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Meertalige weergave van Wet van 01/03/2019
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Wet tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus en tot wijziging van de wet van 15 mei 2007 betreffende de civiele veiligheid, ter precisering van de voor de politiezones geldende bevoegdheidsregels inzake overheidsopdrachten. - Duitse vertaling Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux et la loi modifiant la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile, en vue de préciser les règles de compétence en matière de marchés publics applicables aux zones de police et aux zones de secours. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
1 MAART 2019. - Wet tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot 1er MARS 2019. - Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un
organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op service de police intégré, structuré à deux niveaux et la loi
twee niveaus en tot wijziging van de wet van 15 mei 2007 betreffende modifiant la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile, en vue
de civiele veiligheid, ter precisering van de voor de politiezones de préciser les règles de compétence en matière de marchés publics
geldende bevoegdheidsregels inzake overheidsopdrachten. - Duitse applicables aux zones de police et aux zones de secours. - Traduction
vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 1 maart Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
2019 tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van loi du 1er mars 2019 modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un
een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus en tot service de police intégré, structuré à deux niveaux et la loi
wijziging van de wet van 15 mei 2007 betreffende de civiele modifiant la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile, en vue
veiligheid, ter precisering van de voor de politiezones geldende de préciser les règles de compétence en matière de marchés publics
bevoegdheidsregels inzake overheidsopdrachten (Belgisch Staatsblad van applicables aux zones de police et aux zones de secours (Moniteur
3 april 2019). belge du 3 avril 2019).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
1. MÄRZ 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 1. MÄRZ 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes und des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Polizeidienstes und des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit zur genaueren Festlegung der für die Polizeizonen und die Sicherheit zur genaueren Festlegung der für die Polizeizonen und die
Hilfeleistungszonen geltenden Befugnisregeln in Sachen öffentliche Hilfeleistungszonen geltenden Befugnisregeln in Sachen öffentliche
Aufträge Aufträge
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 33 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation Art. 2 - Artikel 33 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes,
dessen heutiger Text § 1 bilden wird, wird wie folgt abgeändert: dessen heutiger Text § 1 bilden wird, wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 werden zwischen den Wörtern "Titel V des neuen 1. In § 1 werden zwischen den Wörtern "Titel V des neuen
Gemeindegesetzes" und den Wörtern "ist anwendbar" die Wörter ", mit Gemeindegesetzes" und den Wörtern "ist anwendbar" die Wörter ", mit
Ausnahme der Artikel 234 und 236," eingefügt. Ausnahme der Artikel 234 und 236," eingefügt.
2. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 2 mit folgendem Wortlaut 2. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 2 mit folgendem Wortlaut
ergänzt: ergänzt:
" § 2 - Der Rat wählt das Verfahren für die Vergabe von Bau-, Liefer- " § 2 - Der Rat wählt das Verfahren für die Vergabe von Bau-, Liefer-
und Dienstleistungsaufträgen und legt deren Bedingungen fest. und Dienstleistungsaufträgen und legt deren Bedingungen fest.
Die Ausübung der in Absatz 1 vorgesehenen Befugnisse kann er dem Die Ausübung der in Absatz 1 vorgesehenen Befugnisse kann er dem
Kollegium im Rahmen der zu diesem Zweck im ordentlichen Haushaltsplan Kollegium im Rahmen der zu diesem Zweck im ordentlichen Haushaltsplan
eingetragenen Mittel übertragen. eingetragenen Mittel übertragen.
Der Rat kann dem Korpschef oder einem anderen Personalmitglied der Der Rat kann dem Korpschef oder einem anderen Personalmitglied der
Zone die Ausübung seiner in Absatz 1 vorgesehenen Befugnisse für Zone die Ausübung seiner in Absatz 1 vorgesehenen Befugnisse für
Aufträge übertragen, deren geschätzter Wert nicht den Schwellenwert Aufträge übertragen, deren geschätzter Wert nicht den Schwellenwert
übersteigt, der für die Aufträge festgelegt worden ist, die durch übersteigt, der für die Aufträge festgelegt worden ist, die durch
angenommene einfache Rechnung zustande kommen. angenommene einfache Rechnung zustande kommen.
Der Rat kann dem Kollegium die Ausübung seiner in Absatz 1 Der Rat kann dem Kollegium die Ausübung seiner in Absatz 1
vorgesehenen Befugnisse in Bezug auf Ausgaben, die in den vorgesehenen Befugnisse in Bezug auf Ausgaben, die in den
außerordentlichen Haushaltsplan aufzunehmen sind, übertragen, wenn der außerordentlichen Haushaltsplan aufzunehmen sind, übertragen, wenn der
Auftragswert den vom König festgelegten Betrag unterschreitet. Auftragswert den vom König festgelegten Betrag unterschreitet.
In Fällen äußerster Dringlichkeit infolge unvorhersehbarer Ereignisse In Fällen äußerster Dringlichkeit infolge unvorhersehbarer Ereignisse
kann das Kollegium aus eigener Initiative die in Absatz 1 vorgesehenen kann das Kollegium aus eigener Initiative die in Absatz 1 vorgesehenen
Befugnisse des Rates ausüben. Sein Beschluss wird dem Rat mitgeteilt, Befugnisse des Rates ausüben. Sein Beschluss wird dem Rat mitgeteilt,
der ihn in seiner erstfolgenden Sitzung zur Kenntnis nimmt." der ihn in seiner erstfolgenden Sitzung zur Kenntnis nimmt."
3. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 3 mit folgendem Wortlaut 3. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 3 mit folgendem Wortlaut
ergänzt: ergänzt:
" § 3 - Das Kollegium leitet das Verfahren ein, vergibt den " § 3 - Das Kollegium leitet das Verfahren ein, vergibt den
öffentlichen Auftrag und überwacht die Ausführung. öffentlichen Auftrag und überwacht die Ausführung.
In den Fällen, wo, und in dem Maße, wie Verhandlungen mit Bietern In den Fällen, wo, und in dem Maße, wie Verhandlungen mit Bietern
erlaubt sind, kann das Kollegium die Auftragsbedingungen vor der erlaubt sind, kann das Kollegium die Auftragsbedingungen vor der
Vergabe ändern. Es unterrichtet den Rat hierüber, der dies in seiner Vergabe ändern. Es unterrichtet den Rat hierüber, der dies in seiner
erstfolgenden Sitzung zur Kenntnis nimmt. erstfolgenden Sitzung zur Kenntnis nimmt.
Das Kollegium kann den öffentlichen Auftrag während der Ausführung Das Kollegium kann den öffentlichen Auftrag während der Ausführung
ändern. ändern.
Bei Übertragung der Befugnisse des Rates an den Korpschef oder an ein Bei Übertragung der Befugnisse des Rates an den Korpschef oder an ein
anderes Personalmitglied gemäß § 2 Absatz 3 werden die in Absatz 1 anderes Personalmitglied gemäß § 2 Absatz 3 werden die in Absatz 1
vorgesehenen Befugnisse des Kollegiums vom Korpschef beziehungsweise vorgesehenen Befugnisse des Kollegiums vom Korpschef beziehungsweise
vom beauftragten Personalmitglied ausgeübt. vom beauftragten Personalmitglied ausgeübt.
Bei Übertragung der Befugnisse des Rates an das Kollegium, an den Bei Übertragung der Befugnisse des Rates an das Kollegium, an den
Korpschef oder an ein anderes Personalmitglied gemäß § 2 Absatz 2, 3 Korpschef oder an ein anderes Personalmitglied gemäß § 2 Absatz 2, 3
und 4 ist die in Absatz 2 vorgesehene Verpflichtung, den Rat zu und 4 ist die in Absatz 2 vorgesehene Verpflichtung, den Rat zu
unterrichten, nicht anwendbar." unterrichten, nicht anwendbar."
Art. 3 - Artikel 85 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Art. 3 - Artikel 85 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit, abgeändert durch das Gesetz vom 15. Juli 2018, dessen Sicherheit, abgeändert durch das Gesetz vom 15. Juli 2018, dessen
heutiger Wortlaut § 1 bilden wird, wird durch einen Paragraphen 2 mit heutiger Wortlaut § 1 bilden wird, wird durch einen Paragraphen 2 mit
folgendem Wortlaut ergänzt: folgendem Wortlaut ergänzt:
" § 2 - Das Kollegium leitet das Verfahren ein, vergibt den " § 2 - Das Kollegium leitet das Verfahren ein, vergibt den
öffentlichen Auftrag und überwacht die Ausführung. öffentlichen Auftrag und überwacht die Ausführung.
In den Fällen, wo, und in dem Maße, wie Verhandlungen mit Bietern In den Fällen, wo, und in dem Maße, wie Verhandlungen mit Bietern
erlaubt sind, kann das Kollegium die Auftragsbedingungen vor der erlaubt sind, kann das Kollegium die Auftragsbedingungen vor der
Vergabe ändern. Es unterrichtet den Rat hierüber, der dies in seiner Vergabe ändern. Es unterrichtet den Rat hierüber, der dies in seiner
erstfolgenden Sitzung zur Kenntnis nimmt. erstfolgenden Sitzung zur Kenntnis nimmt.
Das Kollegium kann den öffentlichen Auftrag während der Ausführung Das Kollegium kann den öffentlichen Auftrag während der Ausführung
ändern. ändern.
Bei Übertragung der Befugnisse des Rates an den Zonenkommandanten oder Bei Übertragung der Befugnisse des Rates an den Zonenkommandanten oder
ein anderes Personalmitglied gemäß § 1 Absatz 3 werden die in Absatz 1 ein anderes Personalmitglied gemäß § 1 Absatz 3 werden die in Absatz 1
vorgesehenen Befugnisse des Kollegiums vom Zonenkommandanten vorgesehenen Befugnisse des Kollegiums vom Zonenkommandanten
beziehungsweise vom beauftragten Personalmitglied ausgeübt. beziehungsweise vom beauftragten Personalmitglied ausgeübt.
Bei Übertragung der Befugnisse des Rates an das Kollegium, an den Bei Übertragung der Befugnisse des Rates an das Kollegium, an den
Zonenkommandanten oder an ein anderes Personalmitglied gemäß § 1 Zonenkommandanten oder an ein anderes Personalmitglied gemäß § 1
Absatz 2, 3 und 4 ist die in Absatz 2 vorgesehene Verpflichtung, den Absatz 2, 3 und 4 ist die in Absatz 2 vorgesehene Verpflichtung, den
Rat zu unterrichten, nicht anwendbar." Rat zu unterrichten, nicht anwendbar."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 1. März 2018 Gegeben zu Brüssel, den 1. März 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
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