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Ministeriële Omzendbrief aangaande de fysieke paraatheid van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones en de accreditatie van de dragers adembescherming. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative à la préparation physique des membres opérationnels des zones de secours et à l'accréditation des porteurs de protection respiratoire. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 1 MAART 2017. - Ministeriële Omzendbrief aangaande de fysieke paraatheid van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones en de accreditatie van de dragers adembescherming. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 1 maart 2017 aangaande de fysieke paraatheid van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones en de accreditatie van de dragers | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 1er MARS 2017. - Circulaire ministérielle relative à la préparation physique des membres opérationnels des zones de secours et à l'accréditation des porteurs de protection respiratoire. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 1er mars 2017 relative à la préparation physique des membres opérationnels des zones de secours et à l'accréditation des porteurs de protection |
adembescherming (Belgisch Staatsblad van 5 april 2017). | respiratoire (Moniteur belge du 5 avril 2017). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
1. MÄRZ 2017 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufrechterhaltung | 1. MÄRZ 2017 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufrechterhaltung |
der körperlichen Eignung | der körperlichen Eignung |
der Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und die | der Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und die |
Zulassung der Atemschutzträger | Zulassung der Atemschutzträger |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, | vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, |
wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile |
Sicherheit erwähnt, und an den Feuerwehrdienst und Dienst für | Sicherheit erwähnt, und an den Feuerwehrdienst und Dienst für |
dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. Für die | dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. Für die |
Anwendung des vorliegenden Rundschreibens versteht man unter | Anwendung des vorliegenden Rundschreibens versteht man unter |
Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen die Berufsfeuerwehrleute und | Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen die Berufsfeuerwehrleute und |
die freiwilligen Feuerwehrleute. | die freiwilligen Feuerwehrleute. |
Durch vorliegendes Rundschreiben wird das Ministerielle Rundschreiben | Durch vorliegendes Rundschreiben wird das Ministerielle Rundschreiben |
vom 12. September 2014 über die körperliche Eignung des | vom 12. September 2014 über die körperliche Eignung des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ersetzt und aufgehoben; es | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ersetzt und aufgehoben; es |
lässt die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf | lässt die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf |
die ärztliche Untersuchung, wie in den Artikeln 28 und 31 des | die ärztliche Untersuchung, wie in den Artikeln 28 und 31 des |
Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die Gesundheitsüberwachung | Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die Gesundheitsüberwachung |
der Arbeitnehmer vorgesehen, unberührt. | der Arbeitnehmer vorgesehen, unberührt. |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Alle kommunal organisierten Feuerwehrdienste sind in | Alle kommunal organisierten Feuerwehrdienste sind in |
Hilfeleistungszonen integriert worden. Einhergehend mit dieser | Hilfeleistungszonen integriert worden. Einhergehend mit dieser |
Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind | Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind |
verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des | verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. So werden in | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. So werden in |
diesen Königlichen Erlassen unter anderem Rechte und Pflichten, | diesen Königlichen Erlassen unter anderem Rechte und Pflichten, |
Laufbahnperspektiven, Entlohnung usw. bestimmt. | Laufbahnperspektiven, Entlohnung usw. bestimmt. |
Einige Aspekte, wie die Aufrechterhaltung einer optimalen körperlichen | Einige Aspekte, wie die Aufrechterhaltung einer optimalen körperlichen |
Kondition und die dauerhafte und sachkundige Nutzung von | Kondition und die dauerhafte und sachkundige Nutzung von |
Atemschutzgeräten, werden zwar nicht in Frage gestellt, sind jedoch | Atemschutzgeräten, werden zwar nicht in Frage gestellt, sind jedoch |
auch nicht Gegenstand des vorerwähnten Statuts. Vielmehr obliegt es | auch nicht Gegenstand des vorerwähnten Statuts. Vielmehr obliegt es |
dem Arbeitgeber, sprich der Zone, die entsprechenden Maßnahmen zu | dem Arbeitgeber, sprich der Zone, die entsprechenden Maßnahmen zu |
treffen. | treffen. |
Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich einige Richtlinien | Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich einige Richtlinien |
vermitteln, die der Zonenrat als Best-Practice-Regeln in Sachen | vermitteln, die der Zonenrat als Best-Practice-Regeln in Sachen |
Aufrechterhaltung der körperlichen Eignung der Mitglieder des | Aufrechterhaltung der körperlichen Eignung der Mitglieder des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszone und Zulassung der | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszone und Zulassung der |
Atemschutzträger handhaben kann. Konkret schlage ich Ihnen eine | Atemschutzträger handhaben kann. Konkret schlage ich Ihnen eine |
integrierte regelmäßige Prüfung vor, die beide Aspekte kombiniert und | integrierte regelmäßige Prüfung vor, die beide Aspekte kombiniert und |
integral Bestandteil der zonalen Ausbildungspolitik ist. | integral Bestandteil der zonalen Ausbildungspolitik ist. |
Ferner bietet vorliegendes Rundschreiben einen Mehrwert im Rahmen des | Ferner bietet vorliegendes Rundschreiben einen Mehrwert im Rahmen des |
Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Abänderung des | Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Abänderung des |
Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des | Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des zugehörigen | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des zugehörigen |
Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der | Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der |
Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen | Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen |
und des Ministeriellen Rundschreibens vom 8. Oktober 2016 über die | und des Ministeriellen Rundschreibens vom 8. Oktober 2016 über die |
Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen. | Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen. |
Das Personal der Hilfeleistungszonen wird unter anderem hinsichtlich | Das Personal der Hilfeleistungszonen wird unter anderem hinsichtlich |
seiner spezialisierten Fertigkeiten bewertet. Hierunter fallen auch | seiner spezialisierten Fertigkeiten bewertet. Hierunter fallen auch |
die körperliche Eignung und der Atemschutz. Vorliegendes Rundschreiben | die körperliche Eignung und der Atemschutz. Vorliegendes Rundschreiben |
kann zudem dazu beitragen, der zonalen Politik in Bezug auf diese | kann zudem dazu beitragen, der zonalen Politik in Bezug auf diese |
beiden Aspekte Form zu geben. | beiden Aspekte Form zu geben. |
2. Rechtsgrundlage | 2. Rechtsgrundlage |
Da jedes Mitglied des Einsatzpersonals sowohl bei der Anwerbung als | Da jedes Mitglied des Einsatzpersonals sowohl bei der Anwerbung als |
auch bei der Ernennung Tests zur Feststellung der körperlichen Eignung | auch bei der Ernennung Tests zur Feststellung der körperlichen Eignung |
bestehen muss, kann davon ausgegangen werden, dass die | bestehen muss, kann davon ausgegangen werden, dass die |
Personalmitglieder einem solchen Test jederzeit gewachsen sein müssen. | Personalmitglieder einem solchen Test jederzeit gewachsen sein müssen. |
Dies ist wichtig, um über Feuerwehrleute in guter körperlicher | Dies ist wichtig, um über Feuerwehrleute in guter körperlicher |
Kondition zu verfügen. | Kondition zu verfügen. |
Darüber hinaus bestimmt das Gesetz vom 4. August 1996, dass der | Darüber hinaus bestimmt das Gesetz vom 4. August 1996, dass der |
Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um das | Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um das |
Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit zu | Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit zu |
fördern. Das Wohlbefinden der Arbeitnehmer betrifft unter anderem die | fördern. Das Wohlbefinden der Arbeitnehmer betrifft unter anderem die |
Gesundheit und Arbeitssicherheit. Eine gute körperliche Kondition des | Gesundheit und Arbeitssicherheit. Eine gute körperliche Kondition des |
Mitglieds des Einsatzpersonals trägt zu seiner eigenen | Mitglieds des Einsatzpersonals trägt zu seiner eigenen |
Arbeitssicherheit und der seiner Kollegen und der Sicherheit der | Arbeitssicherheit und der seiner Kollegen und der Sicherheit der |
hilfsbedürftigen Personen bei. Eine gute körperliche Kondition des | hilfsbedürftigen Personen bei. Eine gute körperliche Kondition des |
Mitglieds des Einsatzpersonals ist auch seiner Gesundheit im weiteren | Mitglieds des Einsatzpersonals ist auch seiner Gesundheit im weiteren |
Sinne förderlich (angesichts der körperlichen Anstrengung, die viele | Sinne förderlich (angesichts der körperlichen Anstrengung, die viele |
Einsätze der Feuerwehr erfordern). | Einsätze der Feuerwehr erfordern). |
Der Königliche Erlass vom 10. November 2012 legt die | Der Königliche Erlass vom 10. November 2012 legt die |
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der | Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der |
angemessenen Mittel fest. | angemessenen Mittel fest. |
Aufgrund des Ministeriellen Rundschreibens vom 3. Juni 2013 über die | Aufgrund des Ministeriellen Rundschreibens vom 3. Juni 2013 über die |
Anwendung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur | Anwendung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur |
Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche | Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche |
angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel sind unter | angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel sind unter |
"qualifizierten" Atemschutzträgern Feuerwehrleute zu verstehen, die | "qualifizierten" Atemschutzträgern Feuerwehrleute zu verstehen, die |
regelmäßig, wenigstens einmal jährlich, ihre Fertigkeiten als | regelmäßig, wenigstens einmal jährlich, ihre Fertigkeiten als |
Atemschutzträger durch Übungen und eventuelle Weiterbildungen | Atemschutzträger durch Übungen und eventuelle Weiterbildungen |
aufrechterhalten. Zugleich müssen sie als für das Tragen von | aufrechterhalten. Zugleich müssen sie als für das Tragen von |
Atemschutz gesundheitlich geeignet befunden worden sein. | Atemschutz gesundheitlich geeignet befunden worden sein. |
In der früheren kommunalen Struktur musste der dienstleitende Offizier | In der früheren kommunalen Struktur musste der dienstleitende Offizier |
für die Weiterbildung und das Training seines Personals sorgen. Er | für die Weiterbildung und das Training seines Personals sorgen. Er |
bestimmte, welche Feuerwehrleute als qualifizierte Atemschutzträger, | bestimmte, welche Feuerwehrleute als qualifizierte Atemschutzträger, |
als Fahrer-Pumpenbediener oder als Einsatzleiter (ebenfalls | als Fahrer-Pumpenbediener oder als Einsatzleiter (ebenfalls |
qualifizierter Atemschutzträger) eingesetzt werden konnten. | qualifizierter Atemschutzträger) eingesetzt werden konnten. |
3. Aufgabe des Arbeitgebers - Bestimmung der Modalitäten | 3. Aufgabe des Arbeitgebers - Bestimmung der Modalitäten |
Häufigkeit, Inhalt und eventuelle Trainingsmaßnahmen sind Gegenstand | Häufigkeit, Inhalt und eventuelle Trainingsmaßnahmen sind Gegenstand |
der vom Zonenrat gebilligten zonalen Politik in Sachen Ausbildung. | der vom Zonenrat gebilligten zonalen Politik in Sachen Ausbildung. |
Auf Ersuchen des Einsatzpersonals und im Hinblick auf eine relativ | Auf Ersuchen des Einsatzpersonals und im Hinblick auf eine relativ |
einheitliche Handhabung in den verschiedenen Hilfeleistungszonen | einheitliche Handhabung in den verschiedenen Hilfeleistungszonen |
finden Sie weiter unten einige Richtlinien, die als Leitfaden für die | finden Sie weiter unten einige Richtlinien, die als Leitfaden für die |
Erstellung einer solchen Regelung dienen können. | Erstellung einer solchen Regelung dienen können. |
Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie vorher eine gewerkschaftliche | Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie vorher eine gewerkschaftliche |
Konzertierung organisieren müssen. Eine breite Akzeptanz fördert | Konzertierung organisieren müssen. Eine breite Akzeptanz fördert |
nämlich das erfolgreiche Abschneiden bei den Tests. | nämlich das erfolgreiche Abschneiden bei den Tests. |
3.1 Häufigkeit | 3.1 Häufigkeit |
Es empfiehlt sich, die körperliche Eignung des Einsatzpersonals und | Es empfiehlt sich, die körperliche Eignung des Einsatzpersonals und |
die Zulassung in Bezug auf den Atemschutz alle zwei Jahre zu bewerten, | die Zulassung in Bezug auf den Atemschutz alle zwei Jahre zu bewerten, |
gemäß den im Ministeriellen Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 über die | gemäß den im Ministeriellen Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 über die |
Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen formulierten | Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen formulierten |
Empfehlungen. Die körperliche Eignung sollte ein erstes Mal nach | Empfehlungen. Die körperliche Eignung sollte ein erstes Mal nach |
Erlangung des Brevets B01 (Feuerwehrmann) beziehungsweise des Brevets | Erlangung des Brevets B01 (Feuerwehrmann) beziehungsweise des Brevets |
OFF2 (Kapitän) bewertet werden. Hier sei auf Buch 7 des Königlichen | OFF2 (Kapitän) bewertet werden. Hier sei auf Buch 7 des Königlichen |
Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des | Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und auf das Ministerielle | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und auf das Ministerielle |
Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 über die Bewertung des | Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 über die Bewertung des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen hingewiesen. | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen hingewiesen. |
Selbstverständlich kann die Zone vorliegendes Rundschreiben im Rahmen | Selbstverständlich kann die Zone vorliegendes Rundschreiben im Rahmen |
der Weiterbildung auch für Übungen und Weiterbildungslehrgänge in | der Weiterbildung auch für Übungen und Weiterbildungslehrgänge in |
Sachen körperliche Eignung und Zulassung in Bezug auf den Atemschutz | Sachen körperliche Eignung und Zulassung in Bezug auf den Atemschutz |
benutzen. Hierbei kann sie unterscheiden zwischen dem Tragen eines | benutzen. Hierbei kann sie unterscheiden zwischen dem Tragen eines |
Atemschutzes unter Belastung und dem Tragen eines Atemschutzes ohne | Atemschutzes unter Belastung und dem Tragen eines Atemschutzes ohne |
Belastung. Das Atemschutzgerät ist nämlich die individuelle | Belastung. Das Atemschutzgerät ist nämlich die individuelle |
Schutzausrüstung schlechthin, die für jedes Mitglied des | Schutzausrüstung schlechthin, die für jedes Mitglied des |
Einsatzpersonals lebenswichtig sein kann, ungeachtet der Intensität | Einsatzpersonals lebenswichtig sein kann, ungeachtet der Intensität |
des Einsatzes. | des Einsatzes. |
Wie bereits eingangs erwähnt, muss sich das Einsatzpersonal gemäß den | Wie bereits eingangs erwähnt, muss sich das Einsatzpersonal gemäß den |
Artikeln 30 bis 34 des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die | Artikeln 30 bis 34 des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die |
Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer jährlich einer ärztlichen | Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer jährlich einer ärztlichen |
Untersuchung unterziehen. Der betreffende Arzt sollte in seiner | Untersuchung unterziehen. Der betreffende Arzt sollte in seiner |
Beurteilung auch die Ergebnisse der Tests zur Bewertung der | Beurteilung auch die Ergebnisse der Tests zur Bewertung der |
körperlichen Eignung und die Zulassung in Bezug auf den Atemschutz | körperlichen Eignung und die Zulassung in Bezug auf den Atemschutz |
berücksichtigen. Die vorgeschriebene jährliche ärztliche Untersuchung | berücksichtigen. Die vorgeschriebene jährliche ärztliche Untersuchung |
muss daher in der Zeit nach Absolvierung der Tests stattfinden. Es | muss daher in der Zeit nach Absolvierung der Tests stattfinden. Es |
wird eine Frist von drei Monaten empfohlen. | wird eine Frist von drei Monaten empfohlen. |
3.2 Inhalt | 3.2 Inhalt |
In der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben werden verschiedene | In der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben werden verschiedene |
Übungen beschrieben. Die Tests dürfen die Betreffenden keinem Risiko | Übungen beschrieben. Die Tests dürfen die Betreffenden keinem Risiko |
aussetzen. | aussetzen. |
Sie werden feststellen, dass das Modellprogramm nicht den Tests zur | Sie werden feststellen, dass das Modellprogramm nicht den Tests zur |
Feststellung der körperlichen Eignung bei der Anwerbung und der | Feststellung der körperlichen Eignung bei der Anwerbung und der |
Ernennung entspricht. Studien haben nämlich ergeben, dass zur | Ernennung entspricht. Studien haben nämlich ergeben, dass zur |
Beurteilung der körperlichen Kondition über die gesamte Laufbahn | Beurteilung der körperlichen Kondition über die gesamte Laufbahn |
hinweg ein angepasstes, auf eine ausreichende körperliche Kondition | hinweg ein angepasstes, auf eine ausreichende körperliche Kondition |
ausgerichtetes Programm besser geeignet ist. | ausgerichtetes Programm besser geeignet ist. |
3.3 Trainingsmaßnahmen | 3.3 Trainingsmaßnahmen |
Besteht ein Mitglied des Einsatzpersonals die Zulassung in Bezug auf | Besteht ein Mitglied des Einsatzpersonals die Zulassung in Bezug auf |
den Atemschutz nicht, sollte es binnen sechs Monaten aufgefordert | den Atemschutz nicht, sollte es binnen sechs Monaten aufgefordert |
werden, die Tests erneut abzulegen. Besteht es sie auch beim zweiten | werden, die Tests erneut abzulegen. Besteht es sie auch beim zweiten |
Mal nicht, sollte man ihm empfehlen, an einem angepassten und | Mal nicht, sollte man ihm empfehlen, an einem angepassten und |
intensiven Trainingsprogramm in Sachen Atemschutz teilzunehmen. Reicht | intensiven Trainingsprogramm in Sachen Atemschutz teilzunehmen. Reicht |
auch dieses Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer | auch dieses Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer |
annehmbaren Frist zu bestehen, muss der Zonenkommandant oder sein | annehmbaren Frist zu bestehen, muss der Zonenkommandant oder sein |
Beauftragter überprüfen, ob das betreffende Mitglied des | Beauftragter überprüfen, ob das betreffende Mitglied des |
Einsatzpersonals als Träger eines Atemschutzgeräts noch geeignet ist. | Einsatzpersonals als Träger eines Atemschutzgeräts noch geeignet ist. |
So auch für die Tests in Bezug auf die körperliche Eignung: Besteht | So auch für die Tests in Bezug auf die körperliche Eignung: Besteht |
ein Mitglied des Einsatzpersonals sie nicht, sollte es binnen sechs | ein Mitglied des Einsatzpersonals sie nicht, sollte es binnen sechs |
Monaten aufgefordert werden, die Tests erneut abzulegen. Besteht es | Monaten aufgefordert werden, die Tests erneut abzulegen. Besteht es |
sie auch beim zweiten Mal nicht, sollte man ihm empfehlen, an einem | sie auch beim zweiten Mal nicht, sollte man ihm empfehlen, an einem |
von einem Sportexperten (siehe weiter unten) begleiteten angepassten | von einem Sportexperten (siehe weiter unten) begleiteten angepassten |
und intensiven Trainingsprogramm teilzunehmen. Reicht auch dieses | und intensiven Trainingsprogramm teilzunehmen. Reicht auch dieses |
Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer annehmbaren | Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer annehmbaren |
Frist zu bestehen, empfehle ich, den Arbeitsarzt einzuschalten, damit | Frist zu bestehen, empfehle ich, den Arbeitsarzt einzuschalten, damit |
er überprüft, ob das betreffende Mitglied des Einsatzpersonals für | er überprüft, ob das betreffende Mitglied des Einsatzpersonals für |
seine Funktion noch geeignet ist. | seine Funktion noch geeignet ist. |
Die Ergebnisse der Tests sowohl in Sachen körperliche Eignung als auch | Die Ergebnisse der Tests sowohl in Sachen körperliche Eignung als auch |
in Sachen Atemschutz werden in die Bewertungsakte aufgenommen. | in Sachen Atemschutz werden in die Bewertungsakte aufgenommen. |
Um die integrierte Prüfung zu bestehen, muss das Personalmitglied die | Um die integrierte Prüfung zu bestehen, muss das Personalmitglied die |
drei in der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben beschriebenen Teile | drei in der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben beschriebenen Teile |
bestehen. | bestehen. |
Wenn nur die körperliche Eignung getestet wird, muss das | Wenn nur die körperliche Eignung getestet wird, muss das |
Personalmitglied die Teile 2 und 3 der in der Anlage beschriebenen | Personalmitglied die Teile 2 und 3 der in der Anlage beschriebenen |
Prüfung bestehen, und zwar mit Atemschutzgerät, aber ohne | Prüfung bestehen, und zwar mit Atemschutzgerät, aber ohne |
Atemschutzmaske. | Atemschutzmaske. |
3.4 Schaffung geeigneter Trainingsbedingungen in Sachen körperliche | 3.4 Schaffung geeigneter Trainingsbedingungen in Sachen körperliche |
Eignung | Eignung |
Da von den Mitgliedern des Einsatzpersonals eine ausreichende | Da von den Mitgliedern des Einsatzpersonals eine ausreichende |
körperliche Kondition über die gesamte Laufbahn hinweg erwartet wird, | körperliche Kondition über die gesamte Laufbahn hinweg erwartet wird, |
muss der Zonenrat die nötigen Bedingungen schaffen, damit alle | muss der Zonenrat die nötigen Bedingungen schaffen, damit alle |
Personalmitglieder das erforderliche Niveau erreichen oder halten | Personalmitglieder das erforderliche Niveau erreichen oder halten |
können. | können. |
So muss der Zonenrat den Mitgliedern des Einsatzpersonals die | So muss der Zonenrat den Mitgliedern des Einsatzpersonals die |
erforderliche Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen, entweder in | erforderliche Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen, entweder in |
Eigenregie oder über Dritte. Die vorzusehenden Sportgeräte sind dabei | Eigenregie oder über Dritte. Die vorzusehenden Sportgeräte sind dabei |
natürlich auf den Inhalt der Tests ausgerichtet und müssen in | natürlich auf den Inhalt der Tests ausgerichtet und müssen in |
ausreichendem Maße verfügbar und zugänglich sein. | ausreichendem Maße verfügbar und zugänglich sein. |
Darüber hinaus muss diese Sportinfrastruktur auch in ausreichendem | Darüber hinaus muss diese Sportinfrastruktur auch in ausreichendem |
Maße verfügbar und zugänglich sein. Konkret sollte der Zonenrat dafür | Maße verfügbar und zugänglich sein. Konkret sollte der Zonenrat dafür |
sorgen, dass die Sportinfrastruktur für das in der Kaserne | sorgen, dass die Sportinfrastruktur für das in der Kaserne |
diensttuende Personal während der Dienstzeiten und für das | diensttuende Personal während der Dienstzeiten und für das |
Bereitschaftspersonal außerhalb der Dienstzeiten weitgehend zugänglich | Bereitschaftspersonal außerhalb der Dienstzeiten weitgehend zugänglich |
ist. | ist. |
Schließlich bin ich der Ansicht, dass ein Sportexperte das Training | Schließlich bin ich der Ansicht, dass ein Sportexperte das Training |
vor Ort leiten sollte oder das Training aus einem Programm bestehen | vor Ort leiten sollte oder das Training aus einem Programm bestehen |
sollte, das ein Sportexperte zusammengestellt hat. Unter Sportexperte | sollte, das ein Sportexperte zusammengestellt hat. Unter Sportexperte |
versteht man Inhaber eines Diploms Bachelor (Regent) oder Master | versteht man Inhaber eines Diploms Bachelor (Regent) oder Master |
(Lizentiat) der Leibeserziehung beziehungsweise Heilgymnastik oder | (Lizentiat) der Leibeserziehung beziehungsweise Heilgymnastik oder |
Inhaber eines Brevets in Leibeserziehung oder gleichwertiger, durch | Inhaber eines Brevets in Leibeserziehung oder gleichwertiger, durch |
Erfahrung oder vorher erworbener Kompetenzen. | Erfahrung oder vorher erworbener Kompetenzen. |
4. Aufgaben des Arbeitnehmers | 4. Aufgaben des Arbeitnehmers |
Von einem Mitglied des Einsatzpersonals wird erwartet, dass es seine | Von einem Mitglied des Einsatzpersonals wird erwartet, dass es seine |
körperliche Kondition unterhält, sodass es seine Aufgaben in aller | körperliche Kondition unterhält, sodass es seine Aufgaben in aller |
Sicherheit für sich selbst, seine Kollegen und hilfsbedürftige | Sicherheit für sich selbst, seine Kollegen und hilfsbedürftige |
Personen erfüllen kann. Hierzu wird dem Personalmitglied daher | Personen erfüllen kann. Hierzu wird dem Personalmitglied daher |
nahegelegt, sich der Bedeutung der körperlichen Kondition bewusst zu | nahegelegt, sich der Bedeutung der körperlichen Kondition bewusst zu |
werden. | werden. |
Eine unterdurchschnittliche körperliche Kondition ist nämlich kaum | Eine unterdurchschnittliche körperliche Kondition ist nämlich kaum |
vereinbar mit dem Pflichtbewusstsein und der Integrität, die das | vereinbar mit dem Pflichtbewusstsein und der Integrität, die das |
Personalmitglied bei der Erfüllung seiner Aufgaben an den Tag legen | Personalmitglied bei der Erfüllung seiner Aufgaben an den Tag legen |
sollte. | sollte. |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Minister der Sicherheit und des Innern | Minister der Sicherheit und des Innern |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |