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Gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken met betrekking tot de bepaling van de nadere regels voor de mededeling van persoonsgegevens en informatie die door de politiediensten worden verwerkt in het raam van hun opdrachten van bestuurlijke en gerechtelijke politie, bedoeld in de artikelen 14 en 15 van de wet op het politieambt, door de politiediensten en tot de rechtstreekse toegang en de rechtstreekse bevraging van de ANG. - Duitse vertaling | Directive commune des Ministres de la Justice et de l'Intérieur relative à la détermination des modalités de communication des données à caractère personnel et informations traitées dans le cadre de leurs missions de police administrative et judiciaire, telles que visées aux articles 14 et 15 de la loi sur la fonction de police, par les services de police et à l'accès direct et l'interrogation directe de la BNG. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
2 FEBRUARI 2021. - Gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van | 2 FEVRIER 2021. - Directive commune des Ministres de la Justice et de |
Justitie en van Binnenlandse Zaken met betrekking tot de bepaling van | |
de nadere regels voor de mededeling van persoonsgegevens en informatie | l'Intérieur relative à la détermination des modalités de communication |
die door de politiediensten worden verwerkt in het raam van hun | des données à caractère personnel et informations traitées dans le |
opdrachten van bestuurlijke en gerechtelijke politie, bedoeld in de | cadre de leurs missions de police administrative et judiciaire, telles |
artikelen 14 en 15 van de wet op het politieambt, door de | que visées aux articles 14 et 15 de la loi sur la fonction de police, |
politiediensten en tot de rechtstreekse toegang en de rechtstreekse | par les services de police et à l'accès direct et l'interrogation |
bevraging van de ANG. - Duitse vertaling | directe de la BNG. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de | |
gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van Justitie en van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
Binnenlandse Zaken van 2 februari 2021 met betrekking tot de bepaling | directive commune des Ministres de la Justice et de l'Intérieur du 2 |
van de nadere regels voor de mededeling van persoonsgegevens en | février 2021 relative à la détermination des modalités de |
informatie die door de politiediensten worden verwerkt in het raam van | communication des données à caractère personnel et informations |
hun opdrachten van bestuurlijke en gerechtelijke politie, bedoeld in | traitées dans le cadre de leurs missions de police administrative et |
de artikelen 14 en 15 van de wet op het politieambt, door de | judiciaire, telles que visées aux articles 14 et 15 de la loi sur la |
politiediensten en tot de rechtstreekse toegang en de rechtstreekse | fonction de police, par les services de police et à l'accès direct et |
bevraging van de ANG (Belgisch Staatsblad van 2 februari 2021). | l'interrogation directe de la BNG (Moniteur belge du 2 février 2021). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
2. FEBRUAR 2021 - Gemeinsame Richtlinie des Ministers der Justiz und | 2. FEBRUAR 2021 - Gemeinsame Richtlinie des Ministers der Justiz und |
des Ministers des Innern über die Festlegung der Modalitäten für die | des Ministers des Innern über die Festlegung der Modalitäten für die |
Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die von den | Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die von den |
Polizeidiensten im Rahmen ihrer in den Artikeln 14 und 15 des Gesetzes | Polizeidiensten im Rahmen ihrer in den Artikeln 14 und 15 des Gesetzes |
über das Polizeiamt erwähnten verwaltungs- und gerichtspolizeilichen | über das Polizeiamt erwähnten verwaltungs- und gerichtspolizeilichen |
Aufträge verarbeitet werden, und über den direkten Zugriff auf die AND | Aufträge verarbeitet werden, und über den direkten Zugriff auf die AND |
und die direkte Abfrage der AND | und die direkte Abfrage der AND |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Generalprokuratoren | An die Frauen und Herren Generalprokuratoren |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn Ministerpräsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Ministerpräsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt |
An den Herrn Föderalprokurator und die Frauen und Herren Magistraten | An den Herrn Föderalprokurator und die Frauen und Herren Magistraten |
der Föderalstaatsanwaltschaft, | der Föderalstaatsanwaltschaft, |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, |
An die Frau und die Herren Präsidenten des Organs für die Kontrolle | An die Frau und die Herren Präsidenten des Organs für die Kontrolle |
der polizeilichen Informationen, des Ständigen Ausschusses für die | der polizeilichen Informationen, des Ständigen Ausschusses für die |
Kontrolle über die Polizeidienste und der Generalinspektion der | Kontrolle über die Polizeidienste und der Generalinspektion der |
föderalen Polizei und der lokalen Polizei | föderalen Polizei und der lokalen Polizei |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, |
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
I. Allgemeiner Rahmen | I. Allgemeiner Rahmen |
Die Artikel 44/11/4 bis 44/11/12 des Gesetzes über das Polizeiamt | Die Artikel 44/11/4 bis 44/11/12 des Gesetzes über das Polizeiamt |
(nachstehend GPA) bilden die wichtigste Rechtsgrundlage(1) für die | (nachstehend GPA) bilden die wichtigste Rechtsgrundlage(1) für die |
Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die von den | Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die von den |
Polizeidiensten verarbeitet werden, an Dritte auf dem Staatsgebiet. | Polizeidiensten verarbeitet werden, an Dritte auf dem Staatsgebiet. |
Die Polizei ist ein Glied der Strafrechts- und Sicherheitskette und | Die Polizei ist ein Glied der Strafrechts- und Sicherheitskette und |
wird in dieser Hinsicht punktuell oder regelmäßig als Partner | wird in dieser Hinsicht punktuell oder regelmäßig als Partner |
aufgefordert, Daten im geringen Umfang oder in großen Mengen an Dritte | aufgefordert, Daten im geringen Umfang oder in großen Mengen an Dritte |
mitzuteilen. | mitzuteilen. |
Diese Mitteilung ergibt sich auch aus der Logik des Austauschs und | Diese Mitteilung ergibt sich auch aus der Logik des Austauschs und |
Teilens von Daten, wie sie von der parlamentarischen | Teilens von Daten, wie sie von der parlamentarischen |
Untersuchungskommission zur Untersuchung der Umstände, die zu den | Untersuchungskommission zur Untersuchung der Umstände, die zu den |
Terroranschlägen vom 22. März 2016(2) geführt haben, befürwortet wurde | Terroranschlägen vom 22. März 2016(2) geführt haben, befürwortet wurde |
und in Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 über den Schutz | und in Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 über den Schutz |
natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener | natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener |
Daten (nachstehend GPD) verankert ist. | Daten (nachstehend GPD) verankert ist. |
Eines der ersten Elemente zur Förderung der Mitteilung ist die klare | Eines der ersten Elemente zur Förderung der Mitteilung ist die klare |
und transparente Festlegung der Modalitäten für die Mitteilung von | und transparente Festlegung der Modalitäten für die Mitteilung von |
Daten und Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer | Daten und Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer |
in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und | in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, und die Festlegung | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, und die Festlegung |
