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Programmawet . - Duitse vertaling | Loi-programme . - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
26 DECEMBER 2013. - Programmawet (II). - Duitse vertaling | 26 DECEMBRE 2013. - Loi-programme (II). - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de programmawet | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
(II) van 26 december 2013 (Belgisch Staatsblad van 31 december 2013). | loi-programme (II) du 26 décembre 2013 (Moniteur belge du 31 décembre 2013). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
26. DEZEMBER 2013 - Programmgesetz (II) | 26. DEZEMBER 2013 - Programmgesetz (II) |
PHILIPPE, König der Belgier, | PHILIPPE, König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! |
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
TITEL 2 - Migration und Asyl | TITEL 2 - Migration und Asyl |
KAPITEL 1 - Abänderung des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung | KAPITEL 1 - Abänderung des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration | verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration |
Art. 2 - Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung | Art. 2 - Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration, abgeändert | verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration, abgeändert |
durch die Gesetze vom 23. Dezember 2009 und 4. Juli 2011, wird wie | durch die Gesetze vom 23. Dezember 2009 und 4. Juli 2011, wird wie |
folgt abgeändert: | folgt abgeändert: |
1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: | 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: |
" § 1 - Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Rückstands in puncto | " § 1 - Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Rückstands in puncto |
Streitsachen wird die in Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember | Streitsachen wird die in Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember |
1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die | 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die |
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern festgelegte Zahl | Niederlassung und das Entfernen von Ausländern festgelegte Zahl |
zeitweilig von vierundzwanzig auf sechsundvierzig, das heißt um | zeitweilig von vierundzwanzig auf sechsundvierzig, das heißt um |
zweiundzwanzig Richter für Ausländerstreitsachen, erhöht, von denen | zweiundzwanzig Richter für Ausländerstreitsachen, erhöht, von denen |
elf der französischen und elf der niederländischen Sprachrolle | elf der französischen und elf der niederländischen Sprachrolle |
angehören." | angehören." |
2. Paragraph 2 wird wie folgt ersetzt: | 2. Paragraph 2 wird wie folgt ersetzt: |
" § 2 - Der Erste Präsident legt in seinem jährlichen | " § 2 - Der Erste Präsident legt in seinem jährlichen |
Tätigkeitsbericht, der in Artikel 39/3 des in § 1 Absatz 1 erwähnten | Tätigkeitsbericht, der in Artikel 39/3 des in § 1 Absatz 1 erwähnten |
Gesetzes vorgesehen ist, die Verwendung der in § 1 erwähnten erhöhten | Gesetzes vorgesehen ist, die Verwendung der in § 1 erwähnten erhöhten |
Anzahl Richter für Ausländerstreitsachen und die Fortschritte bei der | Anzahl Richter für Ausländerstreitsachen und die Fortschritte bei der |
Aufarbeitung des Rückstands dar." | Aufarbeitung des Rückstands dar." |
3. [Abänderung des niederländischen Textes] | 3. [Abänderung des niederländischen Textes] |
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die | KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die |
Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das | Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das |
Entfernen von Ausländern | Entfernen von Ausländern |
Art. 3 - In Artikel 39/4 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 | Art. 3 - In Artikel 39/4 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 |
über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung | über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung |
und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 15. | und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 15. |
September 2006, werden die Wörter "vier Kammerpräsidenten und | September 2006, werden die Wörter "vier Kammerpräsidenten und |
sechsundzwanzig Richtern für Ausländerstreitsachen" durch die Wörter | sechsundzwanzig Richtern für Ausländerstreitsachen" durch die Wörter |
"sechs Kammerpräsidenten und vierundzwanzig Richtern für | "sechs Kammerpräsidenten und vierundzwanzig Richtern für |
Ausländerstreitsachen" ersetzt. | Ausländerstreitsachen" ersetzt. |
Art. 4 - Artikel 39/6 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz | Art. 4 - Artikel 39/6 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz |
vom 15. September 2006 und abgeändert durch das Gesetz vom 8. Mai | vom 15. September 2006 und abgeändert durch das Gesetz vom 8. Mai |
2013, wird wie folgt abgeändert: | 2013, wird wie folgt abgeändert: |
1. Paragraph 1 Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: | 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: |
"Er führt den Vorsitz in der Kammer, der er angehört, und übt alle | "Er führt den Vorsitz in der Kammer, der er angehört, und übt alle |
Befugnisse eines Inhabers eines Mandats als Kammerpräsident aus." | Befugnisse eines Inhabers eines Mandats als Kammerpräsident aus." |
2. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter "oder der Präsident, was seine | 2. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter "oder der Präsident, was seine |
Kammer betrifft" durch die Wörter "oder der Erste Präsident | Kammer betrifft" durch die Wörter "oder der Erste Präsident |
beziehungsweise der Präsident, was ihre Kammern betrifft" ersetzt. | beziehungsweise der Präsident, was ihre Kammern betrifft" ersetzt. |
Art. 5 - Artikel 39/9 § 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das | Art. 5 - Artikel 39/9 § 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das |
Gesetz vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: | Gesetz vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: |
1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: | 1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: |
" § 1 - Der Rat ist aus neun Kammern zusammengesetzt; in einer Kammer | " § 1 - Der Rat ist aus neun Kammern zusammengesetzt; in einer Kammer |
führt der Erste Präsident den Vorsitz, in einer anderen der Präsident, | führt der Erste Präsident den Vorsitz, in einer anderen der Präsident, |
drei Kammern erkennen in den Sachen in niederländischer Sprache, drei | drei Kammern erkennen in den Sachen in niederländischer Sprache, drei |
Kammern in den Sachen in französischer Sprache und eine Kammer in den | Kammern in den Sachen in französischer Sprache und eine Kammer in den |
zweisprachigen Sachen." | zweisprachigen Sachen." |
2. Absatz 4 wird wie folgt ersetzt: | 2. Absatz 4 wird wie folgt ersetzt: |
"Die Kammern des Ersten Präsidenten und des Präsidenten, die jeweils | "Die Kammern des Ersten Präsidenten und des Präsidenten, die jeweils |
aus Mitgliedern bestehen, die den Nachweis erbringen, dass sie die | aus Mitgliedern bestehen, die den Nachweis erbringen, dass sie die |
Prüfung als Doktor, Lizentiat oder Master der Rechte in derselben | Prüfung als Doktor, Lizentiat oder Master der Rechte in derselben |
Sprache, Französisch oder Niederländisch, wie der Erste Präsident | Sprache, Französisch oder Niederländisch, wie der Erste Präsident |
beziehungsweise der Präsident abgelegt haben, erkennen in den Sachen, | beziehungsweise der Präsident abgelegt haben, erkennen in den Sachen, |
die in der Sprache des Diploms des Ersten Präsidenten beziehungsweise | die in der Sprache des Diploms des Ersten Präsidenten beziehungsweise |
Präsidenten behandelt werden müssen." | Präsidenten behandelt werden müssen." |
KAPITEL 3 - Inkrafttreten | KAPITEL 3 - Inkrafttreten |
Art. 6 - Vorliegender Titel tritt am Tag der Veröffentlichung des | Art. 6 - Vorliegender Titel tritt am Tag der Veröffentlichung des |
vorliegenden Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft. | vorliegenden Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
TITEL 3 - Haushalt | TITEL 3 - Haushalt |
EINZIGES KAPITEL - Abänderungen des Gesetzes vom 16. Mai 2003 zur | EINZIGES KAPITEL - Abänderungen des Gesetzes vom 16. Mai 2003 zur |
Festlegung der für die Haushalte, die Kontrolle der Zuschüsse und die | Festlegung der für die Haushalte, die Kontrolle der Zuschüsse und die |
Buchführung der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation | Buchführung der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation |
der Kontrolle durch den Rechnungshof geltenden allgemeinen | der Kontrolle durch den Rechnungshof geltenden allgemeinen |
Bestimmungen | Bestimmungen |
Art. 7 - 11 - [Abänderungsbestimmungen] | Art. 7 - 11 - [Abänderungsbestimmungen] |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Ciergnon, den 26. Dezember 2013 | Gegeben zu Ciergnon, den 26. Dezember 2013 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Der Minister des Haushalts | Der Minister des Haushalts |
O. CHASTEL | O. CHASTEL |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
K. GEENS | K. GEENS |
Die Staatssekretärin für Asyl und Migration | Die Staatssekretärin für Asyl und Migration |
Frau M. DE BLOCK | Frau M. DE BLOCK |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |