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Ministeriële Omzendbrief aangaande de fysieke paraatheid van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones en de accreditatie van de dragers adembescherming. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle relative à la préparation physique des membres opérationnels des zones de secours et à l'accréditation des porteurs de protection respiratoire. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 1 MAART 2017. - Ministeriële Omzendbrief aangaande de fysieke paraatheid van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones en de accreditatie van de dragers adembescherming. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 1 maart 2017 aangaande de fysieke paraatheid van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones en de accreditatie van de dragers SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 1er MARS 2017. - Circulaire ministérielle relative à la préparation physique des membres opérationnels des zones de secours et à l'accréditation des porteurs de protection respiratoire. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 1er mars 2017 relative à la préparation physique des membres opérationnels des zones de secours et à l'accréditation des porteurs de protection
adembescherming (Belgisch Staatsblad van 5 april 2017). respiratoire (Moniteur belge du 5 avril 2017).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
1. MÄRZ 2017 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufrechterhaltung 1. MÄRZ 2017 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufrechterhaltung
der körperlichen Eignung der körperlichen Eignung
der Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und die der Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und die
Zulassung der Atemschutzträger Zulassung der Atemschutzträger
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen,
wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit erwähnt, und an den Feuerwehrdienst und Dienst für Sicherheit erwähnt, und an den Feuerwehrdienst und Dienst für
dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. Für die dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. Für die
Anwendung des vorliegenden Rundschreibens versteht man unter Anwendung des vorliegenden Rundschreibens versteht man unter
Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen die Berufsfeuerwehrleute und Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen die Berufsfeuerwehrleute und
die freiwilligen Feuerwehrleute. die freiwilligen Feuerwehrleute.
Durch vorliegendes Rundschreiben wird das Ministerielle Rundschreiben Durch vorliegendes Rundschreiben wird das Ministerielle Rundschreiben
vom 12. September 2014 über die körperliche Eignung des vom 12. September 2014 über die körperliche Eignung des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ersetzt und aufgehoben; es Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ersetzt und aufgehoben; es
lässt die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf lässt die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf
die ärztliche Untersuchung, wie in den Artikeln 28 und 31 des die ärztliche Untersuchung, wie in den Artikeln 28 und 31 des
Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die Gesundheitsüberwachung Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die Gesundheitsüberwachung
der Arbeitnehmer vorgesehen, unberührt. der Arbeitnehmer vorgesehen, unberührt.
1. Einleitung 1. Einleitung
Alle kommunal organisierten Feuerwehrdienste sind in Alle kommunal organisierten Feuerwehrdienste sind in
Hilfeleistungszonen integriert worden. Einhergehend mit dieser Hilfeleistungszonen integriert worden. Einhergehend mit dieser
Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind
verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. So werden in Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. So werden in
diesen Königlichen Erlassen unter anderem Rechte und Pflichten, diesen Königlichen Erlassen unter anderem Rechte und Pflichten,
Laufbahnperspektiven, Entlohnung usw. bestimmt. Laufbahnperspektiven, Entlohnung usw. bestimmt.
Einige Aspekte, wie die Aufrechterhaltung einer optimalen körperlichen Einige Aspekte, wie die Aufrechterhaltung einer optimalen körperlichen
Kondition und die dauerhafte und sachkundige Nutzung von Kondition und die dauerhafte und sachkundige Nutzung von
Atemschutzgeräten, werden zwar nicht in Frage gestellt, sind jedoch Atemschutzgeräten, werden zwar nicht in Frage gestellt, sind jedoch
auch nicht Gegenstand des vorerwähnten Statuts. Vielmehr obliegt es auch nicht Gegenstand des vorerwähnten Statuts. Vielmehr obliegt es
dem Arbeitgeber, sprich der Zone, die entsprechenden Maßnahmen zu dem Arbeitgeber, sprich der Zone, die entsprechenden Maßnahmen zu
treffen. treffen.
Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich einige Richtlinien Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich einige Richtlinien
vermitteln, die der Zonenrat als Best-Practice-Regeln in Sachen vermitteln, die der Zonenrat als Best-Practice-Regeln in Sachen
Aufrechterhaltung der körperlichen Eignung der Mitglieder des Aufrechterhaltung der körperlichen Eignung der Mitglieder des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszone und Zulassung der Einsatzpersonals der Hilfeleistungszone und Zulassung der
Atemschutzträger handhaben kann. Konkret schlage ich Ihnen eine Atemschutzträger handhaben kann. Konkret schlage ich Ihnen eine
integrierte regelmäßige Prüfung vor, die beide Aspekte kombiniert und integrierte regelmäßige Prüfung vor, die beide Aspekte kombiniert und
integral Bestandteil der zonalen Ausbildungspolitik ist. integral Bestandteil der zonalen Ausbildungspolitik ist.
Ferner bietet vorliegendes Rundschreiben einen Mehrwert im Rahmen des Ferner bietet vorliegendes Rundschreiben einen Mehrwert im Rahmen des
Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des zugehörigen Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des zugehörigen
Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der
Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen
und des Ministeriellen Rundschreibens vom 8. Oktober 2016 über die und des Ministeriellen Rundschreibens vom 8. Oktober 2016 über die
Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen. Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen.
Das Personal der Hilfeleistungszonen wird unter anderem hinsichtlich Das Personal der Hilfeleistungszonen wird unter anderem hinsichtlich
seiner spezialisierten Fertigkeiten bewertet. Hierunter fallen auch seiner spezialisierten Fertigkeiten bewertet. Hierunter fallen auch
die körperliche Eignung und der Atemschutz. Vorliegendes Rundschreiben die körperliche Eignung und der Atemschutz. Vorliegendes Rundschreiben
kann zudem dazu beitragen, der zonalen Politik in Bezug auf diese kann zudem dazu beitragen, der zonalen Politik in Bezug auf diese
beiden Aspekte Form zu geben. beiden Aspekte Form zu geben.
2. Rechtsgrundlage 2. Rechtsgrundlage
Da jedes Mitglied des Einsatzpersonals sowohl bei der Anwerbung als Da jedes Mitglied des Einsatzpersonals sowohl bei der Anwerbung als
auch bei der Ernennung Tests zur Feststellung der körperlichen Eignung auch bei der Ernennung Tests zur Feststellung der körperlichen Eignung
bestehen muss, kann davon ausgegangen werden, dass die bestehen muss, kann davon ausgegangen werden, dass die
Personalmitglieder einem solchen Test jederzeit gewachsen sein müssen. Personalmitglieder einem solchen Test jederzeit gewachsen sein müssen.
Dies ist wichtig, um über Feuerwehrleute in guter körperlicher Dies ist wichtig, um über Feuerwehrleute in guter körperlicher
Kondition zu verfügen. Kondition zu verfügen.
Darüber hinaus bestimmt das Gesetz vom 4. August 1996, dass der Darüber hinaus bestimmt das Gesetz vom 4. August 1996, dass der
Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um das Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um das
Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit zu Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit zu
fördern. Das Wohlbefinden der Arbeitnehmer betrifft unter anderem die fördern. Das Wohlbefinden der Arbeitnehmer betrifft unter anderem die
Gesundheit und Arbeitssicherheit. Eine gute körperliche Kondition des Gesundheit und Arbeitssicherheit. Eine gute körperliche Kondition des
Mitglieds des Einsatzpersonals trägt zu seiner eigenen Mitglieds des Einsatzpersonals trägt zu seiner eigenen
Arbeitssicherheit und der seiner Kollegen und der Sicherheit der Arbeitssicherheit und der seiner Kollegen und der Sicherheit der
hilfsbedürftigen Personen bei. Eine gute körperliche Kondition des hilfsbedürftigen Personen bei. Eine gute körperliche Kondition des
Mitglieds des Einsatzpersonals ist auch seiner Gesundheit im weiteren Mitglieds des Einsatzpersonals ist auch seiner Gesundheit im weiteren
Sinne förderlich (angesichts der körperlichen Anstrengung, die viele Sinne förderlich (angesichts der körperlichen Anstrengung, die viele
Einsätze der Feuerwehr erfordern). Einsätze der Feuerwehr erfordern).
Der Königliche Erlass vom 10. November 2012 legt die Der Königliche Erlass vom 10. November 2012 legt die
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der
angemessenen Mittel fest. angemessenen Mittel fest.
Aufgrund des Ministeriellen Rundschreibens vom 3. Juni 2013 über die Aufgrund des Ministeriellen Rundschreibens vom 3. Juni 2013 über die
Anwendung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Anwendung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur
Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche
angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel sind unter angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel sind unter
"qualifizierten" Atemschutzträgern Feuerwehrleute zu verstehen, die "qualifizierten" Atemschutzträgern Feuerwehrleute zu verstehen, die
regelmäßig, wenigstens einmal jährlich, ihre Fertigkeiten als regelmäßig, wenigstens einmal jährlich, ihre Fertigkeiten als
Atemschutzträger durch Übungen und eventuelle Weiterbildungen Atemschutzträger durch Übungen und eventuelle Weiterbildungen
aufrechterhalten. Zugleich müssen sie als für das Tragen von aufrechterhalten. Zugleich müssen sie als für das Tragen von
Atemschutz gesundheitlich geeignet befunden worden sein. Atemschutz gesundheitlich geeignet befunden worden sein.
In der früheren kommunalen Struktur musste der dienstleitende Offizier In der früheren kommunalen Struktur musste der dienstleitende Offizier
für die Weiterbildung und das Training seines Personals sorgen. Er für die Weiterbildung und das Training seines Personals sorgen. Er
bestimmte, welche Feuerwehrleute als qualifizierte Atemschutzträger, bestimmte, welche Feuerwehrleute als qualifizierte Atemschutzträger,
als Fahrer-Pumpenbediener oder als Einsatzleiter (ebenfalls als Fahrer-Pumpenbediener oder als Einsatzleiter (ebenfalls
qualifizierter Atemschutzträger) eingesetzt werden konnten. qualifizierter Atemschutzträger) eingesetzt werden konnten.
3. Aufgabe des Arbeitgebers - Bestimmung der Modalitäten 3. Aufgabe des Arbeitgebers - Bestimmung der Modalitäten
Häufigkeit, Inhalt und eventuelle Trainingsmaßnahmen sind Gegenstand Häufigkeit, Inhalt und eventuelle Trainingsmaßnahmen sind Gegenstand
der vom Zonenrat gebilligten zonalen Politik in Sachen Ausbildung. der vom Zonenrat gebilligten zonalen Politik in Sachen Ausbildung.
Auf Ersuchen des Einsatzpersonals und im Hinblick auf eine relativ Auf Ersuchen des Einsatzpersonals und im Hinblick auf eine relativ
einheitliche Handhabung in den verschiedenen Hilfeleistungszonen einheitliche Handhabung in den verschiedenen Hilfeleistungszonen
finden Sie weiter unten einige Richtlinien, die als Leitfaden für die finden Sie weiter unten einige Richtlinien, die als Leitfaden für die
Erstellung einer solchen Regelung dienen können. Erstellung einer solchen Regelung dienen können.
Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie vorher eine gewerkschaftliche Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie vorher eine gewerkschaftliche
Konzertierung organisieren müssen. Eine breite Akzeptanz fördert Konzertierung organisieren müssen. Eine breite Akzeptanz fördert
nämlich das erfolgreiche Abschneiden bei den Tests. nämlich das erfolgreiche Abschneiden bei den Tests.
3.1 Häufigkeit 3.1 Häufigkeit
Es empfiehlt sich, die körperliche Eignung des Einsatzpersonals und Es empfiehlt sich, die körperliche Eignung des Einsatzpersonals und
die Zulassung in Bezug auf den Atemschutz alle zwei Jahre zu bewerten, die Zulassung in Bezug auf den Atemschutz alle zwei Jahre zu bewerten,
gemäß den im Ministeriellen Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 über die gemäß den im Ministeriellen Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 über die
Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen formulierten Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen formulierten
Empfehlungen. Die körperliche Eignung sollte ein erstes Mal nach Empfehlungen. Die körperliche Eignung sollte ein erstes Mal nach
Erlangung des Brevets B01 (Feuerwehrmann) beziehungsweise des Brevets Erlangung des Brevets B01 (Feuerwehrmann) beziehungsweise des Brevets
OFF2 (Kapitän) bewertet werden. Hier sei auf Buch 7 des Königlichen OFF2 (Kapitän) bewertet werden. Hier sei auf Buch 7 des Königlichen
Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und auf das Ministerielle Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und auf das Ministerielle
Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 über die Bewertung des Rundschreiben vom 8. Oktober 2016 über die Bewertung des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen hingewiesen. Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen hingewiesen.
Selbstverständlich kann die Zone vorliegendes Rundschreiben im Rahmen Selbstverständlich kann die Zone vorliegendes Rundschreiben im Rahmen
der Weiterbildung auch für Übungen und Weiterbildungslehrgänge in der Weiterbildung auch für Übungen und Weiterbildungslehrgänge in
Sachen körperliche Eignung und Zulassung in Bezug auf den Atemschutz Sachen körperliche Eignung und Zulassung in Bezug auf den Atemschutz
benutzen. Hierbei kann sie unterscheiden zwischen dem Tragen eines benutzen. Hierbei kann sie unterscheiden zwischen dem Tragen eines
Atemschutzes unter Belastung und dem Tragen eines Atemschutzes ohne Atemschutzes unter Belastung und dem Tragen eines Atemschutzes ohne
Belastung. Das Atemschutzgerät ist nämlich die individuelle Belastung. Das Atemschutzgerät ist nämlich die individuelle
Schutzausrüstung schlechthin, die für jedes Mitglied des Schutzausrüstung schlechthin, die für jedes Mitglied des
Einsatzpersonals lebenswichtig sein kann, ungeachtet der Intensität Einsatzpersonals lebenswichtig sein kann, ungeachtet der Intensität
des Einsatzes. des Einsatzes.
Wie bereits eingangs erwähnt, muss sich das Einsatzpersonal gemäß den Wie bereits eingangs erwähnt, muss sich das Einsatzpersonal gemäß den
Artikeln 30 bis 34 des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die Artikeln 30 bis 34 des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die
Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer jährlich einer ärztlichen Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer jährlich einer ärztlichen
Untersuchung unterziehen. Der betreffende Arzt sollte in seiner Untersuchung unterziehen. Der betreffende Arzt sollte in seiner
Beurteilung auch die Ergebnisse der Tests zur Bewertung der Beurteilung auch die Ergebnisse der Tests zur Bewertung der
körperlichen Eignung und die Zulassung in Bezug auf den Atemschutz körperlichen Eignung und die Zulassung in Bezug auf den Atemschutz
berücksichtigen. Die vorgeschriebene jährliche ärztliche Untersuchung berücksichtigen. Die vorgeschriebene jährliche ärztliche Untersuchung
muss daher in der Zeit nach Absolvierung der Tests stattfinden. Es muss daher in der Zeit nach Absolvierung der Tests stattfinden. Es
wird eine Frist von drei Monaten empfohlen. wird eine Frist von drei Monaten empfohlen.
3.2 Inhalt 3.2 Inhalt
In der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben werden verschiedene In der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben werden verschiedene
Übungen beschrieben. Die Tests dürfen die Betreffenden keinem Risiko Übungen beschrieben. Die Tests dürfen die Betreffenden keinem Risiko
aussetzen. aussetzen.
Sie werden feststellen, dass das Modellprogramm nicht den Tests zur Sie werden feststellen, dass das Modellprogramm nicht den Tests zur
Feststellung der körperlichen Eignung bei der Anwerbung und der Feststellung der körperlichen Eignung bei der Anwerbung und der
Ernennung entspricht. Studien haben nämlich ergeben, dass zur Ernennung entspricht. Studien haben nämlich ergeben, dass zur
Beurteilung der körperlichen Kondition über die gesamte Laufbahn Beurteilung der körperlichen Kondition über die gesamte Laufbahn
hinweg ein angepasstes, auf eine ausreichende körperliche Kondition hinweg ein angepasstes, auf eine ausreichende körperliche Kondition
ausgerichtetes Programm besser geeignet ist. ausgerichtetes Programm besser geeignet ist.
3.3 Trainingsmaßnahmen 3.3 Trainingsmaßnahmen
Besteht ein Mitglied des Einsatzpersonals die Zulassung in Bezug auf Besteht ein Mitglied des Einsatzpersonals die Zulassung in Bezug auf
den Atemschutz nicht, sollte es binnen sechs Monaten aufgefordert den Atemschutz nicht, sollte es binnen sechs Monaten aufgefordert
werden, die Tests erneut abzulegen. Besteht es sie auch beim zweiten werden, die Tests erneut abzulegen. Besteht es sie auch beim zweiten
Mal nicht, sollte man ihm empfehlen, an einem angepassten und Mal nicht, sollte man ihm empfehlen, an einem angepassten und
intensiven Trainingsprogramm in Sachen Atemschutz teilzunehmen. Reicht intensiven Trainingsprogramm in Sachen Atemschutz teilzunehmen. Reicht
auch dieses Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer auch dieses Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer
annehmbaren Frist zu bestehen, muss der Zonenkommandant oder sein annehmbaren Frist zu bestehen, muss der Zonenkommandant oder sein
Beauftragter überprüfen, ob das betreffende Mitglied des Beauftragter überprüfen, ob das betreffende Mitglied des
Einsatzpersonals als Träger eines Atemschutzgeräts noch geeignet ist. Einsatzpersonals als Träger eines Atemschutzgeräts noch geeignet ist.
So auch für die Tests in Bezug auf die körperliche Eignung: Besteht So auch für die Tests in Bezug auf die körperliche Eignung: Besteht
ein Mitglied des Einsatzpersonals sie nicht, sollte es binnen sechs ein Mitglied des Einsatzpersonals sie nicht, sollte es binnen sechs
Monaten aufgefordert werden, die Tests erneut abzulegen. Besteht es Monaten aufgefordert werden, die Tests erneut abzulegen. Besteht es
sie auch beim zweiten Mal nicht, sollte man ihm empfehlen, an einem sie auch beim zweiten Mal nicht, sollte man ihm empfehlen, an einem
von einem Sportexperten (siehe weiter unten) begleiteten angepassten von einem Sportexperten (siehe weiter unten) begleiteten angepassten
und intensiven Trainingsprogramm teilzunehmen. Reicht auch dieses und intensiven Trainingsprogramm teilzunehmen. Reicht auch dieses
Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer annehmbaren Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer annehmbaren
Frist zu bestehen, empfehle ich, den Arbeitsarzt einzuschalten, damit Frist zu bestehen, empfehle ich, den Arbeitsarzt einzuschalten, damit
er überprüft, ob das betreffende Mitglied des Einsatzpersonals für er überprüft, ob das betreffende Mitglied des Einsatzpersonals für
seine Funktion noch geeignet ist. seine Funktion noch geeignet ist.
Die Ergebnisse der Tests sowohl in Sachen körperliche Eignung als auch Die Ergebnisse der Tests sowohl in Sachen körperliche Eignung als auch
in Sachen Atemschutz werden in die Bewertungsakte aufgenommen. in Sachen Atemschutz werden in die Bewertungsakte aufgenommen.
Um die integrierte Prüfung zu bestehen, muss das Personalmitglied die Um die integrierte Prüfung zu bestehen, muss das Personalmitglied die
drei in der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben beschriebenen Teile drei in der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben beschriebenen Teile
bestehen. bestehen.
Wenn nur die körperliche Eignung getestet wird, muss das Wenn nur die körperliche Eignung getestet wird, muss das
Personalmitglied die Teile 2 und 3 der in der Anlage beschriebenen Personalmitglied die Teile 2 und 3 der in der Anlage beschriebenen
Prüfung bestehen, und zwar mit Atemschutzgerät, aber ohne Prüfung bestehen, und zwar mit Atemschutzgerät, aber ohne
Atemschutzmaske. Atemschutzmaske.
3.4 Schaffung geeigneter Trainingsbedingungen in Sachen körperliche 3.4 Schaffung geeigneter Trainingsbedingungen in Sachen körperliche
Eignung Eignung
Da von den Mitgliedern des Einsatzpersonals eine ausreichende Da von den Mitgliedern des Einsatzpersonals eine ausreichende
körperliche Kondition über die gesamte Laufbahn hinweg erwartet wird, körperliche Kondition über die gesamte Laufbahn hinweg erwartet wird,
muss der Zonenrat die nötigen Bedingungen schaffen, damit alle muss der Zonenrat die nötigen Bedingungen schaffen, damit alle
Personalmitglieder das erforderliche Niveau erreichen oder halten Personalmitglieder das erforderliche Niveau erreichen oder halten
können. können.
So muss der Zonenrat den Mitgliedern des Einsatzpersonals die So muss der Zonenrat den Mitgliedern des Einsatzpersonals die
erforderliche Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen, entweder in erforderliche Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen, entweder in
Eigenregie oder über Dritte. Die vorzusehenden Sportgeräte sind dabei Eigenregie oder über Dritte. Die vorzusehenden Sportgeräte sind dabei
natürlich auf den Inhalt der Tests ausgerichtet und müssen in natürlich auf den Inhalt der Tests ausgerichtet und müssen in
ausreichendem Maße verfügbar und zugänglich sein. ausreichendem Maße verfügbar und zugänglich sein.
Darüber hinaus muss diese Sportinfrastruktur auch in ausreichendem Darüber hinaus muss diese Sportinfrastruktur auch in ausreichendem
Maße verfügbar und zugänglich sein. Konkret sollte der Zonenrat dafür Maße verfügbar und zugänglich sein. Konkret sollte der Zonenrat dafür
sorgen, dass die Sportinfrastruktur für das in der Kaserne sorgen, dass die Sportinfrastruktur für das in der Kaserne
diensttuende Personal während der Dienstzeiten und für das diensttuende Personal während der Dienstzeiten und für das
Bereitschaftspersonal außerhalb der Dienstzeiten weitgehend zugänglich Bereitschaftspersonal außerhalb der Dienstzeiten weitgehend zugänglich
ist. ist.
Schließlich bin ich der Ansicht, dass ein Sportexperte das Training Schließlich bin ich der Ansicht, dass ein Sportexperte das Training
vor Ort leiten sollte oder das Training aus einem Programm bestehen vor Ort leiten sollte oder das Training aus einem Programm bestehen
sollte, das ein Sportexperte zusammengestellt hat. Unter Sportexperte sollte, das ein Sportexperte zusammengestellt hat. Unter Sportexperte
versteht man Inhaber eines Diploms Bachelor (Regent) oder Master versteht man Inhaber eines Diploms Bachelor (Regent) oder Master
(Lizentiat) der Leibeserziehung beziehungsweise Heilgymnastik oder (Lizentiat) der Leibeserziehung beziehungsweise Heilgymnastik oder
Inhaber eines Brevets in Leibeserziehung oder gleichwertiger, durch Inhaber eines Brevets in Leibeserziehung oder gleichwertiger, durch
Erfahrung oder vorher erworbener Kompetenzen. Erfahrung oder vorher erworbener Kompetenzen.
4. Aufgaben des Arbeitnehmers 4. Aufgaben des Arbeitnehmers
Von einem Mitglied des Einsatzpersonals wird erwartet, dass es seine Von einem Mitglied des Einsatzpersonals wird erwartet, dass es seine
körperliche Kondition unterhält, sodass es seine Aufgaben in aller körperliche Kondition unterhält, sodass es seine Aufgaben in aller
Sicherheit für sich selbst, seine Kollegen und hilfsbedürftige Sicherheit für sich selbst, seine Kollegen und hilfsbedürftige
Personen erfüllen kann. Hierzu wird dem Personalmitglied daher Personen erfüllen kann. Hierzu wird dem Personalmitglied daher
nahegelegt, sich der Bedeutung der körperlichen Kondition bewusst zu nahegelegt, sich der Bedeutung der körperlichen Kondition bewusst zu
werden. werden.
Eine unterdurchschnittliche körperliche Kondition ist nämlich kaum Eine unterdurchschnittliche körperliche Kondition ist nämlich kaum
vereinbar mit dem Pflichtbewusstsein und der Integrität, die das vereinbar mit dem Pflichtbewusstsein und der Integrität, die das
Personalmitglied bei der Erfüllung seiner Aufgaben an den Tag legen Personalmitglied bei der Erfüllung seiner Aufgaben an den Tag legen
sollte. sollte.
J. JAMBON J. JAMBON
Minister der Sicherheit und des Innern Minister der Sicherheit und des Innern
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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