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Meertalige weergave van Wet van 06/12/2022
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Wet tot wijziging van de wet van 27 april 2018 op de politie van de spoorwegen, wat betreft de procedure voor het afschaffen van overwegen. - Duitse vertaling Loi modifiant la loi du 27 avril 2018 sur la police des chemins de fer en ce qui concerne la procédure applicable à la suppression des passages à niveau. - Traduction allemande
6 DECEMBER 2022. - Wet tot wijziging van de wet van 27 april 2018 op 6 DECEMBRE 2022. - Loi modifiant la loi du 27 avril 2018 sur la police
de politie van de spoorwegen, wat betreft de procedure voor het des chemins de fer en ce qui concerne la procédure applicable à la
afschaffen van overwegen. - Duitse vertaling suppression des passages à niveau. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 6 Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
december 2022 tot wijziging van de wet van 27 april 2018 op de politie loi du 6 décembre 2022 modifiant la loi du 27 avril 2018 sur la police
van de spoorwegen, wat betreft de procedure voor het afschaffen van des chemins de fer en ce qui concerne la procédure applicable à la
overwegen (Belgisch Staatsblad van 26 mei 2023). suppression des passages à niveau (Moniteur belge du 26 mai 2023).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
6. DEZEMBER 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 27. April 6. DEZEMBER 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 27. April
2018 zur Festlegung von Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn in 2018 zur Festlegung von Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn in
Bezug auf das Verfahren für die Beseitigung von Bahnübergängen Bezug auf das Verfahren für die Beseitigung von Bahnübergängen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 19 des Gesetzes vom 27. April 2018 zur Festlegung von Art. 2 - Artikel 19 des Gesetzes vom 27. April 2018 zur Festlegung von
Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn wird durch die folgenden drei Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn wird durch die folgenden drei
Absätze ergänzt: Absätze ergänzt:
"Bei Entscheidungen über die Beseitigung von Bahnübergängen, die der "Bei Entscheidungen über die Beseitigung von Bahnübergängen, die der
Infrastrukturbetreiber gemäß dem Gesetz vom 21. März 1991 zur Infrastrukturbetreiber gemäß dem Gesetz vom 21. März 1991 zur
Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen
trifft, werden zumindest die folgenden Grundsätze berücksichtigt: trifft, werden zumindest die folgenden Grundsätze berücksichtigt:
1. Die Beseitigung eines Bahnübergangs wird ordnungsgemäß mit Gründen 1. Die Beseitigung eines Bahnübergangs wird ordnungsgemäß mit Gründen
versehen. versehen.
2. Die Verkehrssicherheit, die Auswirkungen der Beseitigung auf die 2. Die Verkehrssicherheit, die Auswirkungen der Beseitigung auf die
Mobilität und die Erschließung angrenzender Parzellen werden immer Mobilität und die Erschließung angrenzender Parzellen werden immer
berücksichtigt. berücksichtigt.
3. Die Auswirkungen der Beseitigung eines Bahnübergangs werden, wenn 3. Die Auswirkungen der Beseitigung eines Bahnübergangs werden, wenn
nötig, aus einer Perspektive bewertet, die über die Gemeindegrenzen nötig, aus einer Perspektive bewertet, die über die Gemeindegrenzen
hinausgeht. hinausgeht.
4. Wenn die Beseitigung eines Bahnübergangs erwogen wird, wird seine 4. Wenn die Beseitigung eines Bahnübergangs erwogen wird, wird seine
Funktion zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt, ohne die Bedürfnisse Funktion zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt, ohne die Bedürfnisse
künftiger Generationen zu gefährden. Dabei wird ein Gleichgewicht künftiger Generationen zu gefährden. Dabei wird ein Gleichgewicht
zwischen den räumlichen Bedürfnissen der verschiedenen zwischen den räumlichen Bedürfnissen der verschiedenen
gesellschaftlichen Aktivitäten angestrebt. gesellschaftlichen Aktivitäten angestrebt.
Die Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Bahnübergang befindet, wird um Die Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Bahnübergang befindet, wird um
eine Stellungnahme gebeten und ist auch mit der Durchführung einer eine Stellungnahme gebeten und ist auch mit der Durchführung einer
öffentlichen Untersuchung über die geplante Beseitigung beauftragt. öffentlichen Untersuchung über die geplante Beseitigung beauftragt.
Der König legt die Modalitäten für diesen Antrag auf Stellungnahme und Der König legt die Modalitäten für diesen Antrag auf Stellungnahme und
die öffentliche Untersuchung fest." die öffentliche Untersuchung fest."
Art. 3 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 19/1 mit folgendem Art. 3 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 19/1 mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Art. 19/1 - § 1 - Unbeschadet der Zuständigkeit des Staatsrats "Art. 19/1 - § 1 - Unbeschadet der Zuständigkeit des Staatsrats
aufgrund von Artikel 14 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 aufgrund von Artikel 14 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat kann beim Föderalen koordinierten Gesetze über den Staatsrat kann beim Föderalen
Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen Widerspruch gegen die Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen Widerspruch gegen die
Entscheidung des Infrastrukturbetreibers über die Beseitigung eines Entscheidung des Infrastrukturbetreibers über die Beseitigung eines
Bahnübergangs wie in Artikel 19 Absatz 3 erwähnt eingelegt werden von: Bahnübergangs wie in Artikel 19 Absatz 3 erwähnt eingelegt werden von:
1. der Gemeinde, auf deren Gebiet sich der betreffende Bahnübergang 1. der Gemeinde, auf deren Gebiet sich der betreffende Bahnübergang
befindet, befindet,
2. dem Verwalter des Straßen- und Wegenetzes, der für die 2. dem Verwalter des Straßen- und Wegenetzes, der für die
Straßenverbindung, die durch die Beseitigung des Bahnübergangs Straßenverbindung, die durch die Beseitigung des Bahnübergangs
unterbrochen würde, zuständig ist. unterbrochen würde, zuständig ist.
§ 2 - Der Widerspruch wird beim FÖD Mobilität und Transportwesen § 2 - Der Widerspruch wird beim FÖD Mobilität und Transportwesen
eingereicht und gemäß dem vom König festgelegten Verfahren eingereicht und gemäß dem vom König festgelegten Verfahren
bearbeitet." bearbeitet."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Dezember 2022 Gegeben zu Brüssel, den 6. Dezember 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Mobilität Der Minister der Mobilität
G. GILKINET G. GILKINET
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