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| Wet betreffende de tenuitvoerlegging van de arresten en beschikkingen van de Europese Gemeenschappen. - Duitse vertaling. - Erratum | Loi relative à l'exécution des arrêts et des décisions des Communautés européennes. - Traduction allemande. - Erratum |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 6 AUGUSTUS 1967. - Wet betreffende de tenuitvoerlegging van de | 6 AOUT 1967. - Loi relative à l'exécution des arrêts et des décisions |
| arresten en beschikkingen van de Europese Gemeenschappen. - Duitse vertaling. - Erratum | des Communautés européennes. - Traduction allemande. - Erratum |
| In het Belgisch Staatsblad nr. 160 van 9 mei 2012, bladzijde 27276, | Au Moniteur belge n° 160 du 9 mai 2012, page 27276, il y a lieu |
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| In de Duitse tekst, lees : | Dans le texte allemand, lire : |
| « Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | « Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
| Artikel 1 - Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ist mit der | Artikel 1 - Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ist mit der |
| Prüfung der Echtheit der Dokumente beauftragt, die vorgelegt werden im | Prüfung der Echtheit der Dokumente beauftragt, die vorgelegt werden im |
| Hinblick auf die Vollstreckung in Belgien der als vollstreckbare Titel | Hinblick auf die Vollstreckung in Belgien der als vollstreckbare Titel |
| bestehenden Urteile und Entscheidungen, die aufgrund der Verträge über | bestehenden Urteile und Entscheidungen, die aufgrund der Verträge über |
| die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der | die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der |
| Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen | Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen |
| Atomgemeinschaft sowie durch das Abkommen über gemeinsame Organe für | Atomgemeinschaft sowie durch das Abkommen über gemeinsame Organe für |
| die Europäischen Gemeinschaften ergangen sind und für die laut | die Europäischen Gemeinschaften ergangen sind und für die laut |
| Bestimmungen dieser Verträge Zwangsvollstreckung möglich ist. » | Bestimmungen dieser Verträge Zwangsvollstreckung möglich ist. » |
| in plaats van : | au lieu de |
| « Artikel 1 - Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir | « Artikel 1 - Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir |
| sanktionieren es: | sanktionieren es: |
| Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Prüfung der | Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Prüfung der |
| Echtheit der Dokumente beauftragt, die vorgelegt werden im Hinblick | Echtheit der Dokumente beauftragt, die vorgelegt werden im Hinblick |
| auf die Vollstreckung in Belgien der als vollstreckbare Titel | auf die Vollstreckung in Belgien der als vollstreckbare Titel |
| bestehenden Urteile und Entscheidungen, die aufgrund der Verträge über | bestehenden Urteile und Entscheidungen, die aufgrund der Verträge über |
| die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der | die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der |
| Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen | Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen |
| Atomgemeinschaft sowie durch das Abkommen über gemeinsame Organe für | Atomgemeinschaft sowie durch das Abkommen über gemeinsame Organe für |
| die Europäischen Gemeinschaften ergangen sind und für die laut | die Europäischen Gemeinschaften ergangen sind und für die laut |
| Bestimmungen dieser Verträge Zwangsvollstreckung möglich ist. » | Bestimmungen dieser Verträge Zwangsvollstreckung möglich ist. » |