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hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 7 van de Minister van Binnenlandse
Zaken betreffende de toepassing van het nieuwe stat MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 7 - Anwendung
des neuen Statuts - Nähere Angaben"
| Omzendbrief GPI 7 - Toepassing van het nieuwe statuut Preciseringen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI 7 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de toepassing van het nieuwe stat MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 7 - Anwendung des neuen Statuts - Nähere Angaben | Circulaire GPI 7 - Application du nouveau statut Précisions. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 7 du Ministre de l'Intérieur relative à l'application du nouveau statut. - Pré MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben GPI 7 - Anwendung des neuen Statuts - Nähere Angaben |
|---|---|
| MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
| Omzendbrief GPI 7 - Toepassing van het nieuwe statuut Preciseringen. - | Circulaire GPI 7 - Application du nouveau statut Précisions. - |
| Duitse vertaling | Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 7 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de toepassing van | circulaire GPI 7 du Ministre de l'Intérieur relative à l'application |
| het nieuwe statuut. - Preciseringen (Belgisch Staatsblad van 9 juni | du nouveau statut. - Précisions (Moniteur belge du 9 juin 2001), |
| 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| Rundschreiben GPI 7 - Anwendung des neuen Statuts - Nähere Angaben | Rundschreiben GPI 7 - Anwendung des neuen Statuts - Nähere Angaben |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams | An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
| Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| A - In Bezug auf die konkrete Anwendung des neuen Statuts | A - In Bezug auf die konkrete Anwendung des neuen Statuts |
| Ich habe erfahren, dass einige Gemeinden sich weigern, die Modalitäten | Ich habe erfahren, dass einige Gemeinden sich weigern, die Modalitäten |
| des neuen Statuts in Bezug auf die Gemeindepolizei anzuwenden. Der am | des neuen Statuts in Bezug auf die Gemeindepolizei anzuwenden. Der am |
| 31. März 2001 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte Königliche | 31. März 2001 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte Königliche |
| Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des | Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des |
| Personals der Polizeidienste - vielleicht besser bekannt unter dem | Personals der Polizeidienste - vielleicht besser bekannt unter dem |
| Namen Mammut-Abkommen - ist inzwischen in Kraft getreten und seit dem | Namen Mammut-Abkommen - ist inzwischen in Kraft getreten und seit dem |
| 1. April 2001 auf das gesamte Polizeipersonal anwendbar. | 1. April 2001 auf das gesamte Polizeipersonal anwendbar. |
| Es ist demnach ausgeschlossen, dass dieses Abkommen noch einmal den | Es ist demnach ausgeschlossen, dass dieses Abkommen noch einmal den |
| Gegenstand neuer Verhandlungen mit den Gewerkschaften bildet, es sei | Gegenstand neuer Verhandlungen mit den Gewerkschaften bildet, es sei |
| denn auf lokaler Ebene. Zudem ist es falsch zu behaupten, dass das | denn auf lokaler Ebene. Zudem ist es falsch zu behaupten, dass das |
| neue Statut auf lokaler Ebene von den Gemeinderäten bestätigt werden | neue Statut auf lokaler Ebene von den Gemeinderäten bestätigt werden |
| muss, damit es konkret anwendbar ist. Ich möchte noch darauf | muss, damit es konkret anwendbar ist. Ich möchte noch darauf |
| hinweisen, dass die Anwendung des neuen Statuts von nun an der | hinweisen, dass die Anwendung des neuen Statuts von nun an der |
| besonderen Aufsicht des Gouverneurs und nicht mehr der allgemeinen | besonderen Aufsicht des Gouverneurs und nicht mehr der allgemeinen |
| Aufsicht der Region unterliegt. | Aufsicht der Region unterliegt. |
| Für nähere Informationen verweise ich Sie auf meine Rundschreiben ZPZ | Für nähere Informationen verweise ich Sie auf meine Rundschreiben ZPZ |
| 15 (Polizeireform - Statutarische Angelegenheiten - Arbeitszeiten und | 15 (Polizeireform - Statutarische Angelegenheiten - Arbeitszeiten und |
| Dienstpläne - Übergangsmassnahmen), ZPZ 16 (Richtlinien in Bezug auf | Dienstpläne - Übergangsmassnahmen), ZPZ 16 (Richtlinien in Bezug auf |
| die Besoldung der Polizeibeamten) und ZPZ 17, die alle möglichen | die Besoldung der Polizeibeamten) und ZPZ 17, die alle möglichen |
| Zweifel in Bezug auf die praktische Anwendung des Mammut-Erlasses | Zweifel in Bezug auf die praktische Anwendung des Mammut-Erlasses |
| ausräumen sollten. | ausräumen sollten. |
| B - In Bezug auf die Arbeitszeiten und Dienstpläne | B - In Bezug auf die Arbeitszeiten und Dienstpläne |
| Einige Erklärungen müssen jedoch in Bezug auf oben erwähntes | Einige Erklärungen müssen jedoch in Bezug auf oben erwähntes |
| Rundschreiben ZPZ 15 gegeben werden, und zwar für Punkt 2 | Rundschreiben ZPZ 15 gegeben werden, und zwar für Punkt 2 |
| "Arbeitszeiten und Dienstpläne". Ich beabsichtigte hierbei nur, etwas | "Arbeitszeiten und Dienstpläne". Ich beabsichtigte hierbei nur, etwas |
| Flexibilität an den Tag zu legen, falls operationelle Schwierigkeiten | Flexibilität an den Tag zu legen, falls operationelle Schwierigkeiten |
| entstehen würden. Die Abweichung von den Regeln oder das Beibehalten | entstehen würden. Die Abweichung von den Regeln oder das Beibehalten |
| eines bestehenden Dienstplans müssen betrachtet werden als: 1. | eines bestehenden Dienstplans müssen betrachtet werden als: 1. |
| Ausnahme von der Regel, 2. falls die neue Ordnung die Einsatzfähigkeit | Ausnahme von der Regel, 2. falls die neue Ordnung die Einsatzfähigkeit |
| und somit die Sicherheit der Bevölkerung gefährden würde, 3. unter der | und somit die Sicherheit der Bevölkerung gefährden würde, 3. unter der |
| Bedingung, dass in der Zwischenzeit die nötigen Schritte zur Anpassung | Bedingung, dass in der Zwischenzeit die nötigen Schritte zur Anpassung |
| ernsthaft und mit Motivation unternommen werden. | ernsthaft und mit Motivation unternommen werden. |
| Ich bitte Sie demnach, die Ausnahmen so wenig wie möglich anzuwenden, | Ich bitte Sie demnach, die Ausnahmen so wenig wie möglich anzuwenden, |
| damit sie nicht zur Regel werden. Eine Abweichung muss auf jeden Fall | damit sie nicht zur Regel werden. Eine Abweichung muss auf jeden Fall |
| zeitlich begrenzt sein. | zeitlich begrenzt sein. |
| C - In Bezug auf die verlängerten Wochenenden | C - In Bezug auf die verlängerten Wochenenden |
| Ich habe meine Zustimmung gegeben, damit den Mitgliedern der föderalen | Ich habe meine Zustimmung gegeben, damit den Mitgliedern der föderalen |
| Polizei eine Freistellung an folgenden Tagen gewährt wird: Montag, den | Polizei eine Freistellung an folgenden Tagen gewährt wird: Montag, den |
| 30. April, Freitag, den 25. Mai und Montag, den 24. Dezember 2001. | 30. April, Freitag, den 25. Mai und Montag, den 24. Dezember 2001. |
| Aufgrund von Artikel 119 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei | Aufgrund von Artikel 119 des Gesetzes zur Organisation eines auf zwei |
| Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und aufgrund des | Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und aufgrund des |
| In-Kraft-Tretens des einheitlichen Statuts (Mammut-Erlass) am 1. April | In-Kraft-Tretens des einheitlichen Statuts (Mammut-Erlass) am 1. April |
| 2001 sollte den Personalmitgliedern der Gemeindepolizei meiner Meinung | 2001 sollte den Personalmitgliedern der Gemeindepolizei meiner Meinung |
| nach ebenfalls eine Freistellung an diesen Tagen gewährt werden. | nach ebenfalls eine Freistellung an diesen Tagen gewährt werden. |
| Praktisch gesehen dürfen in diesem Fall alle notwendigen Dienste | Praktisch gesehen dürfen in diesem Fall alle notwendigen Dienste |
| (Verwaltungs- und Logistikdienste inbegriffen) mit einer minimalen | (Verwaltungs- und Logistikdienste inbegriffen) mit einer minimalen |
| Besetzung ausgeführt werden. Für die Festlegung des notwendigen | Besetzung ausgeführt werden. Für die Festlegung des notwendigen |
| Personalbestands sind die Dienstleiter zuständig. | Personalbestands sind die Dienstleiter zuständig. |
| Für die an diesen Tagen arbeitenden Personalmitglieder werden die | Für die an diesen Tagen arbeitenden Personalmitglieder werden die |
| tatsächlich geleisteten Dienststunden berücksichtigt. Es wird ein | tatsächlich geleisteten Dienststunden berücksichtigt. Es wird ein |
| zusätzlicher Urlaubstag auf die Kontrollkarte der Urlaubstage | zusätzlicher Urlaubstag auf die Kontrollkarte der Urlaubstage |
| eingetragen. Diese Tage sind keine gesetzlichen Feiertage und geben | eingetragen. Diese Tage sind keine gesetzlichen Feiertage und geben |
| somit kein Anrecht auf eine Wochenendzulage. | somit kein Anrecht auf eine Wochenendzulage. |
| Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes | Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes |
| dringend mitzuteilen. | dringend mitzuteilen. |
| Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
| im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im Verwaltungsblatt zu | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im Verwaltungsblatt zu |
| vermerken. | vermerken. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |