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Omzendbrief betreffende de integratie van de O.C.M.W.'s in het netwerk van de Sociale Zekerheid. - Duitse vertaling Circulaire relative à l'intégration des C.P.A.S. dans le réseau de la Sécurité sociale. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 1 FEBRUARI 2005. - Omzendbrief betreffende de integratie van de O.C.M.W.'s in het netwerk van de Sociale Zekerheid. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Maatschappelijke Integratie van 1 februari 2005 betreffende de integratie van de O.C.M.W.'s in het netwerk van de SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 1er FEVRIER 2005. - Circulaire relative à l'intégration des C.P.A.S. dans le réseau de la Sécurité sociale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intégration sociale du 1er février 2005 relative à l'intégration des C.P.A.S. dans le réseau de la Sécurité
Sociale Zekerheid (Belgisch Staatsblad van 15 maart 2005), opgemaakt sociale (Moniteur belge du 15 mars 2005), établie par le Service
door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het central de traduction allemande auprès du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER PROGRAMMIERUNGSDIENST SOZIALEINGLIEDERUNG, FÖDERALER ÖFFENTLICHER PROGRAMMIERUNGSDIENST SOZIALEINGLIEDERUNG,
ARMUTSBEKÄMPFUNG UND SOZIALWIRTSCHAFT ARMUTSBEKÄMPFUNG UND SOZIALWIRTSCHAFT
1. FEBRUAR 2005 - Rundschreiben über die Eingliederung der ÖSHZ in das 1. FEBRUAR 2005 - Rundschreiben über die Eingliederung der ÖSHZ in das
Netz der sozialen Sicherheit Netz der sozialen Sicherheit
An die Frauen und Herren Präsidenten der öffentlichen An die Frauen und Herren Präsidenten der öffentlichen
Sozialhilfezentren Sozialhilfezentren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident,
im Anschluss an mein Rundschreiben vom 18. Februar 2004 und an die im Anschluss an mein Rundschreiben vom 18. Februar 2004 und an die
provinzialen Informationstage im März 2004 zum oben erwähnten Zweck provinzialen Informationstage im März 2004 zum oben erwähnten Zweck
erlaube ich mir erneut, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der erlaube ich mir erneut, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der
Anschluss der ÖSHZ an die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit Anschluss der ÖSHZ an die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit
in der Regierungserklärung von Juli 2003 eine Vorrangstellung hat. in der Regierungserklärung von Juli 2003 eine Vorrangstellung hat.
Ziel ist es, den Anschluss aller ÖSHZ an die Zentrale Datenbank Ziel ist es, den Anschluss aller ÖSHZ an die Zentrale Datenbank
innerhalb der jetzigen Legislaturperiode zu gewährleisten, und zwar in innerhalb der jetzigen Legislaturperiode zu gewährleisten, und zwar in
kürzester Frist. Um diesen Anschluss voranzutreiben, wurde sich für kürzester Frist. Um diesen Anschluss voranzutreiben, wurde sich für
die elektronische Übertragung von Daten bezüglich des Antrags auf die die elektronische Übertragung von Daten bezüglich des Antrags auf die
Staatssubvention im Rahmen des Gesetzes über das Recht auf soziale Staatssubvention im Rahmen des Gesetzes über das Recht auf soziale
Eingliederung zum FÖP Sozialeingliederung entschieden. Auf diese Art Eingliederung zum FÖP Sozialeingliederung entschieden. Auf diese Art
wird die Erklärung der ÖSHZ hinsichtlich der Gewährung einer wird die Erklärung der ÖSHZ hinsichtlich der Gewährung einer
Subvention für das Recht auf soziale Eingliederung in den Subvention für das Recht auf soziale Eingliederung in den
vereinheitlichten elektronischen Datenstrom im Netz der sozialen vereinheitlichten elektronischen Datenstrom im Netz der sozialen
Sicherheit eingegliedert. Sicherheit eingegliedert.
Der Anschluss der ÖSHZ an die Zentrale Datenbank bietet den ÖSHZ und Der Anschluss der ÖSHZ an die Zentrale Datenbank bietet den ÖSHZ und
den Leistungsempfängern folgende Vorteile: den Leistungsempfängern folgende Vorteile:
Die Vorteile für die ÖSHZ: Die Vorteile für die ÖSHZ:
- Das Risiko administrativer Fehler wird begrenzt; - Das Risiko administrativer Fehler wird begrenzt;
- auf administrativer Ebene wird die Erklärung einfacher; - auf administrativer Ebene wird die Erklärung einfacher;
- bevor das Recht auf soziale Eingliederung bewilligt wird, können die - bevor das Recht auf soziale Eingliederung bewilligt wird, können die
ÖSHZ die Rechte auf Leistungen, die von einer oder mehreren ÖSHZ die Rechte auf Leistungen, die von einer oder mehreren
Einrichtungen der sozialen Sicherheit gewährt werden, überprüfen oder Einrichtungen der sozialen Sicherheit gewährt werden, überprüfen oder
fragen, welche Einkommen es in anderen Bereichen gibt; fragen, welche Einkommen es in anderen Bereichen gibt;
- die Anzahl der verschickten schriftlichen Bescheinigungen sinkt; - die Anzahl der verschickten schriftlichen Bescheinigungen sinkt;
- es besteht die Möglichkeit, die SIS-Karte der Sozialversicherten zu - es besteht die Möglichkeit, die SIS-Karte der Sozialversicherten zu
lesen; lesen;
- es kann vermieden werden, dass ein und diesselbe Person gleichzeitig - es kann vermieden werden, dass ein und diesselbe Person gleichzeitig
Zahlungen von verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit Zahlungen von verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit
erhält; erhält;
- durch die Einsichtnahme ins Nationalregister über die Zentrale - durch die Einsichtnahme ins Nationalregister über die Zentrale
Datenbank können die ÖSHZ die erhaltenen Daten elektronisch speichern Datenbank können die ÖSHZ die erhaltenen Daten elektronisch speichern
und bearbeiten; und bearbeiten;
- die von den ÖSHZ gewährten Vorschüsse können schneller als bisher - die von den ÖSHZ gewährten Vorschüsse können schneller als bisher
von anderen Einrichtungen zurückgezahlt werden. von anderen Einrichtungen zurückgezahlt werden.
Die Vorteile für die Leistungsempfänger: Die Vorteile für die Leistungsempfänger:
- Der Sozialversicherte muss selbst weniger Daten übertragen; - Der Sozialversicherte muss selbst weniger Daten übertragen;
- es gibt eine automatische Verknüpfung der Zahlung des - es gibt eine automatische Verknüpfung der Zahlung des
Eingliederungseinkommens mit erhöhten Leistungen (Krankenkasse, Eingliederungseinkommens mit erhöhten Leistungen (Krankenkasse,
Kinderzulagen); Kinderzulagen);
- das ÖSHZ kann Entscheidungen schneller treffen; - das ÖSHZ kann Entscheidungen schneller treffen;
- die Garantie, dass der Anspruchsberechtigte die Rechte bekommt, auf - die Garantie, dass der Anspruchsberechtigte die Rechte bekommt, auf
die er Anspruch hat, ist besser. die er Anspruch hat, ist besser.
Die Eingliederung kann auf 2 verschiedene Arten erfolgen: Die Eingliederung kann auf 2 verschiedene Arten erfolgen:
1. Mit Hilfe eines Navigationsprogramms (die ÖSHZ könnten die 1. Mit Hilfe eines Navigationsprogramms (die ÖSHZ könnten die
schriftlichen Formulare, die sie zurzeit noch benutzen, durch einen schriftlichen Formulare, die sie zurzeit noch benutzen, durch einen
Computerbildschirm ersetzen und die Formulare so über die Smals Computerbildschirm ersetzen und die Formulare so über die Smals
(Société mécanographique pour l'Application des lois sociales) und die (Société mécanographique pour l'Application des lois sociales) und die
ZDSS (Zentrale Datenbank der sozialenSicherheit) zum FÖP ZDSS (Zentrale Datenbank der sozialenSicherheit) zum FÖP
Sozialeingliederung schicken). Dazu benötigen die ÖSHZ einen Computer, Sozialeingliederung schicken). Dazu benötigen die ÖSHZ einen Computer,
einen Anschluss mit gesichertem Netz (Publilink oder VERA) und einen einen Anschluss mit gesichertem Netz (Publilink oder VERA) und einen
Sicherheitsberater. Sicherheitsberater.
2. via APPC (Advanced Programm-to-Programm Communications) (über den 2. via APPC (Advanced Programm-to-Programm Communications) (über den
Informatikdienst Ihres Zentrums oder über eine Informatikdienst Ihres Zentrums oder über eine
Datenverarbeitungsfirma): Zu diesem Zweck gibt es 3 Versionen: A1 + Datenverarbeitungsfirma): Zu diesem Zweck gibt es 3 Versionen: A1 +
IHFN, A1 + XML und full XML. Full XML ist die zukunftsorientierte IHFN, A1 + XML und full XML. Full XML ist die zukunftsorientierte
Version und wird letzten Endes von jedermann verwendet werden. Version und wird letzten Endes von jedermann verwendet werden.
Vermittler für die Integration und Übertragung ist der Vermittler für die Integration und Übertragung ist der
Informatikdienst der Smals-MvM. Informatikdienst der Smals-MvM.
Die Web-Anwendung und die APPC-A1+IHFN-Anwendung sind seit dem 1. Juni Die Web-Anwendung und die APPC-A1+IHFN-Anwendung sind seit dem 1. Juni
2004 in Produktion. 2004 in Produktion.
Die Web-Anwendung wird für Juni 2005 verbessert und Die Web-Anwendung wird für Juni 2005 verbessert und
benutzerfreundlicher gestaltet sein, aber sie kann schon in ihrer benutzerfreundlicher gestaltet sein, aber sie kann schon in ihrer
jetzigen Form benutzt werden. jetzigen Form benutzt werden.
Wenn Ihr Zentrum diese Anwendungen testen will, kann es sich an die Wenn Ihr Zentrum diese Anwendungen testen will, kann es sich an die
Smals-MvM wenden, und zwar unter folgender E-Mail-Adresse: ocmw- Smals-MvM wenden, und zwar unter folgender E-Mail-Adresse: ocmw-
cpas@smals-mvm.be. cpas@smals-mvm.be.
Die Anwendungen A1 + XML und full XML sind seit Januar 2005 ebenfalls Die Anwendungen A1 + XML und full XML sind seit Januar 2005 ebenfalls
in Produktion. in Produktion.
Im Laufe des Jahres 2005 werden alle ÖSHZ schrittweise Zugriff auf Im Laufe des Jahres 2005 werden alle ÖSHZ schrittweise Zugriff auf
eins der vier vorgestellten Verfahren haben können. eins der vier vorgestellten Verfahren haben können.
Achtung! Um Verwirrungen, doppelte Zahlungen und administrative Achtung! Um Verwirrungen, doppelte Zahlungen und administrative
Überbelastung zu vermeiden, werden die ÖSHZ, die bis dahin schon eines Überbelastung zu vermeiden, werden die ÖSHZ, die bis dahin schon eines
der 4 Verfahren verwenden, keine Daten mehr in herkömmlicher Form (auf der 4 Verfahren verwenden, keine Daten mehr in herkömmlicher Form (auf
Papier oder Diskette) verschicken können. Papier oder Diskette) verschicken können.
Die Verpflichtung hinsichtlich der Datenübertragung an den FÖP Die Verpflichtung hinsichtlich der Datenübertragung an den FÖP
Sozialeingliederung über die Zentrale Datenbank für den Antrag auf die Sozialeingliederung über die Zentrale Datenbank für den Antrag auf die
Staatssubvention im Rahmen des Gesetzes über das Recht auf soziale Staatssubvention im Rahmen des Gesetzes über das Recht auf soziale
Eingliederung wird am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Eingliederung wird am 1. Januar 2006 in Kraft treten.
In einer weiteren Phase wird die Erklärung der ÖSHZ hinsichtlich der In einer weiteren Phase wird die Erklärung der ÖSHZ hinsichtlich der
Gewährung einer Subvention für das Recht auf soziale Eingliederung im Gewährung einer Subvention für das Recht auf soziale Eingliederung im
Rahmen des Gesetzes vom 2. April 1965 ebenfalls in den Rahmen des Gesetzes vom 2. April 1965 ebenfalls in den
vereinheitlichten elektronischen Datenstrom im Netz der sozialen vereinheitlichten elektronischen Datenstrom im Netz der sozialen
Sicherheit eingegliedert. Sicherheit eingegliedert.
Praktische Informationen: Praktische Informationen:
1. Kosten: 1. Kosten:
1) Die Eingliederung erfordert keine kostenspieligen Investitionen: 1) Die Eingliederung erfordert keine kostenspieligen Investitionen:
Die Web- Anwendung, die sicherlich bis Juni 2005 in der aktualisierten Die Web- Anwendung, die sicherlich bis Juni 2005 in der aktualisierten
Version ausgearbeitet sein wird, wird gratis zur Verfügung gestellt Version ausgearbeitet sein wird, wird gratis zur Verfügung gestellt
und stellt eine interessante Alternative für die kleineren Zentren und stellt eine interessante Alternative für die kleineren Zentren
dar. Diese Anwendung erfordert nur einen Computer mit dar. Diese Anwendung erfordert nur einen Computer mit
Internetanschluss via gesichertes Netz (Publilink, Vera,...). Die Internetanschluss via gesichertes Netz (Publilink, Vera,...). Die
Kosten der anderen Verfahren (A1 + IHFN, A1+ XML und XML) hängen von Kosten der anderen Verfahren (A1 + IHFN, A1+ XML und XML) hängen von
der Informatikgesellschaft, mit der Ihr Zentrum zusammenarbeitet, ab der Informatikgesellschaft, mit der Ihr Zentrum zusammenarbeitet, ab
und von mehreren Aspekten wie dem Ankauf oder der Anmietung von und von mehreren Aspekten wie dem Ankauf oder der Anmietung von
Software-Paketen durch Ihr Zentrum oder den Modulen, die Ihr Zentrum Software-Paketen durch Ihr Zentrum oder den Modulen, die Ihr Zentrum
schon besitzt. Zu diesem Thema können Sie sich bei Ihrer schon besitzt. Zu diesem Thema können Sie sich bei Ihrer
Informatikgesellschaft erkundigen und die verschiedenen Aspekte mit Informatikgesellschaft erkundigen und die verschiedenen Aspekte mit
ihr aushandeln. ihr aushandeln.
2) Es muss ein Sicherheitsberater für die Eingliederung benannt 2) Es muss ein Sicherheitsberater für die Eingliederung benannt
werden, was aber nicht heisst, dass Ihr Zentrum automatisch eine werden, was aber nicht heisst, dass Ihr Zentrum automatisch eine
zusätzliche Person einstellen muss. Dieser Auftrag kann auch an ein zusätzliche Person einstellen muss. Dieser Auftrag kann auch an ein
schon eingestelltes Personalmitglied erteilt werden. In den kleineren schon eingestelltes Personalmitglied erteilt werden. In den kleineren
ÖSHZ mit weniger Personal, kann sogar der Sekretär diese Aufgabe ÖSHZ mit weniger Personal, kann sogar der Sekretär diese Aufgabe
zugewiesen bekommen. Mehrere ÖSHZ können auch einen einzigen zugewiesen bekommen. Mehrere ÖSHZ können auch einen einzigen
Sicherheitsberater haben. Auf der Website Sicherheitsberater haben. Auf der Website
www.mi-is.be www.mi-is.be
finden Sie unter Intégration sociale via les C.P.A.S.' - Intégration finden Sie unter Intégration sociale via les C.P.A.S.' - Intégration
des C.P.A.S. dans le réseau de la sécurité sociale'/ Maatschappelijke des C.P.A.S. dans le réseau de la sécurité sociale'/ Maatschappelijke
integratie via de O.C.M.W.'s ' - Integratie van de O.C.M.W.'s in het integratie via de O.C.M.W.'s ' - Integratie van de O.C.M.W.'s in het
netwerk van de Sociale Zekerheid' (Soziale Eingliederung über die netwerk van de Sociale Zekerheid' (Soziale Eingliederung über die
ÖSHZ' - Integration der ÖSHZ in das Netz der sozialen Sicherheit') ein ÖSHZ' - Integration der ÖSHZ in das Netz der sozialen Sicherheit') ein
Dokument, das die Fragen beantwortet, die sich die ÖSHZ am häufigsten Dokument, das die Fragen beantwortet, die sich die ÖSHZ am häufigsten
für die Benennung eines Sicherheitsberaters stellen. für die Benennung eines Sicherheitsberaters stellen.
2. Unterstützung: 2. Unterstützung:
1) Innerhalb des FÖP Sozialeingliederung wurde ein Sicherheitsbüro 1) Innerhalb des FÖP Sozialeingliederung wurde ein Sicherheitsbüro
eingerichtet, um den ÖSHZ eine konkrete Unterstützung zu bieten eingerichtet, um den ÖSHZ eine konkrete Unterstützung zu bieten
hinsichtlich der Aspekte, die mit der Sicherheit der Eingliederung in hinsichtlich der Aspekte, die mit der Sicherheit der Eingliederung in
die ZDSS zusammenhängen. Das Sicherheitsbüro besteht aus einem die ZDSS zusammenhängen. Das Sicherheitsbüro besteht aus einem
Sicherheitsberater und einem « helpdesk » von 4 Spezialisten. Die Sicherheitsberater und einem « helpdesk » von 4 Spezialisten. Die
Hauptaufgaben dieses Büros bestehen darin: Hauptaufgaben dieses Büros bestehen darin:
- die ÖSHZ vor Ort zu besuchen und konkrete Empfehlungen zu - die ÖSHZ vor Ort zu besuchen und konkrete Empfehlungen zu
formulieren, formulieren,
- Informationssitzungen für die Zusammenschlüsse von ÖSHZ zu - Informationssitzungen für die Zusammenschlüsse von ÖSHZ zu
organisieren, organisieren,
- Hilfsmittel auszuarbeiten (Sicherheits-Kits mit konkreten - Hilfsmittel auszuarbeiten (Sicherheits-Kits mit konkreten
Beispielen), Beispielen),
- einen Telefondienst für Fragen und Probleme einzurichten: dienstags - einen Telefondienst für Fragen und Probleme einzurichten: dienstags
von 9 bis 17 Uhr (Tel. 02-509 8348). von 9 bis 17 Uhr (Tel. 02-509 8348).
2) Betreuung durch die Regionalabteilungen des Städte- und 2) Betreuung durch die Regionalabteilungen des Städte- und
Gemeindeverbands Walloniens (SGVW): Ich habe sie gebeten, die Zentren Gemeindeverbands Walloniens (SGVW): Ich habe sie gebeten, die Zentren
während des Jahres 2005 vor Ort zu begleiten und regionale während des Jahres 2005 vor Ort zu begleiten und regionale
Arbeitsgruppen zu bilden, die die Prüfung eventueller Schwierigkeiten Arbeitsgruppen zu bilden, die die Prüfung eventueller Schwierigkeiten
und den Austausch nützlicher Erfahrungen ermöglichen. und den Austausch nützlicher Erfahrungen ermöglichen.
3) Weitere Informationen zu diesem Vorhaben finden Sie ebenfalls auf 3) Weitere Informationen zu diesem Vorhaben finden Sie ebenfalls auf
der Internetseite der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit: der Internetseite der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit:
http:/ksz-bcss.fgov.be. http:/ksz-bcss.fgov.be.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Minister der Sozialen Eingliederung Der Minister der Sozialen Eingliederung
Ch. DUPONT Ch. DUPONT
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