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Programmawet | Loi-programme |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
4 JULI 2011. - Programmawet (II) | 4 JUILLET 2011. - Loi-programme (II) |
Duitse vertaling van uittreksels | Traduction allemande d'extraits |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 tot | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des |
5 en 7 van de programmawet (II) van 4 juli 2011 (Belgisch Staatsblad | articles 1er à 5 et 7 de la loi-programme (II) du 4 juillet 2011 |
van 19 juli 2011). | (Moniteur belge du 19 juillet 2011). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
4. JULI 2011 - Programmgesetz (II) | 4. JULI 2011 - Programmgesetz (II) |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
TITEL 2 - Migration und Asyl | TITEL 2 - Migration und Asyl |
EINZIGES KAPITEL - Abänderung des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur | EINZIGES KAPITEL - Abänderung des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration |
Art. 2 - Artikel 14 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur | Art. 2 - Artikel 14 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration, | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration, |
ersetzt durch das Gesetz vom 23. Dezember 2009, wird wie folgt | ersetzt durch das Gesetz vom 23. Dezember 2009, wird wie folgt |
ersetzt: | ersetzt: |
« Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Rückstands in puncto | « Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Rückstands in puncto |
Streitsachen wird die in Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember | Streitsachen wird die in Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember |
1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die | 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die |
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern festgelegte Zahl | Niederlassung und das Entfernen von Ausländern festgelegte Zahl |
zeitweilig von sechsundzwanzig auf zweiundvierzig, das heisst um | zeitweilig von sechsundzwanzig auf zweiundvierzig, das heisst um |
sechzehn Richter für Ausländerstreitsachen, erhöht, von denen acht der | sechzehn Richter für Ausländerstreitsachen, erhöht, von denen acht der |
französischen und acht der niederländischen Sprachrolle angehören. » | französischen und acht der niederländischen Sprachrolle angehören. » |
Art. 3 - Vorliegendes Kapitel tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 3 - Vorliegendes Kapitel tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
TITEL 3 - Beschäftigung | TITEL 3 - Beschäftigung |
EINZIGES KAPITEL - Dienstleistungsschecks | EINZIGES KAPITEL - Dienstleistungsschecks |
Art. 4 - In das Gesetz vom 20. Juli 2001 zur Förderung der Entwicklung | Art. 4 - In das Gesetz vom 20. Juli 2001 zur Förderung der Entwicklung |
von Dienstleistungen und Arbeitsplätzen im Nahbereich wird ein Kapitel | von Dienstleistungen und Arbeitsplätzen im Nahbereich wird ein Kapitel |
IV/2 mit der Überschrift « Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des | IV/2 mit der Überschrift « Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des |
Landesamtes für Arbeitsbeschaffung » eingefügt. | Landesamtes für Arbeitsbeschaffung » eingefügt. |
Art. 5 - In Kapitel IV/2, eingefügt durch Artikel 4, wird ein Artikel | Art. 5 - In Kapitel IV/2, eingefügt durch Artikel 4, wird ein Artikel |
10octies mit folgendem Wortlaut eingefügt: | 10octies mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
« Art. 10octies - Gegen die in Ausführung des vorliegenden Gesetzes | « Art. 10octies - Gegen die in Ausführung des vorliegenden Gesetzes |
und seiner Ausführungserlasse vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung | und seiner Ausführungserlasse vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung |
getroffenen Entscheidungen kann beim Arbeitsgericht, in dessen | getroffenen Entscheidungen kann beim Arbeitsgericht, in dessen |
territorialem Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen | territorialem Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen |
Gesellschaftssitz hat, Beschwerde eingelegt werden. | Gesellschaftssitz hat, Beschwerde eingelegt werden. |
Zur Vermeidung des Ausschlusses muss diese Beschwerde innerhalb einer | Zur Vermeidung des Ausschlusses muss diese Beschwerde innerhalb einer |
Frist von drei Monaten ab der Notifizierung der Entscheidung oder, in | Frist von drei Monaten ab der Notifizierung der Entscheidung oder, in |
Ermangelung einer Notifizierung, innerhalb einer Frist von drei | Ermangelung einer Notifizierung, innerhalb einer Frist von drei |
Monaten ab dem Tag, an dem der Betreffende davon Kenntnis erhalten | Monaten ab dem Tag, an dem der Betreffende davon Kenntnis erhalten |
hat, per Antragschrift beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht | hat, per Antragschrift beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht |
werden. » | werden. » |
(...) | (...) |
Art. 7 - Vorliegendes Kapitel tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 7 - Vorliegendes Kapitel tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 4. Juli 2011 | Gegeben zu Brüssel, den 4. Juli 2011 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Premierminister | Der Premierminister |
Y. LETERME | Y. LETERME |
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der | Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der |
Chancengleichheit, beauftragt mit der Migrations- und Asylpolitik | Chancengleichheit, beauftragt mit der Migrations- und Asylpolitik |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Der Minister des Haushalts | Der Minister des Haushalts |
G. VANHENGEL | G. VANHENGEL |
Der Staatssekretär für Haushalt und für Migrations- und Asylpolitik | Der Staatssekretär für Haushalt und für Migrations- und Asylpolitik |
M. WATHELET | M. WATHELET |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
S. DE CLERCK | S. DE CLERCK |