eines klaren Verfahrens für Anträge auf direkten Zugriff auf die | eines klaren Verfahrens für Anträge auf direkten Zugriff auf die |
Allgemeine Nationale Datenbank (nachstehend AND) und auf direkte | Allgemeine Nationale Datenbank (nachstehend AND) und auf direkte |
Abfrage der AND. | Abfrage der AND. |
Um die Arbeit der föderalen und der lokalen Polizei zu erleichtern, | Um die Arbeit der föderalen und der lokalen Polizei zu erleichtern, |
die manchmal von denselben Ansprechpartnern separat um die Mitteilung | die manchmal von denselben Ansprechpartnern separat um die Mitteilung |
von Daten ersucht werden, wird das interne Register der Verarbeitungen | von Daten ersucht werden, wird das interne Register der Verarbeitungen |
der integrierten Polizei(3) alle bestehenden Vereinbarungsprotokolle | der integrierten Polizei(3) alle bestehenden Vereinbarungsprotokolle |
zwischen der Polizei und Dritteinrichtungen enthalten, sodass die | zwischen der Polizei und Dritteinrichtungen enthalten, sodass die |
bereits festgelegten Regeln für alle Verantwortlichen der | bereits festgelegten Regeln für alle Verantwortlichen der |
Polizeidienste zugänglich sind. | Polizeidienste zugänglich sind. |
Ferner muss die Mitteilung von personenbezogenen Daten und | Ferner muss die Mitteilung von personenbezogenen Daten und |
Informationen, die von Polizeidiensten verarbeitet werden, an Dritte | Informationen, die von Polizeidiensten verarbeitet werden, an Dritte |
dem Grundsatz der "Accountability"(4) entsprechen. Dieser Grundsatz | dem Grundsatz der "Accountability"(4) entsprechen. Dieser Grundsatz |
ergibt sich unmittelbar aus der DSGVO(5) (6) und dem GPD(7). | ergibt sich unmittelbar aus der DSGVO(5) (6) und dem GPD(7). |
Um diesen Grundsatz umzusetzen, sind die Modalitäten für die | Um diesen Grundsatz umzusetzen, sind die Modalitäten für die |
Mitteilung in vorliegender Richtlinie festgelegt. | Mitteilung in vorliegender Richtlinie festgelegt. |
Da die Mitteilung von Informationen an Dritte durch menschliche | Da die Mitteilung von Informationen an Dritte durch menschliche |
Interaktion erfolgt, ist zu prüfen, ob die in diesem Rahmen erhaltenen | Interaktion erfolgt, ist zu prüfen, ob die in diesem Rahmen erhaltenen |
Informationen nicht selbst einer Bewertung oder gegebenenfalls einer | Informationen nicht selbst einer Bewertung oder gegebenenfalls einer |
Registrierung unterzogen werden müssen. | Registrierung unterzogen werden müssen. |
Folgendes wird Gegenstand einer separaten Richtlinie sein: | Folgendes wird Gegenstand einer separaten Richtlinie sein: |
- Festlegung der Maßnahmen, die notwendig sind, um die Verwaltung und | - Festlegung der Maßnahmen, die notwendig sind, um die Verwaltung und |
die Sicherheit, darunter die Aspekte hinsichtlich der Zuverlässigkeit, | die Sicherheit, darunter die Aspekte hinsichtlich der Zuverlässigkeit, |
der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit, der Rückverfolgbarkeit und der | der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit, der Rückverfolgbarkeit und der |
Integrität der personenbezogenen Daten und Informationen, die in den | Integrität der personenbezogenen Daten und Informationen, die in den |
in Artikel 44/2 erwähnten Datenbanken verarbeitet werden, zu | in Artikel 44/2 erwähnten Datenbanken verarbeitet werden, zu |
gewährleisten, gemäß Artikel 44/4 § 2 GPA, | gewährleisten, gemäß Artikel 44/4 § 2 GPA, |
- Festlegung der Regeln für den Zugriff der Mitglieder der | - Festlegung der Regeln für den Zugriff der Mitglieder der |
Polizeidienste auf die in Artikel 44/2 §§ 1 und 3 erwähnten | Polizeidienste auf die in Artikel 44/2 §§ 1 und 3 erwähnten |
Datenbanken, gemäß Artikel 44/4 § 3 GPA, | Datenbanken, gemäß Artikel 44/4 § 3 GPA, |
- Festlegung der Modalitäten in Bezug auf die Verknüpfung der in | - Festlegung der Modalitäten in Bezug auf die Verknüpfung der in |
Artikel 44/2 erwähnten Datenbanken miteinander oder mit anderen | Artikel 44/2 erwähnten Datenbanken miteinander oder mit anderen |
Datenbanken, auf die die Polizeidienste durch oder aufgrund des | Datenbanken, auf die die Polizeidienste durch oder aufgrund des |
Gesetzes oder Belgien bindender internationaler Verträge Zugriff | Gesetzes oder Belgien bindender internationaler Verträge Zugriff |
haben, gemäß Artikel 44/4 § 4 GPA, | haben, gemäß Artikel 44/4 § 4 GPA, |
- Erinnerung an die Regeln in Bezug auf die Mitteilung von | - Erinnerung an die Regeln in Bezug auf die Mitteilung von |
personenbezogenen Daten und Informationen an ausländische | personenbezogenen Daten und Informationen an ausländische |
Polizeidienste, internationale Organisationen für gerichtliche und | Polizeidienste, internationale Organisationen für gerichtliche und |
polizeiliche Zusammenarbeit und internationale | polizeiliche Zusammenarbeit und internationale |
Strafverfolgungsbehörden. | Strafverfolgungsbehörden. |
Die Modalitäten für Mitteilungen von Daten und/oder Informationen an | Die Modalitäten für Mitteilungen von Daten und/oder Informationen an |
die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden(8) und zwischen Einheiten der | die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden(8) und zwischen Einheiten der |
integrierten Polizei unterliegen nicht den Bestimmungen der | integrierten Polizei unterliegen nicht den Bestimmungen der |
vorliegenden Richtlinie. | vorliegenden Richtlinie. |
Die in Artikel 44/11/8 GPA vorgesehenen Empfänger sind ebenfalls nicht | Die in Artikel 44/11/8 GPA vorgesehenen Empfänger sind ebenfalls nicht |
von den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie betroffen. | von den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie betroffen. |
Die allgemeinen Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener | Die allgemeinen Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener |
Daten sowie die Regeln, die durch oder aufgrund des GPA oder der | Daten sowie die Regeln, die durch oder aufgrund des GPA oder der |
verschiedenen Grundlagengesetze festgelegt sind, gelten | verschiedenen Grundlagengesetze festgelegt sind, gelten |
selbstverständlich auch für besagte Mitteilungen. | selbstverständlich auch für besagte Mitteilungen. |
In Bezug auf die lokale Polizei gilt vorliegendes Rundschreiben | In Bezug auf die lokale Polizei gilt vorliegendes Rundschreiben |
hinsichtlich der Verarbeitungen, für die der Minister des Innern und | hinsichtlich der Verarbeitungen, für die der Minister des Innern und |
der Minister der Justiz verantwortlich sind, als verbindliche | der Minister der Justiz verantwortlich sind, als verbindliche |
Richtlinie im Rahmen der Ermittlung von Informationen, die von den | Richtlinie im Rahmen der Ermittlung von Informationen, die von den |
Föderalbehörden benötigt werden (Artikel 62 Nr. 6 des Gesetzes vom 7. | Föderalbehörden benötigt werden (Artikel 62 Nr. 6 des Gesetzes vom 7. |
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes (nachstehend GIP)). | integrierten Polizeidienstes (nachstehend GIP)). |
Für die föderale Polizei, die bei der Erfüllung ihrer verwaltungs- und | Für die föderale Polizei, die bei der Erfüllung ihrer verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufgaben dem Minister des Innern beziehungsweise | gerichtspolizeilichen Aufgaben dem Minister des Innern beziehungsweise |
dem Minister der Justiz untersteht, handelt es sich um eine Richtlinie | dem Minister der Justiz untersteht, handelt es sich um eine Richtlinie |
im Sinne von Artikel 97 GIP. | im Sinne von Artikel 97 GIP. |
Die Stellungnahme des Bürgermeisterrats wurde am 11. Januar 2019 | Die Stellungnahme des Bürgermeisterrats wurde am 11. Januar 2019 |
abgegeben, diejenige des COC am 5. März 2019 und diejenige des | abgegeben, diejenige des COC am 5. März 2019 und diejenige des |
Kollegiums der Generalprokuratoren am 17. September 2020. | Kollegiums der Generalprokuratoren am 17. September 2020. |
II. Mitteilung im weitesten Sinne | II. Mitteilung im weitesten Sinne |
1. Rechtsgrundlage | 1. Rechtsgrundlage |
Artikel 44/11/4 bis 44/11/12 GPA. | Artikel 44/11/4 bis 44/11/12 GPA. |
2. Begriffsbestimmungen | 2. Begriffsbestimmungen |
2.1 - Daten oder Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen | 2.1 - Daten oder Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen |
ihrer in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und | ihrer in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, sind als Daten zu | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, sind als Daten zu |
verstehen, die in den in Artikel 44/2 GPA aufgeführten Datenbanken, | verstehen, die in den in Artikel 44/2 GPA aufgeführten Datenbanken, |
die gemeinsamen Datenbanken ausgenommen(9), enthalten sind. | die gemeinsamen Datenbanken ausgenommen(9), enthalten sind. |
2.2 - Die Mitteilung bezieht sich auf jede Weitergabe mit gleich | 2.2 - Die Mitteilung bezieht sich auf jede Weitergabe mit gleich |
welchem Mittel (Fax, E-Mail usw.) von Daten oder Informationen, die | welchem Mittel (Fax, E-Mail usw.) von Daten oder Informationen, die |
von den in Artikel 2 Nr. 2 GIP erwähnten Polizeidiensten im Rahmen | von den in Artikel 2 Nr. 2 GIP erwähnten Polizeidiensten im Rahmen |
ihrer in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und | ihrer in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, einschließlich der | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, einschließlich der |
mündlichen Mitteilung an einen Empfänger, das heißt einen für die | mündlichen Mitteilung an einen Empfänger, das heißt einen für die |
Verarbeitung Verantwortlichen außerhalb der Polizeidienste, an seinen | Verarbeitung Verantwortlichen außerhalb der Polizeidienste, an seinen |
Bevollmächtigten oder Beauftragten. | Bevollmächtigten oder Beauftragten. |
Die Mitteilung wird manchmal als "Zugriff" Dritter auf Daten und | Die Mitteilung wird manchmal als "Zugriff" Dritter auf Daten und |
Informationen bezeichnet, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer | Informationen bezeichnet, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer |
(in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und | (in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden. | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden. |
Diese Terminologie kann jedoch irreführend sein und entspricht im | Diese Terminologie kann jedoch irreführend sein und entspricht im |
Übrigen nicht der in Artikel 44/11/4 GPA verwendeten Terminologie. | Übrigen nicht der in Artikel 44/11/4 GPA verwendeten Terminologie. |
Denn im Gegensatz zur Mitteilung beziehen sich der direkte Zugriff und | Denn im Gegensatz zur Mitteilung beziehen sich der direkte Zugriff und |
die direkte Abfrage nicht auf alle operativen polizeilichen Daten und | die direkte Abfrage nicht auf alle operativen polizeilichen Daten und |
Informationen, sondern auf den Zugriff, den bestimmte | Informationen, sondern auf den Zugriff, den bestimmte |
außerpolizeiliche Dienste auf Daten und Informationen in einer | außerpolizeiliche Dienste auf Daten und Informationen in einer |
spezifischen polizeilichen Datenbank, nämlich der AND, haben, und zwar | spezifischen polizeilichen Datenbank, nämlich der AND, haben, und zwar |
ohne Mitwirkung eines Mitglieds der Polizeidienste. | ohne Mitwirkung eines Mitglieds der Polizeidienste. |
Laut den vorbereitenden Arbeiten zum Gesetz vom 18. März 2014 über die | Laut den vorbereitenden Arbeiten zum Gesetz vom 18. März 2014 über die |
Verwaltung der polizeilichen Informationen und zur Abänderung des | Verwaltung der polizeilichen Informationen und zur Abänderung des |
Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, des Gesetzes vom 8. | Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, des Gesetzes vom 8. |
Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der | Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der |
Verarbeitung personenbezogener Daten und des Strafprozessgesetzbuches | Verarbeitung personenbezogener Daten und des Strafprozessgesetzbuches |
"ergibt sich diese Entscheidung[, den direkten Zugriff auf die AND und | "ergibt sich diese Entscheidung[, den direkten Zugriff auf die AND und |
die direkte Abfrage der AND zu beschränken,] aus der Tatsache, dass | die direkte Abfrage der AND zu beschränken,] aus der Tatsache, dass |
die AND eine einzigartige Quelle ist, die validierte und relevante | die AND eine einzigartige Quelle ist, die validierte und relevante |
Informationen für das gesamte Staatsgebiet enthält. | Informationen für das gesamte Staatsgebiet enthält. |
Da der direkte Zugriff auf die AND und die direkte Abfrage der AND | Da der direkte Zugriff auf die AND und die direkte Abfrage der AND |
zunächst ohne Mitwirkung eines Mitglieds der Polizeidienste erfolgen, | zunächst ohne Mitwirkung eines Mitglieds der Polizeidienste erfolgen, |
müssen sich diese direkten Abfragen beziehungsweise der direkte | müssen sich diese direkten Abfragen beziehungsweise der direkte |
Zugriff auf Daten beziehen, die einen Validierungsprozess durchlaufen | Zugriff auf Daten beziehen, die einen Validierungsprozess durchlaufen |
haben, wie dies für die Daten der AND der Fall ist" (Parl. Dok. | haben, wie dies für die Daten der AND der Fall ist" (Parl. Dok. |
Kammer, 53-3105/001, 4. November 2013, Sitzungsperiode 2013-2014, S. | Kammer, 53-3105/001, 4. November 2013, Sitzungsperiode 2013-2014, S. |
54). | 54). |
Unter spezifischen Umständen kann eine Mitteilung in Form einer | Unter spezifischen Umständen kann eine Mitteilung in Form einer |
gezielten Abfrage bestimmter Daten durch einen Drittdienst in der | gezielten Abfrage bestimmter Daten durch einen Drittdienst in der |
Datenbank, in der sie gespeichert sind, auch von den für die | Datenbank, in der sie gespeichert sind, auch von den für die |
Verarbeitung Verantwortlichen oder den von ihnen zu diesem Zweck | Verarbeitung Verantwortlichen oder den von ihnen zu diesem Zweck |
bestimmten Beauftragten oder, im Fall von Daten im Zusammenhang mit | bestimmten Beauftragten oder, im Fall von Daten im Zusammenhang mit |
einer gerichtlichen Untersuchung, vom zuständigen Magistraten(10) | einer gerichtlichen Untersuchung, vom zuständigen Magistraten(10) |
genehmigt werden. | genehmigt werden. |
2.3 - Die Mitteilung ist nicht zu verwechseln mit der Vergabe eines | 2.3 - Die Mitteilung ist nicht zu verwechseln mit der Vergabe eines |
Unterauftrags zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen | Unterauftrags zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen |
Dritten im Auftrag des für die Verarbeitung dieser Daten | Dritten im Auftrag des für die Verarbeitung dieser Daten |
Verantwortlichen. Dieser Fall(11) ist in den Bestimmungen der | Verantwortlichen. Dieser Fall(11) ist in den Bestimmungen der |
vorliegenden Richtlinie nicht vorgesehen. | vorliegenden Richtlinie nicht vorgesehen. |
3. Erinnerung an die Regeln für den direkten Zugriff und die direkte | 3. Erinnerung an die Regeln für den direkten Zugriff und die direkte |
Abfrage | Abfrage |
Gemäß Artikel 44/11/12 § 1 Nr. 1 GPA werden die Modalitäten für den | Gemäß Artikel 44/11/12 § 1 Nr. 1 GPA werden die Modalitäten für den |
direkten Zugriff auf die AND für die in den Artikeln 44/11/7, 44/11/8 | direkten Zugriff auf die AND für die in den Artikeln 44/11/7, 44/11/8 |
und 44/11/8bis GPA erwähnten Behörden durch einen im Ministerrat | und 44/11/8bis GPA erwähnten Behörden durch einen im Ministerrat |
beratenen Erlass nach Stellungnahme des COC festgelegt. | beratenen Erlass nach Stellungnahme des COC festgelegt. |
Gemäß Artikel 44/11/12 § 1 Nr. 2 GPA werden die Modalitäten für die | Gemäß Artikel 44/11/12 § 1 Nr. 2 GPA werden die Modalitäten für die |
direkte Abfrage der AND für die in Artikel 44/11/9 GPA erwähnten | direkte Abfrage der AND für die in Artikel 44/11/9 GPA erwähnten |
Behörden durch einen im Ministerrat beratenen Erlass nach | Behörden durch einen im Ministerrat beratenen Erlass nach |
Stellungnahme des COC festgelegt. | Stellungnahme des COC festgelegt. |
Der direkte Zugriff und die direkte Abfrage beziehen sich auf Daten | Der direkte Zugriff und die direkte Abfrage beziehen sich auf Daten |
und Informationen der AND und nicht auf Daten und Informationen aus | und Informationen der AND und nicht auf Daten und Informationen aus |
ihren Archiven oder aus den in Artikel 56 GPD erwähnten | ihren Archiven oder aus den in Artikel 56 GPD erwähnten |
Protokolldateien, auf die die Bestimmungen über Mitteilungen im | Protokolldateien, auf die die Bestimmungen über Mitteilungen im |
engeren Sinne und spezifische Verfahren Anwendung finden. | engeren Sinne und spezifische Verfahren Anwendung finden. |
Der direkte Zugriff und die direkte Abfrage müssen selbstverständlich | Der direkte Zugriff und die direkte Abfrage müssen selbstverständlich |
den Grundsätzen der Legalität und der Verhältnismäßigkeit entsprechen. | den Grundsätzen der Legalität und der Verhältnismäßigkeit entsprechen. |
Um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten und die Elemente | Um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten und die Elemente |
zu bestimmen, die im gemäß Artikel 44/11/12 GPA erforderlichen | zu bestimmen, die im gemäß Artikel 44/11/12 GPA erforderlichen |
Königlichen Erlass enthalten sein müssen, umfasst jeder Antrag | Königlichen Erlass enthalten sein müssen, umfasst jeder Antrag |
mindestens folgende Informationen: | mindestens folgende Informationen: |
- genaue Angabe der Zwecke jeder Datenverarbeitung einschließlich des | - genaue Angabe der Zwecke jeder Datenverarbeitung einschließlich des |
Zugriffs, | Zugriffs, |
- genaue Bezeichnung des antragstellenden Dienstes (innerhalb der | - genaue Bezeichnung des antragstellenden Dienstes (innerhalb der |
antragstellenden Organisation) und seiner Zugehörigkeit zur | antragstellenden Organisation) und seiner Zugehörigkeit zur |
Strafrechts- und Sicherheitskette und genaue Angabe des Kontextes des | Strafrechts- und Sicherheitskette und genaue Angabe des Kontextes des |
Antrags(12), | Antrags(12), |
- operative Begründung anhand von Beispielen und Arbeitsverfahren. | - operative Begründung anhand von Beispielen und Arbeitsverfahren. |
4. Profile | 4. Profile |
Die Profile für den Zugriff auf die AND regeln wir in der Gemeinsamen | Die Profile für den Zugriff auf die AND regeln wir in der Gemeinsamen |
Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der gerichts- | Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die Verwaltung der gerichts- |
und verwaltungspolizeilichen Informationen. | und verwaltungspolizeilichen Informationen. |
5. Verfahren für die Beantragung und Überwachung des direkten Zugriffs | 5. Verfahren für die Beantragung und Überwachung des direkten Zugriffs |
oder der direkten Abfrage | oder der direkten Abfrage |
Jeder Drittdienst, der einen direkten Zugriff auf die AND oder eine | Jeder Drittdienst, der einen direkten Zugriff auf die AND oder eine |
direkte Abfrage der AND wünscht, wird aufgefordert: | direkte Abfrage der AND wünscht, wird aufgefordert: |
- eine Kontaktperson (SPOC) zu bestimmen, insbesondere im Hinblick auf | - eine Kontaktperson (SPOC) zu bestimmen, insbesondere im Hinblick auf |
die Organisation der für die Weiterverfolgung des Antrags | die Organisation der für die Weiterverfolgung des Antrags |
erforderlichen Austausche und Treffen, | erforderlichen Austausche und Treffen, |
- seinen Antrag an den/die zuständigen Minister mit Kopie an die | - seinen Antrag an den/die zuständigen Minister mit Kopie an die |
Direktion der polizeilichen Informationen und der IKT-Mittel (DRI)(13) | Direktion der polizeilichen Informationen und der IKT-Mittel (DRI)(13) |
zu richten. | zu richten. |
Auf Anfrage des Ministers der Justiz, wenn es sich um | Auf Anfrage des Ministers der Justiz, wenn es sich um |
gerichtspolizeiliche Daten handelt, oder des Ministers des Innern, | gerichtspolizeiliche Daten handelt, oder des Ministers des Innern, |
wenn es sich um verwaltungspolizeiliche Daten handelt, oder beider | wenn es sich um verwaltungspolizeiliche Daten handelt, oder beider |
Minister, wenn es sich um verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Daten | Minister, wenn es sich um verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Daten |
handelt, wird die Stellungnahme des Koordinierungsausschusses der | handelt, wird die Stellungnahme des Koordinierungsausschusses der |
integrierten Polizei eingeholt. | integrierten Polizei eingeholt. |
Die konkreten (funktionalen und technischen) Modalitäten für den | Die konkreten (funktionalen und technischen) Modalitäten für den |
direkten Zugriff oder die direkte Abfrage werden in einem | direkten Zugriff oder die direkte Abfrage werden in einem |
Vereinbarungsprotokoll zwischen dem Antragsteller und der Direktion | Vereinbarungsprotokoll zwischen dem Antragsteller und der Direktion |
der polizeilichen Informationen und der IKT-Ressourcen (DRI) | der polizeilichen Informationen und der IKT-Ressourcen (DRI) |
festgehalten. | festgehalten. |
III. Mitteilung im engeren Sinne | III. Mitteilung im engeren Sinne |
1. Modalitäten für die Mitteilung von Daten oder Informationen, die | 1. Modalitäten für die Mitteilung von Daten oder Informationen, die |
von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln 14 und 15 GPA | von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln 14 und 15 GPA |
erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet | erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet |
werden, an die in den Artikeln 44/11/8bis und 44/11/9 § 1 GPA | werden, an die in den Artikeln 44/11/8bis und 44/11/9 § 1 GPA |
erwähnten Empfänger | erwähnten Empfänger |
1.1 - Allgemeines | 1.1 - Allgemeines |
Die nachstehenden Modalitäten finden Anwendung, wenn folgende drei | Die nachstehenden Modalitäten finden Anwendung, wenn folgende drei |
Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: | Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: |
i. Die Mitteilung erfolgt an einen Empfänger, der erwähnt ist: | i. Die Mitteilung erfolgt an einen Empfänger, der erwähnt ist: |
a) in Artikel 44/11/8bis GPA, nämlich: | a) in Artikel 44/11/8bis GPA, nämlich: |
1. das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse, | 1. das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse, |
2. die Staatssicherheit, | 2. die Staatssicherheit, |
3. der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst, | 3. der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst, |
b) oder in Artikel 44/11/9 § 1 GPA, nämlich: | b) oder in Artikel 44/11/9 § 1 GPA, nämlich: |
1. das Büro für die Verarbeitung finanzieller Informationen, | 1. das Büro für die Verarbeitung finanzieller Informationen, |
2. das Ausländeramt, | 2. das Ausländeramt, |
3. die Enqueten- und Ermittlungsdienste und die Verwaltung Aufsicht, | 3. die Enqueten- und Ermittlungsdienste und die Verwaltung Aufsicht, |
Kontrolle und Feststellung der Allgemeinen Zoll- und | Kontrolle und Feststellung der Allgemeinen Zoll- und |
Akzisenverwaltung. | Akzisenverwaltung. |
ii. Die Mitteilung bezieht sich auf Daten oder/und Informationen, die | ii. Die Mitteilung bezieht sich auf Daten oder/und Informationen, die |
von den Polizeidiensten im Rahmen der Ausführung ihrer (in den | von den Polizeidiensten im Rahmen der Ausführung ihrer (in den |
Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und | Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden und deren | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden und deren |
Weiterverarbeitung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der | Weiterverarbeitung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der |
oben erwähnten Empfänger erforderlich ist. | oben erwähnten Empfänger erforderlich ist. |
iii. Der Erhalt dieser Daten und/oder Informationen durch einen in | iii. Der Erhalt dieser Daten und/oder Informationen durch einen in |
Punkt i vorgesehenen Drittdienst beruht auf einer aktuellen | Punkt i vorgesehenen Drittdienst beruht auf einer aktuellen |
Notwendigkeit, sie gemäß seinen gesetzlichen oder | Notwendigkeit, sie gemäß seinen gesetzlichen oder |
verordnungsrechtlichen Aufträgen zu teilen. | verordnungsrechtlichen Aufträgen zu teilen. |
Denn jede Mitteilung ist eine Verarbeitung, die auf einem in einer | Denn jede Mitteilung ist eine Verarbeitung, die auf einem in einer |
Gesetzesbestimmung verankerten Zweck beruhen muss, wenn sie Daten und | Gesetzesbestimmung verankerten Zweck beruhen muss, wenn sie Daten und |
Informationen betrifft, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer | Informationen betrifft, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer |
(in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und | (in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden. Der Polizeidienst, | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden. Der Polizeidienst, |
der den Antrag erhält, wird sich daher vergewissern, dass die | der den Antrag erhält, wird sich daher vergewissern, dass die |
Weiterverarbeitung durch den Dienst rechtlich zulässig ist UND ob die | Weiterverarbeitung durch den Dienst rechtlich zulässig ist UND ob die |
Erfassung dieser Daten durch den Drittdienst auf einer aktuellen | Erfassung dieser Daten durch den Drittdienst auf einer aktuellen |
Notwendigkeit zum Austausch der Daten und/oder Informationen gemäß | Notwendigkeit zum Austausch der Daten und/oder Informationen gemäß |
seinen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Aufträgen beruht. Diese | seinen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Aufträgen beruht. Diese |
Überprüfung muss natürlich nicht bei jeder Mitteilung von ähnlichen | Überprüfung muss natürlich nicht bei jeder Mitteilung von ähnlichen |
Daten durch denselben Polizeidienst an denselben Empfänger erfolgen. | Daten durch denselben Polizeidienst an denselben Empfänger erfolgen. |
Die Artikel 44/11/8bis und 44/11/9 § 1 ermöglichen auch Mitteilungen, | Die Artikel 44/11/8bis und 44/11/9 § 1 ermöglichen auch Mitteilungen, |
ohne dass diese beantragt werden. | ohne dass diese beantragt werden. |
1.2 - Modalitäten | 1.2 - Modalitäten |
1.2.1 - Es wird empfohlen, dass die Hierarchie des Polizeidienstes, | 1.2.1 - Es wird empfohlen, dass die Hierarchie des Polizeidienstes, |
der den Antrag erhält, dieser Mitteilung zustimmt. Die Hierarchie | der den Antrag erhält, dieser Mitteilung zustimmt. Die Hierarchie |
überwacht die Einhaltung des rechtlichen Rahmens und legt | überwacht die Einhaltung des rechtlichen Rahmens und legt |
gegebenenfalls intern spezifische Modalitäten für die Mitteilung fest | gegebenenfalls intern spezifische Modalitäten für die Mitteilung fest |
(z.B. Zweckmäßigkeit der Mitteilung über einen SPOC je nach | (z.B. Zweckmäßigkeit der Mitteilung über einen SPOC je nach |
Situation). Eine solche Genehmigung ist natürlich nicht für jeden | Situation). Eine solche Genehmigung ist natürlich nicht für jeden |
Antrag erforderlich, sondern kann pauschal erteilt werden, außer in | Antrag erforderlich, sondern kann pauschal erteilt werden, außer in |
Zweifelsfällen. | Zweifelsfällen. |
Diese Ad-hoc-Modalitäten müssen sich in die Gesamtphilosophie des | Diese Ad-hoc-Modalitäten müssen sich in die Gesamtphilosophie des |
Informationsaustauschs einfügen und dem Grundsatz der Accountability | Informationsaustauschs einfügen und dem Grundsatz der Accountability |
folgen. | folgen. |
1.2.2 - Diese Mitteilung stützt sich zudem auf eine Bewertung der vom | 1.2.2 - Diese Mitteilung stützt sich zudem auf eine Bewertung der vom |
Antragsteller angegebenen Hintergründe. | Antragsteller angegebenen Hintergründe. |
1.2.3 - Unbeschadet insbesondere des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über | 1.2.3 - Unbeschadet insbesondere des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über |
die Bedrohungsanalyse, des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 | die Bedrohungsanalyse, des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 |
über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der | über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der |
Gesetzesbestimmungen über die gemeinsame Terrorist-Fighters-Datenbank | Gesetzesbestimmungen über die gemeinsame Terrorist-Fighters-Datenbank |
gelten, wenn ein Empfänger die Mitteilung von Daten beantragt, | gelten, wenn ein Empfänger die Mitteilung von Daten beantragt, |
folgende Regeln: | folgende Regeln: |
(i) Im Stadium der Ermittlung und vorbehaltlich einer allgemeinen | (i) Im Stadium der Ermittlung und vorbehaltlich einer allgemeinen |
vorherigen Genehmigung der Staatsanwaltschaft wird der | vorherigen Genehmigung der Staatsanwaltschaft wird der |
Staatsanwaltschaft jeder Antrag auf Mitteilung zur Zustimmung | Staatsanwaltschaft jeder Antrag auf Mitteilung zur Zustimmung |
vorgelegt, um sicherzustellen, dass die beantragte Mitteilung einer | vorgelegt, um sicherzustellen, dass die beantragte Mitteilung einer |
laufenden Ermittlung nicht abträglich ist. | laufenden Ermittlung nicht abträglich ist. |
(ii) In der Phase der gerichtlichen Untersuchung ist die Zustimmung | (ii) In der Phase der gerichtlichen Untersuchung ist die Zustimmung |
der Staatsanwaltschaft im Einzelfall erforderlich, um sicherzustellen, | der Staatsanwaltschaft im Einzelfall erforderlich, um sicherzustellen, |
dass die beantragte Mitteilung einer laufenden Ermittlung nicht | dass die beantragte Mitteilung einer laufenden Ermittlung nicht |
abträglich ist. | abträglich ist. |
(iii) Die Staatsanwaltschaft erteilt im Bereich der Bekämpfung von | (iii) Die Staatsanwaltschaft erteilt im Bereich der Bekämpfung von |
Terrorismus und gewalttätigem Extremismus keine allgemeine vorherige | Terrorismus und gewalttätigem Extremismus keine allgemeine vorherige |
Genehmigung. | Genehmigung. |
(iv) Die Nutzungsmodalitäten (insbesondere die Codes für die Nutzung | (iv) Die Nutzungsmodalitäten (insbesondere die Codes für die Nutzung |
eines Informationsberichts) werden unabhängig vom Empfänger oder der | eines Informationsberichts) werden unabhängig vom Empfänger oder der |
Art der Mitteilung eingehalten. | Art der Mitteilung eingehalten. |
1.2.4 - Sind die Artikel 458 und 458ter des Strafgesetzbuches über das | 1.2.4 - Sind die Artikel 458 und 458ter des Strafgesetzbuches über das |
Berufsgeheimnis nicht anwendbar, ist darauf zu achten, dass jeder, der | Berufsgeheimnis nicht anwendbar, ist darauf zu achten, dass jeder, der |
direkt oder indirekt Kenntnis von mitgeteilten Daten oder | direkt oder indirekt Kenntnis von mitgeteilten Daten oder |
Informationen erhält, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in | Informationen erhält, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in |
den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und | den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, zuvor zur | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, zuvor zur |
vertraulichen Behandlung dieser Daten oder Informationen verpflichtet | vertraulichen Behandlung dieser Daten oder Informationen verpflichtet |
wird.(14) | wird.(14) |
1.2.5 - Vor jeder Mitteilung von Daten und Informationen ist darauf zu | 1.2.5 - Vor jeder Mitteilung von Daten und Informationen ist darauf zu |
achten, dass die Qualität der Daten in Anwendung von Artikel 44/5 § 6 | achten, dass die Qualität der Daten in Anwendung von Artikel 44/5 § 6 |
GPA(15) bewertet wird. | GPA(15) bewertet wird. |
Im Übrigen ist bei der Mitteilung neben den Daten zur Identifizierung | Im Übrigen ist bei der Mitteilung neben den Daten zur Identifizierung |
einer Person, sofern möglich, die Eigenschaft der betreffenden Person | einer Person, sofern möglich, die Eigenschaft der betreffenden Person |
(Verdächtiger, Täter, Zeuge, Opfer) anzugeben. | (Verdächtiger, Täter, Zeuge, Opfer) anzugeben. |
1.2.6 - Wenn die erforderlichen Kontrollen noch nicht durchgeführt | 1.2.6 - Wenn die erforderlichen Kontrollen noch nicht durchgeführt |
wurden oder noch nicht zu einer Registrierung in der AND geführt | wurden oder noch nicht zu einer Registrierung in der AND geführt |
haben, wird bei der Mitteilung auch der Status der Datenvalidierung | haben, wird bei der Mitteilung auch der Status der Datenvalidierung |
erwähnt. | erwähnt. |
2. Modalitäten für die Mitteilung von Daten oder Informationen, die | 2. Modalitäten für die Mitteilung von Daten oder Informationen, die |
von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln 14 und 15 GPA | von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln 14 und 15 GPA |
erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet | erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet |
werden, an die in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten Empfänger | werden, an die in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten Empfänger |
Gemäß Artikel 44/11/9 § 2 GPA können personenbezogene Daten und | Gemäß Artikel 44/11/9 § 2 GPA können personenbezogene Daten und |
Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den | Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den |
Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und | Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, auch den belgischen | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden, auch den belgischen |
öffentlichen Behörden, öffentlichen Organen oder Einrichtungen oder | öffentlichen Behörden, öffentlichen Organen oder Einrichtungen oder |
Einrichtungen öffentlichen Interesses mitgeteilt werden, die durch das | Einrichtungen öffentlichen Interesses mitgeteilt werden, die durch das |
Gesetz mit der Anwendung des Strafgesetzes beauftragt worden sind oder | Gesetz mit der Anwendung des Strafgesetzes beauftragt worden sind oder |
die gesetzliche Aufträge in Bezug auf die öffentliche Sicherheit | die gesetzliche Aufträge in Bezug auf die öffentliche Sicherheit |
haben, wenn diese die Daten und Informationen zur Erfüllung ihrer | haben, wenn diese die Daten und Informationen zur Erfüllung ihrer |
gesetzlichen Aufträge benötigen. | gesetzlichen Aufträge benötigen. |
Neben der Einhaltung der im vorstehenden Punkt 1.2 aufgeführten | Neben der Einhaltung der im vorstehenden Punkt 1.2 aufgeführten |
Modalitäten ist sicherzustellen, dass die Behörden, Organe oder | Modalitäten ist sicherzustellen, dass die Behörden, Organe oder |
Einrichtungen in der von uns auf Vorschlag des in Artikel 8sexies GIP | Einrichtungen in der von uns auf Vorschlag des in Artikel 8sexies GIP |
erwähnten Ausschusses Information und ICT erstellten Liste aufgenommen | erwähnten Ausschusses Information und ICT erstellten Liste aufgenommen |
sind.(16) | sind.(16) |
Zu diesem Vorschlag ist die Stellungnahme des COC eingeholt worden. | Zu diesem Vorschlag ist die Stellungnahme des COC eingeholt worden. |
Diese Stellungnahme ist nicht bindend. | Diese Stellungnahme ist nicht bindend. |
Jeder Vorschlag zur Aufnahme einer neuen Instanz in die in Artikel | Jeder Vorschlag zur Aufnahme einer neuen Instanz in die in Artikel |
44/11/9 § 2 GPA erwähnte Liste ist Gegenstand einer vorherigen | 44/11/9 § 2 GPA erwähnte Liste ist Gegenstand einer vorherigen |
Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren. | Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren. |
Artikel 44/11/9 § 2 GPA ermöglicht auch Mitteilungen, ohne dass diese | Artikel 44/11/9 § 2 GPA ermöglicht auch Mitteilungen, ohne dass diese |
beantragt werden. | beantragt werden. |
Der Polizeidienst, der mit einem auf diesen Paragraphen gestützten | Der Polizeidienst, der mit einem auf diesen Paragraphen gestützten |
Antrag auf Mitteilung konfrontiert wird, muss folgende drei Aspekte | Antrag auf Mitteilung konfrontiert wird, muss folgende drei Aspekte |
überprüfen: | überprüfen: |
1) Bezieht sich der Antrag auf personenbezogene Daten oder auf | 1) Bezieht sich der Antrag auf personenbezogene Daten oder auf |
Informationen, die in direktem Zusammenhang mit personenbezogenen | Informationen, die in direktem Zusammenhang mit personenbezogenen |
Daten stehen (z.B. Verstöße oder Modi Operandi, die einer bestimmten | Daten stehen (z.B. Verstöße oder Modi Operandi, die einer bestimmten |
Person zugeordnet werden)? | Person zugeordnet werden)? |
2) Ist der Antragsteller in der in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten | 2) Ist der Antragsteller in der in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten |
Liste aufgenommen? | Liste aufgenommen? |
3) Benötigt der Antragsteller diese Daten für die Erfüllung seiner | 3) Benötigt der Antragsteller diese Daten für die Erfüllung seiner |
gesetzlichen Aufträge? | gesetzlichen Aufträge? |
Fällt die Antwort auf die erste Frage negativ aus (weil sich der | Fällt die Antwort auf die erste Frage negativ aus (weil sich der |
Antrag z.B. ausschließlich auf quantitative statistische Daten, auf | Antrag z.B. ausschließlich auf quantitative statistische Daten, auf |
eine geplante Polizeikontrolle an einem bestimmten Ort, einen | eine geplante Polizeikontrolle an einem bestimmten Ort, einen |
Tätigkeitsbericht, mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer | Tätigkeitsbericht, mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer |
geplanten Kundgebung usw. bezieht), ist Artikel 44/11/9 § 2 GPA nicht | geplanten Kundgebung usw. bezieht), ist Artikel 44/11/9 § 2 GPA nicht |
anwendbar und kann der Polizeidienst dem Antrag stattgeben. | anwendbar und kann der Polizeidienst dem Antrag stattgeben. |
Wird die erste Frage hingegen positiv beantwortet, ist zu überprüfen, | Wird die erste Frage hingegen positiv beantwortet, ist zu überprüfen, |
ob der Antragsteller in der in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten Liste | ob der Antragsteller in der in Artikel 44/11/9 § 2 GPA erwähnten Liste |
aufgenommen ist. | aufgenommen ist. |
Ist der Antragsteller nicht in dieser Liste aufgeführt, bleibt dem | Ist der Antragsteller nicht in dieser Liste aufgeführt, bleibt dem |
Polizeidienst, der den Antrag erhält, keine andere Wahl, als die | Polizeidienst, der den Antrag erhält, keine andere Wahl, als die |
Mitteilung abzulehnen. Wird der Antrag einer Behörde jedoch über einen | Mitteilung abzulehnen. Wird der Antrag einer Behörde jedoch über einen |
Auftragsverarbeiter gestellt, auch wenn es sich um einen privaten | Auftragsverarbeiter gestellt, auch wenn es sich um einen privaten |
Auftragsverarbeiter handelt, können die nächsten Fragen analysiert | Auftragsverarbeiter handelt, können die nächsten Fragen analysiert |
werden. | werden. |
Doch selbst wenn ein Antragsteller aufgrund seiner Eigenschaft und | Doch selbst wenn ein Antragsteller aufgrund seiner Eigenschaft und |
seiner gesetzlichen Aufträge berechtigt sein kann, Daten zu erhalten, | seiner gesetzlichen Aufträge berechtigt sein kann, Daten zu erhalten, |
muss der Empfänger immer noch nachweisen können, dass die Daten | muss der Empfänger immer noch nachweisen können, dass die Daten |
angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben sind im Hinblick auf | angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben sind im Hinblick auf |
die Zwecke, für die er sie erhalten möchte. | die Zwecke, für die er sie erhalten möchte. |
Kommt der Antrag von einem privaten Antragsteller, der jedoch ein | Kommt der Antrag von einem privaten Antragsteller, der jedoch ein |
Auftragsverarbeiter eines rechtlich befugten Antragstellers ist (d.h. | Auftragsverarbeiter eines rechtlich befugten Antragstellers ist (d.h. |
er handelt in dessen Namen und für dessen Rechnung), kann die | er handelt in dessen Namen und für dessen Rechnung), kann die |
Mitteilung (unter Einhaltung der vorstehend vorgesehenen Bedingungen) | Mitteilung (unter Einhaltung der vorstehend vorgesehenen Bedingungen) |
entweder zugunsten der Behörde, die den Auftragsverarbeiter | entweder zugunsten der Behörde, die den Auftragsverarbeiter |
beauftragt, oder direkt an den Auftragsverarbeiter erfolgen, jedoch | beauftragt, oder direkt an den Auftragsverarbeiter erfolgen, jedoch |
erst, nachdem sichergestellt ist, dass der Antrag tatsächlich von | erst, nachdem sichergestellt ist, dass der Antrag tatsächlich von |
einer solchen Behörde stammt. | einer solchen Behörde stammt. |
In diesem Fall ist ein Vertrag oder eine andere Rechtshandlung gemäß | In diesem Fall ist ein Vertrag oder eine andere Rechtshandlung gemäß |
Artikel 53 § 3 GPD zu schließen und ist darauf zu achten, dass darin | Artikel 53 § 3 GPD zu schließen und ist darauf zu achten, dass darin |
festgelegt wird, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen | festgelegt wird, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen |
Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer | Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer |
angemessenen rechtlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit | angemessenen rechtlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit |
unterliegen. | unterliegen. |
3. Modalitäten für die wiederholte und umfangreiche Mitteilung von | 3. Modalitäten für die wiederholte und umfangreiche Mitteilung von |
Daten oder Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer | Daten oder Informationen, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer |
(in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und | (in den Artikeln 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und |
gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden (Artikel 44/11/9 § 3 | gerichtspolizeilichen Aufträge verarbeitet werden (Artikel 44/11/9 § 3 |
GPA) | GPA) |
Während für punktuelle Informationen kein vorheriges Protokoll | Während für punktuelle Informationen kein vorheriges Protokoll |
erforderlich ist, ist dies bei Anträgen auf wiederholte und | erforderlich ist, ist dies bei Anträgen auf wiederholte und |
umfangreiche Mitteilung anders. | umfangreiche Mitteilung anders. |
So muss jede wiederholte oder umfangreiche Mitteilung von Daten, die | So muss jede wiederholte oder umfangreiche Mitteilung von Daten, die |
in einer der in Artikel 44/2 GPA(17) erwähnten Datenbanken enthalten | in einer der in Artikel 44/2 GPA(17) erwähnten Datenbanken enthalten |
sind, neben der Einhaltung der in den vorstehenden Punkten 1.2 und 2 | sind, neben der Einhaltung der in den vorstehenden Punkten 1.2 und 2 |
festgelegten Modalitäten Gegenstand eines Vereinbarungsprotokolls | festgelegten Modalitäten Gegenstand eines Vereinbarungsprotokolls |
zwischen den Diensten, Organisationen, Einrichtungen oder Behörden, | zwischen den Diensten, Organisationen, Einrichtungen oder Behörden, |
die Empfänger dieser Daten oder Informationen sind, und dem für die | die Empfänger dieser Daten oder Informationen sind, und dem für die |
Verarbeitung Verantwortlichen oder seinen Beauftragten sein. | Verarbeitung Verantwortlichen oder seinen Beauftragten sein. |
Mit diesem Protokoll: | Mit diesem Protokoll: |
- werden die Kategorien von Personalmitgliedern aufgeführt, die | - werden die Kategorien von Personalmitgliedern aufgeführt, die |
aufgrund der Ausführung ihrer Aufträge Kenntnis von den Daten nehmen | aufgrund der Ausführung ihrer Aufträge Kenntnis von den Daten nehmen |
können, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln | können, die von den Polizeidiensten im Rahmen ihrer (in den Artikeln |
14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen | 14 und 15 GPA erwähnten) verwaltungs- und gerichtspolizeilichen |
Aufträge verarbeitet werden, | Aufträge verarbeitet werden, |
- wird auf Folgendes Bezug genommen: | - wird auf Folgendes Bezug genommen: |
? die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Mitteilung | ? die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Mitteilung |
(darunter zumindest die Verpflichtung, die elektronische Mitteilung zu | (darunter zumindest die Verpflichtung, die elektronische Mitteilung zu |
bevorzugen und die erforderlichen technischen und organisatorischen | bevorzugen und die erforderlichen technischen und organisatorischen |
Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Verpflichtung zur | Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Verpflichtung zur |
Protokollierung der Verarbeitung für die in Titel 2 GPD erwähnten | Protokollierung der Verarbeitung für die in Titel 2 GPD erwähnten |
Empfänger), | Empfänger), |
? die geltenden spezifischen Bedingungen (wie das Verbot der | ? die geltenden spezifischen Bedingungen (wie das Verbot der |
Weiterübermittlung, das Verbot der Verwendung zu anderen als den | Weiterübermittlung, das Verbot der Verwendung zu anderen als den |
mitgeteilten Zwecken oder die Einschränkung des Informationsrechts der | mitgeteilten Zwecken oder die Einschränkung des Informationsrechts der |
betreffenden Person, wenn keine vorherige Genehmigung vorliegt) und | betreffenden Person, wenn keine vorherige Genehmigung vorliegt) und |
die Verpflichtung des Empfängers, diese einzuhalten, | die Verpflichtung des Empfängers, diese einzuhalten, |
? die Dauer der Speicherung der Protokolldateien für die in Titel 2 | ? die Dauer der Speicherung der Protokolldateien für die in Titel 2 |
GPD erwähnten Empfänger und die erforderlichen technischen und | GPD erwähnten Empfänger und die erforderlichen technischen und |
organisatorischen Maßnahmen für die anderen Empfänger. | organisatorischen Maßnahmen für die anderen Empfänger. |
Das Vereinbarungsprotokoll wird dem Register der Verarbeitungen der | Das Vereinbarungsprotokoll wird dem Register der Verarbeitungen der |
Polizeidienste als Anlage beigefügt, wo es den betreffenden Diensten | Polizeidienste als Anlage beigefügt, wo es den betreffenden Diensten |
zugänglich ist. Das Register enthält ferner Angaben insbesondere zu | zugänglich ist. Das Register enthält ferner Angaben insbesondere zu |
den Zwecken der Verarbeitung (und damit der Mitteilung) und den | den Zwecken der Verarbeitung (und damit der Mitteilung) und den |
Empfängern dieser Übermittlungen. | Empfängern dieser Übermittlungen. |
Die Möglichkeit einer wiederholten oder umfangreichen Mitteilung | Die Möglichkeit einer wiederholten oder umfangreichen Mitteilung |
erlaubt es jedoch nicht, die Regeln für den direkten Zugriff oder die | erlaubt es jedoch nicht, die Regeln für den direkten Zugriff oder die |
direkte Abfrage zu umgehen, indem einem Antragsteller gestattet wird, | direkte Abfrage zu umgehen, indem einem Antragsteller gestattet wird, |
über eine Kopie eines bedeutenden Teils einer polizeilichen Datenbank | über eine Kopie eines bedeutenden Teils einer polizeilichen Datenbank |
zu verfügen. | zu verfügen. |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
_______ | _______ |
Fußnoten | Fußnoten |
(1) Andere Quellen können eine solche Mitteilung jedoch erlauben (z.B. | (1) Andere Quellen können eine solche Mitteilung jedoch erlauben (z.B. |
das Gesetz vom 24. Juni 2013 über die kommunalen | das Gesetz vom 24. Juni 2013 über die kommunalen |
Verwaltungssanktionen). | Verwaltungssanktionen). |
(2) Parl. Dok. Kammer, 54-1752, Sitzungsperiode 2016-2017. | (2) Parl. Dok. Kammer, 54-1752, Sitzungsperiode 2016-2017. |
(3) Artikel 25/8 GPA und Artikel 55 des Datenschutzgesetzes. | (3) Artikel 25/8 GPA und Artikel 55 des Datenschutzgesetzes. |
(4) Die Accountability besteht in der Verpflichtung sowohl der für die | (4) Die Accountability besteht in der Verpflichtung sowohl der für die |
Verarbeitung Verantwortlichen, ihrer Vertreter und Personalmitglieder, | Verarbeitung Verantwortlichen, ihrer Vertreter und Personalmitglieder, |
von denen die Mitteilungen ausgehen, als auch der Empfänger dieser | von denen die Mitteilungen ausgehen, als auch der Empfänger dieser |
Mitteilungen, interne Mechanismen und Verfahren einzuführen, mit denen | Mitteilungen, interne Mechanismen und Verfahren einzuführen, mit denen |
die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nachgewiesen werden kann. | die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nachgewiesen werden kann. |
(5) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates | (5) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates |
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der | vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der |
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur | Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur |
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. | Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. |
(6) Siehe insbesondere Artikel 5.2. | (6) Siehe insbesondere Artikel 5.2. |
(7) Siehe insbesondere die Artikel 29 § 5 und 50. | (7) Siehe insbesondere die Artikel 29 § 5 und 50. |
(8) Insbesondere kann es sich um Auskünfte im Zusammenhang mit den | (8) Insbesondere kann es sich um Auskünfte im Zusammenhang mit den |
Beziehungen, die die Polizeidienste mit den Behörden unterhalten | Beziehungen, die die Polizeidienste mit den Behörden unterhalten |
müssen (siehe insbesondere die Artikel 5/1-5/5 GPA) und um die | müssen (siehe insbesondere die Artikel 5/1-5/5 GPA) und um die |
Benachrichtigung bestimmter Behörden bei Kalamitäten, Katastrophen | Benachrichtigung bestimmter Behörden bei Kalamitäten, Katastrophen |
oder Unglücksfällen (Artikel 17 GPA) handeln. | oder Unglücksfällen (Artikel 17 GPA) handeln. |
(9) Aufgrund von Artikel 44/11/3quater GPA werden die Modalitäten für | (9) Aufgrund von Artikel 44/11/3quater GPA werden die Modalitäten für |
die Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die aus | die Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen, die aus |
einer gemeinsamen Datenbank stammen, vom König und nicht per | einer gemeinsamen Datenbank stammen, vom König und nicht per |
ministerieller Richtlinie festgelegt. | ministerieller Richtlinie festgelegt. |
(10) Wenn die Partner der Strafrechts- und Sicherheitskette in | (10) Wenn die Partner der Strafrechts- und Sicherheitskette in |
bestimmten Fällen die Genehmigung haben, die Daten in einer | bestimmten Fällen die Genehmigung haben, die Daten in einer |
Basisdatenbank mit den von den Polizeidiensten verwendeten | Basisdatenbank mit den von den Polizeidiensten verwendeten |
Verwaltungstools abzufragen, anhand spezifischer Suchkriterien im | Verwaltungstools abzufragen, anhand spezifischer Suchkriterien im |
Zusammenhang mit der Verwaltung der Unterlagen (z.B. anhand des | Zusammenhang mit der Verwaltung der Unterlagen (z.B. anhand des |
Bezugszeichens einer Gerichtsakte oder der Nummer eines Protokolls), | Bezugszeichens einer Gerichtsakte oder der Nummer eines Protokolls), |
kann von einer Mitteilung gesprochen werden. | kann von einer Mitteilung gesprochen werden. |
Denn mit dieser Genehmigung, die nicht zu einer Umgehung der | Denn mit dieser Genehmigung, die nicht zu einer Umgehung der |
Unmöglichkeit einer direkten Abfrage anderer Datenbanken als der AND | Unmöglichkeit einer direkten Abfrage anderer Datenbanken als der AND |
führen darf, wird eine Vereinfachung der Verwaltung im Zusammenhang | führen darf, wird eine Vereinfachung der Verwaltung im Zusammenhang |
mit der Abfrage dieser regelmäßig aktualisierten Daten bezweckt, die | mit der Abfrage dieser regelmäßig aktualisierten Daten bezweckt, die |
ggf. aufgrund ihrer Art dazu bestimmt sind, diesen Partnern mitgeteilt | ggf. aufgrund ihrer Art dazu bestimmt sind, diesen Partnern mitgeteilt |
zu werden. | zu werden. |
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einem Mitglied der | Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einem Mitglied der |
Nachrichtendienste, das im Rahmen der Verwaltung einer bestimmten | Nachrichtendienste, das im Rahmen der Verwaltung einer bestimmten |
Gerichtsakte als Sachverständiger bestimmt wurde, gestattet wird, den | Gerichtsakte als Sachverständiger bestimmt wurde, gestattet wird, den |
Inhalt dieser Akte, wie ihn die mit dieser Akte befassten Ermittler | Inhalt dieser Akte, wie ihn die mit dieser Akte befassten Ermittler |
der FGP registriert haben, in der Anwendung zur Verwaltung der | der FGP registriert haben, in der Anwendung zur Verwaltung der |
Ermittlungen (GES) direkt einzusehen. Dieses spezifische Verfahren | Ermittlungen (GES) direkt einzusehen. Dieses spezifische Verfahren |
vereinfacht die Verwaltung der Informationen, die diesem | vereinfacht die Verwaltung der Informationen, die diesem |
Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. | Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. |
Gleiches gilt für eine zuständige Justizbehörde, der die Einsichtnahme | Gleiches gilt für eine zuständige Justizbehörde, der die Einsichtnahme |
in ein bestimmtes Protokoll gewährt wird, damit sie direkt Kenntnis | in ein bestimmtes Protokoll gewährt wird, damit sie direkt Kenntnis |
vom Inhalt nehmen kann. | vom Inhalt nehmen kann. |
(11) Geregelt durch das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz | (11) Geregelt durch das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz |
natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener | natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener |
Daten (GPD). | Daten (GPD). |
(12) Artikel 44/11/12 umfasst eine Liste, aber auch andere Behörden, | (12) Artikel 44/11/12 umfasst eine Liste, aber auch andere Behörden, |
wie die NSB, sind Teil der Strafrechts- und Sicherheitskette. | wie die NSB, sind Teil der Strafrechts- und Sicherheitskette. |
(13) DRI@police.belgium.eu. | (13) DRI@police.belgium.eu. |
(14) Ein Muster für eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist auf Portal | (14) Ein Muster für eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist auf Portal |
verfügbar. | verfügbar. |
(15) Konkret bedeutet dies, dass, sofern möglich, alle angemessenen | (15) Konkret bedeutet dies, dass, sofern möglich, alle angemessenen |
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu gewährleisten, dass | Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu gewährleisten, dass |
personenbezogene Daten, die unrichtig, unvollständig oder nicht mehr | personenbezogene Daten, die unrichtig, unvollständig oder nicht mehr |
aktuell sind, nicht übermittelt oder bereitgestellt werden. | aktuell sind, nicht übermittelt oder bereitgestellt werden. |
(16) Darüber hinaus ist für Anträge auf wiederholte und umfangreiche | (16) Darüber hinaus ist für Anträge auf wiederholte und umfangreiche |
Mitteilung ein vorheriges Vereinbarungsprotokoll erforderlich. | Mitteilung ein vorheriges Vereinbarungsprotokoll erforderlich. |
(17) Es sei jedoch daran erinnert, dass gemeinsame Datenbanken nicht | (17) Es sei jedoch daran erinnert, dass gemeinsame Datenbanken nicht |
in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen. | in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen. |