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leden van de gemeentepolitie en de toepassing van artikel 29 WGP. - Duitse vertaling De hierna
volgende tekst is de Duitse vertaling van de o MINISTERIUM
DES INNERN Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und de(...)"
Omzendbrief ZPZ 18 betreffende de toewijzing van de nieuwe graad en de nieuwe loonschaal aan de actuele leden van de gemeentepolitie en de toepassing van artikel 29 WGP. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de o MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und de(...) | Circulaire ZPZ 18 relative à l'attribution du nouveau grade et de la nouvelle échelle de traitement aux membres actuels de la police communale et à l'application de l'article 29 LPI. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traducti MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und de(...) |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
Omzendbrief ZPZ 18 betreffende de toewijzing van de nieuwe graad en de | Circulaire ZPZ 18 relative à l'attribution du nouveau grade et de la |
nieuwe loonschaal aan de actuele leden van de gemeentepolitie en de | nouvelle échelle de traitement aux membres actuels de la police |
toepassing van artikel 29 WGP. - Duitse vertaling | communale et à l'application de l'article 29 LPI. - Traduction |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ | allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
18 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de toewijzing | circulaire ZPZ 18 du Ministre de l'Intérieur relative à l'attribution |
van de nieuwe graad en de nieuwe loonschaal aan de actuele leden van | du nouveau grade et de la nouvelle échelle de traitement aux membres |
de gemeentepolitie en de toepassing van artikel 29 WGP (Belgisch | actuels de la police communale et à l'application de l'article 29 LPI |
Staatsblad van 21 juli 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor | (Moniteur belge du 21 juillet 2001), établie par le Service central de |
Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in | traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Malmedy. | Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und der | Rundschreiben ZPZ 18 über die Zuteilung des neuen Dienstgrades und der |
neuen Gehaltstabelle an die derzeitigen Mitglieder der Gemeindepolizei | neuen Gehaltstabelle an die derzeitigen Mitglieder der Gemeindepolizei |
und die Anwendung von Artikel 29 GIP | und die Anwendung von Artikel 29 GIP |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
im Anschluss an die Ausfertigung des Königlichen Erlasses vom 30. März | im Anschluss an die Ausfertigung des Königlichen Erlasses vom 30. März |
2001 über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste | 2001 über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste |
(nachstehend RSPol genannt) und des Königlichen Erlasses vom 30. März | (nachstehend RSPol genannt) und des Königlichen Erlasses vom 30. März |
2001 zur Bestimmung der Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des | 2001 zur Bestimmung der Gehaltstabellen für die Personalmitglieder des |
Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste (Belgisches | Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste (Belgisches |
Staatsblatt vom 31. März 2001) müssen jedem derzeitigen | Staatsblatt vom 31. März 2001) müssen jedem derzeitigen |
Personalmitglied der Gemeindepolizei der Dienstgrad und die | Personalmitglied der Gemeindepolizei der Dienstgrad und die |
Gehaltstabelle zugeteilt werden, die es in der lokalen Polizei | Gehaltstabelle zugeteilt werden, die es in der lokalen Polizei |
aufgrund der Lage am 1. April 2001 erhalten wird, und zwar rückwirkend | aufgrund der Lage am 1. April 2001 erhalten wird, und zwar rückwirkend |
ab diesem Datum. Es geht hierbei also um die Personalmitglieder des | ab diesem Datum. Es geht hierbei also um die Personalmitglieder des |
Einsatzkaders und die Personalmitglieder des Verwaltungs- und | Einsatzkaders und die Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders, mit Ausnahme des bei der Gemeindepolizei beschäftigten | Logistikkaders, mit Ausnahme des bei der Gemeindepolizei beschäftigten |
nichtpolizeilichen Gemeindepersonals. Letztere werden ihren neuen | nichtpolizeilichen Gemeindepersonals. Letztere werden ihren neuen |
Dienstgrad und ihre neue Gehaltstabelle gemäss Artikel XII.XII.2 RSPol | Dienstgrad und ihre neue Gehaltstabelle gemäss Artikel XII.XII.2 RSPol |
bei ihrem Übergang nach Einrichtung der lokalen Polizei erhalten. | bei ihrem Übergang nach Einrichtung der lokalen Polizei erhalten. |
Laut Artikel XII.II.1 Absatz 2 RSPol muss diese Zuteilung von der | Laut Artikel XII.II.1 Absatz 2 RSPol muss diese Zuteilung von der |
neuen Behörde vorgenommen werden, die für die Ernennung | neuen Behörde vorgenommen werden, die für die Ernennung |
beziehungsweise die Einstellung eines Personalmitglieds zuständig ist. | beziehungsweise die Einstellung eines Personalmitglieds zuständig ist. |
Für die höheren Offiziere, die in Tabelle D2 von Anlage 11 RSPol | Für die höheren Offiziere, die in Tabelle D2 von Anlage 11 RSPol |
erwähnt sind, ist es der König, für die anderen Personalmitglieder der | erwähnt sind, ist es der König, für die anderen Personalmitglieder der |
Polizei ist es der Gemeinderat beziehungsweise der Polizeirat, je | Polizei ist es der Gemeinderat beziehungsweise der Polizeirat, je |
nachdem, ob es sich um eine Eingemeindezone oder eine Mehrgemeindezone | nachdem, ob es sich um eine Eingemeindezone oder eine Mehrgemeindezone |
handelt. Ich weise die lokalen Behörden jedoch auf Artikel 12 des | handelt. Ich weise die lokalen Behörden jedoch auf Artikel 12 des |
Gesetzes vom 27. Dezember 2000 zur Festlegung verschiedener | Gesetzes vom 27. Dezember 2000 zur Festlegung verschiedener |
Bestimmungen über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste | Bestimmungen über die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste |
hin. Bis zur effektiven, in Anwendung von Artikel 248 GIP durch | hin. Bis zur effektiven, in Anwendung von Artikel 248 GIP durch |
Königlichen Erlass anerkannten Einrichtung der lokalen Polizei werden | Königlichen Erlass anerkannten Einrichtung der lokalen Polizei werden |
die Zuständigkeiten des Polizeirats in der Tat vom Gemeinderat der | die Zuständigkeiten des Polizeirats in der Tat vom Gemeinderat der |
betreffenden Gemeinde ausgeübt. | betreffenden Gemeinde ausgeübt. |
Konkret muss der Gemeinderat vor dem 30. September 2001 einen | Konkret muss der Gemeinderat vor dem 30. September 2001 einen |
Beschluss fassen, in dem er jedem Mitglied des Einsatzkaders, mit | Beschluss fassen, in dem er jedem Mitglied des Einsatzkaders, mit |
Ausnahme des in den Dienstgrad eines Polizeihauptkommissars | Ausnahme des in den Dienstgrad eines Polizeihauptkommissars |
eingestuften Personals, sowie jedem Mitglied des Verwaltungs- und | eingestuften Personals, sowie jedem Mitglied des Verwaltungs- und |
Logistikkaders, mit Ausnahme des bei der Gemeindepolizei beschäftigten | Logistikkaders, mit Ausnahme des bei der Gemeindepolizei beschäftigten |
nichtpolizeilichen Gemeindepersonals, den neuen Dienstgrad und die | nichtpolizeilichen Gemeindepersonals, den neuen Dienstgrad und die |
neue Gehaltstabelle, die diesem Dienstgrad entspricht, zuteilt. Nur | neue Gehaltstabelle, die diesem Dienstgrad entspricht, zuteilt. Nur |
die Bezeichnung der neuen Gehaltstabelle muss erwähnt werden (z. B. | die Bezeichnung der neuen Gehaltstabelle muss erwähnt werden (z. B. |
B2, M1.1, O3); der genaue Betrag, der dem Betreffenden zugeteilt wird, | B2, M1.1, O3); der genaue Betrag, der dem Betreffenden zugeteilt wird, |
ist nicht anzugeben. Konkret rate ich Ihnen, eine Tabelle mit drei | ist nicht anzugeben. Konkret rate ich Ihnen, eine Tabelle mit drei |
Kolonnen aufzustellen: Die erste Kolonne umfasst die neuen | Kolonnen aufzustellen: Die erste Kolonne umfasst die neuen |
Dienstgrade, die Zweite die Personalmitglieder innerhalb jedes | Dienstgrade, die Zweite die Personalmitglieder innerhalb jedes |
Dienstgrades in alphabetischer Reihenfolge und die Dritte die neue | Dienstgrades in alphabetischer Reihenfolge und die Dritte die neue |
Gehaltstabelle des Betreffenden. Dieser Beschluss wird anschliessend | Gehaltstabelle des Betreffenden. Dieser Beschluss wird anschliessend |
zur persönlichen Akte des Betreffenden gelegt. | zur persönlichen Akte des Betreffenden gelegt. |
Wenn das Personalmitglied in einen anderen Dienstgrad als denjenigen | Wenn das Personalmitglied in einen anderen Dienstgrad als denjenigen |
eines Polizeihauptkommissars eingestuft wird und die Ernennungsbehörde | eines Polizeihauptkommissars eingestuft wird und die Ernennungsbehörde |
früher der König oder der Gouverneur war, schickt der Gemeinderat | früher der König oder der Gouverneur war, schickt der Gemeinderat |
seinen Beschluss zur Kenntnisnahme an die Allgemeine Polizei des | seinen Beschluss zur Kenntnisnahme an die Allgemeine Polizei des |
Königreichs - Direktion der Polizeiverwaltung - Zonale Strukturen, Rue | Königreichs - Direktion der Polizeiverwaltung - Zonale Strukturen, Rue |
Royale 56 in 1000 Brüssel, beziehungsweise an den Gouverneur, damit | Royale 56 in 1000 Brüssel, beziehungsweise an den Gouverneur, damit |
die Akte bei dieser Behörde abgeschlossen wird. | die Akte bei dieser Behörde abgeschlossen wird. |
Für die Personalmitglieder, die in den Dienstgrad eines | Für die Personalmitglieder, die in den Dienstgrad eines |
Polizeihauptkommissars eingestuft werden, muss der Gemeinderat im | Polizeihauptkommissars eingestuft werden, muss der Gemeinderat im |
selben oder in einem separaten Beschluss den Namen, den neuen | selben oder in einem separaten Beschluss den Namen, den neuen |
Dienstgrad und die neue Gehaltstabelle angeben, die der König dem | Dienstgrad und die neue Gehaltstabelle angeben, die der König dem |
Betreffenden zuteilen muss. Dieser Beschluss muss binnen fünf Tagen | Betreffenden zuteilen muss. Dieser Beschluss muss binnen fünf Tagen |
nach der Beschlussfassung zusammen mit den Belegen über die Berechnung | nach der Beschlussfassung zusammen mit den Belegen über die Berechnung |
der neuen Gehaltstabelle per Einschreiben und zur weiteren | der neuen Gehaltstabelle per Einschreiben und zur weiteren |
Veranlassung an die Allgemeine Polizei des Königreichs an die weiter | Veranlassung an die Allgemeine Polizei des Königreichs an die weiter |
oben angegebene Adresse weitergeleitet werden. Sobald alle Gemeinden | oben angegebene Adresse weitergeleitet werden. Sobald alle Gemeinden |
ein und derselben Zone die verlangten Informationen übermittelt haben, | ein und derselben Zone die verlangten Informationen übermittelt haben, |
ergeht ein Königlicher Erlass pro Polizeizone. | ergeht ein Königlicher Erlass pro Polizeizone. |
Ferner muss in den Gemeinderatsbeschlüssen systematisch bestimmt | Ferner muss in den Gemeinderatsbeschlüssen systematisch bestimmt |
werden, dass die neue Gehaltstabelle nicht zur Anwendung kommt, wenn | werden, dass die neue Gehaltstabelle nicht zur Anwendung kommt, wenn |
der Betreffende sein ursprüngliches Statut aufgrund von Artikel 236 | der Betreffende sein ursprüngliches Statut aufgrund von Artikel 236 |
GIP behält oder es in Anwendung von Artikel 41 des Gesetzes vom 2. | GIP behält oder es in Anwendung von Artikel 41 des Gesetzes vom 2. |
April 20011 innerhalb der dreimonatigen Frist, die am 30. Juni 2001 | April 20011 innerhalb der dreimonatigen Frist, die am 30. Juni 2001 |
endet, zurückerhalten will. Wenn der Betreffende sich danach für das | endet, zurückerhalten will. Wenn der Betreffende sich danach für das |
neue Statut entscheidet, wird der Gemeinderat beziehungsweise der | neue Statut entscheidet, wird der Gemeinderat beziehungsweise der |
Polizeirat einen Beschluss fassen müssen, durch den die neue | Polizeirat einen Beschluss fassen müssen, durch den die neue |
Gehaltstabelle auf ihn angewandt wird. | Gehaltstabelle auf ihn angewandt wird. |
Zudem teile ich Ihnen mit, dass nur der Vorsitzende des Polizeirates | Zudem teile ich Ihnen mit, dass nur der Vorsitzende des Polizeirates |
und der Vorsitzende des Polizeikollegiums die von diesen Organen | und der Vorsitzende des Polizeikollegiums die von diesen Organen |
ausgehende Korrespondenz im Sinne von Artikel 29 GIP unterschreiben | ausgehende Korrespondenz im Sinne von Artikel 29 GIP unterschreiben |
dürfen, solange der Korpschef der lokalen Polizei nicht aufgrund des | dürfen, solange der Korpschef der lokalen Polizei nicht aufgrund des |
Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der | Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der |
Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte | Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte |
Stellen der lokalen Polizei bestellt worden ist. | Stellen der lokalen Polizei bestellt worden ist. |
Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
_______ | _______ |
Nota | Nota |
1 Gesetz vom 2. April 2001 zur Abänderung des Gesetzes über das | 1 Gesetz vom 2. April 2001 zur Abänderung des Gesetzes über das |
Polizeiamt, des Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Polizeiamt, des Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und anderer | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und anderer |
Gesetze über die Einrichtung der neuen Polizeistrukturen (Belgisches | Gesetze über die Einrichtung der neuen Polizeistrukturen (Belgisches |
Staatsblatt vom 14. April 2001). | Staatsblatt vom 14. April 2001). |
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