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Meertalige weergave van Wet van 02/02/2021
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Gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken met betrekking tot de bepaling van de nadere regels voor de mededeling van persoonsgegevens en informatie die door de politiediensten worden verwerkt in het raam van hun opdrachten van bestuurlijke en gerechtelijke politie, bedoeld in de artikelen 14 en 15 van de wet op het politieambt, door de politiediensten en tot de rechtstreekse toegang en de rechtstreekse bevraging van de ANG. - Duitse vertaling Directive commune des Ministres de la Justice et de l'Intérieur relative à la détermination des modalités de communication des données à caractère personnel et informations traitées dans le cadre de leurs missions de police administrative et judiciaire, telles que visées aux articles 14 et 15 de la loi sur la fonction de police, par les services de police et à l'accès direct et l'interrogation directe de la BNG. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
2 FEBRUARI 2021. - Gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van 2 FEVRIER 2021. - Directive commune des Ministres de la Justice et de
Justitie en van Binnenlandse Zaken met betrekking tot de bepaling van
de nadere regels voor de mededeling van persoonsgegevens en informatie l'Intérieur relative à la détermination des modalités de communication
die door de politiediensten worden verwerkt in het raam van hun des données à caractère personnel et informations traitées dans le
opdrachten van bestuurlijke en gerechtelijke politie, bedoeld in de cadre de leurs missions de police administrative et judiciaire, telles
artikelen 14 en 15 van de wet op het politieambt, door de que visées aux articles 14 et 15 de la loi sur la fonction de police,
politiediensten en tot de rechtstreekse toegang en de rechtstreekse par les services de police et à l'accès direct et l'interrogation
bevraging van de ANG. - Duitse vertaling directe de la BNG. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de
gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van Justitie en van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
Binnenlandse Zaken van 2 februari 2021 met betrekking tot de bepaling directive commune des Ministres de la Justice et de l'Intérieur du 2
van de nadere regels voor de mededeling van persoonsgegevens en février 2021 relative à la détermination des modalités de
informatie die door de politiediensten worden verwerkt in het raam van communication des données à caractère personnel et informations
hun opdrachten van bestuurlijke en gerechtelijke politie, bedoeld in traitées dans le cadre de leurs missions de police administrative et
de artikelen 14 en 15 van de wet op het politieambt, door de judiciaire, telles que visées aux articles 14 et 15 de la loi sur la
politiediensten en tot de rechtstreekse toegang en de rechtstreekse fonction de police, par les services de police et à l'accès direct et
bevraging van de ANG (Belgisch Staatsblad van 2 februari 2021). l'interrogation directe de la BNG (Moniteur belge du 2 février 2021).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
2. FEBRUAR 2021 - Gemeinsame Richtlinie des Ministers der Justiz und 2. FEBRUAR 2021 - Gemeinsame Richtlinie des Ministers der Justiz und
des Ministers des Innern über die Festlegung der Modalitäten für die des Ministers des Innern über die Festlegung der Modalitäten für die
Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die von den Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die von den
Polizeidiensten im Rahmen ihrer in den Artikeln 14 und 15 des Gesetzes Polizeidiensten im Rahmen ihrer in den Artikeln 14 und 15 des Gesetzes
über das Polizeiamt erwähnten verwaltungs- und gerichtspolizeilichen über das Polizeiamt erwähnten verwaltungs- und gerichtspolizeilichen
Aufträge verarbeitet werden, und über den direkten Zugriff auf die AND Aufträge verarbeitet werden, und über den direkten Zugriff auf die AND
und die direkte Abfrage der AND und die direkte Abfrage der AND
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Generalprokuratoren An die Frauen und Herren Generalprokuratoren
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn Ministerpräsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Ministerpräsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt
An den Herrn Föderalprokurator und die Frauen und Herren Magistraten An den Herrn Föderalprokurator und die Frauen und Herren Magistraten
der Föderalstaatsanwaltschaft, der Föderalstaatsanwaltschaft,
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei,
An die Frau und die Herren Präsidenten des Organs für die Kontrolle An die Frau und die Herren Präsidenten des Organs für die Kontrolle
der polizeilichen Informationen, des Ständigen Ausschusses für die der polizeilichen Informationen, des Ständigen Ausschusses für die
Kontrolle über die Polizeidienste und der Generalinspektion der Kontrolle über die Polizeidienste und der Generalinspektion der
föderalen Polizei und der lokalen Polizei föderalen Polizei und der lokalen Polizei
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
I. Allgemeiner Rahmen I. Allgemeiner Rahmen
Die Artikel 44/11/4 bis 44/11/12 des Gesetzes über das Polizeiamt Die Artikel 44/11/4 bis 44/11/12 des Gesetzes über das Polizeiamt
(nachstehend GPA) bilden die wichtigste Rechtsgrundlage(1) für die (nachstehend GPA) bilden die wichtigste Rechtsgrundlage(1) für die
Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die von den Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die von den
Polizeidiensten verarbeitet werden, an Dritte auf dem Staatsgebiet. Polizeidiensten verarbeitet werden, an Dritte auf dem Staatsgebiet.
Die Polizei ist ein Glied der Strafrechts- und Sicherheitskette und Die Polizei ist ein Glied der Strafrechts- und Sicherheitskette und
wird in dieser Hinsicht punktuell oder regelmäßig als Partner wird in dieser Hinsicht punktuell oder regelmäßig als Partner
aufgefordert, Daten im geringen Umfang oder in großen Mengen an Dritte aufgefordert, Daten im geringen Umfang oder in großen Mengen an Dritte
mitzuteilen. mitzuteilen.
Diese Mitteilung ergibt sich auch aus der Logik des Austauschs und Diese Mitteilung ergibt sich auch aus der Logik des Austauschs und
Teilens von Daten, wie sie von der parlamentarischen Teilens von Daten, wie sie von der parlamentarischen
Untersuchungskommission zur Untersuchung der Umstände, die zu den Untersuchungskommission zur Untersuchung der Umstände, die zu den
Terroranschlägen vom 22. März 2016(2) geführt haben, befürwortet wurde Terroranschlägen vom 22. März 2016(2) geführt haben, befürwortet wurde
und in Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 über den Schutz und in Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 über den Schutz
natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener
Daten (nachstehend GPD) verankert ist. Daten (nachstehend GPD) verankert ist.
Eines der ersten Elemente zur Förderung der Mitteilung ist die klare Eines der ersten Elemente zur Förderung der Mitteilung ist die klare
und transparente Festlegung der Modalitäten für die Mitteilung von und transparente Festlegung der Modalitäten für die Mitteilung von
Daten und Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer Daten und Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer
in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, und die Festlegung gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, und die Festlegung
eines klaren Verfahrens für Anträge auf direkten Zugriff auf die eines klaren Verfahrens für Anträge auf direkten Zugriff auf die
Allgemeine Nationale Datenbank (nachstehend AND) und auf direkte Allgemeine Nationale Datenbank (nachstehend AND) und auf direkte
Abfrage der AND. Abfrage der AND.
Um die Arbeit der föderalen und der lokalen Polizei zu erleichtern, Um die Arbeit der föderalen und der lokalen Polizei zu erleichtern,
die manchmal von denselben Ansprechpartnern separat um die Mitteilung die manchmal von denselben Ansprechpartnern separat um die Mitteilung
von Daten ersucht werden, wird das interne Register der Verarbeitungen von Daten ersucht werden, wird das interne Register der Verarbeitungen
der integrierten Polizei(3) alle bestehenden Vereinbarungsprotokolle der integrierten Polizei(3) alle bestehenden Vereinbarungsprotokolle
zwischen der Polizei und Dritteinrichtungen enthalten, sodass die zwischen der Polizei und Dritteinrichtungen enthalten, sodass die
bereits festgelegten Regeln für alle Verantwortlichen der bereits festgelegten Regeln für alle Verantwortlichen der
Polizeidienste zugänglich sind. Polizeidienste zugänglich sind.
Ferner muss die Mitteilung von personenbezogenen Daten und Ferner muss die Mitteilung von personenbezogenen Daten und
Informationen, die von Polizeidiensten verarbeitet werden, an Dritte Informationen, die von Polizeidiensten verarbeitet werden, an Dritte
dem Grundsatz der "Accountability"(4) entsprechen. Dieser Grundsatz dem Grundsatz der "Accountability"(4) entsprechen. Dieser Grundsatz
ergibt sich unmittelbar aus der DSGVO(5) (6) und dem GPD(7). ergibt sich unmittelbar aus der DSGVO(5) (6) und dem GPD(7).
Um diesen Grundsatz umzusetzen, sind die Modalitäten für die Um diesen Grundsatz umzusetzen, sind die Modalitäten für die
Mitteilung in vorliegender Richtlinie festgelegt. Mitteilung in vorliegender Richtlinie festgelegt.
Da die Mitteilung von Informationen an Dritte durch menschliche Da die Mitteilung von Informationen an Dritte durch menschliche
Interaktion erfolgt, ist zu prüfen, ob die in diesem Rahmen erhaltenen Interaktion erfolgt, ist zu prüfen, ob die in diesem Rahmen erhaltenen
Informationen nicht selbst einer Bewertung oder gegebenenfalls einer Informationen nicht selbst einer Bewertung oder gegebenenfalls einer
Registrierung unterzogen werden müssen. Registrierung unterzogen werden müssen.
Folgendes wird Gegenstand einer separaten Richtlinie sein: Folgendes wird Gegenstand einer separaten Richtlinie sein:
- Festlegung der Maßnahmen, die notwendig sind, um die Verwaltung und - Festlegung der Maßnahmen, die notwendig sind, um die Verwaltung und
die Sicherheit, darunter die Aspekte hinsichtlich der Zuverlässigkeit, die Sicherheit, darunter die Aspekte hinsichtlich der Zuverlässigkeit,
der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit, der Rückverfolgbarkeit und der der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit, der Rückverfolgbarkeit und der
Integrität der personenbezogenen Daten und Informationen, die in den Integrität der personenbezogenen Daten und Informationen, die in den
in Artikel 44/2 erwähnten Datenbanken verarbeitet werden, zu in Artikel 44/2 erwähnten Datenbanken verarbeitet werden, zu
gewährleisten, gemäß Artikel 44/4 § 2 GPA, gewährleisten, gemäß Artikel 44/4 § 2 GPA,
- Festlegung der Regeln für den Zugriff der Mitglieder der - Festlegung der Regeln für den Zugriff der Mitglieder der
Polizeidienste auf die in Artikel 44/2 §§ 1 und 3 erwähnten Polizeidienste auf die in Artikel 44/2 §§ 1 und 3 erwähnten
Datenbanken, gemäß Artikel 44/4 § 3 GPA, Datenbanken, gemäß Artikel 44/4 § 3 GPA,
- Festlegung der Modalitäten in Bezug auf die Verknüpfung der in - Festlegung der Modalitäten in Bezug auf die Verknüpfung der in
Artikel 44/2 erwähnten Datenbanken miteinander oder mit anderen Artikel 44/2 erwähnten Datenbanken miteinander oder mit anderen
Datenbanken, auf die die Polizeidienste durch oder aufgrund des Datenbanken, auf die die Polizeidienste durch oder aufgrund des
Gesetzes oder Belgien bindender internationaler Verträge Zugriff Gesetzes oder Belgien bindender internationaler Verträge Zugriff
haben, gemäß Artikel 44/4 § 4 GPA, haben, gemäß Artikel 44/4 § 4 GPA,
- Erinnerung an die Regeln in Bezug auf die Mitteilung von - Erinnerung an die Regeln in Bezug auf die Mitteilung von
personenbezogenen Daten und Informationen an ausländische personenbezogenen Daten und Informationen an ausländische
Polizeidienste, internationale Organisationen für gerichtliche und Polizeidienste, internationale Organisationen für gerichtliche und
polizeiliche Zusammenarbeit und internationale polizeiliche Zusammenarbeit und internationale
Strafverfolgungsbehörden. Strafverfolgungsbehörden.
Die Modalitäten für Mitteilungen von Daten und/oder Informationen an Die Modalitäten für Mitteilungen von Daten und/oder Informationen an
die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden(8) und zwischen Einheiten der die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden(8) und zwischen Einheiten der
integrierten Polizei unterliegen nicht den Bestimmungen der integrierten Polizei unterliegen nicht den Bestimmungen der
vorliegenden Richtlinie. vorliegenden Richtlinie.
Die in Artikel 44/11/8 GPA vorgesehenen Empfänger sind ebenfalls nicht Die in Artikel 44/11/8 GPA vorgesehenen Empfänger sind ebenfalls nicht
von den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie betroffen. von den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie betroffen.
Die allgemeinen Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Die allgemeinen Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener
Daten sowie die Regeln, die durch oder aufgrund des GPA oder der Daten sowie die Regeln, die durch oder aufgrund des GPA oder der
verschiedenen Grundlagengesetze festgelegt sind, gelten verschiedenen Grundlagengesetze festgelegt sind, gelten
selbstverständlich auch für besagte Mitteilungen. selbstverständlich auch für besagte Mitteilungen.
In Bezug auf die lokale Polizei gilt vorliegendes Rundschreiben In Bezug auf die lokale Polizei gilt vorliegendes Rundschreiben
hinsichtlich der Verarbeitungen, für die der Minister des Innern und hinsichtlich der Verarbeitungen, für die der Minister des Innern und
der Minister der Justiz verantwortlich sind, als verbindliche der Minister der Justiz verantwortlich sind, als verbindliche
Richtlinie im Rahmen der Ermittlung von Informationen, die von den Richtlinie im Rahmen der Ermittlung von Informationen, die von den
Föderalbehörden benötigt werden (Artikel 62 Nr. 6 des Gesetzes vom 7. Föderalbehörden benötigt werden (Artikel 62 Nr. 6 des Gesetzes vom 7.
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizeidienstes (nachstehend GIP)). integrierten Polizeidienstes (nachstehend GIP)).
Für die föderale Polizei, die bei der Erfüllung ihrer verwaltungs- und Für die föderale Polizei, die bei der Erfüllung ihrer verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufgaben dem Minister des Innern beziehungsweise gerichtspolizeilichen Aufgaben dem Minister des Innern beziehungsweise
dem Minister der Justiz untersteht, handelt es sich um eine Richtlinie dem Minister der Justiz untersteht, handelt es sich um eine Richtlinie
im Sinne von Artikel 97 GIP. im Sinne von Artikel 97 GIP.
Die Stellungnahme des Bürgermeisterrats wurde am 11. Januar 2019 Die Stellungnahme des Bürgermeisterrats wurde am 11. Januar 2019
abgegeben, diejenige des COC am 5. März 2019 und diejenige des abgegeben, diejenige des COC am 5. März 2019 und diejenige des
Kollegiums der Generalprokuratoren am 17. September 2020. Kollegiums der Generalprokuratoren am 17. September 2020.
II. Mitteilung im weitesten Sinne II. Mitteilung im weitesten Sinne
1. Rechtsgrundlage 1. Rechtsgrundlage
Artikel 44/11/4 bis 44/11/12 GPA. Artikel 44/11/4 bis 44/11/12 GPA.
2. Begriffsbestimmungen 2. Begriffsbestimmungen
2.1 - Daten oder Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen 2.1 - Daten oder Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen
ihrer in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und ihrer in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, sind als Daten zu gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, sind als Daten zu
verstehen, die in den in Artikel 44/2 GPA aufgeführten Datenbanken, verstehen, die in den in Artikel 44/2 GPA aufgeführten Datenbanken,
die gemeinsamen Datenbanken ausgenommen(9), enthalten sind. die gemeinsamen Datenbanken ausgenommen(9), enthalten sind.
2.2 - Die Mitteilung bezieht sich auf jede Weitergabe mit gleich 2.2 - Die Mitteilung bezieht sich auf jede Weitergabe mit gleich
welchem Mittel (Fax, E-Mail usw.) von Daten oder Informationen, die welchem Mittel (Fax, E-Mail usw.) von Daten oder Informationen, die
von den in Artikel 2 Nr. 2 GIP erwähnten Polizeidiensten im Rahmen von den in Artikel 2 Nr. 2 GIP erwähnten Polizeidiensten im Rahmen
ihrer in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und ihrer in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, einschließlich der gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, einschließlich der
mündlichen Mitteilung an einen Empfänger, das heißt einen für die mündlichen Mitteilung an einen Empfänger, das heißt einen für die
Verarbeitung Verantwortlichen außerhalb der Polizeidienste, an seinen Verarbeitung Verantwortlichen außerhalb der Polizeidienste, an seinen
Bevollmächtigten oder Beauftragten. Bevollmächtigten oder Beauftragten.
Die Mitteilung wird manchmal als "Zugriff" Dritter auf Daten und Die Mitteilung wird manchmal als "Zugriff" Dritter auf Daten und
Informationen bezeichnet, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer Informationen bezeichnet, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer
(in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und (in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden. gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden.
Diese Terminologie kann jedoch irreführend sein und entspricht im Diese Terminologie kann jedoch irreführend sein und entspricht im
Übrigen nicht der in Artikel 44/11/4 GPA verwendeten Terminologie. Übrigen nicht der in Artikel 44/11/4 GPA verwendeten Terminologie.
Denn im Gegensatz zur Mitteilung beziehen sich der direkte Zugriff und Denn im Gegensatz zur Mitteilung beziehen sich der direkte Zugriff und
die direkte Abfrage nicht auf alle operativen polizeilichen Daten und die direkte Abfrage nicht auf alle operativen polizeilichen Daten und
Informationen, sondern auf den Zugriff, den bestimmte Informationen, sondern auf den Zugriff, den bestimmte
außerpolizeiliche Dienste auf Daten und Informationen in einer außerpolizeiliche Dienste auf Daten und Informationen in einer
spezifischen polizeilichen Datenbank, nämlich der AND, haben, und zwar spezifischen polizeilichen Datenbank, nämlich der AND, haben, und zwar
ohne Mitwirkung eines Mitglieds der Polizeidienste. ohne Mitwirkung eines Mitglieds der Polizeidienste.
Laut den vorbereitenden Arbeiten zum Gesetz vom 18. März 2014 über die Laut den vorbereitenden Arbeiten zum Gesetz vom 18. März 2014 über die
Verwaltung der polizeilichen Informationen und zur Abänderung des Verwaltung der polizeilichen Informationen und zur Abänderung des
Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, des Gesetzes vom 8. Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, des Gesetzes vom 8.
Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der
Verarbeitung personenbezogener Daten und des Strafprozessgesetzbuches Verarbeitung personenbezogener Daten und des Strafprozessgesetzbuches
"ergibt sich diese Entscheidung[, den direkten Zugriff auf die AND und "ergibt sich diese Entscheidung[, den direkten Zugriff auf die AND und
die direkte Abfrage der AND zu beschränken,] aus der Tatsache, dass die direkte Abfrage der AND zu beschränken,] aus der Tatsache, dass
die AND eine einzigartige Quelle ist, die validierte und relevante die AND eine einzigartige Quelle ist, die validierte und relevante
Informationen für das gesamte Staatsgebiet enthält. Informationen für das gesamte Staatsgebiet enthält.
Da der direkte Zugriff auf die AND und die direkte Abfrage der AND Da der direkte Zugriff auf die AND und die direkte Abfrage der AND
zunächst ohne Mitwirkung eines Mitglieds der Polizeidienste erfolgen, zunächst ohne Mitwirkung eines Mitglieds der Polizeidienste erfolgen,
müssen sich diese direkten Abfragen beziehungsweise der direkte müssen sich diese direkten Abfragen beziehungsweise der direkte
Zugriff auf Daten beziehen, die einen Validierungsprozess durchlaufen Zugriff auf Daten beziehen, die einen Validierungsprozess durchlaufen
haben, wie dies für die Daten der AND der Fall ist" (Parl. Dok. haben, wie dies für die Daten der AND der Fall ist" (Parl. Dok.
Kammer, 53-3105/001, 4. November 2013, Sitzungsperiode 2013-2014, S. Kammer, 53-3105/001, 4. November 2013, Sitzungsperiode 2013-2014, S.
54). 54).
Unter spezifischen Umständen kann eine Mitteilung in Form einer Unter spezifischen Umständen kann eine Mitteilung in Form einer
gezielten Abfrage bestimmter Daten durch einen Drittdienst in der gezielten Abfrage bestimmter Daten durch einen Drittdienst in der
Datenbank, in der sie gespeichert sind, auch von den für die Datenbank, in der sie gespeichert sind, auch von den für die
Verarbeitung Verantwortlichen oder den von ihnen zu diesem Zweck Verarbeitung Verantwortlichen oder den von ihnen zu diesem Zweck
bestimmten Beauftragten oder, im Fall von Daten im Zusammenhang mit bestimmten Beauftragten oder, im Fall von Daten im Zusammenhang mit
einer gerichtlichen Untersuchung, vom zuständigen Magistraten(10) einer gerichtlichen Untersuchung, vom zuständigen Magistraten(10)
genehmigt werden. genehmigt werden.
2.3 - Die Mitteilung ist nicht zu verwechseln mit der Vergabe eines 2.3 - Die Mitteilung ist nicht zu verwechseln mit der Vergabe eines
Unterauftrags zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Unterauftrags zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen
Dritten im Auftrag des für die Verarbeitung dieser Daten Dritten im Auftrag des für die Verarbeitung dieser Daten
Verantwortlichen. Dieser Fall(11) ist in den Bestimmungen der Verantwortlichen. Dieser Fall(11) ist in den Bestimmungen der
vorliegenden Richtlinie nicht vorgesehen. vorliegenden Richtlinie nicht vorgesehen.
3. Erinnerung an die Regeln für den direkten Zugriff und die direkte 3. Erinnerung an die Regeln für den direkten Zugriff und die direkte
Abfrage Abfrage
Gemäß Artikel 44/11/12 § 1 Nr. 1 GPA werden die Modalitäten für den Gemäß Artikel 44/11/12 § 1 Nr. 1 GPA werden die Modalitäten für den
direkten Zugriff auf die AND für die in den Artikeln 44/11/7, 44/11/8 direkten Zugriff auf die AND für die in den Artikeln 44/11/7, 44/11/8
und 44/11/8bis GPA erwähnten Behörden durch einen im Ministerrat und 44/11/8bis GPA erwähnten Behörden durch einen im Ministerrat
beratenen Erlass nach Stellungnahme des COC festgelegt. beratenen Erlass nach Stellungnahme des COC festgelegt.
Gemäß Artikel 44/11/12 § 1 Nr. 2 GPA werden die Modalitäten für die Gemäß Artikel 44/11/12 § 1 Nr. 2 GPA werden die Modalitäten für die
direkte Abfrage der AND für die in Artikel 44/11/9 GPA erwähnten direkte Abfrage der AND für die in Artikel 44/11/9 GPA erwähnten
Behörden durch einen im Ministerrat beratenen Erlass nach Behörden durch einen im Ministerrat beratenen Erlass nach
Stellungnahme des COC festgelegt. Stellungnahme des COC festgelegt.
Der direkte Zugriff und die direkte Abfrage beziehen sich auf Daten Der direkte Zugriff und die direkte Abfrage beziehen sich auf Daten
und Informationen der AND und nicht auf Daten und Informationen aus und Informationen der AND und nicht auf Daten und Informationen aus
ihren Archiven oder aus den in Artikel 56 GPD erwähnten ihren Archiven oder aus den in Artikel 56 GPD erwähnten
Protokolldateien, auf die die Bestimmungen über Mitteilungen im Protokolldateien, auf die die Bestimmungen über Mitteilungen im
engeren Sinne und spezifische Verfahren Anwendung finden. engeren Sinne und spezifische Verfahren Anwendung finden.
Der direkte Zugriff und die direkte Abfrage müssen selbstverständlich Der direkte Zugriff und die direkte Abfrage müssen selbstverständlich
den Grundsätzen der Legalität und der Verhältnismäßigkeit entsprechen. den Grundsätzen der Legalität und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten und die Elemente Um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten und die Elemente
zu bestimmen, die im gemäß Artikel 44/11/12 GPA erforderlichen zu bestimmen, die im gemäß Artikel 44/11/12 GPA erforderlichen
Königlichen Erlass enthalten sein müssen, umfasst jeder Antrag Königlichen Erlass enthalten sein müssen, umfasst jeder Antrag
mindestens folgende Informationen: mindestens folgende Informationen:
- genaue Angabe der Zwecke jeder Datenverarbeitung einschließlich des - genaue Angabe der Zwecke jeder Datenverarbeitung einschließlich des
Zugriffs, Zugriffs,
- genaue Bezeichnung des antragstellenden Dienstes (innerhalb der - genaue Bezeichnung des antragstellenden Dienstes (innerhalb der
antragstellenden Organisation) und seiner Zugehörigkeit zur antragstellenden Organisation) und seiner Zugehörigkeit zur
Strafrechts- und Sicherheitskette und genaue Angabe des Kontextes des Strafrechts- und Sicherheitskette und genaue Angabe des Kontextes des
Antrags(12), Antrags(12),
- operative Begründung anhand von Beispielen und Arbeitsverfahren. - operative Begründung anhand von Beispielen und Arbeitsverfahren.
4. Profile 4. Profile
Die Profile für den Zugriff auf die AND regeln wir in der Gemeinsamen Die Profile für den Zugriff auf die AND regeln wir in der Gemeinsamen
Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der gerichts- Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der gerichts-
und verwaltungspolizeilichen Informationen. und verwaltungspolizeilichen Informationen.
5. Verfahren für die Beantragung und Überwachung des direkten Zugriffs 5. Verfahren für die Beantragung und Überwachung des direkten Zugriffs
oder der direkten Abfrage oder der direkten Abfrage
Jeder Drittdienst, der einen direkten Zugriff auf die AND oder eine Jeder Drittdienst, der einen direkten Zugriff auf die AND oder eine
direkte Abfrage der AND wünscht, wird aufgefordert: direkte Abfrage der AND wünscht, wird aufgefordert:
- eine Kontaktperson (SPOC) zu bestimmen, insbesondere im Hinblick auf - eine Kontaktperson (SPOC) zu bestimmen, insbesondere im Hinblick auf
die Organisation der für die Weiterverfolgung des Antrags die Organisation der für die Weiterverfolgung des Antrags
erforderlichen Austausche und Treffen, erforderlichen Austausche und Treffen,
- seinen Antrag an den/die zuständigen Minister mit Kopie an die - seinen Antrag an den/die zuständigen Minister mit Kopie an die
Direktion der polizeilichen Informationen und der IKT-Mittel (DRI)(13) Direktion der polizeilichen Informationen und der IKT-Mittel (DRI)(13)
zu richten. zu richten.
Auf Anfrage des Ministers der Justiz, wenn es sich um Auf Anfrage des Ministers der Justiz, wenn es sich um
gerichtspolizeiliche Daten handelt, oder des Ministers des Innern, gerichtspolizeiliche Daten handelt, oder des Ministers des Innern,
wenn es sich um verwaltungspolizeiliche Daten handelt, oder beider wenn es sich um verwaltungspolizeiliche Daten handelt, oder beider
Minister, wenn es sich um verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Daten Minister, wenn es sich um verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Daten
handelt, wird die Stellungnahme des Koordinierungsausschusses der handelt, wird die Stellungnahme des Koordinierungsausschusses der
integrierten Polizei eingeholt. integrierten Polizei eingeholt.
Die konkreten (funktionalen und technischen) Modalitäten für den Die konkreten (funktionalen und technischen) Modalitäten für den
direkten Zugriff oder die direkte Abfrage werden in einem direkten Zugriff oder die direkte Abfrage werden in einem
Vereinbarungsprotokoll zwischen dem Antragsteller und der Direktion Vereinbarungsprotokoll zwischen dem Antragsteller und der Direktion
der polizeilichen Informationen und der IKT-Ressourcen (DRI) der polizeilichen Informationen und der IKT-Ressourcen (DRI)
festgehalten. festgehalten.
III. Mitteilung im engeren Sinne III. Mitteilung im engeren Sinne
1. Modalitäten für die Mitteilung von Daten oder Informationen, die 1. Modalitäten für die Mitteilung von Daten oder Informationen, die
von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln 14 und 15 GPA von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln 14 und 15 GPA
erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet
werden, an die in den Artikeln 44/11/8bis und 44/11/9 § 1 GPA werden, an die in den Artikeln 44/11/8bis und 44/11/9 § 1 GPA
erwähnten Empfänger erwähnten Empfänger
1.1 - Allgemeines 1.1 - Allgemeines
Die nachstehenden Modalitäten finden Anwendung, wenn folgende drei Die nachstehenden Modalitäten finden Anwendung, wenn folgende drei
Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
i. Die Mitteilung erfolgt an einen Empfänger, der erwähnt ist: i. Die Mitteilung erfolgt an einen Empfänger, der erwähnt ist:
a) in Artikel 44/11/8bis GPA, nämlich: a) in Artikel 44/11/8bis GPA, nämlich:
1. das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse, 1. das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse,
2. die Staatssicherheit, 2. die Staatssicherheit,
3. der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst, 3. der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst,
b) oder in Artikel 44/11/9 § 1 GPA, nämlich: b) oder in Artikel 44/11/9 § 1 GPA, nämlich:
1. das Büro für die Verarbeitung finanzieller Informationen, 1. das Büro für die Verarbeitung finanzieller Informationen,
2. das Ausländeramt, 2. das Ausländeramt,
3. die Enqueten- und Ermittlungsdienste und die Verwaltung Aufsicht, 3. die Enqueten- und Ermittlungsdienste und die Verwaltung Aufsicht,
Kontrolle und Feststellung der Allgemeinen Zoll- und Kontrolle und Feststellung der Allgemeinen Zoll- und
Akzisenverwaltung. Akzisenverwaltung.
ii. Die Mitteilung bezieht sich auf Daten oder/und Informationen, die ii. Die Mitteilung bezieht sich auf Daten oder/und Informationen, die
von den Polizeidiensten im Rahmen der Ausführung ihrer (in den von den Polizeidiensten im Rahmen der Ausführung ihrer (in den
Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden und deren gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden und deren
Weiterverarbeitung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der Weiterverarbeitung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der
oben erwähnten Empfänger erforderlich ist. oben erwähnten Empfänger erforderlich ist.
iii. Der Erhalt dieser Daten und/oder Informationen durch einen in iii. Der Erhalt dieser Daten und/oder Informationen durch einen in
Punkt i vorgesehenen Drittdienst beruht auf einer aktuellen Punkt i vorgesehenen Drittdienst beruht auf einer aktuellen
Notwendigkeit, sie gemäß seinen gesetzlichen oder Notwendigkeit, sie gemäß seinen gesetzlichen oder
verordnungsrechtlichen Aufträgen zu teilen. verordnungsrechtlichen Aufträgen zu teilen.
Denn jede Mitteilung ist eine Verarbeitung, die auf einem in einer Denn jede Mitteilung ist eine Verarbeitung, die auf einem in einer
Gesetzesbestimmung verankerten Zweck beruhen muss, wenn sie Daten und Gesetzesbestimmung verankerten Zweck beruhen muss, wenn sie Daten und
Informationen betrifft, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer Informationen betrifft, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer
(in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und (in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden. Der Polizeidienst, gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden. Der Polizeidienst,
der den Antrag erhält, wird sich daher vergewissern, dass die der den Antrag erhält, wird sich daher vergewissern, dass die
Weiterverarbeitung durch den Dienst rechtlich zulässig ist UND ob die Weiterverarbeitung durch den Dienst rechtlich zulässig ist UND ob die
Erfassung dieser Daten durch den Drittdienst auf einer aktuellen Erfassung dieser Daten durch den Drittdienst auf einer aktuellen
Notwendigkeit zum Austausch der Daten und/oder Informationen gemäß Notwendigkeit zum Austausch der Daten und/oder Informationen gemäß
seinen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Aufträgen beruht. Diese seinen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Aufträgen beruht. Diese
Überprüfung muss natürlich nicht bei jeder Mitteilung von ähnlichen Überprüfung muss natürlich nicht bei jeder Mitteilung von ähnlichen
Daten durch denselben Polizeidienst an denselben Empfänger erfolgen. Daten durch denselben Polizeidienst an denselben Empfänger erfolgen.
Die Artikel 44/11/8bis und 44/11/9 § 1 ermöglichen auch Mitteilungen, Die Artikel 44/11/8bis und 44/11/9 § 1 ermöglichen auch Mitteilungen,
ohne dass diese beantragt werden. ohne dass diese beantragt werden.
1.2 - Modalitäten 1.2 - Modalitäten
1.2.1 - Es wird empfohlen, dass die Hierarchie des Polizeidienstes, 1.2.1 - Es wird empfohlen, dass die Hierarchie des Polizeidienstes,
der den Antrag erhält, dieser Mitteilung zustimmt. Die Hierarchie der den Antrag erhält, dieser Mitteilung zustimmt. Die Hierarchie
überwacht die Einhaltung des rechtlichen Rahmens und legt überwacht die Einhaltung des rechtlichen Rahmens und legt
gegebenenfalls intern spezifische Modalitäten für die Mitteilung fest gegebenenfalls intern spezifische Modalitäten für die Mitteilung fest
(z.B. Zweckmäßigkeit der Mitteilung über einen SPOC je nach (z.B. Zweckmäßigkeit der Mitteilung über einen SPOC je nach
Situation). Eine solche Genehmigung ist natürlich nicht für jeden Situation). Eine solche Genehmigung ist natürlich nicht für jeden
Antrag erforderlich, sondern kann pauschal erteilt werden, außer in Antrag erforderlich, sondern kann pauschal erteilt werden, außer in
Zweifelsfällen. Zweifelsfällen.
Diese Ad-hoc-Modalitäten müssen sich in die Gesamtphilosophie des Diese Ad-hoc-Modalitäten müssen sich in die Gesamtphilosophie des
Informationsaustauschs einfügen und dem Grundsatz der Accountability Informationsaustauschs einfügen und dem Grundsatz der Accountability
folgen. folgen.
1.2.2 - Diese Mitteilung stützt sich zudem auf eine Bewertung der vom 1.2.2 - Diese Mitteilung stützt sich zudem auf eine Bewertung der vom
Antragsteller angegebenen Hintergründe. Antragsteller angegebenen Hintergründe.
1.2.3 - Unbeschadet insbesondere des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über 1.2.3 - Unbeschadet insbesondere des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über
die Bedrohungsanalyse, des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 die Bedrohungsanalyse, des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998
über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der
Gesetzesbestimmungen über die gemeinsame Terrorist-Fighters-Datenbank Gesetzesbestimmungen über die gemeinsame Terrorist-Fighters-Datenbank
gelten, wenn ein Empfänger die Mitteilung von Daten beantragt, gelten, wenn ein Empfänger die Mitteilung von Daten beantragt,
folgende Regeln: folgende Regeln:
(i) Im Stadium der Ermittlung und vorbehaltlich einer allgemeinen (i) Im Stadium der Ermittlung und vorbehaltlich einer allgemeinen
vorherigen Genehmigung der Staatsanwaltschaft wird der vorherigen Genehmigung der Staatsanwaltschaft wird der
Staatsanwaltschaft jeder Antrag auf Mitteilung zur Zustimmung Staatsanwaltschaft jeder Antrag auf Mitteilung zur Zustimmung
vorgelegt, um sicherzustellen, dass die beantragte Mitteilung einer vorgelegt, um sicherzustellen, dass die beantragte Mitteilung einer
laufenden Ermittlung nicht abträglich ist. laufenden Ermittlung nicht abträglich ist.
(ii) In der Phase der gerichtlichen Untersuchung ist die Zustimmung (ii) In der Phase der gerichtlichen Untersuchung ist die Zustimmung
der Staatsanwaltschaft im Einzelfall erforderlich, um sicherzustellen, der Staatsanwaltschaft im Einzelfall erforderlich, um sicherzustellen,
dass die beantragte Mitteilung einer laufenden Ermittlung nicht dass die beantragte Mitteilung einer laufenden Ermittlung nicht
abträglich ist. abträglich ist.
(iii) Die Staatsanwaltschaft erteilt im Bereich der Bekämpfung von (iii) Die Staatsanwaltschaft erteilt im Bereich der Bekämpfung von
Terrorismus und gewalttätigem Extremismus keine allgemeine vorherige Terrorismus und gewalttätigem Extremismus keine allgemeine vorherige
Genehmigung. Genehmigung.
(iv) Die Nutzungsmodalitäten (insbesondere die Codes für die Nutzung (iv) Die Nutzungsmodalitäten (insbesondere die Codes für die Nutzung
eines Informationsberichts) werden unabhängig vom Empfänger oder der eines Informationsberichts) werden unabhängig vom Empfänger oder der
Art der Mitteilung eingehalten. Art der Mitteilung eingehalten.
1.2.4 - Sind die Artikel 458 und 458ter des Strafgesetzbuches über das 1.2.4 - Sind die Artikel 458 und 458ter des Strafgesetzbuches über das
Berufsgeheimnis nicht anwendbar, ist darauf zu achten, dass jeder, der Berufsgeheimnis nicht anwendbar, ist darauf zu achten, dass jeder, der
direkt oder indirekt Kenntnis von mitgeteilten Daten oder direkt oder indirekt Kenntnis von mitgeteilten Daten oder
Informationen erhält, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in Informationen erhält, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in
den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, zuvor zur gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, zuvor zur
vertraulichen Behandlung dieser Daten oder Informationen verpflichtet vertraulichen Behandlung dieser Daten oder Informationen verpflichtet
wird.(14) wird.(14)
1.2.5 - Vor jeder Mitteilung von Daten und Informationen ist darauf zu 1.2.5 - Vor jeder Mitteilung von Daten und Informationen ist darauf zu
achten, dass die Qualität der Daten in Anwendung von Artikel 44/5 § 6 achten, dass die Qualität der Daten in Anwendung von Artikel 44/5 § 6
GPA(15) bewertet wird. GPA(15) bewertet wird.
Im Übrigen ist bei der Mitteilung neben den Daten zur Identifizierung Im Übrigen ist bei der Mitteilung neben den Daten zur Identifizierung
einer Person, sofern möglich, die Eigenschaft der betreffenden Person einer Person, sofern möglich, die Eigenschaft der betreffenden Person
(Verdächtiger, Täter, Zeuge, Opfer) anzugeben. (Verdächtiger, Täter, Zeuge, Opfer) anzugeben.
1.2.6 - Wenn die erforderlichen Kontrollen noch nicht durchgeführt 1.2.6 - Wenn die erforderlichen Kontrollen noch nicht durchgeführt
wurden oder noch nicht zu einer Registrierung in der AND geführt wurden oder noch nicht zu einer Registrierung in der AND geführt
haben, wird bei der Mitteilung auch der Status der Datenvalidierung haben, wird bei der Mitteilung auch der Status der Datenvalidierung
erwähnt. erwähnt.
2. Modalitäten für die Mitteilung von Daten oder Informationen, die 2. Modalitäten für die Mitteilung von Daten oder Informationen, die
von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln 14 und 15 GPA von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln 14 und 15 GPA
erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet
werden, an die in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten Empfänger werden, an die in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten Empfänger
Gemäß Artikel 44/11/9 § 2 GPA können personenbezogene Daten und Gemäß Artikel 44/11/9 § 2 GPA können personenbezogene Daten und
Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den
Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, auch den belgischen gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, auch den belgischen
öffentlichen Behörden, öffentlichen Organen oder Einrichtungen oder öffentlichen Behörden, öffentlichen Organen oder Einrichtungen oder
Einrichtungen öffentlichen Interesses mitgeteilt werden, die durch das Einrichtungen öffentlichen Interesses mitgeteilt werden, die durch das
Gesetz mit der Anwendung des Strafgesetzes beauftragt worden sind oder Gesetz mit der Anwendung des Strafgesetzes beauftragt worden sind oder
die gesetzliche Aufträge in Bezug auf die öffentliche Sicherheit die gesetzliche Aufträge in Bezug auf die öffentliche Sicherheit
haben, wenn diese die Daten und Informationen zur Erfüllung ihrer haben, wenn diese die Daten und Informationen zur Erfüllung ihrer
gesetzlichen Aufträge benötigen. gesetzlichen Aufträge benötigen.
Neben der Einhaltung der im vorstehenden Punkt 1.2 aufgeführten Neben der Einhaltung der im vorstehenden Punkt 1.2 aufgeführten
Modalitäten ist sicherzustellen, dass die Behörden, Organe oder Modalitäten ist sicherzustellen, dass die Behörden, Organe oder
Einrichtungen in der von uns auf Vorschlag des in Artikel 8sexies GIP Einrichtungen in der von uns auf Vorschlag des in Artikel 8sexies GIP
erwähnten Ausschusses Information und ICT erstellten Liste aufgenommen erwähnten Ausschusses Information und ICT erstellten Liste aufgenommen
sind.(16) sind.(16)
Zu diesem Vorschlag ist die Stellungnahme des COC eingeholt worden. Zu diesem Vorschlag ist die Stellungnahme des COC eingeholt worden.
Diese Stellungnahme ist nicht bindend. Diese Stellungnahme ist nicht bindend.
Jeder Vorschlag zur Aufnahme einer neuen Instanz in die in Artikel Jeder Vorschlag zur Aufnahme einer neuen Instanz in die in Artikel
44/11/9 § 2 GPA erwähnte Liste ist Gegenstand einer vorherigen 44/11/9 § 2 GPA erwähnte Liste ist Gegenstand einer vorherigen
Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren. Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren.
Artikel 44/11/9 § 2 GPA ermöglicht auch Mitteilungen, ohne dass diese Artikel 44/11/9 § 2 GPA ermöglicht auch Mitteilungen, ohne dass diese
beantragt werden. beantragt werden.
Der Polizeidienst, der mit einem auf diesen Paragraphen gestützten Der Polizeidienst, der mit einem auf diesen Paragraphen gestützten
Antrag auf Mitteilung konfrontiert wird, muss folgende drei Aspekte Antrag auf Mitteilung konfrontiert wird, muss folgende drei Aspekte
überprüfen: überprüfen:
1) Bezieht sich der Antrag auf personenbezogene Daten oder auf 1) Bezieht sich der Antrag auf personenbezogene Daten oder auf
Informationen, die in direktem Zusammenhang mit personenbezogenen Informationen, die in direktem Zusammenhang mit personenbezogenen
Daten stehen (z.B. Verstöße oder Modi Operandi, die einer bestimmten Daten stehen (z.B. Verstöße oder Modi Operandi, die einer bestimmten
Person zugeordnet werden)? Person zugeordnet werden)?
2) Ist der Antragsteller in der in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten 2) Ist der Antragsteller in der in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten
Liste aufgenommen? Liste aufgenommen?
3) Benötigt der Antragsteller diese Daten für die Erfüllung seiner 3) Benötigt der Antragsteller diese Daten für die Erfüllung seiner
gesetzlichen Aufträge? gesetzlichen Aufträge?
Fällt die Antwort auf die erste Frage negativ aus (weil sich der Fällt die Antwort auf die erste Frage negativ aus (weil sich der
Antrag z.B. ausschließlich auf quantitative statistische Daten, auf Antrag z.B. ausschließlich auf quantitative statistische Daten, auf
eine geplante Polizeikontrolle an einem bestimmten Ort, einen eine geplante Polizeikontrolle an einem bestimmten Ort, einen
Tätigkeitsbericht, mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Tätigkeitsbericht, mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer
geplanten Kundgebung usw. bezieht), ist Artikel 44/11/9 § 2 GPA nicht geplanten Kundgebung usw. bezieht), ist Artikel 44/11/9 § 2 GPA nicht
anwendbar und kann der Polizeidienst dem Antrag stattgeben. anwendbar und kann der Polizeidienst dem Antrag stattgeben.
Wird die erste Frage hingegen positiv beantwortet, ist zu überprüfen, Wird die erste Frage hingegen positiv beantwortet, ist zu überprüfen,
ob der Antragsteller in der in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten Liste ob der Antragsteller in der in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten Liste
aufgenommen ist. aufgenommen ist.
Ist der Antragsteller nicht in dieser Liste aufgeführt, bleibt dem Ist der Antragsteller nicht in dieser Liste aufgeführt, bleibt dem
Polizeidienst, der den Antrag erhält, keine andere Wahl, als die Polizeidienst, der den Antrag erhält, keine andere Wahl, als die
Mitteilung abzulehnen. Wird der Antrag einer Behörde jedoch über einen Mitteilung abzulehnen. Wird der Antrag einer Behörde jedoch über einen
Auftragsverarbeiter gestellt, auch wenn es sich um einen privaten Auftragsverarbeiter gestellt, auch wenn es sich um einen privaten
Auftragsverarbeiter handelt, können die nächsten Fragen analysiert Auftragsverarbeiter handelt, können die nächsten Fragen analysiert
werden. werden.
Doch selbst wenn ein Antragsteller aufgrund seiner Eigenschaft und Doch selbst wenn ein Antragsteller aufgrund seiner Eigenschaft und
seiner gesetzlichen Aufträge berechtigt sein kann, Daten zu erhalten, seiner gesetzlichen Aufträge berechtigt sein kann, Daten zu erhalten,
muss der Empfänger immer noch nachweisen können, dass die Daten muss der Empfänger immer noch nachweisen können, dass die Daten
angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben sind im Hinblick auf angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben sind im Hinblick auf
die Zwecke, für die er sie erhalten möchte. die Zwecke, für die er sie erhalten möchte.
Kommt der Antrag von einem privaten Antragsteller, der jedoch ein Kommt der Antrag von einem privaten Antragsteller, der jedoch ein
Auftragsverarbeiter eines rechtlich befugten Antragstellers ist (d.h. Auftragsverarbeiter eines rechtlich befugten Antragstellers ist (d.h.
er handelt in dessen Namen und für dessen Rechnung), kann die er handelt in dessen Namen und für dessen Rechnung), kann die
Mitteilung (unter Einhaltung der vorstehend vorgesehenen Bedingungen) Mitteilung (unter Einhaltung der vorstehend vorgesehenen Bedingungen)
entweder zugunsten der Behörde, die den Auftragsverarbeiter entweder zugunsten der Behörde, die den Auftragsverarbeiter
beauftragt, oder direkt an den Auftragsverarbeiter erfolgen, jedoch beauftragt, oder direkt an den Auftragsverarbeiter erfolgen, jedoch
erst, nachdem sichergestellt ist, dass der Antrag tatsächlich von erst, nachdem sichergestellt ist, dass der Antrag tatsächlich von
einer solchen Behörde stammt. einer solchen Behörde stammt.
In diesem Fall ist ein Vertrag oder eine andere Rechtshandlung gemäß In diesem Fall ist ein Vertrag oder eine andere Rechtshandlung gemäß
Artikel 53 § 3 GPD zu schließen und ist darauf zu achten, dass darin Artikel 53 § 3 GPD zu schließen und ist darauf zu achten, dass darin
festgelegt wird, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen festgelegt wird, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen
Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer
angemessenen rechtlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit angemessenen rechtlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit
unterliegen. unterliegen.
3. Modalitäten für die wiederholte und umfangreiche Mitteilung von 3. Modalitäten für die wiederholte und umfangreiche Mitteilung von
Daten oder Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer Daten oder Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer
(in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und (in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden (Artikel 44/11/9 § 3 gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden (Artikel 44/11/9 § 3
GPA) GPA)
Während für punktuelle Informationen kein vorheriges Protokoll Während für punktuelle Informationen kein vorheriges Protokoll
erforderlich ist, ist dies bei Anträgen auf wiederholte und erforderlich ist, ist dies bei Anträgen auf wiederholte und
umfangreiche Mitteilung anders. umfangreiche Mitteilung anders.
So muss jede wiederholte oder umfangreiche Mitteilung von Daten, die So muss jede wiederholte oder umfangreiche Mitteilung von Daten, die
in einer der in Artikel 44/2 GPA(17) erwähnten Datenbanken enthalten in einer der in Artikel 44/2 GPA(17) erwähnten Datenbanken enthalten
sind, neben der Einhaltung der in den vorstehenden Punkten 1.2 und 2 sind, neben der Einhaltung der in den vorstehenden Punkten 1.2 und 2
festgelegten Modalitäten Gegenstand eines Vereinbarungsprotokolls festgelegten Modalitäten Gegenstand eines Vereinbarungsprotokolls
zwischen den Diensten, Organisationen, Einrichtungen oder Behörden, zwischen den Diensten, Organisationen, Einrichtungen oder Behörden,
die Empfänger dieser Daten oder Informationen sind, und dem für die die Empfänger dieser Daten oder Informationen sind, und dem für die
Verarbeitung Verantwortlichen oder seinen Beauftragten sein. Verarbeitung Verantwortlichen oder seinen Beauftragten sein.
Mit diesem Protokoll: Mit diesem Protokoll:
- werden die Kategorien von Personalmitgliedern aufgeführt, die - werden die Kategorien von Personalmitgliedern aufgeführt, die
aufgrund der Ausführung ihrer Aufträge Kenntnis von den Daten nehmen aufgrund der Ausführung ihrer Aufträge Kenntnis von den Daten nehmen
können, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln können, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln
14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen
Aufträge verarbeitet werden, Aufträge verarbeitet werden,
- wird auf Folgendes Bezug genommen: - wird auf Folgendes Bezug genommen:
? die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Mitteilung ? die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Mitteilung
(darunter zumindest die Verpflichtung, die elektronische Mitteilung zu (darunter zumindest die Verpflichtung, die elektronische Mitteilung zu
bevorzugen und die erforderlichen technischen und organisatorischen bevorzugen und die erforderlichen technischen und organisatorischen
Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Verpflichtung zur Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Verpflichtung zur
Protokollierung der Verarbeitung für die in Titel 2 GPD erwähnten Protokollierung der Verarbeitung für die in Titel 2 GPD erwähnten
Empfänger), Empfänger),
? die geltenden spezifischen Bedingungen (wie das Verbot der ? die geltenden spezifischen Bedingungen (wie das Verbot der
Weiterübermittlung, das Verbot der Verwendung zu anderen als den Weiterübermittlung, das Verbot der Verwendung zu anderen als den
mitgeteilten Zwecken oder die Einschränkung des Informationsrechts der mitgeteilten Zwecken oder die Einschränkung des Informationsrechts der
betreffenden Person, wenn keine vorherige Genehmigung vorliegt) und betreffenden Person, wenn keine vorherige Genehmigung vorliegt) und
die Verpflichtung des Empfängers, diese einzuhalten, die Verpflichtung des Empfängers, diese einzuhalten,
? die Dauer der Speicherung der Protokolldateien für die in Titel 2 ? die Dauer der Speicherung der Protokolldateien für die in Titel 2
GPD erwähnten Empfänger und die erforderlichen technischen und GPD erwähnten Empfänger und die erforderlichen technischen und
organisatorischen Maßnahmen für die anderen Empfänger. organisatorischen Maßnahmen für die anderen Empfänger.
Das Vereinbarungsprotokoll wird dem Register der Verarbeitungen der Das Vereinbarungsprotokoll wird dem Register der Verarbeitungen der
Polizeidienste als Anlage beigefügt, wo es den betreffenden Diensten Polizeidienste als Anlage beigefügt, wo es den betreffenden Diensten
zugänglich ist. Das Register enthält ferner Angaben insbesondere zu zugänglich ist. Das Register enthält ferner Angaben insbesondere zu
den Zwecken der Verarbeitung (und damit der Mitteilung) und den den Zwecken der Verarbeitung (und damit der Mitteilung) und den
Empfängern dieser Übermittlungen. Empfängern dieser Übermittlungen.
Die Möglichkeit einer wiederholten oder umfangreichen Mitteilung Die Möglichkeit einer wiederholten oder umfangreichen Mitteilung
erlaubt es jedoch nicht, die Regeln für den direkten Zugriff oder die erlaubt es jedoch nicht, die Regeln für den direkten Zugriff oder die
direkte Abfrage zu umgehen, indem einem Antragsteller gestattet wird, direkte Abfrage zu umgehen, indem einem Antragsteller gestattet wird,
über eine Kopie eines bedeutenden Teils einer polizeilichen Datenbank über eine Kopie eines bedeutenden Teils einer polizeilichen Datenbank
zu verfügen. zu verfügen.
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
_______ _______
Fußnoten Fußnoten
(1) Andere Quellen können eine solche Mitteilung jedoch erlauben (z.B. (1) Andere Quellen können eine solche Mitteilung jedoch erlauben (z.B.
das Gesetz vom 24. Juni 2013 über die kommunalen das Gesetz vom 24. Juni 2013 über die kommunalen
Verwaltungssanktionen). Verwaltungssanktionen).
(2) Parl. Dok. Kammer, 54-1752, Sitzungsperiode 2016-2017. (2) Parl. Dok. Kammer, 54-1752, Sitzungsperiode 2016-2017.
(3) Artikel 25/8 GPA und Artikel 55 des Datenschutzgesetzes. (3) Artikel 25/8 GPA und Artikel 55 des Datenschutzgesetzes.
(4) Die Accountability besteht in der Verpflichtung sowohl der für die (4) Die Accountability besteht in der Verpflichtung sowohl der für die
Verarbeitung Verantwortlichen, ihrer Vertreter und Personalmitglieder, Verarbeitung Verantwortlichen, ihrer Vertreter und Personalmitglieder,
von denen die Mitteilungen ausgehen, als auch der Empfänger dieser von denen die Mitteilungen ausgehen, als auch der Empfänger dieser
Mitteilungen, interne Mechanismen und Verfahren einzuführen, mit denen Mitteilungen, interne Mechanismen und Verfahren einzuführen, mit denen
die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nachgewiesen werden kann. die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nachgewiesen werden kann.
(5) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
(6) Siehe insbesondere Artikel 5.2. (6) Siehe insbesondere Artikel 5.2.
(7) Siehe insbesondere die Artikel 29 § 5 und 50. (7) Siehe insbesondere die Artikel 29 § 5 und 50.
(8) Insbesondere kann es sich um Auskünfte im Zusammenhang mit den (8) Insbesondere kann es sich um Auskünfte im Zusammenhang mit den
Beziehungen, die die Polizeidienste mit den Behörden unterhalten Beziehungen, die die Polizeidienste mit den Behörden unterhalten
müssen (siehe insbesondere die Artikel 5/1-5/5 GPA) und um die müssen (siehe insbesondere die Artikel 5/1-5/5 GPA) und um die
Benachrichtigung bestimmter Behörden bei Kalamitäten, Katastrophen Benachrichtigung bestimmter Behörden bei Kalamitäten, Katastrophen
oder Unglücksfällen (Artikel 17 GPA) handeln. oder Unglücksfällen (Artikel 17 GPA) handeln.
(9) Aufgrund von Artikel 44/11/3quater GPA werden die Modalitäten für (9) Aufgrund von Artikel 44/11/3quater GPA werden die Modalitäten für
die Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die aus die Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die aus
einer gemeinsamen Datenbank stammen, vom König und nicht per einer gemeinsamen Datenbank stammen, vom König und nicht per
ministerieller Richtlinie festgelegt. ministerieller Richtlinie festgelegt.
(10) Wenn die Partner der Strafrechts- und Sicherheitskette in (10) Wenn die Partner der Strafrechts- und Sicherheitskette in
bestimmten Fällen die Genehmigung haben, die Daten in einer bestimmten Fällen die Genehmigung haben, die Daten in einer
Basisdatenbank mit den von den Polizeidiensten verwendeten Basisdatenbank mit den von den Polizeidiensten verwendeten
Verwaltungstools abzufragen, anhand spezifischer Suchkriterien im Verwaltungstools abzufragen, anhand spezifischer Suchkriterien im
Zusammenhang mit der Verwaltung der Unterlagen (z.B. anhand des Zusammenhang mit der Verwaltung der Unterlagen (z.B. anhand des
Bezugszeichens einer Gerichtsakte oder der Nummer eines Protokolls), Bezugszeichens einer Gerichtsakte oder der Nummer eines Protokolls),
kann von einer Mitteilung gesprochen werden. kann von einer Mitteilung gesprochen werden.
Denn mit dieser Genehmigung, die nicht zu einer Umgehung der Denn mit dieser Genehmigung, die nicht zu einer Umgehung der
Unmöglichkeit einer direkten Abfrage anderer Datenbanken als der AND Unmöglichkeit einer direkten Abfrage anderer Datenbanken als der AND
führen darf, wird eine Vereinfachung der Verwaltung im Zusammenhang führen darf, wird eine Vereinfachung der Verwaltung im Zusammenhang
mit der Abfrage dieser regelmäßig aktualisierten Daten bezweckt, die mit der Abfrage dieser regelmäßig aktualisierten Daten bezweckt, die
ggf. aufgrund ihrer Art dazu bestimmt sind, diesen Partnern mitgeteilt ggf. aufgrund ihrer Art dazu bestimmt sind, diesen Partnern mitgeteilt
zu werden. zu werden.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einem Mitglied der Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einem Mitglied der
Nachrichtendienste, das im Rahmen der Verwaltung einer bestimmten Nachrichtendienste, das im Rahmen der Verwaltung einer bestimmten
Gerichtsakte als Sachverständiger bestimmt wurde, gestattet wird, den Gerichtsakte als Sachverständiger bestimmt wurde, gestattet wird, den
Inhalt dieser Akte, wie ihn die mit dieser Akte befassten Ermittler Inhalt dieser Akte, wie ihn die mit dieser Akte befassten Ermittler
der FGP registriert haben, in der Anwendung zur Verwaltung der der FGP registriert haben, in der Anwendung zur Verwaltung der
Ermittlungen (GES) direkt einzusehen. Dieses spezifische Verfahren Ermittlungen (GES) direkt einzusehen. Dieses spezifische Verfahren
vereinfacht die Verwaltung der Informationen, die diesem vereinfacht die Verwaltung der Informationen, die diesem
Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.
Gleiches gilt für eine zuständige Justizbehörde, der die Einsichtnahme Gleiches gilt für eine zuständige Justizbehörde, der die Einsichtnahme
in ein bestimmtes Protokoll gewährt wird, damit sie direkt Kenntnis in ein bestimmtes Protokoll gewährt wird, damit sie direkt Kenntnis
vom Inhalt nehmen kann. vom Inhalt nehmen kann.
(11) Geregelt durch das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz (11) Geregelt durch das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz
natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener
Daten (GPD). Daten (GPD).
(12) Artikel 44/11/12 umfasst eine Liste, aber auch andere Behörden, (12) Artikel 44/11/12 umfasst eine Liste, aber auch andere Behörden,
wie die NSB, sind Teil der Strafrechts- und Sicherheitskette. wie die NSB, sind Teil der Strafrechts- und Sicherheitskette.
(13) DRI@police.belgium.eu. (13) DRI@police.belgium.eu.
(14) Ein Muster für eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist auf Portal (14) Ein Muster für eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist auf Portal
verfügbar. verfügbar.
(15) Konkret bedeutet dies, dass, sofern möglich, alle angemessenen (15) Konkret bedeutet dies, dass, sofern möglich, alle angemessenen
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu gewährleisten, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu gewährleisten, dass
personenbezogene Daten, die unrichtig, unvollständig oder nicht mehr personenbezogene Daten, die unrichtig, unvollständig oder nicht mehr
aktuell sind, nicht übermittelt oder bereitgestellt werden. aktuell sind, nicht übermittelt oder bereitgestellt werden.
(16) Darüber hinaus ist für Anträge auf wiederholte und umfangreiche (16) Darüber hinaus ist für Anträge auf wiederholte und umfangreiche
Mitteilung ein vorheriges Vereinbarungsprotokoll erforderlich. Mitteilung ein vorheriges Vereinbarungsprotokoll erforderlich.
(17) Es sei jedoch daran erinnert, dass gemeinsame Datenbanken nicht (17) Es sei jedoch daran erinnert, dass gemeinsame Datenbanken nicht
in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen. in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen.
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