← Terug naar "Wet tot wijziging van de wet van 10 november 2006 betreffende de openingsuren in handel, ambacht en dienstverlening. - Duitse vertaling "
Wet tot wijziging van de wet van 10 november 2006 betreffende de openingsuren in handel, ambacht en dienstverlening. - Duitse vertaling | Loi modifiant la loi du 10 novembre 2006 relative aux heures d'ouverture dans le commerce, l'artisanat et les services. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 5 DECEMBER 2023. - Wet tot wijziging van de wet van 10 november 2006 betreffende de openingsuren in handel, ambacht en dienstverlening. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 5 | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 5 DECEMBRE 2023. - Loi modifiant la loi du 10 novembre 2006 relative aux heures d'ouverture dans le commerce, l'artisanat et les services. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
december 2023 tot wijziging van de wet van 10 november 2006 | loi du 5 décembre 2023 modifiant la loi du 10 novembre 2006 relative |
betreffende de openingsuren in handel, ambacht en dienstverlening | aux heures d'ouverture dans le commerce, l'artisanat et les services |
(Belgisch Staatsblad van 20 december 2023). | (Moniteur belge du 20 décembre 223). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
5. DEZEMBER 2023 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 10. November | 5. DEZEMBER 2023 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 10. November |
2006 über die Öffnungszeiten | 2006 über die Öffnungszeiten |
in Handel, Handwerk und im Dienstleistungsbereich | in Handel, Handwerk und im Dienstleistungsbereich |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
sanktionieren es: | sanktionieren es: |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
Art. 2 - Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2006 über die | Art. 2 - Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2006 über die |
Öffnungszeiten in Handel, Handwerk und im Dienstleistungsbereich wird | Öffnungszeiten in Handel, Handwerk und im Dienstleistungsbereich wird |
durch eine Nummer 12 mit folgendem Wortlaut ergänzt: | durch eine Nummer 12 mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
"12. "Sexbetrieb für Erwachsene": jede Einrichtung, deren Tätigkeit | "12. "Sexbetrieb für Erwachsene": jede Einrichtung, deren Tätigkeit |
darauf ausgelegt ist, Erwachsenen sexuelles Vergnügen zu bereiten wie | darauf ausgelegt ist, Erwachsenen sexuelles Vergnügen zu bereiten wie |
beispielsweise: | beispielsweise: |
a) Sexläden, | a) Sexläden, |
b) Liebesläden, | b) Liebesläden, |
c) Einrichtungen für Erotikshows, | c) Einrichtungen für Erotikshows, |
d) jede öffentlich zugängliche Niederlassungseinheit, die bestimmt ist | d) jede öffentlich zugängliche Niederlassungseinheit, die bestimmt ist |
für: | für: |
- die Betreibung von Erotikshows, | - die Betreibung von Erotikshows, |
- den Verkauf von Erotik- oder Sexwaren, | - den Verkauf von Erotik- oder Sexwaren, |
- die Erbringung von erotischen oder sexuellen Dienstleistungen." | - die Erbringung von erotischen oder sexuellen Dienstleistungen." |
Art. 3 - In Artikel 12 desselben Gesetzes wird das Wort "sechs" durch | Art. 3 - In Artikel 12 desselben Gesetzes wird das Wort "sechs" durch |
das Wort "drei" ersetzt. | das Wort "drei" ersetzt. |
Art. 4 - Artikel 13 desselben Gesetzes wird durch einen Absatz mit | Art. 4 - Artikel 13 desselben Gesetzes wird durch einen Absatz mit |
folgendem Wortlaut ergänzt: | folgendem Wortlaut ergänzt: |
"Ein Kaufmann oder Dienstleistungserbringer, der den wöchentlichen | "Ein Kaufmann oder Dienstleistungserbringer, der den wöchentlichen |
Ruhetag ändert, vermerkt dies deutlich von außen her sichtbar | Ruhetag ändert, vermerkt dies deutlich von außen her sichtbar |
mindestens eine Woche vor Beginn des Monats, in dem die Änderung | mindestens eine Woche vor Beginn des Monats, in dem die Änderung |
erfolgt." | erfolgt." |
Art. 5 - Artikel 16 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch den | Art. 5 - Artikel 16 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch den |
Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2013, wird wie folgt abgeändert: | Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2013, wird wie folgt abgeändert: |
1. Paragraph 1 Absatz 1 wird durch einen Buchstaben g) mit folgendem | 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird durch einen Buchstaben g) mit folgendem |
Wortlaut ergänzt: | Wortlaut ergänzt: |
"g) Verkäufe und Dienstleistungserbringungen in Krankenhäusern wie in | "g) Verkäufe und Dienstleistungserbringungen in Krankenhäusern wie in |
Artikel 2 des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die | Artikel 2 des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die |
Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen erwähnt unter folgenden | Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen erwähnt unter folgenden |
Bedingungen: | Bedingungen: |
- Die Nettohandelsfläche der Niederlassungseinheit übersteigt nicht | - Die Nettohandelsfläche der Niederlassungseinheit übersteigt nicht |
150 m2. | 150 m2. |
- Der Zugang von Verbrauchern zu der Niederlassungseinheit und der | - Der Zugang von Verbrauchern zu der Niederlassungseinheit und der |
Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in der | Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in der |
Niederlassungseinheit finden ausschließlich während der Besuchszeiten | Niederlassungseinheit finden ausschließlich während der Besuchszeiten |
des betreffenden Krankenhauses sowie eine halbe Stunde davor und eine | des betreffenden Krankenhauses sowie eine halbe Stunde davor und eine |
halbe Stunde danach statt." | halbe Stunde danach statt." |
2. Paragraph 2 Absatz 1 Buchstabe a) wird durch die Wörter | 2. Paragraph 2 Absatz 1 Buchstabe a) wird durch die Wörter |
"unbeschadet des Artikels 18," ergänzt. | "unbeschadet des Artikels 18," ergänzt. |
3. Paragraph 2 Absatz 1 Buchstabe b) wird durch die Wörter | 3. Paragraph 2 Absatz 1 Buchstabe b) wird durch die Wörter |
"unbeschadet des Artikels 18," ergänzt. | "unbeschadet des Artikels 18," ergänzt. |
Art. 6 - Die Überschrift von Kapitel 5 desselben Gesetzes wird wie | Art. 6 - Die Überschrift von Kapitel 5 desselben Gesetzes wird wie |
folgt ersetzt: | folgt ersetzt: |
"KAPITEL 5 - Sonderbestimmungen für Nachtläden, private | "KAPITEL 5 - Sonderbestimmungen für Nachtläden, private |
Fernmeldebüros, in Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) | Fernmeldebüros, in Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) |
erwähnte Niederlassungseinheiten und Sexbetriebe für Erwachsene". | erwähnte Niederlassungseinheiten und Sexbetriebe für Erwachsene". |
Art. 7 - Artikel 18 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz | Art. 7 - Artikel 18 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz |
vom 22. Dezember 2009, wird wie folgt abgeändert: | vom 22. Dezember 2009, wird wie folgt abgeändert: |
1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt abgeändert: | 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt abgeändert: |
a) Die Wörter "eines Nachtladens oder privaten Fernmeldebüros" werden | a) Die Wörter "eines Nachtladens oder privaten Fernmeldebüros" werden |
durch die Wörter "eines Nachtladens, eines privaten Fernmeldebüros, | durch die Wörter "eines Nachtladens, eines privaten Fernmeldebüros, |
einer der in Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) erwähnten | einer der in Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) erwähnten |
Niederlassungseinheiten oder eines Sexbetriebs für Erwachsene" | Niederlassungseinheiten oder eines Sexbetriebs für Erwachsene" |
ersetzt. | ersetzt. |
b) Die Wörter "in der der geplante Nachtladen oder das geplante | b) Die Wörter "in der der geplante Nachtladen oder das geplante |
private Fernmeldebüro" werden durch die Wörter "in der der geplante | private Fernmeldebüro" werden durch die Wörter "in der der geplante |
Nachtladen, das geplante private Fernmeldebüro, eine der geplanten, in | Nachtladen, das geplante private Fernmeldebüro, eine der geplanten, in |
Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) erwähnten | Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) erwähnten |
Niederlassungseinheiten oder der geplante Sexbetrieb für Erwachsene" | Niederlassungseinheiten oder der geplante Sexbetrieb für Erwachsene" |
ersetzt. | ersetzt. |
2. Paragraph 2 wird wie folgt abgeändert: | 2. Paragraph 2 wird wie folgt abgeändert: |
a) Zwischen den Wörtern "aus Gründen der räumlichen Lage und der | a) Zwischen den Wörtern "aus Gründen der räumlichen Lage und der |
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und der | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und der |
Ruhe" und den Wörtern "die Niederlassung und die Betreibung" werden | Ruhe" und den Wörtern "die Niederlassung und die Betreibung" werden |
die Wörter "oder des Schutzes von schwächeren Bürgern" eingesetzt. | die Wörter "oder des Schutzes von schwächeren Bürgern" eingesetzt. |
b) Zwischen den Wörtern "die Niederlassung und die Betreibung" und den | b) Zwischen den Wörtern "die Niederlassung und die Betreibung" und den |
Wörtern "von Nachtläden" werden die Wörter "einschließlich der | Wörtern "von Nachtläden" werden die Wörter "einschließlich der |
Öffnungs- und Schließzeiten" eingesetzt. | Öffnungs- und Schließzeiten" eingesetzt. |
c) Die Wörter "von Nachtläden und privaten Fernmeldebüros" werden | c) Die Wörter "von Nachtläden und privaten Fernmeldebüros" werden |
durch die Wörter "von Nachtläden, privaten Fernmeldebüros, in Artikel | durch die Wörter "von Nachtläden, privaten Fernmeldebüros, in Artikel |
16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) erwähnten Niederlassungseinheiten | 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) erwähnten Niederlassungseinheiten |
und Sexbetrieben für Erwachsene" ersetzt. | und Sexbetrieben für Erwachsene" ersetzt. |
3. In § 3 werden die Wörter "von Nachtläden und privaten | 3. In § 3 werden die Wörter "von Nachtläden und privaten |
Fernmeldebüros" durch die Wörter "von Nachtläden, privaten | Fernmeldebüros" durch die Wörter "von Nachtläden, privaten |
Fernmeldebüros und in Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) | Fernmeldebüros und in Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) |
erwähnten Niederlassungseinheiten" ersetzt. | erwähnten Niederlassungseinheiten" ersetzt. |
4. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 4 mit folgendem Wortlaut | 4. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 4 mit folgendem Wortlaut |
ergänzt: | ergänzt: |
" § 4 - Die in Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) erwähnten | " § 4 - Die in Artikel 16 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b) erwähnten |
Niederlassungseinheiten unterliegen nicht den Bestimmungen des | Niederlassungseinheiten unterliegen nicht den Bestimmungen des |
vorliegenden Artikels, wenn der Zugang von Verbrauchern zu der | vorliegenden Artikels, wenn der Zugang von Verbrauchern zu der |
Niederlassungseinheit und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen | Niederlassungseinheit und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen |
an Verbraucher ausschließlich nach 5 Uhr und vor 21 Uhr stattfindet." | an Verbraucher ausschließlich nach 5 Uhr und vor 21 Uhr stattfindet." |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 5. Dezember 2023 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Mittelstands | Der Minister des Mittelstands |
D. CLARINVAL | D. CLARINVAL |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Der Minister der Justiz, | Der Minister der Justiz, |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |