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Meertalige weergave van Wet van 03/02/2019
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Wet tot wijziging van de wet van 1 augustus 1985 houdende fiscale en andere bepalingen wat de bevoegdheden van de commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden en aan de occasionele redders betreft inzake de slachtoffers van terrorisme. - Duitse vertaling Loi modifiant la loi du 1er août 1985 portant des mesures fiscales et autres, en ce qui concerne les compétences de la commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence et aux sauveteurs occasionnels pour les victimes de terrorisme. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 3 FEBRUARI 2019. - Wet tot wijziging van de wet van 1 augustus 1985 houdende fiscale en andere bepalingen wat de bevoegdheden van de commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden en aan de occasionele redders betreft inzake de slachtoffers van terrorisme. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 3 februari 2019 tot wijziging van de wet van 1 augustus 1985 houdende fiscale en andere bepalingen wat de bevoegdheden van de commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden en aan de occasionele redders betreft inzake de slachtoffers van terrorisme SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 3 FEVRIER 2019. - Loi modifiant la loi du 1er août 1985 portant des mesures fiscales et autres, en ce qui concerne les compétences de la commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence et aux sauveteurs occasionnels pour les victimes de terrorisme. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 3 février 2019 modifiant la loi du 1er août 1985 portant des mesures fiscales et autres, en ce qui concerne les compétences de la commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence et aux sauveteurs occasionnels pour les victimes de
(Belgisch Staatsblad van 8 februari 2019). terrorisme (Moniteur belge du 8 février 2019).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
3. FEBRUAR 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 1. August 3. FEBRUAR 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 1. August
1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen
hinsichtlich der Befugnisse der Kommission für finanzielle Hilfe hinsichtlich der Befugnisse der Kommission für finanzielle Hilfe
zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von
Gelegenheitsrettern in Bezug auf Terroropfer Gelegenheitsrettern in Bezug auf Terroropfer
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 1. August 1985 zur KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 1. August 1985 zur
Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen
Art. 2 - Artikel 30 des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung Art. 2 - Artikel 30 des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung
steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen, zuletzt abgeändert durch steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen, zuletzt abgeändert durch
das Gesetz vom 18. Juli 2017, wird wie folgt abgeändert: das Gesetz vom 18. Juli 2017, wird wie folgt abgeändert:
1. In § 2 werden die Absätze 6 und 8 aufgehoben. 1. In § 2 werden die Absätze 6 und 8 aufgehoben.
2. Ein § 2bis mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: 2. Ein § 2bis mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:
" § 2bis - Der Präsident der Kommission übt seine Funktion vollzeitig " § 2bis - Der Präsident der Kommission übt seine Funktion vollzeitig
aus. aus.
Er wird von Rechts wegen durch sein Gericht abgeordnet. Er wird von Rechts wegen durch sein Gericht abgeordnet.
Er bezieht ein Gehalt, das dem Gehalt eines Ersten Generalanwalts beim Er bezieht ein Gehalt, das dem Gehalt eines Ersten Generalanwalts beim
Kassationshof entspricht, sowie die damit verbundenen Erhöhungen und Kassationshof entspricht, sowie die damit verbundenen Erhöhungen und
Vergünstigungen und die in Artikel 357 § 4 des Gerichtsgesetzbuches Vergünstigungen und die in Artikel 357 § 4 des Gerichtsgesetzbuches
erwähnte Prämie. erwähnte Prämie.
Er nimmt seinen Platz in der Rangliste wieder ein, sobald er sein Er nimmt seinen Platz in der Rangliste wieder ein, sobald er sein
Mandat niederlegt. Mandat niederlegt.
Dem Präsidenten steht bei der Ausübung seiner Aufgaben ein Dem Präsidenten steht bei der Ausübung seiner Aufgaben ein
stellvertretender Präsident bei. stellvertretender Präsident bei.
Bei Verhinderung des Präsidenten nimmt der stellvertretende Präsident Bei Verhinderung des Präsidenten nimmt der stellvertretende Präsident
dessen Aufgaben wahr. dessen Aufgaben wahr.
Bei Verhinderung dieser beiden Magistrate nimmt ein vom Präsidenten Bei Verhinderung dieser beiden Magistrate nimmt ein vom Präsidenten
bestimmter Vizepräsident oder, in dessen Ermangelung, der bestimmter Vizepräsident oder, in dessen Ermangelung, der
dienstälteste Vizepräsident ihre Aufgaben wahr." dienstälteste Vizepräsident ihre Aufgaben wahr."
3. Ein § 2ter mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: 3. Ein § 2ter mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:
" § 2ter - Die in der Bearbeitung der Angelegenheiten der in Artikel " § 2ter - Die in der Bearbeitung der Angelegenheiten der in Artikel
42bis erwähnten Opfer von Terrorakten spezialisierten Kammern bilden 42bis erwähnten Opfer von Terrorakten spezialisierten Kammern bilden
eine getrennte Abteilung der Kommission "Terrorismusabteilung". eine getrennte Abteilung der Kommission "Terrorismusabteilung".
Die anderen Kammern bilden die "Allgemeine Abteilung" genannte Die anderen Kammern bilden die "Allgemeine Abteilung" genannte
Abteilung der Kommission. Abteilung der Kommission.
Gemäß Artikel 18 § 1 Absatz 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 zur Gemäß Artikel 18 § 1 Absatz 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 zur
Schaffung des Status der nationalen Solidarität, zur Gewährung einer Schaffung des Status der nationalen Solidarität, zur Gewährung einer
Wiedergutmachungspension und zur Erstattung der medizinischen Wiedergutmachungspension und zur Erstattung der medizinischen
Versorgung infolge von Terrorakten werden Anträge auf Zuerkennung des Versorgung infolge von Terrorakten werden Anträge auf Zuerkennung des
Status der nationalen Solidarität und Anträge auf eine Status der nationalen Solidarität und Anträge auf eine
Wiedergutmachungspension bei der Kommission eingereicht." Wiedergutmachungspension bei der Kommission eingereicht."
4. Ein § 2quater mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: 4. Ein § 2quater mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:
" § 2quater - Der Kommission steht ein Sekretariat zur Seite, das von " § 2quater - Der Kommission steht ein Sekretariat zur Seite, das von
einem Sekretär geleitet wird und ferner zusammengesetzt ist aus einem einem Sekretär geleitet wird und ferner zusammengesetzt ist aus einem
Sekretär-Abteilungsleiter für die Allgemeine Abteilung, einem Sekretär-Abteilungsleiter für die Allgemeine Abteilung, einem
Sekretär-Abteilungsleiter für die Terrorismusabteilung und aus Sekretär-Abteilungsleiter für die Terrorismusabteilung und aus
mindestens so vielen beigeordneten Sekretären wie es Kammern gibt, mindestens so vielen beigeordneten Sekretären wie es Kammern gibt,
minus zwei; der Stellenplan des Sekretariats der Kommission muss minus zwei; der Stellenplan des Sekretariats der Kommission muss
mindestens aus achtzehn Personen bestehen. Sie werden vom Minister der mindestens aus achtzehn Personen bestehen. Sie werden vom Minister der
Justiz bestimmt. Die Hälfte der Personen gehört der französischen Justiz bestimmt. Die Hälfte der Personen gehört der französischen
Sprachrolle, die andere Hälfte der niederländischen Sprachrolle an. Sprachrolle, die andere Hälfte der niederländischen Sprachrolle an.
Den Erfordernissen des Dienstes entsprechend kann der Sekretär in Den Erfordernissen des Dienstes entsprechend kann der Sekretär in
Absprache mit dem Sekretär-Abteilungsleiter der Allgemeinen Abteilung Absprache mit dem Sekretär-Abteilungsleiter der Allgemeinen Abteilung
und dem Sekretär-Abteilungsleiter der Terrorismusabteilung und dem Sekretär-Abteilungsleiter der Terrorismusabteilung
beschließen, beigeordnete Sekretäre von einer Abteilung in eine andere beschließen, beigeordnete Sekretäre von einer Abteilung in eine andere
Abteilung abzuordnen." Abteilung abzuordnen."
5. Paragraph 3 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: 5. Paragraph 3 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:
"Die Kammern entscheiden über die in den Artikeln 31bis, 37 und 37bis "Die Kammern entscheiden über die in den Artikeln 31bis, 37 und 37bis
erwähnten Ersuchen um finanzielle, ergänzende und außergewöhnliche erwähnten Ersuchen um finanzielle, ergänzende und außergewöhnliche
Hilfe." Hilfe."
Art. 3 - In Artikel 42bis desselben Gesetzes, eingefügt durch das Art. 3 - In Artikel 42bis desselben Gesetzes, eingefügt durch das
Gesetz vom 1. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 31. Mai Gesetz vom 1. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 31. Mai
2016, werden zwischen Absatz 2 und Absatz 3 zwei Absätze mit folgendem 2016, werden zwischen Absatz 2 und Absatz 3 zwei Absätze mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Die im vorliegenden Abschnitt erwähnten Ersuchen werden von den "Die im vorliegenden Abschnitt erwähnten Ersuchen werden von den
spezialisierten Kammern bearbeitet. spezialisierten Kammern bearbeitet.
Unbeschadet anderslautender Bestimmungen handeln diese spezialisierten Unbeschadet anderslautender Bestimmungen handeln diese spezialisierten
Kammern gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2". Kammern gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2".
Art. 4 - In Kapitel 3 Abschnitt 4 desselben Gesetzes wird Art. 4 - In Kapitel 3 Abschnitt 4 desselben Gesetzes wird
Unterabschnitt 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Sonderbestimmungen Unterabschnitt 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Sonderbestimmungen
im Rahmen der Gewährung einer finanziellen Hilfe zugunsten von im Rahmen der Gewährung einer finanziellen Hilfe zugunsten von
Terroropfern". Terroropfern".
Art. 5 - In Unterabschnitt 2, eingefügt durch Artikel 4, wird ein Art. 5 - In Unterabschnitt 2, eingefügt durch Artikel 4, wird ein
Artikel 42ter mit folgendem Wortlaut eingefügt: Artikel 42ter mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42ter - In Abweichung von Artikel 30 § 1 entscheidet die "Art. 42ter - In Abweichung von Artikel 30 § 1 entscheidet die
Kommission im Fall eines Terrorakts über die Ersuchen um Gewährung Kommission im Fall eines Terrorakts über die Ersuchen um Gewährung
eines Vorschusses, einer finanziellen Hilfe oder einer ergänzenden eines Vorschusses, einer finanziellen Hilfe oder einer ergänzenden
Hilfe." Hilfe."
Art. 6 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42quater mit Art. 6 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42quater mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42quater - § 1 - Im Fall eines Terrorakts tagt der "Art. 42quater - § 1 - Im Fall eines Terrorakts tagt der
Kammerpräsident allein über alle in Artikel 42ter erwähnten Ersuchen. Kammerpräsident allein über alle in Artikel 42ter erwähnten Ersuchen.
Gegen die Beschlüsse des Kammerpräsidenten kann gemäß den in § 2 Gegen die Beschlüsse des Kammerpräsidenten kann gemäß den in § 2
erwähnten Bedingungen Berufung eingelegt werden. Eine aus anderen erwähnten Bedingungen Berufung eingelegt werden. Eine aus anderen
Mitgliedern zusammengesetzte Kammer der Kommission entscheidet über Mitgliedern zusammengesetzte Kammer der Kommission entscheidet über
diese Berufung. Durch das Einlegen der Berufung wird die Kammer mit diese Berufung. Durch das Einlegen der Berufung wird die Kammer mit
dem Rechtsstreit befasst. dem Rechtsstreit befasst.
§ 2 - Der Antragsteller und der Minister der Justiz können binnen § 2 - Der Antragsteller und der Minister der Justiz können binnen
einem Monat nachdem ihnen der Beschluss des Kommissionspräsidenten einem Monat nachdem ihnen der Beschluss des Kommissionspräsidenten
notifiziert worden ist, Berufung gegen diesen Beschluss einlegen. notifiziert worden ist, Berufung gegen diesen Beschluss einlegen.
Die Berufungsurkunde wird beim Sekretariat der Kommission hinterlegt Die Berufungsurkunde wird beim Sekretariat der Kommission hinterlegt
oder per Einschreibesendung verschickt. Sie wird vom Antragsteller oder per Einschreibesendung verschickt. Sie wird vom Antragsteller
oder von seinem Rechtsanwalt unterzeichnet. Sie kann auch auf oder von seinem Rechtsanwalt unterzeichnet. Sie kann auch auf
elektronischem Wege gemäß den vom König festgelegten Modalitäten elektronischem Wege gemäß den vom König festgelegten Modalitäten
hinterlegt werden. hinterlegt werden.
Zur Vermeidung des Verfalls der Berufung müssen die Anfechtungsgründe, Zur Vermeidung des Verfalls der Berufung müssen die Anfechtungsgründe,
die gegen den Beschluss geltend gemacht werden, in der Urkunde genau die gegen den Beschluss geltend gemacht werden, in der Urkunde genau
angegeben werden. angegeben werden.
In der Berufungsurkunde wird Folgendes vermerkt: In der Berufungsurkunde wird Folgendes vermerkt:
1. Tag, Monat und Jahr, 1. Tag, Monat und Jahr,
2. Name, Vornamen, Beruf, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Opfers, 2. Name, Vornamen, Beruf, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Opfers,
des Antragstellers und gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters, des Antragstellers und gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters,
3. Datum und Listennummer des Beschlusses, gegen den Berufung 3. Datum und Listennummer des Beschlusses, gegen den Berufung
eingelegt wird. eingelegt wird.
Die Begründungsunterlagen der Berufung sind dem Antrag beizufügen." Die Begründungsunterlagen der Berufung sind dem Antrag beizufügen."
Art. 7 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42sexies mit Art. 7 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42sexies mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42sexies - Im Fall eines Terrorakts können Opfer oder "Art. 42sexies - Im Fall eines Terrorakts können Opfer oder
Gelegenheitsretter Anspruch erheben auf Rechtsanwaltskosten bis zu Gelegenheitsretter Anspruch erheben auf Rechtsanwaltskosten bis zu
einem Höchstbetrag von 12.000 EUR anstelle der in Artikel 32 § 1 Nr. einem Höchstbetrag von 12.000 EUR anstelle der in Artikel 32 § 1 Nr.
6, § 2 Nr. 5 und § 3 Nr. 3 vorgesehenen Verfahrensentschädigung. 6, § 2 Nr. 5 und § 3 Nr. 3 vorgesehenen Verfahrensentschädigung.
Dieser Betrag kann durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Dieser Betrag kann durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen
Erlass erhöht werden." Erlass erhöht werden."
Art. 8 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42octies mit Art. 8 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42octies mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42octies - Ersuchen um Gewährung eines Vorschusses, einer "Art. 42octies - Ersuchen um Gewährung eines Vorschusses, einer
finanziellen oder einer ergänzenden Hilfe im Fall eines Terrorakts finanziellen oder einer ergänzenden Hilfe im Fall eines Terrorakts
erfolgen durch Antragschrift, deren Muster vom König festgelegt wird erfolgen durch Antragschrift, deren Muster vom König festgelegt wird
und die im Sekretariat der Kommission hinterlegt oder per und die im Sekretariat der Kommission hinterlegt oder per
Einschreibebrief dorthin geschickt wird. Es wird vom Antragsteller Einschreibebrief dorthin geschickt wird. Es wird vom Antragsteller
oder von seinem Rechtsanwalt unterzeichnet. Es kann auch auf oder von seinem Rechtsanwalt unterzeichnet. Es kann auch auf
elektronischem Wege gemäß den vom König festgelegten Modalitäten elektronischem Wege gemäß den vom König festgelegten Modalitäten
hinterlegt werden. hinterlegt werden.
Anträge auf Zuerkennung des Statuts der nationalen Solidarität und Anträge auf Zuerkennung des Statuts der nationalen Solidarität und
Anträge auf eine Wiedergutmachungspension, erwähnt in Artikel 18 § 1 Anträge auf eine Wiedergutmachungspension, erwähnt in Artikel 18 § 1
des Gesetzes vom 18. Juli 2017 zur Schaffung des Status der nationalen des Gesetzes vom 18. Juli 2017 zur Schaffung des Status der nationalen
Solidarität, zur Gewährung einer Wiedergutmachungspension und zur Solidarität, zur Gewährung einer Wiedergutmachungspension und zur
Erstattung der medizinischen Versorgung infolge von Terrorakten, Erstattung der medizinischen Versorgung infolge von Terrorakten,
können in der gleichen Antragschrift erfolgen. können in der gleichen Antragschrift erfolgen.
In der Antragschrift wird Folgendes vermerkt: In der Antragschrift wird Folgendes vermerkt:
1. Tag, Monat und Jahr, 1. Tag, Monat und Jahr,
2. Name, Vornamen, Beruf, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Opfers, 2. Name, Vornamen, Beruf, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Opfers,
des Antragstellers und gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters. des Antragstellers und gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters.
Im Fall eines im Ausland verübten Terrorakts müssen die Im Fall eines im Ausland verübten Terrorakts müssen die
Staatsangehörigkeit und/oder der gewöhnliche Wohnort zum Zeitpunkt des Staatsangehörigkeit und/oder der gewöhnliche Wohnort zum Zeitpunkt des
Terrorakts ebenfalls vermerkt werden, Terrorakts ebenfalls vermerkt werden,
3. Datum, Ort und genaue Beschreibung des Terrorakts, der Explosion 3. Datum, Ort und genaue Beschreibung des Terrorakts, der Explosion
oder der rettenden Handlung, oder der rettenden Handlung,
4. Umstände, unter denen sich der Personenschaden ereignet hat, 4. Umstände, unter denen sich der Personenschaden ereignet hat,
5. Beschreibung des erlittenen Personenschadens, 5. Beschreibung des erlittenen Personenschadens,
6. andere Gründe, über die der Antragsteller verfügt, um eine 6. andere Gründe, über die der Antragsteller verfügt, um eine
Entschädigung zu erhalten, Entschädigung zu erhalten,
7. Abschätzung der verschiedenen Bestandteile des Schadens, für den um 7. Abschätzung der verschiedenen Bestandteile des Schadens, für den um
eine Hilfe ersucht wird, und Gesamtbetrag der beantragten Hilfe, eine Hilfe ersucht wird, und Gesamtbetrag der beantragten Hilfe,
8. gegebenenfalls Antrag auf Wiedergutmachungspension, der automatisch 8. gegebenenfalls Antrag auf Wiedergutmachungspension, der automatisch
einen Antrag auf Zuerkennung des Status der nationalen Solidarität einen Antrag auf Zuerkennung des Status der nationalen Solidarität
impliziert, impliziert,
9. gegebenenfalls Antrag auf Zuerkennung des Status der nationalen 9. gegebenenfalls Antrag auf Zuerkennung des Status der nationalen
Solidarität. Solidarität.
Die Antragschrift endet mit folgenden Worten: "Ich erkläre auf Ehre, Die Antragschrift endet mit folgenden Worten: "Ich erkläre auf Ehre,
dass vorliegende Erklärung richtig und vollständig ist." dass vorliegende Erklärung richtig und vollständig ist."
Der Antragschrift werden die Begründungsunterlagen für die Der Antragschrift werden die Begründungsunterlagen für die
verschiedenen Bestandteile des Schadens, für den um Hilfe ersucht verschiedenen Bestandteile des Schadens, für den um Hilfe ersucht
wird, beigefügt, darunter die ärztlichen Atteste und die medizinischen wird, beigefügt, darunter die ärztlichen Atteste und die medizinischen
Berichte." Berichte."
Art. 9 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42novies mit Art. 9 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42novies mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42novies - Im Fall eines Terrorakts findet Artikel 34bis Absatz "Art. 42novies - Im Fall eines Terrorakts findet Artikel 34bis Absatz
6 keine Anwendung." 6 keine Anwendung."
Art. 10 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42decies mit Art. 10 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42decies mit
folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42decies - § 1 - Der Antragsteller und der Minister der Justiz "Art. 42decies - § 1 - Der Antragsteller und der Minister der Justiz
oder sein Beauftragter werden vom Kammerpräsidenten oder von den oder sein Beauftragter werden vom Kammerpräsidenten oder von den
Kammern der Kommission angehört, wenn sie dies schriftlich beantragen Kammern der Kommission angehört, wenn sie dies schriftlich beantragen
oder wenn der Präsident oder die Kammern dies für notwendig erachten. oder wenn der Präsident oder die Kammern dies für notwendig erachten.
Sie können sich von ihrem Rechtsanwalt beistehen oder vertreten Sie können sich von ihrem Rechtsanwalt beistehen oder vertreten
lassen. Der Antragsteller kann sich ebenfalls vom Vertreter einer lassen. Der Antragsteller kann sich ebenfalls vom Vertreter einer
öffentlichen Einrichtung oder einer vom König zu diesem Zweck öffentlichen Einrichtung oder einer vom König zu diesem Zweck
zugelassenen Vereinigung beistehen lassen. zugelassenen Vereinigung beistehen lassen.
§ 2 - In Abweichung von § 1 werden im Rahmen des Verfahrens zur § 2 - In Abweichung von § 1 werden im Rahmen des Verfahrens zur
Gewährung eines Vorschusses weder der Antragsteller noch der Minister Gewährung eines Vorschusses weder der Antragsteller noch der Minister
der Justiz oder sein Beauftragter vom Kammerpräsidenten angehört." der Justiz oder sein Beauftragter vom Kammerpräsidenten angehört."
Art. 11 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42undecies Art. 11 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42undecies
mit folgendem Wortlaut eingefügt: mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42undecies - § 1 - Im Fall eines Terrorakts können der "Art. 42undecies - § 1 - Im Fall eines Terrorakts können der
Antragsteller und der Minister der Justiz gemäß Artikel 42quater Antragsteller und der Minister der Justiz gemäß Artikel 42quater
Berufung gegen die Beschlüsse des Kammerpräsidenten einlegen. Berufung gegen die Beschlüsse des Kammerpräsidenten einlegen.
§ 2 - Der Antragsteller und der Minister der Justiz können gemäß § 2 - Der Antragsteller und der Minister der Justiz können gemäß
Artikel 14 § 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat beim Artikel 14 § 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat beim
Staatsrat Kassationsbeschwerde gegen die Entscheidungen der Kammern Staatsrat Kassationsbeschwerde gegen die Entscheidungen der Kammern
der Kommission einlegen." der Kommission einlegen."
Art. 12 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42duodecies Art. 12 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42duodecies
mit folgendem Wortlaut eingefügt: mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42duodecies - § 1 - Im Fall eines Terrorakts werden die "Art. 42duodecies - § 1 - Im Fall eines Terrorakts werden die
Beschlüsse des Präsidenten und die Entscheidungen der Kammern der Beschlüsse des Präsidenten und die Entscheidungen der Kammern der
Kommission dem Antragsteller per Einschreibebrief und dem Rechtsanwalt Kommission dem Antragsteller per Einschreibebrief und dem Rechtsanwalt
des Antragstellers und dem Minister der Justiz per gewöhnliche Post des Antragstellers und dem Minister der Justiz per gewöhnliche Post
binnen acht Tagen ab Verkündung notifiziert. Die Beschlüsse und die binnen acht Tagen ab Verkündung notifiziert. Die Beschlüsse und die
Entscheidungen können auch auf elektronischem Wege gemäß den vom König Entscheidungen können auch auf elektronischem Wege gemäß den vom König
festgelegten Modalitäten übermittelt werden. festgelegten Modalitäten übermittelt werden.
§ 2 - In der Notifizierung einer Entscheidung an den Antragsteller § 2 - In der Notifizierung einer Entscheidung an den Antragsteller
wird der Inhalt von Artikel 42decies § 2 vermerkt. Bei einem Beschluss wird der Inhalt von Artikel 42decies § 2 vermerkt. Bei einem Beschluss
wird der Inhalt der Artikel 42quater und 42undecies § 1 vermerkt." wird der Inhalt der Artikel 42quater und 42undecies § 1 vermerkt."
Art. 13 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42terdecies Art. 13 - In denselben Unterabschnitt 2 wird ein Artikel 42terdecies
mit folgendem Wortlaut eingefügt: mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 42terdecies - Im Fall eines Terrorakts findet Artikel 36 keine "Art. 42terdecies - Im Fall eines Terrorakts findet Artikel 36 keine
Anwendung. Anwendung.
Unbeschadet der Anwendung der Artikel 31, 32, 33 § 1 und 42quinquies Unbeschadet der Anwendung der Artikel 31, 32, 33 § 1 und 42quinquies
kann die Kommission einen Vorschuss gewähren, wenn jede Verzögerung kann die Kommission einen Vorschuss gewähren, wenn jede Verzögerung
bei der Gewährung der Hilfe dem Antragsteller einen beträchtlichen bei der Gewährung der Hilfe dem Antragsteller einen beträchtlichen
Schaden zufügen könnte. Schaden zufügen könnte.
Der Vorschuss wird pro Terrorakt und pro Antragsteller für einen Der Vorschuss wird pro Terrorakt und pro Antragsteller für einen
Schaden über 500 EUR gewährt und ist auf einen Betrag von 125.000 EUR Schaden über 500 EUR gewährt und ist auf einen Betrag von 125.000 EUR
begrenzt. begrenzt.
Handelt es sich um einen Terrorakt, wird stets Dringlichkeit Handelt es sich um einen Terrorakt, wird stets Dringlichkeit
vermutet." vermutet."
KAPITEL 3 - Übergangsbestimmung KAPITEL 3 - Übergangsbestimmung
Art. 14 - Artikel 7 des vorliegenden Gesetzes findet Anwendung, auch Art. 14 - Artikel 7 des vorliegenden Gesetzes findet Anwendung, auch
wenn eine Akte bereits vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes wenn eine Akte bereits vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes
eingereicht und von der Kommission abgeschlossen worden ist. eingereicht und von der Kommission abgeschlossen worden ist.
Antragsteller, deren Akte bereits vor Inkrafttreten des vorliegenden Antragsteller, deren Akte bereits vor Inkrafttreten des vorliegenden
Gesetzes abgeschlossen worden ist, müssen binnen einem Jahr nach Gesetzes abgeschlossen worden ist, müssen binnen einem Jahr nach
Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes einen Antrag einreichen. Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes einen Antrag einreichen.
KAPITEL 4 - Inkrafttreten KAPITEL 4 - Inkrafttreten
Art. 15 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 15 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 3. Februar 2019 Gegeben zu Brüssel, den 3. Februar 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
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