes vom 5. Mai 1999 über die Folgen der | Art. 15 - Im Titel des Gesetzes vom 5. Mai 1999 über die Folgen der |
| Auflösung der Gesetzgebenden Kammern für die bei ihnen anhängigen | Auflösung der Gesetzgebenden Kammern für die bei ihnen anhängigen |
| Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge werden die Wörter "der | Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge werden die Wörter "der |
| Gesetzgebenden Kammern für die bei ihnen anhängigen Gesetzentwürfe und | Gesetzgebenden Kammern für die bei ihnen anhängigen Gesetzentwürfe und |
| Gesetzesvorschläge" durch die Wörter "der Abgeordnetenkammer für die | Gesetzesvorschläge" durch die Wörter "der Abgeordnetenkammer für die |
| bei den Gesetzgebenden Kammern anhängigen Gesetzentwürfe und | bei den Gesetzgebenden Kammern anhängigen Gesetzentwürfe und |
| Gesetzesvorschläge" ersetzt. | Gesetzesvorschläge" ersetzt. |
| Art. 16 - Artikel 2 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 16 - Artikel 2 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
| 1. In Absatz 1 werden die Wörter "der Föderalen Gesetzgebenden | 1. In Absatz 1 werden die Wörter "der Föderalen Gesetzgebenden |
| Kammern" durch die Wörter "der Abgeordnetenkammer" und die Wörter "den | Kammern" durch die Wörter "der Abgeordnetenkammer" und die Wörter "den |
| aufgelösten Kammern" durch die Wörter "den Gesetzgebenden Kammern" | aufgelösten Kammern" durch die Wörter "den Gesetzgebenden Kammern" |
| ersetzt. | ersetzt. |
| 2. Absatz 2 wird aufgehoben. | 2. Absatz 2 wird aufgehoben. |
| Art. 17 - Artikel 3 desselben Gesetzes wird aufgehoben. | Art. 17 - Artikel 3 desselben Gesetzes wird aufgehoben. |
| Art. 18 - Artikel 4 desselben Gesetzes wird aufgehoben. | Art. 18 - Artikel 4 desselben Gesetzes wird aufgehoben. |
| Art. 19 - Artikel 5 desselben Gesetzes wird aufgehoben. | Art. 19 - Artikel 5 desselben Gesetzes wird aufgehoben. |
| (...) | (...) |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 8. Dezember 2013 | Gegeben zu Brüssel, den 8. Dezember 2013 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Premierminister | Der Premierminister |
| E. DI RUPO | E. DI RUPO |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
| Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen | Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen |
| M. WATHELET | M. WATHELET |
| Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen | Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen |
| S. VERHERSTRAETEN | S. VERHERSTRAETEN |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
| Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |