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| Ministeriële omzendbrief houdende de opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative aux missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de la route. - Traduction allemande |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 31 AUGUSTUS 2010. - Ministeriële omzendbrief houdende de opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 31 AOUT 2010. - Circulaire ministérielle relative aux missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de la route. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| de Minister van Binnenlandse Zaken van 31 augustus 2010 houdende de | circulaire du Ministre de l'Intérieur du 31 août 2010 relative aux |
| opdrachten en het prioritair actieterrein van de federale wegpolitie | missions et au terrain d'action prioritaire de la police fédérale de |
| (Belgisch Staatsblad van 28 oktober 2010). | la route (Moniteur belge du 28 octobre 2010). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 31. AUGUST 2010 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufträge und | 31. AUGUST 2010 - Ministerielles Rundschreiben über die Aufträge und |
| das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei | das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei |
| 1. Allgemeiner Rahmen | 1. Allgemeiner Rahmen |
| (1) Aufgrund des Umfangs der von der föderalen Strassenpolizei | (1) Aufgrund des Umfangs der von der föderalen Strassenpolizei |
| ausgeführten Aufträge, die sich weder auf Autobahnen im Sinne des | ausgeführten Aufträge, die sich weder auf Autobahnen im Sinne des |
| Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 noch auf die Ausübung der | Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 noch auf die Ausübung der |
| üblichen Aufträge im Rahmen der Strassenverkehrspolizei beschränken, | üblichen Aufträge im Rahmen der Strassenverkehrspolizei beschränken, |
| hat der Gesetzgeber für diese Direktion der föderalen Polizei keinen | hat der Gesetzgeber für diese Direktion der föderalen Polizei keinen |
| genauen Referenzrahmen abgesteckt, wie er sehr wohl für andere Dienste | genauen Referenzrahmen abgesteckt, wie er sehr wohl für andere Dienste |
| und Direktionen der föderalen Polizei (Schifffahrtspolizei, | und Direktionen der föderalen Polizei (Schifffahrtspolizei, |
| Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei...) im Gesetz über das | Eisenbahnpolizei oder Luftfahrtpolizei...) im Gesetz über das |
| Polizeiamt besteht. | Polizeiamt besteht. |
| (2) Allerdings steht fest, dass ein Rahmen mit einer klaren Definition | (2) Allerdings steht fest, dass ein Rahmen mit einer klaren Definition |
| der Zusammenarbeit zwischen der lokalen Polizei und der föderalen | der Zusammenarbeit zwischen der lokalen Polizei und der föderalen |
| Strassenpolizei unerlässlich ist. Idealerweise sollte daher präzisiert | Strassenpolizei unerlässlich ist. Idealerweise sollte daher präzisiert |
| und erläutert werden, welches das Tätigkeitsgebiet der föderalen | und erläutert werden, welches das Tätigkeitsgebiet der föderalen |
| Strassenpolizei ist, welches ihre ureigenen Aufträge sind, welches | Strassenpolizei ist, welches ihre ureigenen Aufträge sind, welches |
| ihre Rolle im Rahmen der integrierten Arbeitsweise ist und welches | ihre Rolle im Rahmen der integrierten Arbeitsweise ist und welches |
| ihre Unterstützung der polizeilichen und nichtpolizeilichen Partner | ihre Unterstützung der polizeilichen und nichtpolizeilichen Partner |
| ist. So kann eine optimale integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste | ist. So kann eine optimale integrierte Arbeitsweise der Polizeidienste |
| gewährleistet werden, wie sie bei der Abfassung des Gesetzes über den | gewährleistet werden, wie sie bei der Abfassung des Gesetzes über den |
| auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst bezweckt | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst bezweckt |
| worden ist. | worden ist. |
| (3) Im Bericht über "10 Jahre Polizeireform" verdeutlicht der föderale | (3) Im Bericht über "10 Jahre Polizeireform" verdeutlicht der föderale |
| Polizeirat Folgendes: "Seit mehreren Jahren wird an einem Entwurf | Polizeirat Folgendes: "Seit mehreren Jahren wird an einem Entwurf |
| eines Rundschreibens gearbeitet, um die Aufträge und das | eines Rundschreibens gearbeitet, um die Aufträge und das |
| Zuständigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei auf eine formale | Zuständigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei auf eine formale |
| Grundlage zu stellen. Damit dem Minister des Innern also ein neuer | Grundlage zu stellen. Damit dem Minister des Innern also ein neuer |
| Entwurf vorgelegt werden kann, müssen dringend Schritte unternommen | Entwurf vorgelegt werden kann, müssen dringend Schritte unternommen |
| werden. Bei der Ausarbeitung des neuen Entwurfs müssen folgende | werden. Bei der Ausarbeitung des neuen Entwurfs müssen folgende |
| Aspekte berücksichtigt werden: | Aspekte berücksichtigt werden: |
| 1. für die Aufträge (zugunsten der Polizeibehörden und anderer lokaler | 1. für die Aufträge (zugunsten der Polizeibehörden und anderer lokaler |
| und föderaler Polizeieinheiten): | und föderaler Polizeieinheiten): |
| - Als Einheit der föderalen Polizei muss die Strassenpolizei (DAH) | - Als Einheit der föderalen Polizei muss die Strassenpolizei (DAH) |
| sowohl spezialisierte und überlokale Polizeiaufträge ausführen als | sowohl spezialisierte und überlokale Polizeiaufträge ausführen als |
| auch die Polizeibehörden und anderen Polizeieinheiten (lokale und | auch die Polizeibehörden und anderen Polizeieinheiten (lokale und |
| föderale Polizei) unterstützen. | föderale Polizei) unterstützen. |
| - Die DAH muss alle Grundfunktionen auf ihrem Zuständigkeitsgebiet | - Die DAH muss alle Grundfunktionen auf ihrem Zuständigkeitsgebiet |
| gewährleisten. | gewährleisten. |
| - Manche nichtpolizeiliche Aufträge (...) sollten von anderen Partnern | - Manche nichtpolizeiliche Aufträge (...) sollten von anderen Partnern |
| übernommen werden, damit Einsatzkapazität zurückgewonnen wird, | übernommen werden, damit Einsatzkapazität zurückgewonnen wird, |
| 2. für das Zuständigkeitsgebiet: Die DAH deckt alle Autobahnen und | 2. für das Zuständigkeitsgebiet: Die DAH deckt alle Autobahnen und |
| Strassen mit ähnlichen Merkmalen ab. Diesem Zuständigkeitsgebiet | Strassen mit ähnlichen Merkmalen ab. Diesem Zuständigkeitsgebiet |
| können auf Antrag der Polizeizonen eventuell weitere Strassen | können auf Antrag der Polizeizonen eventuell weitere Strassen |
| beigefügt werden." | beigefügt werden." |
| (4) Ein Strategieseminar und eine Debatte über Kernaufgaben, die | (4) Ein Strategieseminar und eine Debatte über Kernaufgaben, die |
| jeweils innerhalb der Generaldirektion der Verwaltungspolizei und in | jeweils innerhalb der Generaldirektion der Verwaltungspolizei und in |
| der föderalen Polizei insgesamt organisiert worden sind, haben | der föderalen Polizei insgesamt organisiert worden sind, haben |
| ergeben, dass es erforderlich ist, für alle Einheiten der | ergeben, dass es erforderlich ist, für alle Einheiten der |
| Generaldirektion der Verwaltungspolizei über eine klar umrissene | Generaldirektion der Verwaltungspolizei über eine klar umrissene |
| Aufgabenbeschreibung zu verfügen. Damit ein korrekter und hochwertiger | Aufgabenbeschreibung zu verfügen. Damit ein korrekter und hochwertiger |
| Dienst geleistet werden kann, gilt dies innerhalb wie ausserhalb der | Dienst geleistet werden kann, gilt dies innerhalb wie ausserhalb der |
| Polizei. | Polizei. |
| (5) Vor der Polizeireform waren es die provinzialen Verkehrseinheiten | (5) Vor der Polizeireform waren es die provinzialen Verkehrseinheiten |
| (PVE) der Gendarmerie, die die Polizeiaufgaben auf den Autobahnen und | (PVE) der Gendarmerie, die die Polizeiaufgaben auf den Autobahnen und |
| einigen ähnlich gearteten Abschnitten des Strassennetzes ausführten. | einigen ähnlich gearteten Abschnitten des Strassennetzes ausführten. |
| Um dieses Gebiet nicht unüberwacht zu lassen, war es logisch, dass die | Um dieses Gebiet nicht unüberwacht zu lassen, war es logisch, dass die |
| föderale Polizei, d.h. die Generaldirektion der föderalen | föderale Polizei, d.h. die Generaldirektion der föderalen |
| Strassenpolizei, im Januar 2001 diesen Auftrag übernommen hat. | Strassenpolizei, im Januar 2001 diesen Auftrag übernommen hat. |
| (6) Zwecks Ausarbeitung des vorliegenden Rundschreibens haben | (6) Zwecks Ausarbeitung des vorliegenden Rundschreibens haben |
| innerhalb wie ausserhalb der föderalen Polizei | innerhalb wie ausserhalb der föderalen Polizei |
| Konzertierungsversammlungen und Beratungen stattgefunden, insbesondere | Konzertierungsversammlungen und Beratungen stattgefunden, insbesondere |
| mit den Provinzgouverneuren, den Gerichtsbehörden, den | mit den Provinzgouverneuren, den Gerichtsbehörden, den |
| Direktoren-Koordinatoren (Dirco) als Eckpfeiler der integrierten | Direktoren-Koordinatoren (Dirco) als Eckpfeiler der integrierten |
| Arbeitsweise, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, ... | Arbeitsweise, dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei, ... |
| 2. Einige Begriffsbestimmungen | 2. Einige Begriffsbestimmungen |
| (1) Autobahn | (1) Autobahn |
| Öffentliche Strasse, deren Beginn oder Zufahrt durch das | Öffentliche Strasse, deren Beginn oder Zufahrt durch das |
| Verkehrsschild F5 und deren Ende durch das Verkehrsschild F7 angezeigt | Verkehrsschild F5 und deren Ende durch das Verkehrsschild F7 angezeigt |
| ist, wie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der | ist, wie im Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der |
| allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der | allgemeinen Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der |
| öffentlichen Strasse vorgesehen. | öffentlichen Strasse vorgesehen. |
| (2) Gleichgestellte Strassen | (2) Gleichgestellte Strassen |
| Öffentliche Strassen, die mit Autobahnen gleichgestellt werden können, | Öffentliche Strassen, die mit Autobahnen gleichgestellt werden können, |
| weil sie normalerweise meist folgende Merkmale aufweisen: | weil sie normalerweise meist folgende Merkmale aufweisen: |
| - Vorhandensein von mindestens zwei separaten und voneinander | - Vorhandensein von mindestens zwei separaten und voneinander |
| unabhängigen Richtungsfahrbahnen, | unabhängigen Richtungsfahrbahnen, |
| - im Allgemeinen keine Siedlungen entlang dieser Strassen, | - im Allgemeinen keine Siedlungen entlang dieser Strassen, |
| - erreichbar über speziell angelegte Zufahrtsstrassen, | - erreichbar über speziell angelegte Zufahrtsstrassen, |
| - keine niveaugleichen Kreuzungen. | - keine niveaugleichen Kreuzungen. |
| (3) Kraftfahrstrasse: | (3) Kraftfahrstrasse: |
| Öffentliche Strasse, deren Beginn durch das Verkehrsschild F9 und | Öffentliche Strasse, deren Beginn durch das Verkehrsschild F9 und |
| deren Ende durch das Verkehrsschild F11 angezeigt ist, wie im | deren Ende durch das Verkehrsschild F11 angezeigt ist, wie im |
| Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen | Königlichen Erlass vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen |
| Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der öffentlichen | Ordnung über den Strassenverkehr und die Benutzung der öffentlichen |
| Strasse vorgesehen. | Strasse vorgesehen. |
| (4) Vorrangiges Tätigkeitsgebiet: | (4) Vorrangiges Tätigkeitsgebiet: |
| Geografisches Gebiet, das sich zusammensetzt aus: | Geografisches Gebiet, das sich zusammensetzt aus: |
| - den Autobahnen und den in Punkt (2) definierten Strassen | - den Autobahnen und den in Punkt (2) definierten Strassen |
| - sowie den öffentlichen Strassen oder Teilen öffentlicher Strassen, | - sowie den öffentlichen Strassen oder Teilen öffentlicher Strassen, |
| die der föderalen Strassenpolizei durch Vereinbarung zugewiesen sind, | die der föderalen Strassenpolizei durch Vereinbarung zugewiesen sind, |
| auf dem die föderale Strassenpolizei alle Polizeifunktionen vorrangig | auf dem die föderale Strassenpolizei alle Polizeifunktionen vorrangig |
| ausübt. | ausübt. |
| 3. Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen | 3. Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen |
| Nachstehend finden Sie die verschiedenen Gesetzes- und | Nachstehend finden Sie die verschiedenen Gesetzes- und |
| Verordnungstexte, die bei der Ausarbeitung des vorliegenden | Verordnungstexte, die bei der Ausarbeitung des vorliegenden |
| Rundschreibens als Grundlage gedient haben und die teilweise eine | Rundschreibens als Grundlage gedient haben und die teilweise eine |
| Erklärung dafür liefern, weshalb Autobahnen und gleichgestellte | Erklärung dafür liefern, weshalb Autobahnen und gleichgestellte |
| Strassen als vorrangiges Tätigkeitsgebiet der föderalen | Strassen als vorrangiges Tätigkeitsgebiet der föderalen |
| Strassenpolizei anerkannt sind. | Strassenpolizei anerkannt sind. |
| (1) Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | (1) Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines |
| auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. |
| (2) Das Gesetz über das Polizeiamt (GPA) und insbesondere Artikel 16. | (2) Das Gesetz über das Polizeiamt (GPA) und insbesondere Artikel 16. |
| (3) Das Gesetz vom 6. Dezember 2005 über die Erstellung und | (3) Das Gesetz vom 6. Dezember 2005 über die Erstellung und |
| Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit. | Finanzierung von Aktionsplänen in Sachen Verkehrssicherheit. |
| (4) Das Gesetz vom 12. Juli 1956 zur Festlegung des Autobahnstatuts. | (4) Das Gesetz vom 12. Juli 1956 zur Festlegung des Autobahnstatuts. |
| (5) Der Königliche Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der | (5) Der Königliche Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der |
| Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf | Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf |
| die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestleistungen zugunsten der | die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestleistungen zugunsten der |
| Bevölkerung (abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 16. Oktober | Bevölkerung (abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 16. Oktober |
| 2009, insbesondere Artikel 7bis). | 2009, insbesondere Artikel 7bis). |
| (6) Der Königliche Erlass vom 14. November 2006 über die Organisation | (6) Der Königliche Erlass vom 14. November 2006 über die Organisation |
| und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei, insbesondere Artikel | und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei, insbesondere Artikel |
| 13. | 13. |
| (7) Das Ministerielle Rundschreiben vom 18. Juli 2002 über die | (7) Das Ministerielle Rundschreiben vom 18. Juli 2002 über die |
| Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen Ordnung | Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen Ordnung |
| zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. | zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. |
| 4. Ein Grundprinzip: Stärkung der Konzertierung | 4. Ein Grundprinzip: Stärkung der Konzertierung |
| Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich die operative Zusammenarbeit | Mit vorliegendem Rundschreiben möchte ich die operative Zusammenarbeit |
| zwischen der lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei stärken | zwischen der lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei stärken |
| und den Dirco in diesem Rahmen seiner Rolle in vollem Umfang gerecht | und den Dirco in diesem Rahmen seiner Rolle in vollem Umfang gerecht |
| werden lassen. Es ist daher von grösster Bedeutung, dass die föderale | werden lassen. Es ist daher von grösster Bedeutung, dass die föderale |
| Strassenpolizei, insofern daraus ein Mehrwert entsteht, an den | Strassenpolizei, insofern daraus ein Mehrwert entsteht, an den |
| verschiedenen Konzertierungsorganen, die infolge der Einrichtung der | verschiedenen Konzertierungsorganen, die infolge der Einrichtung der |
| auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei entstanden sind, | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei entstanden sind, |
| und an jedem anderen Beratungsforum, das zur Verbesserung der | und an jedem anderen Beratungsforum, das zur Verbesserung der |
| integrierten Arbeitsweise eingerichtet würde, teilnimmt. | integrierten Arbeitsweise eingerichtet würde, teilnimmt. |
| 5. Aufträge | 5. Aufträge |
| 5.1 Allgemeiner Rahmen | 5.1 Allgemeiner Rahmen |
| Aufgrund von Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | Aufgrund von Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
| Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes "gewährleistet die föderale Polizei auf dem gesamten | Polizeidienstes "gewährleistet die föderale Polizei auf dem gesamten |
| Staatsgebiet unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und | Staatsgebiet unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und |
| der Subsidiarität die spezialisierten und überlokalen verwaltungs- und | der Subsidiarität die spezialisierten und überlokalen verwaltungs- und |
| gerichtspolizeilichen Aufträge sowie Aufträge zur Unterstützung der | gerichtspolizeilichen Aufträge sowie Aufträge zur Unterstützung der |
| lokalen Polizeidienste und der Polizeibehörden". | lokalen Polizeidienste und der Polizeibehörden". |
| Dieser Artikel findet uneingeschränkt Anwendung auf die föderale | Dieser Artikel findet uneingeschränkt Anwendung auf die föderale |
| Strassenpolizei. | Strassenpolizei. |
| (1) Als Einheit vor Ort der Generaldirektion der Verwaltungspolizei | (1) Als Einheit vor Ort der Generaldirektion der Verwaltungspolizei |
| übernimmt die föderale Strassenpolizei auf ihrem vorrangigen | übernimmt die föderale Strassenpolizei auf ihrem vorrangigen |
| Tätigkeitsgebiet alle Polizeifunktionen. Insbesondere ermöglicht dies, | Tätigkeitsgebiet alle Polizeifunktionen. Insbesondere ermöglicht dies, |
| wie bereits erwähnt, auf dem gesamten betroffenen Staatsgebiet | wie bereits erwähnt, auf dem gesamten betroffenen Staatsgebiet |
| gleichwertige Mindestdienstleistungen zugunsten der Bürger. Dies | gleichwertige Mindestdienstleistungen zugunsten der Bürger. Dies |
| geschieht im Sinne der sieben Grundfunktionen, die jede Polizeizone | geschieht im Sinne der sieben Grundfunktionen, die jede Polizeizone |
| der lokalen Polizei ausführen muss. Die Art und Weise, wie die | der lokalen Polizei ausführen muss. Die Art und Weise, wie die |
| föderale Strassenpolizei diese Grundfunktionen ausführt, wird | föderale Strassenpolizei diese Grundfunktionen ausführt, wird |
| einerseits Gegenstand einer internen Richtlinie dieser Direktion sein | einerseits Gegenstand einer internen Richtlinie dieser Direktion sein |
| und andererseits sich auch aus der vom Dirco koordinierten | und andererseits sich auch aus der vom Dirco koordinierten |
| Konzertierung mit der lokalen Polizei ergeben. In diesem Rahmen werden | Konzertierung mit der lokalen Polizei ergeben. In diesem Rahmen werden |
| Partnerschaften zwischen den Diensten der lokalen und/oder föderalen | Partnerschaften zwischen den Diensten der lokalen und/oder föderalen |
| Polizei natürlich stets möglich und sogar erwünscht sein. | Polizei natürlich stets möglich und sogar erwünscht sein. |
| (2) Darüber hinaus muss die föderale Strassenpolizei als Dienst der | (2) Darüber hinaus muss die föderale Strassenpolizei als Dienst der |
| föderalen Polizei auf dem gesamten Staatsgebiet folgende Aufträge | föderalen Polizei auf dem gesamten Staatsgebiet folgende Aufträge |
| unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und der | unter Berücksichtigung der Prinzipien der Spezialität und der |
| Subsidiarität erfüllen: | Subsidiarität erfüllen: |
| * die spezialisierten und überlokalen Aufträge der Verwaltungs- und | * die spezialisierten und überlokalen Aufträge der Verwaltungs- und |
| Gerichtspolizei | Gerichtspolizei |
| * sowie Unterstützungsaufträge zugunsten der lokalen Polizeikorps und | * sowie Unterstützungsaufträge zugunsten der lokalen Polizeikorps und |
| der Polizeibehörden. | der Polizeibehörden. |
| (3) Um Unsicherheitsphänomene im Strassenverkehr und auf gerichtlicher | (3) Um Unsicherheitsphänomene im Strassenverkehr und auf gerichtlicher |
| Ebene wirksam bekämpfen zu können, muss die föderale Strassenpolizei | Ebene wirksam bekämpfen zu können, muss die föderale Strassenpolizei |
| auf integrierte Weise mit sowohl den anderen polizeilichen Partnern | auf integrierte Weise mit sowohl den anderen polizeilichen Partnern |
| als auch den nichtpolizeilichen Partnern zusammenarbeiten. | als auch den nichtpolizeilichen Partnern zusammenarbeiten. |
| (4) Im Hinblick auf die Gewährleistung einer integrierten Arbeitsweise | (4) Im Hinblick auf die Gewährleistung einer integrierten Arbeitsweise |
| muss sie sich zudem an den verschiedenen Polizeieinsatzplänen (PEP) | muss sie sich zudem an den verschiedenen Polizeieinsatzplänen (PEP) |
| beteiligen, die im Allgemeinen von den Dircos in Absprache mit den | beteiligen, die im Allgemeinen von den Dircos in Absprache mit den |
| Korpschefs und den Dienstleitern der Einheiten der föderalen Polizei | Korpschefs und den Dienstleitern der Einheiten der föderalen Polizei |
| erstellt werden. Diese PEP werden auf Provinz- oder Bezirksebene | erstellt werden. Diese PEP werden auf Provinz- oder Bezirksebene |
| organisiert, damit bestimmte unerwartete Ereignisse auf Autobahnen und | organisiert, damit bestimmte unerwartete Ereignisse auf Autobahnen und |
| gleichgestellten Strassen oder abseits davon bewältigt werden können. | gleichgestellten Strassen oder abseits davon bewältigt werden können. |
| Auch hier wird dies unter Berücksichtigung der Kompetenzen und | Auch hier wird dies unter Berücksichtigung der Kompetenzen und |
| Spezifitätender Personalmitglieder der föderalen Strassenpolizei | Spezifitätender Personalmitglieder der föderalen Strassenpolizei |
| geschehen. | geschehen. |
| (5) Bei der Ausführung dieser verschiedenen Aufträge achtet die | (5) Bei der Ausführung dieser verschiedenen Aufträge achtet die |
| föderale Strassenpolizei besonders darauf, dass sie gemäss der | föderale Strassenpolizei besonders darauf, dass sie gemäss der |
| Philosophie einer exzellenten Polizeiarbeit und ihrer Komponenten - | Philosophie einer exzellenten Polizeiarbeit und ihrer Komponenten - |
| gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, informationsgesteuerte | gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, informationsgesteuerte |
| Polizeiarbeit und optimale Verwaltung - vorgeht. | Polizeiarbeit und optimale Verwaltung - vorgeht. |
| 5.2 Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet | 5.2 Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet |
| 5.2.1 Allgemeine Grundsätze | 5.2.1 Allgemeine Grundsätze |
| Die Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet | Die Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet |
| kann als Sonderauftrag (insbesondere aufgrund der für den dortigen | kann als Sonderauftrag (insbesondere aufgrund der für den dortigen |
| Einsatz nötigen Ausrüstung und der anzuwendenden spezifischen | Einsatz nötigen Ausrüstung und der anzuwendenden spezifischen |
| Einsatzmethoden) und überlokaler Auftrag (ein Autobahnabschnitt von | Einsatzmethoden) und überlokaler Auftrag (ein Autobahnabschnitt von |
| einigen Kilometern kann sich ohne Weiteres über mehrere Polizeizonen | einigen Kilometern kann sich ohne Weiteres über mehrere Polizeizonen |
| erstrecken) verstanden werden. | erstrecken) verstanden werden. |
| Im nationalen Sicherheitsplan wird der Verkehrssicherheit grosse | Im nationalen Sicherheitsplan wird der Verkehrssicherheit grosse |
| Beachtung geschenkt. Autobahnen und gleichgestellte Strassen haben | Beachtung geschenkt. Autobahnen und gleichgestellte Strassen haben |
| eine zentrale Stellung im Bestreben der Regierung, die Zahl der Toten | eine zentrale Stellung im Bestreben der Regierung, die Zahl der Toten |
| und Schwerverletzten auf den Strassen zu verringern. Daher ist es | und Schwerverletzten auf den Strassen zu verringern. Daher ist es |
| wichtig, dort einheitlich vorgehen zu können. | wichtig, dort einheitlich vorgehen zu können. |
| Zudem stellen wir fest, dass Autobahnen oder andere internationale | Zudem stellen wir fest, dass Autobahnen oder andere internationale |
| Verkehrsachsen allgemein auch von kriminellen Organisationen oder | Verkehrsachsen allgemein auch von kriminellen Organisationen oder |
| einfach von Kleinkriminellen benutzt werden. Dies kann der Fall sein, | einfach von Kleinkriminellen benutzt werden. Dies kann der Fall sein, |
| um dort Straftaten zu begehen (Ladungsdiebstahl, Menschenhandel oder | um dort Straftaten zu begehen (Ladungsdiebstahl, Menschenhandel oder |
| -schmuggel ab Autobahnparkplätzen, ...) oder um sich zwischen den | -schmuggel ab Autobahnparkplätzen, ...) oder um sich zwischen den |
| verschiedenen Orten, an denen ihre kriminellen Aktivitäten stattfinden | verschiedenen Orten, an denen ihre kriminellen Aktivitäten stattfinden |
| (illegaler Handel mit Drogen, Waffen, Abfall, ...), fortzubewegen. | (illegaler Handel mit Drogen, Waffen, Abfall, ...), fortzubewegen. |
| Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und im Hinblick auf die | Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und im Hinblick auf die |
| Förderung einer kohärenten Politik für das gesamte Autobahnnetz im | Förderung einer kohärenten Politik für das gesamte Autobahnnetz im |
| weitesten Sinne beschliesse ich, die Autobahnen, ihre Nebenanlagen und | weitesten Sinne beschliesse ich, die Autobahnen, ihre Nebenanlagen und |
| andere gleichgestellte Strassen (deren Liste Sie in der Anlage finden) | andere gleichgestellte Strassen (deren Liste Sie in der Anlage finden) |
| der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges Tätigkeitsgebiet | der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges Tätigkeitsgebiet |
| zuzuweisen. Dies bedeutet also, dass dort die föderale Strassenpolizei | zuzuweisen. Dies bedeutet also, dass dort die föderale Strassenpolizei |
| vorrangig die sieben Grundfunktionen entweder direkt oder indirekt | vorrangig die sieben Grundfunktionen entweder direkt oder indirekt |
| über bestimmte Partnerschaften ausübt. | über bestimmte Partnerschaften ausübt. |
| Der in vorliegendem Rundschreiben eingenommene Standpunkt entspringt | Der in vorliegendem Rundschreiben eingenommene Standpunkt entspringt |
| dem Willen, die Umsetzung, die Ausführung und die kohärente und | dem Willen, die Umsetzung, die Ausführung und die kohärente und |
| einheitliche Befolgung der Regierungspolitik - ob auf Ebene des | einheitliche Befolgung der Regierungspolitik - ob auf Ebene des |
| Strassenverkehrs oder auf gerichtlicher Ebene - auf dem spezifischen | Strassenverkehrs oder auf gerichtlicher Ebene - auf dem spezifischen |
| Gebiet der Autobahnen und gleichgestellten Strassen zu verbessern. | Gebiet der Autobahnen und gleichgestellten Strassen zu verbessern. |
| Ich muss allerdings sofort klarstellen, dass die Zuweisung eines | Ich muss allerdings sofort klarstellen, dass die Zuweisung eines |
| vorrangigen Tätigkeitsgebiets an die föderale Strassenpolizei eine | vorrangigen Tätigkeitsgebiets an die föderale Strassenpolizei eine |
| Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei natürlich nicht ausschliesst. | Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei natürlich nicht ausschliesst. |
| Ich brauche nicht zu wiederholen, wie viel mir am Prinzip der | Ich brauche nicht zu wiederholen, wie viel mir am Prinzip der |
| Integration der zwei Ebenen der integrierten Polizei liegt. Diese | Integration der zwei Ebenen der integrierten Polizei liegt. Diese |
| integrierte Arbeitsweise erfolgt insbesondere über die Zusammenarbeit | integrierte Arbeitsweise erfolgt insbesondere über die Zusammenarbeit |
| dieser beiden Ebenen am Einsatzort, wobei diese Zusammenarbeit | dieser beiden Ebenen am Einsatzort, wobei diese Zusammenarbeit |
| natürlich noch durch besondere Vereinbarungen auf möglichst | natürlich noch durch besondere Vereinbarungen auf möglichst |
| bürgernaher Ebene konkrete Form annehmen kann. | bürgernaher Ebene konkrete Form annehmen kann. |
| Der gleichzeitige, gemeinsame oder parallele Einsatz verschiedener | Der gleichzeitige, gemeinsame oder parallele Einsatz verschiedener |
| Polizeidienste ist im ausgedehnten Anwendungsbereich von Verwaltungs- | Polizeidienste ist im ausgedehnten Anwendungsbereich von Verwaltungs- |
| und Gerichtspolizei keineswegs aussergewöhnlich. Die praktischen | und Gerichtspolizei keineswegs aussergewöhnlich. Die praktischen |
| Schwierigkeiten und Probleme, die diese Situation hervorrufen kann, | Schwierigkeiten und Probleme, die diese Situation hervorrufen kann, |
| sowie die absolute Notwendigkeit, die spezifischen Möglichkeiten jedes | sowie die absolute Notwendigkeit, die spezifischen Möglichkeiten jedes |
| Dienstes bestmöglich zu nutzen, erfordern die Festlegung von | Dienstes bestmöglich zu nutzen, erfordern die Festlegung von |
| Leitlinien für eine Koordination der Aktionen der lokalen Polizeikorps | Leitlinien für eine Koordination der Aktionen der lokalen Polizeikorps |
| und der föderalen Strassenpolizei. Die Konzertierung zwischen den | und der föderalen Strassenpolizei. Die Konzertierung zwischen den |
| verschiedenen betroffenen Parteien sollte dort, wo es möglich ist, als | verschiedenen betroffenen Parteien sollte dort, wo es möglich ist, als |
| eine der Grundlagen und als Motor für die Koordination zwischen | eine der Grundlagen und als Motor für die Koordination zwischen |
| Polizeidiensten dienen. | Polizeidiensten dienen. |
| In diesem Rahmen ist die Rolle des Dirco von wesentlicher Bedeutung. | In diesem Rahmen ist die Rolle des Dirco von wesentlicher Bedeutung. |
| Darüber hinaus obliegt es den Provinzgouverneuren und den | Darüber hinaus obliegt es den Provinzgouverneuren und den |
| Gerichtsbehörden (insbesondere dem Prokurator des Königs), diese | Gerichtsbehörden (insbesondere dem Prokurator des Königs), diese |
| Konzertierungen sowohl in verwaltungspolizeilichen als auch in | Konzertierungen sowohl in verwaltungspolizeilichen als auch in |
| gerichtspolizeilichen Angelegenheiten zu fördern. Ihr deutliches und | gerichtspolizeilichen Angelegenheiten zu fördern. Ihr deutliches und |
| konsequentes Handeln wird zur Verwirklichung der in vorliegendem | konsequentes Handeln wird zur Verwirklichung der in vorliegendem |
| Rundschreiben festgelegten Grundsätze beitragen. | Rundschreiben festgelegten Grundsätze beitragen. |
| In jeder Provinz und im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt wird | In jeder Provinz und im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt wird |
| regelmässig eine gemeinsame Konzertierung zwischen dem | regelmässig eine gemeinsame Konzertierung zwischen dem |
| Provinzgouverneur, dem Dienstleiter der WPR und dem für die | Provinzgouverneur, dem Dienstleiter der WPR und dem für die |
| betreffende Provinz zuständigen Dirco organisiert. Diese Konzertierung | betreffende Provinz zuständigen Dirco organisiert. Diese Konzertierung |
| ermöglicht insbesondere, die in einigen Akten in Sachen vereinbarte | ermöglicht insbesondere, die in einigen Akten in Sachen vereinbarte |
| Kontrolle des öffentlichen Raums zu verfolgende Strategie festzulegen | Kontrolle des öffentlichen Raums zu verfolgende Strategie festzulegen |
| und sich über Prioritäten, die im Rahmen der Aktionspläne in Sachen | und sich über Prioritäten, die im Rahmen der Aktionspläne in Sachen |
| Verkehrssicherheit festzuhalten sind, zu einigen, ... | Verkehrssicherheit festzuhalten sind, zu einigen, ... |
| Schliesslich sei bemerkt, dass bestimmte Ausnahmen zu den allgemeinen | Schliesslich sei bemerkt, dass bestimmte Ausnahmen zu den allgemeinen |
| Grundsätzen, die vorstehend beschrieben sind, jederzeit auf lokaler | Grundsätzen, die vorstehend beschrieben sind, jederzeit auf lokaler |
| Ebene im Rahmen eines zonalen Sicherheitsrats ausgehandelt werden | Ebene im Rahmen eines zonalen Sicherheitsrats ausgehandelt werden |
| können oder im Rahmen der provinzialen Sicherheitskonzertierung | können oder im Rahmen der provinzialen Sicherheitskonzertierung |
| vorgestellt werden können. Dabei müssen diese Ausnahmen aber | vorgestellt werden können. Dabei müssen diese Ausnahmen aber |
| ordnungsgemäss mit Gründen versehen werden. Auf diese Weise können | ordnungsgemäss mit Gründen versehen werden. Auf diese Weise können |
| dann bestimmte Strassen, die nicht als Autobahnen oder gleichgestellte | dann bestimmte Strassen, die nicht als Autobahnen oder gleichgestellte |
| Strassen gelten, auf Antrag einer Behörde, eines Dienstes der lokalen | Strassen gelten, auf Antrag einer Behörde, eines Dienstes der lokalen |
| Polizei oder der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges | Polizei oder der föderalen Strassenpolizei als vorrangiges |
| Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei aufgenommen werden. | Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei aufgenommen werden. |
| Jede Änderung des vorrangigen Tätigkeitsgebiets der föderalen | Jede Änderung des vorrangigen Tätigkeitsgebiets der föderalen |
| Strassenpolizei muss Gegenstand besonderer Vereinbarungen zwischen der | Strassenpolizei muss Gegenstand besonderer Vereinbarungen zwischen der |
| lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei sein. Konkret | lokalen Polizei und der föderalen Strassenpolizei sein. Konkret |
| übermittelt in diesem Fall ein Korpschef der lokalen Polizei oder der | übermittelt in diesem Fall ein Korpschef der lokalen Polizei oder der |
| Direktor der föderalen Strassenpolizei einen mit Gründen versehenen | Direktor der föderalen Strassenpolizei einen mit Gründen versehenen |
| Antrag an den territorial zuständigen Dirco. Dieser ergreift dann die | Antrag an den territorial zuständigen Dirco. Dieser ergreift dann die |
| Initiative, um die nötigen Konzertierungen zu organisieren. | Initiative, um die nötigen Konzertierungen zu organisieren. |
| 5.2.2 Ausübung der Polizeifunktionen | 5.2.2 Ausübung der Polizeifunktionen |
| Zunächst sei daran erinnert, dass die Ausführung der Polizeifunktionen | Zunächst sei daran erinnert, dass die Ausführung der Polizeifunktionen |
| durch die föderale Strassenpolizei Teil der integralen und | durch die föderale Strassenpolizei Teil der integralen und |
| integrierten Bewältigung der Sicherheitsphänomene ist. Diese Phänomene | integrierten Bewältigung der Sicherheitsphänomene ist. Diese Phänomene |
| können im Rahmen der gewöhnlichen Arbeitsweise und im Rahmen einer | können im Rahmen der gewöhnlichen Arbeitsweise und im Rahmen einer |
| projektbezogenen Vorgehensweise angegangen werden. | projektbezogenen Vorgehensweise angegangen werden. |
| Nachstehend erläutern wir im Einzelnen die Art und Weise, wie die | Nachstehend erläutern wir im Einzelnen die Art und Weise, wie die |
| föderale Strassenpolizei die sieben Grundfunktionen erfüllen muss. | föderale Strassenpolizei die sieben Grundfunktionen erfüllen muss. |
| (1) Empfang | (1) Empfang |
| Es muss dafür gesorgt werden, dass ein Bürger eine sofortige Antwort | Es muss dafür gesorgt werden, dass ein Bürger eine sofortige Antwort |
| erhält, wenn er die Polizei anruft. | erhält, wenn er die Polizei anruft. |
| Daher wird in jedem Verkehrsposten der persönliche Empfang zumindest | Daher wird in jedem Verkehrsposten der persönliche Empfang zumindest |
| an allen Werktagen während den Bürozeiten, genauer gesagt zwischen 8 | an allen Werktagen während den Bürozeiten, genauer gesagt zwischen 8 |
| und 17 Uhr, gewährleistet. | und 17 Uhr, gewährleistet. |
| Personen, die ausserhalb dieser Stunden in gleich welchem | Personen, die ausserhalb dieser Stunden in gleich welchem |
| Verkehrsposten persönlich vorstellig werden, müssen mittels einer | Verkehrsposten persönlich vorstellig werden, müssen mittels einer |
| technischen Vorrichtung (zum Beispiel eines Anrufknopfs) die | technischen Vorrichtung (zum Beispiel eines Anrufknopfs) die |
| Möglichkeit haben, mit einem Polizeibeamten in Kontakt zu treten. Dies | Möglichkeit haben, mit einem Polizeibeamten in Kontakt zu treten. Dies |
| kann auf integrierte Art und Weise (Verweisung an das KIZ oder an die | kann auf integrierte Art und Weise (Verweisung an das KIZ oder an die |
| vor Ort, wo der Posten sich befindet, zuständige Polizeizone, ...) | vor Ort, wo der Posten sich befindet, zuständige Polizeizone, ...) |
| organisiert werden, sofern die nötigen Absprachen hierfür getroffen | organisiert werden, sofern die nötigen Absprachen hierfür getroffen |
| worden sind. | worden sind. |
| In Kombination mit einem rund um die Uhr verfügbaren Einsatzdienst ist | In Kombination mit einem rund um die Uhr verfügbaren Einsatzdienst ist |
| die föderale Strassenpolizei sozusagen ständig erreichbar. | die föderale Strassenpolizei sozusagen ständig erreichbar. |
| (2) Einsatz | (2) Einsatz |
| Die durchgehende Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeidienste | Die durchgehende Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Polizeidienste |
| nimmt vor allem durch die Funktion Einsatz Gestalt an. | nimmt vor allem durch die Funktion Einsatz Gestalt an. |
| Diese Funktion muss in permanenter Weise innerhalb der föderalen | Diese Funktion muss in permanenter Weise innerhalb der föderalen |
| Strassenpolizei organisiert werden, unter Berücksichtigung einerseits | Strassenpolizei organisiert werden, unter Berücksichtigung einerseits |
| der Anzahl und der Art (Ernst und Dringlichkeit) der Anrufe und | der Anzahl und der Art (Ernst und Dringlichkeit) der Anrufe und |
| andererseits der Erfordernisse einer effizienten Anwendung der | andererseits der Erfordernisse einer effizienten Anwendung der |
| verfügbaren Mittel. | verfügbaren Mittel. |
| Die föderale Strassenpolizei organisiert sich also so, dass sie auf | Die föderale Strassenpolizei organisiert sich also so, dass sie auf |
| ihrem gesamten vorrangigen Tätigkeitsgebiet über ein ständiges | ihrem gesamten vorrangigen Tätigkeitsgebiet über ein ständiges |
| Einsatzsystem (rund um die Uhr und sieben Tage die Woche) verfügt. | Einsatzsystem (rund um die Uhr und sieben Tage die Woche) verfügt. |
| Dieses Einsatzsystem wird eingeführt, um allen Anforderungen von | Dieses Einsatzsystem wird eingeführt, um allen Anforderungen von |
| Polizeieinsätzen auf qualitative Weise und innerhalb einer annehmbaren | Polizeieinsätzen auf qualitative Weise und innerhalb einer annehmbaren |
| Frist Folge zu leisten, insbesondere je nach Dringlichkeit und Ernst | Frist Folge zu leisten, insbesondere je nach Dringlichkeit und Ernst |
| des Tatbestands. | des Tatbestands. |
| Die für dieses Einsatzsystem eingesetzten Teams erhalten insbesondere | Die für dieses Einsatzsystem eingesetzten Teams erhalten insbesondere |
| folgende Aufträge: | folgende Aufträge: |
| - jeder Einsatzanforderung eines Bürgers oder des Verwalters des | - jeder Einsatzanforderung eines Bürgers oder des Verwalters des |
| Strassen- und Wegenetzes Folge zu leisten, | Strassen- und Wegenetzes Folge zu leisten, |
| - bei jedem strafbaren Verhalten einzugreifen oder bestimmte | - bei jedem strafbaren Verhalten einzugreifen oder bestimmte |
| Überwachungsaufträge oder Kontrollen zur Vorbeugung gegen vorrangige | Überwachungsaufträge oder Kontrollen zur Vorbeugung gegen vorrangige |
| Phänomene, sei es im Strassenverkehr oder auf gerichtlicher Ebene, | Phänomene, sei es im Strassenverkehr oder auf gerichtlicher Ebene, |
| durchzuführen, | durchzuführen, |
| - die nötigen Massnahmen zur Förderung des Verkehrsflusses zu | - die nötigen Massnahmen zur Förderung des Verkehrsflusses zu |
| ergreifen. | ergreifen. |
| Darüber hinaus achtet die föderale Strassenpolizei darauf, dass sie im | Darüber hinaus achtet die föderale Strassenpolizei darauf, dass sie im |
| Prinzip pro Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier | Prinzip pro Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier |
| (VPO) verfügt, der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und | (VPO) verfügt, der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und |
| abrufbar ist. | abrufbar ist. |
| (3) Strassenverkehr | (3) Strassenverkehr |
| Aufgrund des besonderen Gebiets, für das die föderale Strassenpolizei | Aufgrund des besonderen Gebiets, für das die föderale Strassenpolizei |
| verantwortlich ist, schenkt sie der Funktion Strassenverkehr besondere | verantwortlich ist, schenkt sie der Funktion Strassenverkehr besondere |
| Beachtung. Dies tut sie insbesondere im Rahmen der Ziele, die von der | Beachtung. Dies tut sie insbesondere im Rahmen der Ziele, die von der |
| Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit festgelegt und | Versammlung aller Hauptakteure der Verkehrssicherheit festgelegt und |
| in den Nationalen Sicherheitsplan aufgenommen worden sind. In | in den Nationalen Sicherheitsplan aufgenommen worden sind. In |
| Übereinstimmung mit dem Zyklus der Polizeipolitik erstellt sie einen | Übereinstimmung mit dem Zyklus der Polizeipolitik erstellt sie einen |
| strategischen Plan und verschiedene Aktionspläne, mit denen sie zu den | strategischen Plan und verschiedene Aktionspläne, mit denen sie zu den |
| nationalen Bemühungen zur Verringerung der Zahl der Verkehrsopfer | nationalen Bemühungen zur Verringerung der Zahl der Verkehrsopfer |
| beitragen kann. | beitragen kann. |
| Die Funktion Strassenverkehr besteht für die föderale Strassenpolizei | Die Funktion Strassenverkehr besteht für die föderale Strassenpolizei |
| konkret aus der Ausführung der in Artikel 16 des Gesetzes über das | konkret aus der Ausführung der in Artikel 16 des Gesetzes über das |
| Polizeiamt erwähnten Aufträge auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet, | Polizeiamt erwähnten Aufträge auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet, |
| für das sie zuständig ist (siehe oben). Es handelt sich insbesondere | für das sie zuständig ist (siehe oben). Es handelt sich insbesondere |
| um folgende Aufträge: | um folgende Aufträge: |
| - Durchführung vorbeugender und repressiver Strafmassnahmen in Sachen | - Durchführung vorbeugender und repressiver Strafmassnahmen in Sachen |
| Einhaltung der Verkehrsregeln, | Einhaltung der Verkehrsregeln, |
| - Regelung des Verkehrs bei grösseren und unvorhersehbaren Störungen | - Regelung des Verkehrs bei grösseren und unvorhersehbaren Störungen |
| der Mobilität, | der Mobilität, |
| - Aufnahme von Verkehrsunfällen, | - Aufnahme von Verkehrsunfällen, |
| - Ausarbeitung von Stellungnahmen für die für Mobilität und | - Ausarbeitung von Stellungnahmen für die für Mobilität und |
| Verkehrssicherheit zuständigen Behörden. | Verkehrssicherheit zuständigen Behörden. |
| (4) Ermittlung | (4) Ermittlung |
| Das Personal der föderalen Strassenpolizei beachtet insbesondere | Das Personal der föderalen Strassenpolizei beachtet insbesondere |
| Phänomene gerichtlicher Art (Menschenhandel, illegaler Handel mit | Phänomene gerichtlicher Art (Menschenhandel, illegaler Handel mit |
| Drogen, Diebstähle, Sittlichkeitsdelikte,...), die sich auf ihrem | Drogen, Diebstähle, Sittlichkeitsdelikte,...), die sich auf ihrem |
| vorrangigen Tätigkeitsgebiet abspielen. | vorrangigen Tätigkeitsgebiet abspielen. |
| Wird ein solcher Tatbestand festgestellt, beschränkt das Personal der | Wird ein solcher Tatbestand festgestellt, beschränkt das Personal der |
| föderalen Strassenpolizei sich auf die ersten Feststellungen und nimmt | föderalen Strassenpolizei sich auf die ersten Feststellungen und nimmt |
| es anschliessend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um deren | es anschliessend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um deren |
| Richtlinien zu erfahren. Weitere Untersuchungen führt die föderale | Richtlinien zu erfahren. Weitere Untersuchungen führt die föderale |
| Strassenpolizei nicht durch, ausser bei anderslautenden Richtlinien | Strassenpolizei nicht durch, ausser bei anderslautenden Richtlinien |
| der gerichtlichen Behörden. Im Rahmen der Ermittlungsberatung oder | der gerichtlichen Behörden. Im Rahmen der Ermittlungsberatung oder |
| eines zonalen Sicherheitsrates können besondere Situationen Gegenstand | eines zonalen Sicherheitsrates können besondere Situationen Gegenstand |
| lokaler Abkommen werden. | lokaler Abkommen werden. |
| Damit diese Funktion nach der Philosophie der integrierten | Damit diese Funktion nach der Philosophie der integrierten |
| Arbeitsweise und gemäss den Richtlinien der lokalen Gerichtsbehörden | Arbeitsweise und gemäss den Richtlinien der lokalen Gerichtsbehörden |
| ausgeführt werden kann, nimmt die föderale Strassenpolizei an den in | ausgeführt werden kann, nimmt die föderale Strassenpolizei an den in |
| jedem Gerichtsbezirk organisierten Ermittlungsberatungen teil (siehe | jedem Gerichtsbezirk organisierten Ermittlungsberatungen teil (siehe |
| oben). | oben). |
| (5) Vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums | (5) Vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums |
| Die Ausübung der Funktion "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" | Die Ausübung der Funktion "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" |
| auf Autobahnen oder gleichgestellten Strassen weist eine ganz eigene | auf Autobahnen oder gleichgestellten Strassen weist eine ganz eigene |
| Besonderheit auf. In diesem Rahmen ist ein spezifisches Rundschreiben | Besonderheit auf. In diesem Rahmen ist ein spezifisches Rundschreiben |
| erstellt worden. Es handelt sich um das Rundschreiben vom 18. Juli | erstellt worden. Es handelt sich um das Rundschreiben vom 18. Juli |
| 2002 über die Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen | 2002 über die Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen |
| Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. Dieses | Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden. Dieses |
| Rundschreiben wird derzeit überarbeitet. | Rundschreiben wird derzeit überarbeitet. |
| Generell beteiligt die föderale Strassenpolizei sich aktiv am | Generell beteiligt die föderale Strassenpolizei sich aktiv am |
| Informations- und Auskunftszyklus für jedes Ereignis, das ihr | Informations- und Auskunftszyklus für jedes Ereignis, das ihr |
| vorrangiges Tätigkeitsgebiet betrifft, ob das Ereignis nun dort | vorrangiges Tätigkeitsgebiet betrifft, ob das Ereignis nun dort |
| stattfindet oder ob die Teilnehmer des Ereignisses sich dort | stattfindet oder ob die Teilnehmer des Ereignisses sich dort |
| fortbewegen (vor, während und nach dem Ereignis), und zwar gemäss Teil | fortbewegen (vor, während und nach dem Ereignis), und zwar gemäss Teil |
| 2 der Richtlinie MFO-3. | 2 der Richtlinie MFO-3. |
| In Bezug auf die Ausübung der polizeilichen Leitung im Rahmen von | In Bezug auf die Ausübung der polizeilichen Leitung im Rahmen von |
| Ereignissen im Bereich "öffentliche Ordnung", die auf dem | Ereignissen im Bereich "öffentliche Ordnung", die auf dem |
| Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei stattfinden, achtet | Tätigkeitsgebiet der föderalen Strassenpolizei stattfinden, achtet |
| Letztere auf die strikte Anwendung von Artikel 7 des Gesetzes über das | Letztere auf die strikte Anwendung von Artikel 7 des Gesetzes über das |
| Polizeiamt. Konkret bedeutet dies also, dass die föderale | Polizeiamt. Konkret bedeutet dies also, dass die föderale |
| Strassenpolizei: | Strassenpolizei: |
| - sich für eventuelle Anträge auf Verstärkung an den mit der | - sich für eventuelle Anträge auf Verstärkung an den mit der |
| Einsatzleitung (beziehungsweise Einsatzkoordination) des Ereignisses | Einsatzleitung (beziehungsweise Einsatzkoordination) des Ereignisses |
| betrauten Korpschef der lokalen Polizei oder Dirco wendet, | betrauten Korpschef der lokalen Polizei oder Dirco wendet, |
| - die Richtlinien, die dieser vor oder während des Ereignisses | - die Richtlinien, die dieser vor oder während des Ereignisses |
| erteilt, befolgt. | erteilt, befolgt. |
| - ihm regelmässig berichtet, damit er seine Verantwortung übernehmen | - ihm regelmässig berichtet, damit er seine Verantwortung übernehmen |
| kann. | kann. |
| Dazu sei angemerkt, dass die föderale Strassenpolizei aufgefordert | Dazu sei angemerkt, dass die föderale Strassenpolizei aufgefordert |
| ist, die auf nationaler, provinzialer oder kommunaler Ebene zur | ist, die auf nationaler, provinzialer oder kommunaler Ebene zur |
| Bekämpfung bestimmter Notsituationen erstellten Noteinsatzpläne | Bekämpfung bestimmter Notsituationen erstellten Noteinsatzpläne |
| einzuhalten. Auch dies erfolgt unter Berücksichtigung der | einzuhalten. Auch dies erfolgt unter Berücksichtigung der |
| Zuständigkeiten und Spezifitäten der Personalmitglieder der föderalen | Zuständigkeiten und Spezifitäten der Personalmitglieder der föderalen |
| Strassenpolizei. | Strassenpolizei. |
| Die föderale Strassenpolizei achtet darauf, dass sie im Prinzip pro | Die föderale Strassenpolizei achtet darauf, dass sie im Prinzip pro |
| Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier (VPO) verfügt, | Provinzialdienst über einen Verwaltungspolizeioffizier (VPO) verfügt, |
| der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und abrufbar ist. | der entweder vor Ort anwesend ist oder erreichbar und abrufbar ist. |
| (6) Polizeilicher Opferbeistand | (6) Polizeilicher Opferbeistand |
| Gemäss Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt setzen die | Gemäss Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt setzen die |
| Polizeibeamten Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, mit | Polizeibeamten Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, mit |
| spezialisierten Diensten in Verbindung. Sie leisten den Opfern von | spezialisierten Diensten in Verbindung. Sie leisten den Opfern von |
| Straftaten Beistand, insbesondere indem sie ihnen die nötigen | Straftaten Beistand, insbesondere indem sie ihnen die nötigen |
| Informationen erteilen. In diesem Rahmen möchten wir nochmals an den | Informationen erteilen. In diesem Rahmen möchten wir nochmals an den |
| im Rundschreiben GPI 58 enthaltenen Grundsatz erinnern, demzufolge der | im Rundschreiben GPI 58 enthaltenen Grundsatz erinnern, demzufolge der |
| Polizeibeamte der erste Verantwortliche für den Empfang und den | Polizeibeamte der erste Verantwortliche für den Empfang und den |
| Opferbeistand ist und dass er das Opfer nicht systematisch an den | Opferbeistand ist und dass er das Opfer nicht systematisch an den |
| Dienst für polizeilichen Opferbeistand weiterverweisen darf. Diese | Dienst für polizeilichen Opferbeistand weiterverweisen darf. Diese |
| Weiterverweisung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Polizeibeamte | Weiterverweisung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Polizeibeamte |
| den Beistand nicht selbst leisten kann, insbesondere aufgrund des | den Beistand nicht selbst leisten kann, insbesondere aufgrund des |
| Ernstes der Viktimisierung. | Ernstes der Viktimisierung. |
| Die föderale Strassenpolizei organisiert sich daher so, dass jeder | Die föderale Strassenpolizei organisiert sich daher so, dass jeder |
| Polizeibeamte in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn ihr | Polizeibeamte in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn ihr |
| Personal mit einer ernsten Viktimisierung konfrontiert ist, darf sie | Personal mit einer ernsten Viktimisierung konfrontiert ist, darf sie |
| einen spezialisierten Dienst für polizeilichen Opferbeistand | einen spezialisierten Dienst für polizeilichen Opferbeistand |
| anfordern. In diesem Rahmen vereinbart die föderale Strassenpolizei | anfordern. In diesem Rahmen vereinbart die föderale Strassenpolizei |
| über den Dirco die Zusammenarbeit mit den Sozialassistenten der | über den Dirco die Zusammenarbeit mit den Sozialassistenten der |
| Koordinations- und Unterstützungsdirektionen, der Polizeizonen und | Koordinations- und Unterstützungsdirektionen, der Polizeizonen und |
| sonstiger spezialisierten Dienste. | sonstiger spezialisierten Dienste. |
| (7) Revierarbeit | (7) Revierarbeit |
| Die föderale Strassenpolizei sorgt auf ihrem vorrangigen | Die föderale Strassenpolizei sorgt auf ihrem vorrangigen |
| Tätigkeitsgebiet, auch wenn es eigentlich nicht "bewohnt" ist, für | Tätigkeitsgebiet, auch wenn es eigentlich nicht "bewohnt" ist, für |
| eine effiziente Revierarbeit, die es ihr ermöglicht, wirksam zu einer | eine effiziente Revierarbeit, die es ihr ermöglicht, wirksam zu einer |
| gemeinschaftsorientierten und informationsgesteuerten Polizeiarbeit | gemeinschaftsorientierten und informationsgesteuerten Polizeiarbeit |
| beizutragen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Unternehmen, die auf | beizutragen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Unternehmen, die auf |
| den Nebenanlagen der Autobahnen angesiedelt sind (Tankstellen, | den Nebenanlagen der Autobahnen angesiedelt sind (Tankstellen, |
| Restaurants, Hotels,...). Sie achtet darauf, ihnen eine ständige | Restaurants, Hotels,...). Sie achtet darauf, ihnen eine ständige |
| Kontaktstelle (Revierbediensteter) zuzuweisen, an die sie sich bei | Kontaktstelle (Revierbediensteter) zuzuweisen, an die sie sich bei |
| jedem Problem auf ihrem Parkplatz (Vandalismus, Zechprellerei, | jedem Problem auf ihrem Parkplatz (Vandalismus, Zechprellerei, |
| Diebstähle, illegale Entsorgung von Abfällen, Probleme bei Reisen von | Diebstähle, illegale Entsorgung von Abfällen, Probleme bei Reisen von |
| Fussballfans, ...) wenden können. Selbstverständlich erfolgt diese | Fussballfans, ...) wenden können. Selbstverständlich erfolgt diese |
| Revierarbeit in enger Zusammenarbeit mit der territorial zuständigen | Revierarbeit in enger Zusammenarbeit mit der territorial zuständigen |
| lokalen Polizei, insbesondere mit den Polizeibeamten, die dort mit der | lokalen Polizei, insbesondere mit den Polizeibeamten, die dort mit der |
| Revierarbeit beauftragt sind. | Revierarbeit beauftragt sind. |
| 5.2.3 Vorgehensweise bei vorrangigen Phänomenen | 5.2.3 Vorgehensweise bei vorrangigen Phänomenen |
| Wie oben erwähnt, kommt es auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet der | Wie oben erwähnt, kommt es auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet der |
| föderalen Strassenpolizei zu bestimmten spezifischen | föderalen Strassenpolizei zu bestimmten spezifischen |
| Sicherheitsphänomenen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um | Sicherheitsphänomenen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um |
| Diebstähle in Lastkraftwagen, illegale Einwanderung, illegalen Handel | Diebstähle in Lastkraftwagen, illegale Einwanderung, illegalen Handel |
| mit Drogen, internationalen illegalen Handel mit Abfall, | mit Drogen, internationalen illegalen Handel mit Abfall, |
| Umweltvergehen usw. Beständigkeit und Merkmale dieser Phänomene, | Umweltvergehen usw. Beständigkeit und Merkmale dieser Phänomene, |
| insbesondere der überlokale Aspekt, erfordern spezifische Aktionen, um | insbesondere der überlokale Aspekt, erfordern spezifische Aktionen, um |
| dem ein Ende zu bereiten. Die föderale Strassenpolizei trägt | dem ein Ende zu bereiten. Die föderale Strassenpolizei trägt |
| uneingeschränkt zur Bekämpfung dieser Phänomene bei und hat | uneingeschränkt zur Bekämpfung dieser Phänomene bei und hat |
| insbesondere folgende Aufträge: | insbesondere folgende Aufträge: |
| - das Aufkommen solcher Phänomene festzustellen und sie über die | - das Aufkommen solcher Phänomene festzustellen und sie über die |
| vorgesehenen Informationskanäle bei den Verwaltungs- und | vorgesehenen Informationskanäle bei den Verwaltungs- und |
| Gerichtsbehörden sowie bei den Polizeipartnern zu melden, | Gerichtsbehörden sowie bei den Polizeipartnern zu melden, |
| - unter Verantwortung der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und in | - unter Verantwortung der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und in |
| enger Zusammenarbeit mit den Polizeipartnern, insbesondere mit dem | enger Zusammenarbeit mit den Polizeipartnern, insbesondere mit dem |
| Dirco und dem DirJud, bestimmte spezifische Aktionspläne umzusetzen. | Dirco und dem DirJud, bestimmte spezifische Aktionspläne umzusetzen. |
| 5.3 Spezialisierte oder überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen | 5.3 Spezialisierte oder überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen |
| Tätigkeitsgebiets | Tätigkeitsgebiets |
| Auch wenn die föderale Strassenpolizei hauptsächlich mit der Ausübung | Auch wenn die föderale Strassenpolizei hauptsächlich mit der Ausübung |
| der Polizeifunktion auf Autobahnen und gleichgestellten Strassen | der Polizeifunktion auf Autobahnen und gleichgestellten Strassen |
| beauftragt ist, führt sie ebenfalls bestimmte spezialisierte oder | beauftragt ist, führt sie ebenfalls bestimmte spezialisierte oder |
| überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen Tätigkeitsgebiets aus. | überlokale Aufträge ausserhalb des vorrangigen Tätigkeitsgebiets aus. |
| Wir denken insbesondere an bestimmte Aufträge (Eskorte für VIPs, | Wir denken insbesondere an bestimmte Aufträge (Eskorte für VIPs, |
| Absicherung von Radrennen, Begleitung von aussergewöhnlichen | Absicherung von Radrennen, Begleitung von aussergewöhnlichen |
| Transporten, ...), die aufgrund ihrer Art den Einsatz von | Transporten, ...), die aufgrund ihrer Art den Einsatz von |
| spezialisiertem Personal oder spezialisierter Ausrüstung erfordern | spezialisiertem Personal oder spezialisierter Ausrüstung erfordern |
| oder so viele Polizeizonen betreffen, dass sie vorzugsweise von einem | oder so viele Polizeizonen betreffen, dass sie vorzugsweise von einem |
| einzigen Polizeidienst ausgeführt werden. | einzigen Polizeidienst ausgeführt werden. |
| Ein solcher Auftrag wird ihr im Allgemeinen von einer Behörde (zum | Ein solcher Auftrag wird ihr im Allgemeinen von einer Behörde (zum |
| Beispiel Krisenzentrum der Regierung oder FÖD Mobilität) oder gemäss | Beispiel Krisenzentrum der Regierung oder FÖD Mobilität) oder gemäss |
| Artikel 7 GPA von einem Polizeiverantwortlichen (entweder vom Dirco | Artikel 7 GPA von einem Polizeiverantwortlichen (entweder vom Dirco |
| oder vom Korpschef der lokalen Polizei) zugewiesen. | oder vom Korpschef der lokalen Polizei) zugewiesen. |
| Auch hier sorgt die föderale Strassenpolizei dafür, dass diese | Auch hier sorgt die föderale Strassenpolizei dafür, dass diese |
| Aufträge im Sinne der integrierten Arbeitsweise ausgeführt werden, | Aufträge im Sinne der integrierten Arbeitsweise ausgeführt werden, |
| insbesondere indem sie bei der Ausführung dieser Aufträge jederzeit | insbesondere indem sie bei der Ausführung dieser Aufträge jederzeit |
| eng mit den anderen Polizeidiensten zusammenarbeitet. Hierfür benutzt | eng mit den anderen Polizeidiensten zusammenarbeitet. Hierfür benutzt |
| sie die verschiedenen Mittel, die ihr zur Verfügung stehen (KIZ, | sie die verschiedenen Mittel, die ihr zur Verfügung stehen (KIZ, |
| Koordinierungs- oder Konzertierungsversammlungen, Informatikprogramme, | Koordinierungs- oder Konzertierungsversammlungen, Informatikprogramme, |
| die von den verschiedenen Polizeidiensten benutzt werden, ...), und | die von den verschiedenen Polizeidiensten benutzt werden, ...), und |
| dies sowohl bei der Vorbereitung als auch während der Ausführung | dies sowohl bei der Vorbereitung als auch während der Ausführung |
| dieser Aufträge. | dieser Aufträge. |
| Um diese Art Aufträge ausführen zu können, sorgt die föderale | Um diese Art Aufträge ausführen zu können, sorgt die föderale |
| Strassenpolizei dafür, dass sie ausgerüstet ist und auf Personal | Strassenpolizei dafür, dass sie ausgerüstet ist und auf Personal |
| zurückgreifen kann, das über die nötigen technischen und praktischen | zurückgreifen kann, das über die nötigen technischen und praktischen |
| Kenntnisse verfügt. | Kenntnisse verfügt. |
| 5.4 Unterstützungsaufträge | 5.4 Unterstützungsaufträge |
| 5.4.1 Allgemeine Grundsätze | 5.4.1 Allgemeine Grundsätze |
| Neben der Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen | Neben der Ausübung der Polizeifunktion auf dem vorrangigen |
| Tätigkeitsgebiet hat die lokale Polizei auch den Auftrag, die föderale | Tätigkeitsgebiet hat die lokale Polizei auch den Auftrag, die föderale |
| Strassenpolizei zu unterstützen. Wegen der verwendeten Ausrüstung oder | Strassenpolizei zu unterstützen. Wegen der verwendeten Ausrüstung oder |
| der zur Verfügung gestellten spezifischen Kenntnisse ist die den | der zur Verfügung gestellten spezifischen Kenntnisse ist die den |
| Polizeizonen geleistete Unterstützung eine spezialisierte | Polizeizonen geleistete Unterstützung eine spezialisierte |
| Unterstützung. Bei der Beantragung und Bereitstellung der | Unterstützung. Bei der Beantragung und Bereitstellung der |
| angeforderten Unterstützung wird dem Mehrwert (eine bestimmte Form der | angeforderten Unterstützung wird dem Mehrwert (eine bestimmte Form der |
| spezialisierten Verstärkung), den die Verstärkung der föderalen | spezialisierten Verstärkung), den die Verstärkung der föderalen |
| Strassenpolizei erbringen kann, besondere Beachtung geschenkt. In | Strassenpolizei erbringen kann, besondere Beachtung geschenkt. In |
| diesem Rahmen spielt der Dirco eine wichtige Rolle. | diesem Rahmen spielt der Dirco eine wichtige Rolle. |
| 5.4.2 Verschiedene Formen der Unterstützung | 5.4.2 Verschiedene Formen der Unterstützung |
| Wie bereits erwähnt, kann die geleistete Unterstützung verschiedene | Wie bereits erwähnt, kann die geleistete Unterstützung verschiedene |
| Formen annehmen, insbesondere: | Formen annehmen, insbesondere: |
| - materielle Unterstützung (Zurverfügungstellung von Radarfahrzeugen | - materielle Unterstützung (Zurverfügungstellung von Radarfahrzeugen |
| mit Bediener, von Überschlagsimulatoren mit Personal,...), | mit Bediener, von Überschlagsimulatoren mit Personal,...), |
| - Unterstützung durch Personal, das über spezifische Kenntnisse oder | - Unterstützung durch Personal, das über spezifische Kenntnisse oder |
| Kompetenzen verfügt (Bereitstellung von Motorradfahrern zugunsten von | Kompetenzen verfügt (Bereitstellung von Motorradfahrern zugunsten von |
| Polizeizonen, die selbst keine haben, von Experten in digitaler | Polizeizonen, die selbst keine haben, von Experten in digitaler |
| Tachographie/ Ladungssicherung/ADR, ...), | Tachographie/ Ladungssicherung/ADR, ...), |
| - Unterstützung durch Erstellung technischer Gutachten oder durch | - Unterstützung durch Erstellung technischer Gutachten oder durch |
| Bereitstellung von Personal zur Vorbereitung, Ausführung, Überwachung | Bereitstellung von Personal zur Vorbereitung, Ausführung, Überwachung |
| oder Bewertung von Ereignissen grossen Ausmasses (insbesondere ihres | oder Bewertung von Ereignissen grossen Ausmasses (insbesondere ihres |
| Aspekts "Strassenverkehr") oder integrierten Polizeieinsätzen. | Aspekts "Strassenverkehr") oder integrierten Polizeieinsätzen. |
| 5.4.3 Bestimmte Formen der spezifischen Unterstützung | 5.4.3 Bestimmte Formen der spezifischen Unterstützung |
| Die föderale Strassenpolizei kann anderen Polizeidiensten oder | Die föderale Strassenpolizei kann anderen Polizeidiensten oder |
| -behörden auch eine spezifischere Unterstützung leisten. Dabei handelt | -behörden auch eine spezifischere Unterstützung leisten. Dabei handelt |
| es sich insbesondere um: | es sich insbesondere um: |
| (a) das Fach- und Expertisezentrum für Strassenverkehr (CENTREX): | (a) das Fach- und Expertisezentrum für Strassenverkehr (CENTREX): |
| Dienst der föderalen Strassenpolizei, der für die gesamte integrierte | Dienst der föderalen Strassenpolizei, der für die gesamte integrierte |
| Polizei und für die Behörden arbeitet, | Polizei und für die Behörden arbeitet, |
| (b) die Zellen Erziehung und Prävention (CEP): Personal der föderalen | (b) die Zellen Erziehung und Prävention (CEP): Personal der föderalen |
| Strassenpolizei, das sich insbesondere im Bereich "Erziehung und | Strassenpolizei, das sich insbesondere im Bereich "Erziehung und |
| Prävention" der Bevölkerung in Sachen Verkehrssicherheit spezialisiert | Prävention" der Bevölkerung in Sachen Verkehrssicherheit spezialisiert |
| hat. Dieses Personal ist insbesondere damit beauftragt, Informations- | hat. Dieses Personal ist insbesondere damit beauftragt, Informations- |
| und Sensibilisierungsveranstaltungen in Schulen durchzuführen, | und Sensibilisierungsveranstaltungen in Schulen durchzuführen, |
| Informationsstände in Sachen Verkehrssicherheit zu errichten, ..., | Informationsstände in Sachen Verkehrssicherheit zu errichten, ..., |
| (c) das Personal der Zelle "Contacts - Kijkuit", das beauftragt ist, | (c) das Personal der Zelle "Contacts - Kijkuit", das beauftragt ist, |
| in Zusammenarbeit mit dem IBSR über bestimmte Medien, insbesondere das | in Zusammenarbeit mit dem IBSR über bestimmte Medien, insbesondere das |
| Fernsehen, Präventionstipps in Sachen Verkehrssicherheit zu | Fernsehen, Präventionstipps in Sachen Verkehrssicherheit zu |
| verbreiten. Dieses Personal steht auch den Zonen der lokalen Polizei | verbreiten. Dieses Personal steht auch den Zonen der lokalen Polizei |
| oder den Behörden zur Verfügung, die in diesem Rahmen bestimmte | oder den Behörden zur Verfügung, die in diesem Rahmen bestimmte |
| spezifische Mitteilungen verbreiten möchten, | spezifische Mitteilungen verbreiten möchten, |
| (d) das Personal der föderalen Strassenpolizei in Perex und im | (d) das Personal der föderalen Strassenpolizei in Perex und im |
| flämischen Verkehrszentrum: Dieses Personal kann in Echtzeit oder im | flämischen Verkehrszentrum: Dieses Personal kann in Echtzeit oder im |
| Vorfeld bestimmter Ereignisse den regionalen Strassenverwaltungen | Vorfeld bestimmter Ereignisse den regionalen Strassenverwaltungen |
| gegenüber zwecks Verbreitung bestimmter Informationen über die Medien | gegenüber zwecks Verbreitung bestimmter Informationen über die Medien |
| (Radio, Internet, ...) als Vermittler eingreifen, | (Radio, Internet, ...) als Vermittler eingreifen, |
| (e) die regionalen Zentren für Datenverarbeitung in Antwerpen, Gent | (e) die regionalen Zentren für Datenverarbeitung in Antwerpen, Gent |
| und Namur: Sie arbeiten bereits für die föderale Strassenpolizei und | und Namur: Sie arbeiten bereits für die föderale Strassenpolizei und |
| werden zudem die Polizeizonen bei der Verarbeitung von Verstössen | werden zudem die Polizeizonen bei der Verarbeitung von Verstössen |
| unterstützen, die durch automatische Kameras auf ihrem Gebiet | unterstützen, die durch automatische Kameras auf ihrem Gebiet |
| festgestellt werden (aktuelle Pilotprojekte in der Flämischen und der | festgestellt werden (aktuelle Pilotprojekte in der Flämischen und der |
| Wallonischen Region). | Wallonischen Region). |
| 6. Inkrafttreten | 6. Inkrafttreten |
| Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Veröffentlichung in | Vorliegendes Rundschreiben tritt am Tag seiner Veröffentlichung in |
| Kraft. | Kraft. |
| Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
| Ministerin des Innern | Ministerin des Innern |
| Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 31. August 2010 über die | Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben vom 31. August 2010 über die |
| Aufträge und das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen | Aufträge und das vorrangige Tätigkeitsgebiet der föderalen |
| Strassenpolizei | Strassenpolizei |
| Bestimmung der Tätigkeitszonen der WPR | Bestimmung der Tätigkeitszonen der WPR |
| Autobahnen | Autobahnen |
| E19/A1 zwischen VILVOORDE (MACHELEN) und MEER (niederländische Grenze) | E19/A1 zwischen VILVOORDE (MACHELEN) und MEER (niederländische Grenze) |
| (km 0 bis 69,7) | (km 0 bis 69,7) |
| E314/A2 zwischen HEVERLEE und MAASMECHELEN (niederländische Grenze) | E314/A2 zwischen HEVERLEE und MAASMECHELEN (niederländische Grenze) |
| (km 83,9 bis 0) | (km 83,9 bis 0) |
| E40/A3 zwischen BRÜSSEL (SCHAERBEEK-REYERS) und LICHTENBUSCH (deutsche | E40/A3 zwischen BRÜSSEL (SCHAERBEEK-REYERS) und LICHTENBUSCH (deutsche |
| Grenze) (km 0 bis 134,5) | Grenze) (km 0 bis 134,5) |
| E411/A4 zwischen BRÜSSEL (OUDERGHEM) und STERPENICH (luxemburgische | E411/A4 zwischen BRÜSSEL (OUDERGHEM) und STERPENICH (luxemburgische |
| Grenze) (km 0 bis 188,4), Bemerkung: km 0.0 bis 5.8 = KEINE Autobahn | Grenze) (km 0 bis 188,4), Bemerkung: km 0.0 bis 5.8 = KEINE Autobahn |
| E19/A7 zwischen RO (HAUT-ITTRE) und HENSIES (französische Grenze) (km | E19/A7 zwischen RO (HAUT-ITTRE) und HENSIES (französische Grenze) (km |
| 17,6 bis 78,2) | 17,6 bis 78,2) |
| E429/A8 zwischen HALLE (Kreuz mit der E19) und HERTAIN (französische | E429/A8 zwischen HALLE (Kreuz mit der E19) und HERTAIN (französische |
| Grenze) (km 15 bis 76,6) | Grenze) (km 15 bis 76,6) |
| E40/A10 zwischen DILBEEK (GROOT-BIJGAARDEN) und OSTENDE (km 0 bis | E40/A10 zwischen DILBEEK (GROOT-BIJGAARDEN) und OSTENDE (km 0 bis |
| 104,5), Bemerkung: km 0.0 bis 4.0 = KEINE Autobahn | 104,5), Bemerkung: km 0.0 bis 4.0 = KEINE Autobahn |
| E34/A11 zwischen der Provinzgrenze OSTFLANDERN und dem R2 (Gebiet | E34/A11 zwischen der Provinzgrenze OSTFLANDERN und dem R2 (Gebiet |
| OSTFLANDERN) (km 3,9 bis 11,9) | OSTFLANDERN) (km 3,9 bis 11,9) |
| A12 zwischen BRÜSSEL (LAEKEN) und ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) (km 0 | A12 zwischen BRÜSSEL (LAEKEN) und ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) (km 0 |
| bis 35,7), Bemerkung: km 0.0 bis 0.3 und 10.3 bis 15.7 = KEINE | bis 35,7), Bemerkung: km 0.0 bis 0.3 und 10.3 bis 15.7 = KEINE |
| Autobahn | Autobahn |
| Zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK (Atomiumlaan) | Zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK (Atomiumlaan) |
| km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" | km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" |
| A12 zwischen ANTWERPEN (MERKSEM) (Kreuz mit dem R1) und ZANDVLIET | A12 zwischen ANTWERPEN (MERKSEM) (Kreuz mit dem R1) und ZANDVLIET |
| (niederländische Grenze) (km 35.17 bis 54,2) | (niederländische Grenze) (km 35.17 bis 54,2) |
| E313/A13 zwischen ANTWERPEN (Borgerhout Noordersingel) und VOTTEM | E313/A13 zwischen ANTWERPEN (Borgerhout Noordersingel) und VOTTEM |
| (Agglomerationsgrenze) (km 0 bis 100,173) | (Agglomerationsgrenze) (km 0 bis 100,173) |
| E17/A14 zwischen REKKEM (französische Grenze) und ANTWERPEN (Kreuz mit | E17/A14 zwischen REKKEM (französische Grenze) und ANTWERPEN (Kreuz mit |
| dem R1) (km 0 bis 100,6) | dem R1) (km 0 bis 100,6) |
| E42/A15 zwischen LÜTTICH und LE ROEULX (Kreuz mit der E19) (km 0 bis | E42/A15 zwischen LÜTTICH und LE ROEULX (Kreuz mit der E19) (km 0 bis |
| 102,4) | 102,4) |
| E42/A16 zwischen POMMEROEUL (Kreuz E19) und TOURNAI (Kreuz mit der A8) | E42/A16 zwischen POMMEROEUL (Kreuz E19) und TOURNAI (Kreuz mit der A8) |
| (km 0 bis 35) | (km 0 bis 35) |
| E403/A17 zwischen MARQUAIN (Kreuz mit der A8) und dem km 17.4 | E403/A17 zwischen MARQUAIN (Kreuz mit der A8) und dem km 17.4 |
| (Provinzgrenze) | (Provinzgrenze) |
| E40/A18 zwischen der französischen Grenze und dem Kreuz von JABBEKE | E40/A18 zwischen der französischen Grenze und dem Kreuz von JABBEKE |
| (Ende der Autobahn) (km 5,4 bis 47,4) | (Ende der Autobahn) (km 5,4 bis 47,4) |
| A19 zwischen KORTRIJK (Kreuz mit dem R8) und YPERN (Ende der Autobahn) | A19 zwischen KORTRIJK (Kreuz mit dem R8) und YPERN (Ende der Autobahn) |
| (km 0 bis 22,9) | (km 0 bis 22,9) |
| E34/A21 zwischen RANST (Kreuz mit der E313) und MOL-POSTEL | E34/A21 zwischen RANST (Kreuz mit der E313) und MOL-POSTEL |
| (niederländische Grenze) (km 9,2 bis 58,0) | (niederländische Grenze) (km 9,2 bis 58,0) |
| E34/A21 zwischen ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) und ASSENEDE (km 0 bis | E34/A21 zwischen ANTWERPEN (Kreuz mit dem R1) und ASSENEDE (km 0 bis |
| 45) | 45) |
| Grenzposten von VISE und LICHTENBUSCH (km 0,575 bis 1,1) - CPS | Grenzposten von VISE und LICHTENBUSCH (km 0,575 bis 1,1) - CPS |
| E25/A26 zwischen LÜTTICH und NEUFCHATEAU (Kreuz mit der E411) (km 0 | E25/A26 zwischen LÜTTICH und NEUFCHATEAU (Kreuz mit der E411) (km 0 |
| bis 95,8) | bis 95,8) |
| E42/A27 zwischen BATTICE (Kreuz mit der E40) und STEINEBRÜCK (deutsche | E42/A27 zwischen BATTICE (Kreuz mit der E40) und STEINEBRÜCK (deutsche |
| Grenze) (km 0 bis 61,4) | Grenze) (km 0 bis 61,4) |
| A54 zwischen PETIT-ROEULX (Kreuz mit der E19) und CHARLEROI (Kreuz mit | A54 zwischen PETIT-ROEULX (Kreuz mit der E19) und CHARLEROI (Kreuz mit |
| dem R9) (km 0 bis 23.2) | dem R9) (km 0 bis 23.2) |
| A112 (Abfahrt zwischen der N1 Antwerpen, Amerikalei, und der A12, J. | A112 (Abfahrt zwischen der N1 Antwerpen, Amerikalei, und der A12, J. |
| De Vostunnel) | De Vostunnel) |
| A201 zwischen der Kreuzung NATO (nicht einbegriffen) und dem | A201 zwischen der Kreuzung NATO (nicht einbegriffen) und dem |
| Kreisverkehr STRABED (nicht einbegriffen) (km 0 bis 4,2) | Kreisverkehr STRABED (nicht einbegriffen) (km 0 bis 4,2) |
| A501 zwischen dem Kreuz mit der E19 und dem Kreuz mit der E42 (km 0 | A501 zwischen dem Kreuz mit der E19 und dem Kreuz mit der E42 (km 0 |
| bis 5.6) | bis 5.6) |
| A503 (Verbindung zwischen dem R3 und dem R9) (km 0 bis 3,5) | A503 (Verbindung zwischen dem R3 und dem R9) (km 0 bis 3,5) |
| A601 zwischen dem Kreuz mit der E313 und dem Kreuz mit der E40 (km 0 | A601 zwischen dem Kreuz mit der E313 und dem Kreuz mit der E40 (km 0 |
| bis 4,7) | bis 4,7) |
| A602 zwischen LONCIN (Kreuz mit der E40) und LÜTTICH (E25/A26) | A602 zwischen LONCIN (Kreuz mit der E40) und LÜTTICH (E25/A26) |
| A604 zwischen BIERSET und SERAING (km 0,3 bis 5,1) | A604 zwischen BIERSET und SERAING (km 0,3 bis 5,1) |
| B101 - Ausfahrt E19 in Richtung BRÜSSEL auf Höhe des Komplexes | B101 - Ausfahrt E19 in Richtung BRÜSSEL auf Höhe des Komplexes |
| MECHELEN SÜD und Kreisverkehr Süd | MECHELEN SÜD und Kreisverkehr Süd |
| B501 (Ring um MONS) (km 0 bis 2 und 0 bis 0.8) | B501 (Ring um MONS) (km 0 bis 2 und 0 bis 0.8) |
| B601 in SPA (km 0,1 bis 1,7) | B601 in SPA (km 0,1 bis 1,7) |
| B602 in TILFF (km 0,1 bis 1,6) | B602 in TILFF (km 0,1 bis 1,6) |
| R0 zwischen HAUT-ITTRE und HAUT-ITTRE (km 0 bis 75,7) Bemerkung: km | R0 zwischen HAUT-ITTRE und HAUT-ITTRE (km 0 bis 75,7) Bemerkung: km |
| 12.5 bis 23.8 = KEINE Autobahn | 12.5 bis 23.8 = KEINE Autobahn |
| R1 (Ring um ANTWERPEN) (km 0 bis 16,9) | R1 (Ring um ANTWERPEN) (km 0 bis 16,9) |
| R2 zwischen dem Kreuz ANTWERPEN-HAVEN (Postleitzahl 2030) und der E34 | R2 zwischen dem Kreuz ANTWERPEN-HAVEN (Postleitzahl 2030) und der E34 |
| (A11) Kreuz BEVEREN (Postleitzahl 9120) | (A11) Kreuz BEVEREN (Postleitzahl 9120) |
| R3 (grosser Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 32.6) | R3 (grosser Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 32.6) |
| R4 zwischen km 14,960 (Kreuzung Kennedylaan nicht einbegriffen) und km | R4 zwischen km 14,960 (Kreuzung Kennedylaan nicht einbegriffen) und km |
| 28,040 (Ausfahrt MERELBEKE einbegriffen) | 28,040 (Ausfahrt MERELBEKE einbegriffen) |
| R5 östlich km 0 bis 3.6 und R5 westlich km 0 bis 10.5 | R5 östlich km 0 bis 3.6 und R5 westlich km 0 bis 10.5 |
| R8 (Ring um KORTRIJK) (km 0 bis 16,4) | R8 (Ring um KORTRIJK) (km 0 bis 16,4) |
| R9 (kleiner Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 5.2) | R9 (kleiner Ring von CHARLEROI) (km 0 bis 5.2) |
| R22 (km 12,2 und 15,2) ZAVENTEM | R22 (km 12,2 und 15,2) ZAVENTEM |
| Umwandlung der N31 in eine Strasse mit Autobahnstatut | Umwandlung der N31 in eine Strasse mit Autobahnstatut |
| Umwandlung der N395a und der N395b in Strassen mit Autobahnstatut | Umwandlung der N395a und der N395b in Strassen mit Autobahnstatut |
| E420 zwischen CHARLEROI und COUVIN (zweispuriger Ausbau der N5) | E420 zwischen CHARLEROI und COUVIN (zweispuriger Ausbau der N5) |
| Verlängerung der A19 zwischen YPERN-NORD und VEURNE | Verlängerung der A19 zwischen YPERN-NORD und VEURNE |
| Umwandlung der N81 in eine Strasse mit Autobahnstatut (A28) (15 km) | Umwandlung der N81 in eine Strasse mit Autobahnstatut (A28) (15 km) |
| Nationalstrassen | Nationalstrassen |
| N4 zwischen der Provinzgrenze WALLONISCH-BRABANT und ARLON (km 33,5 | N4 zwischen der Provinzgrenze WALLONISCH-BRABANT und ARLON (km 33,5 |
| bis 55,1 und 65,1 bis 178) - der Grossraum NAMUR und die Durchfahrten | bis 55,1 und 65,1 bis 178) - der Grossraum NAMUR und die Durchfahrten |
| von TENNEVILLE (km 122,9 bis 126,2), MARTELANGE (km 159,85 bis 164,8) | von TENNEVILLE (km 122,9 bis 126,2), MARTELANGE (km 159,85 bis 164,8) |
| und ARLON (km 178,1 bis zur luxemburgischen Grenze) nicht einbegriffen | und ARLON (km 178,1 bis zur luxemburgischen Grenze) nicht einbegriffen |
| A12 zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK | A12 zwischen AARTSELAAR (Bist) km 27,4 und ANTWERPEN-WILRIJK |
| (Atomiumlaan) km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" | (Atomiumlaan) km 30,5 = Regionalstrasse "Autostrasse" |
| N5 zwischen der Provinzgrenze HENNEGAU und COUVIN | N5 zwischen der Provinzgrenze HENNEGAU und COUVIN |
| (Agglomerationsgrenze) (km 59,4 und 92,7) | (Agglomerationsgrenze) (km 59,4 und 92,7) |
| N25 zwischen GREZ-DOICEAU (der Kreisverkehr Comte d'URSEL nicht | N25 zwischen GREZ-DOICEAU (der Kreisverkehr Comte d'URSEL nicht |
| einbegriffen) und NIVELLES (die Kreisverkehrkreuzung mit der N93 und | einbegriffen) und NIVELLES (die Kreisverkehrkreuzung mit der N93 und |
| dem R24 nicht einbegriffen) (km 17.2 bis 45.25), Auf- und Abfahrten | dem R24 nicht einbegriffen) (km 17.2 bis 45.25), Auf- und Abfahrten |
| einbegriffen, ausser: | einbegriffen, ausser: |
| - die Kreuzungen N25-N4 in WAVRE und in MONT-SAINT-GUIBERT | - die Kreuzungen N25-N4 in WAVRE und in MONT-SAINT-GUIBERT |
| - das Kreuz N25-N23 | - das Kreuz N25-N23 |
| N25a zwischen der Kreuzung N4-N25a (nicht einbegriffen) und dem Kreuz | N25a zwischen der Kreuzung N4-N25a (nicht einbegriffen) und dem Kreuz |
| E411-N25a (einbegriffen) (km 0 bis 1,1) | E411-N25a (einbegriffen) (km 0 bis 1,1) |
| N31 in BRÜGGE (km 0 bis 12,3) | N31 in BRÜGGE (km 0 bis 12,3) |
| N52 auf Höhe von ANTOING (km 2 bis 5,2) | N52 auf Höhe von ANTOING (km 2 bis 5,2) |
| N54 zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und FONTAINE (Kreuzung | N54 zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und FONTAINE (Kreuzung |
| N54-N59 nicht einbegriffen) (km 0 bis 5,1) | N54-N59 nicht einbegriffen) (km 0 bis 5,1) |
| N55 zwischen LE ROEULX (Kreuz mit der E19 einbegriffen) und | N55 zwischen LE ROEULX (Kreuz mit der E19 einbegriffen) und |
| SAINT-VAAST (Kreuzung N55-N27 nicht einbegriffen) (km 22,7 bis 29,8) | SAINT-VAAST (Kreuzung N55-N27 nicht einbegriffen) (km 22,7 bis 29,8) |
| N59 (km 0 bis 18.7) | N59 (km 0 bis 18.7) |
| N60 (km 43.5 bis 51.3) | N60 (km 43.5 bis 51.3) |
| N81/A28 zwischen dem Kreuz von WEYLER (Kreuzung N81 - Route du Zoning | N81/A28 zwischen dem Kreuz von WEYLER (Kreuzung N81 - Route du Zoning |
| nicht einbegriffen) und AUBANGE (französische Grenze), genauer gesagt | nicht einbegriffen) und AUBANGE (französische Grenze), genauer gesagt |
| km 2,6 bis 14,7. Bemerkung: in Erwartung des Baus der A28 zwischen der | km 2,6 bis 14,7. Bemerkung: in Erwartung des Baus der A28 zwischen der |
| E411 und der französischen Grenze (A30/N54) | E411 und der französischen Grenze (A30/N54) |
| N89 zwischen dem Kreuz 25 der E411 (Kreuz von LIBRAMONT) und BARRIERE | N89 zwischen dem Kreuz 25 der E411 (Kreuz von LIBRAMONT) und BARRIERE |
| DE CHAMPLON | DE CHAMPLON |
| N90 (km 29.1 bis 31.5 und km 35.2 bis 45.8) | N90 (km 29.1 bis 31.5 und km 35.2 bis 45.8) |
| N90 zwischen FLOREFFE (Kreuzung N922-N90 nicht einbegriffen) und dem | N90 zwischen FLOREFFE (Kreuzung N922-N90 nicht einbegriffen) und dem |
| R9 (km 35,2 bis 61,7) sowie zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und | R9 (km 35,2 bis 61,7) sowie zwischen dem R3 (Kreuz einbegriffen) und |
| dem Kreisverkehr MONCEAU (nicht einbegriffen) (km 31,5 bis 29,1) | dem Kreisverkehr MONCEAU (nicht einbegriffen) (km 31,5 bis 29,1) |
| N97 zwischen ONHAYE (km 22, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) und | N97 zwischen ONHAYE (km 22, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) und |
| CINEY (km 43, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) (km 23,7 bis 42,5) | CINEY (km 43, Kreuzung N97-N936 nicht einbegriffen) (km 23,7 bis 42,5) |
| N98 zwischen FOSSES-LA-VILLE (Kreuzung N98-N922 nicht einbegriffen) | N98 zwischen FOSSES-LA-VILLE (Kreuzung N98-N922 nicht einbegriffen) |
| und LIGNY (Kreuzung N98-N29 nicht einbegriffen) (km 0 bis 15,6) | und LIGNY (Kreuzung N98-N29 nicht einbegriffen) (km 0 bis 15,6) |
| N395a und N395b (Ring um KORTRIJK (km 0 bis 2,2) | N395a und N395b (Ring um KORTRIJK (km 0 bis 2,2) |
| N552 (km 7.5 bis 10.5) | N552 (km 7.5 bis 10.5) |
| N568 (km 4.3 bis zum km 10.3) | N568 (km 4.3 bis zum km 10.3) |